NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA013

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2015.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA013
Antragsteller:

Wolf Roth

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: AnnaLuese letzte Änderung: 29.06.2016 14:45:47 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: System-search.svg "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Vereinfachender Vorschlag zur solidarischen Werbemittelbeschaffung
Antragstext:
Der Landesparteitag möge den Satz 2 aus Anhang B der Satzung wie folgt ändern:

20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Materialbeschaffung und zur Unterstützung politischer Aktivitäten innerhalb NRWs und können per Antrag an den Landesverband abgerufen werden,

Antragsbegründung:
Bisher ist die Verwendung des solidarischen Werbemittelbudgets zweckgebunden für "Events mit Bezug zu Landesthemen", was den Einsatz dieser Mittel mit kommunalem Bezug ausschließt und den Rahmen mit der Begrenzung auf "Werbemittel und Events" zu eng zieht. Das Element "Abruf per Antrag" wurde zur Förderung einer aktiveren Rolle der Untergliederungen eingefügt.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Änderung Anhang B Satz 2 (Verteilung der Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung)

hier: Verwendung der Mittel

Schlagworte: Solidarisches Werbemittelbudget
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

ANHANG B: VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG

edit

SÄA013 Ist SÄA003 SÄA017
40% verbleiben beim Landesverband im LV-Budget,
20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Materialbeschaffung und zur Unterstützung politischer Aktivitäten innerhalb NRWs und können per Antrag an den Landesverband abgerufen werden, 20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen,
10% (jeweils 2%) erhalten die 5 möglichen Bezirksverbände (BzV), existiert in einem Bezirk kein Verband, verbleiben die Mittel hierfür beim Landesverband,

30% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV) nach folgendem Schlüssel:
- 35% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt,
- 25% nach Einwohneranteil,
- 20% nach Flächenanteil,

30% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV) nach folgendem Schlüssel:
20% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt,
20% nach Einwohneranteil,
– 20% nach Flächenanteil,
40% nach ihrem jeweiligen Anteil an der stimmberechtigten Landesmitgliederzahl.

- 20% nach Anteil an der Landesmitgliederzahl. - 20% nach Anteil an der zum 31. Dezember des Jahres stimmberechtigten Landesmitgliederzahl.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !