BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres Justiz
Inhaltsverzeichnis
- 1 Links
- 2 Inneres und Justiz
- 2.1 Bürgerrechte und Datenschutz
- 2.2 Geschützte Bürger und unabhängige Justiz
- 2.2.1 Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben
- 2.2.2 Bessere Ausstattung der Polizei
- 2.2.3 Polizeireform
- 2.2.4 Polizeiarbeit im Internet
- 2.2.5 Stopp der Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet
- 2.2.6 Waffenrecht
- 2.2.7 Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten
- 2.2.8 Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei
- 2.2.9 Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
- 2.2.10 Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften
- 2.2.11 Freiheit der Lebensgestaltung für Staatsdiener
- 2.2.12 Auflösung des Landesamts für Verfassungsschutz
- 2.2.13 Abschaffung des Paragrafen 166 StGB
- 2.3 Bürgerfreundliche Verwaltung
- 2.3.1 Bürgerfreundliches eGovernment
- 2.3.2 Offene Dateiformate in der Verwaltung
- 2.3.3 Freie Software in der Verwaltung
- 2.3.4 Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens
- 2.3.5 Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten
- 2.3.6 Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen
- 2.3.7 Open Data
Links
- AG Recht der Bundespartei
- AG Justizpolitik der Bundespartei
- Rechtssicherheit im Internet
- Deutsches Grundgesetz seit 1949
Beschluss des Landesparteitags vom 21./22.2.2015
Inneres und Justiz
In der Vergangenheit wurden im Bereich der Sicherheitspolitik ineffektive Gesetze erlassen und gleichzeitig die Mittel für Polizei und andere Behörden gekürzt. Grundrechte wurden im Interesse einer "gefühlten Sicherheit" eingeschränkt und die Überwachung hat zugenommen, ohne dass Sicherheit wirksam erhöht wurde.
Wir setzen uns für eine Sicherheitspolitik ein, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert und nicht an den Kontrollvorstellungen eines übermächtigen Verwaltungsapparates. Dazu gehört auch, dass Bürger die Möglichkeit haben, die Aktivitäten von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz demokratisch zu kontrollieren.
Bürgerrechte und Datenschutz
Keine Einschränkung von Grundrechten
Wir werden dem Versuch der Einschränkung von Grundrechten durch Gesetze oder Verwaltungsvorschriften entschieden entgegentreten.
Die Erleichterung polizeilicher Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Feststellung der Personalien ohne konkreten Verdachtsmoment sind in unseren Augen ebenso unverhältnismäßige Grundrechtsverletzungen wie Verschärfungen des Versammlungsrechts.
Versammlungsfreiheit schützen
Verschärfungen des Versammlungsrechts bedrohen die freie öffentliche Meinungsäußerung. Zum einen werden dadurch höhere Hürden für die Organisatoren von Versammlungen aufgestellt. Zum anderen werden mögliche Teilnehmer an Versammlungen durch Maßnahmen wie Videoaufzeichnungen und Personenkontrollen vor Ort von einer Teilnahme abgehalten. Deshalb lehnen wir den allgemeinen und präventiven behördlich angeordneten Einsatz von Überwachungstechnologie bei Demonstrationen ab.
Wir sehen keinen Bedarf für strengere Regelungen und sprechen uns gegen eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts aus. Die Angabe der persönlichen Daten aller Ordner verletzt Persönlichkeitsrechte. Die anonyme Teilnahme an Versammlungen in geschlossenen Räumen darf nicht beeinträchtigt werden. Störungen dürfen nicht grundsätzlich das Ende von Versammlungen bedeuten.
Die Möglichkeit zur Organisation von und Teilnahme an Versammlungen ist ein wichtiges Grundrecht. Deshalb unterstützen wir den Aufruf des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.
Keine verdachtsunabhängigen Personenkontrollen
Bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, z.B. bei der Schleierfahndung, werden häufig Menschen basierend auf ihrem Aussehen, ihrer vermuteten ethnischen Herkunft oder Religion zur Kontrolle ausgewählt. Dieses Vorgehen schafft ein gesellschaftliches Klima der Ausgrenzung, Einschüchterung, Diskriminierung und des Misstrauens. Wir lehnen die Vorverurteilung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens ab. Dafür ist in einer aufgeklärten Gesellschaft kein Platz. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen widersprechen außerdem dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Wir werden deswegen verdachtsunabhängige Personenkontrollen untersagen.
Verbot anlassloser Durchsuchung
Wir halten die anlasslose Personalienfeststellung und Durchsuchung von Menschen durch die Polizei für einen nicht begründeten Eingriff in die Privatsphäre und möchten sie daher grundsätzlich nicht mehr erlauben. Die Möglichkeit anlassloser Kontrollen erzeugt ein Klima der Angst, wenn Polizeikräfte zugegen sind - wie alle Maßnahmen zur verdachtsunabhängigen Überwachung der Bürger. In einem solchen Klima empfinden die Menschen den Staat nicht mehr als Partner.
Öffentliche Überwachung einschränken
Die zunehmende pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum dient lediglich der gefühlten Sicherheit und greift unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen. Wir lehnen den weiteren Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen zudem in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen ist dringend erforderlich.
Keine automatisierte Kennzeichenerfassung
Obwohl das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt hat, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zum Abgleich mit Fahndungsdaten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird immer wieder darüber nachgedacht. Ebenso besteht die Möglichkeit, bei Einführung einer PKW-Maut die erfassten Kennzeichnen zu Fahndungszwecken zu nutzen. Den Lippenbekenntnissen, dass dies nicht geschehen wird, schenken wir keinen Glauben. Wir sehen überdies die Gefahr, dass einmal gesammelte Daten gespeichert und für Bewegungsprofile ausgewertet werden können. Einen solchen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenartiger Abgleich von erfassten Kennzeichen ist für uns nicht akzeptabel.
Biometrische Daten
Wir lehnen die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne nachgewiesene Straftat kategorisch ab. Informationspflicht gegenüber Betroffenen verdeckter Ermittlungen Wer Ziel einer verdeckten Maßnahme der Polizei geworden ist, muss grundsätzlich nachträglich darüber informiert werden. Die aktuelle Regelung im Polizeigesetz Baden-Württemberg besagt, dass Betroffene einer verdeckten polizeilichen Maßnahme unter anderem dann nicht informiert werden müssen, wenn seit der Beendigung der Maßnahme fünf Jahre verstrichen sind. Eingriffe in Grundrechte wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Wohnung müssen aber rechtsstaatlich stets nachvollziehbar sein. Dazu sind Informationen über eine vergangene Maßnahme zwingend erforderlich. Das Gesetz ist dahingehend anzupassen.
Geschützte Bürger und unabhängige Justiz
Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben
Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben.
Bessere Ausstattung der Polizei
Um der Polizei die Erfüllung ihrer Aufgaben in einem vernünftigen Maße zu ermöglichen, muss die materielle und personelle Ausstattung verbessert werden. Die Anschaffung von Ausrüstung wie Fotoapparaten oder Schutzwesten kann nicht dem einzelnen Polizisten aufgebürdet werden. Gleichzeitig müssen ausreichend Beamte beschäftigt werden, um die Polizeiarbeit angemessen bewältigen zu können.
Polizeireform
Die Piratenpartei steht der Polizeireform der grün-roten Landesregierung kritisch gegenüber. Es wird zu prüfen sein, inwiefern die Reduzierung von 37 Direktionen auf 12 Präsidien tatsächlich Mittel und Ressourcen einspart, ohne die Handlungsfähigkeit der Polizei zu beeinträchtigen. Wir sprechen uns für eine gut ausgestattete, bürgernahe Polizei aus, die Gegebenheiten vor Ort kennt und flächendeckend in kurzer Zeit an der Stelle des Geschehens sein kann.
Sollte sich herausstellen, dass dies nicht gewährleistet werden kann, gehört die Reform auf den Prüfstand. Nicht zuletzt im ländlichen Raum sehen wir Nachbesserungsbedarf.
Polizeiarbeit im Internet
Wir möchten die Ausbildung und Ausstattung der Polizei für die Strafverfolgung im Internet verbessern. Dazu müssen zum Beispiel auch bestehende Möglichkeiten, Gesetzesverstöße im Internet zu melden, vereinfacht und ausgebaut werden.
Jedoch müssen auch im Internet die Grundrechte und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Eingriffe in private Kommunikation, etwa das Mitlesen von E-Mails, dürfen nur nach richterlicher Anordnung möglich sein. Das Einschleusen von Software in private Computer lehnen wir vollständig ab. --> Bundestrojaner
Stopp der Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet
Wir wollen die Verbreitung von Bildern und Videos, die Kindesmissbrauch zeigen, wirksam verhindern. Deswegen muss die Polizei in der Lage sein, Beweise gerichtsfest zu sichern und unverzüglich die Löschung solcher Bilder und Videos von den Servern zu veranlassen. Dazu werden wir bei Bedarf auch das Landeskriminalamt personell und technisch besser ausstatten. Den Aufbau einer Sperrinfrastruktur lehnen wir ab, da diese grundsätzlich die Gefahr birgt, für beliebige weitere Sperrmaßnahmen bis hin zur Zensur missbraucht zu werden.
Waffenrecht
Die Verschärfungen der Waffengesetze in früheren Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben. Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, die Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.
Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten
Bei geplanten Veranstaltungen wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen sollen Polizisten eine eindeutige Identifikationsnummer tragen für die sie sich auch verantworten müssen.
Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen durch Polizisten muss sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln.
Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei
Wenn bei vermuteten Gesetzesverstößen durch Polizisten andere Polizisten ermitteln, kommt es zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Falsch verstandene Solidarität bei Kollegen oder Staatsanwälten kann dabei zur Vertuschung von Straftaten führen. Eine neu einzurichtende unabhängige Behörde soll in Fällen von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizeibeamte die Ermittlungen übernehmen. Diese unabhängige Kontrollinstanz stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei.
Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
Staatsanwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr der politischen Beeinflussung von Strafverfahren. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, wollen wir die Landesregierung gesetzlich verpflichten, von ihrem Weisungsrecht gegenüber den Landesstaatsanwälten keinen Gebrauch mehr zu machen. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.
Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften
Wir sehen mit Sorge, wie durch eine nicht zu verantwortende Öffentlichkeitsarbeit einiger Staatsanwaltschaften die im Rechtsstaat verankerte Unschuldsvermutung zunehmend zu Lasten von Beschuldigten ausgehebelt wird. Deshalb wollen wir dienst- und strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Staatsanwälten bei entsprechenden Verstößen verschärfen.
Freiheit der Lebensgestaltung für Staatsdiener
In den letzten Jahren wurden wiederholt Referendare, Lehrer und andere Beamte disziplinarischen Maßnahmen bis hin zu faktischen Berufsverboten unterworfen, weil sie sich außerhalb ihres beruflichen Zuständigkeitsbereichs politisch oder kulturell, etwa in demokratischen Bürgerbündnissen oder als Musiker, betätigt haben. Wir lehnen diese Einschränkungen der privaten Lebensgestaltung ab. Auch eine Ausweitung der Maßnahmen, zum Beispiel auf Lehrer im Angestelltenverhältnis, wollen wir verhindern.
Auflösung des Landesamts für Verfassungsschutz
Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe der Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Als Inlandsgeheimdienst der Landesregierung Baden-Württemberg entzieht er sich jedoch im Wesentlichen den demokratischen Geboten von Transparenz, parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle.
Die Existenz von Inlandsgeheimdiensten ist daher für die Piratenpartei unvereinbar mit den Ansprüchen einer demokratischen, transparenten und offenen Gesellschaft. Tatsächlich hat sich in Form der Verfassungsschutzämter ein Inlandsgeheimdienst entwickelt, der sich weitestgehend verselbstständigt hat. Die Verfassungsschutzämter haben ein System entwickelt, welches mit den Prinzipien des Rechtsstaates nicht vereinbar ist.
Deswegen fordert die Piratenpartei Baden-Württemberg die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz. Die Aufgabe der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, bewaffneten Nazis und Terrorismus liegt bei den Polizeibehörden. Diese entziehen sich nicht der demokratischen Kontrolle.
Abschaffung des Paragrafen 166 StGB
Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden. Dabei wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.
Die Piratenpartei wird eine Bundesratsinitiative zur Streichung dieses Paragrafen initiieren, damit Deutschland einer wichtigen Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nachkommt. Dieses erklärte nämlich 2011, dass "Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel" seien.
Bürgerfreundliche Verwaltung
Bürgerfreundliches eGovernment
Der Einsatz von Informationstechnologien in der Verwaltung erlaubt es Privatpersonen und Unternehmen, Amtsgeschäfte ohne Lauferei und Papierkrieg - auch außerhalb der Amtszeiten - abzuwickeln. Wir begrüßen diese Entwicklung und möchten sie weiter vorantreiben. Wir möchten aber auch vor den Schattenseiten warnen. Eine umfassende, zentralisierte Datenverarbeitung erhöht die Abhängigkeit von technischen Systemen und birgt das Risiko von unbeabsichtigter Datenübertragung. Im Falle von sensiblen Daten besteht außerdem die Gefahr missbräuchlicher Datennutzung. Im Bereich des eGovernment ist es besonders wichtig, die Prinzipien Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu beachten. Wer keinen Zugang zu Informationstechnologien hat oder deren Nutzung verweigert, darf keine Nachteile haben.
Offene Dateiformate in der Verwaltung
Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt und ob spezielle Software gekauft oder installiert wurde. Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene und standardisierte Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden und mit den Bürgern. Dadurch ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software ohne Lizenzgebühren verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher. Offene und standardisierte Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind.
Freie Software in der Verwaltung
Verwaltung und Behörden sollen bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren. Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand bei freier Software stehen so mittel- und langfristig Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.
Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens
Das Widerspruchsverfahren gegen Behördenentscheidungen als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht muss beibehalten werden, um das Justizsystem vor unnötiger Überlastung zu bewahren und ein flexibles und bürgernahes Handeln der Behörden weiterhin zu ermöglichen.
Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten
Durch rechtswidrige Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile. Wir wollen eine pauschale Mindestentschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So können Betroffene unbürokratisch entschädigt werden. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.
Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen
Eine Weitergabe von Meldeinformationen über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab. Privatpersonen, Firmen, Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von der kommunalen Verwaltung gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Diese Praxis widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können.
Open Data
Kommunen sind im Besitz vieler Daten, die auch für die Allgemeinheit von Interesse sein können. Wir Piraten werden den Diskurs zwischen Bürgern und Kommunen fördern, um das Potenzial dieser Daten unter Wahrung des Datenschutzes auf kreative Weise zu nutzen. Beispielhaft seien hier die OK-Labs der Open Knowledge Foundation genannt.