BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Waffenrecht

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den BY:Landesparteitag_2012.1 von Laszlo.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Laszlo
Programm

Landeswahlprogramm Bayern

Schlagworte Pro
Bürgerrechte, Überwachung, Sicherheit, Evaluation
Schlagworte Contra
Sicherheit
Beantragte Änderungen

Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben. Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, beispielsweise Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.

Begründung

Die PIRATEN als Bürgerrechtspartei treten dafür ein, Bürgerrechte einzelner nur aufgrund klarer, nachweisbarer Fakten einer tatsächlichen Gefährdung einzuschränken. WaffR-Verschärfungen sind in der Regel aus populistischem Aktionismus nach einzelnen Ereignissen geschehen; nationale wie internationale Datenlagen geben viele der Verschärfungen nicht her.

Die AG Waffenrecht http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht bearbeitet auf Bundesebene das Thema und schließt sich Forderungen nach wirksamen und der Sicherheit dienenden Maßnahmen an (z.B. http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues%20Waffenrecht/DSB_Poster_A4.pdf oder eine verbindliche Regelung der Anforderungen auf Alarmanlagen in Tresorräumen).

Die auf Landesebene und darunter geregelte Ausführung des WaffR macht das Thema auch für die Landespolitik wichtig (einheitliche Regeln zur Bewilligung von Anträgen und zu Kontrollen).

Für eine Bürgerrechtspartei - (im Gegensatz zu einer populistischen und paternalistischen Verbotspartei) - ist die Frage, warum Privatleute Waffen besitzen wollen, nicht relevant, ebenso wenig, warum Bürger Paintball spielen wollten oder statt Büchern digitale Medien verwenden (#Heveling).

Waffen sind definiert nach §1 WaffG (auch Paintballwaffen sind Geräte, bei denen aus einem Lauf ein Projektil getrieben wird). Anlage 1 definiert auch, weshalb Waffen in Privatbesitz benötigt werden: "zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel" (Je nach Bedürfnis / Art).

Sachlich setzt sich mit dem Thema auseinander:

Auszüge daraus:






Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.

Unterstützung / Ablehnung

Erklärung der AG Waffenrecht

  • Ich bin darauf hingewiesen worden, daß es leider ein Mißverständnis gab. Dieser Antrag soll nicht einen Einstieg in eine "Volksbewaffnung darstellen, sondern legale Waffenbesitzer aus dem Generalverdacht holen - und vor allem, die Ursachenforschung nach Gewalttaten dorthin zurückbringen, wo sie hingehört und keine bequemen Aktionismus-Antworten jede Bekämpfung der echten Ursachen verhindern lassen.

Die AG Waffenrecht vertritt klar und deutlich folgende Position:

Wir treten nicht für eine bewaffnete Bevölkerung ein. Schusswaffen gehören in die Hände von sachkundigen und zuverlässigen Bürgern zur Ausübung von Sport, Jagd oder anderen, berechtigten Interessen.
Waffen gehören nicht in die Öffentlichkeit. Das Führen von Schusswaffen soll den Sicherheitsbehörden und wenigen besonders gefährdeten Personen vorbehalten bleiben.

Der Antrag ist vor kurzem allerdings sogar noch aktueller geworden in Bezug auf "Sündenböcke suchen": Paintball, Softair und Ego-Shooter als Sündenböcke sind ein alter Hut, aber jetzt hat die GRÜ ein "Hundegesetz" in Berlin eingebracht, das de facto Hunde zu "Waffen" macht, viele Verfahren und Fachworte sind dieselben: http://www.claudia-haemmerling.de/2012/entwurf-hundegesetz.pdf

Dingo 13:04, 15. Mär. 2012 (CET)

"Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung nicht zu verwirklichen.

Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen. Wenn die Regierung Bürger beobachtet, die nicht eines Verbrechens verdächtig sind, ist dies eine fundamental inakzeptable Verletzung des Bürgerrechts auf Privatsphäre...

Speziell eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern auch allen Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Der vorherrschende Kontrollwahn stellt eine weitaus ernsthaftere Bedrohung unserer Gesellschaft dar als der internationale Terrorismus und erzeugt ein Klima des Misstrauens und der Angst."

Diese Themen stellen die Grundlage für die Mitglieder der AG dar. Piraten-Axel 11:05, 18. Mär. 2012 (CET)

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Axel Hammer
  2. Laszlo Böhm
  3. Johannes Krumm
  4. AdrianB 08:07, 6. Mär. 2012 (CET)
  5. Lou 12:07, 6. Mär. 2012 (CET
  6. Broken Arrow
  7. Simon90L
  8. StarFire
  9. Gungrave 15:33, 9. Mär. 2012 (CET)
  10. wigbold
  11. ...
  12. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx
  2. Korbinian 22:13, 7. Mär. 2012 (CET)
  3. Till
  4. Exillis
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Die jetzige Rechtslage im deutschen Gesetz ist allerdings pervers (anders kann ich das nicht mehr nennen):
    • Bei einem Verdacht gegen eine Person ohne Waffenerlaubnis braucht die Polizei einen ausdrücklichen Durchsuchungsbefehl, sonst ist die Durchsuchung rechtswidrig, und ihr Ergebnis unterliegt schon deshalb einem Verwertungsverbot.
    • Bei einem legalen Waffeninhaber braucht die Behörde eine Durchsuchung prinzipiell nicht begründen; die Ergebnisse unterliegen weiter keinerlei Zweckbindung.
    • Anders ist es aber, wenn gegen den Inhaber der Erlaubnis schon ein Verdacht vorliegt (auch der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit); dann ist die StPO lex specialis gegenüber dem WaffG, und der Durchsuchungsbefehl ist rechtlich doch wieder notwendig, weil ihre Ergebnisse sonst vor Gericht nicht verwertet werden dürfen.
    • Diese explizite Regelung im Gesetz ist so offensichtlich absurd, dass sie ihren (angeblichen) Zweck von vorn herein gar nicht erfüllen kann; schon allein deshalb verstößt sie gegen das Rechtsstaatsprinzip aus Art.20 GG. --Oliver T. Vaillant 10:12, 13. Mär. 2012 (CET)
  • Hoplophobie dient (wie auch alle andere sozialpädagogisch induzierte Konditionierung) letztlich nur dazu, das Rechte aller Art (nicht nur Grundrechte) ausschließlich so ausgeübt werden, wie es den jeweiligen Machthabern passt. Ein Recht aber, das man nur unter bestimmten Umständen ausüben darf, dann aber auch in bestimmter Weise ausüben muss, das ist gar kein Recht mehr, sondern eine Obliegenheit. Die Regelungen des WaffG (insb. die Befugnis zur anlasslosen Durchsuchung u.a. Kontrollbefugnisse) sind so genannte Schikane-Tatbestände: Sie ermöglichen den jeweiligen Machthabern ganz normale Bürger derartig unter Druck zu setzen, dass sie zu allem nur noch Ja und Amen sagen; diese TB dienen also Zwecken, die gar nichts mit dem offiziellen Zweck des EingriffsTB zu tun hat. Das verschärfte WaffG ist also ein Schritt zur totalitären Gesellschaft (in England gilt übrigens schon ein Bleistiftstummel als "Waffe" im Sinn des Offensive Weapon Act!). Wer zulässt, dass Schikane-TB in die Gesetze eingehen, der begeht Verfassungsverrat (in vollem juristischen Sinn). Oliver T. Vaillant 11:37, 20. Mär. 2012 (CET)


  • Auf jede legal gemeldete Waffe in Deutschland kommen mindestens 2, wahrscheinlich aber mehr als 3 nicht registrierte, illegale Waffen. Wenn es überhaupt ein Problem gibt, sind das also nicht die legalen Waffeninhaber, sondern diejenigen, die sich um rechtliche Regeln nichts scheren. Eine Kontrolle des Schwarzhandels ist jedoch praktisch nicht möglich; die Verschärfungen treffen also nur ganz normale, völlig gesetzestreue Bürger. Den Initiatoren des Waffen-Hypes geht es auch gar nicht um die Sicherheit vor Rechtsbrechern, sondern vor allem um die generelle Entwaffnung der normalen Bevölkerung - das aber ist ein typisches Zeichen für das Vorliegen einer Diktatur. Übrigens: Eine der ersten Maßnahmen der Nazis nach ihrer Machterschleichung 1933 war die Einführung eines besonders restriktiven Waffenrechts, das ganzen Bevölkerungsgruppen das Führen von Waffen ausdrücklich verbot. Die Formulierungen in diesem Gesetz haben eine erstaunliche Ähnlichkeit mit denen im neuen Waffen-"Recht".
  • Unter dem VORWAND mehr Sicherheit zu erzeugen, versuchen vor allem die Grünen, SPD und Linke durch Vorstöße in Richtung eines TOTALEN VERBOTES von Schusswaffen in Privathand, die durch Wahnsinnstaten einiger einzelner Personen verunsicherte Bürger als Wähler zu gewinnen und VERSCHWEIGEN dabei vorsätzlich, dass die legalen Besitzer von Sport-Jagd sowie historischer Sammelwaffen in der Gesamtkriminalstatistik mit einem Anteil von lediglich etwa 0,001 überhaupt auftauchen (lt. Focus) Legalwaffen sind somit als Tatwaffen mengennmäßig im Minimalbereich. Die statistische wahrscheinlichkeit durch eine legal besessen Schusswaffe ums leben zu kommen liegt bei ca. 1: 3,7 Mio. und damit niedriger als tödliche Schlangenbisse oder Flugzeugabstürze.
Hinzu kommen die bereits möglichen verdachtsunabgängigen Kontrollen von Legalwaffenbesitzern durch die Behörden und damit im Grunde eine KRIMINALISIERUNG von erwiesenermaßen besonders gesetzestreuen BÜRGERN.

Gegen jeden vermeintlichen Starftäter brauchen die Behörden einen Durchsuchungsbefehl, bei den Legalwaffenbesitzer rechtfertigt der legale Waffenbseitz die verdachtsunabhängige KONTROLLE OHNE RICHTERLICHEN BESCHLUSS.

Bestrebeungen in Richtung eines Verbotes von legalen Schusswaffen, würde eine de facto ENTEIGNUNG von unbescholtetenen Bürgern bedeuten.
Auch bei einem Totalverbot von legalen Schusswaffen verblieben noch (lt. BKA) zig Millionen illegale Waffen in der Bevölkerung, vornehmlich bei Extremisten und Kriminellen.
Maßnahmen die darauf gerichtet sind eine große, etwa 2 Millionen Einzelpersonen zäglende Bevölkerungsgruppe pauschal zu Kriminalisieren, zu enteignen, ihres Hobbys und ihrer grundgesetzlich garantierten RECHTE zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu BERAUBEN sind abzulehen. Sie dienen nur der Vortäuschung einer Scheinsicherheit und lenken von den eigentlichen (von der Politik bisher sehr unzulänglich begegneten) Gefahren durch illegale Waffen in der Hand von Kriminellen und Extremmisten ab und sind der sicherheit der Bürger nicht dienlich.
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  • cmrcx Der Umgang mit Waffen muss durch den Staat geregelt werden und darf nur für bestimmte Zwecke und unter Auflagen zugelassen werden. Der Wilde Westen ist nicht freiheitlich und romantisch, sondern eine durch Gewalt dominierte Gesellschaftsform.
    • Ja. Siehe dazu die Begründung in Bundesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung_001. Deutschland hat im europäischen wie internationalen Vergleich eines der schärfsten Waffengesetze.
    • Ab einem gewissen Kontrollniveau ist keine weitere Steigerung der Sicherheit mehr möglich. Auch in Ländern wie Kanada, Österreich oder der Schweiz herrschen keine "Zustände wie im Wilden Westen", obwohl sie sehr permissive Waffengesetze haben und einen sehr hohen Anteil an Waffenbesitzern.
    • Im Gegenteil korreliert ein hoher Anteil an (legalen) Waffenbesitzern mit einem guten Index in Demokratie, Transparenz und niedriger Korruption. - Das bedeutet nicht, daß die Waffenbesitzer dafür die Ursache sind; ein hoher Anteil an LWB ist aber ein Symptom für einen Staat, der dem Staatsbürger vertraut, und das ist die Ursache für die anderen Effekte.
    • Überhaupt nicht gedient ist der Sicherheit oder irgend etwas anderes dadurch, daß man gebetsmühlenartig Sündenböcke beschuldigt und dadurch sogar von den ursächlichen Problemen ablenkt. Bizarr wurde das bei Utöya, als Politiker sich deshalb für ein Verbot von Großkaliberwaffen für Sportschützen aussprachen, während Breivik seine Waffen als Jäger bekam bzw. in Deutschland bekommen hätte. Schärfere Waffengesetze verhindern nicht die versuchten Amokläufe in Kempten und St. Augustin mit scharfen Werkzeugen und Brandflaschen; die Amokfahrt von Appeldoorn; oder sogar den Amoklauf in Lörrach, bei dem eine Kleinkaliber-Sportpistole gemessen an den anderen Tatmitteln nur eine "Nebenrolle" spielte.
    • Kontraproduktiv wird das bei Forderungen nach "zentralen Waffendepots" in unbewohnten Gebäuden und mit Internet-Bekanntgabe der Adressen. Siehe hierzu v.gd/lebach. --Dingo 03:32, 7. Mär. 2012 (CET)
      • ...
  • Mir ist nicht ganz klar was dieser Programmantrag denn nun für konkrete Änderungen vorsehen soll. Es ist sicherlich falsch Sportschützen als Südenböcke heranzuziehen und auch wenn ich alles andere als ein Waffenfreund bin, ist mir klar dass der legale Schütze keine große Gefahr darstellt. Aber wie gesagt: Der Programmantrag sagt nichts programmatisches aus, wäre als Positionspapier besser. Nur dass im Positionspapier die Abschaffung der staatlichen Kontrollen gefordert wird, geht mal garnicht. Nichts für ungut. -Till
    • Der Antrag ist wörtlich aus den Programmen BaWü und S-H übernommen, weil es besser ist, einen einheitlichen Punkt in Landesprogrammen zu haben, als 16 verschiedene Formulierungen für dasselbe. Nicht jeder Programmpunkt muß konkrete Änderungen vorsehen, vor allem weil die Umsetzung des Bundes-Waffenrechts auf Landesebene sehr unterschiedlich ist. Waffenrecht ist auch kein Kern- und Schwerpunktthema - die allerdings auch oftmals bewußt ergebnisoffen formuliert sind (siehe BGE). --Dingo 02:06, 9. Mär. 2012 (CET)
  • Wäre nicht ein Positionspapier sinnvoller? Es gibt so viele wichtige Themen, welche die Gesamtbevölkerung und Zukunft unseres Gemeinwesens betreffen. Müssen wir uns unbedingt weitere Vorwürfe gefallen lassen, wir würden Klientelpolitik für Kiffer, Raubkopierer, Faullenzer und zukünftig auch noch Waffennarren betreiben?(Ironie) Mit einem Positionspapier könnten wir reagieren, sobald Waffenrecht wieder Thema in der Öffentlichkeit wird, aber aktives Agendasetting mit diesem Thema mittels Programm zu betreiben halte ich für ein falsches Signal. - Exillis
    • Ich will's mal so sagen... Waffenrecht ist ein Teil der Innen- und Justizpolitik (siehe die Einbettung des Antrages in S-H und BaWü, Links weiter oben). Wenn im endgültigen Wahlprogramm zu Innen- und Justizpolitik der Antrag am Ende als einziges steht, dann ist nicht der Antrag das Problem... ;-P - ich nehme an, Innenpolitik kommt bis zum Wahlprogramm noch soviel dazu, daß man Klientelpolitik nur noch findet, wenn man mit der großen Lupe sucht (die EMMA aber sicher gerne verleiht. :-D ) --Dingo 20:44, 9. Mär. 2012 (CET)
  • Weiters könnte ich mir den Antrag als Teil eines Gesamtpaketes für Bürgerrechte und gegen Pauschalverdächtigungen und Präventivgesetzgebung der letzten Jahre vorstellen, in dem auch Killerspiele, Internet-Stoppschilder, Anscheins-Kinderpornografie, "gefährliche" Hunde-Verordnung und der Umgang mit weichen Drogen und Nikotin thematisiert würden. Auf alle diese Themen und das berechtigte Anliegen einer Liberalisierung trifft das oben Gesagte zu: Getrennt betrachtet und als Teil des Wahlprogrammes erweckt das einen fatalen Eindruck und spielt unseren Gegnern in die Hände, wenn wir nicht den grösseren Zusammenhang der Deliberalisierung der ganzen Gesellschaft aufzeigen können, die letzlich jeden trifft und nicht nur die einzelnen direkt betroffenen Gruppen.- Exillis