NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA017
| Antragsübersicht | |||
| Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA017 |
| Antragsteller: |
Wolf Roth |
Einreichungsdatum: |
|
| Autor: | AnnaLuese | letzte Änderung: | 29.06.2016 15:46:26 UTC von MacGyver1977 |
| Abstimmungsergebnis: | |||
| Konkurrenzanträge: | SÄA003 | ||
| Antrag | |
| Antragstitel: | Änderung des Verteilungsschlüssels aus der staatlichen Teilfinanzierung |
| Antragstext: | |
| Der Landesparteitag möge beschließen, den Verteilungsschlüssel für Kreisverbände und virtuelle Kreisverbände aus ANHANG B: VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG wie folgt zu ändern:
30% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV) nach folgendem Schlüssel: – 20% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt, – 20% nach Einwohneranteil, – 20% nach Flächenanteil, – 40% nach ihrem jeweiligen Anteil an der stimmberechtigten Landesmitgliederzahl. | |
| Antragsbegründung: | |
| Bisher basiert der Verteilungsschlüssel zu 80% auf Faktoren, welche die Mitglieder vor Ort nicht beeinflussen können wie Sockelbetrag, Einwohnerzahl und Flächenanteil - lediglich 20% spiegeln den Anteil an Mitgliedern wider, dies zudem ohne Unterscheidung nach Stimmberechtigung.
Um die aktive Mitgliederwerbung stärker zu fördern und Anreize zu setzen, auch das Zahlverhalten vor Ort durch Schatzmeister/Büropiraten gelegentlich anzusprechen, soll der Anteil zahlender Mitglieder stärker berücksichtigt werden. | |
| Zusätzliche Angaben | ||||||||||||||||||||||||||
| Zusammenfassung des Antrags: | Mit einem geänderten Verteilerschlüssel Mitgliederwerbung stärken | |||||||||||||||||||||||||
| Schlagworte: | Verteilungsschlüssel, Mitgliederwerbung, Stimmberechtigung | |||||||||||||||||||||||||
| Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | |||||||||||||||||||||||||
ANHANG B: VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG
| ||||||||||||||||||||||||||
| Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! | ||||||||||||||||||||||||||