NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA013
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA013 |
Antragsteller: |
Wolf Roth |
Einreichungsdatum: |
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Autor: | AnnaLuese | letzte Änderung: | 29.06.2016 14:45:47 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Vereinfachender Vorschlag zur solidarischen Werbemittelbeschaffung |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge den Satz 2 aus Anhang B der Satzung wie folgt ändern:
20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Materialbeschaffung und zur Unterstützung politischer Aktivitäten innerhalb NRWs und können per Antrag an den Landesverband abgerufen werden, | |
Antragsbegründung: | |
Bisher ist die Verwendung des solidarischen Werbemittelbudgets zweckgebunden für "Events mit Bezug zu Landesthemen", was den Einsatz dieser Mittel mit kommunalem Bezug ausschließt und den Rahmen mit der Begrenzung auf "Werbemittel und Events" zu eng zieht. Das Element "Abruf per Antrag" wurde zur Förderung einer aktiveren Rolle der Untergliederungen eingefügt. |
Zusätzliche Angaben | ||||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung des Antrags: | Änderung Anhang B Satz 2 (Verteilung der Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung)
hier: Verwendung der Mittel | |||||||||||||||||||||||||
Schlagworte: | Solidarisches Werbemittelbudget | |||||||||||||||||||||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | |||||||||||||||||||||||||
ANHANG B: VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |