Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 002
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Vorstand: Amtszeiterhöhung auf 2 Jahre Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Bundessatzung den §9a (3) zu ändern, so daß der Vorstand auf die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Ebenso soll §9a Abs. (10) geändert werden, so daß bei Rücktritt innerhalb des ersten Jahres auf dem nächsten BPT das Amt neu besetzt wird. Aktuelle Fassung
§9a (3) "Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands im Amt."
(10) "Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig," ... Neue Fassung
§9a (3) "Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden vom Bundesparteitag mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Der Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands im Amt."
(10) "Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Bei einem Rücktritt im ersten Amtsjahr wird für den Rest der Amtszeit auf dem nächsten Parteitag ein Nachfolger gewählt. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig," ... Antragsbegründung
Bei der aktuellen Größe ist ein BPT mit Vorstandswahl nicht mehr arbeitsfähig. Die Einarbeitungszeit der Vorstände nimmt einen Großteil ihrer Amtszeit ein. Mit einer zweijährigen Amtszeit wird die Partei um einen Wahlparteitag pro Jahr entlastet; der Vorstand kann jedoch trotzdem nicht in zwei Jahren die gesamte Partei "umbauen". §9(5) PartG sieht sowieso mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes vor, so daß dies mit der Entlastung und Neuwahl verknüpft werden kann. §11(1) PartG sieht die Wahl mindestens alle zwei Kalenderjahre wörtlich vor. Amtszeit wurde explizit benannt. Die Änderung, daß ein im ersten Jahr zurückgetretenes Vorstandsmitglied zum nächsten BPT neu gewählt wird sollte Leuten, die keine zwei Jahre im Amt bleiben können/wollen, entgegenkommen. Mehrwert für die Partei ist eine längere Zeit für Programmarbeit auf BPTs, die im Hinblick auf die Wahl 2013 dringend nötig ist.
Datum der letzten Änderung
02.10.2023 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Warum nicht einfach die Formulierung "Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt." aus § 11 PartG übernehmen? - Gute Idee, wird sich einarbeiten lassen. Dingo 22:28, 28. Feb. 2012 (CET)
- Eine Bestimmung aufnehmen (falls noch nicht da), daß ein zurückgetretener Vorstand zum nächsten BPT neu gewählt wird (oder ein Vorstand zu einem BPT zurücktreten kann). Dingo 22:28, 28. Feb. 2012 (CET)
- Ich würde den Passus "für die Amtszeit von zwei Jahren" raus nehmen. Die Amtszeit endet ohnehin mit der Wahl des nächsten Vorstands, kann demnach also sowohl länger als auch kürzer als zwei Jahre sein, je nachdem wann der Parteitag stattfindet. Ich kann daher keinen Sinn in dieser Ergänzung erkennen. cmrcx
- ich fände es gut, wenn der Vorstand auch bei zweijähriger Antszeit jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht vorlegen müsste. Friedel
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
Bereits eine Amtszeit von 2 Jahren ist eindeutig zu kurz....
Pro/Contra-Argument: ...
...
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ErhabenerKoordinator
- Martin Otto
- Wika
- Cathy
- BeKa
- -- Klischeepunk 13:27, 25. Apr. 2012 (CEST)
- Friedel
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Bobby79
- cmrcx
- --Spearmind 20:41, 16. Mär. 2012 (CET)
- griscia
- Käptn Nuss
- Blauvogel 11:18, 28. Apr. 2012 (CEST)
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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