Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gliederung Stadtstaaten

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Hase.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Untergliederungen in Stadtstaaten
Änderungsantrag Nr.
TE015
Beantragt von
Hase
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §7 (2)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt an Absatz 2 des §7 im Abschitt A folgender Satz angefügt wird:

Landesverbände, die nur eine Gemeinde umfassen, regeln die Grenzen von Untergliederungen in ihrer der Satzung.
Begründung

Aktuelle Fassung

(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

Die aktuelle Formulierung der Satzung lässt in Berlin, das in identischen Grenzen Land, Stadt, Regierungsbezirk und Gemeinde ist, keine Bezirksverbände oder andere Untergliederungen zu. Ich verstehe den Geist der Satzung so, dass sie auch für Berlin eine Untergliederung zulassen will, die beantragte Formulierung lässt dies auch formal zu.

Achtung Kollisionen


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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Hase
  2. Oliver Schönemann
  3. Simon Weiß
  4. mokrates
  5. StopSecret 08:54, 22. Apr. 2010 (CEST)
  6. Georg v. Boroviczeny
  7. Jan
  8. Urban Pirate 18:17, 7. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Wobble (wenn tatsächlich gemeint ist, was da steht)
  2. Trias
  3. Wigbold
  4. Thomas F
  5. Rainer Sonnabend
  6. Sebastian Pochert 18:53, 21. Mär. 2010 (CET)
  7. Benjamin Stöcker (Bin für Radikalreform, alle LVs machen das wie es bei ihnen sinnvoll ist)
  8. danebod
  9. Bragi T011 finde ich besser
  10. Ron, sollte für alle LVs gelten
  11. Leo Wandersleb
  12. SteffenO 14:40, 2. Apr. 2010 (CEST)
  13. Heizer
  14. Christian Hufgard 10:54, 3. Apr. 2010 (CEST) Der aktuelle Text lässt meiner Meinung nach auch weitere Gliederung zu.
  15. Thorongil Ich unterstütze den konkurrierenden Antrag. 13:18, 3. Apr. 2010 (CEST)
  16. Rainer Sinn
  17. Andena 23:06, 4. Apr. 2010 (CEST) Sonderregelung für Stadtstaaten dort regeln
  18. Nplhse 12:19, 6. Apr. 2010 (CEST)
  19. DeBaernd 19:45, 12. Apr. 2010 (CEST)
  20. Thomas-BY
  21. AndiPopp - Stimme für Alternativantrag
  22. ZombB 22:15, 13. Apr. 2010 (CEST)
  23. Haide F.S.
  24. Spearmind 19:01, 17. Apr. 2010 (CEST)
  25. icho40
  26. Matthias Pannek
  27. Unglow
  28. archifact
  29. OliverNiebuhr
  30. HKLS 20:53, 27. Apr. 2010 (CEST)
  31. Katrin Eberhardt
  32. Matthias Geining 22:09, 29. Apr. 2010 (CEST)
  33. RicoB CB 15:16, 1. Mai 2010 (CEST)
  34. Magnum
  35. Käptn Blaubär "in ihrer der Satzung"
  36. Zwergenpaladin
  37. Gewuerzwiesel (keine Sonderregelung in die Satzung, wenn dann für alle LV)
  38. Salorta
  39. Augenklappe
  40. Sven423 13:40, 13. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Neismark Betrifft die sächsichen Piraten nicht
  2. Twix 15:34, 16. Apr. 2010 (CEST)
  3. Ralf D. So geht das nicht: "in ihrer der Satzung." Wenn überhaupt, dann "in ihrer Satzung"! Aber TE011 wäre besser.
  4. Aleks A
  5. Posbi 20:18, 22. Apr. 2010 (CEST)
  6. occcu
  7. Datenritter 13:16, 23. Apr. 2010 (CEST) Mir wurscht.
  8. Corax 18:31, 24. Apr. 2010 (CEST)
  9. -- Privacy 22:36, 26. Apr. 2010 (CEST)
  10. zero-udo
  11. Nicole.Staubus 21:42, 4. Mai 2010 (CEST)
  12. Christian Specht 12:58, 11. Mai 2010 (CEST)

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Konform zu PartG?

  • Ist das ganze so PartG konform? (IMHO JA, hätte aber gern weitere meinungen)
Partg §7:"Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. ... Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig." Benjamin Stöcker
Ja das geht auch meiner Meinung nach mit PartG konform. PartG regelt die Gliederung der Gebietsverbände für die Stadtstaaten nur als Kann-Bestimmung. Wir würden mit Hases Antrag einzig bestätigen was das Gesetz vorschreibt. Vielleicht eine klarere Formulierung finden, was IMHO der einzige Mehrwert der Änderung wäre. --Mpd 16:35, 23. Feb. 2010 (CET)
Ich verstehe deine Begründung nicht. Wenn ich die Formulierung wörtlich nehme, dürften Stadtstaaten nach der Änderung ihre Gebietsverbände beliebig wählen. Also z.B. dürfte man dann in Berlin einen Gebietsverband "West-Berlin" und einen Gebietsverband "Ost-Berlin" einführen. Wenn tatsächlich nur auf die Kann-Regelung abgezielt wird, dann würde ich den Ergänzungssatz folgendermaßen formulieren: Landesverbände, die nur eine Gemeinde umfassen, können die Untergliederung in Orts- Kreis- und Bezirksverbände ausschließen. --Wobble 17:16, 23. Feb. 2010 (CET)

Untergliederungen sollten - - falls sie gebildet werden an den Strukturen des Landes orientieren - d.h. bei Stadtstaaten deren Gliederung aufgreifen. Dies ist auch wegen evtl. Aufstellung der Kandidaten für Wahlen wichtig. Keinesfalls sollten "echte" Untergliederungen anders als ortsbezogen (als nicht etwa - Single/Familie ... Mann/Frau ... Altersgruppen) möglich sein.-- Privacy 22:33, 26. Apr. 2010 (CEST)

keine explzite Stadtstaaten-Regelung

Jeder Landesverband soll seine Gliederungen selbst bestimmen können. --Trias 10:14, 24. Feb. 2010 (CET)

Es gibt ja einen entsprechenden Antrag. Sollte der beschlossen werden, dann ist dieser Antrag hier obsolet und würde zurückgezogen.
Er bleibt jedoch gültig, da er einen Fallback bietet, falls der Bund weiterhin die Regelung treffen will.

wenig flexibel

(Überschrift von Trias)

Ich würde hier auch noch klarstellen wollen, daß Kreisverbände auch das Gebiet mehrerer Kreise umfassen dürfen. Außerdem fehlt die vorausschauende Regelung für Stadtverbände, Ortsverbände, etc. (P.S.: Habe im Antrag ein paar Kleinigkeiten verschönert.) --Tessarakt 00:29, 8. Feb. 2010 (CET)

Muss mit Zeitvakuum

Der Satz besagt, dass die Landessatzungen es festschreiben MUSS. Änderungen an der Landessatzung kann aber nur der Landesparteitag beschließen. Was würde also in der Zwischenzeit passieren in der die Änderung noch nicht vollzogen werden konnte? Und Vielleicht will ein Stadtstaat das gar nicht selbst regeln? Vielleicht ist man ja bereits zufrieden? Ich finde das "regeln" sollte mit einem "dürfen ... regeln" ersetzt werden!
Bragi

  • solange keine Regelung in der jeweiligen Satzung steht, git das Parteiengesetz. Ich sehe daher kein Vakuum. Aber der Punkt stimmt, das könnte Druck auf die beiden betroffenen Stadtstaaten bewirken, das bald zu regeln.

Bremen?

Aus wie vielen Gemeinden besteht Bremen? Könnte das ein Bremer mal klären. Wenn es mehr als eine ist, bin ich auf jeden Fall gegen den Antrag. Arvid Doerwald 20:41, 3. Mai 2010 (CEST)