LSA:Landesverband/Organisation/SMV/FragenanSMV
Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Softwareversion von LQFB wird für die SMV verwendet?
- 2 Ist die Verwendung einer anderen Lösung als LQFB in der SMV möglich?
- 3 Existieren LQFB und SMV gleichzeitig nebeneinander?
- 4 Wie sollen sich Mitglieder ohne Personalausweis identifizieren?
- 5 Was ist die "Legislaturperiode des Landes Sachsen-Anhalt"?
- 6 Warum heisst das eigentlich SMV, statt einfach weiter Liquid Feedback? Weil es jetzt bindend ist?
- 7 Welche Möglichkeiten gibt es um die Sicherheit der hinterlegten Daten (Mitgliederdaten, Abstimmungsdaten) zu gewährleisten?
- 8 Wird es bei dem Konzept der ausschließlichen namentlichen Abstimmung bleiben?
- 9 Wenn Frage 8=JA: Was sind die Gründe dafür?
- 10 Aus welchem Grund sollen die Abstimmungsergebnisse gespeichert werden?
- 11 Wie lange sollen die Abstimmungsergebnisse gespeichert werden?
- 12 Lässt die SMV die Verwendung von eindeutig einer Person zuordenbaren Nicknames zu?
- 13 Wenn Frage 12=JA: Wie wird diese (Ein)eindeutigkeit der Zuordnung Nickname <-> bürgerlicher Name gesichert?
- 14 Müssen, und wenn ja,wo und wie lange und entspr. welchen gesetzlichen Grundlagen Akkreditierungsprotokolle aufbewahrt werden?
- 15 Auf welcher gesetzlichen Grundlagen sollen/werden diese 4 Jahre aufbewahrt?
- 16 Was definiert eine Legislaturperiode in Bezug auf die SMV?
- 17 Gibt es in der beschlossenen Form der SMV (LSA) eine Regelung zur Vertagung von Anträgen, die insbesondere dann in Betracht kommt, wenn ein Stimmberechtigter eine Abstimmung geheim wählen möchte?
- 18 Wie wird der Wunsch nach geheimer Abstimmung behandelt/gewährt?
- 19 Wie werden Fälschungen/Manipulatonen ausgeschlossen?
- 20 Wer kann sich zur Wahl der SMV-Versammlungsleitung aufstellen?
- 21 Wird es außer der SMV noch andere gleichwertige Mitbestimmungs-Tools geben?
- 22 Stellt die SMV die Gleichbehandlung aller Stimmberechtigten sicher?
- 23 Kann die SMV bereits verbindliche Entscheidungen treffen, ohne dass alle Piraten des Landesverbandes mit bezahltem Mitgliedsbeitrag bereits daran teilnehmen?
- 24 Können weniger internettaugliche Mitglieder des Landesverbandes "abgehängt" werden?
- 25 Darf in der SMV und auch sonst, die SMV selbst in Frage gestellt werden?
- 26 Wer bekommt Zugang zu den gespeicherten Daten und unter welchen Vorraussetzungen?
- 27 Auf einer Skala von 1 (garnicht) bis 10 (total): Wie sollen Querdenkern ermutigt werden, sich offen und frei zu äussern & auch so abzustimmen, ohne an den Pranger gestellt zu werden?
- 28 Wurde sich eingehend mit Alternativen Umsetzungsmethoden beschäftigt & diese bewertet?
- 29 Wenn Frage 36 = Nein: Wurde dieses SMV-Modell auf das Ziel seiner Umsetzung hin erstellt, statt von den Möglichkeiten und Bedürfnissen der Teilnehmer auszugehen?(TopDown, or BottomUp)
- 30 Ist die SMV in der aktuellen Umsetzung mit folgenden Gesetzen vereinbar?
- 31 Steht die Antwort aus Frage 4 nicht entgegen der Satzung*
- 32 Berechtigung
- 33 wie soll mit den grundsätzlichen Problemen in http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Entropy/BPT132/SMV umgegangen werden?
- 34 Gutachten
- 35 Was ist "u.a minus Manipulationssicherheit"?
- 36 Wieso muss der Name des abstimmenden Piraten aus Gründen der Manipulationssicherheit unbedingt zusammen mit seiner Meinung gespeichert werden?
- 37 Vorschlag zur Diskussion:
- 38 Grundsätzliches zur namentlichen Abstimmung:
Welche Softwareversion von LQFB wird für die SMV verwendet?
Antwort:
- In der Geschäftsordnung wird "Core v2.2.5, Frontend v2.2.5" vorgeschrieben. Die Nutzung der Version 3 ist eigentlich geplant. Wir sind uns aber nicht ganz sicher, ob dieses "Update Einfluss auf wesentliche Funktionsmerkmale des Systems hat". Daher ist geplant auf dem nächsten LPT einen Antrag zur Änderung der SMV-GO diesbezüglich einzureichen. Dann kann mit Version 3 gestartet werden. Die Testoinstanz läuft schon mit Version 3. ~Christoph
Ist die Verwendung einer anderen Lösung als LQFB in der SMV möglich?
Antwort:
- Laut Satzung ist dies möglich, solange die Prinzipien der Liquid Democracy entsprechend Satzung eingehalten wird. Die Geschäftsordnung gibt aber LiquidFeedback vor. ~Christoph
Existieren LQFB und SMV gleichzeitig nebeneinander?
Antwort:
- Der Plan ist, dass dann nur noch eine LQFB Instanz (die SMV) existiert. ~Christoph
Wie sollen sich Mitglieder ohne Personalausweis identifizieren?
Antwort:
- Gar nicht. ~Christoph
Was ist die "Legislaturperiode des Landes Sachsen-Anhalt"?
Antwort:
- Damit ist die Legislaturperiode des Landtages gemeint. ~Christoph
Warum heisst das eigentlich SMV, statt einfach weiter Liquid Feedback? Weil es jetzt bindend ist?
Antwort:
- LQFB ist eine Software, eine SMV ein Konzept zur Umsetzung von Liquid Democracy (durch LQFB)
Welche Möglichkeiten gibt es um die Sicherheit der hinterlegten Daten (Mitgliederdaten, Abstimmungsdaten) zu gewährleisten?
Antwort: Für die Datensicherheit der Mitgliederdaten ist die Mitgliederverwaltung zuständig. Abstimmungsdaten werden durch das technische System gesichert.
Wird es bei dem Konzept der ausschließlichen namentlichen Abstimmung bleiben?
Antwort:
- Ja ~Christoph
Wenn Frage 8=JA: Was sind die Gründe dafür?
U.a. Damit die Abstimmungen überprüfbar und geschützt gegen Manipulation sind.
Aus welchem Grund sollen die Abstimmungsergebnisse gespeichert werden?
Weil, die Piratenpartei Deutschland sich dem transparenten politischen Handeln (im Sinne von Position beziehen und Entscheidungen treffen) verschrieben hat.
Wie lange sollen die Abstimmungsergebnisse gespeichert werden?
Weder die Satzung noch die Geschäftsordnung sehen eine eine Löschung der Abstimmungsergebnisse vor.
Lässt die SMV die Verwendung von eindeutig einer Person zuordenbaren Nicknames zu?
Alle Teilnehmenden können sich frei ein Pseudonym wählen.
Wenn Frage 12=JA: Wie wird diese (Ein)eindeutigkeit der Zuordnung Nickname <-> bürgerlicher Name gesichert?
Solange niemand irgendwelche Rechte an einem Nickname hat, lässt sich da wohl schwer was machen. Wüsste nicht, dass es z.B. im Syncforum eine Lösung für gibt.
Müssen, und wenn ja,wo und wie lange und entspr. welchen gesetzlichen Grundlagen Akkreditierungsprotokolle aufbewahrt werden?
Wo: das Landesgeneralsekretariat würde sich anbieten, da der Generalsekretär das Zuständige Vorstandsmitglied ist. Wie lange: Laut beschlossener Geschäftsordnung mindestens vier Jahre.
Auf welcher gesetzlichen Grundlagen sollen/werden diese 4 Jahre aufbewahrt?
Grundlage: der LPT hat dem Antrag zugestimmt, in dem das drin steht. Die Idee ist, dass die Unterlagen noch vorliegen müssen, wenn die Akkreditierung nachträglich angezweifelt wird.
Was definiert eine Legislaturperiode in Bezug auf die SMV?
Auf die Dauer einer Legislaturperiode im Bundesland Sachsen-Anhalt (5 Jahre).
Gibt es in der beschlossenen Form der SMV (LSA) eine Regelung zur Vertagung von Anträgen, die insbesondere dann in Betracht kommt, wenn ein Stimmberechtigter eine Abstimmung geheim wählen möchte?
Nein. Das war in dem Alternativantrag vorgesehn. Der Landesparteitag hat sich allerdings für den beschlossenen entschieden, in dem dies nicht vorgesehen ist.
Wie wird der Wunsch nach geheimer Abstimmung behandelt/gewährt?
Die SMV bildet *nur* namentliche Abstimmungen ab. Geheime Abstimmungen sind nach §9b (12) dem Landesparteitag vorbehalten. Zitat: "Satzungsänderungen, Beschlüsse zur Änderung der Beitrags- oder Schiedsgerichtsordnung, Personenwahlen und die Vergabe von Ämtern, Mandaten und Beauftragungen sowie geheime Abstimmungen und Beschlüsse über die Auflösung oder Verschmelzung der Partei"
Wie werden Fälschungen/Manipulatonen ausgeschlossen?
Über die Öffentlichkeit der Akkreditierungsveranstaltungen und offenen Abstimmungen.
Wer kann sich zur Wahl der SMV-Versammlungsleitung aufstellen?
Alle Mitglieder des Landesverbandes.
Wird es außer der SMV noch andere gleichwertige Mitbestimmungs-Tools geben?
Wenn der BEO kommt, wird es sogar höherwertige geben, aber auf Landesebene nicht.
Stellt die SMV die Gleichbehandlung aller Stimmberechtigten sicher?
Ja, über das Delegationssystem haben alle Stimmberechtigten unabhängig von Zeit/Kompetenzgefühl die Möglichkeit sich einzubringen.
Kann die SMV bereits verbindliche Entscheidungen treffen, ohne dass alle Piraten des Landesverbandes mit bezahltem Mitgliedsbeitrag bereits daran teilnehmen?
Ja, ähnlich wie ein Landesparteitag - allerdings hat die SMV klar definierte Minimalakkreditiertengrenzen, die zunächst erreicht werden müssen.
Können weniger internettaugliche Mitglieder des Landesverbandes "abgehängt" werden?
Genau wie bei allen anderen Internettools die die Partei für ihre Arbeit nutzt, ist es an den Mitgliedern vor Ort neue oder nicht so technisch versierte Mitglieder beim Erlernen der nötigen Fertigkeiten zu unterstützen. Bei mir kann auch jederzeit eine LQFB-Schulung beantrag werden (Karl).
Darf in der SMV und auch sonst, die SMV selbst in Frage gestellt werden?
Die SMV kann ihre eigene Geschäftsordnung ändern. Sich selbst abschaffen (im Sinne von sich selbst aus der Satzung streichen) kann sie nicht, weil Satzungsbeschlüsse dem Landesparteitag vorbehalten sind. Diskutiert werden darf darüber natürlich jederzeit, auch Anträge zur Verbesserung oder gar Abschaffung können vorbereitet werden. Die satzungsverbindliche Wirkung entfalten diese aber erst per Beschluss auf einem Landesparteitag.
Wer bekommt Zugang zu den gespeicherten Daten und unter welchen Vorraussetzungen?
Alle Mitglieder mit Zugang zur SMV-LSA.
Auf einer Skala von 1 (garnicht) bis 10 (total): Wie sollen Querdenkern ermutigt werden, sich offen und frei zu äussern & auch so abzustimmen, ohne an den Pranger gestellt zu werden?
Die SMV soll eine Kultur des offenen politischen Handelns (im Sinne von Position beziehen und Entscheidungen treffen) fördern. Mit der SMV bekommt die Basis des Landesverbandes um einiges mehr Macht. Dementsprechend muss diese auch mehr Verantwortung übernehmen.
Wurde sich eingehend mit Alternativen Umsetzungsmethoden beschäftigt & diese bewertet?
Der Antrag war von Anfang an auf LQFB und dessen Prinzipien ausgerichtet, von daher gibt es gar keine andere Umsetzungsmöglichkeit zu dem was in unserer Satzung steht. Wenn andere Methoden Verwendung finden sollen, müssten diese per Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag gestellt werden. Das war aber nicht Zielsetzung der Antragsteller dieses SMV-Antrages.
Wenn Frage 36 = Nein: Wurde dieses SMV-Modell auf das Ziel seiner Umsetzung hin erstellt, statt von den Möglichkeiten und Bedürfnissen der Teilnehmer auszugehen?(TopDown, or BottomUp)
Wie bei den meisten Anträgen haben die Antragsteller*innen nach eigenen Wissen und Gewissen gehandelt, dann für ihr Konzept im Landesverband geworben und dadurch schließlich auch die Zustimmung des Landesparteitags erhalten.
Ist die SMV in der aktuellen Umsetzung mit folgenden Gesetzen vereinbar?
§28 BDSG mit der Speicherung der Abstimmergebnisse, §4 BDSG da es sich nicht um eine freiwillige Datenerhebung handelt sondern dies zwingend erforderlich sein wird wenn man sich an Abstimmungen beteiligen möchte, §35 BDSG mit dem Ausschluss der Löschung von Daten, §6 BDSG mit dem Ausschluss der Löschung der Daten, §15 PartG mit der Einschränkung der Willensbildung, §10 PartG da Mitglieder die sich nicht im Organ SMV akkreditieren wollen, das System nicht bedienen können oder nicht offen abstimmen wollen von Entscheidungen ausgeschlossen sind, §12 PartG da die Mitglieder der SMV ähnlich wie ein Parteiausschuss entscheiden aber nicht von allen gewählt wurden.
Antwort: Ja
Nachfrage: Es wird also möglich sein alle Rechte aus dem BDSG geltend zu machen. z.B. Datenlöschung nach Austritt - dies wurde in einer anderen Frage verneint
Steht die Antwort aus Frage 4 nicht entgegen der Satzung*
oder sind Menschen mit Wohnsitz in Deutschland aber anderer Staatsbürgerschaft, sowie Menschen ohne Personalausweis vollständig (http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht )von der Benutzung ausgeschlossen?
- § 2 - Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
Antwort: Die Überprüfung anderer Ausweispapiere, für Leute die keinen Personalausweis besitzen, obliegt den Akkreditierungspirat*innen. Es ist natürlich ein Lichtbildausweis erforderlich.
Anmerkung: Die GO spricht vom Namen im Personalausweis.
Berechtigung
Wie soll das Recht auf ein LQFB Zugang für jedes Mitglied laut Satzung mit der Pflicht der Akkreditierung vereinbart werden? Satzung: (6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung Mitglied der Piratenpartei Sachsen-Anhalt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf. VS (2) Mitglieder der Piratenpartei Sachsen-Anhalt müssen sich zur Teilnahme akkreditieren, um an der SMV LSA teilnehmen zu können.
Antwort: Zur Teilnahme an Parteitagen ist auch ersteinmal jedes Mitglied berechtigt. Die Stimmberechtigung ist jedoch an den Bedingungen (gezahlter Beitrag) gekoppelt.
wie soll mit den grundsätzlichen Problemen in http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Entropy/BPT132/SMV umgegangen werden?
Ich teile die Kritik am Delegationssystem nicht (Karl).
Gutachten
gibt es ausser dem "ja" einen Nachweis, ein Gutachten oder eine fachliche fundierte Aussage zu dieser Frage. Da die Löschung ausgeschlossen ist steht das offensichtlich nicht im Einklang mit den gültigen Gesetzen.
Was ist "u.a minus Manipulationssicherheit"?
Ich verstehe die Frage nicht. Kannst du das näher erläutern? - alex
Wieso muss der Name des abstimmenden Piraten aus Gründen der Manipulationssicherheit unbedingt zusammen mit seiner Meinung gespeichert werden?
Weil der LPT diesen Antrag angenommen hat, welcher ausdrücklich Klarnamenabstimmungen vorgesehen hat. Der alternative Antrag, welcher diese Klarnamenabstimmung nicht vorsah, wurde von der Versammlung nicht angenommen. Hier war mMn nach der technischen Notwendigkeit gefragt nicht nach LPT.
Vorschlag zur Diskussion:
'Manipulationssicherheit kann man herstellen, indem man im Datensatz jeder zur Abstimmung stehenden Frage eine Tabelle aller abstimmungsberechtigten Piraten mitführt (so was in der Richtung müssten wir ohnehin haben, wenn wir NAMENTLICHE Abstimmung umsetzen wollen) und dort ein Boolean "Abgestimmt=YES" hinter Pirat XYZ setzt, wenn Pirat XYZ abgestimmt hat (anstatt, wie ihr es wohl vorhabt JA/NEIN/Enthaltung zu speichern). Nochmalige Abstimmung würde durch dieses Tagging verhindert. JA/NEIN/Enthaltung ließen sich in drei Zählern unterbringen, die beim Abstimmen hochlaufen und am Ende das Ergebnis zeigen. Ist nur eine spontane Idee; löst aber das technische Problem anonyme UND manipulationssichere Abstimmung. Bis die jeweilige Abstimmung beendet ist, steht es jedem Teilnehmer frei, seine Meinung und somit seine Abstimmung zu ändern. Solch ein Tagging würde das unmöglich machen. Zum zweiten Teil: So ein simpler Counter würde aber dem Prinzip der Nachvollziehbarkeit zuwider laufen. Es wäre nicht mehr möglich nachzuweisen, das tatsächlich x Mitglieder für Option y gestimmt haben. Ein wie auch immer bösartig agierender Admin könnte die Software beispielsweise dahingehend manipulieren, dass für ein gewünschtes Ergebnis immer ein Wert x hinzuaddiert wird. Das wäre ohne Einblick in die Software von Aussenstehenden nicht zu entdecken. Kann man bei einer verbindlichen Abstimmung mit Aussenwirkung in irgend einem bekannten Gremium seine Meinung mehrfach ändern?
Grundsätzliches zur namentlichen Abstimmung:
Die SMV ist kein Warez-Forum. Die SMV ist ein Instrument der politischen Meinungsbildung. Ergo ist nicht die Anonymität der Teilnehmer das Ziel, sondern die sichere Abbildung der inneren Entscheidungsfindung einer politischen Partei. Das verschiebt den Fokus schon früh im Entwurfsprozess hin zur Nachvollziehbarkeit von Abstimmungsergebnissen. Um diese sicherzustellen, müssen mehrere Punkte erfasst werden:
* Ableitung der Entscheidung aus der Summe der Stimmen * Zusammenzählen der Abstimmung * Zustandekommen genau einer Stimme von genau einer WB (Wahlberechtigten) und ihrer Delegationen * Wahlberechtigung der WB
Die ersten beiden Punkte kann man einfach durch einen CSV-Dump lösen und im Zweifelsfall selber nachzählen. Spannend wird es erst darunter: du möchtest zwingend wissen, dass jede Stimme auch tatsächlich von einer WB stammt, und nicht erfunden wurde. Gleichzeitig darf nur genau eine solche Stimme existieren (sonst hat die WB doppelt abgestimmt). Am einfachsten nachvollziehbare Lösung (*) ist die direkte Zuordnung mindestens in umkehrbar pseudonymer Form. Danach möchtest du wissen, dass die WB auch existiert und stimmberechtiges Mitlgied in deinem LV ist. Das übernimmt (wie auch beim AFK-Parteitag) die Akkreditierung. Beim Parteitag bekommst du Stimmkärtchen und Armbändchen, hier ein einsehbares Flag in einer Datenbank. (*) Es gibt kryptographische Verfahren, bei denen man dann allerdings wieder einfache Nachvollziehbarkeit riskiert und ggf. an der Vertrauenswürdigkeit einer einzelnen Zertifizierungsstelle hängt.