HH:Landesprogramm/Anträge/Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (0001)

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (0001) wurde am 29.08.2012 eingereicht.

Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz

Antragsteller:

Martin Ruhm, Philipp Kretzschmar

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Die Sonderregelungen für religiöse oder weltanschauliche Einrichtungen nach § 78 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz und § 9 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sind zu beenden. Den Beschäftigten der Kirchen und ihrer Organisationen, vor allem Diakonie und Caritas, sind Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit und Tariffreiheit zuzubilligen. Die Religionszugehörigkeit oder das religiöse Verhalten dürfen kein Einstellungs- oder Entlassungsgrund sein.


Begründung

Die sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden in der Öffentlichkeit stets als Pluspunkt für die Kirchen wahrgenommen. Was viele Menschen nicht wissen: Das finanzielle Engagement der Kirchen hält sich in Grenzen, viele Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime werden zu 100% aus öffentlichen Mitteln unterhalten. Dafür ist der kirchliche Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse umso größer. Denn dort gilt ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht, das zahlreiche Grundrechte der Beschäftigten einschränkt und insbesondere Konfessionslose diskriminiert.

Referenzen:

GerDiA: Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz