Archiv:2009/§ 5 Beilegung von Streitigkeiten

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Text des Regelentwurfes

  1. Streitigkeiten der AG untereinander werden grundsätzlich von den Koordinatoren der AG geschlichtet und entschieden
  2. Sollte der Versuch nach (1) erfolglos geblieben sein, wird der AG Rat involviert, der von beiden Seiten zur Schlichtung und Entscheidung beauftragt werden muss.
  3. Scheitert ein Versuch nach (2), oder kommt er nicht zu Stande, so ist das zuständige Schiedsgericht die finale Instanz, den Streit zu schlichten und zu entscheiden
  4. Bei AG, die innerhalb eines LV angesiedelt sind, ist dies das Landesschiedsgericht, in allen anderen Fällen das Bundesschiedsgericht
  5. Das Bundesschiedsgericht wird involviert in Fällen von Streitigkeiten zwischen dem AG Rat und den AGs.

Diskussion

Streitigkeiten werden wahrscheinlich nicht ausbleiben, deswegen haben wir eine Schiedsordnung vorgesehen.

  1. Streitigkeiten der AGs untereinander werden grundsätzlich von den Koordinatoren der AGs geschlichtet und entschieden
    Im ersten Schritt sollen die AGs alles selber regeln
  2. Sollte der Versuch nach (1) erfolglos geblieben sein, wird der AG Rat involviert, der von beiden Seiten zur Schlichtung und Entscheidung beauftragt werden muss.
    Erst wenn das nicht geklappt hat, kann die Schichtung in Anspruch genommen werden
  3. Scheitert ein Versuch nach (2), oder kommt er nicht zu Stande, so ist das zuständige Schiedsgericht die finale Instanz, den Streit zu schlichten und zu entscheiden
    Klappt selbst das nicht, kommt als letzte Instanz ein Schiedsgericht zum Zuge.
  4. Bei AG, die innerhalb eines LV angesiedelt sind, ist dies das Landesschiedsgericht, in allen anderen Fällen das Bundesschiedsgericht
  5. Das Bundesschiedsgericht wird involviert in Fällen von Streitigkeiten zwischen dem AG Rat und den AGs.


§5 (2) 4.3

Damit lässt sich schön ein BPT lahm legen. Wenn sich alle AGs melden, darf danach die BPT-Orga dies nicht ablehnen. Wir wissen das jeder Beitrag sicherlich mind. 30 min dauert. Bei 10 AGs wären das 300 min, also 5h, mit Pausen schnell mal 7h bis 8h und man hat auf dem ganze BPT noch nichts weiteres gemacht. --Pingu 10:08, 7. Okt. 2009 (CEST)

Na das wäre doch dann ein sog. wichtiger Grund.
--Christian.buhtz 12:26, 7. Okt. 2009 (CEST)
Das Selbstverständnis eines BPT als Entscheidungsgremiums (und nicht Diskussionsforums) muss sowieso her, momentan hat ja jeder das Recht, Anträge zu stellen, was genau zu den von dir beschriebenen Konsequenzen führt. Anstatt das Antragsrecht zu beschränken würde ich aber eher die Diskussionszeit begrenzen, und wenn man 30 Minuten durch 10 ersetzt, wird das Bild doch etwas schöner:) --TurBor 18:51, 7. Okt. 2009 (CEST)

Links zur Diskussion

Arvid Doerwald 11:35, 8. Okt. 2009 (CEST)