BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Datenschutz Netzwerk

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Datenschutz Netzwerk
FRAGE:

Facebook-Fanpage-Betreiber sowie Webseitenbetreiber, die Social-Plugins von Facebook in ihr Angebot integriert haben, sind datenschutzrechtlich verantwortlich für unzulässige Datenübermittlungen von Nutzerinnen und Nutzern. Sie haben die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Telemediengesetzes sowie des Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetzes zu beachten und einzuhalten. Dies hat des Weiteren zur Folge, dass sie gegenüber den Betroffenen und gegenüber der nach § 38 BDSG zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, in Schleswig-Holstein also gegenüber dem ULD, ihre Datenverarbeitung zu verantworten haben. Auf der Grundlage der unstreitig feststehenden technischen und organisatorischen Feststellungen ist die Nutzung von Fanpages und Social-Plugins nach europäischem wie deutschem Datenschutzrecht unzulässig, selbst wenn die von Facebook gemachten Angaben, die teilweise (noch) nicht überprüft werden können, zutreffen. Zitat: Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Dieser Expertise haben sich alle Landesdatenschutzbeaudtragten angeschloßen.

Frage: Wie bewertest du diese Aussage und was für Schlußfolgerungen ziehst du daraus?

Frage: Was ist/was kannst/was willst du tun?


Berücksichtige dabei deine mögliche besondere Stellung/Tätigkeit als Abgeordneter des Bundestages.

Wiskyhotel 21:44, 24. Mai 2012 (CEST)

Die Kandidaten klicken bitte auf Neue Antwort, es öffnet sich ein neues Fenster,
dort geben die Kandidaten bitte als Betreff: ~~~ ein (erzeugen damit eine Verlinkung) und
in die Textbox die Antwort, anschließend unten auf Seite auf speichern klicken!
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Andreas Lotter

Ich bin nicht gegen soziale Netzwerke und ich halte zunächst einmal die Anwender selbst dafür verantwortlich was und wieviel so dort von sich selbst preisgeben. Facebook allerdings hat den Bogen überspannt. Über Jahre hinweg klickten viele Nutzer unbedarft auf die "Gefällt mir"-Funktion und nach Jahren läßt Zuckerberg diese auf den ersten Blick anonym abgegebene Wertung ungefragt veröffentlichen. Daher gehört diese Funktion ausserhalb der echten Facebookseiten verboten. Auch sollte angeordnet werden das staatliche Behörden und Unternehmen, wenn sie sich in selchen Netzwerken präsentieren wollen, dies grundsätzlich in allen in Deutschland vorhandenen Netzwerken zu tun haben und dies grundsätzlich mit dem gleichen Inhalt. Und unsere Medien sollte untersagt werden sich immer nur auf Facebook zu beschränken. Facebook erlangte (nicht nur in Deutschland) in den letzten Jahren eine gefährliche Monopolstellung, welche ein Fall für das Kartellamt wäre. Wenn wir diese Entwicklung nicht auf ein vernünftiges und ausgeglichenes Maß reduzieren können so entsteht mit Facebook ein Informationsgigant gewaltiger Dimension. Ich persönlich verfüge daher über kein Profil bei Facebook.

Sebastian Nerz

Die Aussage des ULD ist selbst unter Datenschützern umstritten, bei den Datenschützerkonferenzen gibt es hierzu noch keine einheitliche Aussage wie bspw. mit Two-Click-Lösungen umzugehen ist (bei denen es ja eben keine Datenübermittlung ohne Zustimmung des Anwenders gibt). Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte reagieren. In jedem Fall zeigt aber auch dieser Fall, dass das Datenschutzrecht in Deutschland dringend reformiert gehört und wir gleichzeitig klare Regeln für die Behörden brauchen. (Viele Behörden wissen gar nicht genau, was sie nun eigentlich dürfen und was nicht. Kaum eine sinnvolle Situation). Der Bürger wird hier gerade von zwei Seiten entmündigt ... (Einmal überschaut er nicht mehr, wer jetzt eigentlich welche Daten von ihm speichert, kann also auch keine echte Zustimmung oder Ablehnung dazu abgeben. Zum Zweiten greift die Regelung aber auch in bewusst gewählte Datentransfere ein). Wir brauchen ein Datenschutzrecht, dass den Bürger wieder zu echten Entscheidungen befähigt - Datentransparenz, Datensparsamkeit, übersichtliche Nutzungs- und Datenschutzbedingungen ("Datenschutzampel"), aber eben auch die Möglichkeit soziale Netzwerke oÄ zu nutzen.

Martin Bartsch

Ich bin grundsätzlich dagegen, dem Bürger vorzuschreiben ob und wo er seine Daten freiwillig veröffentlichen möchte. Vielmehr müssen wir zu einer Gesetzeslage kommen, die es ihm ermöglicht gezielt festzulegen, welche Daten weitergegeben werden dürfen. Ebenso muss er jederzeit in der Lage sein nachzuprüfen, welche Daten von ihm gespeichert oder sogar weitergegeben wurden.

Alexander Brandt

Es ist ein Fakt, dass soziale Netzwerke, Händlerseiten usw. Daten speichern, auch über den Verbleib des Kunden hinaus. Der gläserne Bürger ensteht im Netz. Dem muss Einhalt geboten werden. Des weieren ist es nötig darüber aufzuklären und über mögliche Folgen zu informieren.

Fanpages gehen dabei unter Umständen sogar noch einen Schritt weiter, indem Informationen über eine Person veröffentlicht werden die dem weder zugestimmt hat, noch davon weiß. Handelt es sich dabei um Fehlinformationen wird es noch unangenehmer für denjenigen, dem die Seite huldigt. Eine ständge Überprüfung kann, besonders wenn es mehrere Seiten gibt, nicht gewährleistet werden und so unterstütze ich das Recht eines jeden Fanseiten von sich selbst zu verbieten. Ganz einfach eine Frage des Datenschutzes. Es sieht annders aus, wenn die Seite genehmigt wurde.

Sven Krohlas

Frage: Wie bewertest du diese Aussage und was für Schlußfolgerungen ziehst du daraus? Frage: Was ist/was kannst/was willst du tun?

Ich bewerte die Aussage positiv, sie entspricht inzwischen jedoch nicht mehr dem aktuellen Stand. Es gibt inzwischen wunderbare zwei-Klick-Lösungen für die Einbindung externer Inhalte wie Social Media Plugins. Mit denen lassen sich Facebook, Twitter und Co datenschutzkonform einbinden.

Service Provider aller Art müssen private Daten auch wieder als privat betrachten. Kein Mailprovider soll meine Mails für Werbezwecke durchsuchen können. Facebook nicht meine privaten Nachrichten, etc. Google hat in GMail mit diesem Unfug begonnen und nun machen es alle nach.

Umsetzbar ist eine Änderung der Gesetze nur durch massiven Druck auf die Herkunftsländer, meistens also die USA. Hier müsste die EU eine Vorreiterrolle spielen.

Marco Hauke

Nicht mein Thema. Das ist einer der Punkte, wo erstmal den Rat der Experten, von denen wir in der Partei sicherlich genug haben, anhören würde ehe ich mich auf eine Position festlege.

Grundsätzlich halte ich den Datenschutz heute für wichtiger den je, er muss aber auch noch praktikabel bleiben. Die von dir angeführte Problematik zeigt allerdings, dass wir unsere Gesetzgebung an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen denn es kann nicht sein, dass ein einfacher Blogbetreiber in die Mühlen der Justiz gerät nur weil er ein "gefällt mir" in seinem Blog hat.

Haukemar 15:16, 3. Jun. 2012 (CEST)

Lisa Collins

Ich bin im Thema Datenschutz in Sozialen Netzwerken nicht tief genug drin, um auf diese Frage eine fundierte Antwort zu geben. Ich weiß aber, dass wir in unserer Partei einige brilliante Piraten haben, die sich mit dieser Fragestellung ausführlich beschäftigt haben, daher würde ich - auch bei einer Wahl in den Bundestag - jemanden an das Thema ranlassen, der sich _wirklich_ damit auskennt ;-)

Jan Lüdtke-Reißmann

Wenn ich mich recht erinnere, gab es zu diesem Thema in Offenbach (BPT 2012.1) einen Antrag. Hier wurde gefordert, dass die Piratenpartei alle Fanseiten abschalten soll, da diese nicht der Grundauffassung der Partei entsprechen würden (mal so aus dem Gedächnis, keine Ahnung ob ich das zeitlich richtig zugeordnet habe und ob das inhaltlich richtig ist).

Aufgrund der Auffassung des letzten Aufrechten, des Datenschutzbeauftragten S-H, kann man natürlich zu dieser Auffassung kommen. Die Frage ist, ob nicht Wege gefunden werden können, diese Problematik zu umgehen. Zum heutigen Tage gibt es erste Schritte mit denen dies möglich wird.

Ich halte es für abwägig, das Kind mit dem Bade auszuschütten und die vielen Fanseiten zu schließen. Konsequenz bis zur Selbstaufgabe kann das eigene Ego befriedigen, führt aber regelmäßig in eine Sackgasse. Politik bedeutet Lösungen zu finden. Hierfür werde ich mich auch in diesem Zusammenhang einsetzen, egal ob im Bundestag oder wie heute in der Diskussion und auf der Strasse.

Ich denke ich habe deine Fragen im Kern beantwortet ;)

Harry Botzenhardt

Dazu habe ich kein vertieftes Wissen.

Ich selbst nütze Facebook selten und nur mit Nickname, andere Social Networks überhaupt nicht.

Dazu habe ich mich vorsichtshalber entschlossen, denn Facebook ist als verdächtiger Datensammler hinlänglich bekannt.

Wer sich dort mit wahren Angaben anmeldet und allzu unvorsichtig Dinge von sich preisgibt, muss damit rechnen, dass die Angaben missbraucht und kommerziell genutzt werden könnten. Morgan le Fay 18:33, 8. Jun. 2012 (CEST)

Dee Kay

Dieses Beispiel zeigt, wie viele andere, dass die Gesellschaft gerade dabei ist, zu lernen mit den Veränderungen durch Internet und Telekommunikation, umzugehen. Da gibt es massive Interessenverschiebungen und erheblichen Kontrollverlust gegen den sich die betroffenen Gruppen natürlich wehren.

Idealerweise fungiert Politik hier als Mediator und vermittelt zwischen alten und neuen Interessen. Vorraussetzung dafür ist es, Wissen aufzubauen um die Argumente dieser Interessen beurteilen zu können.

Daran hapert es zur Zeit und hier sehe ich meine hypothetische Rolle als MdB und auch die Rolle der Piraten, konkretes Wissen zusammen zu tragen, verständlich zu machen und für alle Seiten annehmbare Vorschläge zu finden.

Alexander R. Brehm

Facebook ist als Datenkrake bekannt. Die meisten User interessieren sich nicht dafür was mit ihren Daten passiert.
Jedoch kann man User nur dazu ermahnen sorgfältig zu sein.
Als Abgeordneter kann man maximal einen Gesetzesentwurf dazu einbringen, jedoch ist der Umfang zu ausführlich um hier detailliert darauf eingehen zu können. Dazu möchte ich außerdem zuerst mehrere Experten anhören, um mir eine endgültige Meinung zu bilden.

Thomas Bierling

Ich bewerte diese Aussage dahingehend, daß es staatliche Stellen leider nie schaffen, einen Sachverhalt vernünftig zu regeln, bzw. die Regelung wenigstens so zu formulieren, daß ein Durchschnittsbürger sie verstehen oder gar einhalten kann, ohne über eine eigene Rechtsabteilung zu verfügen. Aber Spaß (?) beiseite - in erster Näherung sehe ich im Umgang mit Social Networks jeden einzelnen in der Verantwortung, was er preisgeben möchte und was nicht. In der Diskussion wird oft auch nicht berücksichtigt, daß wir es mit einem internationalen Problem zu tun haben. Facebook ist in erster Linie eine amerikanische Firma. Wer im Internet einen Dienst anbietet, tut dies prinzipiell für alle Länder dieser Erde, das läßt sich zunächst nicht einmal verhindern. Welche Firma kann aber mit ihrem Angebot gleichzeitig die Datenschutzrechte aller 207 Staaten dieser Erde beachten? Wer also ein Facebook-Profil anlegt, der weiß, daß er es mit einem amerikanischen Unternehmen zu tun hat. Geradezu grotesk mutet es mir dann an, wenn deutsche Datenschutzbeauftragte sich verzweifelt an Facebook-Kunden und -anwendern schadlos halten, nur weil sie dem eigentlichen Problem gegenüber machtlos sind. Da wird eindeutig der falsche geprügelt. Aber ich möchte damit nicht mißverstanden werden - das heißt nicht, daß ich gegen Datenschutz bin, ganz im Gegenteil. Jeder einzelne soll wissen und entscheiden können, was mit seinen Daten passiert. Ich halte es nur (ganz ähnlich wie beim Urheberrecht) für dringend geboten, daß man hier internationale Regelungen findet, denn einzelstaatliche Lösungen sind mehr oder weniger sinnlos.

Michael Krause

Die Problematik trifft bei Facebook in besonderen Maße zu. Aber auch viele andere Anbieter nutzen unsere Daten ohne das wir es bemerken oder das wir uns bewusst sind was damit geschieht. Der Verbraucher ist zwar in der Verantwortung selbst zu entscheiden wo und wie er seine Daten preis gibt. Aber gerade bei Unternehmen wie Facebook die eine gewisse Marktmacht haben, ist der Staat in der Pflicht die Einhaltung von Gesetzen sicher zu stellen.

Hagen Stanek

Wenn es hier einen Rechtsbruch gibt, so soll ein Sachverständiger Anzeige erstatten. Das könnte auch im Rahmen der Piraten geschehen.

Christian Thomae

Natürlich ist es auf der einen Seite datenschutztechnisch höchst bedenklich, was die Social Plugins machen. Auf der anderen Seite bieten sie aber einen Mehrwert und sind im modernen Web nicht mehr komplett wegzudenken.

Gerade deshalb muss man Lösungen finden, die sowohl den Mehrwert erhalten, als auch datenschutzrechtlich akzeptabel sind.

Heise.de verwendet hier eine relativ elegante Zwei-Klick-Lösung, die anschaulich zeigt, daß es durchaus mehrere Lösungen geben kann.

Für uns als technikfreundliche Partei halte ich eine pauschale Ablehnung bestimmter Technologien für den falschen Weg und nicht zielführend.

Als Piraten sollten uns beispielsweise für sinnvolle Standards in diesem Bereich einsetzen.

Mariotti - Ich bin kein Politiker, sondern nur ein Bürger mit Rechte.

Ich habe mich mit dem Thema nicht auseinandergesetzt um mir ein eigenes Bild machen zu können. Fakt ist und bleibt, dass die Basis mir ihre Stimme übermittelt, welche ich auch so im gegebenen Fall in den BT einbringen würde. Zuvor bedarf es aber einen ausreichenden und gründlichen Informationsaustausch von Basis und zur Basis, ggf. mittels einer speziellen AG, die sich der Aufgabe anvertraut hat.

Stefan Urbat

Das ist leider eine komplizierte Fragestellung, v.a. weil die Rechtssysteme und Regelungen innerhalb dieser in den USA einerseits und in der EU andererseits geradezu konträr sind:

1. in den USA gehören auch personenbezogene Daten demjenigen, der sie erhebt, und nicht etwa demjenigen, auf den sie sich beziehen - de facto existiert kein Datenschutz dort bei Privaten. Sie müssen allerdings gegebene Zusagen (die zu machen sie nicht verpflichtet sind!) einhalten, andernfalls kann die FCC gegen sie vorgehen.

2. in den USA kann bei Missbrauch personenbezogener Daten, insbesondere eingetretenen Schäden, der Verursacher desselben auf hohe Schadensersatzforderungen verklagt werden, es kann also ein beträchtliches finanzielles Risiko mit solchen sonst legalen Praktiken verbunden sein.

In der EU, speziell Deutschland, ist es umgekehrt: es gibt strenge Datenschutzvorschriften für private Stellen aber bei Missbrauch kaum eine Möglichkeit, zudem auch nur niedrigen Schadensersatz einzuklagen.

Nun verhält sich v.a. Facebook völlig ungeniert nach US-Regeln, d.h. sie erkennen entgegen anderslauternder Behauptungen das Recht auf Datenschutz von EU-Bürgern nicht nur nicht an, sondern treten es mit Füßen und bereichern sich an deren Daten nach Belieben. Die Krux ist, dass dieses in den USA vollkommen legale Vorgehen, dem man sich nur durch totalen Boykott von Facebook (den ich empfehle) einigermaßen entziehen kann, in Deutschland per se ein m.E. hochgradig kriminelles Geschäftsmodell ist.

Hier helfen also nur Regeln, die ähnlich wie die USA es schon getan haben (vgl. SOX und Basel II/III), auch auf andere (Nicht-EU-)Länder durchgreifen. Das könnte der Hauptvorteil der geplanten EU-Datenschutzverordnung (in Kraft voraussichtlich ab 2016) sein, um die USA bzw. deren Firmen zu zwingen, die (Datenschutz-)Rechte von EU-Bürgern zu beachten.

Letztlich ist der Umweg des ULD, den ich nachvollziehen kann, die Einbinder von Facebookbuttons zur Verantwortung zu ziehen, aktuell der einzig gangbare Weg, Facebook indirekt bei seinem in der EU illegalen Tun zu behindern, auch wenn diese Einbinder z.B. durch die Zweiklick-Lösung von heise.de dieses Problem bei sich i.W. abstellen können.

Persönlich werde ich mich dafür einsetzen, alles zu tun, um solche Geschäftsmodelle wie die von Facebook, die die systematische Verletzung des Datenschutzes finanziell ausbeuten, mit allen legalen Mitteln zu unterbinden und/oder zu sanktionieren, wobei auch von der Konfiszierung illegaler Werbegewinne nicht zurückgeschreckt werden sollte. - Letztlich ist längst nicht allen Nutzern von Facebook (auch aufgrund verschwurbelter und ständig geänderter Nutzungsbedingungen) klar, wie weitgehend sie ihre Priatsphäre der wirtschaftlichen Ausbeutung durch Facebook und dessen Werbepartner sowie andere (US-Firmen) ausliefern.

Damit ist noch nicht einmal eine andere illegale Praxis, das Scannen hochgeladender Bilder nach im Zweifelsfall nicht einmal bei Facebook angemeldeten Nutzern, geklärt, ein solcher Ansatz kann eigentlich überhaupt nicht datenschutzkonform geregelt werden (Problem des Dritten, der von anderen Nutzern und Facebook zusammen ohne sein Wissen durchsichtig gemacht wird).

Facebook ist hier nur die Spitze des Eisbergs, auch andere US-Firmen wie Google haben da wegen der (s.o.) unterschiedlichen Rechtslage zur EU kein echtes Gefühl für ihre Verfehlungen nach EU-Recht, es muss also auf die harte Tour durchgesetzt werden.

Stimmbürger

"Was willst du tun?

Da ich in diesem speziellen Thema überfragt bin, werde ich von allen unseren Datenschutzbeauftragten ein Meinungsbild einholen und die Piratenfraktion damit konfrontieren.

Sollte dann auch hier kein eindeutiges Meinungsbild möglich sein, so muss die Basis mit der Schwarmintelligenz aushelfen.

Bastian Haas

Wie bewertest du diese Aussage und was für Schlußfolgerungen ziehst du daraus?
Ich bewerte die Aussage so, dass wir ein offensichtliches Problem mit unseren Datenschutzgesetzen haben und/oder das ULD trotz besseren Wissens Facebook in Deutschland praktisch nicht nutzbar machen will. Persönlich stelle ich infrage, ob der Eigentümer einer Fan-Seite auch wirklich Seitenbetreiber im Sinne des Datenschutzgesetzes ist.

Was ist/was kannst/was willst du tun?
Das Bundesdatenschutzgesetz ist an die aktuelle Situation anzupassen, insbesondere hinsichtlich dessen, dass im Internet so gut wie nichts auf nationaler oder auch nur europäischer Ebene regelbar ist. Verbote sind auf praktische Umsetzbarkeit hin zu überprüfen. Außerdem kann und darf die Verantwortung über Nutzerdaten (gerade bei Social Networks!) nicht vollständig auf die Webseitenbetreiber abgewälzt werden, auch die Nutzer tragen eine Mitverantwortung. Wer bewusst seine Daten dort preisgeben will, soll dies auch tun können. Aufklärung der Bevölkerung über die möglichen Folgen und Risiken ist hier erforderlich.
Das soll jetzt nicht so klingen, dass ich Facebook komplett toll finde. Aber verbieten macht auf deutscher oder europäischer Ebene wenig Sinn. Datensparsamkeit und -schutz sind wichtig, aber nicht überall durchsetzbar.

Frank Schröder

Grundsätzlich soll jeder Bürger selbst entscheiden können, wo und wie er seine Daten veröffentlichen möchte. Die Teilnahme an sozialen öffentlichen Netzwerken ist mittlerweile zu einem wichtigen Lebensbestandteil für viele Menschen geworden. Diese haben aus meiner Sicht ein Recht darauf an diesen virtuellen öffentlichen Räumen teilzunehmen, und ein Recht darauf, dass auch dort Grundrechte gewahrt bleiben. D.h. Facebook muss erstens transparent machen, wofür es welche Daten erhebt und benutzt, und zweitens muss die Teilnahme an Facebook möglich sein, ohne mehr persönliche Daten preis zu geben als zwingend notwendig. Notfalls muss der Staat durch zusätzliche Regelungen und Gesetzte soziale Netzwerke wie Facebook zwingen, die Datenschutzrechte einzuhalten.

Wir sollten die notwendigen Reformen im Datenschutz zu einem zentralen Wahlkampfthema machen. Gerade hier dürften wir bei unseren Wählern punkten, und hieran werden sie auch den Erfolg unserer politischen Arbeit messen.

Norbert Hense

In dem Thema bin ich jetzt nicht genug drin, aber die 2-Klick-Lösung umgeht das Problem, wenn ich das richtig sehe.

Florian 'branleb' Zumkeller-Quast

Dies zeigt eigentlich nur die dringende Reformbedürftigkeit des Datenschutzrechtes in Deutschland. Das Datenschutzrecht darf nicht auf dem Elfenbeintum verweilen, wir müssen auch schauen, dass wir damit in der Realität umgehen können. Und auf die technischen Entwicklungen der letzten Jahre hat das geltende Datenschutzrecht nur begrenzt Antworten.

Die Position des ULD ist zudem nicht unumstritten. Ergo können wir auf Urteile warten und dann wir aufgeschreckte Heuschrecken rumrennen oder uns vorher um die Reform des Datenschutzrechts kümmern. Ich bin für letztere Vorgehensweise.

Ich selbst werde bei Verwendung von Social-Media-Plugins Zwei-Klick-Lösungen nutzen, die in dieser Hinsicht jetzt schon ein etaiiges Problem umschiffen, allerdings teilweise in andere Hinsicht im geltenden Recht problematisch sein können, wenn man bestimme Rechtsauffassungen teilt (Markenrecht, Muster, ...)

Thomas Lambeck

Da ich selbst keine eigene Webseite betreibe und auch keine Social-Plugins unter der Haube kenne, verlasse ich mich hier auf die Funktionsbeschreibungen, die ich bisher gelesen habe. Und die sagten mir, dass der Nutzer irgendwann einmal dem Plugin erlaubt haben muss, Daten an Facebook zu übermitteln. Und freiwillig soll der Nutzer dies dürfen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, funktioniert der "Gefällt mir"-Button so.

Heimliche Übermittlung von Nutzerdaten dagegen ist nicht erlaubt. Sollte dies bei einem deutschen Webseitenbetreiber geschehen, dürfte ein Eingreifen von Datenschutzbeauftragten möglich sein. Schwierigkeiten gibt es eventuell mit ausländischen Betreibern. Zumal sie möglicherweise anderen Datenschutzbestimmungen unterliegen.

Ich bin aber nicht auf dem Laufenden, was Facebook seinen Nutzern dazu in den AGB sagt und in den Sicherheitseinstellungen zur Auswahl lässt. Letzte Woche habe ich, nach mindestens einem halben Jahr Abstinenz, das erste mal wieder reingeschaut, weil mich eine Arbeitskollegin darauf hinwies, dass ein Bäcker um die Ecke (wohl in Unkenntnis der derzeit „angespannten Lage“) in ein paar Monaten eine öffentliche Facebook-Party mit immerhin bereits hoher zweistelliger Teilnehmerzahl plant.

Max Kehm

Es gibt sehr viele Menschen die nicht wollen das ihre Daten an Facebook oder andere soziale Netzwerke übermittelt und gesammelt werden. Daher finde ich es richtig das Social Plugins welche die Privatsphäte von Internetnutzern gefährden nicht zulässig sind.

Hierzu sind zwei-klick Lösungen einzusetzen welche dafür sorgen das nur die Daten jener Nutzer an die Sozialen Netzwerke weitergeleitet werden welche das ausdrücklich wollen um somit dem Recht auf Datenschutz als auch dem Recht soziale Netzwerke zu benutzen zu gleichem Maße Rechnung zu tragen.

Jürgen 'Yonny' Martin

Frage: Facebook-Fanpage-Betreiber etc.

Ich erlaube mir hier keine Meinung, ohne mir den Sachverhalt von einem Medienrechtler genau erklären zu lassen. Im Prinzip bin ich gegen Versuche, andere als die unmittelbaren Verursacher einer möglichen Straftat zu kriminalisieren, nur weil Datenwege, Links der Betreiber benutzt wurden. Dasselbe gilt übrigens für öffentliche WLAN – Anbieter.

Im Falle der Social-Plugins halte ich eine nicht authorisierte Weiterverwendung persönlicher Daten für kritisch, obwohl inzwischen die meisten Fratzenbuch-Nutzer wissen, auf welches Spiel sie sich da einlassen.

Jochengp

Ich habe mich mit diesem Thema bisher noch nicht beschäftigt.

Nathanael Bienia

Jeder Mensch steht es frei seine Daten im Internet oder sonst wo öffentlich zu machen. Aber jedem Menschen steht es auch zu, zu sagen welche Daten er preisgeben möchte und welche nicht. Man sollte den gesetzlichen Rahmen dieses Datenschutzes erweitern und ausbauen.

NineBerry

Datenschutz / Soziale Netzwerke / Plugins

Das Web lebt davon, dass von Seiten auf andere Seiten verlinkt wird und dass auch Inhalte von anderen Seiten eingebunden werden. Ich sehe soziale Netzwerke als Bereicherung der Gesellschaft.

Die Unternehmen, die soziale Netzwerke betreiben, müssen durch die Datenschutzbehörden effektiv kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass Daten nicht weiterverkauft und nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden.

Ich sähe gerne dezentral organisierte soziale Netze. Die Politik kann durch Vorgabe der richtigen Rahmenbedingungen solche fördern. Einen Vorschlag dazu habe ich unter [1] gemacht.

Neben den sozialen Netzwerken gibt es einige in der Öffentlichkeit wenig bekannte Unternehmen, die Werbeplattformen betreiben und zum Teil sehr viel relevantere Daten sammeln als die sozialen Netzwerke (und ohne irgendeinen Vorteil für die Betroffenen). Diese sollten auch stärker staatlich reguliert werden.

Heinz Kraft

Facebook-Fanpage-Betreiber sowie Webseitenbetreiber, die Social-Plugins von Facebook in ihr Angebot integriert haben, sind datenschutzrechtlich verantwortlich für unzulässige Datenübermittlungen von Nutzerinnen und Nutzern. Sie haben die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Telemediengesetzes sowie des Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetzes zu beachten und einzuhalten. Dies hat des Weiteren zur Folge, dass sie gegenüber den Betroffenen und gegenüber der nach § 38 BDSG zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, in Schleswig-Holstein also gegenüber dem ULD, ihre Datenverarbeitung zu verantworten haben. Auf der Grundlage der unstreitig feststehenden technischen und organisatorischen Feststellungen ist die Nutzung von Fanpages und Social-Plugins nach europäischem wie deutschem Datenschutzrecht unzulässig, selbst wenn die von Facebook gemachten Angaben, die teilweise (noch) nicht überprüft werden können, zutreffen. Zitat: Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Dieser Expertise haben sich alle Landesdatenschutzbeaudtragten angeschloßen.

Wie bewertest du diese Aussage und was für Schlußfolgerungen ziehst du daraus? Was ist/was kannst/was willst du tun?
Berücksichtige dabei deine mögliche besondere Stellung/Tätigkeit als Abgeordneter des Bundestages.

Eine anständige Aussage, die aber so meine ich, nicht mehr aktuell ist.

Private Daten sind und bleiben privat. Durchsuchungen der Mailprovider zu Werbezwecken lehne ich persönlich strikt ab. Letzten Endes soll aber jeder Nutzer selbst entscheiden auf was er sich einlässt.

Ein nationales Vorgehen wird meiner Meinung nach nicht ausreichen. Es müsste deutlicher Druck gegen die meist in den USA und Übersee sowie in Asien beheimateten Betreiber durch die Europäische Union aufgebaut werden.

Sven Fuchs

Datenschutz wie auch Urheberrecht haben in der digitalisierten Welt mit ihrer uns nicht mehr verstehbaren lokalen/nationalen Sichtweise ausgedient.

Wir benötigen hier Änderungen, die für alle Beteiligten annehmbar sind; Als Piraten arbeiten wir ja schon fieberhaft an Möglichkeiten und vielleicht wäre in diesen, unseren, Kernbereich in der ersten möglichen Legislaturperiode ein sinnvoller Vorstoß möglich, den alle Abgeordneten der Piraten tragen könnten.