HH:Landesprogramm/Anträge/Verhinderung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum (0001)

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Verhinderung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum (0001) wurde am 29.08.2012 eingereicht.

Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Verhinderung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum

Antragsteller:

Andreas Gerhold

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Das Programm der Piratenpartei Hamburg soll im Bereich Stadtentwicklung - Bauen und Wohnen um folgende Absätze ergänzt werden:

Verhinderung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum
Um dem ausufernden spekulativen Leerstand und der Zweckentfremdung von Wohnraum, z.B. als Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder als Ferienwohnungen, in Hamburg Einhalt zu gebieten soll das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) konsquenter als bisher angewendet werden. Darüberhinaus fordert die Piratenpartei eine Ergänzung um folgende Punkte:
  • Eigentümer von Wohnraum sollen einer bußgeldbewehrten Anzeige bei einem Leerstand der länger als 3 Monate andauerd verplichtet werden
  • Der Stadt Hamburg soll ein Belegungsrecht eingeräumt werden , wenn 3 Monate nach Bußgeldverhängung keine Vermietung erfolgt ist
  • Nach Leerstand von mehr als 12 Minaten soll ein beschleunigtes Vermietungsverfahren Anwendung finden
  • Nach Leerstand von mehr als 6 Monaten z.B. bei Abriss- bzw. Neubauplanung soll eine Zwischnevermietung angeordnet werden können
  • Bei Sanierungs und Umbaumaßnahmen dürfen Wohnungen höchstens doppelt solange wie allgemein üblich leerstehen.
Darüber hinaus soll das Personal in den Wohgnraumschutzabteilungen aufgestockt werden.