LSA:Landesverband/Organisation/SMV/GO

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SMV   FAQ   Akkreditierung   Dokumentation   Geschäftsordnung    

Die Ständige Mitgliederversammlung (SMV) wurde durch die Mitgliederversammlung auf dem Landesparteitag 2015.2 in Magdeburg aus der Satzung des Landesverbandes gestrichen. Die hier noch auffindbaren Seiten dienen derzeit lediglich der Dokumentation.

Aktuelle Geschäftsordnung der SMV LSA lt. Satzung § 9b und § 9e

1. Akkreditierung und Deakkreditierung

(1) Leitung der Akkreditierungsveranstaltung - Eine Veranstaltung im Sinne von § 9e, Abs. 2 der Satzung wird durch den Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person geleitet. Über die Akkreditierungsveranstaltung wird ein Protokoll angefertigt, welches eine Liste aller auf dieser Veranstaltung akkreditierten Personen enthält. Das Protokoll ist für alle Mitglieder des Landesverbandes einsehbar aufzubewahren.

(2) Ablauf der Akkreditierung - Ein Mitglied wird akkreditiert, indem das Mitglied sich selbst gegenüber den bei der Versammlung Anwesenden mit bürgerlichem Namen und Mitgliedsnummer persönlich vorstellt und die Identität gegenüber der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung nachweist.

(3) Richtigkeit der Akkreditierung - Die als Akkreditierungsveranstaltung dienende Versammlung wählt aus ihrer Mitte 2 Zeugen, die den ordentlichen Ablauf der Akkreditierung bezeugen. Sie werden im Protokoll vermerkt und bestätigen die Richtigkeit der durchgeführten Akkreditierung.

(4) Deakkreditierung - Die Akkreditierung wird durch den Landesvorstand aufgehoben, wenn

a) das Mitglied es persönlich schriftlich verlangt oder
b) das Mitglied seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland oder im Landesverband verliert.
c) diese durch eine Ordnungsmaßnahme erlischt.

(5) Gültigkeit und Erneuerung der Akkreditierung - Die Gültigkeit der Akkreditierung endet nach 500 Tagen automatisch, sofern sie nicht vorher durch erneute Vorstellung gemäß (2) erneuert wurde.

(6) Häufigkeit der Akkreditierungsveranstaltungen - Mindestens alle 100 Tage wird eine Veranstaltung zur Akkreditierung durchgeführt.

(7) Aufbewahrung der Akkreditierungsunterlagen - Das Protokoll der Akkreditierungsveranstaltung wird mindestens vier Jahre aufbewahrt.

2. Überprüfung der Identitäten der SMV-Mitglieder

(1) Überprüfung der Identitäten der akkreditierten Mitglieder durch SMV-Mitglieder - Alle für die SMV LSA akkreditierten Mitglieder haben die Möglichkeit, selbständig und unmittelbar die Identitäten der anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, werden folgende persönliche Informationen bei der Akkreditierung durch die Leitung der Akkreditierungsveranstaltung erhoben und erfasst:

Der bürgerliche Name (gemäß Personalausweis), die Mitgliedsnummer bei der Piratenpartei Deutschland, sowie Ort und Zeit der persönlichen Akkreditierung.

(2) Wahl eines Autonyms als Benutzername in der SMV SLA - Jedes akkreditierte Versammlungsmitglied kann sich als Benutzername im System der SMV LSA ein Autonym wählen. Dieses Autonym kann geändert werden, soweit diese Änderungen für die anderen Versammlungsmitglieder nachvollziehbar bleiben.

(3) Eintrag ins Profil der Versammlungsteilnehmer - Um die Überprüfbarkeit der Identitäten gem. 2.1. für die akkreditierten Versammlungsmitglieder zu gewährleisten, werden alle gem. 2.1. erfassten Daten in die Profile der akkreditierten Mitglieder im Online-System der SMV LSA eingetragen. Diese Eintragungen sind für die Versammlungsmitglieder selbst unveränderlich und werden bei der Wiederholung der Akkreditierung entsprechend angepasst.

(4) Öffentlichkeit - Die SMV LSA tagt grundsätzlich öffentlich, d. h. Anträge, Unterstützungsstimmen und namentliche Abstimmungen sind für die Öffentlichkeit einsehbar. Sofern sich Teilnehmer zur Verwendung eines Autonyms entschlossen haben, zeigt das Online-System den bürgerlichen Namen jedoch nur den akkreditierten Versammlungsteilnehmern und nicht der allgemeinen Öffentlichkeit an.

(5) Weitere Regelungen zur Nutzung von Daten - Weitere Regelungen zur Nutzung, Weitergabe und Speicherung anfallender Daten können vom Vorstand oder der Landesmitgliederversammlung beschlossen werden.

3. Eröffnung und Beschlussfähigkeit

(1) Eröffnung - Der Vorstand gibt die Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung Sachsen-Anhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt bekannt. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der SMV LSA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

a) Mindestens 2 Akkreditierungsveranstaltungen haben vor der Eröffnung der SMV LSA in Sachsen-Anhalt stattgefunden.
b) Mindestens 10 Piraten sind akkreditiert.
c) Es muss ordnungsgemäß durch den Vorstand zur Akkreditierung entsprechend § 9e, Abs. 2 der Satzung des Landesverbandes eingeladen worden sein.
d) Die Wahl der Versammlungsleitung der SMV LSA entsprechend § 9e, Abs. 7 der Satzung des Landesverbandes muss erfolgt sein.

(2) Beschlussfähigkeit - Die SMV LSA ist beschlussfähig, sobald folgende Bedingungen erfüllt sind * a) die Eröffnung gemäß 3.1 der GO wurde absolviert * b) Die Anzahl der akkreditierten Piraten beträgt mindestens 20.

(3) Betrieb SMV LSA während des Landesparteitags - Die SMV LSA kann keine Abstimmungen während des Landesparteitags gem. § 9b der Satzung der Piratenpartei Sachsen-Anhalt abschließen. Alle laufenden Abstimmungen, die zum Zeitpunkt des Landesparteitags enden, werden so verlängert, dass die Abstimmung erst am Ende des ersten Tages danach beendet wird.

4. Versammlung

(1) Art und Weise der Versammlung - Die SMV tagt ständig, öffentlich, dezentral und online nach dem gem. Abschnitt D definierten Konzept der Liquid Democracy.

(2) Abstimmungsverfahren werden möglichst so gestaltet, dass Mitglieder nicht aufgrund des Abstimmungsverfahrens gedrängt werden, sich aus taktischen Gründen bereits vor der Abstimmung auf einen Antrag zu einigen.

(3) Bei mehr als zwei konkurrierenden Abstimmungsoptionen wird daher Präferenzwahl nach Schulze durchgeführt, welche die Zustimmung zu mehreren konkurrierenden Abstimmungsoptionen unter Angabe einer Präferenzreihenfolge ermöglicht.

(4) Die Versammlungsleitung unterstützt Parteimitglieder beim Wahrnehmen ihres Antragsrechtes. 3.1 bleibt hiervon unberührt.

(5) Veröffentlichungen der Beschlüsse - Alle Entscheidungsprozesse werden von der Versammlungsleitung öffentlich und transparent dokumentiert. Alle Änderungen dieser Geschäftsordnung werden fortlaufend dokumentiert, über beschlossene Änderungen werden alle SMV-Mitglieder in geeigneter Weise direkt informiert.

5. Systeme der Ständigen Mitgliederversammlung Sachsen-Anhalt

(1) Zur Durchführung der ständig tagenden Mitgliederversammlung wird LiquidFeedback in der Version 3.0 eingesetzt. Sofern für die Software eine neuere Version zur Verfügung steht, kann dieses durch die vom Vorstand für das System beauftragten Administratoren eingespielt werden. Wenn das Update Einfluss auf wesentliche Funktionsmerkmale des Systems hat, bedarf das Einspielen eines vorherigen Beschlusses der Versammlungsteilnehmer.

(2) Die Ständige Mitgliederversammlung SMV LSA stellt über das verwendete System zur Antragserarbeitung und -abstimmung hinaus zusätzliche Diskussionsplattformen zur Verfügung, die alle Mitglieder der Piratenpartei nutzen können.

(3) Themenbereiche - Die Mitarbeit in den einzelnen Themenbereichen steht allen Versammlungsmitgliedern offen. Grundsätzlich gestalten und entscheiden die Versammlungsmitglieder selbst über die Einrichtung oder das Schließen von Themenbereichen. Zur Eröffnung der SMV LSA werden durch die beauftragten Administratoren des Vorstands folgende Themenbereiche eingerichtet:

Politische Themen - Hier können Politische Stellungnahmen erarbeitet und beschlossen werden.
Innerparteiliche Organisation - Hier können Organisatorische Entschließungen erarbeitet und beschlossen werden.
Liquid Democracy Systembetrieb - Hier können u. a. Themenbereichen und Regelwerke beschlossen werden.
Geschäftsordnung - Hier können Änderungen und Ergänzungen zur Geschäftsordnung der SMV LSA erarbeitet und beschlossen werden.
Streitfragen zur Abstimmung - In diesem Bereich können Hinweise zu Abstimmungen eingebracht werden, die nicht der Satzung oder GO entsprechend getroffen wurden oder angefochten werden.

(4) Beschluss durch 2/3 Mehrheit - Anträge an die SMV LSA, die eine 2/3 Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls

a) sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang des Status Quo ist,
b) die Anzahl der Zustimmungen mindestens doppelt so groß wie die Anzahl der Ablehnungen ist und
c) kein anderer Antrag, der die Bedingungen a) und b) erfüllt, einen besseren Schulze-Rang aufweist.

(5) Beschluss durch Einfache Mehrheit - Anträge an die SMV LSA, die eine einfache Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls

a) sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang des Status Quo ist,
b) die Anzahl der Zustimmungen größer als die Anzahl der Ablehnungen ist.
c) kein anderer Antrag, der die Bedingungen a) und b) erfüllt, einen besseren Schulze-Rang aufweist.

(6) Regelwerke

Es werden zu Beginn folgende Regelwerke eingerichtet:

a) Stellungnahme, Beschlussempfehlung - für Politische Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Empfehlungen soweit sie keine Satzung oder Programmänderungen bzw. -ergänzungen betreffen gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit einfacher Mehrheit, maximale Laufzeit 39 Tage.
b) Antrag Wahlprogramm - für Änderungen und Ergänzungen des Wahlprogrammes gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 101 Tage.
c) Antrag Grundsatzprogramm - für Änderungen und Ergänzungen des Grundsatzprogrammes gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 101 Tage
d) Organisatorische Entschließung - für Organisatorische Entschließungen und Empfehlungen an Vorstand und Mitgliederversammlung gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 39 Tage.
e) Empfehlungen zu Änderungen der Satzung, Beitrags- und Schiedsgerichtsordnung - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
f) Änderung der Geschäftsordnung - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
g) Änderungen an Themenbereichen und Regelwerken - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
h) Streitfragen zur Abstimmung - für Einsprüche gegen Abstimmungen und Verstöße gegen die Geschäftsordnung und Satzung - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - max. Laufzeit 39 Tage.

Diese Regelwerke können ebenfalls von den Versammlungsmitgliedern verändert werden.

6. Liquid Democracy

(1) Delegationsverfall - Die automatisierte Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens an ein anderes SMV-Mitglied ("Delegation") verfällt vorübergehend, solange sich eines der beiden Mitglieder für länger als 180 Tage nicht im Online-System der SMV LSA angemeldet hat.

(2) Delegationsprüfung - Die Software wird so konfiguriert, dass die Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens (ausgehende Delegationen) mindestens alle 180 Tage durch das teilnehmende Mitglied, das diese Delegation gesetzt hat, bestätigt werden muss.

7. Betrieb des Systems der SMV LSA

(1) Zuständigkeit - Für den Systembetrieb ist der Landesvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Landesvorstand unverzüglich anzuzeigen.

(2) Unterbrechung - Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Antragsverfahren und deren Regelwerke bis zur Behebung der Störungen unterbrochen.

8. Inkrafttreten

(1) Inkrafttreten - Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung in Kraft.