LSA:Landesverband/Mitgliederversammlung/2017.1/Antraege
Inhaltsverzeichnis
- 1 Anträge zur Landesmitgliederversammlung 2017.1
- 1.1 Satzungsänderungsanträge - SÄA
- 1.1.1 SÄA 001 - Ausschluss Doppel-Mitgliedschaft
- 1.1.2 SÄA 002 - Änderungen § 9a - Der Vorstand: (1) und (10)
- 1.1.3 SÄA 005 - Präambel
- 1.1.4 SÄA 008 - Änderung § 9b - Der Landesparteitag
- 1.1.5 SÄA 009 - Erweiterung Abschnitt B - Finanzordnung
- 1.1.6 SÄA 010 - Änderung § 1 - Umlage Parteienfinanzierung
- 1.1.7 SÄA 011 - Einfügung "Haushaltsplan" in Abschnitt B - Finanzordnung
- 1.2 Grundsatzprogrammanträge - GPA
- 1.2.1 GPA 001 - Demokratie
- 1.2.2 GPA 002 - Geschlechter-& Familienpolitik
- 1.2.3 GPA 003 - Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung
- 1.2.4 GPA 004 - Religion ist Privatsache
- 1.2.5 GPA 005 - Drogen & Suchtpolitik
- 1.2.6 GPA 006 - Schritte auf dem Weg zur Cannabislegalisierung
- 1.2.7 GPA 007 - Bedingungsloses Grundeinkommen
- 1.2.8 GPA 008 - Freistellung der Haftung für Anbieter
- 1.2.9 GPA 009 - Erneuerbare Energien
- 1.2.10 GPA 010 - Elbe schützen
- 1.2.11 GPA 011 - Hochwasserschutz naturnah
- 1.3 Wahlprogrammsanträge - WPA
- 1.3.1 WPA 001 - Ablehnung Vorratsdatenspeicherung (VDS)
- 1.3.2 WPA 002 - Abschaffung Landesverfassungsschutz
- 1.3.3 WPA 003 - Netzneutralität
- 1.3.4 WPA 004 - Förderung freies WLAN
- 1.3.5 WPA 005 - Abschaffung § 5 FeiertG LSA
- 1.3.6 WPA 006 - FLOSS im öffentlichen Dienst
- 1.3.7 WPA 007 - Fahrscheinfrei mit Bus und Bahn
- 1.3.8 WPA 008 - Elektronik ersetzt keine Resozialisierung
- 1.3.9 WPA 009 - Schulschwänzer gehören in die Schule, nicht in den Knast
- 1.3.10 WPA 010 - Abschaffung der Hundesteuer
- 1.3.11 WPA 011 - Smartphones
- 1.3.12 WPA 012 - Bundeswehr
- 1.4 Sonstige Anträge - SoA
- 1.4.1 SoA 001 - Aufhebung OM
- 1.4.2 SoA 002 - Erstattung Mittel
- 1.4.3 SoA 003 - Aufhebung Beschluss 2016/11/09/U-002
- 1.4.4 SoA 004 - Fördermitgliedschaft 'Junge Piraten'
- 1.4.5 SoA 005 - Aufhebung aller Beauftragungen
- 1.4.6 SoA 006 - Transparenz
- 1.4.7 SoA 007 - Landesgeschäftsstelle
- 1.4.8 SoA 008 - Aufhebung Beschluss - Feststellung Handlungsunfähigkeit KV Halle
- 1.4.9 SoA 009 - Tätigkeitsbericht des Vorstandes
- 1.4.10 SoA 010 - Aufhebung Beschluss - Nichtvollzug Gründung KV Halle
- 1.4.11 SoA 011 - Moderation Mailingliste
- 1.4.12 SoA 012 - Veröffentlichung Ausgaben
- 1.4.13 SoA 013 - Domains für die Regionen
- 1.4.14 SoA 014 - Frieden,Antimilitarisierung & Kampf gegen Rechts
- 1.4.15 SoA 015 - Unterstützung GMM 2017 Halle/Saale, Budget: 1.000,00 €
- 1.1 Satzungsänderungsanträge - SÄA
- 2 Vorlage
Anträge zur Landesmitgliederversammlung 2017.1
§ 11 - Satzungs- und Programmänderung
(1) Änderungen der Landessatzung und dem Grundsatzprogramm können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich (Brief, Email oder Fax) einverstanden erklären.
(2) Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist. Anträge können unabhängig der eingereichten Form modularisiert abgestimmt werden.
(3) Ausgenommen von dieser Frist sind Änderungsanträge, die sich auf nach Punkt (2) beantragte Programmanträge beziehen. Diese können auch vor Ort gestellt werden.
(4) Vom Landesparteitag kann ein eigenes Grundsatzprogramm für den Landesverband sowie Wahlprogramme für Kommunal- und Landtagswahlen verabschiedet werden. Diese dürfen dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland nicht widersprechen.
Satzungsänderungsanträge - SÄA
SÄA 001 - Ausschluss Doppel-Mitgliedschaft
Text
Der Parteitag möge beschließen die Mitgliedschaft in anderen Parteien auszuschließen und die Satzung an geeigneter Stelle durch den Satz:
"Eine Mitgliedschaft in einer weiteren politischen Partei ist unzulässig" zu ergänzen.Begründung
Antragsteller
SÄA 002 - Änderungen § 9a - Der Vorstand: (1) und (10)
Beachten: konkurrierend mit SÄA 003 bzw. SÄA 004!
Text
Der LPT möge beschließen den § 9a - Der Vorstand wie Folgt zu ändern
(1) Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten... zu (1) Dem Vorstand gehören mindestens 3 Piraten an.
(10) 1. mehr als ein Drittel der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind, oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können,oder zu (10) 1. weniger als drei handlungsfähige Vorstandsmitglieder im Vorstand verbleiben.Begründung
Antragsteller
SÄA 003 - Änderung § 9a - Der Vorstand (1)
Beachten: konkurrierend mit SÄA 002 & SÄA 004!
Text
Die LMV beschliesst, die Landessatzung wie folgt zu ändern:
(jetzt)
- "(1) Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister
- und der Generalsekretär. Der Landesparteitag kann zusätzlich bis zu fünf Beisitzer zu Vorstandsmitgliedern wählen"
(neu)
- "(1) Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister
- und der Politische Geschäftsführer. Der Landesparteitag kann zusätzlich bis zu fünf Beisitzer zu Vorstandsmitgliedern wählen"
Begründung
Antragsteller
SÄA 004 - Änderung § 9a - Der Vorstand (1)
Beachten: konkurrierend mit SÄA 002 & SÄA 003!
Text
Die LMV beschliesst, die Landessatzung wie folgt zu ändern:
(jetzt)
- "(1) Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister
- und der Generalsekretär. Der Landesparteitag kann zusätzlich bis zu fünf Beisitzer zu Vorstandsmitgliedern wählen"
(neu)
- "(1) Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister
- und ein Beisitzer. Der Landesparteitag kann zusätzlich bis zu fünf weitere Beisitzer zu Vorstandsmitgliedern wählen"
Begründung
Sollte es keine Zustimmung zur Änderung in "Politischer Geschäftsführer" (SÄA 003) geben, schlage ich vor, dafür den Beisitz hereinzunehmen.
Entgegen dem Antrag SÄA-001 finde ich es wichtig, dass dem Landesvorstand mind. vier Mitglieder angehören.Antragsteller
SÄA 005 - Präambel
Text
Der Landesparteitag möge beschliessen, eine Präambel mit folgendem Text in die Satzung aufzunehmen:
"Präambel
Die Piraten Sachsen-Anhalt sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, des gesellschaftlichen Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des religiösen Bekenntnisses. Sie ist offen für Alle mit neuen Ideen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnen wir entschieden ab. Wir erklären das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft."Begründung
Antragsteller
SÄA 006 - § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
Beachten: Dieser Antrag kommt in Betracht, wenn SÄA 005 angenommen wurde!
Text
Der Landesparteitag möge beschliessen, § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet abzuändern in:
"§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
(1) Der Landesverband Sachsen-Anhalt der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Landesebene, gemäß der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland. Er richtet sich nach den Vorgaben aus der Satzung der Piratenpartei Deutschland und hält seine Untergliederungen zu ebensolchem Verhalten an.
(2) Der Landesverband führt den Namen „Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt“. Seine Kurzbezeichnung lautet: „PIRATEN LSA“.
(3) Der Sitz des Landesverbandes ist Magdeburg. Sein Tätigkeitsgebiet ist das Bundesland Sachsen-Anhalt."Begründung
Antragsteller
SÄA 007 - § 8 - Bundespartei und Landesverbände
Beachten: Dieser Antrag kommt in Betracht, wenn SÄA 006 angenommen wurde!
Text
Begründung
Antragsteller
SÄA 008 - Änderung § 9b - Der Landesparteitag
Text
Der Landesparteitag möge beschliessen, "§ 9b - Der Landesparteitag" abzuändern in :
"§ 9b - Der Landesparteitag
(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Er tritt mindestens einmal im Jahr, zeitlich und räumlich an einem Ort zusammen. Dies geschieht grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen.
(2) Die Einladung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses, oder auf Antrag von mindestens einem Zwanzigstel der Mitglieder des Landesverbandes. Die Einladung erfolgt in Textform (per E-Mail und Bekanntmachung per Webauftritt) und hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und Angaben, wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.
(4) Ist der Vorstand handlungsunfähig, muss ein außerordentlicher Landesparteitag einberufen werden. Er dient vor Allem der Wahl eines neues Vorstandes.
(5) Der Landesparteitag nimmt den Bericht der Kassenprüfer und den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen, sofern Vorstandsämter neu gewählt werden. Der Landesparteitag entscheidet auf Empfehlung der Kassenprüfer über die Entlastung des Landesvorstandes.
(6) Über den Landesparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden, oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Ergebnisprotokoll beigefügt.
(7) Der Landesparteitag wählt bei Bedarf, mindestens jedoch wenn Vorstandswahlen stattfinden, mindestens zwei Mitglieder des Landesverbandes zu Kassenprüfern. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen. Sie sind angehalten im Zeitraum von 7 bis 14 Tagen vor einem ordentlichen Landesparteitag, oder bis zu Beginn eines außerordentlichen Landesparteitages die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Ausschluss, Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag, oder mit Wahl ihrer Nachfolger."Begründung
Antragsteller
SÄA 009 - Erweiterung Abschnitt B - Finanzordnung
Text
Die Landesmitgliederversammlung beschliesst, Abschnitt B - Finanzordnung um folgende Punkte zu erweitern:
§ 1 - Umlage Parteienfinanzierung
"(6) Auszahlung: Die Auszahlung findet im folgenden Jahr statt.
(6a) Real existierende Gliederungen
Der Sockelbetrag wird ausgezahlt, sobald alle Unterlagen für den Rechenschaftsbericht, des letzten Jahres vollständig an den Landesschatzmeister übergeben wurden. Die Auszahlung der Summe der anderen Anteile erfolgt in 3 gleichen Teilen und zwar im Mai, August und November.
(6b) Virtuelle Gliederungen
Virtuellen Gliederungen wird ihr Anspruch komplett am Jahresanfang gutgeschrieben.
(6c) Verstößt eine Gliederung gegen § 2 (1), so verfällt ihr Anspruch auf die nächste Auszahlung zugunsten des Landesverbandes.
§ 2 – Rechenschaftsbericht und Buchführung der Gliederungen
(1) Alle Gliederungen müssen Kopien ihrer Buchhaltungsunterlagen quartalsweise an den Landeschatzmeister weiterleiten. Dies hat bis zum Ende des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats zu erfolgen.
(2) Bei finanziellen Schäden, die in Folge eines fehlenden oder fehlerhaften Rechenschaftsbericht entstehen, hat die jeweilige Untergliederung, unabhängig von Sanktionen nach dem Parteiengesetz, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der Landesverband kann zur Begleichung eines Schadens die der Untergliederung zugewiesenen Mittel im Folgenden entsprechend reduzieren.
(3) Liefert eine Untergliederung bis zum Stichtag, ohne ausreichende Begründung keinen Rechenschaftsbericht, friert der Landesverband alle weiteren Zahlungen an die Gliederung ein, bis der Bericht verfasst wurde. Gleichzeitig können durch den/die Landesschatzmeister/in Ordnungsmaßnahmen gegen die zuständigen Vorstände der jeweiligen Gliederungen beantragt werden. Verstößt eine Gliederung mehrmals gegen die Regelungen, kann durch den/die Landesschatzmeister/in ein Antrag auf Auflösung dieser Gliederung, zur nächsten Landesmitgliederversammlung gestellt werden. Bei Auflösung fallen alle Mittel dieser Gliederung an die betreffenden virtuellen oder tatsächlichen Kreisverbandsbudgets."Begründung
Antragsteller
SÄA 010 - Änderung § 1 - Umlage Parteienfinanzierung
Text
Der Landesparteitag möge beschließen die Satzung im Punkt Finanzordnung §1
von
"§1 - Umlage Parteienfinanzierung
Die Gelder aus der Parteienfinanzierung werden auf Landesebene nach folgendem Schlüssel umgelegt:
(1) 10% der Parteienfinanzierung verbleibt bis zur nächsten Abschlagszahlung, mindestens jedoch für ein Jahr, als Rücklage beim Landesverband. Aufgelöste Rücklagen werden zur aktuellen Abschlagszahlung addiert und entsprechend diesem Schüssel umgelegt.
(2) Vom verbleibenden Betrag gehen 50%, mindestens jedoch ein Sockelbetrag von 3600 EUR per anno, an den Landesverband. Der Restbetrag geht an die untergliederten Kreisverbände."
in
"§1 - Umlage Parteienfinanzierung
Die Gelder aus der Parteienfinanzierung werden auf Landesebene nach folgendem Schlüssel umgelegt:
(1) 10% der Parteienfinanzierung verbleibt bis zur nächsten Abschlagszahlung, mindestens jedoch für ein Jahr, als Rücklage beim Landesverband. Aufgelöste Rücklagen werden zur aktuellen Abschlagszahlung addiert und entsprechend diesem Schüssel umgelegt.
(2) Vom verbleibenden Betrag gehen 20% an den Landesverband. Der Restbetrag geht an die untergliederten Kreisverbände."
zu ändern.Begründung
Antragsteller
SÄA 011 - Einfügung "Haushaltsplan" in Abschnitt B - Finanzordnung
Text
Der Landesparteitag möge beschließen die Satzung im Punkt Finanzordnung an geeigneter Stelle fogenden Text einzufügen:
- Haushaltsplan
(1) Der Schatzmeister stellt jedes Kalenderjahr vorab einen Haushaltsplan in dem auch die VKV berücksichtigt sind, auf. Der Haushaltsplan wird vom Vorstand beschlossen. Ist es absehbar, dass der Haushaltsansatz nicht ausreicht, hat der Schatzmeister unverzüglich einen Nachtragshaushalt einzubringen.
(2) Der Schatzmeister ist bis zu dessen Verabschiedung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.
(3) Der Haushaltsplan wird an geeigneter Stelle veröffentlicht.
- Zuordnung
(1) Eine Ausgabe, die beschlossen ist, muss durch einen entsprechenden Etattitel auch möglich sein. Beschlüsse, die mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind und für deren Deckung kein entsprechender Etattitel vorgesehen ist, sind nur über die Umwidmung von anderen Etatposten auszuführen.
(2) Die Ausgaben werden mindestens quartalsweise veröffentlicht.
(3) Die Kassenstände der Kreisverbände und VKV werden mindestens einmal im Quartal veröffentlicht.
- Überschreitung
Begründung
Antragsteller
Grundsatzprogrammanträge - GPA
GPA 001 - Demokratie
Text
Begründung
Antragsteller
GPA 002 - Geschlechter-& Familienpolitik
Text
Begründung
Antragsteller
GPA 003 - Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung
Text
Begründung
Antragsteller
GPA 004 - Religion ist Privatsache
Text
Begründung
Antragsteller
GPA 005 - Drogen & Suchtpolitik
Text
Begründung
Antragsteller
GPA 006 - Schritte auf dem Weg zur Cannabislegalisierung
Text
Begründung
Antragsteller
GPA 007 - Bedingungsloses Grundeinkommen
Text
Begründung
Antragsteller
GPA 008 - Freistellung der Haftung für Anbieter
Text
Begründung
Antragsteller
GPA 009 - Erneuerbare Energien
Text
Begründung
Antragsteller
GPA 010 - Elbe schützen
Text
Begründung
Antragsteller
GPA 011 - Hochwasserschutz naturnah
Text
Wir sind für einen vorsorgenden ökologischen Hochwasserschutz. Ziel muss es sein, den Flüssen mehr Raum durch zusätzliche Überflutungsflächen zu geben, denn sonst nehmen sich die Flüsse im Hochwasserfall den Raum zurück. Priorität sollte deswegen auf einer zügigen Deichrückverlegungen liegen, um weitere notwendige Überflutungsflächen wieder nutzbar zu machen. Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen sind zwar unverzichtbar, doch technische Maßnahmen allein können den notwendigen Schutz der Bevölkerung nicht herstellen. Zudem brauchen wir ein öffentlich zugängliches Kataster der Hochwasserschutzanlagen („Deichkataster“), damit Bürgerinnen und Bürger sich jederzeit über die jeweiligen Schutzanlagen vor Ort informieren können. Notwendig ist auch eine bessere Information über Maßnahmen zur Eigenvorsorge, die von potenziell gefährdeten Hauseigentümern umgesetzt werden können.
Bebauung von Überschwemmungsgebieten und von Vernässungsgebieten mit neuen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten darf es zukünftig nicht geben. Vorhandene Bauleitpläne müssen im Hinblick auf vorhandene Hochwasserrisiken überarbeitet werden. Hochwasserschutz kann nur erfolgreich sein, wenn er länderübergreifend erfolgt, deshalb muss insbesondere der Dialog mit den Landesregierungen in Sachsen und Thüringen intensiviert werden.Begründung
Antragsteller
Wahlprogrammsanträge - WPA
WPA 001 - Ablehnung Vorratsdatenspeicherung (VDS)
Text
Begründung
Es gibt keine nennenswerten Fälle zu berichten, in denen Terrorabwehr & Schutz auf Leib & Leben mithilfe der VDS wirksam waren & sind.
Wir sehen den Missbrauch auf Zugriff dieser Daten durch etwaige Behörden & Dritte. Möglicherweise können wir über einen Programmantrag noch diskutieren, der zu einem Kompromiss führen kann. Das Quick-Freeze-Verfahren zeichnet Daten gezielt von Menschen dann auf, wenn ein Verdacht auf eine Straftat o. Verbrechen besteht.Antragsteller
WPA 002 - Abschaffung Landesverfassungsschutz
Text
Wir fordern die Abwicklung & Auflösung der Verfassungsschutzbehörden in Sachsen-Anhalt.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe der Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Hierfür werden allgemein zugängliche Quellen ausgewertet, aber auch nachrichtendienstliche Methoden, wie verdeckte Ermittlungen und die Überwachung von Post- und Telekommunikation angewandt. Diese Grundrechtseingriffe entziehen sich jedoch im Wesentlichen den demokratischen Geboten von Transparenz, parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle. Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt fordert deshalb die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz ersatzlos.
Ermittlungsorientierte Aufgaben, wie Aufdeckung & Verhinderung von Straftaten & Verbrechen politischer Motivation, sind an die schon dafür eingerichteten Behörden abzugeben. Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder wahren Polizei und anliegende Behörden wie Kriminalpolizei & Bundespolizei.
Das Verfassungsschutzgesetz http://pirat.ly/8gny7 ist obsolet und somit aus dem Landesrecht zu löschen.Begründung
Wir brauchen keine Behörde, die Parteien, Vereine und sonstige Organisationen beobachtet und / oder infiltriert, um uns dann von ihnen zur Kenntnis nehmen zu lassen, dass die Öffentlichkeit dieser verfassungsfeindlich ist. Capt'n Obvious macht seine Arbeit hervorragend und schafft somit Einsparungen im Landeshaushalt. Rechte wie linke radikale Strukturen & sonstige terroristische Vereinigungen werden durch die Wahrnehmung und Aussagen von Bürgern sowie Einsätzen von Polizei & Feststellungen von Beweisen & Personen ergründet. Der Landesverfassungsschutz versagte in den letzten Monaten auf die zahlreichen (dreistellig) Angriffe auf Unterkünfte für Geflüchtete. Auch eine Infiltration des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) konnten die Morde an den 9 Opfern des NSU nicht verhindern.
Anmerkungen:
Sollte man mitbedenken: Führt dann zu dem, was vor Jahren mal zu einer Geheimen Staatspolizei führte. Wollen wir das ?Antragsteller
WPA 003 - Netzneutralität
Text
Die Piraten Sachsen-Anhalt schützen und wahren die Netzneutralität im Internet. Alle Datenpakete, gleich welchen Protokolls, sind gleichberechtigt. Wir verurteilen künstliche Breitbandlimitierung dort, wo Diensteanbieter ein Geschäftsmodell nach dem Drosselungsverfahren & Anbieten von Extraleistungen sehen. Die minimalistische Dienstgüte-Zusicherung, das Best-Effort Prinzip[1], ist in Sachsen-Anhalt anzuwenden.
[1] Die Betreiber der Netze sprechen ihren Kunden zu, eingehende Übermittlungsanfragen schnellstmöglich und im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen nach besten Möglichkeiten zu bedienen.Begründung
Antragsteller
WPA 004 - Förderung freies WLAN
Text
Wir setzen uns dafür ein, dass auf Landesebene der Zugang zu freien und offenem WLAN gefördert wird.
Bürgerinitiativen und Vereine sollen mithilfe von -> Bereitstellen von Infrastruktur, Sachmittel und Kostenübernahmen aus Fördermitteln des Landes unterstützt werden. (Vgl. NRW?Ja)Begründung
Und dafür benögt diese Community Zugänge (Häuser in Hand des Landes stehen in den allermeisten Fällen zentral und sehr oft an belebten Plätzen).
Die meisten Initiativen arbeiten mithilfe von Spenden, die meist nicht ausreichen um der Vision einer WLAN-offenen Gesellschaft entgegen zu kommen. Wir wollen freies & offenes & WLAN in unseren Städten nicht suchen müssen.Antragsteller
WPA 005 - Abschaffung § 5 FeiertG LSA
Text
In Respekt und Anerkennung religiöser Ausübungen fordern wir die freie Gesellschaft auf, zu der auch religiöse Einrichtungen gehören, die Freiheit und Freizügigkeit der Einwohner*innen in Sachsen-Anhalt zu wahren.
Wir sehen es als Einschränkung unserer freizeitlichen & gewerblichen Tätigkeiten an, wenn Staat & Kirche sich auf restriktive Gesetze einigen, die uns zum Innehalten religiöser Umstände zwingen und somit Nichtreligiöse, oder Menschen anderen Glaubens per Gesetz bevormunden und bei Zuwiderhandlung bestrafen. Wir lehnen das ab und fordern die Löschung des § 5 FeiertG LSA.
Quelle: § 5 FeiertG LSA http://pirat.ly/62438Begründung
Antragsteller
WPA 006 - FLOSS im öffentlichen Dienst
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 007 - Fahrscheinfrei mit Bus und Bahn
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 008 - Elektronik ersetzt keine Resozialisierung
Text
Im Jahr 2012 hat Sachsen-Anhalt die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ), die „Elektronische Fußfessel“, eingeführt. Diese Maßnahmen sehen wir sehr kritisch und halten sie nur in absoluten Ausnahmefällen für gerechtfertigt. Einer Ausweitung der Anwendungsbereiche stehen wir entgegen. Die „Fußfessel“ verhindert weder Straftaten, noch beugt sie diesen vor. Die Technik ist darüber hinaus ungenau und nicht abschließend manipulationssicher, wie Fälle aus der Praxis zeigen.
Statt elektronischer Maßnahmen setzen wir auf gut ausgebildetes Personal, mehr Prävention, eine engmaschige Führungsaufsicht und gute Angebote der Bewährungshilfe.Begründung
Antragsteller
WPA 009 - Schulschwänzer gehören in die Schule, nicht in den Knast
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 010 - Abschaffung der Hundesteuer
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 011 - Smartphones
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 012 - Bundeswehr
Text
Die Piraten Sachsen-Anhalt fordern :
- Stopp aller Auslandseinsätze der Bundeswehr
- Stopp aller deutschen Rüstungsexporte
- Stopp aller Rüstungsvorhaben
- Geld für Bildung statt für Rüstung, Krieg und Militär
- Bundeswehr raus aus Schulen, Hochschulen und Arbeitsagenturen
- eine rein zivile Forschung und Bildung im Sinne des Friedens Solidarität mit den Geflüchteten
Begründung
Antragsteller
Sonstige Anträge - SoA
SoA 001 - Aufhebung OM
Text
Begründung
Antragsteller
SoA 002 - Erstattung Mittel
Text
Begründung
Antragsteller
SoA 003 - Aufhebung Beschluss 2016/11/09/U-002
Text
Der LPT möge beschließen den Beschluss des Landesvorstand vom 08.11.2016 (Antrag vom 17.10.2016) mit der Nummer 2016/11/09/U-002
1. Es wurde kein Vorsitz gewählt. 2. Die daraus resultierende und durch den Landesvorstand mit Beschluss-Nr. 2016/07/26/U001 festgestellte Handlungsunfähigkeit des KV-Vorstandes wurde bis zum heutigen Tage durch die Gewählten (Stellv. Vorsitz, Schatzmeisterin, Beisitzer) nicht geheilt. Eine Geschäftsordnung konnte keine Rechtsfähigkeit entfalten. 3. Die auf der Gründungsversammlung beschlossene Satzung des KV Halle liegt bis zum heutigen Tage weder allen Piraten der Region Halle, noch dem Landesverband Sachsen-Anhalt vor.aufzuheben.
Begründung
Antragsteller
SoA 004 - Fördermitgliedschaft 'Junge Piraten'
Text
Begründung
Antragsteller
SoA 005 - Aufhebung aller Beauftragungen
Text
Begründung
Antragsteller
SoA 006 - Transparenz
Text
Der Landesparteitag möge beschließen;
Den Landesvorstand zu beauftragen die Domains und Subdomains, die Dienste des Landesverbands (Dienste der LandesIT) aufzulisten und Anzahl der Mitglieder je Landkreis, Anzahl der Mitglieder je Landkreis(mit weniger Verzug bei der Zahlung des Mitgliedsbeitrags von 12 Monaten)zu jeder Vorstandssitzung aber mindestens einmal monatlich zu veröffentlichen.Begründung
Antragsteller
SoA 007 - Landesgeschäftsstelle
Text
Begründung
Antragsteller
SoA 008 - Aufhebung Beschluss - Feststellung Handlungsunfähigkeit KV Halle
Text
Der Landesparteitag möge beschließen den Beschluss des Landesvorstands vom 25/07/2016 2016/07/26/U001:
"Der Landesvorstand der Piratenpartei Sachsen-Anhalt stellt fest, dass der am 23. Juli 2016 gewählte Kreisvorstand des neu gegründeten Kreisverbandes Halle handlungsunfähig ist."für ungültig zu erklären/aufzuheben.
Begründung
Antragsteller
SoA 009 - Tätigkeitsbericht des Vorstandes
Text
Begründung
Antragsteller
SoA 010 - Aufhebung Beschluss - Nichtvollzug Gründung KV Halle
Text
Der Landesparteitag möge beschließen den Beschluss des Landesvorstands vom 08.11.2016 Beschlussnummer 2016/11/09 U-002:
Der Landesvorstand der Piratenpartei Sachsen-Anhalt stellt fest, dass die Gründung des KV Halle aus folgenden Gründen nicht vollzogen wurde: 1. Es wurde kein Vorsitz gewählt. 2. Die daraus resultierende und durch den Landesvorstand mit Beschluss-Nr. 2016/07/26/U001 festgestellte Handlungsunfähigkeit des KV-Vorstandes wurde bis zum heutigen Tage durch die Gewählten (Stellv. Vorsitz, Schatzmeisterin, Beisitzer) nicht geheilt. Eine Geschäftsordnung konnte keine Rechtsfähigkeit entfalten. 3. Die auf der Gründungsversammlung beschlossene Satzung des KV Halle liegt bis zum heutigen Tage weder allen Piraten der Region Halle, noch dem Landesverband Sachsen-Anhalt vor.
Begründung
Antragsteller
SoA 011 - Moderation Mailingliste
Text
Der Landesparteitag möge eine Moderation der Mailingliste durch einen vom Vorstand beauftragten Piraten beschließen. Zu moderieren sind :
- Beleidigungen und Verleumdungen
- verfassungsfeindliche Äußerungen
- Rassismus, Sexismus und Homophobie
Begründung
Antragsteller
SoA 012 - Veröffentlichung Ausgaben
Text
Der Landesparteitag möge beschließen:
Den Landesvorstand mit der transparenten Veröffentlichung der Ausgaben zu beauftragen. Die Ausgaben sollen von mindestens 2014 und für zukünftige Ausgaben transparent an geeigneter Stelle veröffentlicht werden.Begründung
Antragsteller
SoA 013 - Domains für die Regionen
Text
Der Landesorstand möge beschließen:
Den Landesvorstand damit zu beauftragen die Nutzung der regionalen Domains und Dienste durch die Piraten vor Ort entscheiden zu lassen.Begründung
Antragsteller
SoA 014 - Frieden,Antimilitarisierung & Kampf gegen Rechts
Text
Begründung
Antragsteller
SoA 015 - Unterstützung GMM 2017 Halle/Saale, Budget: 1.000,00 €
Text
Begründung
Antragsteller
Vorlage
Text
Begründung
Antragsteller