LiquidFeedback/Themendiskussion/346

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Tango-text-x-generic with pencil.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

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Noch nicht abgestimmt

Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell im LQFB vorgestellt und hier diskutiert und ist noch nicht verabschiedet.
Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert diese Diskussion nur
Einzel- oder Minderheitenmeinungen, in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der Piraten-Partei, sondern dient der Diskussion und Meinungsfindung zum aufgeführten Thema.


STATUS:
EINGEFROREN
[23.8.10] - Datum der Erstellung
[23.8.10] - Bearbeitungsbeginn
[21.9.10] - Beginn der Abstimmung
[?] - Bearbeitungsende entspricht der eingestellten LQFB-Zeit für Meinungsbilder / Beschlussvorlagen

Vorwort

Im Vorfeld des Bundesparteitages 2010.1 gab es verschiedene Bestrebungen zur Strukturierung der innerparteilichen Arbeit. Ein Ansatz ging davon aus, die Arbeitsgemeinschaften in der Satzung zu verankern, weitere Ansätze hatten dies nicht zum Ziel und entwickelten konkurrierende Konzepte. Zu diesen Ansätzen und Konzepten wurden oftmals sehr umfangreiche Diskussionen geführt, die in allen Konzepten Schwächen und Kritikpunkte aufzeigten. Das hier vorliegende Konzept versucht zwischen all diesen existierenden Konzepten zu vermitteln und einen Konsens herauszuarbeiten.

Antrag

Konzept zur Strukturierung der innerparteilichen Arbeit

Das Konzept zur Strukturierung der innerparteilichen Arbeit gliedert sich in drei Hauptebenen, welche jeweils die übergeordneten Themenbereiche der innerparteilichen Arbeit darstellt. Dabei handelt es sich um verwaltungstechnisch tätige Gemeinschaften, dienstleistend tätige Gemeinschaften und programmatisch tätige Gemeinschaften. Deren Organisation und Strukturierung wird im Folgenden dargestellt. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit in sonstigen Strukturen, zum Beispiel als Einzelperson, als Stammtisch oder als Crew, an Themen zu arbeiten. Diese Strukturen werden in diesem Konzept jedoch nicht behandelt, da sie sich nicht zwingend auf Bundesebene engagieren müssen.

Eine Übersicht aller, auf Bundesebene in der Piratenpartei Deutschland tätigen, Gruppierungen, die sich in dieses Struktur-Konzept eingliedern, ist auf der Wiki-Seite der "AG Arbeitsgemeinschaften" zu pflegen. Dies dient der Transparenz und der Übersichtlichkeit. Eine vereinfachte Darstellung des Konzeptes ist Abbildung 1 zu entnehmen. (→ Abbildung 1)

Beschreibung

Verwaltungstechnisch tätige Gemeinschaften

Solange die Partei auch in zwingend erforderlichen Aufgabenbereichen allein auf ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen ist, besteht die Notwendigkeit, dafür auf Bundesebene Strukturen zu schaffen. Das betrifft ausschließlich organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben, die für die Außenwirkung und für das Funktionieren der inneren Strukturen der Piratenpartei Deutschland von Bedeutung sind. Für diese Aufgaben kann der Bundesvorstand Arbeitsgemeinschaften einsetzen, deren Zusammensetzung, Kommunikationsmittel und Arbeitsweise er gemeinsam mit den Mitgliedern dieser Arbeitsgemeinschaften bestimmt. Vorgeschrieben ist lediglich die transparente Darstellung der aktuellen Diskussions- und Arbeitsergebnisse im Wiki der Piratenpartei Deutschland, soweit dies aus datenschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Im Wiki der Piratenpartei Deutschland ist eine Seite nach dem Muster "Orga:AG ..." anzulegen.

Alle Mitglieder dieser verwaltungstechnisch tätigen Gemeinschaften sind, soweit sie mit personenbezogenen oder datenschutzrelevanten Informationen in Berührung kommen könnten, dazu verpflichtet eine Datenschutzverpflichtung zu unterzeichnen. Diese Gemeinschaften sind dem Bundesvorstand rechenschaftspflichtig, sofern der Bundesvorstand dies einfordert.

Diese Konstruktion ist notwendig, um eine formale Legitimation dieser Gemeinschaften zu schaffen, die mit ihrer Arbeit Aufgaben erledigen, für die es auch eine formale Legitimation braucht. Sie werden damit zugleich der administrativen Gesamtverantwortung des Bundesvorstandes unterstellt. Diese Aufgaben sollen in der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes abschließend festgelegt werden. Für die Organisation eines zeitlich begrenzten Projekts, beispielsweise die Koordinierung eines bundesweiten Wahlkampfes, sollte eine innerparteiliche Ausschreibung stattfinden, um interessierte Gruppierungen identifizieren und Konzepte entwickeln zu können.

Der Bundesvorstand hat den Arbeitsgemeinschaften in den öffentlichen Vorstandssitzungen das Recht einzuräumen, Berichte in schriftlicher Form vorzulegen und im entsprechenden Tagesordnungspunkt in angemessener Art und Dauer auch mündliche Redebeiträge zuzulassen. Die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes soll des Weiteren ein generelles Antragsrecht für verwaltungstechnisch tätige Gemeinschaften vorsehen.

Dienstleistend tätige Gemeinschaften Für die dienstleistende Arbeit können sich auf Bundesebene Arbeitsgemeinschaften (AGs) gründen. Die Gründung erfolgt aus Reihen der Mitgliedschaft, eine Legitimation dieser Arbeitsgemeinschaften von Seiten des Bundesparteitages oder des Bundesvorstandes erfolgt nicht. Reputation und Anerkennung erwerben die dienstleistend tätigen Arbeitsgemeinschaften durch die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse, die möglichst parteiöffentlich offenzulegen sind. Neben dieser Arbeit in bundesweit tätigen Arbeitsgemeinschaften hat außerdem jedes Parteimitglied und jedes Nicht-Parteimitglied die Möglichkeit und das Recht, selbstständig und außerhalb derartiger Arbeitsgemeinschaften an dienstleistenden Arbeiten der Piratenpartei Deutschland mitzuwirken.

An die Gründung von dienstleistend tätigen Arbeitsgemeinschaften werden mit wenigen Ausnahmen keine besonderen Auflagen gestellt. Bei diesen Ausnahmen handelt es sich um die Möglichkeit zur freien Mitarbeit eines jeden interessierten Parteimitgliedes oder auch Nicht-Parteimitgliedes und die Benennung von mindestens einem, maximal drei Koordinatoren.
Diese Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaften haben folgende Rechte und Pflichten:

  • Sie dienen als Ansprechpartner für Mitglieder und Interessierte
  • Sie koordinieren die Arbeit innerhalb der Arbeitsgemeinschaft
  • Sie koordinieren die Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen, themennahen Arbeitsgemeinschaften

Weiterführende Rechte haben die Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaften nicht. Insbesondere haben Koordinatoren von Arbeitsgemeinschaften nicht das Recht, nach Außen als Sprecher für die Arbeitsgemeinschaft aufzutreten. Dies ist nur durch einen entsprechenden Beschluss des Bundesvorstandes zulässig. Wird der Ausschluss eines Mitgliedes, was lediglich in Ausnahmefällen zulässig ist, aus einer Arbeitsgemeinschaft angestrebt, so ist dies in einem nachvollziehbaren und angemessenen Verfahren innerhalb der Arbeitsgemeinschaft gemeinschaftlich zu entscheiden. Dessen Teilhaberecht im Willensbildungsprozess der Partei ist dadurch nicht eingeschränkt, da er problemlos imstande ist, eine konkurrierende Arbeitsgemeinschaft zu gründen und aufzubauen. Konkurrierende Arbeitsgemeinschaften sind generell zulässig.

Der Bundesvorstand hat den Arbeitsgemeinschaften in den öffentlichen Vorstandssitzungen das Recht einzuräumen, Berichte in schriftlicher Form vorzulegen und im entsprechenden Tagesordnungspunkt in angemessener Art und Dauer auch mündliche Redebeiträge zuzulassen.
Die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes soll des Weiteren ein Antragsrecht für ein praktikables Quorum vorsehen. Dadurch erhalten sowohl Arbeitsgemeinschaften, als auch nicht in Arbeitsgemeinschaften tätige Mitglieder der Piratenpartei Deutschland die Möglichkeit, sich mit speziellen Anliegen an den Bundesvorstand wenden zu können.

Die Arbeitsgemeinschaften bestimmen ihre zu verwendenden Informations- und Kommunikationsmittel sowie ihre Arbeitsweise selbst.
Vorgeschrieben ist lediglich die transparente Darstellung der Arbeitsgemeinschaft im Wiki der Piratenpartei Deutschland. Im Wiki der Piratenpartei Deutschland ist eine Seite nach dem Muster "AG ..." anzulegen. Sonstige Kommunikationsmittel, wie beispielsweise Mailinglisten, Foren, Telefonkonferenzen oder die Nutzung von Liquid Feedback, werden nicht vorgeschrieben. Ihr Einsatz bleibt den Arbeitsgemeinschaften überlassen. Die Erstellung und Anwendung von eigenen "Satzungen" und "Geschäftsordnungen" für Arbeitsgemeinschaften ist weitgehend zu vermeiden, um den informellen Charakter zu wahren. Eine weitere, selbstständige und eigenverantwortliche Untergliederung der Arbeitsgemeinschaften, beispielsweise in Fachgruppen (FGs) und Untergruppen (UGs), bleibt ebenfalls den Arbeitsgemeinschaften überlassen.

Programmatisch tätige Gemeinschaften

Für die programmatische Arbeit (Entwurf und Weiterentwicklung von Parteiprogramm, Grundsatzprogramm, Wahlprogrammen) können sich auf Bundesebene Arbeitsgemeinschaften (AGs) gründen. Die Gründung erfolgt aus Reihen der Mitgliedschaft, eine Legitimation dieser Arbeitsgemeinschaften von Seiten des Bundesparteitages oder des Bundesvorstandes erfolgt nicht. Reputation und Anerkennung erwerben die programmatisch tätigen Arbeitsgemeinschaften durch die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse, die jederzeit mindestens parteiöffentlich offenzulegen sind. Neben dieser Arbeit in bundesweit tätigen Arbeitsgemeinschaften hat außerdem jedes Parteimitglied und jedes Nicht-Parteimitglied die Möglichkeit und das Recht, selbstständig und außerhalb derartiger Arbeitsgemeinschaften an der programmatischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland mitzuwirken und Programmpunkte zu erarbeiten.

An die Gründung von programmatisch tätigen Arbeitsgemeinschaften werden mit wenigen Ausnahmen keine besonderen Auflagen gestellt. Bei diesen Ausnahmen handelt es sich um die jederzeit transparente Darstellung des aktuellen Diskussions- und Ergebnissstandes, die Möglichkeit zur freien Mitarbeit eines jeden interessierten Parteimitgliedes oder auch Nicht-Parteimitgliedes und die Benennung von mindestens einem, maximal drei Koordinatoren.
Diese Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaften haben folgende Rechte und Pflichten:

  • Sie dienen als Ansprechpartner für Mitglieder und Interessierte
  • Sie koordinieren die Arbeit innerhalb der Arbeitsgemeinschaft
  • Sie koordinieren die Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen, themennahen Arbeitsgemeinschaften
  • Sie tragen die Verantwortung für die zeitnahe transparente Darstellung des aktuellen Diskussions- und Ergebnissstandes

Weiterführende Rechte haben die Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaften nicht. Insbesondere haben Koordinatoren von Arbeitsgemeinschaften nicht das Recht, nach Außen als Sprecher für die Arbeitsgemeinschaft aufzutreten. Dies ist nur durch einen entsprechenden Beschluss des Bundesvorstandes zulässig. Wird der Ausschluss eines Mitgliedes, was lediglich in Ausnahmefällen zulässig ist, aus einer Arbeitsgemeinschaft angestrebt, so ist dies in einem nachvollziehbaren und angemessenen Verfahren innerhalb der Arbeitsgemeinschaft gemeinschaftlich zu entscheiden. Dessen Teilhaberecht im Willensbildungsprozess der Partei ist dadurch nicht eingeschränkt, da er problemlos imstande ist, eine konkurrierende Arbeitsgemeinschaft zu gründen und aufzubauen. Konkurrierende Arbeitsgemeinschaften sind generell zulässig.

Der Bundesvorstand hat den Arbeitsgemeinschaften in den öffentlichen Vorstandssitzungen das Recht einzuräumen, Berichte in schriftlicher Form vorzulegen und im entsprechenden Tagesordnungspunkt in angemessener Art und Dauer auch mündliche Redebeiträge zuzulassen.
Die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes soll des Weiteren ein Antragsrecht für ein praktikables Quorum vorsehen. Dadurch erhalten sowohl Arbeitsgemeinschaften, als auch nicht in Arbeitsgemeinschaften tätige Mitglieder der Piratenpartei Deutschland die Möglichkeit, sich mit speziellen Anliegen an den Bundesvorstand wenden zu können. Arbeitsgemeinschaften haben, genauso wie jedes einzelne Mitglied der Piratenpartei Deutschland, außerdem das Recht, Anträge an den Bundesparteitag zu stellen. Dies schließt insbesondere Programmänderungsanträge ein. Die Arbeitsgemeinschaften bestimmen ihre zu verwendenden Informations- und Kommunikationsmittel sowie ihre Arbeitsweise selbst.
Vorgeschrieben ist lediglich die transparente Darstellung der aktuellen Diskussions- und Arbeitsergebnisse im Wiki der Piratenpartei Deutschland. Im Wiki der Piratenpartei Deutschland ist eine Seite nach dem Muster "AG ..." anzulegen. Eine Übersicht aller existierenden Arbeitsgemeinschaften ist auf der Wiki-Seite der "AG Politik" zu pflegen. Sonstige Kommunikationsmittel, wie beispielsweise Mailinglisten, Foren, Telefonkonferenzen oder die Nutzung von Liquid Feedback, werden nicht vorgeschrieben. Ihr Einsatz bleibt den Arbeitsgemeinschaften überlassen. Die Erstellung und Anwendung von eigenen "Satzungen" und "Geschäftsordnungen" für Arbeitsgemeinschaften ist weitgehend zu vermeiden, um den informellen Charakter zu wahren. Eine weitere, selbstständige und eigenverantwortliche Untergliederung der Arbeitsgemeinschaften, beispielsweise in Fachgruppen (FGs) und Untergruppen (UGs), bleibt ebenfalls den Arbeitsgemeinschaften überlassen. In derartigen Untergliederungen einer programmatisch tätigen Gemeinschaft, besteht unter anderem die Möglichkeit, konkurrierende programmatische und politische Ansätze zu diskutieren und zu verfolgen.

Weiterführende Rechte haben die Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaften nicht. Insbesondere haben Koordinatoren von Arbeitsgemeinschaften nicht das Recht, nach Außen als Sprecher für die Arbeitsgemeinschaft aufzutreten. Dies ist nur durch einen entsprechenden Beschluss des Bundesvorstandes zulässig. Wird der Ausschluss eines Mitgliedes, was lediglich in Ausnahmefällen zulässig ist, aus einer Arbeitsgemeinschaft angestrebt, so ist dies in einem nachvollziehbaren und angemessenen Verfahren innerhalb der Arbeitsgemeinschaft gemeinschaftlich zu entscheiden. Dessen Teilhaberecht im Willensbildungsprozess der Partei ist dadurch nicht eingeschränkt, da er problemlos imstande ist, eine konkurrierende Arbeitsgemeinschaft zu gründen und aufzubauen. Konkurrierende Arbeitsgemeinschaften sind generell zulässig.

Der Bundesvorstand hat den Arbeitsgemeinschaften in den öffentlichen Vorstandssitzungen das Recht einzuräumen, Berichte in schriftlicher Form vorzulegen und im entsprechenden Tagesordnungspunkt in angemessener Art und Dauer auch mündliche Redebeiträge zuzulassen. Die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes soll des Weiteren ein Antragsrecht für ein praktikables Quorum vorsehen. Dadurch erhalten sowohl Arbeitsgemeinschaften, als auch nicht in Arbeitsgemeinschaften tätige Mitglieder der Piratenpartei Deutschland die Möglichkeit, sich mit speziellen Anliegen an den Bundesvorstand wenden zu können. Arbeitsgemeinschaften haben, genauso wie jedes einzelne Mitglied der Piratenpartei Deutschland, außerdem das Recht Anträge an den Bundesparteitag zu stellen. Dies schließt insbesondere Programmänderungsanträge ein.

Die Arbeitsgemeinschaften bestimmen ihre zu verwendenden Informations- und Kommunikationsmittel sowie ihre Arbeitsweise selbst.
Vorgeschrieben ist lediglich die transparente Darstellung der aktuellen Diskussions- und Arbeitsergebnisse im Wiki der Piratenpartei Deutschland.
Im Wiki der Piratenpartei Deutschland ist eine Seite nach dem Muster "AG ..." anzulegen. Eine Übersicht aller existierenden Arbeitsgemeinschaften ist auf der Wiki-Seite der "AG Politik" zu pflegen. Sonstige Kommunikationsmittel, wie beispielsweise Mailinglisten, Foren, Telefonkonferenzen oder die Nutzung von Liquid Feedback, werden nicht vorgeschrieben. Ihr Einsatz bleibt den Arbeitsgemeinschaften überlassen. Die Erstellung und Anwendung von eigenen "Satzungen" und "Geschäftsordnungen" für Arbeitsgemeinschaften ist weitgehend zu vermeiden, um den informellen Charakter zu wahren. Eine weitere, selbstständige und eigenverantwortliche Untergliederung der Arbeitsgemeinschaften, beispielsweise in Fachgruppen (FGs) und Untergruppen (UGs), bleibt ebenfalls den Arbeitsgemeinschaften überlassen. In derartigen Untergliederungen einer programmatisch tätigen Gemeinschaft, besteht unter anderem die Möglichkeit, konkurrierende programmatische und politische Ansätze zu diskutieren und zu verfolgen.


Quellen

Links zur bisherigen Diskussion im WIKI (nur nachrichtlich!)



Fragen und Antworten

1. Frage /a1713 / 2. Frage /a1714

In der Anregung wird gefragt, ob aus diesem Konzept ein Antrag für eine Satzungsänderung verfasst werden soll, um AGs in die Satzung zu bringen. Dazu kann ich festhalten, dass von meiner Seite angestrebt wird, dieses Konzeptpapier als Positionspapier mit einer 2/3 Mehrheit auf einem Bundesparteitag für die Organisation der organisatorischen und politischen Arbeit auf Bundesebene zu beschließen. Dieses Ziel hatte im übrigen auch der themenverwandte Antrag von Benjamin Stöcker zum vergangenen Bundesparteitag (-> siehe Link). Eine Verankerung der AGs in der Satzung hat dieser Antrag nicht zum Ziel. --RicoB CB 19:28, 25. Aug. 2010 (CEST)

3. Frage /a1791

In der Anregung wird danach gefragt, warum mit dem Antrag ein eigenes Rederecht für den Bundesvorstand über das in der neuen GO vorgesehene Rederecht zu Anträgen an den BuVo hinaus gewünscht wird. Da die AGen auch eine Berichtspflicht gegenüber dem BuVo haben, ist es m. M. n. sinnvoll, diese im allgemeinen schriftlich vorzulegenden Berichte bei Bedarf auch mündlich zu ergänzen oder zu erläutern – unabhängig von einem eingereichten Antrag. --etz 13:59, 25. Aug. 2010 (CEST)

Ergänzend zu den Ausführungen von Eberhard möchte ich festhalten, dass dies in dem Konzept so aufgeführt ist, da wir nicht wissen können, was für eine GO sich der nächste Bundesvorstand geben wird. Die aktuelle Bundesvorstands-GO hat zwar ein 15-Personen-Quorum - wir können uns allerdings nicht sicher sein, dass dies auch in der nächsten Bundesvorstands-GO der Fall sein wird. Daher diese Ausführungen im Konzept. --RicoB CB 19:28, 25. Aug. 2010 (CEST)
Berichtspflicht sehe ich nur bei den beauftragten AGs, die anderen sind ja auf freiwilliger Basis tätig. Wenn man mit der jetzigen GO auch im Sinne der AGs auskommen kann, dann sollte man das allgemeiner formulieren, dass man nicht nur für die AGs diese Möglichkeit fordert. Miriam 21:27, 25. Aug. 2010 (CEST)
+Die hier gewählte allgemeine Formulierung ist sinnvoll, da über die "beauftragten AGs" hinaus keine Berichtspflicht an den BuVo besteht. Nach derzeitigen Gründungsoptionen und AG-Richtlinien des AG-Rates besteht seit Oktober 09 hier nur eine Protokollpflicht dem AG-Rat gegenüber, der selbst in der damaligen Orgastruktur nicht mehr existiert und erst von der AG-Kommission kommissarisch bis zum letzten BPT und folgend von der Koordinatorenkonferenz abgelöst wurde. (entsprechende Quellen zu§1 siehe unter "Quellen") --Jasenka 10:27, 26. Aug. 2010 (CEST)

4. Frage /a1792

Es wurde gefragt, welchen Zweck die dem Bundesvorstand vorzulegenden schriftlichen Berichte erfüllen sollen. Hierbei geht es darum, dass der Vorstand die Möglichkeit hat mitzubekommen, an welchen Themen die Piraten derzeit arbeiten, ohne erst selber mühsam alle AGs durchzugehen. Durch den hohen Grad der Transparenz und Öffentlichkeit dieser Vorstandssitzungen ist den AGs natürlich außerdem im begrenzten Umfang die Möglichkeit gegeben, ihre Ergebnisse der "Basis" zu präsentieren, um im Anschluss daran mit der "Basis" ins Gespräch dazu zu kommen. --RicoB CB 19:28, 25. Aug. 2010 (CEST)

In Ordnung, also auf freiwilliger Basis einen Bericht erstellen, danke. Miriam 21:29, 25. Aug. 2010 (CEST)

5. Frage /a1793 und /a2221

Der einzige Unterschied beim Antragsrecht zum Antragsrecht jedes einzelnen Piraten besteht m. M. n. darin, dass die AG auch als Antragsteller genannt wird. --etz 13:59, 25. Aug. 2010 (CEST)

In der Anregung wurde vorgebracht, dass jeder Pirat Anträge an den Bundesparteitag stellen kann, wie auch eine Gruppe von Piraten. Ein Sonderrecht solle dementsprechend nicht erforderlich sein. Hier möchte ich mich im vollen Umfang Eberhard anschließen. Am Antragsteller "AG XYZ" ist zu erkennen, dass dieser Antrag von einer größeren Anzahl Piraten eingebracht wird, die sich dementsprechend auch intensiver mit diesem Antrag befasst haben. Des Weiteren ist dann nicht eine Einzelperson gezwungen, als Antragsteller aufzutreten - obwohl ja eigentlich deutlich mehr Personen an diesem Antrag mitgewirkt haben. --RicoB CB 19:28, 25. Aug. 2010 (CEST)
Die Frage bleibt, wie eine Gruppe für ein Antragsrecht legitimiert werden kann, für mich besteht eine AG aus natürlichen Personen, Piraten und Nicht-Piraten. Ich sehe nicht, warum man nicht die natürlichen Personen = Piraten aufführen kann als Autoren des Antrages und im Text vermerkt ist von AG XY. Wenn eine AG einen Antrag auf dem Bundesparteitag stellen kann, die Grundlage dafür (Recht - Gesetz - Satzung) sehe ich bisher nicht, dann sehe ich zwei Probleme:
a) Die AG besteht aus Piraten und Nicht-Piraten, Antragsrecht hat die AG, somit auch ein Anteil Nicht-Piraten?
b) Es kann eine natürliche Person Entscheidungen treffen, es können juristische Personen, vertreten durch ihre Organe, Entscheidungen treffen, wo werden die AGs angesiedelt, wo sind sie zugeordnet? Versteht mich nicht falsch, mir fehlt einfach die Grundlage für die Forderung nach dem Antragsrecht.Miriam
Die Gruppe, die natürlich keine juristische Person ist, muss nicht legitimiert werden, da ein Pirat als Mitglied der Gruppe ausreicht, um die Legitimation für einen Antrag zu dokumentieren. Letztlich reden wir m. M. n. über die reichlich akademische Frage nach dem Unterschied zwischen »Antragsteller: Frieda Lehmann für AG {Thema}« und »Antragsteller: AG {Thema} vertreten durch Frieda Lehmann«. --etz 02:03, 14. Sep. 2010 (CEST)
Nun, dafür dass Frieda Lehman in Vertretung der AG XY ein Antrag stellt, bräuchte es keinen separaten Beschluss, dass wurde bereits praktiziert. Mit dieser Einschränkung, dass der entsprechende Antrag einer AG durch einen Piraten eingereicht/eingestellt wird, der namentlich benannt wird, könnte ich mich anfreunden. Mehr wollte ich nicht, nur wenn da nur AG XY steht, gäbe es Probleme. Da die Phase eingefroren angebrochen ist, werde ich mich enthalten, entsprechende Änderung im tatsächlichen Antrag würde mich freuen. .Miriam

Pro&Contra -Diskussion

aktuellen Diskussions- und Ergebnisstandes


Diskussionsseite eingestellt von: Jasenka 18:22, 23. Aug. 2010 (CEST)
Danke dafür --etz 20:23, 23. Aug. 2010 (CEST)
Ebenfalls danke! --RicoB CB 19:34, 25. Aug. 2010 (CEST)