Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 012

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Mindestlohn

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle einzufügen:


Neue Fassung
Die Piraten werden sich bundesweit für einen allgemeinen Einstiegsmindestlohn von mindestens €8,50 einsetzen, den auch Branchen-Lohnuntergrenzen nicht unterschreiten dürfen.

"Arm trotz Arbeit" hat eine katastrophale Auswirkung auf die Motivation betroffener Arbeit-nehmer.

Zusätzlich bedeuten Dumpinglöhne eine De-facto-Subvention der betreffenden Arbeitgeber auf Kosten der Steuerzahler. Auch verantwortungsbewußte Unternehmer, die ihre Arbeitnehmer über dem Aufstocker-Satz bezahlen, finanzieren mit ihren Steuern diese Art von Subvention. Eine solche Subvention durch die eigene Konkurrenz stellt eine Wettbewerbsverzerrung dar, die volkswirtschaftlich schädlich ist und so nicht hingenommen werden kann.

Selbst der Einstiegs-Mindestlohn von €8,50 ist sehr niedrig angesetzt und unterschreitet den Durchschnitt der westeuropäischen Nachbarstaaten. Er ist deshalb nur als vorübergehender Einstieg zu betrachten, der aber schon viele Arbeitnehmer besser stellt als bisher.

Die Piraten werden sehr genau darauf achten, dass dieser Mindestlohn nicht als Gegenargument gegen höhere Branchen-Lohnuntergrenzen benutzt wird und sich nach bundesweiter Einführung desselben künftig für eine weitere Erhöhung einsetzen.
Antragsbegründung

Sollte selbsterklärend sein. Die Höhe richtet sich nach mindestlohn.de des DGB.

Beachte besonders www.mindestlohn.de/hintergrund/faq/kann-man-davon-leben/ und die gesamte FAQ.

Ein allgemeiner Einstiegs-Mindestlohn von €8,50 stellt schon viele Beschäftigte besser: www.mindestlohn.de/hintergrund/niedrigloehne-in-deutschland/.


Datum der letzten Änderung

03.10.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Mindestlohn in Verbindung mit dem bedingungslosen Grundeinkommen, Mitarbeiterschulung, -beteiligung, -entscheidungskompetenzen und Gewinnbeteiligung--Wika 23:08, 13. Mär. 2012 (CET)
  • ...
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Contra-Argument: so nicht zulässig

Der gesetzlich Mindestlohn darf von Seiten des Gesetzgebers nicht willkürlich festgelegt werden.

Deswegen ist bei der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn derzeit bei mind. 10 Euro/Std. - im ersten Jahr - anzusetzen und ist jedes Jahr zum 01.01. neu zu berechnen. Die Höhe des Mindestlohn sollte auf jeden Fall nachvollziehbar über statistische Ergebnisse zum Lebensunterhalt ermittelt werden, und wäre damit keinesfalls willkürlich oder pauschal. Der Mindestlohn kann nicht in allen Bundesländern gleich sein kann, weil die Lebenshaltungskosten differieren, ja selbst von Stadt zu Dorf im gleichen Bundesland gibt es unterschiede, die so ggf. erfasst werden, ebenso wird (leider) der Inflationsausgleich mit erfasst. Was in den Warenkorb dann reingehört, um die Höhe des Mindestlohns pro Kopf statistisch zu ermitteln, muss mit den Sozialverbänden mal besprochen werden, - die kennen sich da bestens aus - . Den Warenkorb durch Beamte festlegen zu lassen wie beim HartzIV-Gesetz, halte ich für einen Irrweg. Das Mindestlohn ist über die statistischen Erhebungen mindestens 1x im Jahr zum 01.01 jeden Jahres neu zu berechnen und damit an die neuen Begebenheiten der Lebenserhaltungskosten anzugleichen. Das hätte für den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn im 2. Jahr und in folgenden Jahren das Ergebnis, dass es in den einzelnen Bundesländern zu Absenkungen oder Anhebungen kommen kann, oder eben nahezu gleich bleibt. Wenn Arbeitgeber tatsächlich unter dem Mindestlohn Arbeitskräfte beschäftigen wollen, und dies auch so offerieren, dann muss das im Umkehrschluss die Bedeutung haben, dass der angebotene Lohn unter dem Mindestlohn als sittenwidrig gemäß § 138 BGB zu werten ist. Die Vorschrift § 138 BGB ist entsprechend verschärfend zu ändern, mit dem Verweis, dass bei der Verweigerung derartiger Beschäftigungsverhältnisse keine sozialrechtlichen Sanktionen für den Arbeitnehmer/in zulässig sind.


Contra-Argument: Höhe

  • Sry, aber 8,50 €?
    • Ein altes Vulkanisches Sprichwort sagt: "Besser €8,50/h auf dem Konto, als €11,-/h im Wahlprogramm." Der große Lehrer "Gerd", der nach seiner Abwahl als Föderationskanzler durch den Klingonen "Mer-Kal!!" zu den Romulanern wechselte, sprach: "Politik ist die Politik des Machbaren."
    • €8,50/h bedeutet vor allem für die Leiharbeitsbranche schon ein Plus. Ein Mindestlohn soll eine existenzsichernde Untergrenze festlegen, es ist nicht Aufgabe der Parteien, Löhne für Branchen festzusetzen.
    • Und: Die Marschrichtung "vorübergehend €8,50 zum Einstieg" ist von http://www.mindestlohn.de/ und dem DGB mit 6 Mio Mitgliedern http://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/mitgliederzahlen/2010 vorgegeben worden und wird von anderen Parteien mitgetragen.
    • Wir "Frühgeborenen" erinnern uns noch sehr gut an die Zeit ~1994-2009, in der Koalition und Opposition dem anderen bloß nicht den Triumph gönnen wollten, ein Problem gelöst zu haben, und im Bundesrat Fundamentalopposition fuhren. Die Zeche dafür zahlen wir heute noch. Jetzt also konstruktiv mit- und nicht querziehen, und dabei eigene Vorstellungen mit einbringen (z.B. regelmäßige Überprüfung, Inflationsausgleich, schnelles stopfen von Gesetzeslücken).

Contra-Argument: Äpfel, Birnen usw.

Hier werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen, die Herleitung wie die Begründung sind so nicht korrekt.

Vielleicht einmal etwas zu dem Thema lesen: Link1, Link2

Signatur: Vermutlich Aloa5

He, der TRAUM jedes Antragstellers: ein unsigniertes Argument, man habe doch keine Ahnung und solle sich erstmal mit einem 'Blogbeitrag auseinandersetzen.
Ne, Du, laß' mal, Wöhe, Woll, Stiglitz u.a. reichen mir erstmal an "Lesen über Wirtschaft" aus, Danke. - Davon abgesehen kann ich auch BWL (WOW)-ler und VWLler ansprechen, wenn ich wirklich etwas verifiziert haben will. - Wie BTW hier passiert und für korrekt befunden.
Zu Deinen Links:
"Was sind 9 Euro pro Arbeitsstunde wert?" www.mindestlohn.de wäre 'ne schlechte Kampagne, wenn der DGB das nicht beachtet hätte, oder? - Und die Antwort findet sich auch exakt dort: www.mindestlohn.de/hintergrund/faq/kann-man-davon-leben/
"Mindestlohn Fluch oder Segen?" ...und mal wieder das alte Argument von der Einstellungsbremse bei zu hohen Mindestlöhnen. Es geht hier aber nicht um "hohe Mindestlöhne". Es geht hier nicht mal darum, daß Tariflöhne unter einen branchenspezifischen Schwellenwert fallen dürfen - das wären die Unions-"branchenspezifischen Lohnuntergrenzen", die pro Branche ausgemacht werden. Es geht um einen Lohn, der - möglichst ohne "Aufstockung" auf Staatskosten - ein Leben aus der Arbeit ermöglicht. Für alles andere sind die Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie da.
Was das "Äpfel mit Birnen" ansonsten soll, verstehe ich nicht ganz... vielleicht kannst Du versuchen, es für einen liberalen Kaufmann verständlich zu formulieren? Aufstocker bekommen Geld, egal, ob man das "Hartz-IV" oder "negative Einkommenssteuer" nennt. Woher bekommmen sie Geld? Vom Staat. Woher nimmt der Staat das Geld? Aus Steuern. Wer zahlt die Steuern? Diejenigen, die steuerpflichtige Bruttoeinkommen haben. Wer hat das? Diejenigen, die genug Einkommen haben.
Also kann man das entweder als eine Steuerminderung der Dumpinglohn-Unternehmen ansehen; oder als eine Unterstützung derer, die es sich leisten können, an diejenigen, die zu wenig haben (Solidaritätsprinzip der Sozialethik).
Für die Aufstocker bei Schlecker oder "MeniAr" gibt es aber keinen korrespondierenden "Vernunftbonus" für dm, oder die dm-Mitarbeiter und die Firma dm zahlen aus ihren Steuern einen Teil der Löhne von Schlecker/"MeniAr".
Jupp, Schlecker ist Geschichte, aber wer glaubt, daß Schlecker ein Einzelfall wäre, sollte genau hinschauen: Nach einer Studie würde jeder fünfte(!), also 20% der Arbeitnehmer, von einem Mindestlohn von €8,50 profitieren - jeder vierte ist im "Niedriglohnsektor". www.mindestlohn.de/news/meldung/2012/maerz-2012/iaq-studie-jeder-vierte-beschaeftigte-erhaelt-nur-niedriglohn/
--Dingo 00:20, 6. Apr. 2012 (CEST)

Contra-Argument: Bitte stufenweise dahin

Wenn das eine Forderung nach €12,- o.ä. wäre, dann wäre eine stufenweise Einführung in der Tat wichtig.

Aber: €8,50/h - das sind €1428,-/Monat - ist schon eine sehr moderate Forderung, die auch ganz klar nur die Einstiegsstufe darstellt. - Und dafür hat der DGB auch von der LINKE große Kritik einstecken müssen.

Mit genau diesem Argument habe ich auf dem LPT Saarland, wo der Antrag erstmals angenommen wurde, auch gegen "Mindestens 10-12 EUR" argumentiert: Viele Unternehmen können, auch wenn sie wollten, nicht mehr zahlen, weil sie sonst nicht mehr konkurrenzfähig wären. Ein allgemeiner Mindestlohn von €12,50 würde das Geschäftsmodell des Unternehmens von jetzt auf gleich wegbrechen lassen - was nach dem CGZP-Urteil für die meisten Leiharbeitgeber auch klar wünschenswert ist.

Mit einem Einstiegs-Mindestlohn von €8,50/h dagegen (der auch nicht heute beschlossen und morgen eingeführt wird, Übergangsfristen und der gesamte Prozeß der Legislation sind vorgeschaltet - und die Befürworter werden eher zusehen müssen, daß das nicht zu sehr in die Länge gezogen wird, Übergangsfrist bis 2050 oder Ausnahmen für alle Unternehmen, in denen weniger gezahlt wird - man kennt die Tricks) halten sich die Auswirkungen in Grenzen, und die nächsten Stufen können danach angegangen werden.

Fazit: €8,50 ist schon gestuft und stellt nur die erste Stufe dar.


--Dingo 00:56, 6. Apr. 2012 (CEST)

Musterrechnung Alleinstehender

Lohn (Brutto): 1.428,00
Lohnsteuer: 84,91
Solidaritätszuschlag: 0,78
Kirchensteuer: 7,64
Steuern gesamt: 93,33
Lohn (nach Steuer): 1.334,67
Rentenversicherung: 139,94
Arbeitslosenversicherung: 21,42
Krankenversicherung: 117,10
Pflegeversicherung: 17,49
Sozialversicherung gesamt: 295,95
Lohn (Netto): 1.038,72


Quelle: Brutto-Netto-Rechner: Was 2012 vom Gehalt übrig bleibt - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Wika
  2. Käptn Nuss
  3. Monarch 13:11, 4. Apr. 2012 (CEST)
  4. Michael Tödt
  5. Axeltru
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Aloa5 07:59, 22. Mär. 2012 (CET)
  2. --TheK 02:23, 30. Mär. 2012 (CEST) Bitte stufenweise dahin.
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. --Spearmind 21:51, 16. Mär. 2012 (CET)
  2.  ?
  3. ...