HH:Landesprogramm/Anträge/Besteuerung von Plastiktüten (0001)

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Pictogram voting info.svg Der Antrag Besteuerung von Plastiktüten (0001) wurde am 28.08.2012 eingereicht.


Antrag

Antragstitel: Besteuerung von Plastiktüten

Antragsteller:

Anne Alter

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Ein Antrag für das Wahlprogramm der Hamburger Piratenpartei, an geeigneter Stelle einzufügen.

Einweg-Plastiktüten werden mit einer spürbaren Abgabe für den Endverbraucher belegt, um ihre Verwendung deutlich zu reduzieren und so einen wirksamen Beitrag zur Reduzierung von Plastikmüll zu leisten. Diese Abgabe ist bei der Bezahlung der Ware getrennt auszuweisen und zu entrichten und darf nicht in die allgemeine Preiskalkulation einfließen.

Als Plastiktüten im Sinne dieses Antrags gelten solche, die von Geschäften und Supermärkten zum jetzigen Zeitpunkt mit oder ohne Gebühr abgegeben werden, um die erworbenen Waren transportieren zu können. Dies umfasst sowohl rohöl- als auch biomassebasierte Plastiktüten.
Hemdchentragetaschen aus dünnem Plastikmaterial, wie sie in Gemüseabteilungen oder für kleine Einkäufe kostenfrei abgegeben werden, sind ebenfalls mit einer (gemessen an ihrer eingeschränkten Verwendbarkeit geringeren) Besteuerung zu belegen.

Nicht von dieser Regelung betroffen sind:

  • Müllbeutel, die eindeutig dafür gedacht sind, Haus- und andere Müllarten zwecks Entsorgung aufzunehmen
  • Hygienebeutel in sanitären Anlagen
  • Stabile Mehrweg-Plastiktüten, die Teil eines Abonnement-Konzeptes sind (z. B. Bag for Life in Großbritannien, wo gegen eine einmalige Gebühr eine sehr tragfähige Tüte erworben wird, die bei Defekt kostenlos ausgetauscht wird.)


Begründung

Plastikmüll stellt in modernen, industrialisierten Gesellschaften ein immer größeres Problem dar, dem man durch Entsorgung nicht mehr Herr wird. Einwegtüten aus nicht biologisch abaubarem Material machen einen nicht unerheblichen Teil des Müllberges aus. Sie werden gedankenlos für ein geringes Entgelt oder kostenlos abgegeben und ebenso erworben bzw. mitgenommen. Ziel ist, den Einzelhandel und den Verbraucher zu ermutigen, auf dauerhaft verwendbare Transportbehältnisse oder solche aus unbedenklichen Materialien umzusteigen.