BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Antragskommission/Antragstypen

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Die Planung des Programmparteitags in Straubing hat mit einer Besonderheit zu kämpfen: zwar soll dabei die programmatische Entwicklung vorankommen, im Moment haben wir aber bereits vier unterschiedliche Programmstrukturen, die den Rahmen für Programmanträge vorgeben.

Die Alternativen

Beim Landesparteitag 2010 in Regensburg wurde das Programmentwicklungskonzept beschlossen, das den Rahmen für die programmatische Weiterentwicklung des Landesverband schaffen sollte. Zwar wurden weite Teile dieses Antrags nicht umgesetzt (beispielweise die Fach- und Interessensgruppen sowie die Programmtage), aber formell hat es weiterhin Gültigkeit. Sollte es beibehalten werden, dürften am LPT in Straubing formell nur Positionspapiere beschlossen werden. Allerdings wurde bereits ein Antrag zur Rücknahme des Programmentwicklungskonzepts eingereicht, der es ermöglichen würde, auch direkt über Wahlprogrammanträge abzustimmen.

Außerdem stehen zwei Satzungsänderungsanträge zur Abstimmung: Grundsatzprogramm des LV Bayern und Landesprogramm des LV Bayern. Diese beinhalten die teilweise Rücknahme des Programmentwicklungskonzepts (da sie dem Konzept in dem Punkt widersprechen, der eine Positionierung zu Bundesthemen jenseits von Positionspapieren ausschließt) und schaffen zudem den Rahmen für die direkte Annahme von Programmpunkten auf Landesebene, die auch bundesweite Themen bzw. Landesthemen jenseits eines Wahlprogramms betreffen.

Antragstypen

Die folgenden Antragstypen sind primär als Hilfskonstrukte gedacht, die der Ungewissheit im Bezug auf unsere Programmstruktur Rechnung tragen sollen. Die Klassifizierung könnte sich auch in Zukunft als nützlich erweisen, ob das aber der Fall sein wird ist offen.

Positionspapier Land (PPL)

  • Betrifft ein Thema, das auf Landesebene entschieden wird oder durch einen Staatsvertrag oÄ geregelt ist, was die Mitsprache der Länder sichert (z.B. Jugendschutzmedienstaatsvertrag, Glücksspielstaatsvertrag, Rundfunkstaatsvertrag)
  • Dient als Vorlage für einen Programmantrag auf Landesebene und stellt gleichzeitig eine eigenständige Aussage dar, kann sowohl eine allgemeine Positionierung zu einem Thema als auch konkrete Forderungen enthalten
  • Kann zusammen mit einem dazugehörigen Programmantrag eingereicht werden
  • Ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema, im Idealfall einschließlich stimmiger Begründung, die für die Argumentation nach Außen verwendbar ist

Positionspapier Bund (PPB)

  • Betrifft ein Thema, das auf Bundesebene entschieden wird und nur geringe bis keine Mitsprache der Länder zulässt
  • Dient als Vorlage für einen Grundsatzprogramm-, Wahlprogramm- oder Positionspapierantrag auf Bundesebene und stellt gleichzeitig eine eigenständige Aussage auf Landesebene dar, kann abhängig davon sowohl allgemeine Positionierungen als auch konkrete Forderungen enthalten
  • Kann zusammen mit einem dazugehörigen Programmantrag eingereicht werden
  • Ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema, im Idealfall einschließlich stimmiger Begründung, die für die Argumentation nach Außen verwendbar ist

Wahlprogramm Landtagswahl (WP)

  • Konkrete Forderungen zu einem Thema, das auf Landesebene entschieden wird oder durch einen Staatsvertrag oÄ geregelt ist, was die Mitsprache der Länder sichert ("Was wollen wir nach Einzug in den Landtag erreichen")
  • Im Idealfall ergänzt durch ein Positionspapier, das ausführlich auf das Thema eingeht
  • Im Idealfall ergänzt durch eine stimmige Begründung, die für die Argumentation nach Außen verwendbar ist

Landesprogramm - Landesthema (GPL)

  • Allgemeine Positionierung zu einem Thema, das auf Landesebene entschieden wird oder durch einen Staatsvertrag oÄ geregelt ist, was die Mitsprache der Länder sichert
  • Im Idealfall ergänzt durch ein Positionspapier, das ausführlich auf das Thema eingeht
  • Im Idealfall ergänzt durch eine stimmige Begründung, die für die Argumentation nach Außen verwendbar ist

Landesprogramm - Bundesthema (GPB)

  • Allgemeine Positionierung zu einem Thema, das auf Bundesebene entschieden wird
  • Im Idealfall ergänzt durch ein Positionspapier, das ausführlich auf das Thema eingeht
  • Im Idealfall ergänzt durch eine stimmige Begründung, die für die Argumentation nach Außen verwendbar ist

Festsetzung des Antragstypen

Alle Antragsteller sind angehalten, sich im Vorfeld die Antragstypen für ihre Anträge auszuwählen. Falls Schwierigkeiten bestehen, kann die Antragskommission beratend zur Seite stehen. Falls die Antragskommission zweifel an einer Einsortierung hat wird Kontakt zum Antragsteller aufgenommen, selbiges gilt für die Anträge die bereits jetzt in der Antragsfabrik drinstehen.

Die Antragstypen wurden so aufgeteilt, dass grundsätzlich jeder Antrag nur zu einem Typ gehören kann; gleichzeitig macht es Sinn, umfangreiche Anträge als Blöcke ("Programmantrag + erläuterndes Positionspapier", "Grundsatzprogrammantrag mit allgemeiner Positionierung + Wahlprogrammantrag mit konkreten daraus abgeleiteten Forderungen") zu stellen. Alle vorgeschlagenen Antragsreihenfolgen sehen vor, dass in solchen Blöcken eingereichten Anträge stets auch zusammen debattiert werden.

Behandlung der Antragstypen

Je nachdem, für welche Programmstruktur wir uns entscheiden, werden die einzelnen Antragstypen im unterschiedlichen Rahmen behandelt. Dabei ist die Staffelung so gestaltet, dass unabhängig von der Programmstruktur kein Antrag wegen seines Typs "durchfällt", so wird zum Beispiel ein als "Grundsatzprogramm - Bund" eingereichter Antrag bei Nichtannahme der entsprechenden Satzungsänderungen als "Positionspapier - Bundesthema" behandelt.

1. Status Quo (weder die Rücknahme des Programmentwicklungskonzepts noch ein Satzungsänderungsantrag zum Landes(-grundsatz-)programm werden angenommen):

  • PPL, WP, GPL -> Positionspapier (Landeswahlprogramm)
    • Keine Einreichungsfrist, einfache oder 2/3-Mehrheit je nach Beschluss
  • PPB, GPB -> Positionspapier (Bundesthema)
    • Keine Einreichungsfrist, einfache oder 2/3-Mehrheit je nach Beschluss
  • Es werden keine Anträge formell als Programmanträge behandelt.

2. Aufhebung des Programmentwicklungskonzepts, Ablehnung beider Satzungsänderungsanträge:

  • PPL, GPL -> Positionspapier (Land)
    • Keine Einreichungsfrist, einfache oder 2/3-Mehrheit je nach Beschluss
  • PPB, GPB -> Positionspapier (Bund)
    • Keine Einreichungsfrist, einfache oder 2/3-Mehrheit je nach Beschluss
  • WP -> Wahlprogramm (Land)
    • 2 Wochen Einreichungsfrist, 2/3-Mehrheit

3. Annahme eines der Satzungsänderungsanträge:

  • PPL -> Positionspapier (Land)
    • Keine Einreichungsfrist, einfache oder 2/3-Mehrheit je nach Beschluss
  • PPB -> Positionspapier (Bund)
    • Keine Einreichungsfrist, einfache oder 2/3-Mehrheit je nach Beschluss
  • WP -> Wahlprogramm (Land)
    • 2 Wochen Einreichungsfrist, 2/3-Mehrheit
  • GPL, GPB -> Landes-/Grundsatzprogramm
    • 2 Wochen Einreichungsfrist, 2/3-Mehrheit

Ein Wort zu sonstigen Anträgen

Besonders bei den letzten Bundesparteitagen wurden vermehrt Anträge als "Sonstige Anträge" eingereicht, die eigentlich garnicht in diese Kategorie gehören. Solche Anträge werden nach Absprache mit dem Antragsteller in eine der anderen Kategorien umgeführt. Eine Übersicht, was als echter "sonstiger Antrag" gilt:

  • Anträge zur GO und TO – manche GO-/TO-Vorschläge sollten sinnvollerweise bereits im Vorfeld besprochen werden und können als sonstige Anträge eingereicht werden.
  • Anträge auf Redezeit – technisch ein TO-Antrag.
  • Anträge auf Geldmittel – ich weiß nicht, ob ein LPT über die Verwendung von Geldmitteln entscheiden kann, wenn ja gehört es in diese Kategorie; sollten die Geldmittel für inhaltliche Aktionen gedacht sein gilt allerdings dasselbe wie für andere Unterstützungserklärungen (also → Positionspapier).
  • Verwaltungstechnische/strukturelle Anträge – manche Sachen sind für die Satzung zu kleinkariert, sollten aber vom LPT abgesegnet werden (z.B. “Redaktionelle Bearbeitung des Parteiprogramms“).
  • Anträge auf Beauftragung – hierzu zählt auch die Schaffung von Arbeitsgruppen oder ähnlichem, auch wenn es relativ wenig Sinn macht, da Organe nur über die Satzung definiert werden können. Soll der Beauftragte bzw. die Gruppe allerdings einen bestimmten inhaltlichen Schwerpunkt haben, gilt dasselbe wie für andere inhaltliche Positionierungen (→ Positionspapiere).

Zu den Sonstigen Anträgen zählen ausdrücklich nicht:

  • „Der LPT/LaVo möge Aktion X unterstützen“ - entweder die Aktion ist durch die bestehende Programmatik gedeckt, dann ist der Antrag überflüssig, oder nicht, dann ist es ein inhaltlicher Antrag und gehört zu den Positionspapieren.
  • „Der LPT möge eine Erklärung/Stellungnahme zu Y abgeben“ - auch hier gilt: entweder ist die Erklärung durch bestehende Beschlüsse abgedeckt oder es handelt sich um eine inhaltliche Aussage. Wenns dringend ist kann der entsprechende Antrag als Positionspapier eingereicht und über die TO vorgezogen werden.
  • Anträge an den LaVo haben grundsätzlich nichts am LPT verloren, da bindende Weisungen vom PartG ausgeschlossen sind und ansonsten jeder auch so einen Antrag an den Vorstand stellen kann. Will jemand unbedingt ein Meinungsbild zu seinem Antrag an den Vorstand einholen kann es über einen GO-Antrag auf Meinungsbild gemacht werden.