NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/B 2

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SÄA013 Ist SÄA003 SÄA017
40% verbleiben beim Landesverband im LV-Budget,
20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Materialbeschaffung und zur Unterstützung politischer Aktivitäten innerhalb NRWs und können per Antrag an den Landesverband abgerufen werden, 20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen,
10% (jeweils 2%) erhalten die 5 möglichen Bezirksverbände (BzV), existiert in einem Bezirk kein Verband, verbleiben die Mittel hierfür beim Landesverband,

30% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV) nach folgendem Schlüssel:
- 35% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt,
- 25% nach Einwohneranteil,
- 20% nach Flächenanteil,

30% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV) nach folgendem Schlüssel:
20% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt,
20% nach Einwohneranteil,
– 20% nach Flächenanteil,
40% nach ihrem jeweiligen Anteil an der stimmberechtigten Landesmitgliederzahl.

- 20% nach Anteil an der Landesmitgliederzahl. - 20% nach Anteil an der zum 31. Dezember des Jahres stimmberechtigten Landesmitgliederzahl.