BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Rentenmodell für das 21.Jahrhundert
Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.1 von Manfred Plechaty für AG 60+. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik. |
- Positionspapier Antrag Nr.
- P80
- Beantragt von
- Manfred Plechaty für AG 60+
- Titel
- Solidarische Altersversorgung
- Antrag
Wir bitten den Landesverband Bayern um Genehmigung des Antrages auf ein Positionspapier zur Neustrukturierung der Altersversorgung.
Die derzeitige Rentenpolitik ist gescheitert!
Ziele:
- Gerechte Absicherung eines menschenwürdigen Lebensabends
- Transparente und solidarische Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen an der Finanzierung der Altersversorgung
- Tragfähiges Konzept für die Bewältigung der demographischen Veränderungen
Programmpunkte:
- Wir fordern eine nach unten und oben begrenzte, umlagefinanzierte Grundrente für alle Bundesbürger. In die Rentenkasse zahlen alle Bundesbürger einkommensabhängig ein.
- Wir fordern die Bereitstellung von staatlich abgesicherten Möglichkeiten, durch die alle Bürger für eine Zusatzrente ansparen können.
- Wir fordern eine staatlich abgesicherte Betriebsrente, bei welcher die Firmen z.B. im Falle einer Insovenz nicht auf die Rücklagen zurückgreifen können.
- Wir fordern eine solidarisch finanzierte, altersgerechte Infrastruktur.
- Wenn das BGE kommt, kann dieses Modell integriert werden.
Die Punkte eins bis drei lehnen sich an das bestehende Schweizer Rentenmodell an.
- Begründung
Das Scheitern der Rentenpolitik hat folgende Gründe:
- Beitragsfremde Leistungen die nicht ausgeglichen werden
- finanzielle Basis ist nicht ausgeglichen (nur Arbeitnehmer, keine Beamten und Selbständigen)
- Beitragsbemessungsgrenze (geringere Beteiligung der Besserverdienenden)
- Willkürliche Ausgliederung (Urteil BVG: 1BvL 10/00 vom 27.02.2007) der Arbeitnehmerrente aus dem Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz und Eigentumsschutz sind ausgehebelt)
- Demographische Veränderungen (immer weniger Einzahler, Bevölkerungsverschiebungen in der EU)
Flankiert von einer ungerechten Verteilung zwischen Rentnern, ehemals Selbstständigen und Pensionären, führt dies zu gravierender Altersarmut und einem damit einhergehenden Generationenkonflikt.
Unser Lösungsansatz der Grundrente bietet den Älteren aber auch den nachfolgenden Generationen einen würdevollen Lebensabend mit der zusätzlichen Möglichkeit privat einen steuerfreien weiteren Kapitalstock aufzubauen, einschließlich der stärkeren Beteiligung der Arbeitgeber.
Einzelheiten:
zu Programmpunkt 1. Grundrente (Umlagefinanzierung)
Einzahlung aller Einwohner (Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, nicht Selbständige über 18 Jahre) nach dem Solidarprinzip in eine Rentenkasse in Abhängigkeit des Einkommens einschließlich der persönlichen Gewinne aus Kapitalanlagen (Wertpapiere, Immobilien, Zinsen …). Die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben. Da lt. derzeitigem Verfassungsgerichtsurteil die Mehreinzahler auch mehr ausgezahlt bekommen müssen, muss dort geprüft werden, ob ein min./max. Betrag bei der Auszahlung reicht oder die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt aber wesentlich höher als heute (5600.-€) sein muss. Unser Ziel ist die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Daraus folgt die Finanzierung einer Grundrente mit Mindest- und Höchstauszahlung (Beispiel: wie heute in der Schweiz: min. ~1200.- max. ~1900.-€) für alle Rentenbezieher. Untere Grenze in der Höhe der Deckung aller notwendiger Ausgaben für einen würdevollen Lebensabend (Def. nach §1 GG). Die Grundrente errechnet sich periodisch neu mit Veränderungen der Lebenshaltungskosten (Miete, Nahrung, Kleidung, Kultur, medizinische Versorgung …).
Die Einzahlungen müssen die Ausgaben für die Grundrente decken. Es werden im Prinzip nur begrenzte Reserven für einen Zeitraum, z. B. x Jahr, gebildet um bei wirtschaftlichen Schwankungen flexibel zu sein. Eine Teilfinanzierung orientiert sich bei Einführung des BGE an deren Festlegungen, wobei das BGE in der Höhe eines Existenzminimums ist und lt. Festlegung im derzeitigen Programm nur die Grundversorgung darstellt, während die Grundrente einen würdevollen Lebensabend gewährleisten soll, also höher liegen wird (Finanzierung siehe oben).
zu Programmpunkt 2. Private Zusatzversorgung (staatlich abgesichert)
Der Bürger kann eine Zusatzversorgung zur Erhöhung der Basisversorgung aufbauen. Dieser Kapitalstock darf nur für die Rente verwendet werden und darf nicht steuerlich belastet werden. Die Höhe der Zusatzversorgung ist nach oben offen und kommt dem Einzahler ohne Abzüge zugute. Die Auszahlung muss im Gegensatz zur Riesterrente mit Sicherheiten hinterlegt und staatlich garantiert sein.
zu Programmpunkt 3. Betriebliche Zusatzversorgung
Die Betriebe werden verpflichtet, einen Anteil des Arbeitslohnes in Rücklagen für Firmenrenten anzulegen. Diese müssen ausgelagert werden (Insolvenzschutz). Anpassungen zum Ausgleich von Kaufkraftschwankungen erfolgen periodisch durch eine Beitragsanpassung. Die Zusatzversorgung ist steuerfrei.
zu Programmpunkt 4. Seniorengerechte Infrastruktur (Thema ist vorläufig zurückgestellt)
Seniorengerechte Arbeitsplätze
Die Rentner können ab dem Bezug der Rente weiterhin arbeiten. Die Schaffung von entsprechenden Arbeitsplätzen für Personen über 6x Jahren wird unterstützt. Firmen werden dabei gefördert Weiterbildungsprogramme und Arbeitssituationen daraufhin anzupassen und seniorengerechte Arbeitsplätze anzubieten. Firmen mit mehr als 30 Mitarbeitern werden verpflichtet seniorengerechte Arbeitsplätze anzubieten. Firmen die keine Weiterbildungsprogramme anbieten werden zu einer Umlage der Kosten verpflichtet.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung wird sichergestellt.
Allgemeines
Die Übergangsphase vom bestehenden zu einem neuen System muss gestaltet werden. Da die Verfassung eine Sicherstellung der bisherigen Leistungen fordert, muss für die Einführung eines neuen Konzeptes mit sehr langen Übergangszeiten ( > 30 Jahre) gerechnet werden. Die Ausgestaltung der parallel laufenden Konzepte muß durch eine Expertenkommission gestaltet werden. Eine Einberufung zur Erstellung eines Bundesprogrammes wird gefordert.
Frührentner können ab 63 jederzeit in Rente gehen. Die Grundrente bleibt dabei gleich. Bei der betrieblichen und persönlichen Zusatzversorgung entstehen naturgemäß Abschläge.
Der Frührentner kann parallel zum Rentenbezug weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. (Erweiterung der Erwerbstätigkeit während der Frührente ist derzeit auch ein Antrag der Koalition, im Arbeitsministerium unter Frau von der Leyen).
Verknüpfungen mit den Themen Pflege, Krankenversicherung, sozialer Wohnungsbau sind vorhanden und werden in der Programmausarbeitung beachtet.
Das Positionspapier wird laufend mit der Bundes AG Senioren abgeglichen. Ziel ist ein Programmantrag für den BPT. Die Abstimmung mit der Bundes AG-Senioren ist erfolgt. Anregungen wurden, soweit diese den Grundsätzen des Positionspapieres entsprachen, aufgenommen. Ziel ist es am nächsten BPTe einen Programmantrag zu stellen.
Die Programmpunkte 1-4 können einzeln wirksam werden und damit auch einzeln abgestimmt werden.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Mauri Fischbein
- Manfred Plechaty
- Veit Tameish
- Michael Jobst
- Dieter Reimann
- Herbert Stubner
- wibbels
- Jakob Hetkämper
- hauke holtkamp
- Thomas Wilk
- Hirnbeiss
- M12s
- Das-leben-ist-schoen
- Klaus Brunner
- Deuxcvsix
- Klaus H. Miller
- cmrcx ohne die Punkte 1 und 5
- Gondrino
- Diethard Linck
- Walter Holler
- Ronnie Rigl
- Thomas Blechschmidt
- Peter Otto Wolff
- Thomas Mayer
- Steffen Thüriedl
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- wigbold
- Michael Ceglar
- PiratX
- Ansgarhone: Dagegen. Es fehlt die europäische Komponente. Ich glaube nicht, dass sowohl demografische Daten nur für Deutschland und die Verschiebung des nur innereuropäischen Angebots an Arbeitsmöglichkeiten bei diesem Antrag überhaupt berücksichtigt wird. Nationale Regelungen mögen für die Schweiz und auch Japan (Insellage) richtig sein.
- Stephan Rawolle 14:14, 14. Jun. 2012 (CEST)
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Michael Bachinger
- Wkb-Faxe
- Korbinian 22:12, 7. Mär. 2012 (CET) kann ich nicht beurteilen. - wer sind diese personen oben die sich da als unterstützer eingetragen haben? looks fishy o.O
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Zu Punkt 4: "Der Frührentner kann parallel zum Rentenbezug weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen." Hier sollte vielleicht betont werden, dass die berufliche Tätigkeit rentenwirksam ist, d.h. die Rente erhöht sich. (Bernhard Kaiser)
- zu Programmpunkt 1. Grundrente (Umlagefinanzierung) : warum nicht gleich Grundeinkommen fuer alle? dann koennten wir uns das gesamte komplizierte rentensystem schenken incl. der verwaltungskosten. Wardegar
- weil es einfacher geht, eine Salami Stück für Stück zu essen las am Stück. Vor allem, wenn si eso groß und schwer ist wie ein BGE. Thomas Blechschmidt
- zu Programmpunkt 2. Private Zusatzversorgung (staatlich abgesichert) : die steuerfreiheit der privaten Zusatzversorgung sollte gedeckelt sein, da sonst die reichen mal wieder ein schoenes steuerfreies schlupfloch haetten. oder aber: das USA-aequivalent "401K" z.b. besteuert die kapital entnahme erst bei der auszahlung (und erlaubt den zugriff auf das angesparte erst ab alter 59+1/2). also steuerfrei einzahlen & bei auszahlung steuern zahlen, wenn der verdienst eh geringer ist, und somit weniger steuern anfallen. Wardegar
- Guter Verbesserungsvorschlag für die nächste Runde. Thomas Blechschmidt
- Dieser Antrag enhält für mich nicht ausreichend Informationen darüber, wie man das eigentliche Problem wirklich in den Griff bekommen soll. Hintergrund: Ein Land "erschafft" pro Jahr eine bestimmte Menge an Gütern/Dienstleistungen. Dieser geschaffene "Wohlstand" wird jedes Jahr unter der Bevölkerung (Firmen, Arbeitnehmer, Rentner, Kinder, ...) aufgeteilt. Es ist daher nicht wichtig ob heute jemand Geld für die Rente "zur Seite legt" oder für das Geld konsumiert. Es ist wesentlich wichtiger, wie die Verteilung des (in Zukunft) erwirtschafteten Wohlstands zwischen den "Arbeitnehmern" und den Rentner (und Firmen, Kindern, u.s.w.) geregelt werden soll. Dieser Antrag löst daher, meiner Ansicht nach, das Kernproblem nicht. Das-leben-ist-schoen
- Ich denke dieser Antrag zeigt klar eine Verbesserung zur heutigen Situation. Erstens werden alle Bürger einzahlen (Solidargemeinschaft) und nicht nur Arbeiter und Angestellte und Beamte und Selbständige nicht wie heute. Und zweitens gibt es eine Mindestrente um die Verarmung weiter Teile der Bevölkerung zu vermeiden. Das ist eine klare Umverteilung von Wohlstand zu Armut und eine Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit und geht daher sehr wohl und sehr deutlich auf die Kernprobleme, vor allem die auch die kommenden, ein. (Manfred Plechaty)
- Beim erneuten durchlesen des Antrags muss ich dir teils zustimmen, werde meine Meinung daher ändern. Mir wäre ein "grundlegenderes" Konzept lieber, aber dein Konzept ist tatsächlich besser als das aktuelle. Leider steht im Antrag nur so wenig drin; viele Inhalte aus der Begründung hätte ich im Antrag begrüßt. Vielleicht sehe ich das falsch, aber die Begründung zählt eigentlich nicht zum Teil über den abgestimmt wird. Das-leben-ist-schoen
- Es ist ein Fakt, dass die bisherigen Bundesregierungen das Rentensystem als Schattenhaushalt mit den Belastungen geführt hat, die eigentlich die Solidargemeinschaft über die Steuern finanzieren sollte (versicherungsfremde leistungen siehe dazu einen Text des ADG e.V. dazu). Die Verteilung von Einkünften und Lasten in der Altersversorgung lastet bisher nur auf dSchultern der Arbeitnehmer und die Ansprüche auf Rente werden nach Kassenlage geregelt (sie Entscheid des BVG). Beamte bekommen eine viel höhere Altersversorgung und haben darauf einen vom BVG geschützten Anspruch. Das ist die Schieflage. Diethard Linck
- noch eine Antwort zu 1
- Ich denke dieser Antrag zeigt klar eine Verbesserung zur heutigen Situation. Erstens werden alle Bürger einzahlen (Solidargemeinschaft) und nicht nur Arbeiter und Angestellte und Beamte und Selbständige nicht wie heute. Und zweitens gibt es eine Mindestrente um die Verarmung weiter Teile der Bevölkerung zu vermeiden. Das ist eine klare Umverteilung von Wohlstand zu Armut und eine Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit und geht daher sehr wohl und sehr deutlich auf die Kernprobleme, vor allem die auch die kommenden, ein. (Manfred Plechaty)
- Ich finde das Datum der Zwangsverrentung sollte überhaupt gestrichen werden. Entweder kann ein Arbeitnehmer zu einem bestimmten Alter (gestaffelt nach der körperlichen Schwere bestimmten Berufe) in den Ruhestand treten oder er kann nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren seine Rente beziehen. Er kann aber auch weiterarbeiten, wenn er möchte. PiratX
- Die "Zwangsverrentung" ist oft in den Tarifverträgen verankert. In den letzten Jahren haben sich die Unternehmen zu Lasten der Renten-Solidargemeinschft und der Betroffenen von Mitarbeitern getrennt. Diethard Linck
- Dann sollte noch Altersteilzeit und Vorruhestand mit einer Staffelung der Rentenbezüge vorgesehen sein ( Säule 2/3). PiratX
- Die vorgeschlagene Umlagefinanzierung ist kurz- oder mittelfristig garnicht kostendeckend realisierbar. Am besten lässt man den Punkt offen für eine spätere Diskussion. PiratX
- Das Rentenmodell der Schweiz ist ein Beispiel dafür, dass das angedachte System finanzierbar ist, wen alle Bevölkerungsgruppen beteiligt sind. Diethard Linck
- ...
- "Die Auszahlung und Finanzierung orientiert sich an der Festlegung des BGE."
- Ich finde das Positionspapier gut, würde dem zustimmen. Wir sollten uns hier aber nicht auf die Auszahlung und Finanzierung eines BGE beziehen, das es nicht gibt. Entweder Du lässt das weg oder schreibst konkret hin, was das bedeutet. ValiDOM
- Thomas Blechschmidt Da es heißt: "Wir bitten den Landesverband Bayern um Genehmigung des Antrages auf ein Positionspapier zur Neustrukturierung der Altersversorgung." stimme ich für den Antrag. Ich halte es für wesentlich produktiver, das Thema überhaupt anzugehen, als eine Ablehnung mit der Begründung zu fordern, das ein oder andere sei nicht genügend berücksichtigt oder der Antrag gehe nicht weit genug. Der Leitsatz formuliert eine Bitte. Dieser kann ohne weitreichende Konsequenzen entsprochen werden. Die veröffentlichten Argumente dagegen erinnern mich an das Bild der Mitglieder einer Viererkette im Fußball, die den Ball hin- und herschieben und sich dabei beklagen, dass die Stürmer keine Tore schießen.
Ceterum censeo:
- Der Solidaritätszuschlag wird umbenannt in einen Rentensolidaritätszuschlag und beibehalten. So wie er ist und für alle Einokommensarten. Dafür Einführung einer Grundrente / Basisrente für alle in Höhe von z. B. 1.000 Euro zum 01.01.2014 (Wenn wir im Bundestag mitreden) - Die Rentenerhöhung wird zukünftig nach dem Prinzip errechnet: Pauschale Erhöhung der gesamten Rentensumme der gesetzlichen Rentenversicherung um x,yz % und Aufteilung der gesamten Erhöhung auf alle Rentenbezieher nach Anzahl der Rentner (Köpfe). Also: Gesamterhöhung z. B. 2,2 MRD Euro geteilt durch 22 Mio. Rentner ergibt 100 Euro pro Jahr für jeden mehr. Fair und solidarisch und ungeachtet der aktuellen Rentenhöhe. Nachzudenken könnte sich lohnen über einen Degressionsfaktor der höhere Renten schwächer erhöht und niedrige stärker um so eine weitere Spreizung zwischen den Renten zu verringern und diese zurückzufahren. Alle Rentner zahlen für Brot, Butter, Strom, Benzin, Bier, Wurst, Käse, Fahrkarten und anderes schlielßich den gleichen Betrag in Euro mehr im Zuge der Inflation. Warum sollten die einen dann mehr von einer Erhöhung profitieren als die anderen? Schließlich trägt in der Regel kein Rentner mehr aktiv zur Steigerung der Wirtschaftleistung bei. Gleiche Behandlung für alle. Die jetzige Praxis treibt mehr und mehr Rentner in die Armut, weil sie finanziell den Anschluss verlieren.
- Anregungen aus dem Bayernplenum vom 10.03.2012, 10:00-16:00 Uhr, Thema: Rentenpolitik
- Vereinfachung des Systems mit Erfassung der Rentenhöhe über Umsatz
- Prinzipielles System muß festgelegt werden (Änderungen am Bestehenden (KVP wie bisher - kleine Schritte), neues System auf Basis des bisherigen (Erwebstätigenrente), ganz neuer Ansatz (Sicherstellung der Bedürftigkeit im Alter)
- Übergandsprobleme bei Systemwechsel sind zu regeln
- Erwebstätigenrente: Umstellung wäre möglich, nach Beschluß alle neuen in neue Versicherung
- Finanzierung durch Rentenkasse: Solidarprinzip vs. Fremdvergabe (Versicherungsfremde Leistungen) von Mitteln (lt. Kress del Bondio sind die Gelder der Rentenkasse richtig eingesetzt, für Rententhemen aber etwas weiter entfernte (Hinterbliebene, Russlanddeutsche ...) Bereiche.
- Hierzu der Hinweist auf ein Dokument des ADG e.V. zu dem Begriff und der Höhe der Versicherungsfremden Leistungen Diethard Linck
- Kapitalgedeckelte Finanzierung: Verwaltungskosten, Rendite und Auszahlungsbetrag muss garantiert werden.
- Betriebsrenten dürfen nicht lohnwirksam (reduzierend) herausgegeben werden (Verpflichtung für separates Konto "Rentenversorgung" direkt aus Gewinn)
- Pensionskassen mit aufnehmen
- Mindestbetrag und Maxbetrag wird bevorzugt (Auszahlung durch Punkterechnung nach Einzahlungsbetrag und -zeit)
- Ohen Beitragsbemessungsgrenze
- Einzahlung durch alle Erwerbstätige + Nichterwerbstätige (Einzahlung bei Nichterwerbstätigen durch den Bund) Manfred Plechaty
- Auf Empfehlung von Ron bei unserem letzten Stammtisch, der meinte dass beim Parteitag nur über den Antrag, nicht aber über die Begründung abgestimmt wird, schlage ich folgende Umformulierung vor
Wir bitten den Landesverband Bayern um Abstimmung über den Antrag zur Neustrukturierung der Altersversorgung.
- 1. Die Piraten fordern eine umlagefinanzierte Grundrente. Alle Bundesbürger zahlen einkommensabhängig ein.
- 2. Die Piraten fordern eine staatlich abgesicherte Zusatzversorgung , mit der alle Bürger für ihre Rente zusätzlich ansparen können.
- 3. Die Piraten fordern eine staatlich abgesicherte (insolvenzgesicherte) Betriebsrente
- 4. Die Piraten fordern eine altersgerechte Infrastruktur'
--Mauri 17:05, 11. Mär. 2012 (CET)
--Stephan Rawolle 14:27, 14. Jun. 2012 (CEST)
zu Punkt1:
- wenn alle einzahlen, müssen auch alle Empfangsberechtigt sein bzw. werden; d.h. auch derjenige, der 40 Jahre selbstständig war, nie etwas in die Kasse eingezahlt hat; aber mit einem Mal eine tolle Grundrente kassieren soll!
zu Punkt2:
- Warum soll die Zusatzrente staatlich abgesichert sein??? Wie soll der Staat denn dafür bürgen - und vor allem warum - warum soll der Bürger entmündigt werden??? Wie soll der Staat reglementieren, welche Produkte der Bürger abschließt? Warum soll der Staat haften, wenn ein Bürger seine Altersvorsorge in ein Produkt seiner Wahl investiert, dieses Produkt aber nicht hält was es verspricht, dann soll der Staat haften??? Um Gottes Willen, dann kann der Bürger hochspekulativ anlegen, und wenns nicht klappt, ob der Staat um die Ecke und zahlt den Verlust - super Lösung!
zu Punkt3:
- Diese gibt es längst, dafür gibt es den PSV (Pensionssicherungsverein); die fünf Durchführungswege der bAV, insbesondere die FIDV und die PK sind doch schon per se zur Garantie gezwungen; viel eher gibt es Handlungsbedarf bei den andere: PF, PZ und UK. Hier werden auch unglaublich viele Mittel zur Seite geschafft.
Fazit: der gesamte Antrag ist in keinster Weise durchdacht; alles nur inhaltsleere Aussagen. Überhaupt keine Details wurden berücksichtigt. Dieser Antrag wird von jedem politischen Mitbewerber dankbar angenommen - damit nehmen die uns richtig auseinander.
--Stephan Rawolle 14:27, 14. Jun. 2012 (CEST)