HH:Landesprogramm/Anträge/Einrichtung einer Fahrradspur pro Fahrtrichtung auf der Fahrbahn (0001)

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Pictogram voting delete.svg Der Antrag Einrichtung einer Fahrradspur pro Fahrtrichtung auf der Fahrbahn (0001) wurde am 28.08.2012 eingereicht.

Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag abgelehnt.


Antrag

Antragstitel: Einrichtung einer Fahrradspur pro Fahrtrichtung auf der Fahrbahn

Antragsteller:

Anne Alter

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Ein Antrag für das Wahlprogramm der Hamburger Piratenpartei, an geeigneter Stelle einzufügen.

Eine Fahrradspur pro Fahrtrichtung wird als Fahrradstreifen (für breite Fahrbahnen) oder Schutzstreifen (für schmalere Straßen) mittels Farbe auf der Fahrbahn ausgewiesen. Der Fahrradverkehr wird somit zurück auf die Straße verlegt, wenn die Breite der Fahrbahn dies erlaubt. Fahrradwege auf Bürgersteigen werden an diesen Straßen rückgebaut, um keine Konkurrenzsituation entstehen zu lassen und die Akzeptanz von Fahrradfahrern als Verkehrsteilnehmer auf Fahrbahnen zu erhöhen.

Für schmalere Straßen ist diese Lösung nicht praktikabel; hier bleiben die Fahrradwege auf Bürgersteigen erhalten. Bei schmaleren Straßen in verkehrsberuhigten Gegenden oder solchen, die nicht stark befahren sind, können Fahrräder die Fahrbahn gleichberechtigt mit Pkws nutzen, ggf. begleitet durch eine entsprechende Beschilderung.


Begründung

Fahrradwege auf Bürgersteigen sind in mehrfacher Hinsicht problematisch und haben sich nicht in der erhofften Weise bewährt: Oft sind sie zu schmal, in schlechtem Zustand (der Belag wird durch Baumwurzeln angehoben), zugewachsen oder zugeparkt. Dies führt oft zu einem Ausweichen auf den Bürgersteig, was Fußgänger gefährdet. Vielen Fußgängern ist der Fahrradstreifen auf dem Bürgersteig nicht immer bewusst, sodass es zu gefährlichen Situationen oder Unfällen kommt, besonders in viel frequentierten Einkaufsstraßen. Auch für sehr schnell fahrende Fahrradfahrer (z. B. Kuriere, Sportfahrer) ist der Bürgersteig nicht geeignet. Von der Geschwindigkeit und der Konstruktion her gehört ein Fahrrad zu den Fahrzeugen, und diese sollten sich, so weit möglich, auf der Straße fortbewegen dürfen.