Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 059
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InhaltsverzeichnisVersion Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP059 EinreichungsdatumAntragstitelDer Polizeibeauftragte des Bundestages - Modulantrag AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeInneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextModul 1Der Parteitag möge beschließen, in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl an geeigneter Stelle die folgenden Abschnitte aufzunehmen: In der gedanklichen Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der durch seine bloße Existenz und durch sein Handeln die für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, erscheint die Einrichtung eines Beauftragten des Bundestags für die Polizeibehörden des Bundes längst überfällig. Der Polizeibeauftragte soll die Grundrechte schützen, den Bundestag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über das Polizeiwesen des Bundes unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger und Polizeibedienstete dienen. Interne polizeiliche Probleme soll dieser Beauftragte genau so untersuchen wie diejenigen, die durch das Handeln der Polizei auftreten können (z.B. unzulässige Polizeigewalt). Als unabhängiger parlamentarischer Ansprechpartner für die Polizei und die Bürger soll er aufklären und vermitteln. Bestellung Der Polizeibeauftragte wird vom Parlament in geheimer Wahl auf Vorschlag der Opposition gewählt. Seine Amtszeit endet mit Ablauf der Legislaturperiode, in der er gewählt wurde. Aufgaben
Der Beauftragte erfüllt seine Aufgaben im Rahmen des geltenden Rechts. Rechtspolitische Fragen sind von dem Mandat des Beauftragten ausdrücklich ausgenommen. Befugnisse Im Rahmen seiner festgelegten Aufgaben hat der Polizeibeauftragte Ermittlungsbefugnisse, die denen entsprechen, die für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgesehen sind. Alle Behörden haben ihm auf seine Anfragen ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß zu antworten. Der Polizeibeauftragte ist entsprechend der Regelungen zum Wehrbeauftragten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Modul 2Der Parteitag möge Modul 1, Aufgaben, Aufzählungspunkt 1 ("Entgegennahme und Untersuchung von polizeiexternen und polizeiinternen Beschwerden.") ergänzen um den Satz Die Beschwerden dürfen auch anonym vorgebracht werden. AntragsbegründungBegründung zusätzlich zu der Begründung im Antrag selber und Diskussion siehe Piratenpad Aufsplittung in zwei Module, da ein Konsens über Modul 1 herrscht, Modul 2 aber innerhalb der AG Innenpolitik nicht einstimmig befürwortet wird. Antragsteller detailliertDa das "Antragsteller"-Feld nur wenig Platz lässt, sind hier die Antragsteller und Kontaktpersonen detaillierter aufgeführt:
Liquid FeedbackPiratenpadAntragsfabrik- Datum der letzten Änderung21.02.2013 Status des Antrags |