NDS:Landesparteitag/2012.Aufstellungsversammlung2/Listenkandidaten/Wahlverfahren Vorschläge
Die Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl 2013 muss nach dem Urteil des Landesschiedsgerichts (LSG-NI-2012-06-04-1) auf Grund eines Formfehlers wiederholt werden.
Die alte Wikiseite findet ihr unter: NDS:Landesparteitag/2012.Aufstellungsversammlung1
Auf dieser Seite werden (vorläufig) Vorschläge für mögliche Wahlverfahren zur Wiederholung der Aufstellungsversammlung zur Landesliste der Piratenpartei Niedersachsen Landtagswahl 2013 erfasst.
Wir bitten darum das die Unterstützer oder Gegner, selbst Wahlverfahren, von ihrem eigenen konto aus zu unterzeichnen. Einfach auf bearbeiten Klicken, den Cursor unter „Unterstützer“ oder „Gegner“ des jeweiligen Wahlverfahren setzen und folgende Zeichen folge einfügen. ~~~~ (altGr und die plus taste es werden vier zeichen benötigt)
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorschlag Mehrheitswahl mit Quorum
- 2 Vorschlag G/O mit W/O für Aufstellungsversammlung der Piratenpartei Niedersachsen
- 3 Vorschlag Trennung Wahl der Listenkandidaten mit einfacher Mehrheit und der Reihenfolge der Liste
- 4 Vorschlag Wahl durch zustimmung ohne Quorum
- 5 Vorschlag Wahl durch zustimmung mit Quorum
- 6 Vorschlag negatives Approvalvoting
- 7 Vorschläge der AG Satzung
- 7.1 Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen
- 7.1.1 Satzungsänderungsantrag 16.2.1 "Wahlordnung: Bewertungswahl" von AG Satzung
- 7.1.2 Satzungsänderungsantrag 16.2.2 "Wahlordnung: Zustimmungswahl" von AG Satzung
- 7.1.3 Satzungsänderungsantrag 16.3 "Wahlordnung: Bewertungswahl oder Zustimmungswahl" von Jürgen Stemke
- 7.1.4 Unterstützer
- 7.1.5 Gegen Stimmen
- 7.1 Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen
Vorschlag Mehrheitswahl mit Quorum
Vorschlagender:Volker H. Schendel
Das nachfolgende Wahlverfahren (vorgeschlagen von Wolf Liebetrau, stv. Regionsvorsitzender der Piraten in Hannover) entspricht den Grundsätzen der Piratenpartei, ein Blockwahlverfahren dokumentiert lediglich die Angst vor der Basis:
Text Wahlordnung - Vorschlag Wolf Liebetrau Greywolf:
1.Die Wahlen zur Bestimmung der Bewerber auf der Landesliste der Piratenpartei Niedersachsen für die Landtagswahl am 20.01.2013 erfolgen durch das Wahlverfahren „Mehrheitswahl mit Quorum“. *)
2.Für die gesamte Liste gibt es nur einen Wahlgang, für den sich die Kandidaten beim Wahlleiter registrieren lassen müssen.
3.Jeder Kandidat hat in der Aufstellungsversammlung bis zu 10 Minuten Redezeit, um sich und sein politisches Programm der Aufstellungsversammlung vorzustellen. Aufforderungen durch die Versammlungs- oder Wahlleitung, von diesem Vorstellungsrecht ganz oder teilweise keinen Gebrauch zu machen, sind unzulässig.
4.Fragen an die Kandidaten erfolgen in der Reihenfolge der Wortmeldungen aus der Versammlung. Für die einzelne Frage beträgt die Fragezeit maximal 30 Sekunden und die Antwortzeit maximal 1 Minute.
5.Jedes stimmberechtigte Mitglied hat pro Wahlgang genau so viele Stimmen, wie sich Bewerber zur Wahl stellen. Eine Kumulation ist nicht möglich.
6.Gewählt sind die Bewerber mit den meisten Stimmen. Ein Kandidat benötigt mindestens 25% der abgegebenen, gültigen Stimmen um gewählt zu sein. Die Aufstellungsversammlung beschließt nach Abschluss der Registrierung der Kandidaten mit absoluter Mehrheit, wie viele Listenplätze gewählt werden. Kandidaten können jederzeit bis zum Beginn des Wahlgangs ihre Kandidatur zurückziehen.
7.Werden nicht alle Plätze belegt, entscheidet die Aufstellungsversammlung mit absoluter Mehrheit, ob ein erneuter Wahlgang für nicht belegte Listenplätze vorgenommen wird. 8.Bei Stimmengleichheit entscheidet zwingend das Los.
- ) Rechtliche Hinweise:
Das Bundesverfassungsgericht hat in Band 95 der amtlichen Entscheidungssammlung entschieden (BVerfGE 95, 335, 349 f.), dass der Bundesgesetzgeber frei ist, das Verfahren der Wahl zum Deutschen Bundestag als Mehrheitswahl (wie in England) zu gestalten. Nach Auffassung des höchsten Gerichts in Deutschland ist also ein reines Mehrheitswahlsystem ein „demokratisches Wahlverfahren“.
Die Behauptung, das Wahlverfahren für die kommende Aufstellungsversammlung müsste sicherstellen, dass jeder Kandidat, um auf die Liste zu kommen, von mindestens 50% der Stimmberechtigten gewählt werde, ist juristisch nicht haltbar. Das Mehrheitswahlsystem ist sogar ohne jedes Zustimmungsquorum sowohl demokratisch als auch zulässig
(s.a. Maunz-Dürig: Großkommentar zum Grundgesetz, Art.21 RdNr.176)
Unterstützer
- Wolf Liebetrau Greywolf
- Kai Orak
- Thomas Sokolowski
- Börries von Ditfurth
- Hartmut Stender de ole Keerl
- Manuel Nitschke 07:37, 22. Jun. 2012 (CEST)
- Roman Grussu 09:11, 22. Jun. 2012 (CEST)
- Lara Engelmann
- Wolfgang Z.
- Siegfried Egyptien 23:58, 24. Jun. 2012 (CEST)
- Guido Holzem
- Steffen Rothe
Gegenstimmen
- klenkes74 19:02, 21. Jun. 2012 (CEST)
- Anhalter 21:31, 21. Jun. 2012 (CEST)
- Phil-Wendland 01:23, 25. Jun. 2012 (CEST)
- Tux- 23:41, 24. Jun. 2012 (CEST) con Anhalter
- Henno 09:39, 25. Jun. 2012 (CEST)
- 300g-Aufschnitt 11:13, 26. Jun. 2012 (CEST)
- Arittner 11:07, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Moorpirat 03:09, 30. Jun. 2012 (CEST)
- Hendrik S. 21:49, 3. Jul. 2012 (CEST)(wg. 25% Quorum)
- Niels-Arne Münch 10:36, 4. Jul. 2012 (CEST)
Vorschlag G/O mit W/O für Aufstellungsversammlung der Piratenpartei Niedersachsen
Vorschlagender: Wolf Liebetrau
Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung der Piraten Niedersachsen für die Aufstellungsversammlung für die Landesliste zur Landtagswahl am 20. Januar 2013 Definitionen
Mehrheiten
1.Relative Mehrheit: Die meisten positiven Stimmen (z.B. auch nur 20%)
2.Einfache Mehrheit: Mehr als 50% der gültigen, abgegebenen Stimmen
3.Absolute Mehrheit: Mehr als 50% der möglichen (Mitgliederzahl)Stimmen
4.Qualifizierende Mehrheit: Mehr als 75% der gültigen, abgegebenen Stimmen
Allgemeines
Alle Positionen werden in maskuliner Form geführt. Dies soll einer Besetzung durch weibliche Personen nicht hindern oder widersprechen, sondern dient einer vereinfachten, vereinheitlichten und übersichtlicheren Schreibweise.
Tagesordnung
Zu Beginn der Aufstellungsversammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag geändert werden.
Tagungsleitung
1.Die Versammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
2.Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
3.Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
4.Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
5.Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
6.Die Tagungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
7.Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus und trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge. Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, können aus der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
7.1.Bei Mitgliedern entscheidet der Vorstand über den Ausschluss von der Mitgliederversammlung. Die Durchführung des Vorstandsbeschlusses obliegt der Tagungsleitung.
7.2.Bei Nichtmitgliedern entscheidet die Tagungsleitung.
Wahlen und Abstimmungen
1.Wahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Versammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
2.Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
3.Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
4.Vor Personenwahlen dürfen die Kandidaten durch das wählende Gremium befragt werden.
5.Es können unter anderem folgende Wahlverfahren angewendet werden:
1.Mehrheitsabstimmung
1.1.Der Wähler hat eine Stimme und wählt eine Alternative aus der Liste der zur Wahl stehenden Alternativen.
1.2.Gewonnen hat die Alternative, die mit den meisten Stimmen die erforderliche Mehrheit erreicht hat.
1.3.Wird die erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Alternativen satt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
1.4.Wird nach einer Stichwahl die erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so entscheidet das wählende Gremium über das weitere Verfahren.
2.Abstimmung durch Zustimmung
2.1.Es stehen mehrere Alternativen zur Abstimmung.
2.2.Der Stimmberechtigte hat eine Stimme pro wählbarer Alternative.
2.3.Jeder Alternative kann mit Ja zugestimmt werden.
2.4.Gewählt ist die Alternative, die die erforderliche Mehrheit mit dem höchsten Zustimmungswert erhält.
2.5.Können mehrere Alternativen gleichzeitig gewählt werden (z.B. Wahlen zu Beisitzern), so gelten die Alternativen als gewählt, die die erforderliche Mehrheit erreicht haben. Erreichen mehr Alternativen die erforderliche Mehrheit als gewählt werden können, so gelten die Alternativen nach der Höhe der erreichten Mehrheit als gewählt, bis die Anzahl der maximal möglichen wählbaren Alternativen erreicht ist. Bei Stimmengleichheit auf dem letzten Rang wird eine Stichwahl zwischen den betroffenen Alternativen durchgeführt.
Wahlen zu Listen
1.Die Wahlen zur Bestimmung der Bewerber auf der Landesliste der Piratenpartei Niedersachsen für die Landtagswahl am 20.01.2013 erfolgen durch das Wahlverfahren „Mehrheitswahl mit Quorum“.
2.Für die gesamte Liste gibt es nur einen Wahlgang, für den sich die Kandidaten beim Wahlleiter registrieren lassen müssen.
3.Jeder Kandidat hat in der Aufstellungsversammlung bis zu 10 Minuten Redezeit, um sich und sein politisches Programm der Aufstellungsversammlung vorzustellen. Aufforderungen durch die Versammlungs- oder Wahlleitung, von diesem Vorstellungsrecht ganz oder teilweise keinen Gebrauch zu machen, sind unzulässig.
4.Fragen an die Kandidaten erfolgen in der Reihenfolge der Wortmeldungen aus der Versammlung. Für die einzelne Frage beträgt die Fragezeit maximal 30 Sekunden und die Antwortzeit maximal 1 Minute.
5.Jedes stimmberechtigte Mitglied hat pro Wahlgang genau so viele Stimmen, wie sich Bewerber zur Wahl stellen. Eine Kumulation ist nicht möglich.
6.Gewählt sind die Bewerber mit den meisten Stimmen. Ein Kandidat benötigt mindestens 25% der abgegebenen, gültigen Stimmen um gewählt zu sein. Die Aufstellungsversammlung beschließt nach Abschluss der Registrierung der Kandidaten mit absoluter Mehrheit, wie viele Listenplätze gewählt werden. Kandidaten können jederzeit bis zum Beginn des Wahlgangs ihre Kandidatur zurückziehen.
7.Werden nicht alle Plätze belegt, entscheidet die Aufstellungs-
versammlung mit absoluter Mehrheit, ob ein erneuter Wahlgang für
nicht belegte Listenplätze vorgenommen wird.
8.Bei Stimmengleichheit entscheidet zwingend das Los.
Geschäftsordnungsanträge
1.Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
2.Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
2.1.Antrag auf Meinungsbild
2.2.Antrag auf Schluss der Redeliste,
2.3.Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste,
2.4.Antrag auf Vertagung,
2.5.Antrag auf Redezeitbegrenzung,
2.6.Antrag auf Unterbrechung,
2.7.Antrag für einen neuen Kandidaten für die Tagesleitung,
2.8.Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages,
2.9.Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung. Dieser Antrag muss schriftlich eingereicht werden. (wobei dieser Antrag nur mit einer qualifizierten Mehrheit angenommen werden kann)
2.10.Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Dieser Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
3.Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor
der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
4.Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in
einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine
ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit
einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede,
so gilt der Antrag als angenommen.
Anträge
1.Antragsberechtigt sind alle Piraten des Landesverband Niedersachsen.
2.Inhaltliche Anträge sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig der Landesgeschäftsstelle vorliegen, dass sie allen Mitgliedern mit der Einladung zugeleitet werden können.
3.Anträge können bis 2 Tage vor Beginn der Aufstellungs- versammlung eingereicht werden. Eine nachträgliche Annahme ist nur durch Änderung der Tagesordnung möglich. Änderungs-, Ergänzungs- und Alternativanträge sind immer möglich.
4.Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Satzungsänderungen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
5.Behandeln mehrere Anträge den gleichen Gegenstand bzw. das gleiche Thema, so soll der am weitesten reichende Antrag zuerst zur Abstimmung gebracht werden. Alternativ kann auch über "Wahl durch Zustimmung" abgestimmt werden oder durch andere Abstimmungen die Präferenz des Plenums festgestellt werden.
Öffentlichkeit
Der Landesparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten oder auf Antrag des Landesvorstandes können mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Öffentlichkeit und Presse für bestimmte Tagesordnungspunkte, insbesondere bei Personaldebatten, ausgeschlossen werden.
Protokoll
Über den Sitzungsverlauf ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muß die Anträge, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse enthalten. Sie ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie dem Tagungsleiter zu unterzeichnen.
Unterstützer
- Wolf Liebetrau Greywolf
- Kai Orak
- Thomas Sokolowski
- Börries von Ditfurth
- Hartmut Stender de ole Keerl
Gegenstimmen
Vorschlag Trennung Wahl der Listenkandidaten mit einfacher Mehrheit und der Reihenfolge der Liste
Vorschlagender: -- Anhalter 21:59, 21. Jun. 2012 (CEST) (Karl-Heinz Withus)
Nachfolgender Vorschlag wird hiermit zurückgezogen -- Anhalter 20:47, 19. Jul. 2012 (CEST) Der Vorschlag wurde zusammen mit der AG Satzung weiterentwickelt
Der nachfolgende Vorschlag wurde von mir auf der Basis des Entwurfs einer Wahlordnung entwickelt.
Diese wurde von mir mit der Hilfe von mehreren Juristen entworfen.Nachfolgend zunächst der konkrete Antrag, Sorry aber um eventuelle Anfechtungen zu vermeiden, ist es notwendig, das alles sauber zu formulieren.
Danach steht eine etwas "allgemeinverständlicher" formulierte Beispielbewchreibung.
Der Vorachlag ist auch noch nicht endgültig formuliert. Er steht bewusst zur Diskussion, um juristische Schachstellen zu suchen und auszubessern und Formulierungen soweit möglich und nötig auch verständlicher zu machen.
K-H
Aka Anhalter
Verfahren der Wahl der Landesliste für die Landtagswahl Januar 2013 für die Aufstellungsversammlung in…….
1. Die Versammlung beschließt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit die Zahl der zu besetzenden Listenplätze, vorbehaltlich späterer Änderungen gemäß Wahlordnung.
2. Die Wahl erfolgt nach der Wahlordnung gemäß qualifizierten Approval Voting.
3. Die Wahl der Reihenfolge der Listenkandidaten wird separat von der Wahl der Listenkandidaten durchgeführt.
4. In einem ersten Wahldurchgang werden aus der Gesamtheit aller Bewerber diejenigen gewählt, die auf der Landesliste kandidieren sollen.
Jeder Wähler kann für jeden Bewerber jeweils Ja oder Nein ankreuzen. Werden bei einem Bewerber weder Ja noch Nein angekreuzt oder Ja und Nein angekreuzt wird dies als Enthaltung bezogen auf diesen Bewerber gewertet.
Gewählt sind die Bewerber, die mehr Ja als Nein-Stimmen erhalten haben, Enthaltungen werden nicht gezählt. Sind mehr Bewerber gewählt, als Listenplätze besetzt werden sollen, entscheidet die Anzahl der Ja-Stimmen, bei Stimmengleichheit das Los aus der Hand der Wahlleitung.
Werden weniger Bewerber gewählt, als Listenplätze besetzt werden sollen, erfolgt eine Stichwahl. Bei dieser Stichwahl sind nur die Bewerber zugelassen, die im ersten Wahlgang mindestens 25% Ja- Stimmen erreicht haben.
Werden auch hierbei nicht ausreichend Bewerber gewählt, um alle Listenplätze zu besetzen entscheidet die Versammlung nach Ende aller Wahlgänge (nach Festlegung der Reihenfolge für die gewählten Kandidaten) gemäß Wahlordnung ob eine ergänzende Wahl stattfindet.
5. Die eindeutige Reihenfolge der Kandidaten auf der Landesliste wird nach Abschluss der Wahl der Kandidaten bestimmt.
a. Hierzu wird zunächst der Spitzenkandidat gemäß Wahlordnung aus der Gesamtliste durch qualifiziertes Approval bestimmt. Die Regelungen zu 4. sind im Falle von Stichwahl oder Stimmengleichheit analog anzuwenden.
b. Anschließend werden die nachfolgenden Listenplätze jeweils in 10-Gruppen bestimmt.
Hierbei werden alle jeweils noch nicht auf Plätze bestimmte Bewerber aufgelistet. Hinter jeden Bewerber sind 10 Auswahlfelder, die die zu bestimmenden Plätze in absteigender Reihenfolge bestimmen.
Jeder Wähler kann bei jedem Kandidaten ankreuzen, auf welchen höchsten Listenplatz er diesen Kandidaten setzen möchte (Ja-Stimme) weitere Kreuze für diesen Bewerber für nachfolgende Listenplätze werden ignoriert.
Bei der Auswertung werden für jeden Bewerber die Ja-Stimmen je Listenplatz addiert. Hierbei zählen Ja-Stimmen für einen höheren Listenplatz auch als Ja-Stimmen für einen nachfolgenden Listenplatz innerhalb des Blocks. (d.h. wird ein Bewerber von einem Wähler für Platz 1 und Platz 2 gewählt, zählt dies als 1 Ja Stimme für Platz 1 und alle weiter nachfolgenden Plätze des Blocks). Die Differenz zwischen der Summe der Ja-Stimmen je Listenplatz und den abgegebenen gültigen Stimmen werden als Nein-Stimmen gewertet.
Die Bestimmung der Listenplätze beginnt beim höchsten zu besetzenden Listenplatz im Block. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Ja-Stimmen und mehr Ja-als Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los aus der Hand der Wahlleitung.
Erreicht für einen Listenplatz kein Kandidat mehr Ja als Nein-Stimmen, rückt der Kandidat auf, der für den nächsten Listenplatz gewählt wurde. Der nächste Listenplatz wird entsprechend neu besetzt.
Ein am Ende des jeweiligen Blocks nicht vergebener Listenplatz wird bei der Bestimmung des nächsten 10-er Blockes berücksichtigt. Gleiches gilt, wenn einer der gewählten Listenkandidaten vor Ende des Wahlgangs zurücktritt.
6) Sind am Ende der Wahlgänge weniger Listenplätze besetzt, als die Versammlung zu Beginn beschlossen hatte, beschließt die AV gemäß Wahlordnung das weitere Vorgehen.
Beispiel:
1) Die Versammlung beschließt wie viel Listenplätze besetzt werden soll, sagen wir mal 42.
(keine Angst, keine Wiederholung von Nienburg, da diese Zahl noch änderbar ist.)
2) Die Kandidaten stellen sich vor, die Redezeit hat die Versammlung vorher angemessen festgelegt, Teil der Vorstellung ist die Befragung der Kandidaten
3) im ersten Wahlgang werden alle Bewerber alphabetisch auf einen Zettel geschrieben. Zu jedem Kandidaten gibt es ein Ja und ein Nein Feld. Jeder Wähler kann so viele Kreuze machen wie er will
4) bei der Auswertung werden je Bewerber die Ja und die Nein Stimmen gezählt. Ist bei einem Kandidaten weder Ja noch Nein oder Ja und Nein angekreuzt, ist dies eine Enthaltung. (braucht nicht gezählt werden, kann man machen wenn man will, kann der Erprobung dienen)
5) Alle Bewerber mit mehr Ja als Nein Stimmen sind gewählt
6) reicht die Zahl der gewählten Bewerber nicht aus, findet unter den nicht gewählten eine Stichwahl statt, an dieser nehmen nur die Bewerber Teil, die im ersten Wahlgang min. 25% Ja-Stimmen erhalten haben.
7) wenn es auch jetzt nicht genug Gewählte Bewerber gibt, dann bleibt die Liste kleiner als beabsichtigt, außer die Versammlung beschließt am Ende eine zusätzliche Wahl
8) Nehmen wir an, es sind 42 Bewerber gewählt. Das ist die Landesliste. Jetzt muss noch die Reihenfolge der Listenplätze bestimmt werden. Warum erst jetzt? Es gibt viele Wähler, die können sich von Kandidat XYZ zwar vorstellen, dass er auf die Liste kommt, aber eher ab Platz 30 denn als Spitzenkandidat. Bestimmt man die Liste ja/nein und Reihenfolge gleichzeitig, scheuen sich diese Wähler diesen "Platz 30 Bewerber" anzukreuzen. Er könnte ja so viele Stimmen bekommen, dass er plötzlich Spitzenkandidat ist.)
9) also zunächst Wahl des Spitzenkandidaten: alle 42 auf einen Zettel, jeweils Ja/Nein, gewählt ist der mit mehr Ja als Nein, sind das mehrere dann der mit den meisten Ja Stimmen. Zur Not Los oder Stichwahl
10) jetzt Wahl Platz 2-6
Alle verbleibenden Bewerber auf die Liste. Daneben 6 Felder. 1. Feld steht für Platz 2, 2. Feld steht für Platz3. Etc.
Jeder Wähler bestimmt je Kandidat auf welchen höchsten Platz er ihn haben möchte.
Z.B. Kandidat 1 Kreuz bei 3 = Platz 4
Kandidat 2 Kreuz bei 5
Kandidat 3 Kreuz bei 2
Wer jetzt vom Unterschied Feld und Platz irritiert ist, das kommt lediglich weil der Spitzenplatz separat gewählt wurde. Bei weiteren Blöcken verschiebt sich das logischerweise.
Wer sich enthalten möchte, weil ihm die Reihenfolge egal, der gibt keinen Stimmzettel ab
Auswertung:
Gezählt wird je Kandidat die Summe der Ja-Stimmen (Kreuz) des je Wahlzettel höchsten Platzes.
D.h. Beim obigen Wahlzettel wird
bei Kandidat 1 im Feld Platz 4 ein Strich gemacht
Bei Kandidat 2 im Feld Platz 6
Und bei Kandidat 3 im Feld Platz 3
Wäre bei Kandidat 3 vielleicht auf dem Wahlzettel auch im Feld 3,4,5 ein Kreuz wird des ignoriert.
Die Striche werden addiert.
Angenommen Kandidat 1 hat
10 Striche bei Feld 1 = Platz 2
20 Striche bei Feld 2 = Platz 3
5 Striche bei Feld 3 = Platz 4
100 Striche bei Feld 4 = Platz 5
50 Striche bei Feld 4 = Platz 6
Dann hat er für Platz 2 10 Ja Stimmen
Für Platz 3 10 + 20 = 30 Ja-Stimmen
für Platz 4. 10 + 20 + 5 = 35 Ja-Stimmen
für Platz 5. 35+ 100 = 135 Ja-Stimmen
Fr Platz 6 entsprechend 185 Ja-Stimmen
Etc.
Abschließend wird die Gesamtzahl der Wahlzettel mit mindestens 1 Kreuz ermittel (alle anderen sind Enthaltungen, das gleiche wie nicht abgegeben und werden nicht gezählt)
Die Differenz zwischen Ja-Stimmen und Gesamtzahl der Stimmzettel sind dann jeweils Nein-Stimmen.
Nehmen wir an, es wurden 220 Stimmzettel mit mindestens 1 Kreuz abgegeben.
Die Plätze 2 - 6 werden absteigend von Platz 2 vergeben. Gewählt ist jeweils wer mehr Ja als Nein Stimmen für diesen Platz hat, sind das mehrere derjenige mit den meisten Ja Stimmen, Stimmengleichheit = Los
Beim nächsten Platz ist dieser Platzierte Bewerber dann logischer außen vor.
Dann hätte der obige Kandidat erst bei Platz 5 mehr Ja als Nein Stimmen. Ist er der einzige, dann hat er den Platz.
Angenommen für Platz 4 hatte kein Kandidat mehr Ja als Nein Stimmen erhalten, dann gilt für Platz 4 derjenige gewählt, der für Platz 5 mehr Ja als Nein-Stimmen erhalten hat, sind das mehrere derjenige mit den meisten Stimmen. Danach wird Platz 5 unter den verbleibenden ausgewählt.
Klingt viel komplizierter als es ist.
Letztlich :
Auf einem Auswertungszettel werden je Bewerber beim jeweils höchsten Feld ein Strich gemacht
Die Summe der Striche wird auf einen Zettel je Bewerber übertragen und über die Spalten weg kumuliert.
Die Plätze werden von oben an vergeben. Hierzu wird überprüft welcher Kandidat für den jeweiligen Platz mehr Ja als Nein Stimmen erhalten hat, sind das mehrere, Dan. Welcher die meisten Ja-Stimmen hat.
Reicht es bei einem Platz für keinen Kandidaten, wird in die nächste Spalte geschaut.
Sind die Striche erstmal gemacht und aufaddiert, sollte der Rest sehr schnell gehen.
Warum mehrere Blöcke?
A) sonst wird es für Wähler und Auswerter vielleicht doch unübersichtlich
B) jeder Wähler kann gezielter seine Wunschreihenfolge bestimmen
C) werden die blöcke zu groß, steigt die Gefahr von Losentscheiden, gerade auf den unteren Plätzen, das ist dann gerade an der "Schnittstelle" zwischen Landtag ja oder nein ärgerlich.
Darüber kann man aber sicherlich diskutieren.
Unterstützer
- Hendrik S. 11:32, 22. Jun. 2012 (CEST)
- Tux- 17:35, 24. Jun. 2012 (CEST)
- Phil-Wendland 01:24, 25. Jun. 2012 (CEST)
- Henno 09:35, 25. Jun. 2012 (CEST)
- Niels-Arne Münch 10:40, 4. Jul. 2012 (CEST)
Gegen Stimmen
Vorschlag Wahl durch zustimmung ohne Quorum
Vorschlagender: Roman Grussu aka Blackjoschka:
1. Jeder Listenkandidat nutzt das WiKi und die Kandidatengrillfragen um sich im Vorfeld vorzustellen.
2. Jeder Listenkandidat kann in einem eigenen Bereich des Forums Statements abgegeben die für seine Positionen werben.
3. Jeder Listenkandidat stellt sich für die Liste auf.
4. Jeder Listenkandidat kandidiert in erster Linie für die Liste nicht für einen bestimmten Platz.
5. Die AV bestimmt die Anzahl der zu vergebenden Listenplätze in Form einer einfachen Abstimmung.
6. Es wird ein Wahlgang durchgeführt mit allen Kandidaten auf einem Stimmzettel
7. Jedem Listenkandidaten werden nach der Vorstellung (10 Minuten) maximal 5 Fragen gestellt. Diese werden für jeden Kandidaten gesammelt und dann per Los fünf zur Beantwortung gezogen. Für die Beantwortung hat jeder Listenkandidat max. (pro Frage) 1 Minute Zeit.
8. Die Basis wählt. Es können maximal soviele Kreuze gesetzt werden, wie Listenplätze festgesetzt wurden.
9. Es entscheidet allein die Stimmzahl. Ein Quorum gibt es nicht. Bedeutet, dass der mit den meisten Stimmen der Spitzenkandidat, der mit den zweit meisten den zweiten Platz usw....erreicht hat.
10. Bei Stimmgleichheiten gibt es eine Stichwahl zwischen den Kandidaten um den jeweiligen Platz (Bsp. beide haben die sechst meisten Stimmen - Stichwahl. Danach ist einer auf Platz sechs, der andere auf Platz sieben.) Alternativ entscheidet das Los über den Listenplatz.
Unterstützer
Gegen Stimmen
- Moorpirat 14:38, 21. Jun. 2012 (CEST)
- klenkes74 19:00, 21. Jun. 2012 (CEST)
- Anhalter 21:36, 21. Jun. 2012 (CEST)
- Tux- 23:41, 24. Jun. 2012 (CEST)
- Thomas Ganskow
- 300g-Aufschnitt 11:21, 26. Jun. 2012 (CEST)
- Arittner 16:15, 28. Jun. 2012 (CEST)
Vorschlag Wahl durch zustimmung mit Quorum
- Approval voting verfahren mit 50% Quorum. (Gleiches Wahlverfahren wie in Nienburg)
- Listen Platz eins wird einzeln gewählt.
- Alle folgenden Plätze in Fünfer Blöcken. Wen nach zwei Wiederholungen ein oder mehrere Plätze keine 50% Quorum erreichen. Treten für diese verbleibenden Plätze im block automatisch alle Kandidaten an, die für darunter liegende Blöcke kandidieren. Wird hier nach einer Wiederholung das 50% Quorum immer noch nicht erreicht, ist die liste geschlossen und fertig. Da die Versammlung deutlich gezeigt hat das sie mehrheitlich keine weiten Plätze besetzen will. Sollten der block voll Besetzt werden, wird danach mit dem Nächten block normal weiter gemacht
- Es werden maximal 42 listen Plätze besetzt.
Moorpirat 18:11, 20. Jun. 2012 (CEST)
Unterstützer
- klenkes74 19:01, 21. Jun. 2012 (CEST)
- Phil-Wendland 01:27, 25. Jun. 2012 (CEST)
- Henno 09:46, 25. Jun. 2012 (CEST)
- Niels-Arne Münch 10:40, 4. Jul. 2012 (CEST)
Gegen Stimmen
- Greywolf
- Anhalter 21:38, 21. Jun. 2012 (CEST)
- Roman Grussu 09:11, 22. Jun. 2012 (CEST)
- Kai Orak
- Wolfgang Z.
- Tux- 23:41, 24. Jun. 2012 (CEST) con Anhalter
Vorschlag negatives Approvalvoting
- Negatives Approvalvoting verfahren mit 50% Quorum.
- Quasi gleiches Wahlverfahren wie in Nienburg, nur das keine Zustimmung, sondern Ablehnung, auf dem Wahlzettel bekundet werden muss. Hat nur eine rein psychologische Wirkung, die aber mMn. viel bringen würde.
- Nur ein Wahlgang. Evtl. ein Sonderwahlgang für Spitzenkandidat.
- Müsste noch verfeinert werden, stelle es aber einfach mal zur Diskussion.
--ThYpHoOn 15:02, 25. Jun. 2012 (CEST)
Unterstützer
Gegen Stimmen
Vorschläge der AG Satzung
Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen
- Hier werden mindestens 2 Vorschläge der AG_Satzung für eine Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen eingestellt.
- Diese werden automatisch zurück gezogen, falls SÄA 16.1 nicht angenommen wird.
- Protokolle der AG-Satzung
Satzungsänderungsantrag 16.2.1 "Wahlordnung: Bewertungswahl" von AG Satzung
Änderung
- Neuer Anhang zur Satzung
- *Dieser Antrag schlägt ein Bewertungs-Wahlverfahren vor.
- Im Prinzip funktioniert dieses Verfahren wie Wahl durch Zustimmung (Approval Voting), mit folgenden Änderungen:
- statt einem Kreuz kann man 0-9 Punkte vergeben
- damit kann man anzeigen, welche Kandidaten man wie stark befürwortet/bevorzugt
- jede Punktzahl darf beliebig oft vergeben werden
Ablauf:
- Zunächst werden alle Kandidaten, die auf die Liste sollen in einem Wahlgang gewählt. Im Anschluss wird die Reihenfolge bestimmt. Dadurch wird die Liste der Bewerber überschaubar gehalten.
- Die Liste wird in einzelne Blöcke mit einzelnen Wahlgängen aufgeteilt.
- Der Wähler bewertet die Bewerber mit Punkten. Je mehr ein Bewerber dem Wähler zu sagt, desto mehr Punkte gibt er.
- Der Wähler kann beliebig viele Punkte vergeben. Die Maximalzahl der Punkte pro Bewerber ist jedoch begrenzt.
- Gewählt sind die Bewerber mit den meisten Punkten.
Begründung
- Sehr gutes Verfahren um ein ehrliches Ranking zu ermitteln.
- Vorteil: Wird die Wahlordnung als Teil der Satzung verabschiedet, kann diese auf einer Aufstellungsversammlung nicht geändert werden. Eine Änderung kann nur auf einem Parteitag erfolgen, wenn auch mit einfacher Mehrheit.
- Die Organisation wahlrecht.de empfiehlt uns dieses Verfahren.
Gegenargumente
- Neues, unbekanntes Verfahren
- Wird die Wahlordnung als Teil der Satzung verabschiedet, kann diese auf einer Aufstellungsversammlung nicht geändert werden. Eine Änderung kann nur auf einem Parteitag erfolgen, wenn auch mit einfacher Mehrheit.
Hinweise
- Für detaillierte Erläuterungen und HowTo, diesem Link folgen
- Arbeitsstand der AG Satzung
- Das Verfahren ist nach Rücksprache mit wahlrecht.de zulässig. Die Meinung der Landeswahlleitung wird derzeit eingeholt
- Der getrennte Ablauf zwischen Wahl der Bewerber und Bestimmung der Reihenfolge findet sich so sogar in den gesetzlichen Bestimmungen wieder.
- Durch das Vergeben von Zustimmungs-Punkten (der Bewertung) kann der Wähler seine Präferenz zu unterschiedlichen Kandidaten genauer beschreiben. Das Verfahren kann den Wählerwillen genauer abbilden. Dies führt zu mehr "Wahlehrlichkeit" und damit zu schnelleren und besseren Ergebnissen.
Satzungsänderung 16.2.1
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen §1 Anwendungsbereich
§2 Wahlverfahren
|
Satzungsänderung 16.2.1.1
Änderungsantrag zur Satzungsänderung 16.2.1
Änderung
Absatz (4.2) wird ersetzt zu:
4.2. Die Wahl findet nacheinander in Blöcken statt. Die Blöcke sind:
- Platz: 1
- Platz: 2 - 13
- Platz: 14 - 23
- Platz: 24 - Rest
Begründung
Der Spitzenkandidat soll extra und einzeln gewählt werden.
Satzungsänderungsantrag 16.2.2 "Wahlordnung: Zustimmungswahl" von AG Satzung
Änderung
- Neuer Anhang zur Satzung
Im Prinzip ist dies das Verfahren aus Nienburg mit folgenden Änderungen:
- Abbruchbedingung, falls nicht genug Bewerber gewählt werden
- Wahl erfolgt durch Ja/Nein/Enthaltung pro Kandidat
- Es gibt die Option, statt nach absoluter Mehrheit nach einfacher Mehrheit zu wählen
- Werden in einem Block Plätze nicht besetzt, geht es dennoch mit dem nächsten Block weiter
Begründung
- Einfaches, bekanntes Verfahren.
- Vorteil: Wird die Wahlordnung als Teil der Satzung verabschiedet, kann diese auf einer Aufstellungsversammlung nicht geändert werden. Eine Änderung kann nur auf einem Parteitag erfolgen, wenn auch mit einfacher Mehrheit.
Gegenargumente
- Das Zustimmungs-Verfahren / Approval Voting eignet sich nicht gut um ein Ranking zu erstellen, wenn die Wähler wissen, dass ein Ranking erstellt werden soll. Es sollte ein Verfahren gewählt werden, dass für Rankings besser geeignet ist.
- Wird die Wahlordnung als Teil der Satzung verabschiedet, kann diese auf einer Aufstellungsversammlung nicht geändert werden. Eine Änderung kann nur auf einem Parteitag erfolgen, wenn auch mit einfacher Mehrheit.
Hinweise
- Werden die Kandidaten durch einfache Mehrheit gewählt, erhält man mit weniger Wahlgängen ein Ergebnis. Auch bei Wahl nach einfacher Mehrheit gilt ein Quorum von >50%, allerdings werden Enthaltungen vom Quorum ausgenommen.
- Werden Kandidaten durch absolute Mehrheit gewählt, dann müssen >50% der an der Wahl teilnehmenden Wähler für einen Bewerber stimmen. Nein-Stimmen wie Enthaltungen zählen gegen den Bewerber.
Satzungsänderung 16.2.1
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen §1 Anwendungsbereich
§2 Wahlverfahren
|
Satzungsänderung 16.2.2.1
Änderungsantrag zur Satzungsänderung 16.2.2
Änderung
Absatz (5) wird ersetzt durch:
5. Im ersten Wahlgang wird der Listenplatz 1 gewählt, im zweiten Wahlgang werden bis zu 5 Listenplätze gewählt.
Begründung
Der Spitzenkandidat soll extra und einzeln gewählt werden.
Satzungsänderungsantrag 16.3 "Wahlordnung: Bewertungswahl oder Zustimmungswahl" von Jürgen Stemke
Unterstützer
Gegen Stimmen