Wahlprüfstein/2013-06-30 Albert-Schweitzer-Stiftung Tierschutz

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von Organisation Albert-Schweitzer-Stiftung
Eingegangen am 2013/06/01
Eingegangen bei BGS
Eingegangen via Email
Antwort bis 2013/06/30
Themengebiete Umwelt
Bearbeiter Benutzer:Phil Anthrop
Status: Erledigt
StatusänderungAm: 2013/06/30
Team: SG Wahlprüfsteine
Interne Referenz: Grundsatzprogramm / Wahlprogramm / Grundsatz- u. Wahlprogramme der Länder / AG Tierrecht / AG Tierschutz
Typ der Anfrage: Institutionelle Anfrage an Verband

Misc


Fragen

1. Verbandsklagerecht Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, werden die beiden Staatsziele ungleich behandelt, wenn es um das Verbandsklagerecht geht. Erfahrungen in Bremen, wo es die Tierschutzverbandsklage inzwischen gibt, zeigen zudem, dass die von den Gegnern der Verbandsklage befürchtete Klageflut ausgeblieben ist.

Wie steht Ihre Partei zur Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen auf Bundesebene? Wird sich Ihre Partei für ein solches Verbandsklagerecht einsetzen? Wenn ja, für welche Klageart(en) setzen Sie sich ein (Feststellungs-, Anfechtungs-, Verpflichtungsklage)? Details finden Sie hier: http://albert-schweitzer-stiftung.de/tierschutz-verbandsklage

Ja, wir befürworten die Einführung eines bundesweiten und umfassenden Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen. In NRW haben wir es bereits umgesetzt [1] und in Berlin einen entsprechenden Antrag unterstützt. Sämtliche Klagearten halten wir für gleichermaßen zielführend.

[1] http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/tierschutz120.html


2. Qualzucht Der Qualzuchtparagraph in § 11 b TierSchG ist – auch in seiner durch das 3. Änderungsgesetz zum Tierschutzgesetz reformierten Fassung – ungeeignet, um den Einsatz von Zuchtlinien zu untersagen, die so schnell wachsen, dass in der gängigen Nutztierhaltung gravierende Probleme vorprogrammiert sind.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Einsatz solcher Zuchtlinien, wie sie z. B. in der Hühner- und Putenmast üblich sind, verboten wird?

Ja, in logischer Konsequenz aus unserer Haltung zur Intensivtierhaltung wäre eine Piratenfraktion im Bundestag daran interessiert, solche Zuchtlinien abzulehnen.


3. Verbot betäubungsloser Amputationen Das Tierschutzgesetz erlaubt äußerst schmerzhafte Eingriffe wie das Abtrennen von Schwänzen, Hörnern und Schnabelspitzen ohne Betäubung.

Wird sich Ihre Partei für ein grundsätzliches Verbot dieser Amputationen einsetzen?

Ja, die Haltungsform von Nutztieren muss - sofern Arbeits- und Tierschutzrichtlinien dem nicht entgegenstehen - derart gestaltet sein, dass keine Amputationen von Körperteilen notwendig werden. Maßnahmen wie Schnäbel kürzen oder Schwänze abschneiden, die bei zu enger Haltung eingesetzt werden, sind zu verbieten.

Mit einer artgerechten Haltung, d.h. genügend Platz und keinen zu großen Gruppen, erübrigen sich die o.g. Amputationsmaßnahmen, da Aggressionshandlungen untereinander nicht oder weniger häufig vorkommen.


4. Kleingruppen-Käfige Bundesregierung und Bundesrat konnten sich bislang nicht einigen, ab wann die »Kleingruppen«-Käfige für Legehennen verboten werden (Bundesrat: ab 2023; Bundesregierung: ab 2035).

Wird sich Ihre Partei für ein bundeseinheitliches Verbot einsetzen? Wenn ja, ab wann soll dieses Verbot greifen?

Ja, auch die sogenannte Kleingruppenhaltung verstößt gegen unsere Forderungen nach artgerechter Haltung. Einen konkreten Termin für deren Abschaffung haben wir noch nicht festgelegt. Hier gilt jedoch: je früher, desto besser!


5. Kaninchenhaltung in Käfigen Obwohl das deutsche Tierschutzgesetz vorschreibt, dass Tiere artgerecht zu halten sind (§ 2 TierSchG), werden Kaninchen kostenoptimiert in engen Käfigen gehalten, in denen sie ihre Grundbedürfnisse nicht annähernd ausleben können. Stress, Verletzungen und Haltungsschäden gehören zum Alltag. Die geplante KaninchenVO ist aus unserer Sicht ungeeignet, um Abhilfe zu schaffen.

Wird sich Ihre Partei für ein grundsätzliches Verbot der Haltung von Kaninchen in Käfigen einsetzen?

Ja, wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Die geplante KaninchenVO bietet keine geeignete Lösung im Sinne des Tierschutzes.

Der Platz in Ställen muss ausreichend groß und abwechslungsreich sein, um ein artgerechtes Verhalten der Tiere zu ermöglichen, so dass die Tiere weitestgehend ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen können. Die Haltungsform muss zuträgliche instinktive Sozialkontakte, beispielsweise zwischen Artgenossen, ermöglichen und ausreichend Ruhemöglichkeiten bieten. Dauerlärm, der die Psyche der Tiere beeinträchtigt, ist zu vermeiden. Den Tieren muss ausreichend Zugang zu frischer Luft und Tageslicht ermöglicht werden.


6. Schlachtung a) In Schlachthöfen kommt es nach wie vor häufig zu Fehlbetäubungen. Setzt sich Ihre Partei zur Vermeidung von Fehlbetäubungen dafür ein, dass die Hauptursachen dafür – Akkordentlohnung der Arbeitskräfte und hohe Schlachtbandgeschwindigkeiten – beseitigt werden?

Ja, die Piratenpartei bekennt sich zu den Zielen des Grundgesetzes und deren praktischer Umsetzung. Das gilt auch für den Tierschutz als Staatsziel und schließt eine Durchsetzung des Tierschutzes auf Grundlage bestehender Gesetze und die Fortentwicklung des Tierschutzrechts ausdrücklich mit ein. Wir lehnen Agrarfabriken ab.

Fragen des Arbeits- und Tarifrechts können jedoch nicht auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes geregelt werden. Die Forderung nach einem Mindestlohn ist in unserem Bundesprogramm enthalten. Er beläuft sich auf 9,02 für unbefristete und EUR bzw. 9,77 EUR für befristete Arbeitsverhältnisse. Das hat allerdings wenig mit einer Akkordentlohnung zu tun. Hier geht es den Betreibern darum, die Tiere schnellstmöglich zu schlachten. Solche Akkordarbeit lehnen wir ab.

b) Die üblichen Betäubungsarten bei Schweinen und Geflügel – elektrischer Strom und CO2 – sind für die Tiere mit Schmerzen und Leiden verbunden. Setzt sich Ihre Partei dafür ein, dass diese Methoden durch die Betäubung und Tötung mit Edelgas ersetzt werden?

Eher ja, die Tötung von Großtieren wie Rindern und Schweinen, sowie gravierende Eingriffe, wie etwa die Kastration von Ferkeln, dürfen nur unter Betäubung erfolgen. Die Piratenpartei wird sich für die sicherste und humanste Methode zur Betäubung einsetzen.


7. Einschränkungen fürs Schächten Dem Deutschen Bundestag liegt seit Sommer 2007 ein Gesetzentwurf des Bundesrats vor, der vorsieht, das rituelle betäubungslose Schlachten von Tieren (sog. Schächten) nur noch zu erlauben, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass den Tieren keine erheblichen zusätzlichen Schmerzen und Leiden zugefügt werden als beim Schlachten mit Betäubung.

Wird Ihre Partei diesem Gesetzesentwurf zustimmen?

Ja, betäubungsloses Schlachten lehnen wir grundsätzlich ab. Uns ist auch nicht ersichtlich, wie zweifelsfrei nachgewiesen werden soll, "dass den Tieren keine erheblichen zusätzlichen Schmerzen und Leiden zugefügt werden." Wenn Tiere geschlachtet werden müssen, muss immer die schmerzärmste Variante der Schlachtung zum Einsatz kommen.


8. Veterinärbehörden Amtsveterinäre beklagen wiederholt, dass sie wegen Überlastung viel zu wenige Tierhalter kontrollieren können und dass die Kontrollen häufig unter Zeitdruck stattfinden müssen, wodurch viele Missstände unerkannt bleiben. Außerdem ist immer wieder von Fällen zu hören, in denen engagierte Amtsveterinäre von ihren Vorgesetzten daran gehindert werden, das Tierschutzgesetz konsequent zu vollziehen.

a) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Amtsveterinäre mehr und gründlichere Tierschutz-Kontrollen durchführen können?

Ja, die monetäre, personelle und fachliche Ausstattung von Amtsveterinären muss im Sinne des Tierschutzes verbessert werden.

b) Befürwortet Ihre Partei, dass Veterinärbehörden mit fachkundigen Tierschutzinspektoren aus Tierschutzorganisationen zusammenarbeiten, die ohne hoheitliche Befugnisse Tierhaltungen besuchen und den zuständigen Veterinärbehörden Missstände mitteilen?

Eher ja. Grundsätzlich müssen auch hier die Veterinäramter personell und fachlich besser ausgestattet werden, um eine angemessene Inspektion zu gewährleisten. Dort, wo diese nicht gewährleistet werden kann, ist eine Unterstützung ohne hoheitliche Befugnisse durch anerkannte Tierschutzorganisationen durchaus denkbar.

c) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass fachkundige Tierschutzinspektoren von Tierschutzorganisationen auch mit denjenigen hoheitlichen Befugnissen beliehen werden, die sie benötigen, um tierschutzrechtliche Missstände aufzudecken und entsprechende Beweise sichern zu können?

Eher nein. Grundsätzlich müssen auch hier die Veterinärämter personell und fachlich besser ausgestattet werden. Hoheitliche Aufgaben können zunächst nicht ohne weiteres auf NGOs übertragen werden.

Die Durchsetzung des Tierschutzes ist eine hoheitliche Aufgabe, die, gestützt auf das Grundgesetz und die Staatszielbestimmungen, auch zur Einschränkung von Grundrechten auf Seiten der Tierhalter führt. Im Grundsatz sind derartige Aufgaben darum der staatlichen Exekutive vorbehalten. Eine Einbeziehung von nicht-amtlichen Personen beim Vollzug des Tierschutzgesetzes bedarf einer entsprechenden Regelung im Tierschutzgesetz (Grundrechtsbezug vor allem in Bezug auf die Einschränkungen des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) sowie in Bezug auf die Datenschutzrechte der Betreffenden).

Wir werden Fragen der Einbeziehung von NGOs in den Tierschutzvollzug gegebenenfalls auch im Lichte der Erfahrungen in anderen Ländern in Abwägung gegenüber einer effizienteren Tierschutzkontrolle eingehend prüfen.


9. Subventionszahlungen an Tierschutzstandards knüpfen Nach den Regelungen der EU zum Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER-Verordnung) ist es möglich, Subventionszahlungen an Landwirte davon abhängig zu machen, dass sie ihre Rinder und Schweine in Laufställen mit eingestreuten Liegebereichen halten und ihnen Auslauf und Weidegang gewähren. Umgesetzt werden können diese Regelungen in Deutschland über die Maßnahme »Förderung besonders nachhaltiger und tiergerechter Haltungsverfahren« im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).

Wird sich Ihre Partei für die bundesweite Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren einsetzen, um den Tierschutz zu stärken?

Ja, die Piratenpartei Deutschland setzt sich auf EU- und Bundesebene dafür ein, dass künftig keine öffentlichen Gelder in Form von Agrarsubventionen ohne Gegenleistung in den Bereichen Klima, Umwelt, Natur sowie Tier- und Artenschutz vergeben werden. Dazu bedarf es einer laufenden Neubewertung dieser Leistungen im Hinblick auf ihren Nutzen für die Gesellschaft.

Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Der Platz in Ställen muss ausreichend sein und ein artgerechtes Verhalten der Tiere ermöglichen, so dass die Tiere weitestgehend ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen können. Die Haltungsform muss zuträgliche natürliche Sozialkontakte, beispielsweise zwischen Artgenossen, ermöglichen und ausreichend Ruhemöglichkeiten bieten. Dauerlärm, der die Psyche der Tiere beeinträchtigt, ist zu vermeiden. Den Tieren muss ausreichend Zugang zu frischer Luft und Tageslicht ermöglicht werden.

Beispiel Saarland: Im Plenum wurde ein Antrag gestellt, entsprechende, wie oben geforderte Betriebe zu fördern. Er wurde mit den Stimmen der Piraten angenommen.


10. Fleischkonsum Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) essen die Deutschen fast drei Mal mehr Fleisch als gesund für sie wäre. Volkskrankheiten wie u. a. Fettleibigkeit und Herzerkrankungen sind die Folgen. Laut der Welternährungsorganisation (FAO) ist die Erzeugung von Fleisch zudem sehr viel umweltbelastender als die Erzeugung pflanzlicher Produkte. Und nicht zuletzt konnten in den vergangenen Jahren verstärkt die Zusammenhänge zwischen dem industriestaatlichen Fleischkonsum und dem Welthunger aufgezeigt werden (zuletzt u. a. vom Umweltbundesamt).

Wird sich Ihre Partei vor diesem Hintergrund grundsätzlich dafür einsetzen, den Fleischkonsum über Aufklärung und andere freiwillige Maßnahmen zu reduzieren?

Ja, die Piratenpartei setzt sich dafür ein, bewussten Konsum, auch im Bezug auf tierische Lebensmittel, zu fördern. Dies geschieht beispielsweise durch das Fördern regionaler Wirtschaftskreisläufe (z.B. durch Importeinschränkungen, regionale Subventionen), weitgehendes Abschaffen von Subventionen, die Unterstützung und Förderung von Schulgarten- und Urban-Gardening-Projekten, um Bewusstsein und Wertschätzung für Ernährung und Zusammenhänge in der Natur zu vertiefen und Aktionen die die fleischreduzierte oder Bio-Ernährung fördern. Wie z.B. den Veggie-Donnerstag, das Klimafrühstück oder das tägliche Anbieten fleischloser Alternativen in Mensen öffentlicher Trägerschaft


11. Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier Rund ein Drittel aller in Deutschland konsumierten Eier wird in Lebensmitteln wie Nudeln, Keksen oder Kuchen verarbeitet. Die meisten Verbraucher lehnen Eier aus Käfighaltung ab, konsumieren aber unbewusst Käfigeier in verarbeiteten Produkten, weil es keine Kennzeichnungspflicht gibt.

Wie positioniert sich Ihre Partei zur Einführung einer Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier?

Die Piratenpartei setzt bei einer Verbesserung des Verbraucher- und des Tierschutzes auch auf eine Ausdehnung der Eierkennzeichnung für verarbeitete Eiprodukte sowie die Kennzeichnung von Produkten zu Haltungsbedingungen.


12. Kennzeichnungspflicht von Eiern auf Fleisch und Milch ausweiten Die Einführung der Kennzeichnungspflicht von Schaleneiern hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Marktanteil von Käfigeiern in Deutschland auf ein Minimum gesunken ist. Sie ist daher als Erfolg zu werten.

Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, ähnliche Kennzeichnungssysteme für Fleisch und Milch einzuführen?

Wir befürworten solche Maßnahmen. Wir setzen uns für eine bessere und transparentere Kennzeichnung von Produkten zu Haltungsbedingungen ein.


13. Jagd Das Jagdrecht erlaubt Praktiken, die nach unserer Auffassung nicht mit dem Tierschutz vereinbar sind.

a) Wie steht Ihre Partei zu dem Vorschlag, das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger vollständig zu verbieten?

Dazu gibt es auf Bundesebene noch keine Beschlusslage. Jedoch setzt sich die Piratenpartei Saarland für eine Verbesserung des Haustierschutzes ein: Haustiere dürfen nicht von Jägern getötet werden.

b) Treib- und Drückjagden erhöhen die Gefahr von Fehlschüssen, von Verletzung und Tötung nicht bejagter Tiere sowie von ökologischen Begleitschäden. Wie steht Ihre Partei zum Verbot dieser Jagdformen?

c) Die Fallenjagd führt häufig dazu, dass Tiere länger andauernde Qualen erleiden und nicht selten auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Zudem besteht ein Verletzungsrisiko für Haustiere und Menschen. Wie steht Ihre Partei zu einem Verbot der Fallenjagd?

d) Unabhängig von der Frage, ob die Jagd überhaupt geeignet ist, Wildtierbestände zu kontrollieren: Von Vögeln gehen durch eventuelle Überpopulationen weder Gefahren für Menschen noch für die Umwelt aus. Wie steht Ihre Partei zu einem Verbot der Vogeljagd?

Zu dem Fragenkomplex b)-d) haben wir noch keine beschlossenen Positionen. Diskutiert wird dieser Bereich in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Dem aktuellen Stand nach ist davon auszugehen, dass wir die von Ihnen vorgeschlagenen Sichtweisen eher unterstützen. Dies gebietet unsere Forderung nach einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur.

So hat die Piratenpartei Saarland beschlosen, dass sie eine ökologisch sinnvolle Jagd, die dem Wohle von Natur, Mensch und Tier dienlich ist, begrüßt. Tötung von Tieren um ihrer Geweihe oder Zähne wegen ("Trophäenjagd") lehnt die Piratenpartei Saarland ab.

Die Piratenpartei Saarland arbeitet auf eine transparente, offene Jagd hin, in der das Töten von Tieren einer ökologischen Notwendigkeit (unter anderem Anpassung des Wildbestandes an Lebensraum- und Nahrungsressourcen, zu Nahrungszwecken, zur Verringerung von Wildunfällen, Verminderung von Verbiss, Erlösen kranker Tiere) zu Grunde liegt.

Weiter heißt es in einem Arbeitspapier, dass die Piratenpartei Saarland weg von der Hobbyjagd, hin zu Berufsjägern will.


14. Wildtiere im Zirkus Im Jahr 2003 hat der Bundesrat das BMELV erstmals aufgefordert, eine Verordnung zu entwerfen, die das Halten bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus verbietet. Auch nach einer zweiten Aufforderung (2011) hat sich diesbezüglich nichts bewegt und auch das novellierte Tierschutzgesetz führt nicht zu einem Wildtierverbot.

Wird sich Ihre Partei für ein bundesweites Wildtierverbot im Zirkus stark machen?

Ja, auf Landesebene tun wir dies beispielsweise im Saarland und in Nordrhein-Westfalen bereits mit einem entsprechenden Antrag im Landtag.


15. Delfinarien Eine Haltung von Delfinen in Delfinarien ist weder art- noch zeitgemäß. Diese Erkenntnis führte zu Beginn des Jahres zur Schließung des Delfinariums im Allwetterzoo Münster.

Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, jetzt auch die beiden letzten Delfinarien (Zoo Duisburg und Tiergarten Nürnberg) abzuschaffen?

Eher ja. Delfinarien widersprechen dem Staatsziel Tierschutz und sollen analog zu Zirkustieren nicht weiter zur Schau gestellt werden. Somit ist zu prüfen, ob eine erfolgreiche Auswilderung möglich ist. Zwar gehören Delfine ins Meer, wenn sie dort nicht überlebensfähig sind, ist ihnen damit jedoch auch nicht geholfen.


16. Pelztierhaltung Wir sehen in der Pelztierhaltung einen Verstoß gegen die §§ 2 und 2a TierSchG sowie gegen das gesetzliche Tierquälereiverbot in § 17 Nr. 2 TierSchG. Zudem gibt es in der heutigen Zeit keinen vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1), Tiere für Bekleidungszwecke zu töten.

Wird sich Ihre Partei für ein grundsätzliches Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland einsetzen?

Ja, allein die Haltungsbedingungen auf Pelztierfarmen widersprechen unseren programmatischen Ausführungen zu besseren Standards in der Nutztierhaltung. Der Platz in Ställen muss ausreichend sein und ein artgerechtes Verhalten der Tiere ermöglichen, so dass die Tiere weitestgehend ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen können. Die Haltungsform muss zuträgliche natürliche Sozialkontakte, beispielsweise zwischen Artgenossen, ermöglichen und ausreichend Ruhemöglichkeiten bieten. Dauerlärm, der die Psyche der Tiere beeinträchtigt, ist zu vermeiden. Den Tieren muss ausreichend Zugang zu frischer Luft und Tageslicht ermöglicht werden. Das ist bei der Pelztierzucht nicht gegeben.


17. Tierversuche a) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die Tierversuchskommissionen künftig (wie nach § 43 Abs. 2 Satz 1 Tierschutz-Versuchstierverordnung möglich) mindestens zur Hälfte mit Mitgliedern aus Vorschlagslisten von Tierschutzorganisationen besetzt werden?

Ja, wir Piraten streben eine möglichst hohe demokratische Gleichberechtigung aller Menschen an. Deswegen ist es Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern. Zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen sind unabhängige, unangekündigte Kontrollen der Versuchslabore durchzuführen.

b) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die staatliche Förderung der Entwicklung und Validierung von Alternativmethoden künftig mindestens ebenso hoch sein wird wie die Förderung von tierexperimenteller Forschung?

Ja, Alternativmethoden müssen gefördert werden. Tierversuche sollen, insbesondere wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, für pharmazeutische Stofftests und andere qualvolle Experimente nicht mehr verpflichtend sein. Um einen Rückgang von Tierversuchen zugunsten von Forschungen an alternativen Methoden bewirken zu können, ist es notwendig, Subventionen für Tierversuche zu streichen und sie auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden. Außerdem soll eine möglichst lückenlose, globale Veröffentlichung aller Ergebnisse erfolgen, um wiederholende Versuche zu vermeiden.

Genehmigungen für Tierversuche sind abhängig vom “Schweregrad“ unterschiedlich zu genehmigen. Versuche, die großes Leid über lang anhaltenden Zeitraum verursachen, sollen erheblich schwieriger zu genehmigen sein als Versuche, die kein oder nur sehr kurzfristig Leid verursachen. Genehmigungsverfahren sollen transparent und nachvollziehbar sein. Zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen sind unabhängige unangekündigte Kontrollen der Versuchslabore durchzuführen.


18. Schenkelbrand bei Pferden Die Kennzeichnung von Pferden per Chip ist von der EU vorgeschrieben. Der Schenkelbrand ist ein zusätzlicher Eingriff, der Schmerzen und Schäden verursacht.

Wird sich Ihre Partei für ein Verbot des Schenkelbrands einsetzen?

Ja, Brandzeichen, zum Beispiel Schenkelbrand bei Pferden, sind konsequent zu verbieten.


19. Grundlegende Reform des Tierschutzgesetzes Elf Jahre nach der Erklärung des Tierschutzes zum Staatsziel wird ein effektiver Tierschutz nach wie vor durch ein Tierschutzgesetz erschwert, das von dem grundsätzlichen Verbot, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzuführen, sehr viele Ausnahmen erlaubt.

Wird sich Ihre Partei für eine grundlegende Reform des Tierschutzgesetzes zu einer deutlichen Verminderung dieser Ausnahmen einsetzen?

Ja.


LEKTORAT ENDE