HH:Landesprogramm/Anträge/Reflektion der deutschen multikulturellen Gesellschaft mit einer Quotenregelung bei den Beschäftigten in allen öffentlichen Institutionen und Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (0001)

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Pictogram voting info.svg Der Antrag Reflektion der deutschen multikulturellen Gesellschaft mit einer Quotenregelung bei den Beschäftigten in allen öffentlichen Institutionen und Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (0001) wurde am 29.08.2012 eingereicht.


Antrag

Antragstitel: Reflektion der deutschen multikulturellen Gesellschaft mit einer Quotenregelung bei den Beschäftigten in allen öffentlichen Institutionen und Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg

Antragsteller:

Robil Aykurt

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Zur Begründung: Hiermit beantrage ich folgenden Programmpunkt in das Parteiprogramm der Piratenpartei Hamburg aufzunehmen. Die deutsche, insbesondere die Hamburger Gesellschaft, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich verändert. Heute beträgt der Anteil deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund rund 20%, also einem Fünftel der Hamburger Gesellschaft. Gleichzeitig hat nahezu jedes zweite Kind bzw. jeder zweite Jugendlicher in Hamburg ebenfalls einen Migrationshintergrund. Studien belegen, dass sich im Durchschnitt mehr als ein Drittel dieser Personengruppen durch die öffentlichen Institutionen und Behörden benachteiligt fühlen. Aufgrund dieser empfundenen Benachteiligung fällt es Vielen dieser Personen schwer, sich mit der „restlichen“ Gesellschaft zu identifizieren und bilden aufgrund dessen häufig Parallelgesellschaften. Die Bildung derartiger „Parallelgesellschaften“ erschwert deren erfolgreiche Integration erheblich. Gleichzeitig fördern diese „Parallelgesellschaften“ aufgrund der mangelnden Durchmischung und des mangelnden Wissens, rechtes Gedankengut und Vorurteile gegenüber diesen Bürgern. Hier bedarf es einer dringenden Lösung des Problems im Kern.

Die Lösung: Mit einer Quotenregelung bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern und der Beschäftigten bei Behörden, insbesondere der Sicherheitsorgane, wie Polizei und Verfassungsschutz, im Umfang des tatsächlichen Bestandes migrierter Bürger der Hamburger Gesellschaft und dessen Reflektion, hier 20%, erhalten diese „benachteiligten“ Bürger endlich eine angemessene Repräsentanz ihrer Personengruppe. Mit der angemessenen Repräsentanz in allen öffentlichen Institutionen kann auch eine uneingeschränkte Identifikation mit der deutschen, hier speziell der Hamburger Gesellschaft, erfolgen. Gleichzeitig würde durch die Durchmischung mehr Toleranz auf beiden Seiten möglich und die Folgen von Diskriminierungen erheblich erschwert und damit reduziert. Nur ein zufriedener und nicht benachteiligter Bürger fühlt sich auch verantwortlich für die Zukunft der Gesellschaft in der dieser lebt. Und nur mit diesem Verantwortungsgefühl und dieser neu geschaffenen Identifikation wird der migrierte Bürger auch förderlich für eine zufriedene, gerechte und tolerante Gesellschaft sein. Hierzu bedarf es aber eben genau dieser angemessenen Repräsentanz in allen öffentlichen Institutionen und Behörden, damit mögliche Diskriminierungen und Benachteiligungen verhindert und mehr Verständnis auf beiden Seiten geschaffen werden kann.