AG Waffenrecht/Battlecard

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Zunächst für den Wahlkampf in Schleswig Holstein soll eine Battlecard zum Waffenrecht erstellt werden, da in Schleswig Holstein ein entsprechender Programmpunkt im Wahlprogramm steht.

Die Ausarbeitung des Textes passiert im Piratenpad: http://piratenpad.de/p/BCwaffenrecht

Bitte beachtet beim Bearbeiten, dass der gesamte Text auf eine einzelne Battlecard passen muss und der Standpunkt exakt der Text aus dem Wahlprogramm sein muss, genau dieser ist vom Landesparteitag verabschiedet worden, nicht mehr und nicht weniger.

Vorläufig endgültige Version: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Battlecard_Waffenrecht_v1.tif



Alte Version

Hier wird die BattleCard der AG Waffenrecht entworfen und diskutiert.

BattleCards

Vorbereitung von BattleCards zum Thema Waffenrecht für Infostände.


!!! Es gibt nur EINE Karte, die im pad bearbeitet wird. !!! Alles hier ist für die Katz ;(

Nö! Das war nicht für die Katz. Die Argumente können wir bestimmt in der einen oder anderen Diskussion brauchen. Mir schwebt da ein Pamphlet vor:

"Was Sie schon immer über das Waffenrecht wissen wollten, ihnen aber Niemand sachlich beantworten konnte".


Ich habe es mal versucht Bild:Battlecard_Waffenrecht.jpg



Wahlprogrammspunkt von SH und des Antrags in BY

1. Satz

  • Position auf der Vorderseite

Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben. Dabei wurden weder die Verhältnismässigkeit noch die Grundrechte gemäß Art. 20GG beachtet.

  • Argument auf der Vorderseite

Analog den Themen Umwelt, Drogen und Terror existiert kaum Fachwissen bei der Legislative, die durch einseitige Faktendarstellung in den Medien beeinflusst ist.

  • Ja, aber Waffen sind gefährlich - auf der Rückseite

So wie Schuhe nicht tottreten, Messer nicht totstechen, Autos nicht totfahren, so können auch Waffen nicht totschießen. Schusswaffen werden sehr selten bei Gewalttaten eingesetzt. Der vom Waffenrecht beeinflussbare Anteil liegt im Promillebereich. Die zu Gewalttaten am häufigsten benutzten Schusswaffen sind bereits verboten. Zusätzliche Verbote interessieren deren Besitzer nicht. Beispiel Berlin in 8 Jahren: 160.000 Gewalttaten, davon 5000 mit Schusswaffen, aber nur 6 Missbräuche insgesamt (auch ohne Gewalt) mit legalen Waffen.

2. Satz

  • Position

Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten.

  • Argumente

Die geringen Haftplichtversicherungbeiträge zeigen, dass behördlich genehmigter Waffenbesitz eine äusserst geringe Gefahr darstellt. Ginge davon eine hohe Gefahr aus, würden die Versicherungsträger höhere Beiträge fordern, um die aus einem höheren Risiko resultierenden Schäden zu decken. Die Pflicht, den Zugang für Unberechtigte zu verhindern, besteht seit 1972. Wer gegen diese Pflicht verstößt, verliert seine Berechtigung zum Besitz.

  • Ja, aber dann wenigstens zentral lagern

Jemand, der genug kriminelle Energie für einen geplanten Massenmord in sich hat, wird den Umweg zur Zentrallagerstelle nicht scheuen, um unter einem Vorwand seine Waffe dort abzuholen. Er hätte dann nicht nur Zugang zu seiner eigenen Waffe, sondern auf ein ganzes Arsenal, da sein erstes Opfer der Waffenkämmerer wäre.

3. Satz

  • Position

Wir lehnen es aber ab, beispielsweise Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.

  • Argumente

Bis 1972 konnte jeder Volljährige in der BRD Flinten und Gewehre kaufen. Damals gab es keine Amokläufe mit Schusswaffen. Der Zugang zu Waffen ist also nicht der Auslöser, sondern nur ein Detail von vielen in der Ereignisskette des Gewaltakts.

  • Ja, aber der Zugang zu Waffen begünstigt Gewalt.

Diese Aussage steht im Widerspruch zur Selbstnachahmungshypothese: Ein Kind, welches keinen Umwelteinflüssen ausgesetzt wäre, würde die Waffe nicht automatisch aggressiv anwenden, da es die damit verbundenen Verhaltensmuster nicht kennt. Kennen Kinder Waffen nur aus dem Fernsehen oder Videospielen, so sind diese gewalttätigen Vorbilder weitaus gefährlicher als die Waffe als Objekt. Würden sie stattdessen den Umgang mit Waffen erklärt bekommen, würden sie diese als Werkzeuge betrachten, die wie Autos, Messer und Bohrmaschinen mit hoher Sorgfalt zu benutzen sind.


Grundsatz 1 AG Waffenrecht#Wofür steht die AG?

  • Position

Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit der Bürger beschneiden.

  • Argumente

Der Staat überwacht den legale Besitz von Waffen mehrfach: durch die Kontrolle der Schusswaffe, des Erwerbers und des Zwecks des Besitzes und durch Bestrafung bei Verstößen. Er kommt damit seiner Sorgfaltspflicht nach, Missbrauch und Gefahren für die Öffentliche Sicherheit zu minimieren.

Gesetze, die über den Sicherheitsbedarf hinaus legale Besitzer in ihren Freiheitsrechten einschränken oder enteignen sind ideologisch begründet oder Aktionismus, ohne Riskorelevanz und daher abzulehnen.

  • Ja, aber

Waffen töten - Schusswaffen werden selten, nur bei 3% aller Gewalttaten eingesetzt. - Der vom Gesetz beeinflussbare Anteil - nämlich legale Schusswaffen - liegt im unteresten Promillebereich.

Waffen werden für Verbrechen benutzt - Legale Waffen wurden nie bei Raub, Erpressung, Nötigung eingesetzt. - Ihr minimaler Einsatz war bisher ausschließlich im sozialen Nahbereich, wo das Tatmittel zweitrangig ist


Grundsatz 2:

  • Position

Waffen gehören nicht in die Öffentlichkeit. Das Führen von Schusswaffen soll den Sicherheitsbehörden und wenigen besonders gefährdeten Personen vorbehalten bleiben.

  • Argumente

Richtig! Das bestreiten die Legalwaffenbesitzer auch nicht. Denn diese wollen Waffen auch nicht in der Öffentlichkeit führen. Aber sie wollen auch in Zukunft ihrem Hobby - unter Beachtung der Gesetze und Sicherheitsregeln - nachgehen und das tun sie in der Regel auch nicht in der Öffentlichkeit.

  • Ja, aber

Auf dem Weg zum Schützenverein führen die Schützen doch ihre Waffen an der Öffentlichkeit! - Eine Waffe zu führen bedeutet, diese geladen und direkt zugriffsbereit z.B. im Holster verdeckt oder offen zu tragen. In der Tat transportieren Schützen häufig ihre Waffen zum Training im Verein oder zu Wettkämpfen in anderen Vereinen. Dabei sind strikte Auflagen zu beachten: Waffen und Munition müssen in separaten verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Dabei dürfen die Waffen nicht geladen sein. Damit führen die Waffenbesitzer ihre Waffen nicht.


Grundsatz 3: Wir sind gegen weitere Verschärfungen des Waffenrechts

  • Position

Bereits die letzten Neuregelungen des WaffR haben keinen echten Zugewinn an Sicherheit bewirkt. Deshalb sind weitere Verschärfungen des WaffR abzulehnen.

  • Argumente

Jedes Gesetz muss den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten, insbesondere dann wenn dadurch Bürger weiter in ihren Rechten eingeschränkt werden ohne dass hierdurch ein nachweisbarer Sicherheitsgewinn resultiert. Gesetze die diesen Grundsatz nicht erfüllen sind gemäss GG unzulässig.

  • Ja, aber

Zuviele Leute kommen zu einfach an Waffen ran. - Was den behördlich genehmigten Waffenbesitz angeht ist das Gegenteil der Fall. Als Legalwaffenbesitzer muss man ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen. Nur unbescholtene, behördlich geprüfte Bürger, die ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen können dürfen Waffen besitzen. Zusätzlich werden Waffenbesitzer regelmässig überprüft. Auch können schon geringfügige Vergehen z.B. Ordnungswidrigkeiten zum Entzug der Waffen führen.



Grundsatz 4: Auch Großkaliberwaffen gehören zum Schießsport

  • Position

Zum Schießsport gehört auch das Schiessen mit Großkaliberwaffen.


  • Argumente

In den Verbänden (DSB, BDS, etc.) wird ein breites Spektrum an schießsportlichen Disziplinen angeboten. Darunter auch zahlreiche Disziplinen die Grosskaliberwaffen einschliessen. Das Schiessen mit Großkaliberwaffen stellt andere Anforderungen an den Schützen und stellt damit zusätzliche Herausforderungen für den Schützen dar.


  • Ja, aber

Großkaliberwaffen sind doch besonders gefährlich! - Das Großkaliberwaffen gefährlicher als Kleinkaliberwaffen sind ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Gefährlichkeit hängt nicht vom verwendeten Kaliber ab sondern von der Präzision des Schützen und vomm Geschosstyp ab. Bestimmte Geschosstypen richten furchtbaren Schaden im lebenden Gewebe an, oder sind auch dazu geeignet leichte Panzerungen zu durchschlagen. Solche Geschosse sind für den Legalwaffenbesitzer ohnehin verboten.


Grundsatz 5: Wir sind für die Beibehaltung eines geregelten Waffenbesitzes

  • Position

Rechsttreue Bürger sollen auch in Zukunft Waffen besitzen und unter Beachtung der Sicherheitsregeln zur Aussübung des Sports benutzen dürfen.

  • Argumente

Für Schützen bedeutet der Schießsport neben Wettkampf, Körperbeherrschung, Konzentration und Disziplin auch Freude am Hobby und Geselligkeit im Verein. Alles positive Werte, die man nicht leichtfertig durch Gesetze einschränken darf.

  • Ja, aber

Man kann Sport und Spaß nicht gegen Menschenleben abwägen! - Der Schießsport ist wohl eine der sichersten Sportarten. Ein Indiz hierfür ist die Tatsache, dass Schützen automatisch und ohne zusätzliche Kosten über ihre Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Ausserdem sind Legalwaffenbesitzer im Allgemeinen wesentlich rechtstreuer als der durchschnittliche Bürger. Von Legalwaffenbesitzer geht also keine echte Gefährdung aus. Insofern ist keine Abwägung erforderlich.


Grundsatz 6: Wir lehnen die Waffensteuer ab

  • Position

Eine sogenannte Waffensteuer ist strikt abzulehnen, weil diese keine Sicherheit oder nachweisbaren Nutzen schafft.

  • Argumente

Diese häufig diskutierte Steuer wurde vermutlich einzig dazu erdacht den Schießsport derart zu verteuern bis die Legalwaffenbesitzer freiwillig den Sport und damit die Waffen aufgeben. Ein Nutzen für die Sicherheit ist von einer solchen Steuer nicht zu erwarten, weil Legalwaffenbesitzer in der Kriminalstatistik eine vernachlässigbare Rolle spielen.

  • Ja, aber

Mit dieser Steuer können doch auch die Kosten für Kontrolle und Überwachung der Legalwaffenbesitzer gedeckt werden, die ansonsten der Gemeinschaft angelastet werden! - Tatsache ist, dass Legalwaffenbesitzer für den Nachweis der Sachkunde und Unbescholtenheit, der behördlichen Bewilligung und Registrierung jeder einzelnen Waffe reichlich Kosten für Gebühren zu tragen haben. Auch für die Regelüberprüfung wird der Legalwaffenbesitzer zur Kasse gebeten. Die verdachtsunabhäbgige Kontrolle der Waffen kann den Legalwaffenbesitzern zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Insofern werden schon heute die Verwaltungskosten nicht der Allgemeinheit angelastet.


Grundsatz 7: Wir setzen uns für die Freiheits- und Grundrechte der Waffenbesitzer ein

  • Position

Wir setzen uns für ein Waffengesetz ein, welches Sicherheit und Ordnung gewährleistet, aber nicht Freiheit und Grundrechte gesetzestreuer Bürger beschränkt.


  • Argumente

Durch die zum Waffenbesitz erforderlichen Voraussetzungen wird eine Balance zwischen dem Recht auf Waffenbesitz und der Öffentlichen Sicherheit gewährleistet. Das WaffG und seine Regelungen sind bereits ausreichend um ein höhes Maß an Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig das Recht auf Waffenbesitz nicht über Gebühr einzuschränken. Verdachtsunabhängige und vor allem unangemeldete Kontrollen in den Wohnungen von Waffenbesitzern sind strikt abzulehnen, da hieraus kein zusätzlicher Sicherheitsgewinn resultiert, aber ein wesentliches Grundrecht (Unverletzlichkeit der Wohnung) empfindlich eingeschränkt wird.

  • Ja, aber

Nur durch unangemeldete Hausbesuche kann sichergestellt werden, dass die Leute ihre Waffen auch sicher vor dem Zugriff Unberechtigter aufbewahren. - Tatsache ist, dass jeder Waffenbesitzer bereits bei Beantragung einer Waffe den Nachweis der sicheren Aufbewahrung z.B. durch Vorlage des Kaufbelegs für einen Tresor der erforderlichen Sicherheitsstufe erbringen muss. Im Falle des Verdachts, dass die Aufbewahrung der Waffen gemäss der Vorgaben nicht gewährleistet ist soll jedoch den Waffenbehörden das Recht eingeräumt werden nach Anmeldung Kontrollen vor Ort durchzuführen.


Grundsatz 8: Wir sind gegen verdachtsunabhängige und unangemeldete Kontrollen


  • Position

Seit der letzten Verschärfung des Waffenrechts werden behördlich registrierte Waffenbesitzer verdachtsunabhängig kontrolliert. Diese Kontrollen werden in den Wohnungen der Waffenbesitzer durchgeführt und sollen sicherstellen, dass Waffen und Munition sicher vor dem Zugriff Unberechtigter gelagert werden. Diese Kontrollen sind kostenintensiv, ineffizient und tragen nicht nachweislich dazu bei die Öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden diese Kontrollen auch unangemeldet durchgeführt. Damit wird für behördlich registrierte und überwachte Waffenbesitzer das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 Diese Kontrollen sind kostenintensiv, ineffizient und tragen nicht nachweislich dazu bei die Öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Ausserdem verstoßen verdachtsunabhängige Kontrollen gegen das Willkürverbot (Art.20 GG). Zudem werden diese verdachtsunabhängigen Kontrollen auch unangemeldet durchgeführt. Damit wird für behördlich registrierte und überwachte Waffenbesitzer das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 GG) ausser Kraft gesetzt.

  • Argumente

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind ineffizient, weil hierdurch erhebliche Personalresourcen gebunden werden, die anderweitig sinnvoller eingesetzt werden könnten. Die entstehenden Kosten sollen zudem auf die kontrollierten Waffenbesitzer abgewälzt werden. Dadurch, dass diese Kontrollen unangemeldet erfolgen wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt, wenn nicht sogar ausser Kraft gesetzt.


  • Ja, aber

Ohne Kontrollen kann man doch nicht sicherstellen, dass gefährliche Waffen und Munition sicher gelagert werden. - Tatsache ist, dass bereits mit der Beantragung zur Genehmigung einer Schusswaffe den Behörden der Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht werden muss. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage des Kaufbelegs für einen Tresor der erforderlichen Sicherheitsstufe erfolgen. Altbesitzer wurden durch die Behörden ebenfalls aufgefordert den Nachweis zu führen. Sollten dann noch begründete Zweifel an der sicheren Aufbewahrung bestehen befürwortet auch die AG angemeldete Kontrollen vor Ort.




Grundsatz 9: Wir sind gegen das zentrale Nationale Waffenregister (NWR)

  • Position

Wir sind gegen das zentrale NWR, in dem die Namen von gesetzestreuen Bürgern neben Daten von Kriminellen mit persönlichen Waffenverboten stehen und das keinen präventiven Charakter hat.

  • Argumente

Diese zentrale Datensammlung ohne echten Präventionscharakter ist aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen, insbesondere durch die fehlende Auskunftsperre, hochproblematisch. Auch der Zugriff durch dieunterschiedlichsten Behörden und Institutionen ist im Hinblick auf den Datenschutz äußerst bedenklich. Für den Zugriff auf diese Daten sollen folgende Stellen berechtigt sein: Waffenbehörden, Polizeibehörden, Strafverfolgungsbehörden, Zollämter, Bundesamt für Verfassungsschutz, Landesämter für Verfassungsschutz, BND, MAD, Justizbehörden, Diplomatischer Dienst. Darüber hinaus fehlt bisher auch ein IT-Sicherheitskonzept nach den Standards des BSI.

  • Ja, aber

Eine EU-Richtlinie fordert die Einrichtung des NWR. Ausserdem hat der Staat ohne das NWR keine Kontrolle über die sich im Umlauf befindlichen Waffen. - Die EU-Waffenrichtlinie (91/477/EWG) fordert dass in den Mitgliedsstaaten bis zum 31. Dezember 2014 ein computergestütztes zentrales oder dezentrales Waffenregister eingeführt wird. Damit wäre der EU-Richtlinie schon heute erfüllt, da bereits heute mehrere dezentrale und computergestützte Waffenregister geführt werden. Damit haben Waffenbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Polizeibehörden bereits heute alle erforderlichen Mittel an der Hand die sich im Umlauf befindlichen Waffen zu überwachen. Wir befürworten aber auch ein zentrales, anonymisiertes Register, in welchem Waffentypen, Seriennummern und die registrierenden dezentralen Behörden erfasst werden können. Dadurch ist gewährleistet, dass die einzelnen Behörden (s.o.) keinen unkontrollierten Zugriff auf den gesamten Datenbestand erhalten und sich unbescholtene Bürger in den Karteien der verschiedenen Dienste wiederfinden. Auch muss unbedingt gewährleistet sein dass kein Unbefugter Einblick in die Adressdaten legaler Waffenbesitzer erhält.



Grundsatz 10: Wir sind gegen die zentrale Lagerung von privaten Waffen und Munition.

  • Position

Wir sind gegen die zentrale Lagerung privater Waffen und Munition. Eine solche Lagerung beugt keinem Missbrauch vor.

  • Argumente

Durch die zentrale Lagerung privater Waffen und Munition kann der Mißbrauch der Waffen nicht verhindert werden. Im Gegenteil werden solche Waffenlager besonders attraktive Zielobjekte für Kriminelle darstellen, die sich Waffen beschaffen wollen. Grosse Waffenlager auch von Militär, Polizei und Zollbehörden waren schon häufig Angriffsziele für die illegale Waffenbeschaffung. Durch wenige erfolgreiche Einbrüche können sich Kriminelle gewaltige Mengen Waffen und Munition beschaffen.

  • Ja, aber

Die Lagerung von Waffen und Munition bei den einzelnen Waffenbesitzern zu Hause ist doch ebenso unsicher. - Das Gegenteil ist der Fall. Einerseits haben Waffenbesitzer strenge Regeln und Auflagen für die Aufbewahrung der Waffen zu beachten. Andererseits würden selbst bei einem schweren Wohnungseinbruch im schlimmsten Fall nur wenige Waffen entwendet werden. Zudem müssten Kriminelle die speziell auf die Beschaffung von Waffen aus sind zunächst einmal Kenntnis über den Waffenbesitz im häuslichen Umfeld haben.



Grundsatz 11:

  • Position
  • Argumente
  • Ja, aber


HINWEIS: Die AG Waffenrecht ist eine Arbeitsgruppe der PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND. Alle nicht speziell gekennzeichneten Aussagen und Meinungen sind bisher weder offizielle Aussagen der Partei noch von den Mitgliedern insgesamt legitimiert.