BW:Landtagswahl 2016
Inhaltsverzeichnis
Im Frühjahr 2016 steht die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg an.
Kandidaten und Wahlkreise
- BW:Landtagswahl_2016/Wahlkreise
- Status nach Regierungsbezirk Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen
- Stammtische nach Wahlkreise
- Kandidaten
- Stand der Unterschriftensammlung
- Sammelchancen
- Stand der Aufstellungsversammlungen
Organisation des Landtagswahlkampfs
Zur Koordination der Landtagswahl wird die AG Landtagswahl gebildet.
Grundlagen
- Informationen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016 (PDF)
- Informationen zum Wahlrecht in Baden-Württemberg
- Gesetz über die Landtagswahlen (Landtagswahlgesetz - LWG)
- Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetzes (Landeswahlordnung - LWO)
Wahlverfahren
In Baden-Württemberg werden keine Landeslisten aufgestellt - d.h. die Partei kann nur in Kreisen gewählt werden, in denen sie Direktkandidaten aufstellt. Im Landtag vertreten sind direkt gewählte Kandidaten sowie Parteien, die Landesweit auf über 5% der Gesamtstimmen kommen.
Der Landtag mit nominell 120 Abgeordneten wird alle fünf Jahre gewählt. Wer die meisten Stimmen in einem der 70 Wahlkreise erreicht, erhält das Direktmandat für diesen Wahlkreis und zieht in den Landtag ein. Die 120 Sitze werden landesweit im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren auf alle Parteien verteilt, die mindestens 5 % der Stimmen erreicht haben. Danach werden die Sitze jeder Partei – wieder nach Sainte-Laguë/Schepers – auf die vier Regierungsbezirke verteilt...
Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie hier Direktmandate erreicht hat, werden die weiteren Sitze der Partei innerhalb des Regierungsbezirks in der Reihenfolge ihrer absoluten Stimmenzahlenprozentualen Stimmenanteile[1] (an
den Stimmenzahlen aller Bewerber) zugeteilt. Diese Mandate werden Zweitmandate genannt. Für den Fall, dass eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erlangt, als ihr hier zustehen, wird wie folgt verfahren: Die Partei behält ihre Sitze als Überhangmandate, es wird aber die Zahl der Sitze in diesem Regierungsbezirk so erhöht, dass die Sitzverteilung dem Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen wieder entspricht (Ausgleichssitze für die anderen Parteien).[2]
Anders ausgedrückt: Aus jedem Wahlkreis erhält der Kandidat mit den meisten Stimmen ein Direktmandat. Die Gesamtsitze im Landtag werden an alle Parteien mit landesweit mehr als 5% der Stimmen verteilt.[3] Für jede Partei wird dann (auf Ebene der 4 Regierungsbezirke) eine Art Liste der Kandidaten aufgestellt, sortiert nach der Anzahl der Stimmen (in Prozent), die dieser Kandidat erhalten hat (d.h. ein Kandidat der mehr Stimmanteile in seinem Wahlkreis erhalten hat, hat eine größere Chance in den Landtag zu kommen. Jede Stimme für einen Kandidaten ist eine Stimme für die Partei - unabhängig davon, ob der Kandidat auch die Mehrheit in seinem Kreis gewinnt!)
Kritik am (alten) Wahlverfahren: http://www.wahlrecht.de/landtage/baden-wuerttemberg.htm
Sitzverteilung 2011
Partei | Stimmenanteil | Sitze | Sitzanteil |
---|---|---|---|
CDU | 39 | 60 | 49,6 |
Grüne | 24,2 | 36 | 12,2 |
SPD | 23,1 | 35 | 27,3 |
FDP | 5,3 | 7 | 10,8 |
Sonstige | 5,6 | -- | -- |
Gesamt | 66,3 (1) | 118 |
(1) Wahlbeteiligung
Die PIRATEN erhielten 103.618 Stimmen entsprechend 2,1%
Modalitäten der Anmeldung
Die Parteien, die aktuell nicht im Landtag vertreten waren, müssen außerdem Unterstützungsunterschriften einreichen. (§24 LWG)
In Baden-Württemberg gibt es hierbei eine Besonderheit: Denn es gibt keine Landeslisten. Es reicht, wenn eine Partei lediglich in einem der insgesamt 70 Wahlkreise antritt, sie muss nicht flächendeckend vertreten sein. Doch für jeden Wahlkreis, in dem die Partei antreten will, muss sie mindestens 150 Unterstützungsunterschriften sammeln und beim Kreiswahlleiter einreichen. Deshalb gibt es keine landeseinheitlichen Stimmzettel, sondern diese können von Wahlkreis zu Wahlkreis durchaus variieren.
Die Formkriterien des Wahlvorschlags sind in §23 der Wahlordnung geregelt - Pflichtlektüre für die Orga!
Termine
- Terminplanung Kandidatenaufstellung Ende 2014 anfangen, Pläne zu schmieden. Eine normale Einladungsfrist für die Mitglieder genügt (vier Wochen vorher ist wohl als vernünftig anzusehen) laut Landeswahlleiterin, die Form ist unserer Satzung überlassen (Textform, d.h. email oder schriftlich).
- Kandidatenaufstellung ab dem 01.02.2015 (15 Monate vor der Wahl, §24 LWG). Wahlvorschläge können noch 2 Monate vor der Wahl eingereicht werden. Um aber Unterschriften bei Rückweisung nachreichen zu können sollten die sehr frühzeitig und schubweise beim KWL eingereicht werden.
- Unterschriften sammeln Ab ~Februar 2015 (Direkt nach der Aufstellung)
- Abgabe unterschriebene Bewerbungen 14. Januar 2016, 18:00 Uhr (59. Tag 18:00 vor der Wahl nach §26 LWG)
- Entscheidung über Zulassung der Wahlvorschläge (tba)
- Wahl (tba)
Terminplanung Aufstellungsversammlung
Die Termine für die Aufstellungsversammlungen können (durch die lokalen Stammtische) geplant werden, sobald Kandidaten für Bewerber, Ersatzbewerber und Vertrauenspersonen bereitstehen.
Es müssen alle Parteimitglieder des jeweiligen Kreises eingeladen werden. Kennzeichnend sind hier die Wahlkreise. In S/MA/KA darf die Versammlung für die gesamte Stadt erfolgen.
Kandidatenaufstellung
Wahlkreis-Weise sollten möglichst früh im Jahr 2015 Kandidaten, Ersatzkandidaten und Vertrauenspersonen festgelegt werden. Auch auf den Versammlungen können noch Kandidaten nominiert werden.
Bewerber und Ersatzbewerber einer Partei können höchstens in zwei Wahlkreisen vorgeschlagen werden. Niemand darf in einem Wahlkreis in verschiedenen Wahlvorschlägen (d.h. Bewerber und Ersatzbewerber gleichzeitig) vorgeschlagen werden. Da der Stimmenanteil landesweit ausgewertet wird, ist es wichtig, wirklich in jedem Wahlkreis einen Kandidaten aufzustellen - man verschenkt sonst wertvolle Stimmen, die man für die 5% braucht.
Diese Versammlung darf frühestens 15 Monate vor Ende der aktuellen Legislaturperiode stattfinden. Als Kandidat darf jeder aufgestellt werden, der volljährig ist und zum Wahltag seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg wohnt (ausgeschlossen sind Personen, denen vor Gericht das Wahlrecht abgesprochen wurde oder für die ein Betreuer bestellt wurde).
Rein rechtlich muss der Kandidat nicht aus dem Kreis stammen - aber es hat natürlich taktische Vorteile.
Aus der Versammlung gehen Wahlbewerbungen hervor (d.h. bsp. Wahlkreis A bestimmt einen Kandidaten und reicht für diesen eine Wahlbewerbung ein). Jede Wahlbewerbung muss vom Landesvorstand unterzeichnet werden, der Kandidat muss schriftlich (und unwiderruflich) seine Zustimmung erklären und für *jeden* Wahlkreis braucht man 150 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem Kreis.
Eingereicht werden jeweils ein Kandidat, ein Ersatzkandidat (ist optional, aber empfehlenswert) und zwei Vertrauensleute. Wahlvorschläge müssen spätestens am 59. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr beim zuständigen Kreiswahlleiter schriftlich eingereicht werden. NUR die Vertrauensleute sind Ansprechpartner der Kreiswahlleiter bzw. können Änderungen an den Wahlvorschlägen einreichen (u.A. werden sie bei Mängeln der Bewerbungen benachrichtigt).
Für Mängel bzw. Widerspruch oÄ bitte die Paragraphen 30ff des Landtagswahlgesetzes lesen - Pflichtlektüre für Kandidaten und Vertrauensleute!
Unterschriften sammeln
In jedem der derzeit 70 Wahlkreise brauchen wir Kandidaten (Bewerber+ möglichst auch Ersatzbewerber, letzterer aus Nachbarwahlkreis wie die rule FDP es vorsieht ist sinnvoll, wenn sonst keiner will) - und jeweils 150 Unterschriften! Macht zusammen 10500 Unterschriften, die mit Abstand höchste Hürde bei Landtagswahlen in ganz Deutschland (vgl. runner-up: Bayern hat 7 Regierungsbezirke, die zusammen gut 8000 Unterschriften für die Zulassung zur Landtagswahl brauchen, alle anderen Bundesländer Landeslisten mit maximal 2000 Unterschriften landesweit).
Nach der Wahl
Der Landeswahlleiter informiert im Staatsanzeiger über das amtliche Endergebnis der Wahl. Gewählte Bewerber werden schriftlich informiert und müssen binnen einer Woche schriftlich erklären, dass sie die Wahl annehmen. Annahmen unter Vorbehalt gelten als Ablehnung.
Plakatierung
Eine Übersicht über den Stand der Plakatierung gibt es hier
Neben allgemeinen Informationen wird dort, aufgeteilt nach Bezirksverbänden, auf die jeweiligen Wahlkreise verlinkt. Hier könnt ihr direkt in die Bezirke springen: