Diskussion:Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 059
Vorweg: Ich finde den Antrag prinzipiell absolut unterstützenswert! :-)
Aber: Polizei ist ja überwiegend Ländersache, und die meisten Bürger dürften wohl wesentlich mehr mit der jeweiligen Länderpolizei als mit der Bundespolizei zu tun haben. Ich verstehe daher nicht so recht, warum der Antrag auf die Polizei des Bundes beschränkt ist. Warum nicht simultan die Einrichtung entsprechender Beauftragter bei den Parlamenten der einzelnen Bundesländer fordern!?
Ich meine, auch wenn es um ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl geht, macht doch ein Programmpunkt durchaus Sinn, dessen Umsetzung dann u.a. auch die Bundesländer betreffen würde. Präzedenzfälle dafür gibt es im Wahlprogramm Bundestagswahl 2009 (z.B. Bildung, was ja auch im Wesentlichen Ländersache ist). Just my 2ct. KW
Anregungen aus LiquidFeedback (leider dort ohne Antwort geblieben)
- Wessen Grundrechte sollen geschützt werden? Anregung 5299
- Wenn man die zugrundegelegte Analogie zum Wehrbeauftragten ernst nimmt, müsste es sich um die Grundrechte von einzelnen Polizeibeamten handeln. Mir scheint aber das größere Problem, die Gundrechte der Menschen zu wahren, die Opfer von Polizeiübergriffen wurden. Damit trägt die behauptete Analogie überhaupt nicht. Polizei-Übergriffe zu ahnden, ist Aufgabe der Justiz. Dafür gibt es seit dem Chemnitzer Parteitag ausgearbeitete Anträge (Bundesebene) und einen Beschluss des Landesverbandes Berlin im Wahlprogramm für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus.
- auf Vorschlag der Opposition? Anregung 5313
- Ich sehe die Intention, aber wie soll das funktionieren? Auf Vorschlag der größten Oppositionsfraktion? Oder müssen sich u.U. CDU/CSU, Piraten und Linke auf jemanden einigen?
- Klarstellung Legislaturperiode Anregung 5292
- Die Beauftragungsdauer sollte bis zur Wahl des nächsten Polizeibeauftragten gelten. Die Wahl ist jedoch fest ungefähr alle 4 Jahre vorzunehmen.
- Polizei ist Ländersache Anregung 5237
- Grundsätzlich gute Idee, aber Polizei ist Ländersache. Also gehört auch die Aufsicht über die Polizei in Länderhand.
Zur grundsatzpolitischen Einordnung des Themas
Es gehört zu den allgemein anerkannten Grundsätzen, auf politische Herausforderungen zunächst mit einer Reaktion zu begegnen, die bei geringerem Eingriff in die politischen Strukturen dennoch Erfolg verspricht. Es ist nicht sinnvoll, bei jedem auftretenden Problem immer gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten. --etz 07:56, 29. Mär. 2012 (CEST)
Fragen zum Antrag
Wieso wird von der Opposition nur ein Kanidat für das Amt des Polizeibeauftragen vorgeschlagen?
"Einmal jährlich erstattet der Polizeibeauftragte dem Bundestag einen Tätigkeitsbericht, in dem er insbesondere auf das Verhältnis der Bürger zu ihrer Polizei und umgekehrt eingeht."
Wie kommt er an die Daten? Oder geht es nur um das negative Verhältnis Polizei - Bürger?
Es gibt ca. 264.000 Polizisten in Deutschland. Ist das nicht ein bisschen viel für eine Person, braucht er keine Mitarbeiter, damit er den im Antrag beschriebenen Aufgabenkatalog zufriedenstellend erfüllen kann?
Andreas 11:49, 25. April 2012 (CEST)
Lieber Andreas: Zunächst mal zu Deiner letzten Frage. Der Antrag für den BPT gilt nur für die Bundespolizei und die Zollbehörden. Da Polizei grundsätzlich Ländersache ist, muss auch jedes Bundesland einen solchen Polizeibeauftragten einführen. In NRW ist er bereits im Wahlprogramm verankert. Zum anderen ist "Der Polizeibeauftragte" nur die Bezeichnung des desjenigen, der die dazugehörige Behörde leitet. Hast Du etwa tatsächlich gedacht, dass ein einziger Mann die Arbeit allein erledigen könnte?
Zur 2. Frage: Er kommt an die Daten, indem er sie einfordert bzw. selber erstellt. Er soll umfangreiche Akteneinsicht und für seinen Bereich die gleichen Befugnisse wie ein Untersuchungssausschuss bekommen. Außerdem kann er seine selbst Erstellten Daten ebenfalls auswerten.
Zur 1. Frage: Es ist nicht in Stein gemeisselt, dass es nur EIN Kandidat wird. Es geht um die grundsätzliche Richtung, dass er von der Opposition aufgestellt wird. Es spricht nichts dagegen auch mehrere Kandidaten zur Wahl zu stellen.