BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/BTW2013/Plakatierung zur BTW2013-WK289-290
Inhaltsverzeichnis
- 1 Plakatierungsvorschriften zur Bundestagswahl 2013in den Wahlkreisen 289 (Reutlingen) und 290 (Tübingen)
- 1.1 Allgemeine Regelungen
- 1.2 Ablauf einer Plakatierungssession
- 1.3 Aufhängereihenfolge
- 1.4 Abhängereihenfolge
- 1.5 Wahlkreis 289 Reutlingen
- 1.5.1 Bad Urach
- 1.5.2 Dettingen an der Erms
- 1.5.3 Engstingen
- 1.5.4 Eningen unter Achalm
- 1.5.5 Gomadingen
- 1.5.6 Grabenstetten
- 1.5.7 Grafenberg
- 1.5.8 Hayingen
- 1.5.9 Hohenstein
- 1.5.10 Hülben
- 1.5.11 Lichtenstein
- 1.5.12 Mehrstetten
- 1.5.13 Metzingen
- 1.5.14 Münsingen
- 1.5.15 Pfronstetten
- 1.5.16 Pfullingen
- 1.5.17 Pliezhausen
- 1.5.18 Reutlingen
- 1.5.19 Riederich
- 1.5.20 Römerstein
- 1.5.21 Sonnenbühl
- 1.5.22 Sankt Johann
- 1.5.23 Trochtelfingen
- 1.5.24 Walddorfhäslach
- 1.5.25 Wannweil
- 1.5.26 Zwiefalten
- 1.6 Wahlkreis 290 Tübingen
- 1.6.1 Ammerbuch
- 1.6.2 Bisingen bei Hechingen
- 1.6.3 Bodelshausen
- 1.6.4 Burladingen
- 1.6.5 Dettenhausen
- 1.6.6 Dußlingen
- 1.6.7 Gomaringen
- 1.6.8 Grosselfingen
- 1.6.9 Hechingen
- 1.6.10 Hirrlingen
- 1.6.11 Jungingen
- 1.6.12 Kirchentellinsfurt
- 1.6.13 Kusterdingen
- 1.6.14 Mössingen
- 1.6.15 Nehren
- 1.6.16 Neustetten
- 1.6.17 Ofterdingen
- 1.6.18 Rangendingen
- 1.6.19 Rottenburg am Neckar
- 1.6.20 Starzach
- 1.6.21 Tübingen
Plakatierungsvorschriften zur Bundestagswahl 2013
in den Wahlkreisen 289 (Reutlingen) und 290 (Tübingen)
Allgemeine Regelungen
- Nicht plakatiert werden darf an Verkehrszeichen, Signalmasten, Straßennamenpfosten, an öffentlichen Einrichtungen wie Bushaltestellen Schalt bzw. Signalschränken.
- Es ist außerdem darauf zu achten das die Plakate keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen verdecken.
- Vor Kreuzungen und Wahllokalen gilt meist die Regel 20m - 50m Abstand zu halten.
- Abstand zum Fahrbahnrand mind. 0,5m
- 4,70m über der Fahrbahn
- 2,4m über Fuß- und Radwegen
- Bei privaten Grundstücken ist die Einwilligung des Eigentümers einzuholen.
- Sämtliche Plakate und Stellwände müssen an mindestens zwei Stellen am besten mit Kabelbindern befestigt werden, so dass sie nicht von Witterungseinflüssen oder Passanten losgerissen werden können.
- Es darf meist nur Innerorts plakatiert werden.
- Plakate dürfen nicht reflektieren.
- Bei Zuwiderhandlung folgt zumeist eine kostenpflichtige Entfernung (z.B. Pfronstetten: 30€/Plakat)
- Verstöße gegen Auflagen führen dazu, dass künftig keine Erlaubnis mehr erteilt wird. (Pfronstetten)
Ablauf einer Plakatierungssession
- benötigtes Material inkl. Plakate bei Detlef in Mössingen abholen (Leiter nicht vergessen)
- beim Einladen auch prüfen, ob Siegelmarken für diese Gemeinde(n) benötigt werden, diese ggfs. ebenfalls mitnehmen und auf die Plakate kleben
- Dettingen
- Hohenstein
- Mössingen
- Münsingen
- Ofterdingen
- Walddorfhäslach
- vor Ort auf dieser Seite die Auflagen lesen
- gemäß Auflagen Plakate aufhängen oder aufstellen
- jedes angebrachte Plakat fotografieren (als Dokumentation, dass wir korrekt angebracht haben)
- in der App "Piraten Karte" einen Marker setzen, dass hier ein Plakat hängt (falls das nicht geht Straßennahme und nächste gelegene Hausnummer o.Ä. notieren, damit das später online nachgetragen werden kann)
- nach Abschluss Gert melden, in welcher Gemeinde, an welchem Datum welche Anzahl von Plakaten aufgehängt wurden
- Fotos sichern und Gert übermitteln (z.B. möglichst hochladen (z.B. Dropbox o.Ä.), freigeben und Gert einen Link zur Freigabe schicken; Fotos bitte erst nach dem Abhängen der BTW-Plakate wieder löschen)
- schließlich nicht vergessen, nicht weiter benötigtest Material zurück nach Mössingen zu bringen
Aufhängereihenfolge
(Stand 08.09.2013 17:30, !!!Aufhängeinfos NUR in die Google-Tabelle eintragen bzw. Gert rückmelden!!!)
22.06.2013 | Eningen unter Achalm | unbegrenzt | 10 | 3 | Beate, Dieter | x | 12.08.2013 | 10 |
01.07.2013 | Dettingen an der Erms | 20 | 10 | 2 | Beate,Dieter | x | 20.08.2013 | 10 |
10.07.2013 | Bodelshausen | unbegrenzt | 15 | 7 | Gert | x | 19.08.2013 | 10 |
16.07.2013 | Gomadingen | 14 | 10 | 2 | Paul, Gert | x | 10.08.2013 | 4 |
16.07.2013 | Grosselfingen | unbegrenzt | 10 | 5 | Detlef, Gert | x | 08.08.2013 | 4 |
16.07.2013 | Sankt Johann | 30 | 10 | 2 | Paul, Gert | x | 10.08.2013 | 10 |
16.07.2013 | Römerstein | 24 | 10 | 2 | Paul, Gert | x | 10.08.2013 | 10 |
17.07.2013 | Bisingen bei Hechingen | 20 | 20 | 10 | Detlef Gert | x | 08.08.2013 | 17 |
28.07.2013 | Hechingen | - | 55 | 25 | Beate, Markus, Fabian, Gert | x | 03.08.2013 | 52 |
28.07.2013 | Zwiefalten | unbegrenzt | 20 | 3 | Lisa | x | 01.09.2013 | 10 |
30.07.2013 | Kusterdingen | 25 | 10 | 5 | Fabian, Ivi | x | 10.08.2013 | 4 |
01.08.2013 | Engstingen | - | 10 | 2 | Beate, Dieter | x | 20.08.2013 | 10 |
01.08.2013 | Rangendingen | 20 | 20 | 10 | Steffen, Gert | x | 21.08.2013 | 18 |
05.08.2013 | Pliezhausen | unbegrenzt | 20 | 4 | Fabian, Ivi | x | 10.08.2013 | 4 |
05.08.2013 | Dußlingen | unbegrenzt | 20 | 10 | Detlef, André | x | 11.08.2013 | 20 |
05.08.2013 | Reutlingen | unbegrenzt | 170 | 40 | Beate, Diana, Dieter, Gert Dieter, Beate Diana, Markus |
x | 05.08.2013 07.08.2013 10.08.2013 |
190 |
05.08.2013 | Burladingen | unbegrenzt | 10 | 4 | Gert | x | 07.09.2013 | 12 |
07.08.2013 | Jungingen | 4 (nur A3!!!) | 0 | 0 | Gert | x | 2 | |
09.08.2013 | Walddorfhäslach | 6 | 6 | 2 | Gert | x | 07.09.2013 | 12 |
10.08.2013 | Kirchentellinsfurt | 30 | 20 | 10 | Fabian, Ivi | x | 10.08.2013 | 5 |
10.08.2013 | Hohenstein | 5 | 5 | 0 | ||||
11.08.2013 | Rottenburg am Neckar | 50 | 35 | 16 | Diana, Markus | x | 20.08.2013 | 33 |
11.08.2013 | Pfullingen | unbegrenzt | 30 | 5 | Paul, Gert | x | 10.08.2013 | 30 |
11.08.2013 | Mössingen | 50 | 30 | 15 | Detlef, André | x | 11.08.2013 | 31 |
11.08.2013 | Ofterdingen | 15 | 20 | 10 | Detlef, André | x | 11.08.2013 | 10 |
11.08.2013 | Dettenhausen | 20 | 10 | 4 | Markus | x | 21.08.2013 | 12 |
11.08.2013 | Starzach | 20 | 10 | 5 | Diana, Markus | x | 01.09.2013 | 10 |
11.08.2013 | Trochtelfingen | 30 | 20 | 4 | ||||
11.08.2013 | Wannweil | 15 | 15 | 2 | Fabian, Ivi | x | 10.08.2013 | 3 |
11.08.2013 | Mehrstetten | - | 5 | 0 | Beate, Dieter | x | 05.09.2013 | 5 |
12.08.2013 | Lichtenstein | 16 | 5 | 0 | Beate, Dieter | x | 20.08.2013 | 6 |
12.08.2013 | Grafenberg | 5 | 5 | 0 | Beate, Dieter | x | 20.08.2013 | 4 |
12.08.2013 | Hirrlingen | 5 | 5 | 2 | Steffen, Gert | x | 21.08.2013 | 6 |
12.08.2013 | Metzingen | unbegrenzt | 25 | 5 | Beate, Dieter | x | 12.08.2013 | 26 |
12.08.2013 | Riederich | 9 | 9 | 2 | Beate, Dieter | x | 20.08.2013 | 10 |
12.08.2013 | Ammerbuch | unbegrenzt | 20 | 10 | Diana Markus | x | 04.09.2013 | 20 |
15.08.2013 | Münsingen | 35 | 35 | 7 | Beate, Dieter | x | 20.08.2013 | 20+14 |
17.08.2013 18:00:00 | Tübingen | - | 200 | 100 | Sebastian B., Peter G., Fabian, Paul, Diana, Markus |
x | 17.08.2013 | 215 |
19.08.2013 | Gomaringen | 15 | 15 | 7 | Steffen, Gert | x | 21.08.2013 | 16 |
19.08.2013 | Sonnenbühl | 10 | 10 | 2 | Beate, Dieter | x | 05.09.2013 | 10 |
22.08.2013 | Neustetten | 9 | 10 | 5 | ||||
25.08.2013 | Hülben | 2 | 2 | 0 | Diana, Dieter | x | 25.08.2013 | 2 |
25.08.2013 | Bad Urach | - | 20 | 5 | Diana, Dieter | x | 25.08.2013 | 20 |
25.08.2013 | Grabenstetten | 4 | 4 | 1 | Paul, Gert | x | 10.08.2013 | 6 |
25.08.2013 | Hayingen | - | 5 | 0 | Lisa | x | 01.09.2013 | 5 |
25.08.2013 | Pfronstetten | 6 | 5 | 0 | Lisa | x | 01.09.2013 | 5 |
26.08.2013 | Nehren | 10 | 5 | Detlef | x | 27.08.2013 | 12 |
Abhängereihenfolge
(Stand 20.09.2013 20:15, !!!Abhängeinfos NUR in die Google-Tabelle eintragen bzw. Gert rückmelden!!!)
Da schreibt man fett und grell-rot, dass neue Informationen explizit NICHT in diese WIKI-Tabelle geschrieben, sondern an Gert rückgemeldet oder in die entspr. Google-Tabelle eingetragen werden sollen, aber es scheint keinen zu interessieren... Erst lesen, dann verstehen, dann handeln... Nur gut, dass ich seit dem letzten Update diese WIKI-Seite nicht überschrieben habe... Den entspr. Link zu jener Google-Tabelle hatte bewusst nicht jeder, um sicherzustellen, dass alle Informationen überhaupt erst konsistent zusammengeführt werden können. --DrScheme
23.09.2013 | Dettingen an der Erms | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
23.09.2013 | Gomadingen | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
23.09.2013 | Walddorfhäslach | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
23.09.2013 | Hohenstein | 23.09.2013 | hängt nichts | Gert |
23.09.2013 | Starzach | 23.09.2013 | nichts in Karte | Detlef |
23.09.2013 | Trochtelfingen | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
23.09.2013 | Lichtenstein | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
23.09.2013 | Grafenberg | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
23.09.2013 | Gomaringen | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
23.09.2013 | Sonnenbühl | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
24.09.2013 | Rottenburg am Neckar | Diana | ||
24.09.2013 | Hirrlingen | 24.09.2013 | Gert | |
24.09.2013 | Metzingen | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
25.09.2013 | Grosselfingen | |||
25.09.2013 | Sankt Johann | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
25.09.2013 | Hechingen | 24.09.2013 | Gert | |
25.09.2013 | Pliezhausen | 23.9.2013 | 23.9.13 | Ivi |
25.09.2013 | Reutlingen | 23.09.2013 | Steffen, Paul | |
25.09.2013 | Jungingen | 24.09.2013 | Gert | |
25.09.2013 | Kirchentellinsfurt | 23.9.2013 | 23.9.13 | Ivi |
25.09.2013 | Pfullingen | |||
25.09.2013 | Mössingen | 25.09.2013 | 24.09.2013 | Detlef |
25.09.2013 | Ofterdingen | 25.09.2013 | 24.09.2013 | Detlef |
25.09.2013 | Tübingen | |||
25.09.2013 | Hülben | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
25.09.2013 | Hayingen | |||
26.09.2013 | Engstingen | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
26.09.2013 | Wannweil | 23.9.2013 | 23.9.13 | Ivi |
27.09.2013 | Dettenhausen | |||
27.09.2013 | Bad Urach | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
28.09.2013 | Dußlingen | 25.09.2013 | 24.09.2013 | Detlef |
28.09.2013 | Riederich | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
29.09.2013 | Eningen unter Achalm | |||
29.09.2013 | Bodelshausen | |||
29.09.2013 | Römerstein | |||
29.09.2013 | Zwiefalten | |||
29.09.2013 | Mehrstetten | |||
29.09.2013 | Ammerbuch | Diana | ||
29.09.2013 | Münsingen | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
29.09.2013 | Neustetten | |||
29.09.2013 | Grabenstetten | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
29.09.2013 | Pfronstetten | |||
30.09.2013 | Bisingen bei Hechingen | 24.09.2013 | Gert | |
30.09.2013 | Kusterdingen | 24.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
03.10.2013 | Burladingen | |||
05.10.2013 | Rangendingen | |||
(noch unbekannt) | Nehren | 23.09.2013 | 23.09.2013 | Detlef |
Wahlkreis 289 Reutlingen
Wahlkreiskarte Gemeinden wurden am 06.06.2013 vom BzV und am 22.06.2013 vom KV-RT-TÜ angeschrieben
Bad Urach
- Ansprechpartner: Ruopp.Gabriele@Bad-Urach.de (Antwort eingegangen: Ruopp.Gabriele@Bad-Urach.de 24.06.2013 09:25)
- Plakatierungsverbot: Brückengeländer und außerorts, Bäume, nur mit Kabelbinder anbringen, Auflagen bei Lisa und André
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- Georg-Goldstein-Schule, Elsachstr. 7, 72574 Bad Urach
- Kaufmännische Schule Bad Urach
- Alfred Delp-Haus, Neues Kath. Gemeindehaus, Mühlstr. 3, 72574 Bad Urach
- Kindergarten Grünes Herz, Pfählerstr. 32, 72574 Bad Urach
- Mensa der Grund- und Hauptschule, Erdgeschoss, Spitalstr. 6, 72574 Bad Urach
- Schwesternwohnheim, Hochhaus, Eckisstr. 63, 72574 Bad Urach
- Realschule, Immanuel-Kant-Str. 32, 72574 Bad Urach
- Rathaus in Sirchingen, Erdgeschoss, Gächinger Str. 2, 72574 Bad Urach
- Altes Schulhaus Wittlingen, Gemeindesaal, Zehntplatz 9, 72574 Bad Urach
- Rathaus in Hengen, Böhringer Str. 1, 72574 Bad Urach
- Rathaus in Seeburg, Gruorner Str. 12, 72574 Bad Urach
- Wo: In der Burgstraße (B 28 – Ortsumgehung) dürfen (in den folgende Bereichen) jeweils maximal 2 Plakate aufgestellt werden
- zwischen der Kreuzung B 28 / Hochhaus und der Einmündung Seltbachstraße(Fa. Profi Winkler)
- zwischen der Einmündung der Seltbachstraße und dem Omnibusbahnhof(ZOB)
- Anzahl: -
- Antrag: ja, formlos
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 4 Wochen vorher (25.08.2013)
- Bis: Freitag nach der Wahl (27.09.2013)
- Sonstiges: -
- Wer plakatiert hier? Du?
Dettingen an der Erms
20 Siegelmarken
- Ansprechpartner: Anke.Beckendorf@Dettingen-Erms.de (Antwort von: Anke.Beckendorf@Dettingen-Erms.de 24.06.2013 13:25)
- Plakatierungsverbot: blau und grün gestrichene Leuchten oder Schildern im Ortskern, Ortseingangswerbetafeln, nur mit amtlicher Siegelmarke der Gemeinde (ohne Siegelmarke wird kostenpflichtig entfernt)
- Anzahl: 20 Plakate und 2 Großplakate oder Banner
- Antrag: nein, nur kurze Rückmeldung
- Genehmigung und 20 Siegelmarken liegen vor --André
- Ab: 01.07.2013
- Bis: 23.09.2013
- Sonstiges: An Ausfallstraßen anbringen
- Infotische: Nur auf dem Wochenmarkt Freitags 13:00 - 17:00 (genehmigungspflichtig bei Anke.Beckendorf@dettingen-erms.de)
- Wer plakatiert hier? Du?
Engstingen
- Ansprechpartner: info@engstingen.de (Antwort eingegangen: m.hoffmann@engstingen.de, m.beck@engstingen.de 27.06.2013 13:42)
- Plakatierungsverbot: Laternen
- Anzahl: 3-4 Großplakate
- Wo: nur innerhalb der Orstschilder
- Antrag: ja
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: Anfang August (01.08.2013)
- Bis: 4 Tage danach (26.09.2013)
- Sonstiges:
- "Die Werbeträger müssen mit Anschrift und Rufnummer des für die Ausstellung und die Überwachung der Schilder zuständigen Unternehmens versehen sein."
- Das Grundstück an der B312 von Reutlingen kommend am Ortseingang vor der Abzweigung nach Großengstingen befindet sich in Privatbesitz.
- Wer plakatiert hier? Du?
Eningen unter Achalm
- Ansprechpartner: verwaltung@eningen.de (Antwort eingegangen: andreas.walter@eningen.de)
- Plakatierungsverbot: 20m rund ums Wahllokal
- Anzahl: unbegrenzt, Größe "nach Bedarf"
- Antrag: ja
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 3 Monate davor (22.06.2013)
- Bis: in der Woche danach (29.09.2013)
- Sonstiges:
- "Es ist jedoch so zu plakatieren, dass auch den anderen zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien und Vereinigungen angemessene Plakatierungsmöglichkeiten bleiben."
- nur mit Kabelbindern
- Wer plakatiert hier? Du?
Gomadingen
- Ansprechpartner: info@gomadingen.de
- Plakatierungsverbot: lackierte Lichtmasten und öffentliche Buswartehäuschen
- Anzahl: max. 2 Tafeln pro Gemeindeteil
- Antrag: ja
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: keine Angabe (Datum der Genehmigungserteilung: 16.07.2013)
- Bis: 1 Tag danach (23.09.2013)
- Sonstiges: Gebühr von 25€ (rechtens für Wahlwerbung?)
- Wer plakatiert hier? Du?
Grabenstetten
- Ansprechpartner: info@grabenstetten.de
- Plakatierungsverbot: !500 - 600 Meter! um das Wahllokal
- "Rulaman-12schule, Böhrunger Straße 10/2 neben dem Rathaus"
- Anzahl: 4-5 (Größe egal, Empfehlung A1)
- Antrag: [1] (!unterschrieben! per Mail, Fax oder Brief)
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 25.08.2013
- Bis: 29.09.2013
- Sonstiges:
- "Speziell in der Böhringer Straße, zwischen Gebäude 48 und 50 sollten die Plakate so angebracht werden, dass die Sicht aus Hofeinfahrten für Fahrzeuge nicht behindert wird."
- "Das Befestigungsmaterial sollte nicht im Rasen von Grundstückseigentümern entsorgt werden, speziell bei Gebäude 48 in der Böhringer Straße."
- Infotische: nicht möglich
- Wer plakatiert hier? Du?
Grafenberg
5 Siegelmarken
- Ansprechpartner: info@grafenberg.de (Antwort eingegangen: s.maisch@grafenberg.de 24.06.2013 07:45)
- Plakatierungsverbot:
- im Sichtbereich der Kreuzung Metzinger Straße / Florianstraße
- Alutafeln an den Orsteingängen
- Bäume und Sträucher
- Anzahl: 5 (in A1)
- Antrag: -
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 12.08.2013
- Bis: 23.09.2013
- Sonstiges:
- "... nur auf freistehenden Plakatträgern ..."
- Erlaubt ist das Anbringen an Masten, Pfählen und Baumschutzgittern
- Wer plakatiert hier? Du?
Hayingen
- Ansprechpartner: info@hayingen.de (Antwort eingegangen: margarete.abt@hayingen.de 26.06.2013 13:36)
- Plakatierungsverbot: Straßenlaternen
- Wahllokale (Plakatierungsverbot): (sichtweite!)
- Hayingen: Stadthaus Kaplanei, Kaplaneistraße 1
- Anhausen/Indelhausen: Rubin im Tal, Hanfgärten 2
- Ehestetten: Haus der Lilie, Obere Kirchstraße 15
- Münzdorf: Bürgerhaus Münzdorf, Lautertalstraße 49
- Anzahl: -
- Antrag: ja, per Mail
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 4 Wochen vorher (25.08.2013)
- Bis: 25.09.2013
- Sonstiges: keine öffentlichen Plakatwände vorhanden
- Wer plakatiert hier? Du?
Hohenstein
5 Siegelmarken
- Ansprechpartner: rathaus@gemeinde-hohenstein.de (Antwort eingegangen: s.holder@gemeinde-hohenstein.de 25.06.2013 07:54)
- Plakatierungsverbot: -
- Wo? Nur an den rot markierten Laternenmasten in den Ortsdurchfahrten (siehe Karten in Genehmigung (Seite 3ff))
- Anzahl: 5 in Hohenstein, 1 in jedem Teilort (je Mast nur 3 Plakate bei 2 Masten je Ortsteil)
- Antrag: ja, schriftlich
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 10.08.2013
- Bis: 23.09.2013
- Sonstiges: nur mit Kabelbindern (keine Klebebänder), nur mit "beliegendem" blauen Aufkleber an der unteren rechten Ecke
- Wer plakatiert hier? Du?
Hülben
- Ansprechpartner: info@huelben.de (Antwort eingegangen: sandy.christner@huelben.de 24.06.2013 13:27)
- Plakatierungsverbot: außerorts, an Bäumen oder Sträuchern
- Anzahl: 2 Plakate
- Antrag: keine Angabe
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 4 Wochen davor (25.08.2013)
- Bis: 3 Tage danach (25.09.2013)
- Sonstiges: an zwei Stellen am Mast bzw. Pfahl befestigen, möglich sind Klebeband, Kabelbinder und Draht
- Wer plakatiert hier? Du?
Lichtenstein
- Ansprechpartner: info@gemeinde-lichtenstein.de
- Plakatierungsverbot:
- öffentliche Einrichtungen
- Buswartehallen
- Schalt- und Signalschränke
- Bäume
- bepflanzte Mittelinseln oder Verkehrsteiler
- öffentliche Einrichtungen
- Anzahl:
- Unterhausen 10
- Holzelfingen 3
- Honau 3
- Art: A1 (in der Genehmigung wird von HaFas ausgegangen)
- Antrag: ja
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 12.08.2013
- Bis: 23.09.2013
- Sonstiges:
- "Es können nachträglich noch Auflagen festgesetzt werden."
(Anmerkung: Hohlkammer scheint in Lichtenstein nicht bekannt zu sein, sollte aber kein Problem sein)
- Wer plakatiert hier? Du?
Mehrstetten
- Ansprechpartner: info@mehrstetten.de (Antwort eingegangen: Baur@mehrstetten.de 22.07.2013 14:36)
- Plakatierungsverbot: -
- Anzahl: keine Angabe
- Wo: im Bereich von öffentlichen Straßen
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: sechs Wochen vor der Wahl (11.08.2013)
- Bis: 29.09.2013
- Sonstiges: -
- Wer plakatiert hier? Du?
Metzingen
- Ansprechpartner: D.Notz@metzingen.de (Antwort eingegangen: D.Notz@metzingen.de 25.06.2013 11:27)
- Plakatierungsverbot:
- in und an den Kreuzungsbereichen (Mindestabstand 15m)
- an Verkehrszeichen, Signalmasten und Straßennamensständern
- an öffentlichen Einrichtungen (Buswartehallen, Schalt- und Signalschränke)
- an Brücken und Lichtmasten der Bundesstraßen
- an Bäumen und Sträuchern
- auf bepflanzten Mittelinseln oder Verkehrsteilern
- im Bereich der Kreisverkehre
- in der Fußgängerzone
- um das Rathaus
- Antrag: ja an D.Notz@Metzingen.de
- Genehmigung liegt vor --André
- Genehmigung für Großplakat liegt vor --André
- Anzahl: unbegrenzt in (A1 sollte beachtet werden)
- Wo:
- A1-Plakate:
- Metzingen
- Neuhausen
- Glems
- Großplakat: 2,60m x 3,60m (Standorte: einen der beiden)
- Metzingen, Ulmer Straße /Ecke Auchtertstrasse, rechte Seite
- Metzingen,Stuttgarter Straße (an der Tankstelle Miller)
- A1-Plakate:
- Ab: 12.08.2013
- Bis: 24.09.2013
- Sonstiges:
- Mindesrestbreite des Gehweges: 1,5m
- Wer plakatiert hier? Du?
Münsingen
35 Siegelmarken (noch bei Gert)
- Ansprechpartner: stadt@muensingen.de
- Genehmigung liegt vor --André
- Plakatierungsverbot:
- im Bereich der Grünanlage am Kreisverkehr "Parksiedlung" an der B 465 (siehe Bild in Genehmigung ganz am Schluss)
- an lackierrten Straßenbeleuchtungsmasten, insbesondere im Baugebiet "Kirchtal" in der Kernstadt Münsingen und im Stadtteil Rietheim
- Bäume
- Anzahl: 35 (+ 1 Großplakat)
- 9 in der Kernstadt
- 2 in Apfelstetten
- 2 in Auingen
- 2 in Bichishausen
- 2 in Böttingen
- 2 in Bremelau
- 2 in Buttenhausen
- 2 in Dottingen
- 2 in Dürrenstetten
- 2 in Gundelfingen
- 2 in Hundersingen
- 2 in Magolsheim
- 2 in Rietheim
- 2 in Trailfingen
- Ab: 15.08.2013
- Bis: 29.09.2013
- Sonstiges: -
- Standort Großplakat: Lichtensteinstraße, stadteinwärts auf Höhe "Matratzen-Condord"
- Wer plakatiert hier? Du?
Pfronstetten
- Ansprechpartner: info@pfronstetten.de (Antwort eingegangen von info@pfronstetten.de, Claudia Herter, 12.07.2013 11:00)
- Plakatierungsverbot: öffentliche Buswartehäuschen
- Anzahl: 6 Werbetafeln, 1 je Gemeindeteil
- Antrag: ja (per Mail an info@pfronstetten.de, mind. 3 Wochen vor Plakatierung)
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 4 Wochen vorher (25.08.2013)
- Bis: eine Woche danach (29.09.2013)
- Sonstiges:
- kein Klebeband, nur Kabelbinder
- nicht fristgerechte Plakate werden vom Bauhof gegen eine Gebühr von 30€ pro Plakat entfernt
- Verstöße gegen Auflagen führen dazu, dass künftig keine Erlaubnis mehr erteilt wird.
- Wer plakatiert hier? Du?
Pfullingen
- Ansprechpartner: bm.hess@pfullingen.de (Antwort eingegangen: oliver.schaich@pfullingen.de 24.06.2013 08:57)
- Antrag: nein (genehmigungsfrei)
- Plakatierungsverbot: außerorts, Bereich des Kreisverkehrs und zwischen Kreisverkehr und Ortstafel Richtung Sonnebühl, Brücken über Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, im Abstand von 20m zu Ampelanlagen und Zebrastreifen, Abstand unter 1,5m zum äußeren befestigten Fahrbahnrand, ollte die Werbeanlage in das Lichtraumprofil der Straße hineinragen, muss eine lichte Höhe von mind. 4,70m, gemessen von der Straßenoberkante, freigehalten werden, beschichteten Brückengeländern, Bäume oder Baumpfähle
- Anzahl: Größe und Anzahl nicht festgelegt (nach "Augenmass" der Parteien, "dass für jeden Platz bleibt")
- Ab: 6 Wochen davor (11.08.2013)
- Bis: innerhalb 1 Woche danach (in Mail) (29.09.2013), 3 Tage danach (in Auflagen) (25.09.2013)
- Sonstiges: keine öffentlichen Plakatwände vorhanden, Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen
- Infotische: anzufragen bei manfred.wolf@pfullingen.de
- Wer plakatiert hier? Du?
Pliezhausen
- Ansprechpartner: info@pliezhausen.de (Antwort eingegangen: astrid.sautter@pliezhausen.de 26.06.2013 16:01)
- Plakatierungsverbot:
- In den Bereichen um den Marktplatz und um das Rathaus
- Die Plakate dürfen nicht an Bauwerken, Bäumen, Masten und dergl. angeklebt oder angenagelt werden, sondern dürfen nur auf freistehenden Plakatträgern so aufgestellt werden, dass die Sicht an Kreuzungen, Einmündungen, Fußgängerüberwegen und Straßenkrümmungen nicht beeinträchtigt wird.
- Gehwege sind auf eine Mindestbreite von 1,50m freizuhalten. Vom Fahrbahnrand ist ein Abstand von mind. 0,80m einzuhalten.
- Wenn die Plakatträger im Luftraum über dem Gehweg angebracht werden, sind sie sicher zu befestigen und es muss mit der Unterkante ein Abstand von mind. 2,50 m von der Gehwegoberkante eingehalten werden.
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- Marktplatz 1
- Schillerplatz 11
- Baumsatzstraße 12
- Walddorfer Straße 20
- Mörsbergstraße 3
- Hauptstraße 10
- Wildenaustraße 15.
- Antrag: in jedem Fall, schriftlich an Gemeindeverwaltung Pliezhausen, Marktplatz 1, 72124 Pliezhausen, per Mail oder per Fax
- Genehmigung liegt vor --André (für Pliezhausen mit Teilgemeinden Dörnach, Gniebel und Rübgarten)
- Anzahl: übliche Plakate sind unbegrenzt, für Großplakate gesonderter Antrag mit Nennung des gewünschten Aufstellungsortes
- Ab: 05.08.2013
- Bis: 25.09.2013
- Infotische: auf Antrag
- Sonstiges: -
- Wer plakatiert hier? Du?
Reutlingen
- Ansprechpartner: juergen.merz@reutlingen.de (Antwort eingegangen: juergen.merz@reutlingen.de 28.06.2013 08:02)
- Plakatierungsverbot:
- außerorts
- In den Fußgängerzonen und in der Haltestelle "Stadtmitte" (Zentraler Omnibusbahnhof Willy-Brandt-Platz)
- An Masten von Lichtzeichenanlagen (Signalmasten), Pfosten von Verkehrszeichen incl. Wegweisern und Straßennamensschildern.
- An öffentlichen Einrichtungen wie Buswartehallen, Fußgängerüber-/unterführungen, Schalt- und Signalschränken usw.
- An den Brücken und Lichtmasten der Stadtautobahn (B 28) und der Ost-West-Trasse sowie an der Brücke über den Neckar in Mittelstadt
- An den Fußgängerstegen der Schieferstraße, Alteburgstraße, Oskar-Kalbfell-Platz, Konrad-Adenauer-Straße, Lederstraße/Am Echazufer und der L 383, Höhe Stadion
- Im Bereich der Bahnsteige des regionalen Omnibusbahnhof (Kaiserstraße / Bahnhofstraße)
- Bäume und Baumständern auf Mittelinseln und Fahrbahnstreifen:
- Konrad-Adenauer-Straße zwischen Kreuzung Tübinger Tor und Einmündung Lerchenstraße
- Eberhardstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Einmündung Gutenbergstraße
- An Bauzäunen
- Auf bepflanzten Mittelinseln und Verkehrsteilern
- 20m vor und nach Kreuzungen bzw. Einmündungen
- 20m vor und hinter Ampeln
- An den Lichtmasten auf den Mittelstreifen der Bantlinstraße/Schieferstraße
- Im Umkreis von 10m von sämtlichen Werbeanlagen der Firma Wall AG
- An bepflanzten Beleuchtungsmasten
- Antrag: ja
- Genehmigung liegt vor --André
- Genehmigung für 2 Großplakate liegt vor --André
- Anzahl: unbegrenzt in A1 (keine anderen Formate)
- Ab: 6 Wochen davor (laut Genehmigung 05.08.2013)
- Bis: 3 Tage nach Genehmigungszeitraum (25.09.2013), !Großplakate nur bis 23.09.2013!
- Standorte der genehmigten Großplakate:
- Dreispitz aus Richtung Pfullingen vor der Einmündung Albstraße (3m breit x 2 m hoch); eigene Ständer
- Knoten Hohbuch B28 (stadtautobahn) aus Richtung Tübingen (Grünfläche) Höhe Abzweigung zur Bantlinstraße (3 m breit x 2 m hoch); eigene Ständer
- Sonstiges:
- nur DIN A1
- Erlaubnisfrei ist das Plakatieren an den eigens dafür vorgesehenen Plakatsäulen sowie an den Plakatierungsflächen im Bereich von Buswartehallen (Freianschlagsflächen).
- erlaubt sind: kunststoffüberzogene Drähte, Kunststoffbänder oder Klebebänder mit eindeutiger Kennzeichnung (Logo) des Antragstellers / Plakatierers
- Die Plakate sind so zu befestigen, dass sie nicht ohne weiteres von Passanten oder Windböen losgerissen werden können. Regelmäßige Überprüfungen während des Plakatierungszeitraumes haben zu erfolgen.
- Überklebte, beschädigte oder unanschaulich gewordene Plakate sind umgehend zu erneuern bzw. zu entfernen.
- Eine Massierung von Plakaten ist zu vermeiden. Sofern sich die vorgesehene Werbung an einzelnen Punkten als zu massiv erweist, bleibt eine Reduzierung der Werbeflächen vorbehalten. Gegebenenfalls werden Plakate auf Kosten des Veranstalters entfernt.
- Für die Befestigung der Plakate dürfen nur kunststoffüberzogene Drähte, Kunststoffbänder oder Klebebänder mit eindeutiger Kennzeichnung (Logo) des Antragstellers / Plakatierers verwendet werden.
- Auflagen zum Lichtraumprofil
- Die Plakate dürfen an Gehwegen nur so angebracht werden, dass Fußgänger, Rollstuhlfahrer u.ä. ungehindert den Gehweg nutzen können. Es muss den Fußgängern grundsätzlich eine Restgehwegbreite von mindestens 1,2 m zur Verfügung stehen. Kann diese Restgehwegbreite nicht sichergestellt werden, hat die Plakatierung an dieser Stelle zu unterbleiben.
- Für die Plakate, die über Gehwegen/Radwegen an Straßenlaternen o.ä. angebracht werden, muss eine lichte Höhe von mindestens 2,25m eingehalten werden.
- Bei Plakatierung unmittelbar an Straßen ist die lichte Höhe von mindestens 4,5m einzuhalten.
- Plakate dürfen nicht in das Lichtraumprofil der Straße, Geh- und Radwege hineinragen. Die Grundsätze für das Aufstellen von Verkehrszeichen sind hier analog anzuwenden.
- Wer plakatiert hier? Du?
Riederich
- Ansprechpartner: info@riederich.de
- Plakatierungsverbot:
- Bäume
- Anzahl: 9 (3 je Straße)
- Wo: entlang der Kreisstraßen K6762 und K6763
- Mittelstädter Straße
- Metzinger Straße
- Stuttgarter Straße
- Ab: 12.08.2013
- Bis: 28.09.2013
- Antrag: -
- Genehmigung liegt vor --André
- Sonstiges:
- nur an Straßenbeleuchtungsmasten
- nur Kabelbinder, keinesfalls Draht
- Abstand zwischen jedem Plakat (auch fremde): 30m
- Wer plakatiert hier? Du?
Römerstein
- Ansprechpartner: info@roemerstein.de (Antwort eingegangen: naegele@roemerstein.de 24.06.2013 07:51)
- Plakatierungsverbot: liegt erst der Genehmigung bei
- Antrag: ja
- Genehmigung liegt vor --André
- Anzahl: 8 Stück je Ortschaft
- Ab: 16.07.2013
- Bis: innerhalb einer Woche danach (29.09.2013)
- Sonstiges:
- nur Kabelbinder
- "Die Werbeträger müssen mit Anschrift und Rufnummer des für die Veranstaltung verantworlichen Unternehmens versehen sein."
- "Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich (LOL) sein, so sind sie instand zu setzen." (Also quasi nur "ansehnliche" bzw. "schöne" Plakate aufhängen... ROTFL)
- Wer plakatiert hier? Du?
Sonnenbühl
- Ansprechpartner: info@sonnenbuehl.de (Antwort eingegangen: a.schindler@sonnenbuehl.de 28.06.2013 10:29)
- Plakatierungsverbot:
- Bäume
- Bushaltestellen
- am Leitsystem der Gemeinde
- Abgrenuzungen: Die Werbeanlagen sind in einem Mindestabstand von 1,50 m vom äußeren befestigten Fahrbahnrand der Straße aufzustellen. Sollte die Werbeanlage in das Lichtraumprofil der Straße hineinragen, muss eine lichte Höhe von mindestens 4,70m, gemessen von der Straßenoberkante, freigehalten werden. Die lichte Höhe über Gehwegen muss mindestens 2,50m betragen.
- Anzahl: 10, max 5 pro Teilort (max. A1, Großplakate mit Sondergenehmigung)
- Antrag: ja, per Mail
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 19.08.2013
- Bis: 23.09.2013
- Sonstiges:
- Abstand zum Fahrbahnrand hier: !1,50m!
- Die Plakate dürfen an Laternenmasten befestigt werden
- Wer plakatiert hier? Du?
Sankt Johann
- Ansprechpartner: info@st-johann.de (Antwort eingegangen: daniela.braendle@st-johann.de 24.06.2013 08:52)
- Plakatierungsverbot: Bannmeilen: In den Ortsteilen Würtingen und Lonsingen befinden sich die Wahllokale in den Rathäusern, im Ortsteil Bleichstetten im Bereich des Mehrzweckraums im Kindergarten und in den Ortsteilen Gächingen, Ohnastetten und Upfingen im jeweiligen Dorfgemeinschaftshaus.
- Anzahl: 5 pro Ortsteil (in "üblicher" Größe)
- Wo: In der Regel an Laternen an Innenortsstraßen, Litfasssäulen
- Antrag: ja - per Mail, Fax oder Brief
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: Erhalt der Genehmigung (16.07.2013)
- Bis: 3 Tage danach (25.09.2013)
- Sonstiges: Großplakat möglich: im Orstteil Würtingen (bei Interesse Mitteilung an St. Johann)
- Wer plakatiert hier? Du?
Trochtelfingen
- Ansprechpartner: info@trochtelfingen.de (Antwort eingegangen: tobias.locher@stadt-trochtelfingen.de 28.06.2013 12:04)
- Plakatierungsverbot: Bushaltehäuschen
- Anzahl: 30
- Antrag: keine Angabe
- Genehmigung liegt vor --André
- Erlaubt: An Laternenmästen und Geländer unter besonderer Sorgfalt
- Verboten sind: Klebebänder und Draht
- Ab: 11.08.2013
- Bis: 23.09.2013
- Sonstiges: -
- Wer plakatiert hier? Du?
Walddorfhäslach
6 Siegelmarken
- Ansprechpartner: elisabeth.wetzel@walddorfhaeslach.de (Antwort eingegangen: elisabeth.wetzel@walddorfhaeslach.de 26.06.2013 16:12)
- Plakatierungsverbot:
- 20m um die Wahlgebäude
- lackierte Lichtmasten
- öffentliche Buswartehäuschen
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- das Rathaus Walddorf, Hauptstraße 9, Walddorf
- die Gustav-Werner-Schule, Nonnengasse 34, Walddorf
- das Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 30, Häslach.
- Antrag: Den Antrag stellen Sie bitte an die Gemeinde Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach, Ordnungsamt.
- Genehmigung liegt vor --André (die geforderten grünen Aufkleber hat wohl noch Gert)
- Anzahl: max. 6 Werbetafeln (3 pro Gemeindeteil Walddorf und 3 pro Gemeindeteil Häslach)
- Ab: -
- Bis: 23.09.2013
- Sonstiges:
- Plakate, Handzettel usw., die sich innerhalb des Schutzbereiches befinden, werden am Wahlsonntag durch den Wahlvorstand entfernt. (scheinbar darf bis Samstag 21.09.2013 auch an den Wahllokalen plakatiert werden, wenn diese am 21.09.2013 abgenommen werden)
- Tafeln müssen wind- und wetterfest sein
- Mindesthöhe 2,30m
- Jede Tafel ist mit einem der beiliegenden grünen Aufklebern an der rechten unteren Ecke zu versehen und nach dem Genehmigungszeitraum von Ihnen selbst und unverzüglich wieder zu entfernen. Die von Ihnen angebrachten Werbemittel müssen nach der Wahl wieder vollständig entfernt werden. Insbesondere sind Verschmutzungen des öffentlichen Straßenraumes zu beseitigen. Drähte, Kabelbinder, Klebebandreste, scharfkantiges Befestigungsmaterial fallen ebenfalls unter die Ihnen obliegende Beseitigungspflicht.
- Genehmigung entgeldfrei
- Wer plakatiert hier? Du?
Wannweil
- Ansprechpartner: info@gemeinde-wannweil.de, volker.steinmaier@gemeinde-wannweil.de (Antwort eingegangen (Brief von "Herrn Müller") 10.06.2013)
- Plakatierungsverbot:
- Die Plakate dürfen nicht im Bereich von 20m vor und nach der Ein- und Ausfahrt der Firma Spritzgussa Plastics in Richtung Ortsmitte bzw. in Richtung Kirchentellinsfurt in der Kirchentellinsfurter Straße am Brückengeländer angebracht werden, wenn die Plakathöhe die Höhe des Brückengeländers überschreitet.
- Beim Anbringen von Plakaten mit einer maximalen Höhe des Geländers ist nach der ein- und Ausfahrt ein abstand von 5m einzuhalten.
- Für Plakate, die vor dem brückengeländer aufgestellt werden, gilt ein Abstand von 20m.
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- Hauptstr.11 Rathaus
- Einfahrtstr. 9 Gemeindehaus
- Anzahl: 15 Plakate bis A0
- Ab: 11.08.2013
- Bis: 3 Werktage nach der Wahl (26.09.2013)
- Antrag: -
- Genehmigung liegt vor --André
- Sonstiges:
- Im Bereich des Kreisverkehrs darf pro Partei nur ein Plakat angebracht werden.
- Keine zwei Plakate übereinander
- Es wird Kabelbinder oder isolierender Draht empfohlen.
- Gehwege sind auf eine Mindestbreite von 1,5m freizuhalten
- Vom Fahrbahnrand ist ein Abstand von 0,8m einzuhalten
- Luftraum: mind. 2,5m über Gehwegoberkante.
- Sollten die Hinweistafeln in das Lichtraumprofil der Straße hineinragen, muss eine lichte Höhe von mindestens 4,7m, gemessen von straßenoberkante, freigehalten werden.
- Wer plakatiert hier? Du?
Zwiefalten
- Ansprechpartner: info@zwiefalten.de (Antwort eingegangen: susanne.baumgartner@zwiefalten.de 24.06.2013 08:54)
- Plakatierungsverbot: Straßenlaternen, in unmittelbarer nähe des Wahllokals (Marktplatz 3)
- Antrag: ja, an info@zwiefalten.de
- Genehmigung liegt vor --André
- Anzahl: unbegrenzt
- Ab: 4-8 Wochen davor (28.07.2013)
- Bis: 1 Woche danach (29.09.2013)
- Sonstiges: separater Antrag für Großplakate
- Infostände: nicht üblich und Genehmigungen hierzu wurden bisher nicht erteilt (slim chance)
- Wer plakatiert hier? Du?
Wahlkreis 290 Tübingen
Wahlkreiskarte Gemeinden wurden am 22.06.2013 vom KV-RT-TÜ angeschrieben
Ammerbuch
- Ansprechpartner: d.haug@ammerbuch.de (Antwort eingegangen: d.haug@ammerbuch.de 24.06.2013 14:40)
- Plakatierungsverbot: -
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: -
- Anzahl: unbeschränkt
- Größe: max. A1
- Antrag: ja, eine Woche vor Plakatierungsbeginn zu stellen (auch auf Homepage möglich) !am 05.08.2013!
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 12.08.2013
- Bis: 29.09.2013
- Infotische: mit Sondernutzungserlaubnis
- Wer plakatiert hier? Du?
Bisingen bei Hechingen
- Ansprechpartner: benjamin.kromer@bisingen.de (Antwort erhalten benjamin.kromer@bisingen.de 27.06.2013 14:33)
- Plakatierungsverbot:
- Im gesamten Bereich der Kreisverkehre Heidelbergstraße/Hechinger Straße und Heidelbergstraße/Steinhofener Straße in der Ortsmitte mit allen dortigen Anlagen und Einrichtungen, einschließlich neuer Straßenbeleuchtung.
- An Bäumen, die in Pflanzenbeeten stehen
- außerorts
- pro Lichtmast nur ein Plakat in mind. 2m Höhe
- Die Werbeanlagen sind in einem Mindestabstand von 1,50 m vom äußeren, befestigten Fahrbahnrand der Straße aufzustellen. Sollte die Werbeanlage in das Lichtraumprofil der Straße hineinragen, muss eine leichte Höhe von mindestens 4,70 m gemessen von der Straßenoberkante, freigehalten werden.
- Die Befestigung der Werbeanlagen mit Klebeband oder scharfkantigen Befestigungsmaterialien ist unzulässig.
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- Wo: nur Innerorts
- Anzahl: max 20 Plakate
- Art: max. A0
- Antrag: ja, formlos per Mail an benjamin.kromer@bisingen.de (1 Woche Bearbeitungszeit)
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 17.07.2013
- Bis: 30.09.2013
- Sonstiges: nur gummierte Schlauchbänder oder Kunststoffbänder
- Infostände: nach formlosem Antrag
- Wer plakatiert hier? Du?
Bodelshausen
- Ansprechpartner: info@bodelshausen.de (Antwort eingegangen: A.Lubik@bodelshausen.de 10.07.2013 15:40 Uhr)
- Plakatierungsverbot: Buswartehäuschen
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: -
- Anzahl: unbegrenzt
- Antrag: nein, gebühren- und genehmigungsfrei
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 10.07.2013
- Bis: 29.09.2013
- Sonstiges:
- Die Gemeinde kann eine Plakatierung für Wahlwerbezwecke an Straßenbeleuchtungsmasten nur dann dulden, wenn die Werbeplakate so angebracht werden, dass dadurch keine Schäden, Verunreinigungen oder Verunstaltungen an den betreffenden Masten zurückbleiben. Aus diesem Grunde sind bei der Aufhängung entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen, wie z.B. die Verwendung von Mastenmanschetten oder das Unterlegen von Schaumstoffen oder ähnlichen Materialen, die geeignet sind, ein Zerkratzen des Mastenuntergrundes zu verhindern. Keinesfalls dürfen Klebebänder oder scharfkantiges Halterungsmaterial wie z.B. Draht und dergleichen in direkter Berührung mit dem Masten verwendet werden.
- An Masten oder Rahmen für Verkehrszeichen und der innerörtliche Beschilderung ist das Anbringen von Wahlwerbeplakaten strikt untersagt.
- Klebereste müssen beseitigt werden
- Infotische: auf öffentlichen Flächen nur mit Sondernutzungsgenehmigung
- Wer plakatiert hier? Du?
Burladingen
- Ansprechpartner: i.mauz@burladingen.de (Antwort eingegangen: i.mauz@burladingen.de 15.07.2013 17:05)
- Plakatierungsverbot: keine Angabe
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- keine Angabe
- Wo: keine Angabe
- Anzahl: unbegrenzt (aber "maßvoll") max. A1
- Genehmigung liegt vor --André
- Antrag: ja, mit Angabe eines Verantwortlichen und des Plakatierungsstarts
- Ab: 05.08.2013
- Bis: 03.10.2013
- Sonstiges: an Lichtmasten nur mit Kabelbindern
- Infostände: mit Genehmigung, nicht auf dem Wochenmarkt
- Wer plakatiert hier? Du?
Dettenhausen
- Ansprechpartner: gemeinde@dettenhausen.de (Antwort eingegangen: Brief (heinz.frank@dettenhausen.de) 05.08.2013)
- Plakatierungsverbot: -
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo:
- Orstdurchfahrtsten der Kreis- und Landesstraßen von jeder Partei nur 5 Plakate:
- Weilerstraße
- Störrenstraße
- Schulstraße
- Tübinger Straße
- Stuttgarter Straße
- Orstdurchfahrtsten der Kreis- und Landesstraßen von jeder Partei nur 5 Plakate:
- Anzahl: 20 (max. A1)
- Antrag: nein
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 11.08.2013 (6 Wochen zuvor)
- Bis: 27.09.2013 (Freitag nach der Wahl)
- Sonstiges: Infostände im öffentlichen Raum nur mit Erlaubnis vom Bürgermeister- oder Ordnungsamt
- Wer plakatiert hier? Du?
Dußlingen
- Ansprechpartner: NBaer@dusslingen.de (Antwort eingegangen: 03.07.2013 10:24)
- Plakatierungsverbot: -
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: -
- Anzahl: unbegrenzt (bis 0,5m²)
- Antrag: ja, formlos an Gemeindeverwaltung Dußlingen, Ordnungsamt, Rathausplatz 1, 72144 Dußlingen
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 05.08.2013
- Bis: 28.09.2013
- Sonstiges:
- keine Großplakate wegen Baustelle (B27)
- Es werden zusätzliche Stellwände (an 3 verschiedenen Orten) zur Plakatierung zur Verfügung gestellt:
- Hindenburgplatz (gegenüber vom alten Rathaus)
- Einmündung Robert-Wörner-Straße/Eichbachstraße
- Einmündung der Dorfstraße in die Kirchstraße
- Infotische: generell möglich, aber nicht auf öffentlichem Grund (Parkplätze von Supermärkten)
- Wer plakatiert hier? Du?
- Liste der plakatierten Plakate (auch in Piraten Karte) --André
Gomaringen
- Ansprechpartner: info@gomaringen.de (Antwort eingegangen als Brief (alinsenmyer@gomaringen.de) 19.08.2013)
- Plakatierungsverbot: -
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- Abstand 20m
- Wo: Gemeindegebiet
- Anzahl: 15
- Antrag: -
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 19.08.2013
- Bis: 23.09.2013
- Sonstiges:
- Vorder- und Rückseite mit identischem Motiv
- Wer plakatiert hier? Du?
Grosselfingen
- Ansprechpartner: info@grosselfingen.de (Antwort eingegangen fecker@grosselfingen.de 01.07.2013 07:31)
- Plakatierungsverbot: -
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: -
- Anzahl: unbegrenzt
- Antrag: ja, auch per Mail (wenige Tage Bearbeitungszeit)
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: Genehmigungserteilung (16.07.2013)
- Bis: innerhalb von 3 Arbeitstagen (25.09.2013)
- Sonstiges: -
- Wer plakatiert hier? Du?
Hechingen
- Ansprechpartner: birgit.zehnder@hechingen.de (Antwort eingegangen: birgit.zehnder@hechingen.de 27.06.2013 14:30)
- Plakatierungsverbot:
- Bäume
- Stützmauern
- Ampelanlagen
- Ortstafel
- Wegetafeln
- Verkehrsanlagen
- Bleuchtungskörper oder sonstiges öffentliches Mobiliar in den Bereichen
- Kirch- und Marktplatz
- Kreisverkehr
- Hinweisschilder des Infoleitsystems
- Im Bereich Zufahrt ZOB und dessen Gelände (einschl. Zufahrt ab Bahnhofstraße)
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: Kernstadt und in Ortsteilen
- Anzahl: -
- Antrag: genehmigt
- Genehmigung liegt vor --André
- Genehmigung Großplakat liegt vor --André
- Ab: 28.7.2013
- Bis: 25.09.2013
- Sonstiges:
- lichte Durchgangshöhe 2,50m
- nur mit Kunststoffkabelbinder (KEINE Klebebänder)
- Das Aufhängen von Werbebannern an der Brücke über der Neustraße ist in dieser Genehmigung nicht beinhaltet.
- Infotische: Frau Pauli, Ordnungswesen, Tel. 07471/940-172, E-Mail: baerbel.pauli@hechingen.de
- Wer plakatiert hier? Du?
Hirrlingen
- Ansprechpartner: bma@hirrlingen.de (Antwort eingegangen lautissier@hirrlingen.de 01.07.2013 09:48)
- Plakatierungsverbot:
- Anlagen der Gemeinde
- innerörtliche Beschilderung
- Veranstaltungshinweistafeln der Gemeinde
- Buswartehäuschen
- an Landes- und Kreisstraßen nur mit Zustimmung des Straßenbauamtes Reutlingen
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: im öffentlichen Bereich des Gemeindegebietes
- Anzahl: 5 ("evtl. DIN A1")
- Antrag: ja, 1-2 Wochen zuvor
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 12.08.2013
- Bis: 24.09.2013
- Sonstiges:
- Gehwegbreite von mind. 1,2m gewährleisten
- "Bei den Ortsdurchgangsstraßen handelt es sich größtenteils um Landes- und Kreisstraßen, die im Verantwortungsbereich des Straßenbauamtes Reutlingen liegen
- Infotische: nach Antrag mit Termin und Ort, Gebühr 10 EUR
- Wer plakatiert hier? Du?
Jungingen
- Ansprechpartner: kohler@jungingen.de (Antwort eingegangen kohler@jungingen.de 24.06.2013 09:02)
- Plakatierungsverbot: -
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- Wo: -
- Anzahl: 4 in A3
- Antrag: ja, 14 Tage vor Plakatierung an kohler@jungingen.de Antrag (laut Antrag 20€)
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 07.08.2013
- Bis: 25.09.2013
- Sonstiges: -
- Infotische: zu beantragen bei simmendinger@jungingen.de
- Wer plakatiert hier? Du?
Kirchentellinsfurt
- Ansprechpartner: ute.mang@kirchentellinsfurt.de (Antwort eingegangen ute.mang@kirchentellinsfurt.de 25.06.2013 10:14)
- Plakatierungsverbot:
- An Bäumen sowie deren Stützpfählen und Schutzgittern dürfen keine Plakate befestigt werden. Auf Pflanzflächen und Pflanztrögen von Bäumen und Sträuchern dürfen Plakatträger nicht abgestellt werden. Dies gilt insbesondere für den Grünstreifen entlang der Wannweiler Straße: an den dortigen Bäumen dürfen keine Plakate angebracht werden, da sonst die Sicht bei der Ausfahrt aus dem Auweg bzw. Mühlwaldweg behindert wird.
- nur im Bereich der Gehwege erlaubt:
- Wannweiler Straße (L 379)
- Kusterdinger Straße (K 6903)
- Bahnhofstraße zwischen den Einmündungen der Wannweiler Straße und der Einhornstraße, Neue Steige, In der Gaß, Altenburger Straße, Sickenhäuser Straße
- Im Bereich der Zu- und Ausfahrt der Shell-Tankstelle in der Kusterdinger Straße ist das Plakatieren verboten, da sonst die Sichtverhältnisse beeinträchtigt sind.
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- Richard-Wolf-Halle
- Feuerwehrhaus
- Wo: -
- Anzahl: 30 in A1 oder A0
- Antrag: ja, formlos per Mail (möglichst zwei Wochen vor Plakatierungsbeginn)
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 10.08.2013
- Bis: 25.09.2013
- Sonstiges: auf öffentlicher Fläche (z.B. Rathausplatz) mit Sondernutzungsgenehmigung, Antrag dazu formlos per Mail
- Wer plakatiert hier? Du?
Kusterdingen
- Ansprechpartner: rathaus@kusterdingen.de (Antwort eingegangen: hheinz@kusterdingen.de 15.07.2013 15:20)
- Plakatierungsverbot: keine Angabe
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- keine Angabe
- Wo: keine Angabe
- Anzahl: 5 je Ortsteil (insg. 25) in max. A0
- Antrag: ja, formlos (mit Zeitraum, Plakatanzahl und ~größe)
- Genehmigung: liegt vor André
- Ab: 11.08.2013 (6 Wochen zuvor)
- Bis: 30.09.2013 (innerhalb einer Woche nach der Wahl)
- Sonstiges: Verteilung politischer Schriften ist eine erlaubnisfreie gemeingebräuchliche Straßennutzung
- Infotische: im Fußgängerbereich oder Gehwegen mit Sondernutzungserlaubnis (Antrag mit konkretem Ort und Zeitpunkt)
- Wer plakatiert hier? Du?
Mössingen
50 Siegelmarken
- Ansprechpartner: info@moessingen.de
- Plakatierungsverbot:
- An allen Kreisverkehren innerhalb und im Abstand von 50m:
- Karl-Jaggy-Str./Bahnhofstr.
- Berggasse/Allee Kanton Saint Julien
- Grabenstr./Aiblestr.
- Ofterdinger Straße/Nordring
- An den Zäunen der Friedhöfe:
- Mössingen (Brunnenstraße, Aiblestraße, Grabenstraße)
- Belsen (Max-Duncker-Weg)
- Öschingen (Bolbergstraße, Meisenbühlring, Filsenbergstraße)
- Talheim (Kirchstraße)
- auf städtischem Eigentum angeklebt
- an pulverbeschichteten Lichtmasten (teils blau, teils schilfgrün, teils dunkelgrün); an diesen auch keine mechanischen Haltevorrichtungen
- an Bäumen und Sträuchern
- 50m vor Grundstückseingängen öffentlicher Gebäude
- An allen Kreisverkehren innerhalb und im Abstand von 50m:
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: im gesamten Stadtgebiet
- Anzahl: 30 in Mössingen, 10 in Öschingen, 10 in Talheim (jew. mit Genehmigungsklebern)
- Antrag: -
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 11.08.2013
- Bis: 25.09.2013
- Sonstiges:
- Nur Hängeschilder an den Stahllichtmasten (nur Kabelbinder, kein draht oder Klebeband)
- Wahlplakate dürfen dabei parteiweise nur auf Lücke ausgehängt werden, d.h. zwischen den Plakaten einer Partei ist jeweils ein Abstand von mindestens 2 Lichtmasten einzuhalten.
- Überkleben, Verdecken und Abbreißen anderer Plakate ist verboten
- Wer plakatiert hier? Du?
- Liste der plakatierten Plakate (auch in Piraten Karte) --André
Nehren
- Ansprechpartner: betz@nehren.de (mündliche Antwort erhalten am 26.08.2013)
- Plakatierungsverbot: -
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: -
- Anzahl: -
- Antrag: -
- Ab: -
- Bis: -
- Sonstiges: -
- Wer plakatiert hier? Du?
Neustetten
- Ansprechpartner: gemeinde@neustetten.de (Antwort eingegangen: Mueller@neustetten.de, Tanja Mueller, 09.07.2013 14:17)
- Plakatierungsverbot: -
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: -
- Anzahl: 3 pro Ortsteil (max. A0)
- Antrag: ja
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 1 Monat zuvor (22.08.2013)
- Bis: 1 Woche danach (29.09.2013)
- Sonstiges:
- kein Klebeband
- "nach Möglichkeit ein abisolierter Draht"
- Infotische: im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen gemäß §16 StrG eine Erlaubnis
- Wer plakatiert hier? Du?
Ofterdingen
15 Siegelmarken
- Ansprechpartner: rathaus@ofterdingen.de
- Plakatierungsverbot:
- Brückengeländer
- Lichtmasten bei den beiden Tankstellen
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: max. 5 an der B27
- Anzahl: 15 (laut PG 16.07.), unbegrenzt (laut PG 30.07.)
- Antrag: -
- Genehmigung vom 16.07.2013 und Genehmigung vom 30.07.2013 liegen vor --André
- Ab: 2 Wochen zuvor (laut PG 16.07.) 08.09.2013, 6 Wochen zuvor (laut PG 30.07.) 11.08.2013
- Bis: 25.09.2013
- Sonstiges:
- Großplakate sind zugelassen (laut PG 30.07.)
- keine Klebebänder
- maximal doppel A0 (841x1189mm mal 2)
- Wer plakatiert hier? Du?
- Liste der plakatierten Plakate (auch in Piraten Karte) --André
Rangendingen
- Ansprechpartner: h.widmaier@rangendingen.de (Antwort eingegangen h.widmaier@rangendingen.de 25.06.2013 10:43)
- Plakatierungsverbot: Geländer über den Sendelgraben (Ortsausgang in Richtung Haigerloch)
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: im öffentlichen Bereich
- Anzahl:
- 10 in Rangendingen
- 5 in Höfendorf
- 5 in Bietenhausen
- Art: max. A1
- Antrag: ja, per Mail (Musterantrag liegt bei André) (für Parteien entgeldfrei, sonst 15,00 EUR)
- Genehmigung liegt vor --André (kleines Problemchen dabei: Es wurde uns am 18.07.2013 auf unseren "Antrag für eine Plakatierunsgenehmigung zur Bundestageswahl 2013" eine Genehmigung für "die Bundestagswahl am 18.09.2005" erteilt...)
- Ab: 01.08.2013
- Bis: 05.10.2013
- Sonstiges: kein Ankleben von Plakaten
- Wer plakatiert hier? Du?
Rottenburg am Neckar
- Ansprechpartner: stadt@rottenburg.de (Antwort eingegangen isabell.kammerer@rottenburg.de 28.06.2013 10:03)
- Plakatierungsverbot: -
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: -
- Anzahl: 50 in A1 (gemäß Genehmigung)
- 15 in der Kernstadt (gemäß erster Mail)
- 5 in Ergenzingen (gemäß erster Mail)
- 2 in den anderen Stadtteilen (gemäß erster Mail)
- Antrag: ja, eine Woche vor Plakatierungsbeginn Antrag
- Genehmigung liegt vor --André
- Mail zur Genehmigung liegt vor --André
- Genehmigung Großplakate liegt vor --André
- Ab: 11.08.2013 (6 Wochen zuvor) (gemäß Bedingungen in erster Mail: 08.09.2013 (2 Wochen zuvor))
- Bis: 24.09.2013
- Sonstiges: -
- Infotische: Antrag
- Wer plakatiert hier? Du?
Starzach
- Ansprechpartner: gemeinde@starzach.de (Automatische Antwort von stefan.blank@starzach.de am 22.06.2013: wieder am 24.06.2013 im Hause, keine Antwort seither, Antwort schriftlich am 18.07.2013)
- Plakatierungsverbot: alle Straßenlampenmasten
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo: "Es gibt genügend Möglichkeiten, die Plakate oder Plakatständer anderweitig an den Ortseingängen aufzustellen."
- Anzahl: 4 Plakate je Ortsteil
- Antrag: Genehmigung erteilt
- Genehmigung liegt vor --André
- Ab: 6 Wochen vor der Wahl (11.08.2013)
- Bis: 23.09.2013
- Sonstiges: -
- Wer plakatiert hier? Du?
Tübingen
- Ansprechpartner: corinna.notter@tuebingen.de (Antwort eingegangen: corinna.notter@tuebingen.de 24.06.2013 10:31)
- Plakatierungsverbot:
- Eberhardtsbrücke
- Fußgängerzone
- historische Altstadt (siehe Karte auf Seite 4 in Genehmigung)
- Wahllokale (Plakatierungsverbot):
- -
- Wo:
- Routensystem kostenlos nutzbar: für uns 30 Taschen für jew. 2 Papierplakate (vorder und Rückseite der Taschen).
- Zugewiesene Routen: 7,9 und die Hälfte der Route 15
- Plakatierung auch möglich auf der "äußeren Straßenseite" von "Kelternstr." und "Am Stadtgraben"
- genehmigte Standorte für Großplakate:
- B28 aus Unterjesingen,, Handwerkerpark
- B28 Reutlinger Str. aus Rt, 50 m nach Ampelanlage
- Grünstreifen L370 in Richtung Rottenburg, Einfahr Bauhof
- B27 Stuttgarter Str. in Richtung Dusslingen
- Anzahl: -
- Antrag: ja
- Genehmigung liegt vor --André
- Genehmigung Großplakate liegt vor --André
- Ab: 17.08.2013 18Uhr
- Bis: 25.09.2013 (Routensystem), 29.09.2013 (HaFas und Hohlkammer an Laternen etc.)
- Sonstiges: genaueres wird am 02.07.2013 17:00 in der Schmiedtorstraße 4, 1.OG besprochen (Martin nahm teil)
- Infostände:
- Antrag für Altstadt, auch außerhalb ab 01.08.2013 (1,2m Gehwegbreite freihalten).
- Am Samstag vor der Wahl: Alle Parteien mit Infostand auf dem Holzmarkt!!!!!
- Wer plakatiert hier? Du?