Benutzerin:Ka'imi/LQFB/Bund/Bundestag: keine Reden mehr zu Protokoll

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Bundestag: keine Reden mehr zu Protokoll

Thema #2255

Variante 1: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3939.html
Variante 2: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3940.html

Symbol oppose vote.svg Ablehnung Themenquorum nicht erfüllt.

Anregungen und Diskussion bitte auf der Diskussionsseite.

Antragstext Variante 1

Die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland fordern ihre zukünftige Bundestagsfraktion dazu auf, die Streichung von §78, Absatz (6) aus der Geschäftsordnung des Bundestages¹ zu beantragen.

¹ https://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/go08.html

Antragstext Variante 2

Die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland fordern ihre zukünftige Bundestagsfraktion dazu auf, die Streichung von §78, Absatz (6) aus der Geschäftsordnung des Bundestages¹ zu beantragen.

Dieser Antrag wird vom Bundestag voraussichtlich abgelehnt werden. In diesem Fall fordern die Piraten ihre Fraktion dazu auf, immer fristgerecht eine Aussprache für jeden Tagesordnungspunkt zu verlangen.

¹ https://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/go08.html

Begründung

Manch einer erinnert sich vielleicht noch an den Bundestagsbeschluss zum neuen Meldegesetz². Dieses Durchpeitschen durch zwei Lesungen und die Schlussabstimmung in unter einer Minute wird durch die aktuelle Regelung erst möglich.

Durch den Verzicht auf eine Aussprache fehlt ein wichtiger Bestandteil des Gesetzgebungsprozesses: die Debatte. Zwar finden sich die zu Protokoll gegebenen Reden eben dort, also im Protokoll, zur Lektüre wieder – allerdings scheint es selbst unter Parlamentariern üblich zu sein, sie dann eben nicht zur Kenntnis zu nehmen. Denn der umstrittene §44, Absatz 4 (das ist der mit dem wirkungslosen Widerspruch) tauchte bereits am 26.04. in einer Rede auf³. Die wurde damals allerdings auch nur zu Protokoll gegeben.

Somit können MdB aller Fraktionen jetzt behaupten, sie hätten vom strittigen Passus gar nicht gewusst. Wenigstens für die Mitglieder der Koalition kann das nicht gelten, sonst hätte man ihn ja nicht im April schon erwähnen können. Mangels öffentlichem Vortrag ist das nur niemanden aufgefallen.

Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit parlamentarischer Entscheidungsfindung sollten Redebeiträge auch vorgetragen werden. Wer nichts zum Thema sagen möchte, kann es auch lassen, ohne seine nicht gehaltene Rede zu Protokoll zu geben.

² http://youtu.be/GX0zSfdOHhA
³ http://www.heise.de/newsticker/meldung/Meldegesetz-Regierung-wusste-schon-lange-von-umstrittenen-Aenderungen-1641241.html

jetzige Formulierung von §78 (6)

„Wird im Ältestenrat vorab vereinbart, anstelle einer Aussprache die schriftlichen Redetexte zu Protokoll zu nehmen, werden die betreffenden Punkte in der Tagesordnung kenntlich gemacht. Eine Aussprache findet abweichend davon statt, wenn sie bis 18 Uhr des Vortages von einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt wird. Je Fraktion kann im Regelfall ein Redebeitrag in angemessenem Umfang zu Protokoll gegeben werden. Der Umfang je Fraktion soll sich an den auf die Fraktionen entfallenden Redezeiten bei einer Aussprache von 30 Minuten orientieren. Die Redetexte sollen dem Sitzungsvorstand spätestens bis zum Aufruf des Tagesordnungspunktes vorliegen.“

Anregungen

s. Initiative 3846

Initiative 3846 dreht sich um das Problem der der Beschlussfähigkeit. Nebenbei heißt es dann am Ende „Ferner Tritt die Piratenpartei dafür ein, das Reden auch gehalten werden müssen, und nicht einfach zu Protokoll gegeben werden“. Erstens wird das „Wie?“ dort nicht angesprochen und zweitens haben Reden zu Protokoll nichts mit der Beschlussfähigkeit zu tun → zwei Initiativen.

nicht zielführend

Das Meldegesetz ist nur Beispiel und Anlass, aber nicht Grund der Initiative. Reden zu Protokoll gehen einfach nicht. Punkt.

„Abgesehen davon, würde der Bundestag ohne Reden zu Protokoll schlicht nicht fertig werden.“ – dann muss er entweder einen Zahn zulegen und die Reden, die sowieso nur zu Protokoll gegeben und dann vergessen würden, werden nicht gehalten. Oder man wird wirklich nicht fertig. Pech. Die Lösung darf nicht sein, daß man seine Ausführungen einfach schriftlich einreicht und dann ist die Welt in Ordnung.

Im Übrigen hätte der strittige Passus im Meldegesetz sogar leicht auffallen können, wenn nicht schon mal Reden zum Thema nur zu Protokoll gegeben worden wären (s. Antragsbegründung).


Stadtwappen der kreisfreien Stadt Düsseldorf.png
Piraten in Düsseldorf