BE:Parteitag/2011.1/Protokoll
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Protokoll der Landesmitgliederversammlung der Piratenpartei Deutschland Berlin vom 25., 26. und 27. 2. 2011
Inhaltsverzeichnis
- 1 Freitag, den 25.2.2011
- 1.1 Protokollführung
- 1.2 Versammlungsleitung
- 1.3 Wahlleitung und Wahlhelfer
- 1.4 Zulassung von Gästen
- 1.5 Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen
- 1.6 Zulassung von Vertretern der Presse
- 1.7 Vorstellung und Beschluss der Tagesordnung
- 1.8 Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- 1.9 Bericht des Schiedsgerichtes
- 1.10 Rechnungsprüfer
- 1.11 Wahlleiter tritt aus persönlichen Gründen zurück
- 1.12 Entlastung und Verabschiedung des Vorstands
- 1.13 Diskussion und Abstimmung über Wahlverfahren der Landesliste zur Wahl zum Abgeordnetenhaus der Stadt Berlin 2011
- 1.14 Antrag GO-A #001
- 1.15 Antrag GO-A #002
- 1.16 Antrag GO-A #005
- 1.17 Abstimmung über das Wahlverfahren
- 2 Samstag, 26.2.2011
- 2.1 GO-Antrag: GOB-003 "Zuständigkeit des Wahlleiter für die Aufnahmen von Wahlvorschlägen"
- 2.2 Diskussion und Abstimmung über Modus der Kandidatenvorstellungen
- 2.3 Pause 10:20 - 10:30
- 2.4 Kandidatenvorstellung und Fragerunde Teil 1
- 2.5 Mittagspause für eine Stunde von 12:15 bis 13.20 Uhr
- 2.6 Kandidatenvorstellung und Fragerunde Teil 2
- 2.7 Kandidatenvorstellung und Fragerunde Teil 3
- 2.8 Wahl zur Liste des Abgeordnetenhauses Berlin 2011
- 2.9 GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung
- 3 Sonntag, 27.2.2010
- 3.1 Vorstellung der Kandidaten Landesliste zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2011
- 3.2 GO-Antrag auf Neuauszählung der Wahl.
- 3.3 GO-Antrag auf Änderung der TO: GO-Antrag auf Einfügen auf "Aussprache über das Wahlergebnis" als neuer TOP 11.
- 3.4 Vorstellung der Kandidaten zur Wahl des Landesvorstandes
- 3.5 Wahl des stell. Landesvorsitz
- 3.6 Wahl zum Schatzmeister
- 3.7 Wahl der Beisitzer des Landesvorstandes
- 3.8 Schiedsgerichtswahl
- 3.9 Wahl der Ersatzschiedsrichter
- 3.10 Wahl der Rechnungsprüfer
- 3.11 Aussprache über Liste zur Abgeordnetenhauswahl
- 3.12 Sonstige Anträge an die LMV
- 3.13 Verabschiedung und Knuddeln
- 4 Anhang
- 5 Wahl- und Geschäftsordnung für den Landesparteitag/die Landesmitgliederversammlung der Piratenpartei Deutschland Berlin. Beschlossen auf der LMV 2010.1, zuletzt geändert auf der LMV 2011.1
- 5.1 §1 Allgemeines
- 5.2 §2 Akkreditierung
- 5.3 §3 Versammlungsämter
- 5.4 §4 Diskussion
- 5.5 §5 Kandidatur
- 5.6 §6 Wahlordnung
- 5.7 §7 Abstimmungen
- 5.8 §8 Wahlen
- 5.9 §9 Anträge
- 5.9.1 §9.1 allgemeine Anträge an die Versammlung
- 5.9.2 §9.2 Anträge auf Änderung der Satzung
- 5.9.3 §9.3 Anträge auf Änderung des Programms
- 5.9.4 §9.4 Anträge zur Geschäftsordnung
- 5.9.5 §9.5 Antrag auf Schliessen der Rednerliste
- 5.9.6 §9.6 Antrag auf automatisches Schliessen von Redelisten
- 5.9.7 §9.7 Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste
- 5.9.8 §9.8 Antrag auf Änderung der Tagesordnung
- 5.9.9 §9.9 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
- 5.9.10 §9.10 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
- 5.9.11 §9.11 Antrag auf Vertagung der Sitzung
- 5.9.12 §9.12 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
- 5.9.13 §9.13 Antrag auf Begrenzung der Redezeit
- 5.10 §10 Gültigkeitsdauer
- 5.11 Anlage A
Freitag, den 25.2.2011
Die Sitzung wird vom amtierenden Vorstandsvorsitzenden Andreas Baum eröffnet um 18:02
Bei der Feststellung, das satzungsgemäß eingeladen wurde, gibt es auf Nachfrage keinen Widerspruch.
Protokollführung
Julia Schramm wir als Protokollführerin gewählt. Sie benennt Monika Belz und Lotte Steenbrink als Protokollhelfer
Versammlungsleitung
Zur Wahl stehen Martin Haase und Gerhard Anger .
Einstimmig angenommen.
Gerhard Anger übernimmt die Versammlungsleitung.
Wahlleitung und Wahlhelfer
Björn Swierczek wird als Wahlleiter gewählt.
- Ernannte Wahlhelfer
- Tobias Kriesel
- Michael Ebner
- Stefan Bieling
- Anke Pohl
- Helge Eicherlberg
- Katja Dathe
- Georg von Borovieceny
Zulassung von Gästen
Einstimmig dafür
Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen
Einstimmig dafür
Zulassung von Vertretern der Presse
Dafür
Vorstellung und Beschluss der Tagesordnung
Freitag
18:00 Uhr
- Begrüßung und Eröffnung der Versammlung (17:00 Uhr Akkreditierung)
- Feststellung, dass satzungsgemäß eingeladen worden ist
- Wahl der Versammlungsleitung
- Wahl der Protokollanten
- Wahl der Wahlleitung und Bestimmung der Wahlhelfer
- Rechenschaftsbericht des Vorstands
- Bericht des Schiedsgerichtes
- Kassenprüfung
- Entlastung und Verabschiedung des Vorstands
- Diskussion und Abstimmung über Wahlverfahren der Landesliste zur Wahl zum Abgeordnetenhaus der Stadt Berlin 2011
Samstag
9:30 Uhr Wiedereröffnung der Versammlung (Akkreditierung ab 9:00 Uhr)
- Diskussion und Abstimmung über Modus der Kandidatenvorstellungen
- Abstimmung über die Schließung der Kandidatenliste für die Wahl der Landesliste zur *Abgeordnetenhauswahl 2011
- Kandidatenvorstellungen
- Wahl der Landesliste zur Wahl zum Abgeordnetenhaus der Stadt Berlin 2011
Sonntag
9:30 Uhr Wiedereröffnung der Versammlung
- Vorstellung der Kandidaten für die Wahl zum Landesvorstand Berlin
- Wahl des Vorstandsvorsitzenden
- Wahl des stellv. Vorstandvorsitzenden
- Wahl des Schatzmeisters
- Wahl der Beisitzer
- Vorstellung der Kandidaten für das Schiedsgericht
- Wahl des Schiedsgerichtes
- Vorstellung der Kandidaten für das Amt der Kassenprüfer
- Wahl der Kassenprüfer für 2011/2012
- Sonstige Anträge an die LMV
- Verabschiedung und Knuddeln
Angenommen
Rechenschaftsbericht des Vorstandes
Alle Mitglieder berichten einzeln und beantworten Fragen.
Online:
- Axel Kistner:
http://wiki.piratenpartei.de/BE:T%C3%A4tigkeitsbericht_Sferex
- Katja Dathe:
http://wiki.piratenpartei.de/BE:Finanzen/2010
Bericht des Schiedsgerichtes
Vorsitzender Richter Delius berichtet, dass das Schiedsgericht in seiner Amtszeit keine Verhandlung durchführen musste. Nur Anfragen bearbeitet hat.
Rechnungsprüfer
Merle von Wittich berichtet, dass der andere gewählte Prüfer, Daniel Breede, abhanden gekommen ist und sie deswege alleine prüfte, jedoch mit Hilfe von Simon Weiß.
Fragerunde.
Wahlleiter tritt aus persönlichen Gründen zurück
- Versammlungsleiter bittet um Vorschläge. Merle von Wittich kandidiert und wird gewählt.
- Übernimmt die Wahlhelfer
Entlastung und Verabschiedung des Vorstands
- Empfehlung der Kassenprüferin zur Entlastung
- Versammlung beschließt Entlastung
- Pause um 20:26
- Wiedereröffnung der Versammlung: 20:43
Diskussion und Abstimmung über Wahlverfahren der Landesliste zur Wahl zum Abgeordnetenhaus der Stadt Berlin 2011
- Welche GO-Anträge zur Änderung der Wahlordnung liegen vor? Wird dran gearbeitet. Anträge bitte schriftlich.
Antrag GO-A #001
- Antragsteller: Georg von Boroviczeny
- Antragstext
Die LMV möge folgende GO zum Wahlverfahren zur Landesliste Abgeordnetenhauswahlen 2011 beschließen:
Die Aufstellung erfolgt in 3 Stufen/Wahlgängen:
(1): in einem einfachen Präferenzwahlverfahren werden die Kandidaten für die ersten 7 Listenplätze bestimmt
(2): die Reihenfolge der Obigen wird in einer Wahl nach der Schulze-Methode bestimmt
(3): nach gleicher Methode wird die Reihenfolge der verbleibenden Kandidaten bestimmt
- Antragsbegründung
(bei 3 könnte es auch eine Aufteilung in zwei Listen geben, wenn die Zahl sehr groß ist, derzeit wäre es schon 20)
Begründung:
die einfachste Methode, jeden Listenplatz jeweils mit einem eigenen Wahlgang zu 'belegen', ist sehr übersichtlich und ebenfalls sehr (seeehr!) zeitaufwändig, mind. 10 Std.
Ein Wahlgang nach Schulze ist bei fast 30 Kandidaten eher unübersichtlich und -wahrscheinlich- individuell reichlich fehlerträchtig.
Das obige Verfahren ist mE nach ein guter Kompromiss. Damit wäre Zeit genug für eine ausreichende Kandidatenvorstellung gegeben; die Wahl wäre nicht wesentlich länger, als bei einer Schulze-Wahl in einem Wahlgang: nur (1) kommt (ca. 30 Min.) dazu, (2) und (3) zusammen sind unwesentlich länger/aufwändiger, als ein Wahlgang, da jeweils schneller abgestimmt und ausgezählt werden kann.
Die Zahl "7" in (1) entsteht aus dem weitgehend akzeptierten Konsens, dass bei einem Wahlerfolg/Einzug in das Abgeordnetenhaus es wahrscheinlich 6 - 7
Abgeordnete geben wird.Antrag GO-A #002
Versammlungsleister Antrag GO-A #002 vor.
- Antragsteller: Björn Swierczek
- Antragstext
In die Geschäfts- und Wahlordnung der Landesmitgliederversammlung wird nach dem §8.3 ein neuer Paragraph mit folgendem Wortlaut eingefügt: §8.4 Aufstellung von Wahlvorschlägen (1) Wahlen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen sind geheim. (2) Über Verfahren zur Aufstellung von Wahlkreisvorschlägen (Direktkandidaten) entscheiden die jeweiligen Gebietsversammlungen. (3) Listen werden mittels eines Präferenzwahlverfahrens in einem Wahlgang aufgestellt. Hierbei stehen die Kandidaten einzeln zur Wahl. Jeder Kandidat muss einzeln abgelehnt werden können. (4) Weitere Regeln und Durchführungsbestimmungen zur Präferenzwahl finden sich in Anlage A zur Wahlordnung. (5) Gebietsversammlungen können abweichende Wahlverfahren zur Listenaufstellung beschließen.
Weiterhin erhält die Geschäfts- und Wahlordnung eine Anlage A mit folgendem Wortlaut: Anlage A zur Wahl- und Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung Die Begriffe Kandidat und Antrag werden im Folgenden synonym verwendet. An die Stelle von Kandidaten können andere Arten von Wahloptionen treten.
Stimmzettel Jeder Stimmberechtigte erhält einen Stimmzettel auf dem er/sie jeden Kandidaten bzw. Antrag in eine von drei Kategorien einordnet: Zustimmung: Ja Zustimmung: Enthaltung Zustimmung: Nein
Kandidaten, die auf dem Stimmzettel bezüglich der Zustimmung mit Ja bewertet werden, sind außerdem vom Wähler auf dem Stimmzettel in eine persönliche Präferenzreihenfolge zu bringen. Hierzu sieht der Stimmzettel für die Kandidaten, die mit „Zustimmung: Ja“ markiert wurden eine Reihe an Präferenzstufen vor. Jeder Kandidat kann durch ein Kreuz auf eine solche Stufe gestellt werden. Hierbei ist es möglich, mehrere Kandidaten mit gleicher Präferenz zu markieren, also mehrere Kandidaten auf die gleiche Stufe der Präferenzreihenfolge zu stellen, wodurch der Wähler zum Ausdruck bringt, dass er bezüglich dieser Kandidaten untereinander keine Präferenzen hat. Zur Vereinfachung der Stimmzettel werden die unterschiedlichen Präferenzstufen im Bereich „Zustimmung: Ja“ auf eine Anzahl von 20 beschränkt, so dass ein Wähler, der mehr als 20 Kandidaten zustimmen möchte, zumindest 2 Kandidaten auf die gleiche Stufe stellen muss. Gemeinsam mit Enthaltungen und Ablehnungen ergeben sich 22 Präferenzstufen auf dem Stimmzettel.
Auszählung Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung nicht mehr Ja- als Nein- Stimmen auf sich vereinigen können, scheiden aus und finden im nachfolgend beschriebenen Prozess keine Berücksichtigung mehr. Für die übrigen Kandidaten wird auf Basis der abgegebenen Stimmzettel mittels der im Folgenden beschriebenen Schulze-Methode ein Wahlgewinner bzw. eine Reihenfolge von Gewinnern ermittelt: Jeder Kandidat wird mit jedem anderen Kandidaten verglichen und es wird für jeden Kandidaten ausgezählt, wieviele Wähler entsprechend ihrer Angaben auf den Stimmzetteln den einen Kandidaten dem jeweils anderen Kandidaten vorziehen. Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung eine Ja-Stimme erhalten haben, gelten hierbei als präferiert gegenüber Kandidaten, bei denen die Frage der Zustimmung mit Nein oder Enthaltung beantwortet wurde. Weiterhin gelten Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung eine Enthaltung erhalten haben, als präferiert gegenüber Kandidaten, bei denen die Frage der Zustimmung mit Nein beantwortet wurde. Ansonsten entscheidet die vom Wähler vorgegebene Präferenzreihenfolge.
Definition: Ein Kandidat A kann einen anderen Kandidaten B mit einem Gewicht von n schlagen, wenn sich eine Abfolge von insgesamt mindestens zwei Kandidaten konstruieren lässt, die mit Kandidat A beginnt und mit Kandidat B endet, bei der für alle Paare direkt aufeinanderfolgender Kandidaten dieser Abfolge der jeweils eine Kandidat gegenüber seinem Nachfolger von einer einfachen Mehrheit, mindestens jedoch von n Wählern, bevorzugt wird. Eine einfache Mehrheit ist dann gegeben, wenn mehr Wähler den einen Kandidaten gegenüber seinem Nachfolger bevorzugen, als es umgekehrt der Fall ist. Es wird für jedes Kandidatenpaar X und Y ermittelt, wie das größtmögliche Gewicht ist, mit dem ein Kandidat X nach obenstehender Definition den Kandidaten Y schlagen kann. Hierzu müssen alle der obenstehenden Definition genügenden Abfolgen von Kandidaten berücksichtigt werden. Gibt es keine solche Abfolge wird jeweils ein größtmögliches Gewicht von Null (0) angenommen.
Ein Kandidat X ist dann Gewinner der Wahl, wenn für jeden anderen Kandidaten Y das größtmögliche Gewicht, mit dem der Kandidat X den Kandidaten Y schlagen kann, größer als das größtmögliche oder gleich dem größtmöglichen Gewicht ist, mit dem der Kandididat Y den Kandidaten X schlagen kann. Gibt es mehrere Gewinner, findet eine Stichwahl statt.
Im Falle der Ermittlung mehrerer Gewinner, die in eine Reihenfolge zu bringen sind, wird Schritt 2 unter Ausnahme der bisherigen Gewinner wiederholt, um die weiteren Plätze zu besetzen. Gleichplatzierte Kandidaten werden im Anschluss an die Auszählung mittels einer Stichwahl untereinander in eine Reihenfolge gebracht.
Stichwahlen werden als Wahl durch Zustimmung durchgeführt. Es werden hierbei nur Zustimmungen gezählt und der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt bzw. wird erstplatziert. Sind mehrere Kandidaten in eine Reihenfolge zu bringen, entscheidet die Anzahl der Zustimmungen über die Reihenfolge der Kandidaten. Ergibt die Stichwahl einen Gleichstand, dann entscheidet das Los.Antragsbegründung: Simon Weiß erklärt das Präferenzverfahren nach Schulze.
- Protokollhelfer Monika Belz ist weg. Oliver Höfinghoff übernimmt.
- GO - Antrag auf Meinungsbild, wer dieses Verfahren schon auf einer Gebietsversammlung angewendet hat.
Antrag GO-A #005
- Antragsteller:Wolfram Prieß
- Antragstext
In die Geschäfts- und Wahlordnung der Landesmitgliederversammlung wird nach dem §8.3 ein neuer Paragraph mit folgendem Wortlaut eingefügt: §8.4 Aufstellung von Wahlvorschlägen (1) Wahlen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen sind geheim. (2) Über Verfahren zur Aufstellung von Wahlkreisvorschlägen (Direktkandidaten) entscheiden die jeweiligen Gebietsversammlungen. (3) Listen werden mittels eines Präferenzwahlverfahrens in einem Wahlgang aufgestellt. Hierbei stehen die Kandidaten einzeln zur Wahl. Jeder Kandidat muss einzeln abgelehnt werden können. (4) Weitere Regeln und Durchführungsbestimmungen zur Präferenzwahl finden sich in Anlage A zur Wahlordnung. (5) Gebietsversammlungen können abweichende Wahlverfahren zur Listenaufstellung beschließen.
Weiterhin erhält die Geschäfts- und Wahlordnung eine Anlage A mit folgendem Wortlaut: Anlage A zur Wahl- und Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung Die Begriffe Kandidat und Antrag werden im Folgenden synonym verwendet. An die Stelle von Kandidaten können andere Arten von Wahloptionen treten.
Stimmzettel Jeder Stimmberechtigte erhält einen Stimmzettel auf dem er/sie jeden Kandidaten bzw. Antrag in eine von drei Kategorien einordnet: Zustimmung: Ja Zustimmung: Enthaltung Zustimmung: Nein
Kandidaten, die auf dem Stimmzettel bezüglich der Zustimmung mit Ja oder in der Ablehnung mit Nein bewertet werden, sind außerdem vom Wähler auf dem Stimmzettel in eine persönliche Präferenzreihenfolge zu bringen. Hierzu sieht der Stimmzettel für die Kandidaten, die mit „Zustimmung: Ja“ oder Ablehnung "Nein" markiert wurden eine Reihe an Präferenzstufen vor. Jeder Kandidat kann durch ein Kreuz auf eine solche Stufe gestellt werden. Hierbei ist es möglich, mehrere Kandidaten mit gleicher Präferenz zu markieren, also mehrere Kandidaten auf die gleiche Stufe der Präferenzreihenfolge zu stellen, wodurch der Wähler zum Ausdruck bringt, dass er bezüglich dieser Kandidaten untereinander keine Präferenzen hat. Zur Vereinfachung der Stimmzettel werden die unterschiedlichen Präferenzstufen im Bereich „Zustimmung: Ja“ auf eine Anzahl von 15 und Ablehnung "Nein" auf eine Anzahl von 5 beschränkt. Gemeinsam mit Enthaltungen ergeben sich 21 Präferenzstufen auf dem Stimmzettel.
Auszählung Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung nicht mehr Ja- als Nein- Stimmen auf sich vereinigen können, scheiden aus und finden im nachfolgend beschriebenen Prozess keine Berücksichtigung mehr. Für die übrigen Kandidaten wird auf Basis der abgegebenen Stimmzettel mittels der im Folgenden beschriebenen Schulze-Methode ein Wahlgewinner bzw. eine Reihenfolge von Gewinnern ermittelt: Jeder Kandidat wird mit jedem anderen Kandidaten verglichen und es wird für jeden Kandidaten ausgezählt, wieviele Wähler entsprechend ihrer Angaben auf den Stimmzetteln den einen Kandidaten dem jeweils anderen Kandidaten vorziehen. Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung eine Ja-Stimme erhalten haben, gelten hierbei als präferiert gegenüber Kandidaten, bei denen die Frage der Zustimmung mit Nein oder Enthaltung beantwortet wurde. Weiterhin gelten Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung eine Enthaltung erhalten haben, als präferiert gegenüber Kandidaten, bei denen die Frage der Zustimmung mit Nein beantwortet wurde. Ansonsten entscheidet die vom Wähler vorgegebene Präferenzreihenfolge.
Definition: Ein Kandidat A kann einen anderen Kandidaten B mit einem Gewicht von n schlagen, wenn sich eine Abfolge von insgesamt mindestens zwei Kandidaten konstruieren lässt, die mit Kandidat A beginnt und mit Kandidat B endet, bei der für alle Paare direkt aufeinanderfolgender Kandidaten dieser Abfolge der jeweils eine Kandidat gegenüber seinem Nachfolger von einer einfachen Mehrheit, mindestens jedoch von n Wählern, bevorzugt wird. Eine einfache Mehrheit ist dann gegeben, wenn mehr Wähler den einen Kandidaten gegenüber seinem Nachfolger bevorzugen, als es umgekehrt der Fall ist. Es wird für jedes Kandidatenpaar X und Y ermittelt, wie das größtmögliche Gewicht ist, mit dem ein Kandidat X nach obenstehender Definition den Kandidaten Y schlagen kann. Hierzu müssen alle der obenstehenden Definition genügenden Abfolgen von Kandidaten berücksichtigt werden. Gibt es keine solche Abfolge wird jeweils ein größtmögliches Gewicht von Null (0) angenommen.
Ein Kandidat X ist dann Gewinner der Wahl, wenn für jeden anderen Kandidaten Y das größtmögliche Gewicht, mit dem der Kandidat X den Kandidaten Y schlagen kann, größer als das größtmögliche oder gleich dem größtmöglichen Gewicht ist, mit dem der Kandididat Y den Kandidaten X schlagen kann. Gibt es mehrere Gewinner, findet eine Stichwahl statt.
Im Falle der Ermittlung mehrerer Gewinner, die in eine Reihenfolge zu bringen sind, wird Schritt 2 unter Ausnahme der bisherigen Gewinner wiederholt, um die weiteren Plätze zu besetzen. Gleichplatzierte Kandidaten werden im Anschluss an die Auszählung mittels einer Stichwahl untereinander in eine Reihenfolge gebracht.
Stichwahlen werden als Wahl durch Zustimmung durchgeführt. Es werden hierbei nur Zustimmungen gezählt und der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt bzw. wird erstplatziert. Sind mehrere Kandidaten in eine Reihenfolge zu bringen, entscheidet die Anzahl der Zustimmungen über die Reihenfolge der Kandidaten. Ergibt die Stichwahl einen Gleichstand, dann entscheidet das Los.- GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste. Angenommen.
Abstimmung über das Wahlverfahren
- Diskussion
- Versammlungsleiter erklärt Wahlverfahren nach §7.2 Absatz 4 GO
Vorschläge:
- 2011-02-18 GO-A #001 - GO-Antrag zum Wahlverfahren Landesliste
- 2011-02-24 GO-A #002 - Präferenzwahl der Landesliste in einem Wahlgang
- 2011-02-25 GO-A #004 Präferenzwahl_der_Landesliste_in_einem_Wahlgang_mit_negativer_Präferenz
- 2011-02-25 GO-A #005 - Präferenzwahl_der_Landesliste_in_einem_Wahlgang_mit_negativer_Präferenz mit 15 Präferenzen JA
Ergebnis:
- 2011-02-18 GO-A #001 - GO-Antrag zum Wahlverfahren Landesliste = 11 ja
- 2011-02-24 GO-A #002 - Präferenzwahl der Landesliste in einem Wahlgang = 31 ja
- 2011-02-25 GO-A #004 - Präferenzwahl_der_Landesliste_in_einem_Wahlgang_mit_negativer_Präferenz = 67
- 2011-02-25 GO-A #005 - Präferenzwahl_der_Landesliste_in_einem_Wahlgang_mit_negativer_Präferenz mit 15 Präferenzen JA = 40
- Stichwahl zwischen 005 und 004: Mehrheit für 004 ohne Auszählung
Abstimmung des Antrags 004: Mehrheit dafür, angenommen
- GO-Antrag auf Meinungsbild: Wer möchte nach dem Präferenzwahlverfahren in einem oder in drei Teilen wählen?
- Meinungsbild: Sollen wir uns vorbehalten, nach Wahl der Liste noch einmal einen Spitzenkandidaten aus der Gruppe der ersten 7 Kandidaten zu wählen?
Keine weiteren Anträge,
Versammlungsleiter vertagt die Sitzung um 22.03 Uhr auf Samstag, 26.02.11 09.30 Uhr.
Samstag, 26.2.2011
9:30 Uhr Wiedereröffnung der Versammlung (Akkreditierung ab 9:00 Uhr)
- Eröffnung der Veranstaltung um 09.55 Uhr
- Merle von Wittich gibt ihr Amt als Wahlleiter zurück
- Jakbob Pfender wird als neuer Wahlleiter gewählt und nimmt die Wahl an
- Versammlungsleitung übergibt die Versammlung an den Wahlleiter
Wahlleiter liest die neuen Wahlhelfer vor:
- Katja Dathe
- Michael Ebner
- Helge Eichelberg
- Anke Pohl
- Tobias Kriesel
GO-Antrag: GOB-003 "Zuständigkeit des Wahlleiter für die Aufnahmen von Wahlvorschlägen"
Martin Delius stellt den Antrag vor
- Antragsteller: Björn Swierczek
- Antragstext
Der Absatz (1) des §3.2 der Wahl- und Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung wird wie folgt geändert: (1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Wahl eines Wahlleiters abgesehen werden. wird ersetzt durch:
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, sowie zur Durchführung von Wahlen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat bei einer Wahl sein, die er durchzuführen hat. Werden keine Wahlen nach Satz 1 durchgeführt, so kann von der Wahl eines Wahlleiters abgesehen werden.- Antrag angenommen.
Diskussion und Abstimmung über Modus der Kandidatenvorstellungen
- GO-Antrag: Reihenfolge der Vorstellung der Kandidaten wird ausgelost (Reihenfolge bleibt auf Wahlzettel erhalten). Redezeit: 5 Minuten. Fragen/Redebeiträge nach GO (Ermessen der Versammlungsleitung)
- Keine Gegenrede. Antrag angenommen.
- Versammlungsleitung übergibt an Wahlleiter zur Aufstellung der Kandidatenliste
Kandidatenvorschläge:
- Andreas Baum
- Susanne Graf
- Hans Erich Herlt
- Martin Delius
- Merle von Wittich
- Heiko Herberg
- Wolfram Prieß
- Rik Aulfes
- Fabio Reinhardt
- Georg v. Boroviczeny
- Simon Weiß
- Oliver Höfinghoff
- Christopher Lauer
- Philip Magalski
- Gerwald Claus Brunner
- Pavel Mayer
- Michael Schulz
- Michael Mittelbach
- Fabricio del Canto
- Benjamin Adamski
- Simon Kowalewski
- Bernd Schlömer
- Jürgen Nowak
- Alexander Morlang
- Alexander Spieß
- Frank Mai
- Gerald Wünsch
Pause 10:20 - 10:30
- GO-Antrag: Kandidatenliste vor dem vorletzten Kandidaten schließen und Kandidaturen annehmen. Vorher wird zum Kandidieren aufgefordert. Angenommen.
Vorstellung: Kandidatenliste (ausgelost)
- 1. Susanne Graf
- 2. Rik Aulfes
- 3. Heiko Herberg
- 4. Michael Schulz
- 5. Fabio Reinhardt
- 6. Oliver Höffinghoff
- 7. Andreas Baum
- 8. Fabricio del Canto
- 9. Martin Delius
- 10. Pavel Mayer
- 11. Michael Mittelbach
- 12. Hans Erich Herlt
- 13. Frank Mai
- 14. Alexander Spieß
- 15. Simon Weiß
- 16. Alexander Morlang
- 17. Christopher Lauer
- 18. Gerwald Claus-Brunner
- 19. Gerald Wünsch
- 20. Wolfram Prieß
- 21. Benjamin Adamski
- 22. Philip Magalski
- 23. Simon Kowalewski
- 24. Bernd Schlömer
- 25. Jürgen Nowak
- 26. Merle von Wittich
- 27. Georg von Borovieceny
Kandidatenvorstellung und Fragerunde Teil 1
- 1. Susanne Graf
- 2. Rik Aulfes
- 3. Heiko Herberg
- 4. Michael Schulz
- 5. Fabio Reinhardt
- 6. Oliver Höffinghoff
- 7. Andreas Baum
- 8. Fabricio del Canto
- 9. Martin Delius
Mittagspause für eine Stunde von 12:15 bis 13.20 Uhr
Kandidatenvorstellung und Fragerunde Teil 2
- 10. Pavel Mayer
- 11. Michael Mittelbach
- 12. Hans Erich Herlt
- 13. Frank Mai
- 14. Alexander Spieß
- 15. Simon Weiß
- 16. Alexander Morlang
- 17. Christopher Lauer
- 18. Gerwald Claus-Brunner
- 19. Gerald Wünsch
- Versammlung wird um 16:10 unterbrochen.
Kandidatenvorstellung und Fragerunde Teil 3
- Versammlung wird eröffnet um 16:30
- 20. Wolfram Prieß
- 21. Benjamin Adamski
- 22. Philip Magalski
- 23. Simon Kowalewski
- 24. Bernd Schlömer
- 25. Jürgen Nowak
- 26. Merle von Wittich
- 27. Georg von Borovieceny
Wahl zur Liste des Abgeordnetenhauses Berlin 2011
- Wahl wird eröffnet: 19:30
- Sitzung unterbrochen bis zur Auszählung.
- Versammlung eröffnet 22:20
- Wahlleiter verkündet:
- Wahlhelfer zurückgetreten.
- Wahlhelfer Christopher Lang wird nachnominiert.
- Zusätzlich wird Matthias Zech als Ersatzwahlhelfer benannt.
GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung
- Beginn der Sitzung am Sonntag um 10:00.
- Schließung der Sitzung um 23:37
Sonntag, 27.2.2010
- Wiedereröffnung der Versammlung um 10:35 Uhr
- Versammlungsleitung übergibt an Wahlleiter
- Aufzeichnung bestätigt (kein Stream)
- Anmerkungen des Wahlleiters: Inoffizielles Ergebnis in Umlauf geraten. Zwischenergebnis nicht autorisiert. Ergebnis geleakt. Das offizielle Ergebnis zählt. Unterschiede sind vorhanden. Wahlhelfer und freiwillige Beobachter.
Unterschriebens Ergebnis schriftlich 2fach. Urnen versiegelt. Raum versiegelt. Raum wird gefilmt.
Vorstellung der Kandidaten Landesliste zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2011
Ergebnis:
- 1 Philip Magalski - nimmt die Wahl an
- 2 Andreas Baum - nimmt die Wahl
- 3 Pavel Mayer - nimmt die Wahl an
- 4 Martin Delius - nimmt die Wahl an
- 5 Simon Weiß - nimmt Wahl an
- 6 Oliver Höfunghoff - nimmt die Wahl an
- 7 Merle von Wittich - nimmt die Wahl an
- 8 Susanne Graf - nimmt die Wahl an
- 9 Heiko Herberg - nimmt die Wahl an
- 10 Fabio Reinhardt - nimmt die Wahl an
- 11 Jürgen Nowak - nicht anwesend
- 12 Christopher Lauer - nimmt die Wahl an
- 13 Alexander Morlang - nimmt die Wahl an
- 14 Alexander Spieß - nimmt die Wahl an
- 15 Frank Mai - schrifltich verfasst (email. VL hat einen Scan - er wird annehmen egal welchen Platz)
- 16 Gerwald Claus-Brunner - nimmt ie Wahl an
- 17 Bernd Schlömer - nimmt die Wahl an
- 18 Simon Kowalewski - nimmt die Wahl an
- 19 Wolfram Prieß - nimmt Wahl an
GO-Antrag auf Neuauszählung der Wahl.
Versammlungsleitung bemerkt, dass es das Bedürfnis zur Aussprache zu geben scheint.
- Aussprache
- Meinungsbild: Wer ist für diesen Antrag auf Auszählung?
- GO-Antrag: Redezeitbeschränkung auf 30 Sekunden? Angenommen.
- Fortführung der Aussprache
- Abstimmung: Abgelehnt.
GO-Antrag auf Änderung der TO: GO-Antrag auf Einfügen auf "Aussprache über das Wahlergebnis" als neuer TOP 11.
Keine Gegenrede
GO-Antrag angenommen: TO Punkt 11: Aussprache über das Wahlergebnis.
Vorstellung der Kandidaten zur Wahl des Landesvorstandes
Wahlleiter bittet alle Kandidaten nach vorne
- Pause 11:15
- Wiedereröffnung der Versammlung: 11:25
Wahlleiter hat das Wort.
Oliver Höfiinghoff als zusätzlicher Wahlhelfer + Wolfram Prieß, Holger Pabst, Sebastian Kirste.
Kandidaten:
- Simon Weiß
- Heide Hagen
- Benjamin Mayer
- Gerald Anger
- Helge Eichelberg
- Gerwald Claus-Brunner
Versammlungsleitung lost Reihenfolge der Kandidatenvorstellung aus:
- 1. Benjamin Mayer
- 2. Helge Eichelberg
- 3. Gerhard Anger
- 4. Gerwald Claus-Brunner
- 5. Heide Hagen
- 6. Simon Weiß
Vorstellung und Befragung der Kandidaten
Wahl und Auszählung
Katja Dathe tritt als Wahlhelfer zurück. Unterstützung ist ausreichend vorhanden.
- Habemus Vorsitzender 13:31
76 Wahlzettel / 82 akkreditiere / einer ungültig
Wahlleiter verkündet Ergebnis
- 1 Gerhard Anger (67 Ja)
- 2 Helge Eichelberg (32)
- 3 Benjamin Mayer (19 Ja)
- 4 Gerwald Claus-Brunner/Heide Hagen (14 Ja)
- 5 Simon Weiß (13 ja)
- GO-Antrag Änderung der TO: Zusammenfassung der Punkte Wahl des stellv. Vorsitzenden
Begründete Gegenrede.
Abgelehnt.
Wahl des stell. Landesvorsitz
Kandidatenliste Stellvertetende Landesvorsitzende
- Gerwald Claus-Brunner
- Heide Hagen
- Helge Eichelberg
- Simon Weiß
- Benjamin Mayer
Keine Vorstellung.
- Sebastian Pochert als zusätzlicher Wahlhelfer
- Wahlleiter bittet um Beobachter
Sitzung unterbrochen 13:51
Sitzung wird eröffnet: 14:11
Wahlleitung verkündet Ergebnis für Stellvertreter 89 Akkreditierte/79 abgegeben/0 ungültig
- 1. Helge Eichelberg (47 Stimmen 59,9%)
- 2. Benjamin Adamski (32 Stimmen)
- 3. Simon Weiß(29 Stimmen)
- 4. Heide Hagen(28 Stimmen)
- 5. Claus Gerwald-Brunner (21 Stimmen)
Wahl zum Schatzmeister
Kandidaten:
- Vorstellung der Kandidatin
- GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste. Angenommen.
- Wahlleiter erklärt Ja/Nein Wahl, da nur ein Kandidat.
Wahl beginnt.
Versammlung wird wieder eröffnet.
90 akkreditiert/77 abgegebene Stimmen/ 4 ungültig Wahlleiter verkündet Ergebnis (13:13)
70 Ja / 95,89% Katja nimmt die Wahl an.
Wahl der Beisitzer des Landesvorstandes
Stefan Bleidung tritt an und tritt als Wahlhelfer zurück
Anmerkung: Zahl der Beisitzer neu bestimmen. Wahlleiter bittet um Anträge.
1. Vorschlag: 4 Beisitzer 2. Vorschlag: 3 Beisitzer und 1 Generalsekretär extra wählen (Seperate Personenwahl) - Funktion deutlich benennen welche Funktionen er haben soll. (Fehlt in der Satzung) 3. Vorschlag: 2 Beisitzer 4. Vorschlag: 6 Beisitzer 5. Vorschlag: keine feste Nummer festlegen (alle die über 50% bekommen) 6. Vorschlag: Mindestens 2 höchstens 4 (die über 50%)
GO-Antrag: Meinungsbilder
Formalia: Vorschläge schriftlich als Antrag einreichen mit bürgerlichem Namen
GO-Antrag auf Meinungsbild ob es ok ist die Vorschläge mündlich vorzutragen.
1. Vorschlag: Zahl der Beisitzer auf 2 beschränken (C. Lauer) 30 Stimmen 2. Vorschlag: 3 Beisitzer + 1 Gensek (Simon Kowalewski) 14 Stimmen 3. Vorschlag: Bis zu 6 beisitzer (C. Lang) 20 Stimmen 4. Vorschlag: 2-4 Beisitzer (A. Pittrich) 52 Stimmen 5. Vorschlag: 5 Beisitzer bestimmen (M. Ickes) 2 Stimmen 6. Vorschlag: 7 Beisitzer bestimmen (M. Ickes) 1 Stimmen 7. Vorschlag: 27 Beisitzer bestimmen (M. Ickes) 4 Stimmen 8. Vorschlag: 37 Beisitzer bestimmen (M. Ickes) 8 Stimmen 9. Vorschlag: 4 Beisitzer + so viele wie wollen bestimmen (M. Ickes) 10 Stimmen 10. Vorschlag: 4 Beisitzer (E. Zastrau) 52 Stimmen Gewonnen: Vorschlag 4 und 10 Vorschlag 4 gelb/ Vorschlag 10 rot Ergebnis nach Auszählung: 40 Vorschlag 4/ 33 Vorschlag 10 Abstimmung Vorschlag 4: angenommen
Kandidaten:
- 1. Stephan Bliedung
- 2. Gerwald Claus-Brunner
- 3. Benjamin Mayer
- 4. Simon Kowalewski
- 5. Pavel Mayer
- 6. Martin Riesner
- 7. Khaled Kenawi
- 8. Heide Hagen
- 9. Alexander Morlang
- 10. Michael Ickes
- 11. Simon Weiß
Vorstellungen
Wahl beginnt (17:17)
Ergebnisverkündung: 17:56 Eine Wahl: 93akkreditiert /79 abgegeben/0 ungültig
- 1. Pavel Mayer/Stephan Bieldong jeweils 62,03% / 49 Stimmen (nehmen Wahl an)
- 3. Simon Weiß 40 Stimmen 50,63% (nimmt Wahl an)
- 4. Heide Hagen 39 Stimmen
- 5. Alexander Morlang 38 Stimmen
- 6. Benjamin Mayer 36 Stimmen
- 7. Gerwald 33 Stimmen
- 8. Martin Riesner 25 Stimmen
- 9. Simon Kowalewski 12 Stimmen
- 10. Michael Ickes 5 Stimmen
- 11. Khaled Kenawi 4 Stimmen
Schiedsgerichtswahl
- Schiedgerichtsordnung des Bundes:
5 Richter + 2 Ersatzrichter
50% nach Approval Voting
GO-Antrag: 3 Richter + 1 Ersatzrichter
Austausch von Argumenten. Antrag nicht zulässig.
Stephan Bliedung wieder Wahlhelfer. Michael Herbst tritt zurück.
Abstimmung Auszählung: 12/29/0 Antrag abgelehnt
Kandidatenvorstellung. (gelost)
- 1. Simon Kowalewski
- 2. Claudia Schmitt
- 3. Ralf Gerlich
- 4.Michael Herbst
- 5.Rik Aulfes
- 6.David Kirchner
- 7.Martin Delius
Schiedsrichter und Ersatzrichter sind getrennte Wahlgänge (Weil potentielle Befangenheit)
Wahl 18:18
Sitzung unterbrochen 18:26
5 sind gewählt 94 akkreditiert/61 abgegebene Stimmen/ 0 ungültig
- 1. 52 ja 85% Claudia Schmitt nimmt an
- 2. 51 ja 83% Michael Herbst nimmt an
- 3. 49 ja 80,33% Martin Delius nimmt an
- 4. 47 ja 77% Ralf Gerlich nimmt an
- 5. 38 ja 62,3 Simon Kowalewski nimmt wahl an
- 6. 26 ja David Kirchner
- 7. 25 ja Rik Aulfes
Wahl der Ersatzschiedsrichter
Kandidatenliste:
- Christopher Lang
- Heiko Herberg
- Barbara Jana Wisniowska
- David Kirchner
Christopher Lang tritt als Wahlhelfer zurück.
Wahl ist eröffnet (19:04)
Wahlgang unterbrochen 19:05 - Lang darf nicht antreten, da Mitglied im Landesvorstand Niedersachsen - Öffentliche Willenbekundung: Christopher Lang sagt in die Kamera, dass er aus dem LaVo NDS zurücktritt
Wahlgang wiedereröffnet 19:07
Wiedereröffnung der Versammlung: 19:43
94 akkreditiert/59 abgegebene Stimmen
- 1. 47 ja Christopher Lang nimmt Wahl an
- 2. 45 ja Heiko Herberg nimmt Wahl an
- 3. 36 ja Barbara Jana Wisniowska
- 4. 32 ja David Kirchner
Wahl der Rechnungsprüfer
Georg von Borovieceny tritt als Wahlhelfer zurück.
Kandidaten:
- 1. Georg von Borovieceny
- 2. Rik Aulfes
Antrag auf geheime Wahl
Wahleröffnung 19:49
Verkündung des Ergebnis: 94 akkreditiert/48 abgegeben
- 39 ja Georg von Borovieceny und Rik Aulfes (beide nehmen die Wahl an)
Aussprache über Liste zur Abgeordnetenhauswahl
Keine Wortbeiträge
Sonstige Anträge an die LMV
Keine weiteren Anträge
Verabschiedung und Knuddeln
Verabschiedung:Gerhard Anger als Landesvorsitzender
Danke: Jakob Pfender (tosender Applaus), Martin Haase, Danke an Gerhard Anger (sagt Martin Haase), Julia Schramm (+Protokollteam), Film - und Technikteam, Heide und der VEB Stulle, Danke an die Kandidaten, Orga, Antragskommission, FAXE!, Christopher Lauer für die Main Orga, Alten Landesvorstand und so weiter und so fort.
Leute stehen auf, alles emotional und so!
LERNEN bei den Piraten ist super.
Pavel Mayer: Daten: 29 Stunden Tagung (32 1/2 Stunden) Aufbau 45 Stunden sogar!
Dennis Plagge bedankt sich für den LV NDS
Faxe 4.3 Rathaus Zehlendorf gegen Pro Deutschland
Schließung der Sitzung 20:23
Anhang
Stimmzettel
Hier die einzelnen Stimmzettel der Wahl zur Landesliste der Piratenpartei zur Abgeordnetenhauswahl 2011 in Berlin, gewählt am 26.2.2011
Quelle: Mail vom Wahlleiter
Legende: x,y = x und y auf gleicher Präferenz x;y = x vor y präferiert x / y / z = x ja, y Enthaltung, z nein
drunter folgen noch ein paar willkürliche Auswertungen. Jeder mag gern seine eigene hinzufügen...
========== Beginn Liste der Stimmzettel
reinhardt,baum,magalski;herberg,mai;graf,delius,schlömer;weiß,prieß,boro;schulz,claus,nowak;mayer,morlang;aulfes,mittelbach,spies;canto,loesch//adamski,kowalewski;höfinghoff,wittich;lauer;herlt,wünsch,thiel; #1 höfinghoff,delius,mayer,weiß,morlang,lauer,schlömer,nowak,wittich;herberg,baum;magalski;reinhardt,canto,claus;adamski;mai;prieß,kowalewski;graf,spies,boro;mittelbach,loesch/thiel/wünsch;schulz;aulfes,herlt; #2 nowak;adamski;höfinghoff;graf,schulz;mai,lauer,boro;magalski;reinhardt,mayer,weiß;aulfes,baum,delius,morlang,claus/herberg,canto,spies,prieß,kowalewski,wittich/schlömer;mittelbach;thiel;wünsch;herlt;loesch; #3 herberg;baum,delius,mayer,adamski,nowak,wittich;mai,spies,weiß;lauer,schlömer/graf,reinhardt,höfinghoff,mittelbach,prieß,magalski,kowalewski/aulfes,schulz,morlang,claus;canto,herlt,wünsch,boro,thiel,loesch; #4 mai,magalski;herberg;höfinghoff,baum,weiß;reinhardt;prieß;schlömer;graf;mayer;spies,kowalewski/nowak/aulfes;adamski;delius,claus,wittich;mittelbach;schulz,boro;canto,herlt,morlang,wünsch,thiel,loesch;lauer; #5 mayer;delius,kowalewski,wittich;reinhardt,nowak;baum,morlang,magalski;höfinghoff;herberg,mittelbach,spies,claus;graf,weiß;mai;lauer,prieß;boro/canto/schlömer;schulz;aulfes,adamski;herlt,loesch;wünsch,thiel; #6 magalski;graf,höfinghoff;herberg,mai,morlang,nowak,boro;aulfes,mayer,lauer,schlömer,wittich;delius,weiß,kowalewski;reinhardt,baum,spies;claus,loesch/schulz,herlt,prieß,adamski,thiel/mittelbach,wünsch;canto; #7 mai;höfinghoff;baum;reinhardt,spies;delius,mayer,wittich;herberg,prieß,magalski;weiß,claus;graf,lauer,nowak;kowalewski,boro;mittelbach,schlömer//canto,adamski;thiel,loesch;aulfes,schulz,morlang;herlt,wünsch; #8 morlang;weiß;mayer;graf,herberg,höfinghoff,delius,magalski//reinhardt,baum,lauer,schlömer;spies,kowalewski;aulfes,schulz,canto,mittelbach,herlt,mai,claus,wünsch,prieß,adamski,nowak,wittich,boro,thiel,loesch; #9 graf,höfinghoff,delius,lauer,nowak;baum;wünsch;weiß,magalski;wittich;herberg;claus;mayer;reinhardt,spies/prieß/aulfes,schulz,schlömer;adamski,thiel;mittelbach;kowalewski,loesch;mai;herlt;canto,morlang,boro; #10 lauer;wittich;claus,schlömer;kowalewski;mayer,weiß;graf,höfinghoff,morlang;herberg,baum,canto,delius,spies,prieß,adamski,magalski,nowak,loesch/reinhardt/mai,boro;thiel;aulfes,mittelbach;schulz;herlt,wünsch; #11 nowak;magalski;höfinghoff,delius,weiß;herberg,mai,morlang,prieß;baum,mayer;aulfes,claus,kowalewski,schlömer,wittich;reinhardt,lauer;spies/graf,schulz,canto,mittelbach,boro/wünsch;herlt,adamski;thiel,loesch; #12 graf,höfinghoff,magalski,schlömer;baum,mayer,mai,weiß;wittich;reinhardt;kowalewski;nowak;herberg;aulfes,canto,delius,morlang,claus,prieß,boro/mittelbach,spies,wünsch,thiel,loesch/schulz,herlt,lauer,adamski; #13 baum,spies,lauer,magalski,schlömer,nowak;reinhardt,mayer,adamski;morlang;mai;graf;claus;kowalewski,wittich//höfinghoff;canto,boro;mittelbach;herberg;aulfes,weiß,wünsch;schulz,delius,herlt,prieß,thiel,loesch; #14 mayer,spies,lauer;graf,weiß,wittich;delius,nowak;herberg,morlang,kowalewski;magalski;prieß,adamski;schulz,baum;höfinghoff;schlömer;reinhardt,claus,boro//mittelbach,mai,wünsch;thiel;aulfes,loesch;canto,herlt; #15 mayer,lauer,wittich;graf,morlang;delius,schlömer;weiß,nowak;baum;reinhardt,höfinghoff;herberg,mittelbach;aulfes,magalski;loesch//boro;prieß;thiel;wünsch;adamski;canto,kowalewski;schulz,herlt,mai,spies,claus; #16 herberg,höfinghoff,mai,schlömer;graf,reinhardt,baum,mayer,wittich;magalski;delius;aulfes,schulz,weiß,claus;kowalewski;loesch;spies,lauer/mittelbach,herlt,prieß,adamski,nowak,thiel/canto,wünsch;morlang,boro; #17 lauer;mayer,spies,weiß,morlang,claus,schlömer,wittich;herberg,höfinghoff,baum,delius,prieß,kowalewski,boro//graf,aulfes,schulz,reinhardt,canto,mittelbach,herlt,mai,wünsch,adamski,magalski,nowak,thiel,loesch; #18 weiß,lauer,schlömer;graf,höfinghoff,delius,mayer,morlang,magalski,wittich;herberg;claus;aulfes,reinhardt,baum,canto,kowalewski//mai,spies,loesch;schulz;nowak;mittelbach;wünsch,adamski,boro;herlt,prieß,thiel; #19 höfinghoff;canto;reinhardt,baum;delius,mayer;mittelbach;magalski;herberg,weiß,kowalewski;morlang,claus;spies,lauer,prieß,nowak,wittich,boro,loesch//schulz,wünsch,adamski,schlömer,thiel;mai;graf,aulfes,herlt; #20 morlang;höfinghoff,magalski;delius,kowalewski;herberg,baum,mayer;canto;reinhardt,spies,weiß,lauer,claus,boro//aulfes;mittelbach,prieß,schlömer,nowak,thiel,loesch;graf,adamski;wittich;schulz,herlt,mai,wünsch; #21 lauer;wittich;morlang;weiß;spies;höfinghoff,mayer,claus;reinhardt,delius;kowalewski;prieß,magalski;schlömer,boro//canto;mai;mittelbach;baum;herberg;graf,aulfes,schulz,herlt,wünsch,adamski,nowak,thiel,loesch; #22 graf;schlömer;claus,boro;baum;herberg,mayer,adamski,magalski//schulz,delius,mai;spies;aulfes,reinhardt,höfinghoff,canto,mittelbach,herlt,weiß,morlang,lauer,wünsch,prieß,kowalewski,nowak,wittich,thiel,loesch; #23 morlang,lauer;weiß;mayer,claus,wittich//höfinghoff,baum,canto,delius,magalski,kowalewski;schlömer,boro;herberg,reinhardt,mai,spies,prieß;graf;aulfes,schulz,mittelbach,herlt,wünsch,adamski,nowak,thiel,loesch; #24 morlang;kowalewski;delius,mayer;baum;höfinghoff,magalski;lauer,wittich;mai,weiß;graf,reinhardt,claus,prieß;schlömer;boro,loesch//adamski;mittelbach;aulfes,herberg,schulz,canto,herlt,spies,wünsch,nowak,thiel; #25 schulz,baum,claus,prieß,schlömer;mayer,nowak,wittich;herberg,höfinghoff;graf,spies,magalski;aulfes,kowalewski;delius;reinhardt,mai;weiß;morlang,lauer,boro//canto,mittelbach,herlt,wünsch,adamski,thiel,loesch; #26 mayer,lauer;delius,morlang,wittich;herberg,höfinghoff,baum,weiß,schlömer,nowak;magalski;kowalewski;spies,claus;graf,canto,mittelbach,prieß,adamski/reinhardt/aulfes,boro;mai;loesch;schulz;herlt,wünsch,thiel; #27 herlt;boro;herberg,canto;graf,baum,mayer//mittelbach,morlang,schlömer;nowak;höfinghoff;aulfes,claus;reinhardt,delius,magalski,thiel,loesch;mai,kowalewski;weiß,wünsch,prieß;schulz,spies,lauer,adamski,wittich; #28 claus,kowalewski;canto;boro;herberg,wittich;mayer;spies;delius,weiß;reinhardt;höfinghoff,magalski;mai/aulfes,baum,loesch/prieß;adamski,schlömer;graf,nowak;mittelbach;schulz,herlt,morlang,lauer,wünsch,thiel; #29 reinhardt,höfinghoff;mayer,schlömer,wittich;baum,delius;weiß,nowak;lauer,kowalewski,boro;magalski;graf,aulfes,mai,spies,morlang;schulz,mittelbach,wünsch/claus,prieß,loesch/herberg,canto;thiel;adamski;herlt; #30 schlömer,nowak;delius,wittich;graf,herberg,mayer,mai;höfinghoff,baum,canto,spies,weiß,claus;mittelbach,prieß,magalski,boro;reinhardt,adamski/wünsch,kowalewski,thiel/morlang;loesch;aulfes,schulz;herlt;lauer; #31 claus;mai,wittich;graf,delius;höfinghoff;herberg,weiß,lauer//schulz,magalski;reinhardt,spies,prieß;baum,kowalewski;aulfes,morlang;canto;mayer,loesch;thiel;boro;mittelbach,adamski,schlömer,nowak;herlt,wünsch; #32 baum;delius;weiß;herberg,kowalewski,wittich/morlang,magalski/reinhardt,höfinghoff,lauer;spies;prieß;boro;schlömer;claus;mai;mayer;graf,aulfes,mittelbach;schulz,canto,herlt,wünsch,adamski,nowak,thiel,loesch; #33 höfinghoff,canto,delius,mayer,mittelbach,mai,weiß,lauer,magalski;aulfes,reinhardt,morlang,claus;baum,prieß/graf,herberg,schulz,spies,wünsch,schlömer,boro,thiel,loesch/nowak;adamski,kowalewski,wittich;herlt; #34 spies;kowalewski;claus;graf;delius,mayer;aulfes,reinhardt,höfinghoff,weiß,lauer;herberg,schulz,canto,mittelbach,herlt,mai,wünsch,prieß,adamski,magalski,schlömer,nowak,boro/thiel,loesch/baum,wittich;morlang; #35 reinhardt;mayer;graf;wittich;canto;prieß;morlang;weiß,claus;adamski;nowak/aulfes,schulz,baum,delius,mai,lauer,wünsch,magalski/schlömer;kowalewski;spies;mittelbach;höfinghoff;herberg;boro;thiel;loesch;herlt; #36 herberg,delius,spies,claus,wittich;morlang;schlömer;graf,prieß;höfinghoff,weiß,nowak;baum;mayer,magalski/reinhardt,mittelbach,mai,thiel/kowalewski;loesch;adamski;aulfes;herlt;canto;schulz,lauer,wünsch,boro; #37 magalski;herberg;baum;graf,höfinghoff;mayer,spies,weiß,lauer;delius,morlang,claus,prieß;mai,wittich//kowalewski;boro;aulfes,reinhardt,mittelbach,adamski;schlömer,thiel;schulz,canto,herlt,wünsch,nowak,loesch; #38 delius,mayer,morlang,lauer,magalski,kowalewski,schlömer;höfinghoff,weiß,wittich;baum;spies,boro;prieß;herberg,reinhardt,canto,mittelbach,adamski,nowak//mai;graf;claus;aulfes,schulz,herlt,wünsch,thiel,loesch; #39 magalski;delius;morlang;baum;höfinghoff;herberg;weiß;graf;wittich;lauer/reinhardt,mayer,mai,spies,claus,prieß,kowalewski,schlömer,nowak/mittelbach;loesch;boro;aulfes;adamski;schulz;thiel;wünsch;herlt;canto; #40 herberg,weiß,wittich;delius,mayer,schlömer,nowak;baum,mai;lauer;schulz,reinhardt,boro;spies,claus,magalski;graf,höfinghoff,mittelbach,herlt,adamski,kowalewski;prieß,thiel//loesch;morlang;aulfes,canto,wünsch; #41 herberg,magalski;höfinghoff,claus;delius;morlang,wittich;baum,weiß;reinhardt,mai;aulfes/herlt,spies,wünsch/canto,mayer,prieß,adamski,kowalewski,nowak;graf;schulz,lauer;thiel,loesch;schlömer,boro;mittelbach; #42 höfinghoff,delius,weiß,wittich;graf,schulz,morlang,lauer;prieß,magalski,nowak;baum,mayer;mai,spies,schlömer,boro;herberg,claus,kowalewski;aulfes,reinhardt;adamski;canto,mittelbach//loesch;wünsch,thiel;herlt; #43 weiß,magalski;graf,herberg,baum,wittich;morlang;spies;claus;delius;höfinghoff,schlömer;canto;prieß;reinhardt,mayer,mai,lauer,kowalewski//aulfes,schulz,herlt,adamski,nowak,thiel;boro;loesch;mittelbach;wünsch; #44 graf,mayer,weiß,morlang,lauer,schlömer,nowak,wittich/aulfes,herberg,reinhardt,höfinghoff,baum,delius,mittelbach,herlt,spies,prieß,magalski,kowalewski,boro,thiel,loesch/schulz,canto,mai,claus,wünsch,adamski; #45 mayer,weiß;herberg,baum/höfinghoff/graf,reinhardt,delius,morlang,lauer,claus,magalski,kowalewski,schlömer;aulfes,schulz,canto,mittelbach,herlt,mai,spies,wünsch,prieß,adamski,nowak,wittich,boro,thiel,loesch; #46 mayer,lauer,nowak;adamski;schulz,höfinghoff;morlang;delius,magalski;graf;reinhardt,baum,spies,kowalewski,wittich;weiß,claus,prieß,boro,thiel/herberg,canto,mai,schlömer/wünsch;mittelbach;aulfes,herlt,loesch; #47 baum;lauer;nowak;morlang;weiß;mayer;reinhardt;höfinghoff;wittich;delius/graf,aulfes,herberg,schulz,canto,mittelbach,herlt,mai,spies,claus,wünsch,prieß,adamski,magalski,kowalewski,schlömer,boro,thiel,loesch/ #48 boro;claus;reinhardt;graf,mayer,weiß;aulfes,baum,spies,wünsch,schlömer,wittich/mai,prieß,nowak/höfinghoff,delius,herlt,lauer;morlang;canto,mittelbach;schulz;herberg,kowalewski;thiel,loesch;adamski,magalski; #49 reinhardt,baum;graf,canto,wittich;höfinghoff,delius,mayer,magalski;morlang,claus,boro;herberg,weiß,prieß,kowalewski;nowak/aulfes,mittelbach,spies,loesch/mai,lauer,schlömer;adamski;schulz,herlt,wünsch,thiel; #50 schulz;nowak;adamski;graf;mai;claus;wittich;schlömer;herberg;magalski/baum/spies,prieß;reinhardt,herlt;mayer,kowalewski;wünsch,boro;mittelbach,weiß;canto,thiel;delius,loesch;aulfes,höfinghoff;morlang;lauer; #51 schulz;nowak;adamski;graf;mai;claus;wittich;schlömer;herberg;magalski/baum/spies,prieß;reinhardt,herlt;mayer,kowalewski;wünsch,boro;mittelbach,weiß;canto,thiel;delius,loesch;aulfes,höfinghoff;morlang;lauer; #52 delius;reinhardt,morlang,adamski;lauer;herberg,höfinghoff,spies;baum,weiß,claus,magalski,kowalewski,wittich;graf,mayer,mai,prieß,boro;mittelbach,schlömer/schulz,canto,thiel,loesch/aulfes,nowak;herlt;wünsch; #53 reinhardt,adamski,schlömer;herberg,schulz,magalski;claus;nowak;prieß;höfinghoff,baum,mittelbach,mai,spies/graf,canto,herlt,wünsch,kowalewski,boro,thiel,loesch/delius,mayer;aulfes,weiß,morlang,lauer,wittich; #54 delius;mayer,lauer;spies,weiß,magalski,kowalewski;höfinghoff,baum,mai,prieß,wittich;graf,herberg,reinhardt,schlömer,nowak;claus;canto,mittelbach,adamski/thiel,loesch/aulfes,morlang;schulz;herlt,wünsch,boro; #55 schulz;nowak;adamski;graf;mai;claus;herberg;magalski/baum/spies,prieß;reinhardt,herlt;mayer,kowalewski;wünsch,schlömer,boro;mittelbach,weiß;canto,wittich,thiel;delius,loesch;aulfes,höfinghoff;morlang;lauer; #56 magalski;nowak;adamski;graf;reinhardt,wittich;baum,weiß;schulz,höfinghoff,canto,spies,boro;herberg,mayer,mai,morlang,lauer,prieß,kowalewski/claus/delius;thiel;aulfes,schlömer;wünsch,loesch;mittelbach;herlt; #57 graf,delius,mayer,weiß,schlömer;lauer,wittich;herberg,baum,kowalewski;morlang;loesch;magalski;boro;reinhardt;höfinghoff//prieß;spies;mittelbach;aulfes;claus;mai,wünsch,thiel;canto,nowak;herlt;schulz,adamski; #58 mayer,nowak;baum,schlömer,boro;graf,reinhardt,höfinghoff,canto,kowalewski;delius,mai,spies,weiß,morlang,lauer,prieß,wittich;aulfes,herberg,schulz,herlt,claus,adamski,magalski/thiel,loesch/mittelbach,wünsch; #59 schulz;nowak;adamski;mai;graf;herberg,claus//reinhardt;aulfes,spies;herlt,weiß;mittelbach,wünsch,magalski;mayer,prieß,kowalewski,boro,loesch;baum,schlömer,wittich,thiel;höfinghoff,canto;delius,morlang;lauer; #60 nowak,wittich;reinhardt,delius,mayer;baum,mai;graf,loesch;magalski;prieß,boro;spies,kowalewski/aulfes,schulz,weiß,claus,schlömer/lauer;herberg;höfinghoff;morlang;adamski;wünsch;mittelbach;canto,thiel;herlt; #61 reinhardt,baum,mai,magalski;herberg,delius,claus,prieß;graf,nowak,boro,loesch;adamski,schlömer;spies;schulz;aulfes;mittelbach,morlang//canto,mayer,kowalewski;höfinghoff;herlt;weiß;lauer,wünsch,wittich,thiel; #62 kowalewski;canto,nowak;höfinghoff,mayer,mittelbach,magalski;graf,schulz,reinhardt,baum,lauer;aulfes,morlang,loesch;herberg,mai,weiß/delius,herlt,spies,claus,wünsch,prieß,adamski,schlömer,wittich,boro,thiel/ #63 graf,höfinghoff,spies,morlang;mai,nowak,wittich;schlömer;baum,mayer,prieß;herberg,delius;weiß;lauer/claus/aulfes;schulz;kowalewski;reinhardt,canto,mittelbach,herlt,wünsch,adamski,magalski,boro,thiel,loesch; #64 herberg,baum,mayer;delius,spies,weiß,claus,magalski;lauer,nowak,wittich;graf,kowalewski;adamski;schulz;mai;aulfes,höfinghoff,mittelbach,prieß,schlömer,boro;reinhardt/morlang/canto,thiel;loesch;wünsch;herlt; #65 herberg,höfinghoff;mai;baum;morlang;magalski;lauer,claus,wittich;weiß;delius;mayer/spies/aulfes;kowalewski;graf,herlt;schulz;wünsch;mittelbach,adamski,nowak;reinhardt,canto,prieß,schlömer,boro,thiel,loesch; #66 höfinghoff;herberg;baum;claus;mai,kowalewski;weiß;magalski;morlang;reinhardt,wittich//graf,canto,delius,lauer;mayer,adamski;mittelbach;aulfes,schulz,herlt,wünsch;spies;prieß,schlömer,thiel,loesch;nowak;boro; #67 delius;weiß;magalski;mayer;baum;spies;reinhardt;höfinghoff;morlang/canto,nowak/graf,mai;boro;herberg;prieß,kowalewski;mittelbach,schlömer;claus,loesch;aulfes,schulz,lauer,wittich;herlt,wünsch,adamski,thiel; #68 schulz;nowak;adamski;graf;mai;claus;wittich;herberg;magalski/baum/spies,prieß;reinhardt,herlt;mayer,kowalewski;wünsch,boro;mittelbach,weiß;canto,thiel;delius,loesch;aulfes,höfinghoff;morlang,schlömer;lauer; #69 claus;mayer;boro;schlömer;reinhardt,baum;graf;herberg,mai,spies,magalski/delius,kowalewski/lauer,wünsch;aulfes,schulz,höfinghoff,canto,mittelbach,herlt,weiß,morlang,prieß,adamski,nowak,wittich,thiel,loesch; #70 baum,spies,lauer;höfinghoff,delius,mayer,claus,kowalewski,wittich;weiß,prieß;graf,aulfes,morlang;nowak;herberg,reinhardt,magalski,schlömer,boro;mai//schulz,canto,mittelbach,herlt,wünsch,adamski,thiel,loesch; #71 schulz,adamski,nowak;graf;mai,wittich;claus,schlömer;herberg,magalski;baum//spies;herlt;reinhardt,prieß;mayer;kowalewski;canto,weiß,wünsch,boro;mittelbach,loesch;delius,thiel;höfinghoff,morlang;aulfes,lauer; #72 loesch;weiß,wittich;höfinghoff,mayer,morlang,magalski;graf,aulfes;reinhardt,mai,lauer;claus,boro;delius/herberg,schulz,baum,canto,mittelbach,herlt,spies,wünsch,prieß,adamski,kowalewski,schlömer,nowak,thiel/ #73 herberg;höfinghoff,magalski;lauer;baum;delius;weiß,wittich;prieß,kowalewski;graf,reinhardt,morlang;mayer,mai,spies;loesch//nowak;claus;aulfes;boro;canto;schlömer;adamski;schulz;thiel;mittelbach,herlt,wünsch; #74 graf;nowak;lauer;herberg,delius,weiß;baum,mayer,wittich;kowalewski;höfinghoff,morlang;reinhardt,mai,spies,magalski;schulz,canto,claus,prieß,adamski//mittelbach,wünsch;schlömer;herlt;aulfes;boro,thiel,loesch; #75 delius;reinhardt,mai;magalski;schlömer,nowak;höfinghoff,baum,kowalewski;graf,schulz,morlang,wittich;spies,adamski;mayer;herberg,prieß/mittelbach,lauer,claus,boro/canto,weiß;wünsch;aulfes;herlt,thiel,loesch; #76 schulz;nowak;adamski;mai;graf;aulfes;mittelbach;canto;reinhardt,claus;herberg/wünsch,prieß,magalski,loesch/baum,thiel;herlt;spies;höfinghoff,weiß;wittich;kowalewski,boro;mayer;delius;morlang;lauer,schlömer; #77 baum,spies,magalski;canto,weiß;herberg,schlömer;aulfes;kowalewski;graf;delius;höfinghoff,boro;reinhardt,mayer,lauer,claus,nowak//mai,loesch;wittich;schulz,mittelbach;herlt;prieß;morlang,wünsch,adamski,thiel; #78 delius,mayer,morlang;höfinghoff,lauer,magalski;kowalewski,boro;spies,weiß,claus;reinhardt,baum;herberg,canto;mittelbach,wittich,loesch;graf,aulfes,mai,adamski,schlömer,nowak//prieß;schulz,herlt,wünsch,thiel; #79 wittich;graf;mayer;nowak;schlömer;lauer;kowalewski;magalski;morlang;adamski/delius/schulz;weiß;reinhardt;prieß;höfinghoff;herberg;wünsch;spies;baum;aulfes,canto,mittelbach,herlt,mai,claus,boro,thiel,loesch; #80 herberg;weiß,magalski,wittich;reinhardt;graf;adamski;prieß;baum;höfinghoff,schlömer,nowak;schulz,mai,spies,claus//aulfes,delius,mayer,mittelbach,lauer,kowalewski,boro;canto,thiel;herlt,morlang,wünsch,loesch; #81 schulz;nowak;adamski;graf;mai;claus;wittich;schlömer;herberg;magalski/baum/spies,prieß;reinhardt,herlt;mayer,kowalewski;wünsch,boro;mittelbach,weiß;canto,thiel;delius,loesch;aulfes,höfinghoff;morlang;lauer; #82 morlang,lauer;reinhardt,höfinghoff,delius;baum,weiß,claus,magalski;herberg,mayer,prieß,wittich;spies,boro;kowalewski,nowak;aulfes;mai,adamski;graf;thiel,loesch/schulz,wünsch/canto,mittelbach,schlömer;herlt; #83 delius,mayer,spies;morlang,lauer,magalski;nowak;höfinghoff,baum/reinhardt,schlömer,boro/graf,herberg,canto,prieß;aulfes,schulz,mittelbach,herlt,mai,weiß,claus,wünsch,adamski,kowalewski,wittich,thiel,loesch; #84 baum;delius;weiß;reinhardt,nowak;mayer,schlömer;spies;schulz,höfinghoff,mai,magalski/herberg,wittich/graf,canto,kowalewski;prieß;morlang,adamski;aulfes;lauer,wünsch;mittelbach,herlt,claus,boro,thiel,loesch; #85 schulz;nowak;adamski;graf;mai;claus;wittich;schlömer;herberg;magalski/baum/spies,prieß;reinhardt,herlt;mayer,kowalewski;wünsch,boro;mittelbach,weiß;canto,thiel;delius,loesch;aulfes,höfinghoff;morlang;lauer; #86 schulz,adamski;nowak;graf;mai;claus,wittich;herberg;magalski/baum/spies,prieß;reinhardt,herlt;mayer,kowalewski;wünsch,boro;mittelbach,weiß;canto,thiel;delius,loesch;aulfes,höfinghoff;morlang;lauer,schlömer; #87 reinhardt,prieß;mai,schlömer;baum;herberg,delius,spies,nowak;höfinghoff,morlang,wittich;graf,weiß,magalski;mayer,claus/aulfes,schulz,wünsch,boro/adamski;canto,thiel,loesch;mittelbach,kowalewski;lauer;herlt; #88 delius,mayer,lauer;höfinghoff,spies;kowalewski,wittich;magalski;mai;weiß;graf;claus/baum,mittelbach,prieß,adamski,schlömer,loesch/aulfes,herberg,reinhardt;thiel;morlang;canto,nowak;schulz,herlt,wünsch,boro; #89 reinhardt;kowalewski,schlömer;herberg,delius;baum,mai,magalski;graf,mayer,spies,nowak;schulz,höfinghoff,adamski;weiß;loesch/mittelbach/aulfes,canto,morlang,claus,wünsch;prieß,boro,thiel;herlt,lauer,wittich; #90 claus;baum,nowak;aulfes;graf,höfinghoff;canto;schlömer;wittich,loesch;prieß;adamski/herberg,delius,mayer,mittelbach,morlang,lauer,magalski,kowalewski/reinhardt,mai,weiß,boro;schulz,herlt,thiel;spies;wünsch; #91 morlang,lauer;mayer;wittich;höfinghoff,delius;herberg;weiß;graf;baum,prieß,magalski,kowalewski;spies/reinhardt,mittelbach/schlömer;mai;claus,loesch;aulfes,boro;schulz,canto,herlt,wünsch,adamski,nowak,thiel; #92 kowalewski;magalski,wittich;mayer,spies,weiß,morlang,lauer;reinhardt,höfinghoff,delius,mai,claus,nowak;graf;herberg,baum,prieß,schlömer,thiel,loesch/schulz,canto,adamski,boro/mittelbach,wünsch;aulfes;herlt; #93 graf,wittich,thiel//herberg,schulz,reinhardt,höfinghoff,baum,mayer,mittelbach,herlt,spies,weiß,claus,wünsch,adamski,magalski,schlömer,nowak,boro;aulfes,canto,delius,mai,morlang,lauer,prieß,kowalewski,loesch; #94 delius;weiß,wittich;lauer;mayer,morlang;graf,herberg,mai;adamski,nowak;claus,magalski,kowalewski,schlömer;baum,loesch;reinhardt,canto,mittelbach/aulfes,schulz,höfinghoff,spies,wünsch,prieß,boro,thiel/herlt; #95 schulz;nowak;adamski;graf;wittich;claus;schlömer;herberg;mayer,magalski/baum,mai,loesch/spies,kowalewski;reinhardt,prieß;wünsch;herlt,boro;mittelbach;canto,weiß,thiel;delius;aulfes,höfinghoff;lauer;morlang; #96 höfinghoff,canto,mayer,weiß,lauer,schlömer,wittich;graf,reinhardt,baum,delius,mittelbach,magalski,nowak/herberg,spies,morlang,claus,prieß,kowalewski,boro,loesch/aulfes,schulz,herlt,mai,wünsch,adamski,thiel; #97 mayer;höfinghoff;lauer;weiß;herberg;nowak;wittich;schlömer//reinhardt;graf,aulfes,schulz,baum,canto,delius,mittelbach,herlt,mai,spies,morlang,claus,wünsch,prieß,adamski,magalski,kowalewski,boro,thiel,loesch; #98 magalski;reinhardt,nowak;höfinghoff,baum,delius,mai,weiß;spies,prieß,adamski;canto/graf,aulfes,herberg,schulz,mayer,mittelbach,morlang,claus,wünsch,kowalewski,schlömer,boro,thiel,loesch/herlt;wittich;lauer; #99 weiß;höfinghoff;spies,prieß;baum,magalski;herberg,lauer;delius,wittich;reinhardt,mayer;mai,claus/graf,canto,mittelbach,wünsch,adamski,schlömer,nowak,thiel/morlang;boro;loesch;aulfes,schulz,herlt,kowalewski; #100 delius,lauer;mayer,weiß,morlang;claus;höfinghoff,baum,magalski,kowalewski;reinhardt,spies;schulz,wittich;canto;aulfes,herberg,prieß,schlömer/mittelbach,loesch/graf,herlt,mai,wünsch,adamski,nowak,boro,thiel; #101 baum,mayer;wittich;schlömer;delius;spies;morlang;herberg,mai/claus/weiß;graf;aulfes;schulz,reinhardt,höfinghoff,canto,mittelbach,herlt,lauer,wünsch,prieß,adamski,magalski,kowalewski,nowak,boro,thiel,loesch; #102 baum;magalski;nowak;weiß;reinhardt;delius;spies;höfinghoff;mai/mayer,schlömer/graf,aulfes,herberg,schulz,canto,mittelbach,herlt,claus,wünsch,prieß,adamski,kowalewski,boro,thiel,loesch;wittich;morlang;lauer; #103 herberg,höfinghoff,baum;mai,magalski;claus;morlang;delius,wittich;lauer;weiß/mayer,herlt,spies/graf,reinhardt,kowalewski;aulfes;schulz;wünsch,nowak;canto,adamski;mittelbach,prieß,schlömer,boro,thiel,loesch; #104 höfinghoff,baum,magalski;graf,reinhardt,morlang;herberg,delius,weiß,schlömer;mai,spies;schulz,canto,claus,prieß,nowak/aulfes,mittelbach,adamski,kowalewski,wittich,boro,loesch/mayer,thiel;herlt,wünsch;lauer; #105 höfinghoff,weiß;baum,morlang,kowalewski;loesch;herberg,reinhardt,delius,magalski;lauer;spies;mayer;graf,wittich/prieß,schlömer/mai,adamski,boro;claus;aulfes;nowak;schulz;thiel;canto;mittelbach,herlt,wünsch; #106
========== Ende Liste der Stimmzettel
Wahl- und Geschäftsordnung für den Landesparteitag/die Landesmitgliederversammlung der Piratenpartei Deutschland Berlin. Beschlossen auf der LMV 2010.1, zuletzt geändert auf der LMV 2011.1
§1 Allgemeines
(1) Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens
- gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
- Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und
- das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist)
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Protokollführers, der Versammlungsleitung und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung im Piratenwiki binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Innerhalb von vier Wochen nach Erstveröffentlichung können noch Fehler beseitigt und Ergänzungen vorgenommen werden. Neufassungen sind von allen unter §1(3) benannten Personen erneut zu beurkunden, Änderungen am Wahlprotokoll zusätzlich durch die in §3.2(4) benannten Personen.
§2 Akkreditierung
(1) Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom Landesvorstand als solche beauftragt wurden, oder der Landesvorstand selbst.
(2) Die Anzahl akreditierter Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt.
(3) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat zwei Stimmkarten, eine zur Signalisierung von Zustimmung und eine zur Signalisierung von Ablehnung, die für jeweils einen Versammlungtag gültig sind. Die Stimmkarten dürfen nicht an andere Personen ausgehändigt werden und müssen bei vorzeitigem Verlassen der Versammlung mitgenommen oder vernichtet werden. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.
§3 Versammlungsämter
§3.1 Versammlungsleiter
(1) Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Landessvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagungen an.
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. Er kann sich hierzu der Hilfe einer Antragskommision bedienen.
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.
§3.2 Wahlleiter
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, sowie zur Durchführung von Wahlen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat bei einer Wahl sein, die er durchzuführen hat. Werden keine Wahlen nach Satz 1 durchgeführt, so kann von der Wahl eines Wahlleiters abgesehen werden.
(2) Die Durchführung umfasst
- die Ankündigung einer Wahl,
- Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,
- die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,
- das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.
- das Entgegennehmen der Stimmzettel,
- das Auszählen der Stimmen,
- Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,
- Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und
- Erstellung eines Wahlprotokolls.
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. {GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. Wahlprotokoll und Versammlungsprotokoll können als ein Dokument erstellt werden.
§4 Diskussion
(1) Der Versammlungsleiter eröffnet über jeden Gegenstand auf der Tagesordnung die Diskussion. Gleichartige oder verwandte Gegenstände können jederzeit auf Beschluss gemeinsam diskutiert werden.
(2) Wer zur Sache sprechen oder Anträge stellen will, meldet sich beim Versammlungsleiter zur Aufnahme in die Redeliste an, indem er sich vor einem der Saalmikrophone einreiht.
(3) Antragsteller können zu Beginn der Diskussion das Wort verlangen. Außerhalb der Redeliste kann vom Versammlungsleiter das Wort zur direkten Erwiderung erteilt werden.
(4) Die Redeliste kann durch Beschluss (GO-Antrag) geschlossen sowie erneut eröffnet werden.
(5) Wurde der {GO-Antrag auf automatisches Schliessen von Redelisten} beschlossen, so verkündet der Versammlungsleiter die Schliessung der Redeliste, nachdem der erste Redner auf der Liste seine Ausführungen beendet hat. Die Redeliste kann auch in diesem Fall durch Beschluss erneut eröffnet werden.
(6) Die Versammlung kann die Redezeit der Redebeiträge begrenzen. {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}. Überschreitet eine Rednerin oder ein Redner die Redezeit, so wird ihr oder ihm durch den Versammlungsleiter nach einmaliger Mahnung das Wort entzogen.
§5 Kandidatur
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf, und gibt den Kandidaten Zeit sich zu melden.
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich kein Pirat mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.
§6 Wahlordnung
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz, oder der Parteitag anderes bestimmt.
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}. Abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. In den Fällen, wo eine geheime Personenwahl nicht von der Satzung oder dem Gesetz vorgeschrieben ist, kann jeder Stimmberechtigte eine geheime Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Wahl} Über den GO-Antrag auf geheime Wahl wird nicht abgestimmt, ihm ist immer stattzugeben.
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}
§7 Abstimmungen
§7.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer von beiden Stimmkarten abgestimmt.
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}
(3) Bei einer Auszählung wird nur die Zahl der Ja- und Nein-Stimmen ermittelt. Die Zahl der abgegebenen Stimmen ergibt sich aus der Summe der Ja- und Nein Stimmen. Die Zahl der Enthaltungen ist die Differenz aus der Zahl der akkreditierten Piraten und der Zahl der abgegebenen Stimmen. Die Grundgesamtheit für Mehrheiten ist die Zahl der abgegebenen Stimmen, wenn die Satzung keine andere Grundgesamtheit vorsieht.
§7.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Auf dem Stimmzettel befinden sich folgende Felder zum Ankreuzen:
- JA
- NEIN
Stimmzettel, bei denen beide Felder oder keines von beiden angekreuzt ist oder der Wille des wählenden nicht ausdrücklich erkennbar ist, sind nach Maßgabe des Wahlleiters ungültig und zählen als Enthaltung. Es gelten die Regeln aus §7.1(3).
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus §7.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge] entsprechend.
(3) Gibt es zwei Anträge, die sich gegenseitig ausschliessen, so wird zuvor in einer Stichwahl ermittelt, welcher Antrag ausscheidet und welcher einzig zur Abstimmung stehen soll. “Ja”-Stimmen zählen für den ersten Antrag, “Nein”Stimmen für den zweiten Antrag. Der Antrag mit weniger Stimmen gilt als abgelehnt und scheidet aus. Bei Stimmengleichheit wird die Abstimmung wiederholt, bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Über den siegreichen Antrag wird dann nach §7.1 oder §7.2(1) abgestimmt.
(4) Gibt es drei oder mehr Anträge, die sich gegenseitig ausschliessen, so wird mittels Wahl durch Zustimmung (Approval Voting) die Zahl der Anträge zunächst auf zwei reduziert. Dabei werde alle konkurrierenden Anträge zur Wahl gestellt und nur die Zahl der Ja-Stimmen für jeden Antrag gezählt, wobei jeder Berechtigte beliebig vielen Anträgen zustimmen kann. Die Wahl erfolgt nur auf Antrag geheim. Die zwei Anträge mit den höchsten Stimmanteilen werden nach §7.2(3) weiter behandelt. Bei Stimmengleichheit an der Schwelle wird unter Ausschluss der sicher weiterkommenden und sicher auszuschliessenden Anträge das Verfahren nach §7.2(3) oder §7.2(4) erneut angewandt, bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(5) Nach §7.2(3) und§ 7.2(4) ausgeschiedene Anträge dürfen nicht erneut einzeln zur Abtimmung gestellt werden.
§7.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes
(1) Es gelten die Regelungen aus §7.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] entsprechend.
§8 Wahlen
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt.
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. {GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}
§8.1 Wahlen zu Versammlungsämtern
(1) Versammlungämter sind das Amt des Versammlungleiters, des Wahlleiters und des Protokollführers.
(2) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §7.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.
(3) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat.
§8.2 Wahlen zu sonstigen Parteitagsämtern
(1) Parteitagsämter sind diejenigen Ämter, die nicht der Durchführung der Versammlung dienen. Darunter fallen beispielsweise die Rechnungsprüfer.
(2) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.
(3) Im übrigen gelten die Regelungen aus §8.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].
§8.3 Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder und des Schiedsgerichts ist geheim.
(2) Als Wahlverfahren wird das Approval-Voting-Verfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen erhält.
(3) Haben zwei oder mehrere Kandidaten für einen zu besetzendes Amt exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang gemäß §8.3.2 durchgeführt. Steht danach immer noch kein Sieger fest, wird per Los entschieden.
(4) Müssen gemäß Satzung mehrere gleichnamige Ämter der Anzahl N besetzt werden (z.B. Beisitzer), erfolgt dies in einem Wahlgang. Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Gewählt sind die N Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen. Bei Stimmgleichstand an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgeführt, danach entscheidet das Los.
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "ja" oder "nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr "ja" als "nein"- Stimmen abgegeben wurden.
(6) Wird der Kandidat bei §8.3.5 abgelehnt oder stehen für ein Amt gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr "ja" als "nein"- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §8.3.2 durchsetzt.
§8.4 Aufstellung von Wahlvorschlägen
(1) Wahlen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen sind geheim.
(2) Über Verfahren zur Aufstellung von Wahlkreisvorschlägen (Direktkandidaten) entscheiden die jeweiligen Gebietsversammlungen.
(3) Listen werden mittels eines Präferenzwahlverfahrens in einem Wahlgang aufgestellt. Hierbei stehen die Kandidaten einzeln zur Wahl. Jeder Kandidat muss einzeln abgelehnt werden können.
(4) Weitere Regeln und Durchführungsbestimmungen zur Präferenzwahl finden sich in Anlage A zur Wahlordnung.
(5) Gebietsversammlungen können abweichende Wahlverfahren zur Listenaufstellung beschließen.
§9 Anträge
§9.1 allgemeine Anträge an die Versammlung
(1) Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.
§9.2 Anträge auf Änderung der Satzung
(1) Es gelten die Regelungen aus §9.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.
§9.3 Anträge auf Änderung des Programms
(1) Es gelten die Regelungen aus §9.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.
§9.4 Anträge zur Geschäftsordnung
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. {GO-Antrag auf Alternativantrag} Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt § [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.
(5) Es sind nur solche Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig, die in dieser Geschäftsordnung folgendermaßen gekennzeichnet sind: {GO-Antrag ...}.
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind:
- {GO-Antrag auf Alternativantrag}
- {GO-Antrag auf Schliessen der Redeliste}
- {GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste}
- {GO-Antrag auf automatisches Schliessen von Redelisten}
- {GO-Antrag auf Aufhebung des automatisches Schliessens von Redelisten}
- {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}
- {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
- {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}
- {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}
- {GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}
- {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}
- {GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}
- {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}
- {GO-Antrag auf Auszählung}
- {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}
- {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}
- {GO-Antrag auf geheime Wahl}
- {GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}
- {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}
§9.5 Antrag auf Schliessen der Rednerliste
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Schliessen der Redeliste stellen. {GO-Antrag auf Schliessen der Redeliste}
(2) Der Antragsteller
- darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,
- darf sich nicht auf die Redeliste stellen lassen und
- darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.
(3) Wurde ein Antrag auf Schliessen der Redeliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.
§9.6 Antrag auf automatisches Schliessen von Redelisten
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf automatisches Schliessen der Redeliste stellen. {GO-Antrag auf automatisches Schliessen der Redeliste}
(2) Wurde der {GO-Antrag auf automatisches Schliessen von Redelisten} beschlossen, so verkündet der Versammlungsleiter selbsttätig die Schliessung der Redeliste, nachdem der erste Redner auf der Liste seine Ausführungen beendet hat.
(3) Das automatische Schliessen von Redelisten wird so lange durchgeführt, bis einem {GO-Antrag auf Aufhebung des automatisches Schliessens von Redelisten} stattgegeben wird.
§9.7 Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste stellen. {GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste}
(2) Ein Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste darf erst gestellt werden, wenn alle Redner auf der Redeliste sich geäußert haben.
§9.8 Antrag auf Änderung der Tagesordnung
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein
- das Hinzufügen eines Punktes,
- das Entfernen eines Punktes,
- das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,
- das Ändern der Reihenfolge von Punkten. {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}
§9.9 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
§9.10 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes} §9.4[Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §7.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].
§9.11 Antrag auf Vertagung der Sitzung
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}
§9.12 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
(1) Der Antrag muß die gewünschte Dauer (in Minuten) enthalten. {GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}
§9.13 Antrag auf Begrenzung der Redezeit
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}
(2) Die zulässige Untergrenze beträgt 20 Sekunden.
(3) Der Antrag kann auch genutzt werden, um die eine eine Erhöhung der Redezeit zu beantragen.
(4) Die Begrenzung gilt auch für direkte Erwiderungen ausserhalb der Redeliste nach §4(3).
§10 Gültigkeitsdauer
(1) Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit für folgende Landesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.
Anlage A
Die Begriffe Kandidat und Antrag werden im Folgenden synonym verwendet. An die Stelle von Kandidaten können andere Arten von Wahloptionen treten.
Stimmzettel
Jeder Stimmberechtigte erhält einen Stimmzettel auf dem er/sie jeden Kandidaten bzw. Antrag in eine von drei Kategorien einordnet:
- Zustimmung: Ja
- Zustimmung: Enthaltung
- Zustimmung: Nein
Kandidaten, die auf dem Stimmzettel bezüglich der Zustimmung mit Ja oder in der Ablehnung mit Nein bewertet werden, sind außerdem vom Wähler auf dem Stimmzettel in eine persönliche Präferenzreihenfolge zu bringen. Hierzu sieht der Stimmzettel für die Kandidaten, die mit „Zustimmung: Ja“ oder Ablehnung "Nein" markiert wurden eine Reihe an Präferenzstufen vor. Jeder Kandidat kann durch ein Kreuz auf eine solche Stufe gestellt werden. Hierbei ist es möglich, mehrere Kandidaten mit gleicher Präferenz zu markieren, also mehrere Kandidaten auf die gleiche Stufe der Präferenzreihenfolge zu stellen, wodurch der Wähler zum Ausdruck bringt, dass er bezüglich dieser Kandidaten untereinander keine Präferenzen hat.
Zur Vereinfachung der Stimmzettel werden die unterschiedlichen Präferenzstufen im Bereich „Zustimmung: Ja“ oder Ablehnung "Nein" auf eine Anzahl von 10 beschränkt. Gemeinsam mit Enthaltungen ergeben sich 21 Präferenzstufen auf dem Stimmzettel.
Auszählung
Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung nicht mehr Ja- als Nein- Stimmen auf sich vereinigen können, scheiden aus und finden im nachfolgend beschriebenen Prozess keine Berücksichtigung mehr. Für die übrigen Kandidaten wird auf Basis der abgegebenen Stimmzettel mittels der im Folgenden beschriebenen Schulze-Methode ein Wahlgewinner bzw. eine Reihenfolge von Gewinnern ermittelt:
Jeder Kandidat wird mit jedem anderen Kandidaten verglichen und es wird für jeden Kandidaten ausgezählt, wieviele Wähler entsprechend ihrer Angaben auf den Stimmzetteln den einen Kandidaten dem jeweils anderen Kandidaten vorziehen. Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung eine Ja-Stimme erhalten haben, gelten hierbei als präferiert gegenüber Kandidaten, bei denen die Frage der Zustimmung mit Nein oder Enthaltung beantwortet wurde. Weiterhin gelten Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung eine Enthaltung erhalten haben, als präferiert gegenüber Kandidaten, bei denen die Frage der Zustimmung mit Nein beantwortet wurde. Ansonsten entscheidet die vom Wähler vorgegebene Präferenzreihenfolge.
Definition: Ein Kandidat A kann einen anderen Kandidaten B mit einem Gewicht von n schlagen, wenn sich eine Abfolge von insgesamt mindestens zwei Kandidaten konstruieren lässt, die mit Kandidat A beginnt und mit Kandidat B endet, bei der für alle Paare direkt aufeinanderfolgender Kandidaten dieser Abfolge der jeweils eine Kandidat gegenüber seinem Nachfolger von einer einfachen Mehrheit, mindestens jedoch von n Wählern, bevorzugt wird. Eine einfache Mehrheit ist dann gegeben, wenn mehr Wähler den einen Kandidaten gegenüber seinem Nachfolger bevorzugen, als es umgekehrt der Fall ist.
- Es wird für jedes Kandidatenpaar X und Y ermittelt, wie das größtmögliche Gewicht ist, mit dem ein Kandidat X nach obenstehender Definition den Kandidaten Y schlagen kann. Hierzu müssen alle der obenstehenden Definition genügenden Abfolgen von Kandidaten berücksichtigt werden. Gibt es keine solche Abfolge wird jeweils ein größtmögliches Gewicht von Null (0) angenommen.
- Ein Kandidat X ist dann Gewinner der Wahl, wenn für jeden anderen Kandidaten Y das größtmögliche Gewicht, mit dem der Kandidat X den Kandidaten Y schlagen kann, größer als das größtmögliche oder gleich dem größtmöglichen Gewicht ist, mit dem der Kandididat Y den Kandidaten X schlagen kann.
- Gibt es mehrere Gewinner, findet eine Stichwahl statt.
Im Falle der Ermittlung mehrerer Gewinner, die in eine Reihenfolge zu bringen sind, wird Schritt 2 unter Ausnahme der bisherigen Gewinner wiederholt, um die weiteren Plätze zu besetzen. Gleichplatzierte Kandidaten werden im Anschluss an die Auszählung mittels einer Stichwahl untereinander in eine Reihenfolge gebracht.
Stichwahlen werden als Wahl durch Zustimmung durchgeführt. Es werden hierbei nur Zustimmungen gezählt und der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt bzw. wird erstplatziert. Sind mehrere Kandidaten in eine Reihenfolge zu bringen, entscheidet die Anzahl der Zustimmungen über die Reihenfolge der Kandidaten. Ergibt die Stichwahl einen Gleichstand, dann entscheidet das Los.