Benutzer:Etz/Struktur-Konzept - Arbeitsgemeinschaften, Servicegruppen und Serviceprojekte

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Für den Bundesparteitag

Der Bundesparteitag unterscheidet zwischen programmatisch arbeitenden Gruppen in der Partei und Service-Gruppen, die technische und organisatorische Aufgaben für den Bundesverband übernehmen. Die hier beantragten Regelungen gelten insoweit als Empfehlung für die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes

I. Service-Gruppen

Solange die Partei auch in zwingend erforderlichen Aufgabenbereichen allein auf ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen ist, besteht die Notwendigkeit, dafür Strukturen zu schaffen. Das betrifft ausschließlich organisatorische und Verwaltungs-Aufgaben:

  1. IT
  2. Justiziariat
  3. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  4. Mitglieder- und Finanzverwaltung
  5. Veranstaltungsorganisation z.B. eines Parteitags oder eines von der Partei geplanten Kongresses oder "Events"
  6. Wahlkampfplanung und -durchführung.

Für diese Aufgaben kann der Bundesvorstand Service-Gruppen (dauerhaft, 1. bis 4.) oder Service-Projekte (für die Dauer eines Projekts, 5. und 6.) einsetzen, deren Zusammensetzung er bestimmt und die ihm rechenschaftspflichtig sind. Diese Konstruktion ist notwendig, um eine formale Legitimation dieser Service-Gruppen zu schaffen, die mit ihrer Arbeit Aufgaben erledigen, für die es auch eine formale Legitimation braucht. Sie werden damit zugleich der administrativen Gesamtverantwortung des Bundesvorstandes unterstellt. Diese Aufgaben sollen in der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes enumerativ und abschließend festgelegt werden. Für die Organisation eines zeitlich begrenzten Projekts kann eine innerparteiliche Ausschreibung stattfinden, um Service-Projektgruppen zu identifizieren und Projekt-Konzepte zu entwickeln.

II. Programmatisch arbeitende Gemeinschaften

Für die Programmarbeit bilden sich Arbeits- oder Projektgemeinschaften aus der Mitgliedschaft, an deren Gründung und praktische Arbeit mit Ausnahme der Benennung von zwei Koordinatoren und einer regelmäßigen Berichterstattung keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Reputation erwerben diese Arbeits- und Projektgemeinschaften durch die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse, die sie der Parteiöffentlichkeit und den Organen der Partei in einem transparenten Verfahren offenzulegen haben. Da hier weder die thematische Aufgabenstellung noch die Gründung in irgendeiner Weise reglementiert ist, können Arbeits- und Projektgemeinschaften ihre Zusammensetzung selbst bestimmen. Damit ist auch für den Fall des Ausschlusses eines Mitgliedes aus einer Arbeits- oder Projektgemeinschaft dessen Teilhaberecht im Willensbildungsprozess der Partei nicht eingeschränkt, da er problemlos imstande ist, eine konkurrierende AG oder PG aufzubauen. Der Bundesvorstand hat den Arbeits- und Projektgemeinschaften das Recht einzuräumen, über ihre Arbeit schriftlich dem BuVo zu berichten.

Arbeits- und Projektgemeinschaften haben kein eigenes Antragsrecht zu den Organen der Partei, sondern können durch ihre Mitglieder auf den Willensbildungsprozess der Partei Einfluss nehmen. Um ihre Arbeit in den Bundesvorstand tragen zu können, soll die Geschäftsordnung des BuVo das Antragsrecht für ein praktikables Quorum von (zur Zeit vielleicht zehn) Mitgliedern vorsehen, das über die (freiwillige) Aufnahme von TOP-Vorschlägen zu Beginn einer BuVo-Sitzung hinausgeht.

Die Ergebnisse der AGen und PGen unterliegen einer öffentlichen Diskussion in der Partei (Offenlegung). Dafür eignen sich Foren und Mailinglisten (vor allem auch in der synchronisierten Form, um unterschiedlichen Kommunikationspräferenzen der Piraten gleichermaßen gerecht zu werden) ebenso wie die Erarbeitung von Meinungsbildern dazu im Rahmen von Tools wie z.B. Liquid Feedback.

Update

etz 01:45, 4. Sep. 2011 (CEST): Der oben stehende Text stammt aus der Diskussion vor dem BPT Bingen. Mit der Entscheidung des BPT zum Antrag Z013 dort ist eine neue Situation entstanden, da die unbefristete Einführung von LiquidFeedback erstmals ein von einem Bundesparteitag beschlossenes Mittel der innerparteilichen, vorbereitenden Meinungsbildung zur Verfügung gestellt hat.

Antrag zur Einführung von LiquidFeedback:
Antrag Z013 – Bundesweiter Betrieb von LiquidFeedback
Beschluss zum Antrag Z013
Leider ist die protokollierte Debatte des BPT zum Antrag Z013 nicht über einen Anker direkt verlinkbar. Man muss also von dem Anker des Beschlusses ein gehöriges Stück nach oben scrollen, um die Debatte zu diesem Antrag zu finden.

Separater Antrag zur Durchführung eines Programmparteitags im Jahr 2010:
Antrag zur Durchführung eines Programmparteitags, der mit LiquidFeedback vorbereitet werden soll.

Die beiden Beschlüsse des BPT Bingen sind getrennt von einander beraten und beschlossen worden. Daher lässt sich nicht ableiten, dass die Einführung von LiquidFeedback nur zur Vorbereitung des BPT (in Chemnitz) vorgesehen gewesen sei. Wie man dem Protokoll entnehmen kann, sind sämtliche Argumente, die nach Bingen gegen LiquidFeedback vorgebracht wurden, auch in Bingen bereits diskutiert worden und mit einer Mehrheit von 80% überstimmt worden.

Damit gibt es in der bislang einzigen Parteitagsentscheidung zur innerparteilichen Meinungsbildung eine klare Präferenz für LiquidFeedback. Das muss auch in die weitere Diskussion über die Frage der Vorbereitung von Anträgen einfließen. --etz 01:45, 4. Sep. 2011 (CEST)

Diskussion

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