Archiv:2009/§ 2 Pflichten für die Arbeit einer Arbeitsgemeinschaft

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Text des Regelentwurfes

  1. Grundsätzlich regelt eine AG ihre Arbeit und deren Form selbst.
  2. Vorgeschrieben sind zwei regelmäßig zu erstellenden Dokumente:
    1. Eine Agenda, in der die geplante Arbeit der AG zeitlich strukturiert wird
    2. Ein Protokoll, welches Veränderungen und Ergebnisse der AG der zurückliegenden Periode darstellt
    3. Das Protokoll muss sich auch auf die in der Agenda genannten Ziele beziehen
    4. Diese Dokumente müssen in allgemein zugänglicher und archivierbarer elektronisch zur Verfügung gestellt werden (bevorzugt im Forum und im Wiki)
    5. Jede AG berichtet mindestens alle sechs Wochen über ihre Arbeitsergebnisse oder Aktivitäten
    6. Mindestens jährlich bestimmt jede AG ihre Koordinatoren durch Wahl der AG Mitglieder
      1. Die Koordinatoren sind Ansprechpartner der AG nach außen und für den AG Rat
      2. Die Koordinatoren sind verantwortlich dafür, die Dokumente fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
      3. Eine Person darf gleichzeitig in maximal zwei AGs als Koordinator tätig sein
    7. Die AG können Regeln für die Aufnahme neuer Mitglieder festlegen.
    8. Der AG Rat behält sich vor, diese Regeln auf Diskriminierungsfreiheit zu prüfen.

Diskussion

Eine AG ist weder Selbstzweck noch Fun-Club. Es geht darum, positive Ergebnisse für die Partei zu erzielen. Nachfolgend wird geregelt, wie dieser Ergebnisse der Öffentlichkeit während der Entstehung verfügbar gemacht werden. Transparenz ist bei der gesamten Parteiarbeit ein Schlüsselbegriff und sollte unbedingt gefordert und eingehalten werden.

  1. Grundsätzlich regelt eine AG ihre Arbeit und deren Form selbst.
    Wie eine AG ihre Arbeit organisiert, bleibt ihr überlassen. Ob sie online oder offline arbeitet, sich regelmäßig oder unregelmäßig trifft, sich in Teams gleidert oder ähnliches, darauf nehmen diese Regeln keinerlei Einfluss. Was aber jede AG liefern muss, sind die beiden nachfolgend genannten Dokumente:
  2. Vorgeschrieben sind zwei regelmäßig zu erstellenden Dokumente:
    Es ist nicht festgeschrieben, was passiert wenn eine AG dem nicht nachkommt. Es ist auch nicht festgeschrieben, was passiert, wenn die geforderten Dokumente nur in einer Form vorliegen, die der AG-Rat als unzureichend empfindet. Bitte nachholen! --Wobble 12:32, 9. Okt. 2009 (CEST)
    Vorschlag: Nur wenn die Dokumente nicht fristgerecht erstellt werden, darf der AG-Rat der AG den Status "stillgelegt" zuweisen. --Wobble 12:32, 9. Okt. 2009 (CEST)
    Dies sorgt dafür, dass die AGs regelmäßig Lebenszeichen geben. Es zwingt die AGs aber nicht umfangreiche Dokumente zu erstellen. Da den AGs aber vermutlich an einer gute Einordnung gelegen ist, werden die Dokumente schon die wichtigsten Informationen enthalten. Notfalls kann der AG-Rat noch nachfragen. --Wobble 12:32, 9. Okt. 2009 (CEST)
    Argh, jetzt bin ich selber drauf reingefallen, dass es dafür ja nen eigenen Paragraphen gibt. Aber ich fänds trotzdem gut, wenn nochmal betont wird, dass die Zuordnung des Status unabhängig von der Qualität der eingereichten Protokolle ist. --Wobble 12:40, 9. Okt. 2009 (CEST)
    1. Eine Agenda, in der die geplante Arbeit der AG zeitlich strukturiert wird
      In der Agenda schreiben die Koordinatoren auf, was im nächsten Quartal durch die AG bearbeitet und erreicht werden soll. Dabei wird die vorhergehende Agenda fortgeschrieben oder korrigiert.
      es ist nicht immer möglich eine Agenda zu haben. Z.B. AG Presse, das sind Tages aktuelle Themen die nicht vorhergesagt werden können, daher würde ich das einschränken. "Eine Agenda, in der die geplante Arbeit der AG zeitlich strukturiert wird, sofern das Thema der AG eine geplante Arbeit zulässt." Paulbln 14:47, 7. Okt. 2009 (CEST)
    2. Ein Protokoll, welches Veränderungen und Ergebnisse der AG der zurückliegenden Periode darstellt
      Das Protokoll dient der Berichterstattung über die Arbeit der vergangenen sechs Wochen. Dort wird aufgeführt, was die AG gemacht hat, welche Ergebnisse dabei entstanden sind, welche (personellen oder inhaltlichen oder organisatorischen) Änderungen es in der AG in den vergangenen sechs Wochen gegeben hat.
    3. Das Protokoll muss sich auch auf die in der Agenda genannten Ziele beziehen
      Agenda und Protokoll müssen synchronisiert werden, so das klar wird, welchen Bezug ein Protokoll zu reinem Punkt auf der Agenda hat.
    4. Diese Dokumente müssen in allgemein zugänglicher und archivierbarer Form elektronisch zur Verfügung gestellt werden (bevorzugt im Forum und im Wiki)
      Das dienst dazu, die Arbeit einer AG über längere Zeiträume zu verfolgen, sich einarbeiten zu können, die Entscheidungsfindung über Beschlussvorlagen zu erleichtern.
      um es übersichtlich zu halten, sehe ich keinen Grund warum man es nicht auf das wiki beschränken sollte, sonst hat man alle Unterlagen wieder an unterschiedlichen Orten. Vorschlag: "Diese Dokumente müssen auf der AG Seite zugänglich gemacht und archiviert werden." Paulbln 14:47, 7. Okt. 2009 (CEST)
    5. Jede AG berichtet mindestens alle sechs Wochen über ihre Arbeitsergebnisse oder Aktivitäten
      Siehe oben!
      6 Wochen klingt für mich ein wenig kurz als Intervall. Ich denke, dass es reicht einen solchen Bericht quartalsweise zu publizieren --GargleBlaster 09:40, 9. Okt. 2009 (CEST)
    6. Mindestens jährlich bestimmt jede AG ihre Koordinatoren durch Wahl der AG Mitglieder
      Die Mitglieder einer AG wählen ihre(n) Koordinator(en) mindestens einmal jährlich. Das Ergebnis ist im Protokoll und auf der Wikiseite der AG zu veröffentlichen.
      1. Die Koordinatoren sind Ansprechpartner der AG nach außen und für den AG Rat
        Unabhängig von der den Koordinatoren durch die Mitglieder einer AG zugebilligte Rolle stehen die Koordinatoren als Ansprechpartner für die AG zur Verfügung. Das gilt sowohl für Anfragen Dritter, als auch des AG-Rates.
      2. Die Koordinatoren sind verantwortlich dafür, die Dokumente fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
        Um definierte Ansprechpartner für den AG-Rat zu haben, haben wir diese Lösung gewählt.
      3. Eine Person darf gleichzeitig in in maximal zwei AGs als Koordinator tätig sein
        Damit soll Ämterhäufung, Interessenkollision und Ansammlung von Macht vermieden werden.
        Ich sehe nicht das ein Koordinator macht hat aber ok, Interessenkollision ist auch möglich. Ich sehe noch einen anderen Punkt, einer der sehr Aktiv bei der AG Kommunikation ist und sich in thematisch ähnlichen AGs auskennt und eine weitere AG gründen will, sollte dies kein Hinderungsgrund sein. Vorschlag: "Eine Person darf gleichzeitig in maximal zwei AGs als Koordinator tätig sein, es sei denn, es sind nicht genug Mitglieder in der AG die diese Position übernehmen können" Paulbln 14:47, 7. Okt. 2009 (CEST)
        Angenomen ich bin jetzt Koordinator der AG PolitikfeldX, nun gründet sich eine LandesAG und weil ich auf Landesebene am meisten Ahnung habe bin ich dort auch Koordinator. Nun braucht ein Kreisverband (ja Zukunftsmusik) eine eigene AG zu dem Thema. Ich darf dort nun nicht mehr Koordinator sein obwohl die Leute auf Kreisebene kaum Ahnung haben? Außerdem darf ich micht nicht intensiv um ein zweites Thema kümmern? (Also da Koordinator sein?) Ich plädiere für die Abschaffung dieses Punktes oder wenigstens eine Anhebung auf 6 Koordinatorenstellen. Außerdem befürworte ich den Vorschlag von Paulbln. -Sven- 01:20, 10. Okt. 2009 (CEST)
    7. Die AG können Regeln für die Aufnahme neuer Mitglieder festlegen.
      Die AGs können, zum Beispiel um ihre Arbeitsfähigkeit nicht zu gefährden, oder aus anderen Gründen, Regeln für die Aufnahme neuer AG-Mitglieder vorschreiben.
    8. Der AG Rat behält sich vor, diese Regeln auf Diskriminierungsfreiheit zu prüfen.
      Die Regel sollen allen Mitgliedern die Chance geben, sich an der AG zu beteiligen. Es kann jedoch sein, dass zum Beispiel eine AG Recht sich vorbehält Volljuristen als Mitglieder aufzunehmen, für eine andere AG könnte des Besitz eines Motorradführerscheins oder eines Kapitänspatents eine Voraussetzung sein. Der AG-Rat wird darauf achten, dass zwischen dem verfolgtem Zweck der AG und den Aufnahmeregeln keine Diskrepanz entsteht.

Bezüglich §2.7 und §2.8: Genau das wird ein Grund sein, um Leute aufgrund von mangelnder Fachkenntnis auszugrenzen, auch wenn diese einen durchaus wichtigen Punkt für die AG haben. Ich halte dies für absolut nicht basisdemokratisch, hier die Möglichkeit zu schaffen Menschen aufgrund von Eigenschaften, ob diskriminierend oder nicht auszugrenzen. Zumindest zu einer Diskussion innerhalb der AG sollte niemandem der Zugang verwehrt bleiben. Mir ist durchaus klar das dies eine Behinderung sein kann und das man trotzdem eine Lösung finden muss um zwischen Basisdemokratie und Kompetenzen einen Weg zu finden. Darum finde ich es wäre sinnvoller, beispielsweise eine Strukturierung in SubAGs oder TaskForces vorzuschreiben umsomit den Benutzern die Möglichkeiten lassen ein Kompetenzteam zu bilden welches Leute ausschliessen darf, beziehungsweise, deren Ernennung bspw von den Koordinatoren übernommen wird.--Isabaellchen 01:04, 7. Okt. 2009 (CEST)

Schau Dir mal die AG Recht an! Fühlst Du Dich deswegen ausgeschlossen? Ich bin froh, wenn wir Spezialistengremien haben, die bestimmte Leistungen zur Verfügung stellen. An der Diskussion wirst Du sicherlich teilnehmen können, aber verstehst Du dafür genug? Jedem sind in irgendeiner Form Kompetenzgrenzen gesetzt; dies anzuerkennen halte ich für wichtig, um produktiv zu sein. Aber: Ich denke, es werden nciht viele AGs sein, die dies betrifft. Arvid Doerwald 01:52, 7. Okt. 2009 (CEST)
Nein ich denke nicht, dass ich auf dem Niveau eines Volljuristen mitreden kann, aber wie soll ich denn von aussen Input in die AG einbringen? Zumindest eine Art offenes Portal sollte es geben.--Isabaellchen 02:00, 7. Okt. 2009 (CEST)
Jede AG soll ein Wiki und ggf. ein Forum und eine ML unterhalten. Die Ansprechpartner sind zu benennen. Damit bestehen doch ganz gute Kontaktmöglichkeiten. Arvid Doerwald 09:25, 7. Okt. 2009 (CEST)
Allerdings könnte man festschreiben, dass in jeder AG auch Nicht-Mitglieder diskutieren dürfen und bei allen Treffen (sowohl online, wie auch offline) dabei sein dürfen. --Wobble 15:25, 7. Okt. 2009 (CEST)
Das wäre wünschenswert. Wohl aber mit dem Grundsatz das eine AG eigene TaskForces benennen kann die dann für sich abgeschlossen agieren, also das diese dann auch Mitglieder ausschliessen dürfen --Isabaellchen 17:14, 7. Okt. 2009 (CEST)
Ich finde den oben getätigten Vorschlag gut. Zum Beispiel gibt es Bereiche wie das Gesundheitswesen, wo jeder irgendwie irgendwas zu sagen kann. Die Bildung von kleineren Einheiten zum Ausarbeiten von Spezialthemen (es kann ja eine zweite Sub-AG gegründet oder im Wiki diskutiert werden) erscheint mir als Lösung sinnvoll. Besten Dank ;) --GargleBlaster 09:49, 9. Okt. 2009 (CEST)
Es gibt Kompetenzgrenzen, aber diese zu erkennen ist nicht pauschal möglich. Es gibt auch Idioten mit Abitur sag ich mal. Dieser Entwurf ermöglicht eine Gründung der AG Bundespolitik und alle Mitglieder müssen mindestens 4 Jahre in einem Parlament gesessen haben. Das ist doch absurd. Ich glaube diese Regelung richtet mehr Schaden an als sie verhindert. -Sven- 01:20, 10. Okt. 2009 (CEST)
Ich unterstütze, was Sven schreibt. Prizipiell darf eine AG sich nicht per Willensakt formieren dürfen, und dann Hürden für die Aufnahme neuer Mitglieder erheben. Das ist undemokratisch, und darauf wurde bereits hingewiesen. Ausgangspunkt für derartige Regeln muss die Basis bleiben. Das entnehme ich dem Selbstverständnis der Piraten als Basisdemokratische Partei. Daher verstehe ich die AGs auch als Organe der Basis, und nicht als verselbständigte Interessengemeinschaften. So wird auch der Bildung von Parallel-AGs vorgebeugt (auch das wurde an anderer Stelle bereits angemerkt). Wer als Experte in einem Thema gelten soll, kann nur durch die Basis bestimmt werden, da sie es ist, die ihre Experten in die AGs beruft, und ihnen erst damit die Legitimation erteilt. Die eigentliche Frage ist also: sollen alle Parteimitglieder prinzipiell als potentielle Experten gelten, oder erlegt sich die Basis selbst Bescheidenheit auf? Oder ganz anders: Das Selbstverständnis von einer AG als Expertenrunde ist so nicht haltbar. MsClassless
Bsp: es bildet sich die AG Recht und sie betreibt eine sehr eingeschränkte Mitgliederpolitik (nur Volljuristen) und stellt quasi einen "Interessenverband" dar. Wenn diese AG etwas erarbeitet und durchbringen will muss sie ja früher oder später über die Basis gehen. BPT LPT. Wenn sie ihr Anliegen nicht gut darstellen kann und nicht ausreichend kommuniziert hat wird sie es wohl kaum durchbringen können. Die Basis wird ja eine Erklärung fordern. Wenn der Vorstand auf die AG zugreift verantwortet er die Entscheidungen ebenfalls vor der Basis. Rechenschaft. Von daher sollte sich immer ein gesundes Verhältniss einstellen wenn eine AG mit irgendwas erfolg haben will.
Ich muss hier doch einmal ganz stark an die Marketing techniken der etablierten parteien verweisen, die mit gut verpackten thesen die breite masse dazu bringen ihre asoziale politik super toll zu finden. Davor ist niemand gefeit, schon garnicht wenn eine AG nach aussen hin abgeschottet ist.--Isabaellchen 14:02, 11. Okt. 2009 (CEST)
Das Problem ist wenn die Basis gegen den Entwurf der Volljuristen ist muss sie einen Gegenantrag stellen (oder das Thema ignorieren). Für diesen Gegenentwurf gründen sie am besten eine AG in welcher dann wahrscheinlich keine Juristen beteiligt sind (könnten sie z.B. zur Aufnahmebedingung machen ;)). Ob sich diese strukturelle Spaltung der Partei positiv auf die Entwürfe auswirkt wage ich zu bezweifeln. Außerdem: Wenn die Volljuristen schon nicht in der Lage sind interessierte Laien innerhalb der AG zu überzeugen - wie soll die Partei das dann bei Außenstehenden schaffen? -Sven- 18:30, 11. Okt. 2009 (CEST)
Alternative: Die Rechtler wollen etwas abgeschlossener Fachgespräche führen, nur lesen nicht posten, was ich durchaus nachvollziehen kann. Wenn jetzt viele Mitglieder auch an Rechtsfragen Interesse haben kann man doch eine AG Recht Profi und eine AG Recht SemiProfi gründen. In der SemiProfi können Fragen zu einzelnen Gesetzen oä gepostet werden womit andere AGs gerade ein aktuelles Problem haben. Interpretation, Formulierung uä. Es wäre natürlich schön wenn die Profis immer mal rüberschauen und bei den "trivialen" Dingen helfen. Aus Eigeninteresse und um akzeptiert zu sein werden sie das hoffentlich tun. In einer ExpertenAG Mitglied zu sein schafft ersteinmal keinen besonderen Status innerhalb der Partei. Alle sind Piraten. Ohne Mehrheit geht eh nichts und so soll es ja auch bleiben. Für kurzfristige Tagespolitische Entscheidungen und Delegation übernehmen nach wie vor unserer gewählten Gremien/Vertreter die Verantwortung. Das ist ja heute schon so. jm2c Abrax 08:01, 11. Okt. 2009 (CEST)
Wo wäre denn das Problem, wenn jede AG prinzipiell ersteinmal offen für jeden ist und sich im Anschluss sogenannte TaskForces bilden bei denen man dann sagen kann wir möchten hier nur experten haben und oder semi profis?--Isabaellchen 14:02, 11. Okt. 2009 (CEST)
Die Führung paralleler AGs widerspricht außerdem §1.2.6.2 des Entwurfs (Ziele sollen sich nicht überschneiden). Wenn allen AGs die gleichen Rechte (Antrag und Rederecht) eingeräumt würden, hätte ich kein Problem damit, dass sich neben der AG Recht (Seperatisten) auch eine AG Recht (True-Pirates) formieren würde, aber das wäre wohl wie gesagt nicht im Sinne des Entwurfs - vielleicht ein interessantes Experiment. MsClassless
Wenn irgendwelche "Experten" etwas unter sich besprechen wollen habe ich da kein Problem mit. Ein Problem habe ich wenn sie dafür eine AG benutzen wollen. Die hat nach diesem Entwurf einfach zuviele Kompetenzen für eine bloße Absprache. Alternativvorschlag von mir: EG (Expertengruppe) einführen welche eine Mailingliste oder ein Unterforum bekommt aber sonst keine besonderen Rechte hat. Allerdings haben Experten meist außerhalb der Partei genügend Möglichkeiten spezielle Sachverhalte zu besprechen, wieso auf die beschränken die in der Partei sind? -Sven- 18:30, 11. Okt. 2009 (CEST)
Im Sinne der Transparenz muss jede AG öffentlich tagen und jeder Interessierte sollte teilnehmen dürfen. Sowas gibt es ja selbst bei Organsisationen die sich das Thema Transparenz nicht auf ihre Fahnen geschrieben haben. Sollte sich jmd. als 'Störer' erweisen kann er ausgeschlossen werden. Ansonsten verlangt jede AG, die ihre Ruhe haben will, bestimmte Eigenschaften die Dritte nicht erfüllen können. Grüße, Mike 20:34, 11. Okt. 2009 (CEST)


Da nur §1.6.4 die Gründungen von anerkannten AGs beschränkt, und dort nichts von konkurrierenden AGs steht, könnte man zur Not eine konkurrierende AG gründen. --Wobble 15:25, 7. Okt. 2009 (CEST)

Links zur Diskussion

Arvid Doerwald 11:35, 8. Okt. 2009 (CEST)