Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 007

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Anpassung Programmpunkt "Begrenzung der Leiharbeit"

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Der angenommene Programmantrag PA068 des BPT 2011.2 soll angepasst und in das Grundsatzprogramm übernommen oder zum Positionspapier umgewandelt werden.

Aktuelle Fassung
Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile selbst betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber sogar noch weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale.

Leiharbeit sollte aus diesem Grund – wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war – begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen.

Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.

Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.
Neue Fassung
Leiharbeit stellt für die Wirtschaft, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. Leiharbeit wurde von der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ("Hartz-Kommission") als Mittel der Einführung von Arbeitslosen in Unternehmen vorgesehen (Hartz-I).

In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Leiharbeiter sind für die Arbeitgeber zumeist günstiger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da diese von den Verleihern oft zu Niedriglöhnen beschäftigt werden. Dies führt zwangsläufig in die Niedriglohnspirale. Möglich wurde der anhaltende Mißbrauch dadurch, dass § 9 Nr. 2 AÜG die Möglichkeit eröffnet, bei Vorliegen eines Tarifvertrages vom "Equal Pay"/"Equal Treatment"-Prinzip abzuweichen.

Nach dem Equal-Pay-Prinzip hätte es für Entleiher einen Anreiz gegeben, Zeitarbeiter bei dauerndem Bedarf möglichst rasch zu übernehmen, da zu den Lohn- und Lohnnebenkosten des Arbeitnehmers auch die Gewinnmarge des Zeitarbeitsunternehmens hinzukommt. Gemeinsam mit dem Wegfall der Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten 2004 schuf dies den Anreiz, Tarifverträge zu Dumpinglöhnen abzuschließen und die Stammbelegschaft damit zu ersetzen oder unter Druck zu setzen.

Hierdurch wurde aus einem sinnvollen Instrument der Arbeitsvermittlung durch reihenweisen Missbrauch ein Verfahren zum Lohndumping, besonders in sowieso unterdurchschnittlich bezahlten Berufen.

Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzupassen, dass Unterschreitung des "Equal Pay"-Grundsatzes durch Tarifverträge nicht mehr zulässig sind und eine Begrenzung der Leiharbeit auf 24 Monate wieder eingeführt wird. Wird der Arbeitnehmer im entleihenden Betrieb übernommen, so sollen seine Arbeitszeiten dort als Leiharbeiter auf die Probezeit angerechnet werden.

Nach französischem Vorbild sollen langfristig fest angestellte Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.

Zusätzlich setzen wir uns für eine Leiharbeiter-Höchstquote von zehn Prozent je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft ein
Antragsbegründung

Im Antrag geht es nur um den Mißbrauch der Leiharbeit und fest angestellte Zeitarbeiter als überbetriebliche Springer; jedoch wurde Leiharbeit nach Hartz-I eingeführt, um Arbeitslosen einen einfacheren Einstieg in Vollbeschäftigung zu geben.

Mißbrauchsanfällig wurde dies durch die Möglichkeit, - sicher gut gemeint - mit Gewerkschaften abweichende Tarifverträge auszuhandeln - die im Fall der CGZP und ähnlichen weit unter "Equal Pay" lagen.

Durch eine Anpassung im Gesetz, die Tarifverträge unterhalb "Equal Pay" automatisch ungültig macht, können Leiharbeiter wieder im geplanten Rahmen als Einführung in ein festes Arbeitsverhältnis verwendet werden, da dann Entleiher neben dem (Equal-Pay-)Arbeitsentgelt noch die Gewinnmarge für die Unternehmen tragen müssen und es so für sie interessanter ist, die Arbeitnehmer auszuleihen.

Dafür ist auch eine längere Maximal-Entleihdauer von 24 Monaten gerechtfertigt, da - außer Auftragsspitzen, die durchaus länger als sechs Monate dauern können - für Unternehmen ein klarer wirtschaftlicher Anreiz besteht, Leiharbeitnehmer so schnell wie möglich zu übernehmen.

Die Leih- und Zeitarbeit ist dabei ein dermaßen wichtiges Sozialthema, daß es eine Umwandlung vom bloßen Wahlprogrammpunkt zum Positionspapier rechtfertigt.

Update Den Hinweis auf die Probezeit habe ich eingearbeitet. Die Höchstquote habe ich allerdings gestrichen; vielleicht kann sie in einem Folgeantrag noch eingereicht werden. Ich bin der Meinung, die aktuellen Regelungen im Antrag machen eine Höchstquote überholt.


Datum der letzten Änderung

19.09.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Desweitern muß es Firmen, die Leiharbeiter beschäftigen, untersagt werden, eigene Personaldienstleister zu betreiben oder an ihnen beteiligt zu sein.Flexibilitätsboni von +10%

Begründung :

    • 1.Aushebelung der Gewerkschaft die in den meisten Fällen keinen Betriebsrat bei Personaldienstleistern haben.
    • 2.Werden Firmenteile oder Firmentöchter geschlossen, wird deren Stammpersonal gezwungen, unter erheblichen Einkommensverlusten zum Personaldienstleister zu wechseln, um unter dem Deckmantel, dass dieses nun eine neugegründeter Zweig sei, meist wieder am selben Arbeitsplatz eingesetzt zu werden.
    • 3. Flexibilitätsboni da Zeitarbeiter zwangsweise Ihre Stunden abfeiern müssen und Urlaub nicht planen können wie Stammbelegschaft. Außerdem müssen sie sich täglich neu einarbeiten und haben daher einen höheren Aufwand der honoriert werden muß. Holger
  • Wiedereinführung des besonderen Befristungsverbotes, des Wiedereinstellungsverbotes und des Synchronisationsverbotes im AÜG (alles 1.1.2003 entfallen) müßte auch mit hinein, dafür kann man das inhaltlich überflüssige "reihenweise" streichen. Michael Tödt Nemesis
Das klingt sehr gut, danke für den Hinweis. Hast Du irgendwelche Fundstellen (wo diese drei Grundsätze im Gesetz standen)? --Dingo 21:08, 10. Apr. 2012
Leider ist der alte Gesetzestext nicht im Internet zugänglich, nur die letzten Änderungen:
  • Änderung (Lockerung des Befristungs-, Wiedereinstellungs- und Synchronisationsverbots) durch Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) von 1997: Einmalige Zulassung befristeter Arbeitsverträge ohne Bedarf eines sachlichen Grunds in der Person des Zeitarbeitnehmers und wiederholte Zulassung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge mit demselben Verleiher. Ermöglichung der einmaligen Wiedereinstellung eines gekündigten Zeitarbeitnehmers ohne Wartefrist. Einmalige Zulassung einer zeitlichen Deckungsgleichheit von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag. (Die Überlassungshöchstdauer wurde damals übrigens von 9 auf 12 Monate erhöht, 24 waren es erst nach 2002!)
  • Änderung (Abschaffung des Befristungs-, Wiedereinstellungs- und Synchronisationsverbots) durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 "Hartz I" (s. BGBl 2002 Teil I Nr.87 vom 30. Dezember 2002) PDF (auf S. 11 ff.)
Da IG Metall, Verdi u. a. die Wiedereinführung fordern, könnte man vielleicht eine Gewerkschaft um ein altes Exemplar anhauen. Ich komme an keines heran. Michael Tödt Nemesis
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Contra-Argument: immer noch billiger

  • Wir kommen auf den momentanen Stand zurück. Leiharbeit bleibt attraktiv zur billigen Beschäftigung. Imho sind bereits die 6 Monate zuviel, außer sie werden als Probezeit verrechnet im Fall einer Übernahme (doppelte Probezeit? Is klar ne...). Der Ursprüngliche Sinn "Leute in die Arbeit" zurück zu helfen ist absurd. Hier würde eine Bildungsoffensive und entsprechende Angebote der ARGE weit mehr erreichen, statt Billigarbeiter genau auf diesem Niveau zu halten. Unqualifizierte Arbeiter, die irgendwo reingestopft werden weil es halt geht. Vollumfänglich dagegen. Sinn muss bleiben die Leute höher zu qualifizieren, nicht sie über $Zeit aus der Arbeitslosigkeit zu drängen und das als Problembewältigung zu feiern. -- Klischeepunk 13:27, 22. Mär. 2012 (CET)
Nein, Leiharbeit ist nicht mehr unter Verletzung des Equal Pay-Grundsatzes erlaubt - ein Leiharbeiter bekommt also mindestens genausoviel wie ein Stammarbeiter, aber der Entleiher zahlt mehr: Neben Lohn- und Lohnnebenkosten nämlich auch noch die Gewinnmarge für den Personaldienstleister. Damit ist ein Leiharbeiter immer teurer als ein Stammarbeiter.
Anrechnung der Probezeit nehme ich gerne auf. Habe bei der entsprechenden ePetition mitgezeichnet.--Dingo 15:26, 22. Mär. 2012 (CET)
Ist imho ne Milchmädchenrechnung, wenn man bedenkt, dass Leiharbeiter in der Betriebspolitik nicht mitsprechen dürfen. Keine Interne AN Vertretung, kein Kündigungsschutz (in Bezug auf den Betrieb), keine Abfindungen, kein Vertragsverhältnis direkt mit dem Entleiher, keine Fortbildungszusagen, etc. -- Klischeepunk 16:12, 22. Mär. 2012 (CET)

Contra-Argument: 24 Monate-Frist

Eigentlich habe ich überlegt, überhaupt eine Frist einzubauen. Mit "Equal Pay"/"Equal Treatment" ist der Anreiz, Zeitarbeiter als "billige Verfügungsmasse" zu verwenden, eigentlich weg. 24 Monate scheinen mir ein guter Kompromiß zu sein:

  • Große Firmen haben "Springer", Arbeiter, die sie zbV auf "Montage" und dorthin schicken können, wo es gerade "brennt". Wenn EADS Eurocopter gerade nach Auslieferung der Tiger und NH-90 nicht viel zu tun hat, können die Arbeiter mal eben nach Toulouse geschickt werden, um die Airbus A-380-Bestellungsspitze abzufangen.
  • Wikipedia-logo.pngKMUs haben diesen Luxus nicht, weil sie eben Kleine und Mittelständische Unternehmen sind. Im technischen Bereich kann aber ein Großauftrag gut und gerne über 18 Monate gehen.
  • Nun der selbe Grund, warum ich gegen Spendenobergrenzen bei den PIRATEN bin (wie in Berlin verabschiedet): Sie laden zu Mauschelei und Kungelei ein. Anstelle jeden spenden zu lassen, wie er lustig ist, und das zu veröffentlichen, müssen Großspenden nun "verteilt" werden. Nein, Ministerpräsident Wulff hat keinerlei finanzielle Beziehungen zu Egon Geerkens. Er hat einen Privatkredit von Edith Geerkens bekommen, aber nach der war nicht gefragt.
Nachdem die Leiharbeit reguliert wurde, sind jetzt bei der Nahrungsmittelindustrie die neuesten Lohndumping-Methoden Werkverträge: www.mindestlohn.de/news/meldung/2012/april-2012/werkvertraege-als-neues-ausbeutungsmodell/
Wenn ein Unternehmer wirklich Leiharbeiter über 24 Monate beschäftigt, sollte das schon melde- und Ausnahmegenehmigungspflichtig werden, aber die Ausnahmegenehmigung sollte sehr permissiv gegeben werden. Ziel muß es nicht sein, die Leiharbeiter zwischen zwei Betrieben alle sechs Monate zu rotieren (wobei Betrieb A Dienstleistungen wie Betrieb A Services, beide Entleiher, gemeinsam Dienstleistungsverträge mit Betrieb B, dem Auftragnehmer haben - der Leiharbeiter also nur auf dem Papier irgendwohin wechselt). Ziel muß es sein, daß Leiharbeiter (und auch alle anderen, die in einem Betrieb arbeiten) über "Equal Pay" und "Equal Treatment" vernünftig bezahlt werden, völlig egal, ob sie Leiharbeitnehmer, Stammbelegschaft oder Werkvertragspartner sind.
  • Da kannst Du auch über "maximale Arbeitszeiten an Arbeitsplätzen außerhalb" nichts dran drehen. Auf einer Großbaustelle können Handwerker z.B. sehr lange arbeiten, ohne eine andere Arbeitsstätte zu sehen. "Mauscheleien" setzen sich grundsätzlich auf solche normalen Arbeitsverhältnisse und mißbrauchen deren Regelungen.

Von der Seite her, ich kann gerne die 24 Monate "optional" machen (der Antrag stand in der Antragsfabrik, ist aber jetzt eingereicht - vielleicht wird er aber erst zum nächsten BPT behandelt) und neben dem Kernantrag mehrere Anträge auf 6, 12, 18 und 24 Monate Höchstentleihdauer einreichen - allerdings werde ich nur für keine oder 24 Monate maximale Entleihdauer stimmen. --Dingo 01:16, 6. Apr. 2012 (CEST)

Ich halte 9 oder 12 Monate für angemessen, für alles darüber hinausgehende kann der Entleiher genausogut selbst jemanden befristet einstellen. Michael Tödt Nemesis

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Wika
  2. Holger (Meine Anregung siehe oben, Rückfragen gerne mailaddi auf wiki hinterlegt)
  3. Michael Tödt Nemesis (Meine Anregung (s.o.) bitte prüfen...)
  4. Lavan

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Spearmind 21:27, 16. Mär. 2012 (CET) wg. Streichung der 6 Monate Beschränkung
  2. -- Klischeepunk 13:27, 22. Mär. 2012 (CET)?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Monarch Als Autor des ursprünglichen Antrags bin ich mit dem, was hier steht, fast einverstanden. Die Begründung für die 24 Monate hat mir Dingo in einem Telefonat erklärt (ich war auch erst dagegen), außerdem steht sie nun etwas weiter oben auf dieser Seite. Daher nun Enthaltung, ich mache mir noch Gedanken ;)
  2.  ?
  3. ...