BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/BTW2013
Bundestagswahl 2013
- Bewerber der Landesliste BW
- Bewerber zur Direktkandidatur in allen Wahlkreisen in BW
- Fragen an alle Bundestagskandidaten könne hier gestellt werden
Wahlorganisation zur BTW2013 im KV Reutlingen-Tübingen
Spendenaufruf für die Bundestagswahl und den Kreisverband Reutlingen-Tübingen
Da politische Arbeit nicht ohne Kosten vonstatten gehen kann und es uns noch an allen Ecken und Enden an Büromaterial, Flyern und Werbemitteln fehlt, -rufen wir hier zur: für den Kreisverband Reutlingen-Tübingen auf.
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Wahlkampfbüro
- Vorbereitungsseite zur Bundestagswahl 2013
- Wahlkampfbüro auf Landesebene BW bisherige Landespräsenz muss noch auf Bund angepasst werden
- Vorschlag beim Vorgehen zu den Aufstellungsversammlungen Infos übernommen aus LV-BY- entsprechend der Aufgabenverteilung für den Bezirks- und Kreisverband übernehmen
Aufstellungsversammlungen für die Direktkandidaten
Aufstellungsversammlungen für die Wahlkreise 289 und 290
Wahlkreise im KV RT-TÜ zur Bundestagswahl 2013
- Wahlkreis Reutlingen (289) = Landkreis ReutlingenWeitere Informationen gibt es in der Kategorie Bundestagswahl.
- Wahlkreis Reutlingen (289) = Landkreis Reutlingen
- Wahlkreis Tübingen (290) = Landkreis Tübingen + die Gemeinden:
- Wahlkreiskarte Einteilung zur Wahl des 18. Deutschen Bundestags
Bundestagswahl 2013
Grundlegendes
- Begriffe
- Wahlkreis = Einteilung Deutschlands
- Stimmkreis = Einteilung der Wahlkreise
- pro Wahlkreis wird ein Direktkandidat aufgestellt (Erststimme)
- pro Bundesland wird die Landesliste aufgestellt (Zweitstimme)
- Sperrklausel 5% (bundesweit)
- Grundmandatsklausel
- gewählte Direktkandidaten behalten auf jeden Fall ihr Mandat
- bei drei oder mehr gewählten Direktkandidaten werden die Zweitstimmen auch unterhalb 5% berücksichtigt
Ablauf/Termine
- Beteiligungsanzeige
- entfällt, da Piraten im Landtag von Berlin sitzen (Bundeswahlgesetz § 18 Abs 2)
- Aufstellen von Kandidaten frühestens 32 Monate nach dem Termin der letzten Bundestagswahl (27.05.2012)
- Einreichen von Wahlvorschlägen spätestens am 66. Tag vor der Wahl
- Wahlkreisvorschläge (Direktkandidaten) beim Kreiswahlleiter
- Landeslisten beim Landeswahlleiter
- Sammeln von Unterstützungsunterschriften
- entfällt, da Piraten im Landtag von Berlin sitzen (Bundeswahlgesetz § 20 Abs 2)
Aufstellung von Wahlkreisbewerbern
- Wahlberechtigt ist wer am Wahltage
- Deutscher ist und
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens 3 Monate in Deutschland seinen Wohnsitz und
- nicht das Wahlrecht verloren hat
(siehe auch Bundeswahlgesetz § 12 Abs. 2-5)
- Bewerber müssen
- Deutsche sein und
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Bewerber dürfen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen oder
- infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht abgesprochen bekommen haben
- Direktkandidaten dürfen nicht Mitglied einer anderen Partei sein
- Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis antreten
- Wahl muss durch eine Mitgliederversammlung oder eine besondere oder allgemeine Vertretersammlung (Delegierte) stattfinden
- bei Piraten werden idR Mitgliederversammlungen stattfinden, daher im Folgenden nur der Fokus darauf
- Mitgliederversammlung besteht aus allen Parteimitgliedern die zum Zeitpunkt des Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt (für die Bundestagswahl) sind.
- Wenn ein Kreis oder kreisfreie Stadt aus mehreren Wahlkreisen besteht, die die Grenze des Kreises oder der kreisfreien Stadt nicht durchschneiden, können die Mitgliederversammlungen gemeinsam stattfinden
- Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung
- Jeder stimmberechtigte Teilnehmer hat Vorschlagsrecht
- Jeder Bewerber muss angemessen Zeit bekommen sich und sein Programm vorzustellen
- Die Satzung der Partei regelt alles Nähere über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie des Wahlverfahrens.
Bei Bundestagswahlen dürfen die Aufstellungsversammlungen erst 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden (§ 21 Abs. 3 Bundeswahlgesetz - BWG).
Da die konstituierende Sitzung des Bundestages am 28. Oktober 2009 stattgefunden hat, gilt hier als frühester Termin der Aufstellung der 27. Juni 2012.
Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Beim Kreiswahlleiter einreichen [10]
- Kreiswahlvorschlag (KWV) muss Namen der Partei und Kürzel enthalten
- KWV darf nur einen Namen enthalten und es muss beigefügt werden:
- schriftliche Zustimmung des Kandidaten (unwiderruflich) einschließlich der Versicherung an Eides Statt über Parteimitgliedschaft
- Bescheinigung über Wählbarkeit des Kandidaten
- Niederschrift über die Wahl eines Bewerbers mit Angaben über
- Ort und Zeit der Versammlung,
- Form der Einladung,
- Zahl der erschienenen Mitglieder und
- Ergebnis der Abstimmung
- Versammlungsleiter und 2 von der Versammlung bestimmte Personen müssen gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt versichern dass alles nach Vorschrift abgelaufen ist
- In jedem KWV soll eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden.
- idR gilt: Nur diese beiden sind, jede für sich, berechtigt verbindliche Erklärungen zum KWV abzugeben.
- wenn keine benannt wird, gelten der erste und zweite Unterzeichner als Vertrauenspersonen
- KWV müssen vom Vorstand des Landesverbandes persönlich und handschriftlich unterschrieben sein
- mindestens drei Vorstandsmitglieder
- darunter Vorsitzender oder Stellvertreter
Aufstellung von Landeslisten
- Bewerber können nur in einem Bundesland und nur auf einer Liste stehen
- Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt werden
- alles Weitere gilt wie bei den Aufstellung des Wahlkreisbewerber, wobei die Mitgliederversammlung auf ganz Bayern bezogen ist
Einreichung von Landeslisten
Beim Landeswahlleiter einreichen
- Landesliste (LL) muss Namen der Partei und Kürzel enthalten
- LL darf nur einen Namen enthalten und es muss beigefügt werden:
- schriftliche Zustimmung der Kandidaten (unwiderruflich)einschließlich der Versicherung an Eides Statt über Parteimitgliedschaft
- Bescheinigung über Wählbarkeit der Kandidaten
- Niederschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben über
- Ort und Zeit der Versammlung,
- Form der Einladung,
- Zahl der erschienenen Mitglieder und
- Ergebnis der Abstimmung
- Versammlungsleiter und 2 von der Versammlung bestimmte Personen müssen gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt versichern dass alles nach Vorschrift abgelaufen ist einschließlich der Versicherung dass die Abstimmung über die Reihenfolge auf der Liste auch geheim abgelaufen ist.
- Es soll eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden.
- idR gilt: Nur diese beiden sind, jede für sich, berechtigt verbindliche Erklärungen zum KWV abzugeben.
- wenn keine benannt wird, gelten der erste und zweite Unterzeichner als Vertrauenspersonen
- LL müssen vom Vorstand des Landesverbandes persönlich und handschriftlich unterschrieben sein
- mindestens drei Vorstandsmitglieder
- darunter Vorsitzender oder Stellvertreter
Rechtsgrundlagen
Formularanlagen zur Bundeswahlordnung in der Fassung von 2002 [11]
Bundeswahlgesetz [12]
Bundeswahlordnung [13]
Wahlprüfungsgesetz [14]
Quelle: Auszug aus dem Wahlgesetz:
Roadmap im Kreisverband Reutlingen Tübingen zur Wahl des 18.Bundestags
-Tage/Monate vor der Wahl | Datum | Was | Zuständig | Paragraph | Bemerkung |
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xx.xx.1995 | spätester Geburtstag für Wahlberechtigte | ||||
32M nach letzter Wahl | 09.06.2012 | spätester Termin zum Versand der Einladung zur geplanten AV 290 an die Mitglieder - 1. Pressemitteilung und Aufruf zur Bewerbung als Kandidat zur 18. Bundestagswahl auf der Homepage des KV für den WK290 |
Bezirksverbände/Kreisverbände | Satzung BzV TÜ | |
32M nach letzter Wahl | 25.06.2012 | 2. Pressemitteilung zur Aufstellungsversammlung im WK290 | Kreisverbände | Presseverantwortliche des KV | |
32M nach letzter Wahl | 27.06.2012 | frühester Termin für Aufstellungsversammlungen | Bezirksverbände/Kreisverbände | ||
33M nlW | 30.06.2012 | spätester Termin zum Versand der Einladung zur geplanten AV 289 an die Mitglieder - 2. Pressemitteilung und Aufruf zur Bewerbung als Kandidat zur 18. Bundestagswahl auf der Homepage des KV für den WK 289 |
Bezirksverbände/Kreisverbände | Satzung KV RT-TÜ | |
33M nlW | 01.07.2012 | Aufstellungsversammlung für die Direktkandidatur im Wahlkreis 290 Tübingen | Bezirksverbände/Kreisverbände | ||
33M mlW | 02.07.2012 | 1. Pressemitteilung zur Nominierung der Direktkandidaten für den WK290 und Information der Mitglieder über alle BW-Listen mit Note zur Aufstellungsversammlung im WK289 |
Kreisverbände | Presseverantwortliche des KV | |
33M mlW | 09.07.2012 | 2. Pressemitteilung zur Aufstellungsversammlung im WK290/Erinnerungsmail an die Mitglieder | Kreisverbände | Presseverantwortliche des KV | |
33M nlW | 15.07.2012 | Aufstellungsversammlung für die Direktkandidatur im Wahlkreis 289 Reutlingen | Bezirksverbände/Kreisverbände | ||
33M mlW | 16.07.2012 | 1. Pressemitteilung zur Nominierung der Direktkandidaten für den WK289 | Kreisverbände | Presseverantwortliche des KV | |
35M nlW | 15.09.2012 | Aufstellungsversammlung für die Listenkandidaten in Baden-Württemberg | Landesverband BW | ||
35M nlW | 16.09.2012 | Landesparteitag in Baden-Württemberg | Landesverband BW | ||
-3M | 01.06.-24.08.2013 | Aufenthaltsfrist: letzter Termin für den Beginn der Dreimonatsfrist für die Stimmberechtigten in Baden Württemberg | ? | ||
-90T | 03.06.-26.08.2013 | Frist-Ende: Einreichung Beteiligungsanzeige | Landes- Bezirksvorstände Und Kreisvorstände | beim Wahlkreisleiter | |
-79T | 14.06.-06.09.2013 | Letzter Termine zur Feststellung Wahlvorschlagsberechtigung | Landeswahlausschuss ? | ||
-73T | 20.06-12.09.2013 | Letzter Termin Einreichung Wahlkreisvorschläge bei Wahlkreisleiter | Bezirksvorstände Kreisvorstände | ? | |
-59T | 04.07.-26.09.2013 | Letzer Termin von Nachnominierungen | Vorschlagsbeauftragte | ? | |
-37T | Letzter Termin Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge | ? | |||
0 | 01.09.-24.11.2013 | Wahltag voraussichtlich 15. u. 22.9. |
die mit ? versehenen Terminangaben müssen noch mit den aktuellen Daten des Bundeswahlleiters überprüft werden
Quellen:
<references>
- ↑ http://wiki.piratenpartei.de/BTW2013:WK289 Gemeindeliste WK 289
- ↑ http://wiki.piratenpartei.de/BTW2013:WK290 Gemeindeliste WK 290
- ↑ http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/wahlkreiseinteilung/l08/ Informationen des Bundeswahlleiters zur Wahlkreisaufteilung
- ↑ http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/wahlkreiseinteilung/wahlkreisgeometrie/Karte_Wahlkreise_18DBT_A1.pdf Wahlkreiskarte BundesrepublikEinteilung zur Wahl des 18. Deutschen Bundestags
- ↑ http://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Aufstellung_der_Wahlvorschlaege.html
- ↑ http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/e/ea/Einladung_AV-KV-RT-TUE_BTW2013.odt
- ↑ http://www.kreis-reutlingen.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=418&view=publish&item=level1&id=32 Kontakt Kreiswahlamt für RT und TÜ
- ↑ http://www.kreis-reutlingen.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=142&view=publish&item=situation&id=398 Die Wahlorgane
- ↑ http://www.reutlingen.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=747&id=477&item=situation&view=publish Wer darf zum Bundestag 2013 kandidieren- Erklärung der Stadt Reutlingen
- ↑ http://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Aufstellung_der_Wahlvorschlaege.html
- ↑ http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/bwahlo_2anlg.pdf Formularanlagen zur Bundeswahlordnung in der Fassung von 2002
- ↑ http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/bwahlg_pdf.pdf Bundeswahlgesetz
- ↑ http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/bwahlo_1pdf.pdf Bundeswahlordnung
- ↑ http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/wpg/index.html Wahlprüfungsgesetz