AG Medien und Kultur

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AG Medien und Kultur

Selbstverständnis

Die AG Medien und Kultur hat sich zum Ziel gesetzt:
alle Themen zu Medien, ihren Anwendungen, sozialen Gegebenheiten und Nutzbarmachung für alle Bürger*innen innerhalb der Piratenpartei zu sammeln. Vornehmliche Bestrebungen sind gerichtet auf ist die Nutzbarmachung von Medien und Medienangeboten für alle Menschen, die Einführung in den verantwortungsbewussten Umgang damit, sowie die Wahrung der Menschen und Persönlichkeitsrechte während der Nutzung sozialer, interaktiver Onlinedienste.

  • Kultur soll innerhalb der Gesellschaft bundesweit gefördert werden.
    • künstlerische mediale Onlineformen der Kunst ebenso wie die tradierten Formen künstlerischen Schaffens.

Wir möchten Angebote für und von Menschen in allen Lebensbereichen zusammentragen und auf Herausforderungen des Lebens mit aktiven Lösungsstrategien antworten.

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Aktuelles

Aufgaben

Die AG Medien und Kultur erstellt Planungen und Programmpunkte in kooperativer Arbeit mit thematisch angrenzenden AGs in der Piratenpartei, um Kunst als Form der Kommunikation und des persönlichen Ausdrucks als Ausdrucksform der Interaktion unserer Gesellschaft zu unterstützen Die AG Medien und Kultur zählt in diesem Sinne auch neue Onlineformen des medialen Ausdrucks in Bild, Ton und Schrift zu den unterstützenswerten künstlerischen Inhalten. Eine Aufgabe der AG wird deshalb sein herauszufinden:
* welche Formen von OnlinePublikationen hier als "Kunst" gefördert werden und geschützt werden sollten.

Umsetzung

  • eigene Piratenmedien
  • Diskussionen innerhalb der AG Medien und Kultur, sowohl unter Einbezug Dritter (Mailingliste, Piratenpad, Mumble, Twitter) als auch intern (Piratenpad, Mumble).
  • Analysen von Strategien anderer Parteien/Verbände/Organisationen/Gliederungen und aus den Landesverbänden in der Piratenpartei.
  • Mumblekonferenzen mit Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen und Sonstigen an Kultur und Medien als gesellschaftlicher Ausdrucksweise interessierten Bürger*innen.

Organisationsstruktur

  • basisdemokratische Entscheidungsfindung

Ausblick

rechtliche Grundlagen

Grundgesetz Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Diskussionen

Termine

  • Datum: -
  • Uhrzeit: -
  • Ort: NRW-Mumble
  • Raum: Bund/Arbeitsgemeinschaften/Politik/Bildung/ Medienkompetenz