AG Geldordnung und Finanzpolitik/Grillfeste/Positionspapier Was ist Geld?

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Vorbemerkung Vorbemerkung:
Dies ist eine Meinung, die derzeit von dem Mitglied Arne Pfeilsticker vertreten wird und spiegelt nur die Meinung einiger Mitglieder der Piratenpartei oder der AG Geldordnung und Finanzpolitik wider. Wer Anmerkungen/Fragen hat schreibt diese bitte auf die Diskussionsseite zu diesem Artikel.


1. Was ist Geld?

Die Geld-/Währungsordnung ist ein Schwerpunktthema unserer AG. Zwangsläufig fällt dabei der Frage "Was ist Geld?" ein besonderes Gewicht zu. Wie die Diskussionsbeiträge auf der Mailingliste zeigen, ist diese Frage heftig umstritten. Mit diesem Grillfest soll daher ein gemeinsames Verständnis hergestellt und eine Konsensposition erarbeitet werden. Es geht dabei nicht um die Frage, was Geld im Laufe der Jahrtausende war, sondern was unser Geld heute ist.

Auf diesem Grillfest sollen drei Arten von Thesen gegrillt werden:

1. Was ist Geld?,

2. Welche Funktionen hat Geld in unserer Volkswirtschaft? und

3. Welche Implikationen ergeben sich aus den Fragen zu 1. und 2.?

Die allgemeine Frage "Was ist Geld?" kann aus zwei sehr grundsätzlich unterschiedlichen Sichtweisen beantwortet werden. Die eine Sichtweise definiert Geld als "irgend etwas", das bestimmte Funktionen erfüllt. Diese Sichtweise führt zur These 2.1. Die andere Sichtweise beschäftigt sich mit der Frage: "Aus was besteht dieses Etwas und zwar unabhängig von den Funktionen?" Diese Sichtweise führt zur These 1.1.: Geld ist ein subjektives Recht.

These 1.1 Geld ist ein subjektives Recht

Beweis:

Anmerkung: Es wird angenommen, dass die Aussagen 1. - 5. unstreitig wahr sind. Sollte das nicht der Fall sein, dann bitte unter den entsprechenden Satz den Einwand mit vorangestelltem Namen einfügen. Bei den Aussagen 1. - 5. handelt es sich entweder um überprüfbare Tatsachen oder um allgemeines Fachwissen. Hinter die Aussage wird in Klammer ein Hinweis für die Begründung der Aussage gemacht. Eine ausführliche Darstellung des Sachverhaltes steht im Wiki-Beitrag Was ist Geld? und insbesondere im Kapitel Die Architektur des Giralgeldes: Geldverträge und Finanzinstrumente

Beweis Teil 1: Banknoten:

1. Banknoten weisen Geld nach. (Mit dieser Aussage wird festgelegt, über was wir diskutieren. Im Folgenden wird auch gezeigt, dass die umgangssprachliche Formulierung "Banknoten sind Geld." nicht ganz präzise ist.)



Patrik: Banknoten sind ein verbriefter Anspruch auf Zentralbankgeld, sind aber selbst auch Zentralbankgeld. Der Widersprich wird weiter unten erläutert.



2. Die Passiva einer Bilanz bestehen aus Eigenkapital und Fremdkapital. (Definition Passiva. )

3. Das Fremdkapital einer Bilanz setzt sich zusammen aus Verbindlichkeiten und Rückstellungen. (Definition Fremdkapital)

4. Die Position 1 - 11 der Passiva der Bundesbankbilanz weisen die Verbindlichkeiten, die Position 12 weist die Rückstellungen und die restlichen Positionen 13 - 15 weisen das Eigenkapital der Bundesbank nach. (Siehe Geschäftsbericht Bundesbank 2011 Seite 146 ff: V. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen)

5. Die Bundesbank führt in ihrer Bilanz auf der Passiva-Seite die Position 1 Banknotenumlauf. (Siehe: Geschäftsbericht Bundesbank 2011 Seite 139)

6. Gemäß 4. und 5. weißt die Position 1 Banknotenumlauf Verbindlichkeiten nach.

7. Eine Verbindlichkeit ist das eine Ende einer Rechtsbeziehung; das andere Ende nennt sich Forderung. Die Rechtsbeziehung selbst nennt sich Anspruch (Definition Anspruch im Sinne des Schuldrechts.)



Patrik: Die Rechtsbeziehung nennt sich "Vertrag". Aus diesem Vertrag ergeben sich Ansprüche auf Leistung und Gegenleistung.



8. (Rechts-)Ansprüche werden entweder als gebuchte, oder als verbriefte Rechte nachgewiesen. Der Nachweis/Dokument eines verbrieften Anspruchs auf Geld nennt sich Schuldverschreibung. (Definition Schuldverschreibung)

9. Die Forderungen zu der Position 1 Banknotenumlauf werden durch die im Umlauf befindlichen Banknoten nachgewiesen. (Folgerung aus 6. und 7.)



Patrik: Eine Banknote stellt eine Forderung gegen die Zentralbank dar, deshalb steht die entsprechende Gegenposition bei der Zentralbank auf der Passivseite, ebenso wie alle Sichteinlagen. Die Summe des Bargeldumlaufs und der Sichteinlagen bilden das Zentralbankgeld und stellen einen Anspruch der Halter auf Zentralbankgeld dar. Und DAS ist der entscheidende Unterschied zu einer Unternehmensbilanz, der oft nicht verstanden wird, und so zu Fehleinschätzungen bzgl. der Natur des Geldes führt.

Bei einer Unternehmensbilanz, geben die Passiva an, zu welchen Teilen die Aktiva im Falle einer Auseinandersetzung des Unternehmens aufgeteilt würden - welcher Kapitalgeber also Anspruch auf welchen Teil des Vermögens hat; bei der Zentralbank ist das aber anders. Die Sichteinlagen und das Bargeld (Zentralbankgeld) stellen einen Anspruch auf Zentralbankgeld dar - also auf die Passivseite der Zentralbankbilanz! Die Aktivseite der Zentralbank ist außen vor.

Man kann die Natur des Anspruchs von Zentralbankgeld also nicht gleichsetzen mit einer Verbindlichkeit eines Unternehmens. Bei einem Unternehmen gewähren die Passiva unter gewissen Umständen Zugriff auf die Aktiva, bei der Zentralbank nicht. Das schreibt auch die Bundesbank:

Geld und Geldpolitik - Kapitel 2

"Keine Einlösungsverpflichtung in andere Werte

Der Euro ist eine sogenannte Fiatwährung: Die Zentralbanken des Eurosystems sind nicht verpflichtet, den Gegenwert einer vorgelegten Banknote in Gold oder andere Vermögenswerte zu tauschen. Das Eurosystem kann deshalb alle seine Euro-Verbindlichkeiten immer bedienen, in Euro also nicht zahlungsunfähig („illiquide“) werden.

...

Keine Deckungsvorschriften

In früheren Zeiten waren Währungssysteme üblich, die Notenbanken verpflichteten, ihre emittierten Banknoten gegen Gold oder Silber einzutauschen. Deshalb mussten die ausgegebenen Banknoten häufig zu einem bestimmten Prozentsatz durch das entsprechende Edelmetall „gedeckt“ sein („gebundene Währung“). Insofern war die Banknotenausgabe durch die vorhandenen Edelmetallvorräte begrenzt. Die Reichsbank beispielsweise tauschte bis zum Ersten Weltkrieg ihre Banknoten auf Verlangen in Goldmünzen um."

Die Zentralbankbilanz ist also nichts weiter als eine "Gegenüberstellung" und hat damit einen ganz anderen Charakter als jede andere Bilanz.



10. Eine Banknote ist eine zinslose Inhaberschuldverschreibung. (Definition Inhaberschuldverschreibung.)

11. Ein (Rechts-)Anspruch ist ein subjektives Recht. (Der Begriff subjektives Recht ist der Oberbegriff. Siehe Wikipedia Subjektives Recht)

12. Aus 1., 6., 7., 9. und 11. folgt, dass das Geld, das durch Banknoten nachgewiesen wird, ein subjektives Recht ist.



Patrik: Nach meinem Verständnis wäre es eher ein relatives Recht.

"Relative Rechte

Rechte können sich aber auch nur an ganz bestimmte Adressaten richten. Diese relativen Rechte wirken also nur inter partes. Sie unterteilen sich wiederum in die folgenden Gruppen: Anspruch heißt „das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen” (§ 194 Abs. 1 BGB). Ansprüche unterliegen der Verjährung. Ansprüche des Schuldrechts heißen auch Forderungen."

Ich weiss allerdings nicht, inwieweit uns diese Erörterung weiterhilft.



Beweis Teil 2: Münzen:

  1. Münzen werden von der Bundesbank zum Nennwert vom Bund gekauft.
  2. Münzen weisen wie Banknoten Ansprüche auf Geld nach.
  3. Münzen weisen Forderung gegen den Bund nach und daher erscheinen die dazu gehörenden Verbindlichkeiten nicht in der Bilanz der Bundesbank.



Patrik: Veto. Münzen sind keine Forderungen gegen den Bund. Die Bundesbank hat nach Ankauf der Münzen keine weiteren Ansprüche gegen den Bund. Sie sind schlicht Aktiva, wie bspw. Gold.

"Bei den Münzen garantiert der ausgebende Staat den aufgeprägten Nennwert. Nationale Zentralbanken wie die Bundesbank nehmen auch Euro-Münzen wieder zum Nennwert entgegen und wandeln sie beispielsweise in Banknoten oder Buchgeld um. Auch hier ist ein Umtausch in andere Vermögenswerte nicht möglich."

Der ausgebende Staat "garantiert" den Nennwert - was nichts weiter bedeutet, als dass er sicherstellt, dass einem die Zentralbank die Münze auf Verlangen in Banknoten oder Buchgeld umwandelt. Gegen den Bund hat man mit einer Münze keine Forderung - worauf auch?



  1. Gemäß 1-3 und der Argumentation für Banknoten folgt, dass auch Geld, das durch Münzen nachgewiesen wird, ein subjektives Recht ist.



Patrik: Auch hier ein Veto. Münzgeld stellt keine Forderung dar, was man an der Zentralbankbilanz auch leicht daran erkennt, dass es keine Gegenposition (Verbindlichkeit) auf der Passivseite gibt. Eine Münze ist ein "Wertgegenstand" und nominal soviel Wert wie der aufgeprägte Nennwert. Münzen sind insofern "schuldenfreies Geld"



Beweis Teil 3: Sichteinlagen bei Banken

  1. Sichteinlagen bei Banken (Giralgeld) weisen Geld nach. (Mit dieser Aussage wird festgelegt, über was wir diskutieren.)
  2. Sichteinlagen sind die gebuchte Variante für Ansprüche auf Geld. (Siehe Punkt 8. Beweis Teil 1.)
  3. Aus 11. Beweis Teil 1 folgt, dass das Geld, das durch Sichteinlagen bei Banken nachgewiesen wird, ein subjektives Recht ist.



Patrik: siehe oben, ich bin mir nicht sicher, ob du "subjektives Recht" richtig verwendest. Sagen wir doch einfach "Anspruch".



Beweis Teil 4: Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren und Einlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist bis zu drei Monaten Beweis ist analog Beweis Teil 3. (Die genannten Einlagen sind wie Sichteinlagen gebuchte Ansprüche auf Geld.)

Beweis Teil 5: Anteile an Geldmarktfonds, Repoverbindlichkeiten, Geldmarktpapieren und Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren. Beweis ist analog Beweis Teil 1. (Die genannten Wertpapiere sind wie Banknoten verbriefte Ansprüche auf Geld.)

Durch die Beweise wird somit nachgewiesen, dass die Bestandteile der Geldmenge M3 subjektive Rechte sind.

These 1.2 Geld ist eine Schnittstelle zur rechtlichen Infrastruktur des Schuldrechts.

Durch den Beweis der These 1.1 wird nachgewiesen, dass Geld ein subjektives Recht ist. Subjektive Rechte gibt es aber nur innerhalb einer implementierten Rechtsordnung. Zu dieser rechtlichen Infrastruktur gehören z.B. das Schuldrecht, das Ansprüche ermöglicht und Gerichte und Gerichtsvollzieher, die diese Ansprüche gegebenenfalls durchsetzen.

Geld ist daher ein Zugang (= Schnittstelle) zur rechtlichen Infrastruktur des Schuldrechts und damit zur hierfür vorgesehenen Macht des Staates.

Durch die Geldschöpfung werden subjektive Rechte geschaffen, die ohne die zugrunde liegende Rechtsordnung nicht möglich wären. Deshalb ist die Aussage, dass Geld aus dem "Nichts" geschöpft wird falsch. Geld, das aus dem "Nichts" geschöpft wird ist Spielgeld und nicht das Geld, mit dem wir unsere Rechnungen bezahlen.



Patrik: Geld ist ein Anspruch auf Geld, der vom Staat durchgesetzt wird; ob dieser Anspruch nun "etwas" oder "nichts" ist, hängt davon ab, als was man Geld definiert - die Rekursion hilft hier nicht weiter.

Vielleicht ist dies ein Ausweg: Geld ist ein Anspruch auf nichts anderes als Geld. Insbesondere stellt Geld keinen Anspruch auf irgendein Vermögen - sei es materiell oder immateriell - dar.

Das einzige Recht, das Geld (i.S.v. gesetzliches Zahlungsmittel - Banknoten) gewährt, ist die Möglichkeit mit Geld eine Geldschuld zu tilgen - es sei denn natürlich, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart worden.

Auch wenn Geld also in gewisser Weise einen "Anspruch" darstellt und ein "Recht" gewährt, sind das nach meinem Dafürhalten wenig mehr als Nullnummern.

Selbst die ganze "Macht des Staates" kann lediglich durchsetzen, dass ich für Geld anderes Geld - und auch nur bei der Zentralbank - verlangen darf.

Der Bedarf, hierfür den Staat in Anspruch zu nehmen, dürfte sich in engen Grenzen halten - zumal eine Nichtbeachtung des gesetzlichen Annahmezwangs nicht geahndet wird.


These 1.3 Rekursive Definition Geld

  1. Geld ist ein Anspruch auf Geld.
  2. Ein Anspruch auf Geld gegen die Zentralbank ist Geld. (Rekursionsanfang)

Begründung:

  1. Eine Leistung (im schuldrechtlichen Sinne) ist das, worauf sich ein Anspruch bezieht. (Definition Leistung)
  2. Für Leistungen gibt es kaum Einschränkungen. Das, was man als Leistung bekommt, kann selbst wieder ein Anspruch sein. (Definition Leistung)
  3. Im Falle von Geld ist die Leistung selbst wieder Geld. (Beispiel: Ein Lieferant der gegenüber seinem Kunden einen Anspruch auf Geld hat (= Forderung) bekommt als Leistung durch die Überweisung einen Anspruch auf Geld gegen eine Geschäftsbank (= Giralgeld). Diesen Anspruch auf Geld gegenüber der Geschäftsbank, kann der Lieferant geltend machen und erhält als Leistung einen Anspruch gegenüber der Zentralbank in Form von Banknoten oder Münzen.)
Geld ist ein Anspruch auf Geld.png

Patrik: An dieser Stelle muss man genau sein. Der Anspruch auf Geld ergibt sich nicht aus dem Geld selbst, sondern aus einem Vertrag (bspw. einem Kaufvertrag).

Und nun kommt die Eingangsdefinition zum Zuge: "Jeglicher Anspruch auf Geld ist auch Geld".

Wenn also die Forderung auf Geld auch als Geld definiert wird - da sie einen Anspruch auf Geld darstellt - dann stellt sich allerdings die Frage, warum ich meinen Anspruch auf Geld überhaupt einlösen sollte, denn ich bekommen ja im Gegenzug nur etwas, das ich bereits habe - nämlich Geld. Wozu also der ganze Aufwand?

Ich stimme dir insoweit zu, dass bei funktionierenden Kapitalmärkten jeglicher Anspruch auf Geld verbrieft und damit "liquidiert" werden kann, und insofern geldgleich verwendet werden kann, allerdings führt uns diese rekursive Definition nicht weiter und wird in der Öffentlichkeit kaum verstanden werden.

In einem ersten Schritt können wir uns darauf einigen, als "Geld" jeglichen Anspruch auf Geld zu verstehen - das geht also weit über M3 hinaus und umfasst auch alle Finanzprodukte. Wir würden uns das Leben aber viel einfacher machen, wenn wir - dem üblichen Sprachgebrauch folgend - diese Menge als "Geldvermögen" bezeichnen.

Insofern wäre die Schlussfolgerung: "Geldvermögen umfasst jeglichen Anspruch auf Geld und kann bei funktionierenden Kapitalmärkten wie Geld verwendet werden."

Nun bleibt zu klären, was Geld ist, und dies wird auf dem Kontrapapier erläutert.



  1. Auf der Ebene der Zentralbank wird Geld nur getauscht: Banknoten oder Münzen in Giralgeld und umgekehrt.

Details zur rekursiven Defintion siehe Ideen der Geldentwicklung: Vom Gold zum Finanzinstrument

2. Welche Funktionen hat Geld in unserer Volkswirtschaft?

These 2.1 Geld hat in unserer Volkswirtschaft folgende Funktionen: Zahlungsmittel, Wertmaß, Wertaufbewahrungsmittel, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Steuerungsmittel.

Detaillierte Begründung siehe Geldfunktionen.

3. Welche Implikationen ergeben sich aus den Fragen zu 1. und 2.?

These 3.1 Die Geldschöpfung sollte beim Staat, bei der Zentralbank oder einer Monetaiven liegen, aber nicht bei den Geschäftsbanken

Begründung:

  1. Bei der Geldschöpfung geht es um die Vereinnahmung des Geldschöpfungsgewinns.
  2. Wären die direkten Kosten der Geldschöpfung höher als der Nominalbetrag, dann würden selbst die Geschäftsbanken darauf bestehen, dass das Geld durch die Zentralbank geschöpft wird. Das ist z.B. der Grund warum es keine gefälschten 1-Cent-Münzen gibt.
  3. Da die Kosten der Rechtsordnung für ein Währungssystem durch den Staat getragen werden, sollten auch die Gewinne aus der Geldschöpfung an den Staat fliesen.
  4. Eine Vereinnahmung des Geldschöpfungsgewinns durch die Geschäftsbanken stellt eine erhebliche Diskriminierung der Nichtbanken dar.
  5. Wer seine Rechnungen mit selbst gemachtem Geld bezahlen kann, hat gegenüber denjenigen, die hart für ihr Geld arbeiten müssen, einen erheblichen Vorteil.
  6. Die Geschäftsbanken verursachen durch ihren Drang zur Geldschöpfung und um dabei an den mit der Geldschöpfung verbundenen Geldschöpfungsgewinn zu gelangen, Finanzkrisen und gefährden damit die gesamte Wirtschaft.

These 3.2 Sparen ist ein legitimer Umgang mit Geld

These 3.2 Die derzeitigen Geldmengendefinitionen erfassen wesentliche Geldmengen nicht oder nur unvollständig