Diskussion:Fairness4Buvo

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Punkt 2

Ich kann das nicht unterschreiben weil ich mit Punkt 2 nicht einverstanden bin. Die Entlastung ist eine Vernunftsentscheidung und keine emotionale. Ich werde mich selbst informieren und den Rat der Kassenprüfer in diese Entscheidung einfließen lassen. (Eine nicht Entlastung hat nicht automatisch eine Klage(die auch noch erfolgreich sein muss) zur Folge.)

  1. Sascha R.


my 2ct

Punkt 3 ist sehr fragwürdig. Man kann doch den Leuten nicht den Mund verbieten. Wichtig ist ausschließlich, daß man die Kritik in zivilisierter Form vorbringt.

Auch ob ich den Vorstand entlaste, ergibt sich erst aus dem Rechenschaftsbericht auf dem aBPT.
Anderseits ergibt sich auch die Möglichkeit einer Klage erst nach Nichtentlastung.

ROFL

Äh, OK.

Zwei Fragen:

  1. Ihr seid damit einverstanden, dass der nicht mehr handlungsfähige Bundesvorstand sich selbst für handlungsfähig erklärt? --Tux- (Diskussion) 02:08, 13. Apr. 2014 (CEST)

Incredibul (Diskussion) 03:03, 13. Apr. 2014 (CEST) Ja. Die Satzung unterscheidet zwischen "Vorstand zu wenige Mitglieder" und "Vorstand komplett zurückgetreten" und ersteres gibt dem "handlungsunfähigen" Vorstand die Möglichkeit, einen Kommissarischen (und damit eben nicht mehr handlungsunfähigen) Vorstand einzusetzen. Im letzteren hypothetischen Fall, der nicht eingetreten ist, würde der LV Bremen, der nichts anderes gemacht hätte, einen KBuvo einsetzen können: http://wiki.piratenpartei.de/HB:Vorstand/Ank%C3%BCndigungen#Mail_an_den_Bundvorstand also auch "Hätte, hätte, Fahrradkette" würde zum selben Ergebnis führen.

Wem diese Satzungregelung nicht gefällt, hätte übrigens schon seit 2007 Gelegenheit gehabt, entsprechende SÄA zu stellen. Aber jetzt rumzuhassen, weil der verbliebene BuVo einfach die Satzung im Wortlaut so anwendet, wie sie mal von der Basis beschlossen wurde...? -- Elzoido (Diskussion)

  1. Ich als Kritiker des aktuellen kommissarischen Bundesvorstands (allein schon das Konstrukt widert mich an) muss jetzt genau womit rechnen? Hausbesuche? Anonyme Hassmails? Mimimi-Mentions auf Twitter? --Tux- (Diskussion) 02:08, 13. Apr. 2014 (CEST)

Incredibul (Diskussion) 03:03, 13. Apr. 2014 (CEST) Meinungen, die deiner Meinung lautstark widersprechen. Deal with it. Meinungsfreiheit ftw.

"Lautstark"? Also (virtuell oder real) niederbrüllen? Danke, mehr wollte ich nicht wissen. Tux- (Diskussion) 03:21, 13. Apr. 2014 (CEST)
https://yourlogicalfallacyis.com/strawman Incredibul (Diskussion) 03:30, 13. Apr. 2014 (CEST)
Nein, nicht niederbrüllen. Aber klar und deutlich widersprechen. Immer und immer wieder. Eben das mit der Meinungsfreiheit. -- Elzoido (Diskussion)
@tux in Deinen Kommentaren ahne ich Ansätze von Elitepanik (https://www.schneier.com/blog/archives/2013/04/elite_panic.html ). Geh mal in Dich. Um politische Differenzen auszutragen, gibt es politische Mittel. Nächtliche Anrufe, Hausbesuche, Mumble-Terror, Strafanzeigen gehören nicht dazu und passen mehr in die Lubjanka-Epoche. RalfMuschall (Diskussion) 13:21, 13. Apr. 2014 (CEST)
Ich kann diese Differenzierung im Text nicht erkennen. --Tux- (Diskussion) 10:45, 14. Apr. 2014 (CEST)

Fragen

Entlastung / Rechnungsprüfung

  • "werden wir definitiv alle Buvo-Mitglieder entlasten"? warum sollte man einen solchen Blankoscheck ausstellen? Über

Incredibul (Diskussion) 03:03, 13. Apr. 2014 (CEST): Nein. Nennt man "Vertrauen" und die Berichte sind für mich dafür da, das Vertrauen zu bestätigen. Wer nicht bereit ist, einen Vertrauensvorschuss zu geben, tut mir nicht nur leid, sondern ist meines Erachtens auch Empathiebefreit und sollte sich überlegen, ob eine Partei mit einem positiven Menschenbild das richtige ist.

Mal alle bitte genau hinsehen: die Kassen-/Rechnungprüfer können/dürfen nur prüfen, ob die Finanzen ORDNUNGSGEMÄSS geführt worden sind, alles belegt und durch Beschlüsse/Satzung gedeckt ist. Sonst nichts. Und dafür gibt es dann die Entlastung. Georg v. Boroviczeny (Diskussion)

Zu einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung gehört auch die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit derselben:

  • Parteien finanzieren sich wesentlich aus öffentlichen Mitteln, deswegen kann eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung erwartet werden wie sonst bei der Verwendung staatlicher Mittel auch.
  • Von einem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung geht auch der Bundestagspräsident aus: "Die Parteien sollen mit dieser detaillierten Rechenschaftslegung zudem angehalten werden, die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten und ihr Finanzgebaren einer öffentlichen Kontrolle zu unterstellen."

Dementsprechend gehört es zur Aufgabe der Kassenprüfer, auch die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung zu prüfen (ausführliche Infos zur Kassenprüfung hier).

Die Erklärung kritisiert Umgangsformen. Die Frage der Entlastung hat aber mit Umgangsformen nichts zu tun. "Entlastung ist Verzicht auf Schadenersatzansprüche, soweit sie dem entlastenden Organ bekannt sind, oder bei sorgfältiger Prüfung bekannt sein konnten." (Bundesgerichtshof) Die Entscheidung setzt damit eine "sorgfältige Prüfung" voraus und kann nicht leichterhand ins Blaue hinein getroffen werden (schon gar nicht zum jetzigen Zeitpunkt auch für die Zukunft). Vertrauen ist gut. Gerade damit Mitglieder dieses Vertrauen haben können, sieht unsere Satzung aber eine Kassenprüfung vor. Und das Ergebnis dieser Prüfung sollten wir erstmal abwarten.

Pab (Diskussion)

Weitere Fragen

  • Aber warum sollte ich die zurückgetretenen BuVo Mitglieder entlasten? Die haben ihre Arbeit ja definitiv nicht gemacht. Nix mit Vertrauensvorschuss. Oder geht es hier nur um den kBuVo? --Alu (Diskussion) 11:58, 13. Apr. 2014 (CEST)

1.) es gibt KEINEN kBuVo, sondern nur eine kommissarische Vertretung eines handlungsunfähigen RestBuVos; ob der zurückgetretene Teil des BuVos zu entlasten ist? schwierige Frage, besonders, was des Schatzi betrifft. Für den Rest müsste jedoch gelten (da sie die Geschäfte fortführen): wenn ordentlich, dann Entlastung Georg v. Boroviczeny (Diskussion)

  • wie kann man mit Klagen drohen? Entweder sie sind berechtigt, weil es eine Rechtsverletzung gab, oder sind es eben nicht (z.B. Klagen zum Orgastreik). Darüber entscheidet ein Gericht.

Incredibul (Diskussion): Klagen erzeugen Arbeit und das Ziel ist es, den Vorstand zu ddosen. Es werden auch offensichtlich aussichtslose Klagen "für den Effekt" gestellt. Wer das macht, ist offensichtlich nicht diskursfähig. Wer sich gemein macht mit Mitgliedern und Nichtmitgliedern, die solche Klagen stellen, ist Empathiebefreit und sollte sich überlegen, ob eine Partei mit einem positiven Menschenbild das richtige ist.

Können gerne klagen: wenn nicht vorher Parteigerichtsbarkeit, kann es zu einer teuren Zurückweisung kommen..... Georg v. Boroviczeny (Diskussion)

Georgberlin

mal so ne Anregung:

SÄA: "wer Mitpiraten persönlich, insbesondere auf unflätige, sexistische oder sonstwie den Idealen der Piratenpartei zuwiderlaufende Weise angreift, kann auf Antrag vom zuständigen LaVo oder dem BuVo mit Ordnungsmaßnamen belegt werden"

Steht schon drin. --Tux- (Diskussion) 10:54, 14. Apr. 2014 (CEST)
§6 (1): "Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu..." gilt so erst mal für die Partei, nicht für einzelne Piraten; ließe sich möglicherweise ableiten, klare Ansage wäre besser Georgberlin
Verstoß gegen Grundsätze ist abgedeckt. --Tux- (Diskussion) 12:50, 14. Apr. 2014 (CEST)

Wer gegen Gesetze verstößt

und sich dann wundert, dass er verklagt wird, der versteht nicht, dass er gegen Gesetze verstößt. Unverzüglich heißt in der Regel in zwei Wochen und da dürft ihr Euch alle Gerichtsurteile durchlesen, das ist in der Regel der Handlungsspielraum. Rechnen wir unverzügliche Vorbereitung 2 Wochen + unverzügliche Einladung + 2 Wochen und meinetwegen noch unverzügliche Unwägbarkeiten 2 Wochen und dann wären wir bei 6 Wochen nach dem 16. März also dem 27. April für einen Bundesparteitag angekommen. nähmen noch 4 Wochen sonstige begründbare Unwägbarkeiten hinzu, dann wären wir bei unverzüglich bei irgendwo beim 25. Mai und da an dem Tag Europawahl ist, verschieben wir das meinetwegen noch eine Woche - und jetzt kommt mir nicht, dass da keine Halle in Deutschland frei wäre. Deswegen ist es schuldhaftes Zögern, was der BuVo treibt. Warum wundert ihr Euch, das manche sich unfair behandelt fühlen. Auf ca. 8 Mails habe ich bis heute keine Antwort und die Absage wurde nie geschrieben und ich habe es nie erhalten. Es war ein abgekartes Spiel. ArnoldSchiller (Diskussion) 15:15, 13. Apr. 2014 (CEST)


  1. Eine Klage ist kein Beweis, dass gegen Gesetzte verstossen worden ist. Das haben andere zu entscheiden
  2. Unverzüglich ist kein fest definierter Zeitraum, sondern abhängig von mehreren Faktoren, die Du nicht berücksichtigst. Nebenbei fehlen Belege für Deine Aussagen zur Unverzüglichkeit
  3. Die Kriterien für einen BPT ist sind mit dem Buchen einer Halle nicht erfüllt. Die Orga muss stehen, die Orga muss vorbereiten und vor Ort auch durchführen
  4. Der Vorstand hat nur endlich viel Zeit und Mailbombing ist kein adäquates Mittel um Informationen zu erzwingen
  5. Verschwörungstheorien sind für eine Problemlösung alles andere als zweckdienlich
  6. Angenommen, der BuVo hätte grobe Fehler gemacht – die Solidaritätliste befinden sich auf der Ebene des menschlichen Miteinanders, nicht auf der fachlichen
  7. Du hast nicht im Ansatz verstanden – oder willst es nicht – warum es diese Liste gibt…

Navy (Diskussion) 16:50, 13. Apr. 2014 (CEST)


Gibt es auch eine Quelle für "alle Gerichtsurteile"? Mir ist nur die Aussage eines mit dem Fall vertrauten Anwalts bekannt: "Ich bin ja juristisch kreativ, aber eine Konstruktion, wie man den BuVo aktuell verklagen könnte, fällt selbst mir nicht ein.". Dank des heroischen Einsatzes mancher selbsternannten Rechtsstaatsverteidiger werden wir dann ja vermutlich auch hochoffiziell von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht zu hören bekommen, dass hier eben kein "schuldhaftes Zögern" vorlag/liegt. Nur wird bis dahin die Empörungskarawane weitergezogen sein und zu einer nachträglichen Enschuldigung wird sich mal wieder niemand durchringen. Und übrigens: Die, die sonst auch bei jedem Fall erstmal die FDGO und die Unschuldsvermutung wie ein Schild vor sich herhalten, mögen bitte dran denken, dass nicht sie es sind, die "schuldhaftes Verzögern" feststellen können, sondern dass dies den Gerichten vorbehalten ist. Bisher hat noch kein Gericht, weder parteiintern, noch -extern die Schuld eines oder mehrerer BuVo-Mitglieder festgestellt - und solange gilt selbstverständlich auch hier die Unschuldsvermutung. Ja, auch für die Personen, die für "linksradikale", "antideutsche" oder sonstige "politische Gegner" gehalten werden. -- Elzoido (Diskussion)