Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Extremismus

Antragsteller

Dingo

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A § 1 Abs. 1 zu ändern.

Aktuelle Fassung
(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.
Neue Fassung
(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen.


(2) Bestrebungen, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (FDGO) zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (Art. 21(2) GG), lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21(2) GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. (BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51)
Antragsbegründung

Der Passus "Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art" stammt aus der Satzung DIE PARTEI §1 (1), welche sie widerum aus der FDP-Satzung §1 (1) übernommen hat.

Die FDP spricht von "totalitären und diktatorischen Bestrebungen", schätzungsweise als Coteau vor dem "Gauleiter-Flügel". Wikipedia-logo.pngAutoritarismus läßt sie interessanterweise unangetastet, nach Wikipedia-logo.pngJuan Linz vom Wikipedia-logo.pngTotalitarismus abgegrenzt durch

  • begrenzten Pluralismus,
  • keine umfassend formulierte Ideologie,
  • weder extensive noch intensive Mobilisierung.

DIE PARTEI wollte schätzungsweise die FDP-Satzung vorführen, als sie den kanonisierten Wikipedia-logo.pngDummdeutsch-Ausdruck (ISBN 978-3-15-008865-4) von den "faschistischen Bestrebungen" dazunahm.

Während man "totalitär" noch mit Linz (ISBN 3-492-22070-3 und ISBN 3-931703-88-6) definieren kann, ist eine Definition des schwammigen "faschistisch" ein einziger politologisch-historischer Alptraum. (Bibliographie, z.B. Barbara Zehnpfennig u.v.a., aus Platzgründen unterblieben.)

Mit der Begründung, "Extremistisch" gehöre mittlerweile zum "Dummdeutsch", wird an dem Wikipedia-logo.pngBullshit-Bingo-Dreiklang, der schon bei DIE PARTEI eine Wikipedia-logo.pngPersiflage war, festgehalten.

"Extremismus" ist allerdings 1952 vom BVerfG im SRP-Verbotsurteil sehr wohl definiert worden. Extremistische Bestrebungen nach der engen Definition des BVerfG haben in jeder Form in keiner Partei etwas verloren und dienen als Verbotsgrund.

Der Verweis auf die FDGO (feststehender Ausdruck gebildet aus dem GG) sollte deshalb explizit und abschließend in der Satzung stehen.


Datum der letzten Änderung

16.10.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Inhaltlich finde ich das gut, aber die Form einer Fußnote unpassend. Statt dessen würde ich es direkt in den Text aufnehmen, vielleicht auch als neuer Absatz. Das Zitat des BVerfGE ist außerdem nicht ganz richtig und auch am Ende grammatikalisch falsch. cmrcx
    • Danke Dir, habe es durch ein direktes Zitat ersetzt. Fußnote oder neuer Absatz ist in der Tat eine Frage... m.E. wäre so eine Infobox in der Satzung nichts schlechtes, aber unüblich. Gibt es noch andere Meldungen zum Thema "Langzitat in Abschnitt oder Fußnote"? --Dingo 09:34, 6. Mär. 2012 (CET)
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Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • Der Antrag ist zu kurz gedacht bzw systemisch rational problematisch/überflüssig:
    "Extremismus" ist eine behördliche Definition - also ein Begriff von staatswegen. - Logischerweise sollte Politik sich grundsätzlich beziehen und nicht selbstreferenzierend auf ein Ergebnis von Politik. - Das ergibt letztendlich ein Logikwölkchen.
    Staatsbildende Politik ist immer extrem, da sie letztendlich insbesondere die Staatsgewalt einsetzt. Von staatswegen jedoch ist "Extremismus" alles, was sich gegen den Staat bzw die öffentliche Ordnung als solches richtet.
    "Extremismus" ist also schon durch (das Grundgesetz und) die entsprechende judikative/exekutive Interpretation *verboten*.
    "Totalitäre, diktatorische und faschistische" Bestrebungen sind jedoch /erlaubt/, solange sie sich nicht gegen den Staat richten. Also ist z.B. eine faschistische Organisation erlaubt, solange sie nicht die FGO direkt angreift. Auch die NSDAP ist in der Weimarer Republik parlamentarisch legitimiert worden. Was aus deren faschistischen Bestrebungen wurde, wissen wir.
    Es ist also wesentlich für die PIRATEN, daß sie dediziert totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen ablehnen! -- wigbold
    • Nochmal: die Definition der FDGO hat mit "Staat" überhaupt nichts zu tun. Rechtsstaatlichkeit, Opposition etc. sind grundlegende Rechte; wer die zur Disposition stellt (Nadine Lantzsch, Antje Schrupp, EMMA ("Unwort des Jahres": Wikipedia-logo.pngUnschuldsvermutung - damit sogar Ablehnung eines Menschenrechts der UN-Charta!)), steht außerhalb jeder Diskussion; denn die FDGO ist nicht "extrem", sondern der Rotz, der unser Leben lebenswert macht. Die Aussage, "totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen" seien "erlaubt, solange sie sich nicht gegen den Staat richten", ist schlicht und ergreifend falsch.
      Auch "eine Wikipedia-logo.pngfaschistische Organisationen,... solange sie nicht die FGO(sic) direkt angreift", ist nach der FDGO erlaubt (dazu einfach mal die Fußnote lesen) - und das ist auch gut so, denn ein Dummdeutsch-Gummibegriff ist ganz sicher nicht geeignet, willkürliche Parteiverbote zu begründen. Es ist "alternativlos", gegen solche "Angst statt Freiheit"-Aushöhlungen der FDGO energisch vorzugehen.
      Wenn es "wesentlich" für die PIRATEN ist, einer Persiflage einer um-den-heißen-Brei-Distanzierung einer Partei mit "Gauleiter-Flügel" hinterherzurennen, dann haben sich die PIRATEN nicht zu ihrem Vorteil verändert. --Dingo 02:22, 9. Mär. 2012 (CET)
  • Also, mir wird das immer unklarer. Du schreibst, "extremistische" sei durch das BVerfGE-Urteil definiert. In diesem Urteil kommt dieses Wort aber nicht vor. Dort wird nur die freiheitliche demokratische Grundordnung definiert:
    Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
    Im GG ist ebenfalls nicht von "extremistisch", sondern von "verfassungswidrig" die Rede:
    Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
    cmrcx
  • So würde ich es ohne den Extremismusbegriff schreiben:
    (1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen.
    (2) Bestrebungen, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (Art. 21(2) GG), lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21(2) GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. (BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51) cmrcx

GG Art. 21 (2) .. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Verpflichtung auf GG

Piraten lieben das Grundgesetzt = verspflichten sich dem Grundgesetz, reicht eigentlich als Zusatz.--Wika 07:11, 13. Mär. 2012 (CET)

Sehe da einige Hunde - erstens geht es nur um die Grundrechte, andere Parts in späteren Teilen des GG sind reine Verwaltungsvorschriften - und beliebig änderbar.
Anderes Problem: Grundgesetzdebatte zeigt, daß es offenbar nicht ausreicht. :-( Ohne Not, nach einer reinen "LQFB"-Initiative, wird einfach mal ein wesentlicher Schutz aus Art. 6 gestrichen, Art. 7 umgedeutelt, und Art. 4 wird auch von einigen als "Recht der Freiheit vor Glauben" gesehen - BRANDgefährlich, wo ein "Negatives Freiheitsrecht" gemeint ist, steht das EXPLIZIT ("Freiheit von Gewalt", "Freiheit von Zwang",...), die Freiheitsrechte auch negativ zu interpretieren, würde auch ein Recht der Freiheit von Meinungsäußerung und Freiheit von Staatlicher Beteiligung bedingen - Also genau der SCH**SZ, mit dem die anderen "politischen Mitbewerber" "Eine Zensur findet nicht statt." aushebeln wollen.
Es ist leider (noch?) kein Konsens (mehr?), daß JEDE ART von "Doktorspielen" an den Art. 1-20 des Grundgesetz von einer breiten Meinungsbildung und Urabstimmung begleitet werden muß - hier reicht m.E. nicht mal ein Parteitag aus, auf dem sich viele Leute die Teilnahme nicht einmal Leisten können.
Du sprichst ein wichtiges Problem an, in dem die PIRATEN in eine klare Schieflage geraten sind; aber das wäre ein anderes Thema, als eine reine "Abgrenzungsklausel". Die hat m.E. cmrcx mit seiner (jetzt aktuellen) Fassung perfekt auf den Punkt gebracht. --Dingo 12:24, 25. Mär. 2012 (CEST)

Klar dagegen !

Indigo: ich bin dagegen weil der faschistische Zusatz fehlt und statt dessen allen Parteien gleiches Recht zugesprochen werden soll. Eine faschistische Partei die sich gründen möchte, muss keine Rechte bekommen. Ich möchte keiner NPD Rechte versprechen wollen in der Piratensatzung !

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Martin Otto
  2. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. wigbold - siehe Diskussion ...
  2. Wika
  3. --Roguemale 10:51, 13. Mär. 2012 (CET) F-Begriff ist zu eng (s. Diskussion)
  4. --Spearmind 20:47, 16. Mär. 2012 (CET)
  5. -- Klischeepunk 11:27, 22. Mär. 2012 (CET)
  6. Käptn Nuss
  7. Indigo
  8. Carsten Ries
  9. ....

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...