NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/B 2
SÄA013 | Ist | SÄA003 | SÄA017 |
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40% verbleiben beim Landesverband im LV-Budget, | |||
20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Materialbeschaffung und zur Unterstützung politischer Aktivitäten innerhalb NRWs und können per Antrag an den Landesverband abgerufen werden, | 20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen, | ||
10% (jeweils 2%) erhalten die 5 möglichen Bezirksverbände (BzV), existiert in einem Bezirk kein Verband, verbleiben die Mittel hierfür beim Landesverband, | |||
30% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV) nach folgendem Schlüssel: |
30% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV) nach folgendem Schlüssel: | ||
- 20% nach Anteil an der Landesmitgliederzahl. | - 20% nach Anteil an der zum 31. Dezember des Jahres stimmberechtigten Landesmitgliederzahl. |