AG Geldordnung und Finanzpolitik/Was ist Geld?/Geldentwicklung
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Vorbemerkung: Dies ist eine Meinung, die derzeit von dem Mitglied Arne Pfeilsticker vertreten wird und spiegelt nur die Meinung einiger Mitglieder der Piratenpartei oder der AG Geldordnung und Finanzpolitik wider. Wer Anmerkungen/Fragen hat schreibt diese bitte auf die Diskussionsseite zu diesem Artikel. |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Ideen der Geldentwicklung: Vom Gold zum Finanzinstrument
- 2 Einzelnachweise
Ideen der Geldentwicklung: Vom Gold zum Finanzinstrument
Tauschwirtschaft: Geld ist Gold, Silber, etc.
Die Mark war ursprünglich eine Gewichtseinheit für Edelmetall. Nach der Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 wurde die Kölner Mark (= 233,855 g) in Deutschland verbindlich als Münzgewicht und Bezugsgröße für Münzen eingeführt.
Eine Mark Silber war also nichts anderes als eine bestimmte Menge Silber. Wurde diese Menge Edelmetall geteilt und geprägt, dann entstanden daraus Münzen. Sie wurden als allgemeines Tauschmittel, als Recheneinheit und zur Wertaufbewahrung verwendet. Aus einer (Gewichts)Mark Silber wurden z.B. 10 Taler geprägt.
Analog dazu wurde mit anderen Münzmetallen, wie z.B. Gold, verfahren. Aus Gold wurde Geld.
Geld bestand zu dieser Zeit aus geprägten Metallstücken. Ihr Wert wurde durch das Gewicht des enthaltenen Edelmetalls bestimmt. Solche Münzen nennt man Kurantmünzen. Die Prägung garantierte das Gewicht und den Edelmetallgehalt. Kurantmünzen setzen die Idee um: Zählen statt wiegen.
Der Tauschhandel wurde durch diese Münzen vereinfacht. Anstatt alles mit allem zu tauschen, konnte man irgendeine Menge Waren oder Dienstleistungen gegen eine gleichwertige Menge Münzen eintauschen.
Der Versuch, den Nennwert und Materialwert einer Münze ungefähr gleich zu halten, war von Anfang an zum Scheitern verurteilt:
- Es gab kein einheitliches Münzsystem, sondern die Münzhoheit lag im späten Mittelalter bei Fürsten und Städten. Dadurch gab es eine Vielzahl von Münzen. Selbst bei gleicher Bezeichnung wich das Gewicht und der Edelmetallgehalt voneinander ab und änderte sich mit der Zeit.
- Die Preise für die Münzmetalle änderten sich im Laufe der Zeit.
- Darüber hinaus stellte man fest, dass z.B. ein Taler auch dann seine Geld-Funktionen erfüllen konnte, wenn z.B. der Silbergehalt nicht der vorgeschriebenen Menge entsprach oder durch minderwertige Metalle teilweise ersetzt wurde. Aus einer Mark Silber wurden mit der Zeit immer mehr Taler geprägt. Wenn man z.B. aus einer Mark Silber nicht 10, sondern 11 Taler prägte, dann hatte man 1 Taler Gewinn. Diesen Gewinn nannte man Schlagschatz und ist die ursprüngliche Form des Geldschöpfungsgewinns. Diese Entwicklung führte zu einer sog. Münzverschlechterung bzw. systematischen betrügerischen Münzentwertung.
Goldstandard: Geld ist ein Anspruch auf Gold
Von der Münze zur Banknote
Eine größere Menge Gold- oder Silbermünzen aufzubewahren erhöhte das Risiko des Diebstahls. Deshalb war es sinnvoll, die nicht für den täglichen Handel benötigten Münzen an einem sicheren Ort aufzubewahren. Goldschmiede und später Banken hatten Tresore zur Aufbewahrung von Wertgegenständen. Als Bestätigung für das abgelieferte Gold erhielt man eine Urkunde, auf der die gelagerte Menge Gold dokumentiert wurde.
Für größere Zahlungen sind Münzen unhandlich. Viel praktischer war es, anstelle der Münzen mit den Lagerscheinen für Münzen zu zahlen. Bei Bedarf konnten die Lagerscheine jederzeit in die entsprechende Anzahl von Münzen umgetauscht werden.
Goldzertifikate waren nicht nur der Nachweis für einen Anspruch auf Gold, sondern der Beginn und die ursprüngliche Bedeutung der Banknoten.
Wichtig ist zu verstehen, dass ein Goldzertifikat nicht der Anspruch ist, sondern lediglich den Anspruch nachweist bzw. verbrieft. Der Anspruch selbst ist ein Rechtsanspruch und damit ein sog. subjektives Recht. Währungssysteme, die ein bestimmtes Umtauschverhältnis in Gold garantierten, basierten auf dem sog. Goldstandard.
Das Goldzertifikat dokumentiert, dass beim Schatzamt der Vereinigten Staaten von Amerika eine 10 Dollar Goldmünze hinterlegt wurde, die dem Inhaber der Urkunde auf Verlangen auszuzahlen ist. Die Goldmünze gab es jedoch nur gegen Rückgabe des Goldzertifikats. Es wurde dann nicht vernichtet, sondern bei Bedarf wieder gegen eine Goldmünze eingetauscht. Dadurch wurde die Vorstellung geprägt, dass das Goldzertifikat genau so viel Wert ist wie die Goldmünze.
Banknoten in dieser Zeit verbrieften einen Anspruch auf Gold und erfüllten die Geldfunktionen in vielen Fällen besser als die Goldmünzen selbst. Das ist der Grund dafür, warum Banknoten zu einer vollwertigen Ergänzung zu den Kurantmünzen wurden.
Banknote, Anspruch und Goldmünze sind drei völlig verschiedene Dinge:
- Die Banknote ist ein Wertpapier,
- der Anspruch ist ein subjektives Recht und
- die Goldmünze ist eine bestimmte Menge Gold.
Aus dieser Darstellung sollte klar werden, dass der materielle Wert der Banknote nichts mit dem Wert des Anspruchs zu tun hat, der durch die Banknote verbrieft wird. Innerhalb eines Währungs- und Rechtssystems bilden sie jedoch eine funktionale Einheit.
Die Schlüsselidee: Schuldverhältnisse
Die Trennung des abstrakten Anspruches einerseits und das, worauf sich dieser Anspruch bezieht (= Leistung) andererseits, entspricht grundlegendem juristischem Denken und ist in Deutschland im Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 241 – 853 BGB) allgemein geregelt. Schuldverhältnisse sind die Grundbausteine aller schuldrechtlichen Verträge und bestehen aus einem sog. Verpflichtungsgeschäft und einem sog. Erfüllungsgeschäft. Im Verpflichtungsgeschäft wird der Anspruch vereinbart, der im Erfüllungsgeschäft durch das vereinbarte Tun, Unterlassen oder Erdulden erfüllt wird.
Das Wort Anspruch kommt in den §§ 241 und 242 BGB zwar nicht vor, aber diese Formulierungen definieren den juristischen Begriff Anspruch des bürgerlichen Rechts, der aus drei Elementen besteht:
- Dem Recht des Gläubigers, die geschuldete Leistung zu verlangen.
- Der Pflicht des Schuldners, die geschuldete Leistung zu erbringen.
- Dem objektiven Rechtsgrund (Kraft des Schuldverhältnisses …), der dem Gläubiger das Recht gibt, die empfangene Leistung zu behalten.
Ansprüche sind die Energie in einem Rechts- und Wirtschaftssystem. Ansprüche verbinden Personen, Unternehmen oder Organisationen und zwingen sie zum Handeln, Unterlassen oder Erdulden. Gegebenenfalls mit der ganzen Macht des Staates, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Die Verbindung zur Rechtsordnung ist entscheidend. Sie macht Ansprüche zu subjektiven Rechten. Das objektive Recht zu diesen subjektiven Rechten besteht aus den Gesetzen, die sich mit Ansprüchen, Geld und der Währungsordnung befassen.
Der Begriff Schuldverhältnis ist der Dreh- und Angelpunkt im Verständnis des heutigen Geldbegriffs. Entgegen landläufiger Meinung ist es nicht das Vertrauen in ein Stück aufwendig bedrucktes Papier, das Geld zum Geld macht – sondern das Recht, das durch die Banknote verbrieft wird und die Macht des Staates dieses Recht durchzusetzen.
Fiktiver Goldkern: Geld ist ein Anspruch auf Geld oder Gold
Für die meisten Menschen ist der Goldstandard der Inbegriff eines reellen Währungssystems. So sollte ein Währungssystem sein. So stellt man sich Geld und ein Währungssystem vor. Unser heutiges Währungssystem wird nicht wirklich verstanden und unterscheidet sich grundlegend von einem Währungssystem mit Goldstandard. Die Reichsbanknoten waren die Brücke in dieser Entwicklung.
Auf einer 100 Mark Reichsbanknote von 1908 steht:
„Ein Hundert Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin ohne Legitimationsprüfung dem Einlieferer dieser Banknote.“
–
Der fehlende Hinweis auf Gold bzw. Goldmünzen ist bemerkenswert und im Kern eine Revolution. Er bedeutete die partielle Lösung von der Goldbindung und ist der entscheidende Schritt in Richtung auf unser heutiges Kreditgeld.
In welcher Form die 100 Mark gezahlt werden ist offen. Es könnte Gold sein, aber auch ein Sichtguthaben, Münzen oder Banknoten.
Im § 14 des Bankgesetzes von 1875 steht zwar:
„Die Reichsbank ist verpflichtet, Barrengold zum festen Satze von 1.392,00 Mark für das Pfund fein gegen ihre Noten umzutauschen.“
–
- aber das war nicht die Intention und gängige Praxis. Die Reichsbank wäre konkret auch nicht dazu in der Lage gewesen, alle ausgegebenen Banknoten in Gold einzutauschen, weil sie so viel Gold gar nicht besaß und nach § 17 auch nicht dazu verpflichtet war.
Giralgeld: Geld ist ein Anspruch auf Geld
Erst später und durch die Umstände gezwungen merkte man, dass es weder das Gold noch das Silber ist, was Geld zum Geld macht. Je mehr eine Währung ihre Gold- oder Silberdeckung verlor, desto klarer wurde, was Geld tatsächlich ist: Geld ist ein Anspruch auf Geld.
Die konsequente Weiterentwicklung der fiktiven Goldkernwährung ist unser heutiges Kreditgeld bzw. Giralgeld. Es verzichtet auf den Goldkern und besteht aus purem Anspruch.
Der Wegfall der Goldbindung macht dieses Geld besser und nicht schlechter, weil es unabhängig von einem mehr oder weniger zufälligen Gold- bzw. Silbervorkommen ist, das nichts mit dem tatsächlichen Geldbedarf einer Volkswirtschaft zu tun hat.
Allerdings setzt die Abkopplung vom Gold eine große Disziplin in der Geldschöpfung voraus. In der historischen Betrachtung gibt es durchaus Beispiele mangelhafter und fehlender Disziplin, was zum Teil zu inflationären Entwicklungen mit verheerenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft geführt hatte.
Die Golddeckung ist im Grunde eine Ressourcenverschwendung, weil Gold für Geld nicht gebraucht wird. Es lagert nutzlos in den Tresoren der Zentralbanken. Es erzwingt bestenfalls eine fehlende Disziplin in der Geldschöpfung.
Unser heutiges Geld besteht aus Ansprüchen auf Geld der Nichtbanken gegenüber Banken.
Einen Anspruch auf Geld nennt man auch Forderung. Diese Forderungen wurden früher in Kontenbüchern der Banken verbucht und dadurch nachgewiesen. Daher stammt auch der Begriff Buchgeld als Synonym für Giralgeld. Heute werden diese sog. Kontokorrentkonten bzw. Girokonten digital auf Computern geführt. Die Kontenbücher wurden durch Tabellen in Datenbanken ersetzt.
Münzen und Banknoten sind lediglich alternative Nachweisformen solcher Buchforderungen, die ausschließlich von der Zentralbank in Umlauf gebracht werden dürfen.
Im Bundesbankgesetz[1] wird im Zusammenhang mit Münzen und Banknoten konsequenterweise von Geldzeichen gesprochen und nicht von Geld.
Zwischen Kurantmünzen einerseits und Scheidemünzen andererseits besteht ein wesentlicher Unterschied: Eine Kurantmünze ist eine bestimmte Menge Edelmetall, die als Zahlungsmittel verwendet wird. Eine Scheidemünze ist ein verbriefter Anspruch auf Zentralbankgeld, der als Zahlungsmittel verwendet wird. Wer einen verbrieften Anspruch mit einem Papierdokument und nicht mit einem Metallstück in Verbindung bringt, der sei daran erinnert, dass die Eurobanknoten aus reiner Baumwolle bestehen.
Das Verhältnis von Münzen, Banknoten und Kontoständen einerseits und Geld andererseits ist analog dem Verhältnis zwischen einer Statue, einem Foto und dem Spiegelbild einerseits und der abgebildeten Person andererseits.
Im normalen Sprachgebrauch wird der Nachweis mit der Rechtsbeziehung selbst verwechselt. (So wie das Spiegelbild und die Person vor dem Spiegel.) Möglicherweise ist man sich auch gar nicht bewusst, dass Geld eine ganz spezielle Rechtsbeziehung und genau genommen ein schuldrechtlicher Vertrag ist.
Auf der Seite des Nachweis-Inhabers nennt man diese Rechtsbeziehung Forderung und seine Rolle Gläubiger. Auf der anderen Seite nennt man die Rechtsbeziehung Verbindlichkeit und die Rolle desjenigen, der diesen Nachweis in den Verkehr gebracht hat, Schuldner.
Wäre der Nachweis das Geld, dann könnte ein Arbeiter in einer Geldfabrik wie folgt argumentieren: Heute schenk ich mir die Mittagspause und drucke mir ein paar Tausend Scheine für den Eigenbedarf. Als Gegenleistung verzichtet er großzügig auf seinen Lohn. Die so in den Verkehr gebrachten Banknoten könnten durch kein System als Falschgeld identifiziert werden, weil sie sich materiell von echten Banknoten nicht unterscheiden. Was sie dennoch zum Falschgeld macht, ist der fehlende Rechtsgrund. – Aber den kann man einer Banknote nicht ansehen. Diesen Rechtsgrund greifbar zu machen, ist ja genau die Aufgabe der Banknoten.
Eine 10-Euro-Banknote weist also das Recht nach, 10 Euro von der Zentralbank zu fordern. Ein 10-Euro-Guthaben bei einer Geschäftsbank weist ebenso das Recht nach, von dieser Bank 10 Euro zu fordern.
Auf den ersten und zweiten Blick scheint diese Definition unsinnig. Warum sollte und wollte man 10,00 Euro gegen 10,00 Euro eintauschen. Nur um Geld zu wechseln oder einen alten Geldschein gegen einen neuen einzutauschen?
Die Definition, dass Geld ein Anspruch auf Geld ist, erscheint auch deshalb unsinnig, weil der zu definierende Begriff (= Geld) in der Definition selbst auftaucht (= Anspruch auf Geld). Solche Definitionen nennt man rekursive Definitionen, wenn diese Definitionen einen Rekursionsanfang haben und die Rekursionsschritte irgendwann beim Rekursionsanfang landen. Im Falle von Geld wird der Rekursionsanfang durch Ansprüche auf Geld, die sich gegen die Zentralbank richten, gebildet. Das gesamte Bargeld der Nichtbanken fällt in diese Kategorie. Ein Rekursionsanfang ist notwendig, damit kein Zirkelschluss entsteht.
Bei der Visualisierung des Währungssystems mit Giralgeld müsste zur Darstellung des rekursiven Charakters der Kreis mit dem Wort Geld wie oben dargestellt werden. In jedem Geldkreis wiederholt sich die Struktur des gesamten Diagramms.
Wenn man mit einem Spiegel vor einem Spiegel steht, dann kann man mit etwas Geschick ein rekursives Spiegelbild erzeugen und im Spiegelbild des Spiegels das Gesamtbild erkennen, usw.
Rekursive Definitionen sind auch deshalb sehr schwer zu verstehen, weil sie außerhalb der Mathematik, Logik oder Informatik so gut wie nie vorkommen und ein Beispiel aus der Mathematik wahrscheinlich nicht weiterhelfen würde. Ein nichtmathematisches Beispiel einer rekursiven Definition wäre folgende Formulierung des Abstammungsprinzips: Deutscher Staatsbürger ist, wer von einem deutschen Staatsbürger abstammt. Der Rekursionsanfang wäre: Wer einen deutschen Pass hat, ist deutscher Staatsbürger.
Die russischen Schachtelpuppen geben auch eine anschauliche Vorstellung für eine rekursive Definition: Eine Matroschka ist eine Puppe, die eine Matroschka enthält. Der Rekursionsanfang wäre die kleinste Puppe in der Mitte.
Ansprüche können sich auf jede beliebige Ware oder Dienstleistung beziehen.
Allen Ansprüchen gemeinsam ist die in der Zukunft liegende Leistung. Dabei sind sowohl das Eintreffen der Leistung als auch seine Ausprägung risikobehaftete Ereignisse. D.h. nicht jeder Schuldner erbringt seine Leistung zum vereinbarten Termin und in der vereinbarten Qualität. Der hier verwendete Leistungsbegriff wird im juristischen Sinne verwendet und enthält daher nicht nur Dienstleistungen, sondern alles worauf sich ein Anspruch bezieht.
Jeder Anspruch wird durch die Leistung, auf die sich der Anspruch bezieht, erfüllt und hört dann auf zu existieren. Nur bei Geld ist das anders. Da bei einem Anspruch auf Geld die Leistung Geld ist und Geld wiederum ein Anspruch auf Geld ist, wird ein Anspruch auf Geld durch einen nominal gleichen Anspruch auf Geld ersetzt. Etwas anschaulicher ausgedrückt: Es wird das Forderungsende der Rechtsbeziehung Geld weitergereicht.
Eine mathematische Formulierung und Begründung der Definition findet sich hier: Datei:Geld ist ein Anspruch auf Geld.pdf
Finanzinstrumente: Der heutige Geldbegriff
Der Begriff Finanzinstrument entwickelt den Geldbegriff konsequent weiter und deckt sich mit der Definition: Geld ist ein Anspruch auf Geld.
Die International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) definieren in IAS 32.11 ein Finanzinstrument folgendermaßen:
„A financial instrument is any contract that gives rise to a financial asset of one entity and a financial liability or equity instrument of another entity.[2]“
–
„Ein Finanzinstrument (financial instrument) ist ein Vertrag, der bei einer Vertragspartei einen finanziellen Vermögenswert und bei der anderen Vertragspartei eine finanzielle Verbindlichkeit bzw. ein Eigenkapitalinstrument begründet.“
–
Nach IAS 32.11 werden Eigenkapitalinstrumente als Verträge definiert, die einen Residualanspruch auf die Vermögenswerte eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Verbindlichkeiten begründen. Diese Eigenkapitaldefinition wird in IAS 32.16 konkretisiert: Ein wesentliches Kriterium für die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital ist die vertragliche – auch gesellschaftsvertragliche – Verpflichtung zur Abgabe von flüssigen Mitteln. Sofern keine vertragliche Verpflichtung zur Abgabe flüssiger Mittel besteht, handelt es sich um Eigenkapital.[3]
Der englische Begriff „instrument“ sollte man in dem gegebenen Kontext besser als Wertpapier bzw. Wertrecht übersetzen.
(ToDo: Dieses Kapitel muss noch detaillierter ausgeführt werden.)