NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA003

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2015.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA003
Antragsteller:

Piratenschlumpf

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Piratenschlumpf letzte Änderung: 29.06.2016 14:42:38 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: System-search.svg "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: SÄA017


Antrag
Antragstitel: Verteilung staatlicher Mittel nach stimmberechtigten Mitglieder statt aller MitgliederMitgliedermanagement schaffen
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschliessen,

in ANHANG B, "VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG" der Satzung, den Satz

"- 20% nach Anteil an der Landesmitgliederzahl."

durch

"- 20% nach Anteil an der zum 31. Dezember des Jahres stimmberechtigten Landesmitgliederzahl."

zu ersetzen sowie in der Satzung, §17 (1) c), Satz 2

"Dabei sind die Werte zu Beginn des Geschäftsjahres für die Schlüssel maßgebend"

durch

"Dabei sind - soweit dort nicht anders angegeben - die Werte zu Beginn des Geschäftsjahres für die Schlüssel maßgebend"

zu ersetzen.

Der Landesparteitag möge dies im Bewustsein beschließen, das durch diese Änderung der 20% Anteil an den staatlichen Mittel des Jahres 2015 ab 1.1.2015 und nicht erst seit dem heutigen Tage komplett über die Zahl stimmberechtigter Mitglieder berechnet wird.

Antragsbegründung:
Zur Zeit bekommt jeder Kreis für jeden Nicht-Zahler Geld aus dem LV-Pool von Mitteln der staatlichen Teilfinanzierung. Es besteht also kein Anreiz, Nicht-Zahler aus der Mitgliederdatenbank zu streichen. Kreise, die durch aktives Mitgliedermanagement ihre Zahlerquote erhöhen und ggf. Mitglieder streichen werden zusätzlich finanziell bestraft.

Diese Änderung behebt diesen Mißstand.

Gelder aus der staatlichen Teilfinanzierung können erst nach dem Länderfinanzausgleich (der im Frühjahr des Nachfolgejahres durchgeführt wird) berechnet werden. Zu diesem Zeitpunkt ist der 31. Dezember des Anspruchsjahres bereits vergangen. Es erscheint sinnvoller, das Ende des Jahres für die Feststellung der Stimmberechtigung festzulegen - am 1.Januar eines Jahres sind in der Regel die Zahlen der Stimmberechtigten nicht repräsentativ.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Behebt eine unglückliche Formulierung in der Satzung die zu falschen Aktionen führt.
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

§ 17 Verteilung und Verwendung der Finanzmittel

edit

Ist SÄA003
(1) Die Finanzmittel aus
a) allen Zuweisungen unterliegen zunächst einem Rückstellungsrecht des Landesschatzmeisters. Zurückgestellte Mittel müssen nach ihrer Auflösung dem eigentlichen Zweck oder Empfänger zugeleitet werden,
b) Mitgliedsbeiträgen werden nach Abzug der an den Bundesverband abzuführenden Mittel nach dem Schlüssel aus Anhang A verteilt. Existiert kein zuständiger Bezirksverband, verbleiben die Mittel hierfür beim Landesverband, existiert kein zuständiger Ortsverband, verbleiben die Mittel hierfür beim Kreisverband bzw. virtuellen Kreisverband. Regionalverbände erhalten die addierten Mittel der zusammengeschlossenen Verbände.
c) der staatlichen Teilfinanzierung, die nach der Durchführung des sich aus der Bundessatzung ergebenden Länderfinanzausgleichs verbleiben oder erworben werden, werden nach Anhang B verteilt. Dabei sind die Werte zu Beginn des Geschäftsjahres für die Schlüssel maßgebend.
c) der staatlichen Teilfinanzierung, die nach der Durchführung des sich aus der Bundessatzung ergebenden Länderfinanzausgleichs verbleiben oder erworben werden, werden nach Anhang B verteilt. Dabei sind - soweit dort nicht anders angegeben - die Werte zu Beginn des Geschäftsjahres für die Schlüssel maßgebend.
d) sonstigen Zuweisungen werden vom Landesvorstand im sogenannten LV-Budget verwaltet.

Anhang B VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG edit

SÄA013 Ist SÄA003 SÄA017
40% verbleiben beim Landesverband im LV-Budget,
20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Materialbeschaffung und zur Unterstützung politischer Aktivitäten innerhalb NRWs und können per Antrag an den Landesverband abgerufen werden, 20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen,
10% (jeweils 2%) erhalten die 5 möglichen Bezirksverbände (BzV), existiert in einem Bezirk kein Verband, verbleiben die Mittel hierfür beim Landesverband,

30% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV) nach folgendem Schlüssel:
- 35% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt,
- 25% nach Einwohneranteil,
- 20% nach Flächenanteil,

30% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV) nach folgendem Schlüssel:
20% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt,
20% nach Einwohneranteil,
– 20% nach Flächenanteil,
40% nach ihrem jeweiligen Anteil an der stimmberechtigten Landesmitgliederzahl.

- 20% nach Anteil an der Landesmitgliederzahl. - 20% nach Anteil an der zum 31. Dezember des Jahres stimmberechtigten Landesmitgliederzahl.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !


Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA017