BE:Antragskommission/2011-02-24 002 - Präferenzwahl der Landesliste in einem Wahlgang

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Antragsnummer

GO-A #002

Einreichungsdatum

24.02.2011

Antragstitel

Präferenzwahl der Landesliste in einem Wahlgang

Antragsteller

Björn Swierczek

Antragstyp

Änderung der Geschäftsordnung

Antragstext

In die Geschäfts- und Wahlordnung der Landesmitgliederversammlung wird nach dem §8.3 ein neuer Paragraph mit folgendem Wortlaut eingefügt:

§8.4 Aufstellung von Wahlvorschlägen

(1) Wahlen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen sind geheim.

(2) Über Verfahren zur Aufstellung von Wahlkreisvorschlägen (Direktkandidaten) entscheiden die jeweiligen Gebietsversammlungen.

(3) Listen werden mittels eines Präferenzwahlverfahrens in einem Wahlgang aufgestellt. Hierbei stehen die Kandidaten einzeln zur Wahl. Jeder Kandidat muss einzeln abgelehnt werden können.

(4) Weitere Regeln und Durchführungsbestimmungen zur Präferenzwahl finden sich in Anlage A zur Wahlordnung.

(5) Gebietsversammlungen können abweichende Wahlverfahren zur Listenaufstellung beschließen.


Weiterhin erhält die Geschäfts- und Wahlordnung eine Anlage A mit folgendem Wortlaut:

Anlage A zur Wahl- und Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung

Die Begriffe Kandidat und Antrag werden im Folgenden synonym verwendet. An die Stelle von Kandidaten können andere Arten von Wahloptionen treten.

Stimmzettel

Jeder Stimmberechtigte erhält einen Stimmzettel auf dem er/sie jeden Kandidaten bzw. Antrag in eine von drei Kategorien einordnet:

  • Zustimmung: Ja
  • Zustimmung: Enthaltung
  • Zustimmung: Nein

Kandidaten, die auf dem Stimmzettel bezüglich der Zustimmung mit Ja bewertet werden, sind außerdem vom Wähler auf dem Stimmzettel in eine persönliche Präferenzreihenfolge zu bringen. Hierzu sieht der Stimmzettel für die Kandidaten, die mit „Zustimmung: Ja“ markiert wurden eine Reihe an Präferenzstufen vor. Jeder Kandidat kann durch ein Kreuz auf eine solche Stufe gestellt werden. Hierbei ist es möglich, mehrere Kandidaten mit gleicher Präferenz zu markieren, also mehrere Kandidaten auf die gleiche Stufe der Präferenzreihenfolge zu stellen, wodurch der Wähler zum Ausdruck bringt, dass er bezüglich dieser Kandidaten untereinander keine Präferenzen hat.

Zur Vereinfachung der Stimmzettel werden die unterschiedlichen Präferenzstufen im Bereich „Zustimmung: Ja“ auf eine Anzahl von 20 beschränkt, so dass ein Wähler, der mehr als 20 Kandidaten zustimmen möchte, zumindest 2 Kandidaten auf die gleiche Stufe stellen muss. Gemeinsam mit Enthaltungen und Ablehnungen ergeben sich 22 Präferenzstufen auf dem Stimmzettel.

Auszählung

Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung nicht mehr Ja- als Nein- Stimmen auf sich vereinigen können, scheiden aus und finden im nachfolgend beschriebenen Prozess keine Berücksichtigung mehr. Für die übrigen Kandidaten wird auf Basis der abgegebenen Stimmzettel mittels der im Folgenden beschriebenen Schulze-Methode ein Wahlgewinner bzw. eine Reihenfolge von Gewinnern ermittelt:

Jeder Kandidat wird mit jedem anderen Kandidaten verglichen und es wird für jeden Kandidaten ausgezählt, wieviele Wähler entsprechend ihrer Angaben auf den Stimmzetteln den einen Kandidaten dem jeweils anderen Kandidaten vorziehen. Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung eine Ja-Stimme erhalten haben, gelten hierbei als präferiert gegenüber Kandidaten, bei denen die Frage der Zustimmung mit Nein oder Enthaltung beantwortet wurde. Weiterhin gelten Kandidaten, die bezüglich der Frage der Zustimmung eine Enthaltung erhalten haben, als präferiert gegenüber Kandidaten, bei denen die Frage der Zustimmung mit Nein beantwortet wurde. Ansonsten entscheidet die vom Wähler vorgegebene Präferenzreihenfolge.

Definition: Ein Kandidat A kann einen anderen Kandidaten B mit einem Gewicht von n schlagen, wenn sich eine Abfolge von insgesamt mindestens zwei Kandidaten konstruieren lässt, die mit Kandidat A beginnt und mit Kandidat B endet, bei der für alle Paare direkt aufeinanderfolgender Kandidaten dieser Abfolge der jeweils eine Kandidat gegenüber seinem Nachfolger von einer einfachen Mehrheit, mindestens jedoch von n Wählern, bevorzugt wird. Eine einfache Mehrheit ist dann gegeben, wenn mehr Wähler den einen Kandidaten gegenüber seinem Nachfolger bevorzugen, als es umgekehrt der Fall ist.

  1. Es wird für jedes Kandidatenpaar X und Y ermittelt, wie das größtmögliche Gewicht ist, mit dem ein Kandidat X nach obenstehender Definition den Kandidaten Y schlagen kann. Hierzu müssen alle der obenstehenden Definition genügenden Abfolgen von Kandidaten berücksichtigt werden. Gibt es keine solche Abfolge wird jeweils ein größtmögliches Gewicht von Null (0) angenommen.
  2. Ein Kandidat X ist dann Gewinner der Wahl, wenn für jeden anderen Kandidaten Y das größtmögliche Gewicht, mit dem der Kandidat X den Kandidaten Y schlagen kann, größer als das größtmögliche oder gleich dem größtmöglichen Gewicht ist, mit dem der Kandididat Y den Kandidaten X schlagen kann.
  3. Gibt es mehrere Gewinner, findet eine Stichwahl statt.

Im Falle der Ermittlung mehrerer Gewinner, die in eine Reihenfolge zu bringen sind, wird Schritt 2 unter Ausnahme der bisherigen Gewinner wiederholt, um die weiteren Plätze zu besetzen. Gleichplatzierte Kandidaten werden im Anschluss an die Auszählung mittels einer Stichwahl untereinander in eine Reihenfolge gebracht.

Stichwahlen werden als Wahl durch Zustimmung durchgeführt. Es werden hierbei nur Zustimmungen gezählt und der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt bzw. wird erstplatziert. Sind mehrere Kandidaten in eine Reihenfolge zu bringen, entscheidet die Anzahl der Zustimmungen über die Reihenfolge der Kandidaten. Ergibt die Stichwahl einen Gleichstand, dann entscheidet das Los.

Antragsbegründung

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Liquid Feedback

https://lqpp.de/be/initiative/show/985.html

Konkurrenzanträge

Datum der letzten Änderung

2011-02-24