AG Waffenrecht/In Arbeit

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AG Waffenrecht

Dinge im unterschiedlichsten Zustand der Bearbeitung

Derzeit sind folgende Themenschwerpunkte in Bearbeitung:

  • Parteiarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
    • Medien
    • Wenn ihr Nachbar Sportschütze ist, dann ...
  • Institutionelle Arbeit
    • Verbands- und Pressearbeit
  • Gesetzesarbeit
  • Fakten, Untersuchungen, Materialien
  • Spezialthemen

Argumente zu den Wahlprogramm-Positionen

Diese Position ist Teil des Wahlprogramms in BW und SH:

Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben.

Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, die Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.

FAQ

Auf der Seite FAQ (oft gestellte Fragen) wollen wir Argumenten zusammentragen, die uns helfen, Positionen diametral darzustellen

Flyer Waffenrecht für innen

Vorbereitung eines Flyers, in dem wir unsere Einstellung zum Waffenrecht den Parteimitgliedern aufzeigen: AG_Waffenrecht_Flyer

Datei:Flyer ag waffenrecht intern 01.pdf

Streichen lt. Mumble Protokoll 20.03.2012: • verletzt die Grundsätze der Wahrhaftigkeit und Sorgfalt, da die letzten WaffengesetzÄnderungen durch Sensations-Berichterstattungen der Medien entstanden

Punkt entfernen hinter: verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da das Waffengesetz ohne tatsächlichen Sicherheitsgewinn verändert wurde.

Status: fertig nach Einpflegung der Änderung lt. Mumble Protokoll 20.03.2012

Änderungen erledigt -- StarFire 16:58, 21. Mär. 2012 (CET)

BattleCard Waffenrecht

Vorbereitung EINER BattleCard Waffenrecht für Infostände: AG Waffenrecht Battlecard

Status: EILT lt. Mumble Protokoll 20.03.2012

Erledigt: Battlecard für SH und BY (bitte prüfen und korrekturlesen)

-- StarFire 17:25, 21. Mär. 2012 (CET)

Verbands- und Verlagsschreiben

Hier wird der Entwurf diskutiert, mit dem wir uns an Verbände und Verlage wenden wollen: AG_Waffenrecht_Verbandsschreiben

Status: Arbeitsbeginn nach der Schleswig-Hollstein-Wahl lt. Mumble Protokoll 20.03.2012

Flyer Waffenrecht für aussen

Vorbereitung eines Flyers, in dem wir unsere Ergebnisse mundgerecht für normale Bürger aufbereiten. Ziel ist, etwas für Veranstaltungen, Vereine etc. zum Mitgeben und Auslegen zu haben.

Status: Arbeitsbeginn nach der Schleswig-Hollstein-Wahl lt. Mumble Protokoll 20.03.2012

Amokläufe und Waffenrecht

Sammlung von Themen, Material und Thesen rund um sogenannte Amokläufe: AG_Waffenrecht_Amokläufe

Status: mittelfristig

Artikel für den Kompass

Pad hier: https://piratenpad.de/p/Waffenrecht-Kompass --Motorradblogger 11:21, 19. Mär. 2012 (CET)

Kritik: zu technisch, nicht weltoffen genug

Neuer Vorschlag Erfolge der Hysterie Kurzform für den Kompass, die Langfassung steht hier: [1] mit Quellangaben und Details

Status: kurzfristig


Info zum Thema Waffensammler

Vorstellung der Piratenpartei bei den Historischen Waffensammler in Frechen (Einladung von Herrn Gregor Wensing).

Dies geschah im Züge der Vorstellung von Direktkandidaten für den Landtag NRW Rhein Erft Kreis Joanis Milios von der Piratenpartei Deutschland.

Themen:

  • Vorstellung der Partei
    • Politische Aufgaben
    • Arbeitsweise der verschiedenen AG
  • Fragen an die Piraten
    • As welchen Lagern kommen die Mitglieder
    • Wird die Piratenpartei in den „grünen Winkel“ abrutschen?
  • Diskussion über das Waffengesetz und über die Aufgaben der Sammler
    • Aufbewahrung der Geschichte (zusammenhänge der politischen

Auseinandersetzungen in der Geschichte. Entstehung und Fall der Mächte.

    • Technische Entwicklung der Waffen als ein Zeichen der Entwicklung der allgemeinen

Technik

    • Publizistische Arbeit – Bücher, Beiträge
    • Ausstellungen
    • Gutachten
  • Aktuelle Probleme der Sammler
    • Verdachtsunabhängige Kontrollen - in Bezug auf Rechtsunsicherheit und Generalverdacht der Gemeinschaft. Dabei hat man betont, dass es sich nicht um die finanziellen Fragen handelt. Da bereits Kontrollen im Sammlerbereich stattfinden und noch nie aus dem Kreis einen Verstoß gegen das WaffG im kriminellen Zusammenhang notiert worden wäre (bundesweit)
    • Zentrales Waffenregister – Angst vor unsicheren Aufbewahrung der Daten und Missbrauch, da unzählige Stellen und Ämter darauf Zugriff haben sollen. Die Sammlerobjekte sind ja bereits registriert. Keine Informationen von der Seite der Behörden über Sicherheit der Daten.
  • Vergleich mit anderen europäischen Ländern mit Focus auf Waffensammeln.
    • Hier wurden sehr große Diskopanzen zum Nachteil der deutschen Sammler vorgestellt. Viele Sinnlose Beschränkungen im Bereich historische Feuerwaffen, Hieb und Stichwaffen, sowie Messer.
  • Feststellung, dass kaum Genehmigungen wegen Verstöße gegen das WaffG entzogen wurden. Die Bekannten Fälle begrenzen sich auf Fälle wie Krankheiten (z.B. Altersdemenz)
  • Anfrage warum kein Beirat Kulturgut existiert?

Datei:Rede Eröffnung.pdf


-- AdrianB 12:11, 11. Apr. 2012 (CEST) Status: kurzfristig

Entwurf zu den Standpunkten der AG Waffenrecht

(Standpunkte am 17.1.2012 im Mumble abgestimmt)

(Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit oder Grundrechte der Bürger beschneiden.)

Wir erachten die derzeitige Waffengesetzgebung für gänzlich ausreichend. Die bestehende Kodifikation spiegelt die Sicherheitsinteressen der Bürger wider und gewährleistet einen höchst möglichen Schutz der Bevölkerung. Ferner sind wir der Ansicht, dass hierbei die durch die Verfassung garantierten Freiheits- und Grundrechte für alle Bürger in gleichem Umfang gewahrt werden sollen.

(Wir treten nicht für eine bewaffnete Bevölkerung ein. Schusswaffen gehören in die Hände von sachkundigen und zuverlässigen Bürgern zur Ausübung von Sport, Jagd oder anderen, berechtigten Interessen.

Waffen gehören nicht in die Öffentlichkeit. Das Führen von Schusswaffen soll den Sicherheitsbehörden und wenigen besonders gefährdeten Personen vorbehalten bleiben.)

Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit bleibt ein Privileg der Sicherheitsorgane und in Ausnahmefällen besonders gefährdeter Personen. Eine Erweiterung dieses Rechtes würde unserer Auffassung folgend keine Erhöhung der öffentlichen Sicherheit herbeiführen, weshalb wir die Ausweitung dieses Rechtes nachdrücklich ablehnen.

(Wir sind gegen zentrale Lagerung von privaten Waffen und Munition. Dies beugt keinem Missbrauch vor, sondern fördert die Begehrlichkeiten durch Kriminelle.)

Die Einrichtung zentraler Lagerstätten für Waffen bedeutet unserer Ansicht nach keinen Zugewinn an Sicherheit. Zielgerichtete Diebstähle könnten ein Vielfaches der Waffen, die aus Privaträumen zu entwenden wären, der Kontrolle des Staates entziehen und kriminellen Kreisen zuführen. Ein derartiges Vorgehen korreliert nicht mit dem Grundsatz der Gefahrenabwehr, inhärent wäre diesem eine Konzentration des Risikomomentes.

(Wir sind gegen das im Aufbau befindliche zentrale Waffenregister, in dem die Namen von staatlich überprüften Bürgern neben Kriminellen mit persönlichen Waffenverboten stehen. Dies stellt eine unnötige Datensammelung ohne jeglichen Präventionscharakter dar und ist diskriminierend. Wir befürworten ein anonymisiertes Register, das lediglich die Seriennummern der Waffen und die registrierenden Behörden erfasst. )

Wir betrachten die geplante Einrichtung eines Zentralregisters, welches über die Anforderungen der Richtlinie der Europäischen Union (2008/51/EG) hinausgeht und sämtliche Daten der Eigentümer von Waffen erfasst, kritisch. Das Seitens der Europäischen Union zur Umsetzung angewiesene, anonymisierte, Zentralregister wird datenschutzrechtlichen Erfordernissen gerecht, verhindert Missbrauch und regelt im Bedarfsfall den Zugriff auf alle Daten der örtlichen Waffenbehörden.

-- HotBird 15.30CET, 20.05.2012



Änderungsvorschlag zu den Standpunkten der AG Waffenrecht

(Vorschlag zum nächsten Mumble-Termin)

Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit oder Grundrechte der Bürger beschneiden.

Wir treten nicht für eine bewaffnete Bevölkerung ein. Schusswaffen gehören in die Hände von sachkundigen und zuverlässigen Bürgern zur Ausübung von - Sport - Jagd - Anlegen und Pflege von Sammlungen - Tätigkeit als Waffensachverständiger. Darüber hinausgehende Bedürfnisse zum Erwerb von Schusswaffen werden nicht befürwortet

Waffen gehören nicht in die Öffentlichkeit. Das Führen von Schusswaffen soll den Sicherheitsbehörden und wenigen, besonders gefährdeten, Personen vorbehalten bleiben. Erleichterungen hinsichtlich der Erlaubnis zum Führen von Waffen lehnen wir daher ab.

Rest des Textes wie Vorschlag vom 17.01.12

Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen

(noch nicht abgestimmt)

Die nicht existierende Rechtfertigung der Grundrechtseinschränkung durch das Waffengesetz.

Unser Grundgesetz dient dem Erhalt der Gerechtigkeit, die sicherlich nicht immer exakt messbar, aber doch für jeden Menschen fühlbar ist. Im nationalsozialistischen Deutschland wurden die Grundrechte der Menschen systematisch beseitigt. Beschränkungen der persönlichen Freiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, und die Pressefreiheit waren davon betroffen. Die Einschränkung des Brief-, Post-, und Fernsprechgeheimnisses und die verdachtsunabhängigen Hausdurchsuchungen, ermöglicht durch die Reichstagsbrandverordnung, öffnete dem Unrechts- und Kontrollstaat alle Möglichkeiten der Unterdrückung. Unter der "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes" wurde suggeriert, dass es sich bei diesen Aktionen um absolut notwendige Sicherheitsmaßnahmen für die Öffentlichkeit handelt. Aus der Geschichte ist unbestreitbar bekannt, dass die öffentliche Sicherheit durch Grundrechtseinschränkungen nicht erhöht wurde.

Das Grundgesetz, hier ist der Artikel 13 (1) gemeint, der sich auf die Unverletzlichkeit der Wohnung bezieht, ist ein Grundrecht das den Bürger insbesondere vor Eingriffen des Staates schützt. Im Wirkungsbereich des aktuell rechtskräftigen Waffengesetzes wurde das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eliminiert.

Gesetzeskonforme Waffenbesitzer die Ihre erlaubnispflichtigen Waffen legal durch einen vom Gesetzgeber und Behörden initiierten Sicherheitsprozess erworben haben, müssen Waffenkontrolleuren den Zutritt zu Privaträumen, in denen die Waffen gelagert werden gestatten. Diese Kontrollen erfolgen verdachtsunabhängig und ohne das Gefahr im Verzug ist. Als Rechtfertigung für diese Art von Überwachung wird angeführt, dass diese im Interesse der Öffentlichkeit liegt und absolut notwendig ist, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Statistiken der vergangenen Jahre zeigen nur einen sehr geringen Anteil mit legal genehmigten Waffen an der Gesamtkriminalität auf. Die öffentliche Sicherheit kann Nachhaltig durch die Verringerung von Straftaten mit illegal erworbenen Waffen erhöht werden. Aktuelle Statistiken die die notwendige Transparenz zwischen legalen und illegalen Waffenbesitz aufweisen, sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Gesetzgeber in seiner Form als Normgeber ist hier in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz in der Bringschuld. Eine Einschränkung des Grundgesetzes darf nicht unter dem Aspekt der Willkür Anwendung finden.

Allgemein wird begründet, dass auch der Schornsteinfeger Privaträume überprüft, der TÜV die Kraftfahrzeuge, oder das bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle Personen überprüft werden.

Gegenstand, Sinn und Zweck des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ist die Überprüfung einer technischen Anlage, also einer Sache. Der Prozess dient nicht der Überprüfung des Bürgers auf Zuverlässigkeit. Lediglich Name und Anschrift des Anlagenbetreibers und der Standort werden mittels elektronischem Kehrbuch festgehalten. Dreh und Angelpunkt sind somit die Wartung und Prüfung einer Heizungsanlage. Zu diesem Zweck findet eine Terminabsprache, aber keine verdachtsunabhängige Überprüfung statt.

Entsprechend gilt diese Vorgehensweise bei der Inspektion von Kraftfahrzeugen (TÜV ). Diese Überprüfung erfolgt sachbezogen auf ein Produkt. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle im Straßenverkehr wird zufällig und nicht auf eine Person absichtlich ausgerichtet geprüft. Niemand würde es als gerecht empfinden wenn auch bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle gezielt und personenbezogen einzelnen Autofahren nachgestellt wird.

Eine exakte Äquivalenz zwischen der Überprüfung einer Anlage (Sache) und einer Person liegt nicht vor. Dessen ungeachtet wird in unserem demokratischem Rechtsstaat dennoch der legale Waffenbesitzer nochmal persönlich, gezielt und verdachtsunabhängig in seinen Privaträumen überprüft. Obgleich der Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen schon mehrfach durch die Kontrollkriterien persönliche Eignung, Sachkundeprüfung, Bedürfnisnachweis, und durch das beim Bundesamt für Justiz geführtes Register behördlich überprüft wurde.

Gleichermaßen findet dieser Prozess seine Anwendung bei der Erstellung eines legalen Tresorraums. Der legale Waffenbesitzer hat durch Kaufverträge, Rechnungen, Zeichnungen und ausgewählten zertifizierten Baumaterialien die erforderlichen behördlichen Nachweise schon erbracht. Ein Sicherheitsgewinn ist durch weitere, insbesondere verdachtsunabhängige Kontrollen in privaten Wohnräumen eher nicht zu erwarten. Der vorhandene Kontrollwahn beinhaltet bevorzugt die Aufblähung der Bürokratie durch eine populistische Waffengesetzgebung.

Wir sind gegen den Grundrechtseingriff durch den Einflussbereich des Waffengesetzes. Der Passus der das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt, ist nicht mit der Satzung (§ 1) der Piratenpartei Deutschland, insbesondere mit den Prinzipien einer modernen, freiheitlichen und transparenten Gesellschaftsordnung vereinbar.


Wir sind gegen verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbesitzer in ihren Wohnungen. Diese Kontrollen sind ineffizient, kostenintensiv und tragen nicht nachweislich dazu bei die Öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

Zudem werden diese verdachtsunabhängigen Kontrollen auch unangemeldet durchgeführt. Damit wird für behördlich registrierte und überwachte Waffenbesitzer das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) ausser Kraft gesetzt.

Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) durch verdachtsunabhängige und somit willkürliche Kontrollen ist zurückzunehmen, weil durch diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht nachweislich erhöht wird.

Wir sind gegen verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbesitzer in ihren Wohnungen. Diese Kontrollen sind ineffizient und tragen nicht nachweislich dazu bei, die Öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden diese verdachtsunabhängigen Kontrollen auch unangemeldet durchgeführt. Damit wird für behördlich registrierte und überwachte Waffenbesitzer das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 GG) ausser Kraft gesetzt.

Wir sind gegen verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbesitzer in ihren Wohnungen. Diese Kontrollen sind ineffizient und tragen nachweislich nicht dazu bei die Öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden diese verdachtsunabhängigen Kontrollen auch unangemeldet durchgeführt. Damit wird für behördlich registrierte und überwachte Waffenbesitzer das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 GG) ausser Kraft gesetzt.

Die AG Waffenrecht ist gegen die verdachtsunabhängige Kontrolle der Privaträume von Mitbürgern, die (legal) Waffen besitzen. Die Effizienz dieser kostenintensiven Kontrollen und ihr Beitrag zur tatsächlichen Erhöhung der öffentlichen Sicherheit sind fraglich. Ihrem Wesen folgend schränken diese ohne Vorankündigung durchgeführten Kontrollen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, gemäß Art. 13 GG, ein und stigmatisieren so einen Teil der Bevölkerung. Dieses Vorgehen ist mit dem Freiheits- und Demokratieverständnis der AG Waffenrecht und der Wahrung der Grundrechte nicht vereinbar. Es wird von uns deshalb nachdrücklich abgelehnt.

Poster Waffenrecht für alle

Ähnlich aufbauen wie diesen: Waffenrecht Fragebogen für Schüler


HINWEIS: Die AG Waffenrecht ist eine Arbeitsgruppe der PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND. Alle nicht speziell gekennzeichneten Aussagen und Meinungen sind bisher weder offizielle Aussagen der Partei noch von den Mitgliedern insgesamt legitimiert.