LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2018.1/Kandidaten Landesschiedsgericht
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Kandidaten
Kandidaten für das LandesschiedsgerichtDie Bundesschiedsgerichtsordnung sagt (§ 3 (9), (10)) aus:
(9) Scheidet ein Richter aus dem Schiedsgericht aus, so rückt für ihn der nach der Rangfolge nächste Ersatzrichter dauerhaft nach. (10) Steht beim Ausscheiden eines Richters kein Ersatzrichter mehr zur Verfügung, so kann die unbesetzte Richterposition durch Nachwahl besetzt werden. Ebenso können Ersatzrichter nachgewählt werden. Die ursprüngliche Zahl (§ 3 (1), (2), (3)) an Richtern und Ersatzrichtern darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Nachgewählte Ersatzrichter schließen sich in der Rangfolge an noch vorhandene Ersatzrichter an. Nachwahlen gelten nur für den Rest der Amtszeit.
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