NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA003
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA003 |
Antragsteller: |
Piratenschlumpf |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Piratenschlumpf | letzte Änderung: | 29.06.2016 14:42:38 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | ||
Konkurrenzanträge: | SÄA017 |
Antrag | |
Antragstitel: | Verteilung staatlicher Mittel nach stimmberechtigten Mitglieder statt aller MitgliederMitgliedermanagement schaffen |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschliessen,
in ANHANG B, "VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG" der Satzung, den Satz "- 20% nach Anteil an der Landesmitgliederzahl." durch "- 20% nach Anteil an der zum 31. Dezember des Jahres stimmberechtigten Landesmitgliederzahl." zu ersetzen sowie in der Satzung, §17 (1) c), Satz 2 "Dabei sind die Werte zu Beginn des Geschäftsjahres für die Schlüssel maßgebend" durch "Dabei sind - soweit dort nicht anders angegeben - die Werte zu Beginn des Geschäftsjahres für die Schlüssel maßgebend" zu ersetzen. Der Landesparteitag möge dies im Bewustsein beschließen, das durch diese Änderung der 20% Anteil an den staatlichen Mittel des Jahres 2015 ab 1.1.2015 und nicht erst seit dem heutigen Tage komplett über die Zahl stimmberechtigter Mitglieder berechnet wird. | |
Antragsbegründung: | |
Zur Zeit bekommt jeder Kreis für jeden Nicht-Zahler Geld aus dem LV-Pool von Mitteln der staatlichen Teilfinanzierung. Es besteht also kein Anreiz, Nicht-Zahler aus der Mitgliederdatenbank zu streichen. Kreise, die durch aktives Mitgliedermanagement ihre Zahlerquote erhöhen und ggf. Mitglieder streichen werden zusätzlich finanziell bestraft.
Diese Änderung behebt diesen Mißstand. Gelder aus der staatlichen Teilfinanzierung können erst nach dem Länderfinanzausgleich (der im Frühjahr des Nachfolgejahres durchgeführt wird) berechnet werden. Zu diesem Zeitpunkt ist der 31. Dezember des Anspruchsjahres bereits vergangen. Es erscheint sinnvoller, das Ende des Jahres für die Feststellung der Stimmberechtigung festzulegen - am 1.Januar eines Jahres sind in der Regel die Zahlen der Stimmberechtigten nicht repräsentativ. |
Zusätzliche Angaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung des Antrags: | Behebt eine unglückliche Formulierung in der Satzung die zu falschen Aktionen führt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
§ 17 Verteilung und Verwendung der Finanzmittel
Anhang B VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG edit
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |