SN:Dokumente/Wahlprogramm

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Landesverband Sachsen

Kreis- und Regionalverbände: ChemnitzDresdenErzgebirgeGörlitzLeipzigSächsische Schweiz OsterzgebirgeBautzenWestsachsenMittelsachsenMeißenLeipziger Umland


aktuelles Wahlprogramm ÄmterDokumenteArbeitsgruppenKommunikationsguideOrganisationTreffen

Logo3-orange-01.png

Datenschutzerklärung]

Hilfeseiten


Landtagswahlprogramme
aktuell · 2009

Datei:WahlprogrammPiratenSachsen2014.pdf

Inhaltsverzeichnis

Bildung und Forschung

Bildung

Die PIRATEN Sachsen betrachten Bildung als das wesentliche Fundament der Informations- und Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts und als Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. Unsere Forderungen an die Bildungspolitik leiten sich von unserem Grundsatz ab, dass wir junge Menschen nicht für die freie Wirtschaft vorbereiten wollen, sondern ihre Neugier und individuellen Fähigkeiten fördern möchten. Durch die Förderung der Interessen und Fähigkeiten des Individuums entsteht die Möglichkeit zur Entfaltung eigener Begabungen.

Vielfältige Lernkonzepte und Schultypen spiegeln dabei denselben individuellen Charakter wider. Des Weiteren fordern wir, Bildungseinrichtungen demokratischer zu gestalten. Aufbauend auf grundlegenden Standards muss eine weitgehende Selbstverwaltung möglich sein. Bildung bedeutet für uns nicht, ein möglichst großes Sammelsurium an Informationen auswendig zu lernen. Ein gebilderter Mensch ist in der Lage, die vielfältigen Informationen, die ihm zur Verfügung stehen, zu verstehen, einzuordnen und zu bewerten. Wichtigstes Ziel ist es, das Lernen zu lernen. Dabei muss Bildung für alle Gesellschafts- und Altersschichten offen stehen.

Frühkindliche Bildung

Kindergärten/Kindertagesstätten, Tagesmütter und ähnliche Institutionen frühkindlicher Bildung sind eine professionell unterstützende Ressource für die familiäre Erziehung. Dabei ersetzen sie jedoch nicht die engen Bindungen an die Eltern. Die Institutionen der frühkindlichen Bildung erleichtern später den Übergang der Kinder in die Grundschule und bilden für eine aktive Teilnahme am Unterricht die Basis. Des Weiteren unterstützen sie die kindliche Neugier und die individuelle Entwicklung von Interessen. Dadurch spielen diese Einrichtungen eine besondere Rolle in der Entwicklung der Kinder.

Bildungsplan - Vorschule

Wir fordern, den Sächsische Bildungsplan - welcher grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Institutionen der frühkindlichen Bildung festlegt - so zu überarbeiten, dass folgende Punkte vertieft werden: Die Kinder sollen spielerisch Grundkenntnisse in den Bereichen Sprachen, Sport, Rechnen, Schrift und Lesen erlangen. Die natürliche Neugier der Kinder auf neue Umwelten soll ganz bewusst erlebt werden.

Chancengleichheit

Alle Kinder müssen die Möglichkeit haben, eine solche Einrichtung kostenfrei zu besuchen, denn nur dann kann auch die Chancengleichheit gewahrt bleiben. So ist eine frühzeitige Förderung der individuellen Fähigkeiten der Kinder möglich.

Betreuungsplätze

Zusätzlich soll durch das Land Sachsen sichergestellt werden, dass ausreichend Betreuungsplätze in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und ausfinanziert sind.

Bezahlung Erzieher

Das Land Sachsen muss sich außerdem dafür einsetzen, dass Erzieher angemessen entlohnt und ausreichend fortgebildet werden. Die Anzahl der Erzieher an Kindergärten ist hierfür zu erhöhen. Ein Ersetzen von Erziehern mit pädagogischen Hilfskräften lehnen wir grundsätzlich ab. Für die Betreuung der Kinder sollte nur gut ausgebildetes Fachpersonal eingesetzt werden.

Digitale Hausaufgabenerteilung

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass in Sachsen spätestens ab der Klassenstufe 6 die Erteilung und Vorlage der Hausaufgaben in elektronischer Form (E-Mail, Onlineportal der Schule) eingeführt wird. Die Vorlage in elektronischer Form beschränkt sich auf dafür geeignete Themen und Inhalte.

Im Internet leben statt Neuland entdecken

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass Schulmaterialien in Sachsen neben der gedruckten Form grundsätzlich auch in Form standardisierter elektronischer Dokumente zur Verfügung gestellt werden. In der heutigen Zeit sammeln Kinder auch Erfahrungen im Internet und sie sollten dort auch die Möglichkeit zur Bildung haben. Dabei dürfen die Lehrmittel nicht durch Digital Rights Managment (DRM) künstlich eingeschränkt oder personalisiert werden. Eine Öffnung des Lehrmittelmarktes hin zu lizenzfreien, kooperativen Modellen wird angestrebt. Dies schließt die Nutzung von freier Software, offenen Standards und freier Hardware explizit ein. Gleichzeitig könnten durch die Möglichkeit von internetbasierten Streams oder Konferenzschaltungen Themenexperten in die Schule eingeladen werden. So wird eine interaktive Diskussion möglich und die Chancen und Möglichkeiten des Neulands werden genutzt.

Lernumfeld

Wir wollen das sächsische Schulsystem nach Vorbild des finnischen Systems ausgestalten. Dabei sollen vor allem die Klassengrößen reduziert und mehr Schulsozialarbeiter, Sonderpädagogen und Schulpsychologen eingestellt werden. Ebenso sind die Schulgebäude und vor allem Unterrichtsräume durch eine bessere Ausgestaltung zu einer richtigen Lernumgebung umzuformen. Alle Schulen müssen zur selbständigen Interessenfortbildung der Schüler mit eigenen Bibliotheken ausgestattet werden.

Förderung für Schüler mit Migrationshintergrund (Inklusion)

Ganz besonderes Augenmerk ist auch auf ein frühzeitiges kostenfreies Angebot an Sprachkursen für Schüler mit Migrationshintergrund zu legen. Da nur bei einer frühzeitig beginnenden Sprachausbildung und Einbeziehung in die Lerngruppen eine richtige Inklusion stattfinden kann.

Gesunde Ernährung

Eine gesunde Ernährung ist für die Entwicklung eines Kindes wichtig. Essen in Bildungseinrichtungen soll nach Möglichkeit regional eingekauft werden und biologisch nachhaltig produziert sein. Vorrang soll eine frische Zubereitung am Standort unter Beteiligung der Kinder haben stattfinden. Wissen um Zubereitung und Inhalt des Essens ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr und sollte deshalb in Kindertageseinrichtungen und Schulen entsprechend gewürdigt werden. Ansonsten stehen wir für kostenloses Essen an Schulen und Kindertageseinrichtungen ein, um sicher zu gehen, dass jedes Kind mindestens einmal am Tag eine gesunde warme Mahlzeit zu sich nimmt.

Selbstbildung

Für die PIRATEN Sachsen ist Bildung ein lebensbegleitender Prozess und Grundvoraussetzung für eine Gesellschaft, in der jeder einzelne diese mitgestalten kann.

Individuum

Um eine umfassende Bildung zu gewährleisten, muss im Bildungsprozess auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen eingegangen werden. Deshalb sind Bildungsprozesse/Institutionen so zu gestalten, dass dem Einzelnen mit seinen Stärken und Schwächen Rechnung getragen wird. Jeder Mensch muss selbstbestimmt aus vielfältigen Bildungsangeboten wählen können, um eigene Interessen vertiefen und Schwerpunkte bilden zu können. Jeder Schüler soll die Möglichkeit haben, seine Schullaufbahn individuell planen und absolvieren zu können. Hierbei ist es wichtig, dass den individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Voraussetzungen jedes Schülers Rechnung getragen werden.

Ein flexibles Kurssystem löst zahlreiche Probleme des existierenden Klassensystems. Mangelhafte Leistungen in einer bestimmten Zahl von Fächern haben nicht mehr die Wiederholung der ganzen Klasse zur Folge, sondern lediglich die Wiederholung der mangelhaft abgeschlossenen Kurse. Umgekehrt werden besonders leistungsfähige Schüler nicht mehr unterfordert oder zum Überspringen einer ganzen Klasse gezwungen. Stattdessen können diese Kurse wählen, die ihrer Leistungsfähigkeit entsprechen.

Bildung ist die Weiterentwicklung des Individuums und kein Wettbewerb. Wir stellen sowohl schematische Leistungsbewertungen nach Schulnoten, als auch die Sortierung von Lernenden anhand solcher Noten in verschiedene Schultypen in Frage. Eine Leistungsbewertung sollte individuell erfolgen und nicht schlechte Leistungen bestrafen, sondern es sollen Wege für die Zukunft und Empfehlungen für weiterführende oder fördernde Lernmodule ausgesprochen werden.

Schulzeit

Wir stellen auch das starre 45-Minuten-Schulstunden-Raster und den Zeitpunkt des morgendlichen Schulbeginns in Frage. So gibt es wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass ein Schulbeginn um 08:30 oder 09:00 Uhr dazu führt, dass Schüler motivierter und leistungsfähiger sind. Zudem führt im Gegensatz ein sehr zeitiger Beginn dazu, dass Kinder, die sehr lange Schulwege haben, zu besonders frühen Zeiten aufstehen müssen und damit noch eher übermüdet und dementsprechend wenig motiviert sein können.

evidenzbasierte Pädagogik

Die sächsischen Piraten fordern die dauerhafte Fortführung von bereits bestehenden reformpädagogischen Projekten wie der Nachbarschaftsschule Leipzig und des Chemnitzer Schulmodells. Diese sind weiterhin wissenschaftlich zu begleiten. Zur Umsetzung ihrer pädagogischen Konzepte müssen diese Schulen eine größere Autonomie, z.B. auch hinsichtlich der Auswahl des Personals, erhalten. Die Zahl der staatlichen "Laborschulen", die vernetzt mit den pädagogischen Fakultäten der Universitäten aktuelle Konzepte in die Praxis umsetzen, ist ständig zu erhöhen und sie sind in allen Regionen Sachsens anzubieten. Es gibt bereits gute Schulstandards, wie z.B. diejenigen des Schulverbundes "Blick über den Zaun". Es ist gemeinsame Aufgabe von Politik, Wissenschaft und Lehrerinnen und Lehrern, solche Standards an allen Schulen einzuführen, fortzuschreiben und neuen Erkenntnissen anzupassen.

Geld für Bildung ist Geld für die Zukunft

Wir fordern eine Verdopplung des Bildungsetats im Verlauf der nächsten 10 Jahre.

Stärkung der Mitbestimmung der Schüler

Die Möglichkeiten des Schülerrates sollen ausgebaut werden. Die Schüler sollen die Möglichkeit haben, an der Gestaltung von Kursen mitzuwirken und zum Beispiel Experten an Ihre Schule einzuladen. Eine respektvolles Miteinander von Schülern, Lehrern und Schulleitung ist dabei eine Voraussetzung der Stärkung des Selbstvertrauens und des Demokratieverständnisses der Schüler und des Verständnisses der Lehrer gegenüber den Bedürfnissen Ihrer Schüler.

Ökonomischer Stellenwert von Bildung

Bildung erhöht die Lebensqualität und trägt zu einem Mehrwert für die Gesellschaft bei. Höhere Bildung führt zu verbesserten Berufschancen und zu einer gesünderen Lebensweise. Die Kosten für Soziales, Gesundheit und Umwelt werden dadurch reduziert. Damit hat Bildung haushaltspolitisch höchste Priorität und sollte über ein eigenes Ressort verfügen.

Bewertung von Hausaufgaben

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass in Sachsen Hausaufgaben nur noch in Ausnahmefällen (nach Ankündigung oder bei Gemeinschaftsarbeiten bzw. mündlicher Verteidigung) benotet werden.

Abschaffung der Präsenzpflicht an Gymnasien für volljährige Schüler

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass in Sachsen die Präsenzpflicht für Schüler und Schülerinnen mit der Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich endet. Die Anwesenheit von Schüler und Schülerinnen in der Schule soll mit der Volljährigkeit nur noch in Fächern oder Veranstaltungen vorgeschrieben sein, bei denen die physische Anwesenheit für die Erreichung des Zieles der Veranstaltung erforderlich ist (z. B. Sportunterricht, Leistungskontrollen). Abweichungen von diesem Grundsatz können in Ausnahmefällen (z.B. bei Versetzungsgefährdung, krimineller Gefährdung) von der Schulleitung mit betroffenen Schülern und Schülerinnen vereinbart werden.

Lehrkraftmangel wirksam entgegentreten

Um dem Mangel an Lehrkräften an sächsischen Schulen sowie dessen Folgen entgegenzutreten, setzt sich die Piratenpartei Sachsen dafür ein, die universitäre Lehrerausbildung zu stärken. Insbesondere sollen Studiengänge geschaffen werden, die es Seiteneinsteigenden leichter ermöglicht die pädagogischen Anforderungen zu erfüllen. Für Fächer mit akutem Lehrkräftemangel sind Förderprogramme aufzulegen.

Gleichberechtigung Freier Schulen

Die Finanzierung Freier Schulen soll an jene der staatlichen Schulen angeglichen werden und für Schüler und Schülerinnen aus finanziell schlechter gestellten Familien soll eine Übernahme des Schulgeldes ermöglicht werden. Freie Schulen sollen in den Schülervertretungsorganen gleichberechtigt mitwirken können.

Begrenzung der maximalen Schulwegzeit

Damit Kindern und Jugendlichen ausreichend Zeit zur persönlichen Entfaltung verbleibt, setzt sich die Piratenpartei Sachsen für die Schaffung einer einklagbaren Regelung ein, die den täglichen Zeitaufwand von Kindern und Jugendlichen für Schulwege begrenzt. Projekte von Kommunen, die durch Neu- oder Wiedereröffnung von Schulen sowie Verbesserungen im ÖPNV-Angebot gezielt Schul- und Kitawege verkürzen, sollen gefördert werden. Schulschließungen, die zu Überschreitungen führen würden, sollen verhindert werden.

Ergänzung des Sexualkundeunterrichts

Der Sexualkundeunterricht in den weiterführenden Schulen Sachsens ist an die heutige Zeit anzupassen und den zuständigen Lehrern und Lehrerinnen Materialien und Diskussionsgrundlagen an die Hand zu geben, die sie zu einem modernen und aufgeklärten Sexualkundeunterricht befähigen. Lehrer und Lehrerinnen in Sachsen bemängeln, dass der Lehrplan für Sexualkundeunterricht an sächsischen weiterführenden Schulen das Themenfeld der Internetpornografie außen vor lässt. Gleichzeitig fühlen sich aber hinreichend viele Schüler und Schülerinnen außerhalb des Unterrichts mit diesem Material konfrontiert und werden so mit ihren Eindrücken allein gelassen. Lehrer und Lehrerinnen sehen sich zur Zeit außerstande, das Thema adäquat in ihrem Unterricht zu adressieren. Diesem Missstand muss Abhilfe geschaffen werden.

Unterrichtsmaterial

Die Piratenpartei Sachsen fordert, zeitgemäßes Unterrichtsmaterial zum Thema Pornografie und Internetpornografie in den Sexualkundeunterricht an sächsischen weiterführenden Schulen aufzunehmen. Dieses Unterrichtsmaterial soll unter anderem schriftliches und visuelles Material beinhalten, das die Produktionsbedingungen, rezeptiven Codes und Bedeutungen von Pornografie erläutert. Beispielhaft seien hier Filmdokumentationen über die amerikanische Pornoindustrie genannt, die sich mit dem Themenkomplex durchaus kritisch beschäftigen, indem sie die verschiedenen Seiten der Pornografieproduktion und des -konsums betrachten und in einen gesellschaftspolitischen Zusammenhang stellen.

Rechtliche Situation

Durch die besondere Bildungssituation im Themenkomplex Pornografie im Rahmen des Sexualkundeunterrichts muss es zumindest in eingeschränktem Maße möglich sein, FSK16 oder FSK18 Bilder und audiovisuelle Medien auch mit minderjährigen Schüler und Schülerinnen gemeinsam zu sichten. Damit sind explizit keine Primärquellen gemeint, sondern kontextgebende, einordnende Film- und Bilddokumente, die sich kritisch mit den Entstehungsbedingungen von Pornografie, sowie dem in Pornographie propagierten Bild von Sexualität und dem damit verbundenen Menschenbild und Geschlechterrollen auseinandersetzen. Die Sichtung erfolgt auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, der Sexualkundeunterricht an sich soll jedoch verbindlich für alle Schüler und Schülerinnen sein.

Weiterbildung

Die Piratenpartei Sachsen fordert die fortlaufende Weiterbildung desjenigen Lehrpersonals an weiterführenden Schulen in Sachsen, das den Sexualkundeunterricht an diesen Schulen übernimmt. Falls die weiterführende Schule diesen Aspekt des fächerübergreifenden Unterrichts an externes Fachpersonal auslagern möchte, sollte das im Rahmen einer Qualitätssicherung des Unterrichts möglich gemacht werden. Das Lehrmaterial muss an die Realität der Schüler und Schülerinnen angepasst und die Lehrer und Lehrerinnen auf ihre Aufgaben adäquat vorbereitet werden, damit sie Diskussionen über das Thema Pornografie und Internetpornografie mit Souveränität und Sicherheit führen können und die Schüler und Schülerinnen sich in ihren Themen ernst genommen und aufgeklärt fühlen. Die Weiterbildung darf intern oder durch freie Träger durchgeführt werden und ist mindestens einmal im Schuljahr zu absolvieren. Externes Fachpersonal muss ebenfalls über die Erfahrung dieser Weiterbildungen verfügen, um für den Sexualkundeunterricht an weiterführenden Schulen in Betracht gezogen zu werden.

Kooperation mit freien Trägern

Um die Erstellung von zeitgemäßem Unterrichtsmaterial und die qualifizierte Weiterbildung des sächsischen Lehrpersonals zeitnah und hochwertig in die Wege zu leiten, erscheint es jedenfalls zielführend, auf das Wissen freier Träger zurückzugreifen. Eine hohe Qualität der Materialien und eine Aktualität der Weiterbildung muss hierbei jedoch gewährleistet sein.

Mitbestimmung der Schüler und Schülerinnen

Die Schüler und Schülerinnen sollen in der Frage, wer ihnen den Sexualkundeunterricht vermittelt, mitbestimmen dürfen. Nicht immer sind Biologie-Lehrer und -Lehrerinnen geeignet, dieses sensible Thema souverän zu vermitteln – in manchen Fällen böte sich beispielsweise ein Vertauenslehrer oder eine Vertrauenslehrerin eher an. In den Gremien der Schülervertretung soll deshalb regelmäßig darüber abgestimmt werden, welche Lehrer und Lehrerinnen den Sexualkundeunterricht an der Schule halten oder ob das Thema lieber externem Fachpersonal anvertraut werden soll. Das Gremium der Schülervertretung wacht zudem darüber, ob der Sexualkundeunterricht tatsächlich in dem im Lehrplan festgelegten Rahmen stattfindet und darf das Kollegium der Lehrer und Lehrerinnen im Falle einer Versäumnis ermahnen. Die Kosten der Weiterbildung des ausgewählten Lehrpersonals und die Kostenübernahme des externen Personals sind unter keinen Umständen auf die Schüler und Schülerinnen umzulegen!

LSBTTIQ-Bildung an sächsischen Schulen

Buntes Leben braucht Bildungsangebote

Eine vielfältige Gesellschaft braucht Bildungsangebote, welche ihr gerecht werden. Kindern und Jugendlichen muss frühzeitig Respekt und Akzeptanz von pluralen Lebensmodellen beigebracht werden. Die pädagogische Betreuung in Kindergärten und Schulen braucht ausgebildete Fachkräfte, welche regelmäßig weitergebildet werden. Weiterhin bedarf es einer Förderung in der Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Vereinen, um z.B. im Teenageralter Coming-Out-Schritte besser zu begleiten. Es braucht klare Gesetze, welche Bildungseinrichtungen dazu verpflichten, entsprechende Hilfsangebote von gemeinnützigen Vereinen einzuholen. Darüber hinaus braucht es Kampagnen, die das Kultusministerium mitträgt und bei denen es Schulen auffordert, sich zu beteiligen, so z.B. zum Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) am 17. Mai etc.

Vielfalt Fächerübergreifend

Es muss selbstverständlich werden, dass verschiedene sexuelle Orientierungen schon immer existiert haben und zum Leben gehören. Es reicht daher nicht aus die Aufklärung darüber allein im Sexualkundeunterricht abzuhandeln. Eine fächerübergreifende Bildung ist notwendig um die Komplexität des Themas abzubilden. In Unterrichtsmaterialien, welche in Schulen benutzt werden, sind nach einer Studie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) von 2012 LSBTTIQ-Menschen völlig unsichtbar und werden darin immer noch klassische Geschlechterrollen klischeehaft transportiert. In Schulbücher müssen daher dringend Themen aus dem Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Transsexuellen-, Transgender-, Intersexuellen- und Queer- (LSBTTIQ) -Bereich aufgenommen werden und diese Menschen dabei sichtbar dargestellt werden.

Geschlechtsneutralen Schulsport ermöglichen

Schulsport soll unabhängig vom biologischen Geschlecht werden. Menschen entwickeln sich individuell in ihren Talenten. Es ist überholt Mädchen und Jungen heteronormativ im Sport zu behandeln. Vielmehr braucht es Angebote, welche auf die eigenen Talente, Wünsche und Interessen eingehen und diese unterstützen.

Hochschulpolitik

Freier Zugang zu Hochschulbildung und Recht auf Masterplatz

Wir lehnen sowohl Studiengebühren als auch versteckte Gebühren über Verwaltungskostenbeiträge ab. Förderung durch Dritte soll eine Ergänzung, nicht aber der Regelfall werden. Allen Studierenden, die ein erstes berufsbefähigendes Bachelor–Studium an einer Hochschule erfolgreich abschließen, muss ein Platz in einem konsekutiven Masterstudiengang derselben Hochschule offen stehen. Langzeitstudiengebühren sollten abgeschafft werden, da die geringe Personaldecke und Ausfinanzierung der Hochschulen es erschwert alle Kurse in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Studiengebühren für Studierende außerhalb der EU müssen ebenfalls wieder abgeschafft werden, da sie diskriminierend wirken, die Ausbildung dringend notwendiger Fachkräfte in Sachsen blockieren und den demografisch benötigten Zuzug behindern.

Studium ohne Studienzugangsberechtigung

Wir fordern eine Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes mit dem Ziel, dass Berufstätige mit einer abgeschlossenen staatlich anerkannten Berufsausbildung von zwei Jahren sowie drei Jahren Berufserfahrung die Studienzugangsberechtigung im jeweiligen Bereich erhalten.

Reform des BAföG

Wir streben ein eltern- und altersunabhängiges BAföG an. Es ermöglicht finanziell, dass Studierende selbstbestimmt studieren können und entspricht der Idee des lebenslangen Lernens.

Hochschulautonomie

Hochschulautonomie ist für die Piratenpartei Sachsen die Selbstbestimmung der Universitäten über die Ausgestaltung von Forschung und Lehre. Die Kooperation von Wirtschaft und Forschung soll und kann nicht die Sicherung dieser Autonomie übernehmen.

Mitbestimmung innerhalb der Hochschule

Um die Freiheit von Forschung und Lehre zu sichern, wollen wir die Besetzung der sächsischen Hochschulräte neu regeln, so dass mindestens 60% der Sitze von Professoren und Professorinnen der Hochschulen eingenommen werden und mindestens ein Sitz an eine Vertretung der Studierendenschaft vergeben wird. Über Sitzungen und Entscheidungen des Hochschulrates soll transparent berichtet werden. Außerdem müssen studentische Gremien wieder besser mit den anderen Universitätsgremien vernetzt werden. Gerade bei der Neuakkreditierung von Studiengängen ist es wichtig, auf die Erfahrungen der Studierendenschaft zurückzugreifen und dieser ebenfalls ein Stimmrecht einzuräumen.

Vereinbarkeit von Forschung und Lehre

Die Freiheit von Forschung und Lehre ist ein wichtiger Eckpfeiler unserer Wissensgesellschaft. Sie findet wie andere Grundsätze jedoch ihre Grenzen, wo sie Menschenwürde, Freiheitsrechte und Unversehrtheit bewusst gefährden. Deshalb lehnen wir die Erforschung von Rüstungs- und Überwachungstechnologie ab. Bei Kooperationen zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen herrscht eine Offenlegungspflicht. Dabei sollen Bildungseinrichtungen anzeigen, von welchen Unternehmen sie finanziell unterstützt werden.

Chancengleichheit

Hochschulen müssen familienfreundlicher gestaltet werden. Dies betrifft sowohl die Arbeit in Forschung, Lehre und Verwaltung als auch das Studium. Um Studierenden und Lehrenden mit Kindern das Besuchen von Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, die außerhalb der normalen Betreuungszeiten in Kindereinrichtungen liegen, sollen spezielle Kindereinrichtungen für Studierende angeboten werden. Die mangelhaften Rahmenbedingungen (befristete Verträge, mangelnde Kinderbetreuung) haben zur Folge, dass der Anteil an weiblichen Dozierenden geringer ist als der der Absolventen und Absolventinnen.

Inklusion

Um Behinderten und chronisch kranken Menschen die Möglichkeit eines gleichwertigen Studiums an einer Universität oder Fachhochschule zu gewähren, müssen folgende Möglichkeiten geschaffen werden:

  • Es wird eine zentrale Ansprechperson zur individuellen Beratung benötigt. Hörsäle und Studierendenwohnheime sowie Webseiten sind barrierefrei zu gestalten.
  • Die Universität/Fachhochschule hat einen Leitfaden zur Gewährung von Nachteilsausgleichen zu erstellen. Zugeständnisse hinsichtlich eines solchen Nachteilsausgleiches sind durch den Prüfungsausschuss zu bestätigen. Ist ein normales Studium aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich, dann ist ein Studium auf Sonderstudienplatz umsetzbar.

Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern/Fürsorge

Dem wissenschaftlichen Mittelbau muss eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, beispielsweise durch längere und anpassungsfähigere Vertragslaufzeiten, sowie flexible Arbeitsvertragsgestaltungen ermöglicht werden. Lehraufträge an Hochschulen, insbesondere im Rahmen von LfbA-Stellen (Lehrkräfte für besondere Aufgaben), dürfen nicht weiter dafür missbraucht werden, reguläre Beschäftigungen abzubauen. Für den akademischen Nachwuchs müssen Perspektiven eröffnet werden. Zeitverträge unter zwei Jahren Laufzeit sollen dabei in der Regel ausgeschlossen werden. Des Weiteren müssen die Hochschulen unabhängige Angebote zur Beratung, Weiterbildung und zur Karriereplanung anbieten.

Förderung von E-Learning und Aufzeichnung sowie Onlinestellen der Vorlesungen

Schon seit einigen Jahren bieten manche Professoren und Professorinnen ihre Vorlesungen im Internet als “E-Lectures” an. So können Studierende bequem von überall die Vorlesungen anschauen und wiederholen. Die notwendige Technik ist in vielen Hörsälen bereits vorhanden, wird aber leider nicht genutzt. Das Land Sachsen kann hierzu einen wertvollen Beitrag leisten, indem es Serverkapazität und Datenbänke für die aufgenommenen Vorlesungen bereitstellt. Die dafür bisher verwendete Software z.B. OPAL soll aktiv weiterentwickelt werden.

Open Source für die Hochschule

In vielen Fächern wird der Gebrauch von kommerzieller Software vorausgesetzt. Die Lizenzkosten werden zum Teil von Hochschulen, zum Teil von den Studierenden getragen. Die Möglichkeit, ohne Mehrkosten am Heimrechner die gleichen Programme zu nutzen, fehlt oft völlig. Finanzielle Belastungen von Studierenden und Hochschulen können wir angesichts der Freien und Open–Source–Alternativen nicht nachvollziehen. Hochschulen sollen deshalb offene Formate, die sich bereits in der internationalen Wissenschaft etabliert haben (z.B. LaTex, OpenDocument), fördern und selbst einsetzen. Diese müssen auf allen Systemen nutzbar sein. Der Zugang zum hochschuleigenen Internetzugang soll abwärtskompatibel gestaltet werden, sodass Studierende nicht gezwungen sind, auf bestimmte Betriebssysteme "umzusteigen", nur weil ihres nicht oder nicht mehr vom ISP der Hochschule unterstützt wird.

Keine Kameraüberwachung auf dem Campus

Häufig werden neben bereits bestehenden Überwachungskameras fortwährend neue installiert. Die Videoüberwachung auf dem Campus muss aufhören. Da die Installation von Kameras häufig mit dem Abbau von Sicherheitspersonal einher geht, wird bei einem Verbrechen die Chance auf Hilfe nur geringer. Überwachung stellt einen bedeutenden Eingriff in die Freiheiten der Studierenden und Lehrenden dar, der durch keinen Nutzen aufgewogen wird.

IT-Vereinheitlichung vorantreiben

Einzelne Hochschulen verwenden oftmals viele parallele Systeme, etwa für die Einschreibung, für das Abrufen von Prüfungsleistungen oder für E-Learning. Diese sind teilweise von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich und im schlechtesten Fall inkompatibel zueinander. Daher ist es notwendig eine sachsenweite zentrale Infrastruktur aufzubauen, statt zahlreicher konkurrierender Systeme. Den Studierenden muss ein zentrales Login für alle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, dadurch entfällt ein mehrmaliges Anmelden in verschiedenen Systemen. Durch eine vereinheitlichte IT-Struktur wäre es auch einfacher für die Studierenden, Kurse an anderen Universitäten zu belegen und sich diese anerkennen zu lassen.

Inneres und Justiz

Informationsfreiheit und Transparenz

In Sachsen gibt es bisher im Gegensatz zu anderen Bundesländern kein Informationsfreiheitsgesetz, das jedem das Recht auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Stellen gibt. Wir setzen uns dafür ein, für alle Menschen in Sachsen dieses Recht zu schaffen. Wir wollen eine offene Verwaltung und die Förderung des offenen Umgangs mit dem Wissen und den nicht-personenbezogenen Daten der Behörden. Zudem sollen öffentliche Stellen verpflichtet sein, Dokumente von öffentlichem Interesse unaufgefordert und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. So sind zum Beispiel Ausschreibungen, Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse der Behörden offenzulegen. Wir setzen uns daher für ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild ein. Grundsätzlich gilt, dass alle Informationen in dokumentierten, freien, strukturierten und maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch auf der Ebene der Kommunen fordern wir die Umsetzung dieser Grundsätze.

Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene für gesetzliche Grundlagen zur systematischen Korruptionsprävention und -verfolgung ein. Bestechung und Vorteilsnahme mindern das volkswirtschaftliche Wohlstandsniveau und führen jedes Jahr zu hohen materiellen und immateriellen Schäden – für die letztendlich die Steuerzahlenden und Verbrauchenden aufkommen.

Die Verbraucher und Verbraucherinnen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen müssen in die Lage versetzt werden, sich schnell und unkompliziert einen Überblick über Regeltreue und Integrität eines Unternehmens zu verschaffen, um Korruptionsdelikte in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und ihrerseits zu einem korrigierenden Steuerungseffekt beizutragen. Der Anspruch Deutschlands muss es sein, sich im europäischen Vergleich beim Thema Korruptionsbekämpfung bzw. -vorbeugung nicht weiterhin im Mittelfeld zu bewegen, sondern einen Spitzenplatz einzunehmen. Daher fordert die Piratenpartei Sachsen insbesondere die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Voraussetzungen für die Verfolgung und Bestrafung von Korruptionsdelikten stärken

Die Piratenpartei Sachsen strebt die Einführung eines wirksamen Unternehmensstrafrechts nach Schweizer Vorbild an, damit Verfahren gegen juristische Personen eröffnet und Unternehmen unmittelbar für Korruptionsdelikte zur Verantwortung gezogen werden können. Der Straftatbestand der Bestechung im Geschäftsverkehr (§§ 298 ff. StGB) darf nicht mehr nur den Kauf von Wettbewerbsvorteilen erfassen sondern muss nach dem sogenannten Geschäftsherrenmodell auf den Kauf von Pflichtverletzungen ausgeweitet werden. Bei Korruptionsdelikten müssen sowohl die Verjährungsfristen verlängert als auch der Bußgeldrahmen angehoben werden.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptions- und Wirtschaftskriminalität müssen in allen Bundesländern eingerichtet und mit den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Die von den Innenministerien erstellten Berichte zur Korruptionsprävention sollen aus Gründen der Vergleich- und Nachvollziehbarkeit nach einem einheitlichen Format gestaltet werden. Die Innenministerkonferenz soll darüber hinaus ein maschinenlesbares Korruptionsregister in Form einer zentralen schwarzen Liste führen und im Internet veröffentlichen. Dieses Register soll rechtskräftige Korruptionsfälle im Inland sowie von deutschen Unternehmen im Ausland begangene Korruptionsdelikte erfassen. Unternehmen oder Personen mit schweren Verfehlungen sollen für eine bestimmte Zeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Whistleblower in der öffentlichen Verwaltung und im privaten Sektor gesetzlich schützen

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Personen ein, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen (sogenannte „Whistleblower“). Das von Deutschland bereits unterzeichnete Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates muss inkl. des Zusatzabkommens ratifiziert und umgesetzt sowie Hinweisgebende im privaten Sektor durch eine gesetzliche Regelung geschützt werden. Im öffentlichen Sektor muss der im Beamtenrecht verankerte Schutz von Hinweisgebenden auf Angestellte ausgeweitet werden. Die Gesetzgebung soll darüber hinaus Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichten, Hinweisgebendensysteme einzurichten, um einen vertraulichen Kommunikationskanal zur Meldung von Straftaten und Ethikverstößen zu öffnen.

Maßnahmen zur Korruptionsprävention und moralische Wertvorstellungen in den unternehmerischen Grundsätzen verankern

Die Piratenpartei Sachsen fordert gesetzliche Vorschriften zur Verankerung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bzw. -prävention in den unternehmensspezifischen Führungsgrundsätzen (Corporate Governance). Die Gesetzgebung soll Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand durch gesetzliche Mindeststandards dazu verpflichten, Systeme zur Überwachung der Regeltreue (Compliance) einzuführen und diese in der Unternehmensberichterstattung darzustellen.

Dazu gehören z.B. die Ausarbeitung von Anti-Korruptions-Leitlinien, die Ernennung von Korruptionsbeauftragten ab einer bestimmten Betriebsgröße, die Ausstattung der internen Revision mit entsprechenden Vollmachten sowie die Festlegung eines Maßnahmenkataloges bei Verletzungen der Leitlinien. Schmiergeldzahlungen an Amtstragende im Ausland müssen konsequenter als bisher als Korruption bestraft werden. Damit integere Unternehmen im globalen Wettbewerb keine Nachteile erleiden und darauf verzichten, Auslandsbestechung über die Verbuchung als Provisionen zu verschleiern, muss Deutschland in internationalen Organisationen auf die konsequente Verfolgung von Schmiergeldzahlungen sowie die Verankerung von moralischen Wertvorstellungen in Wirtschaftsabkommen drängen.

Öffentliche Aufträge als Vorbilder für Integritätskriterien und Informationsfreiheit einsetzen

Die Piratenpartei setzt sich für Informationsfreiheit und die Anwendung von Integritätskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein. Wir fordern insbesondere bei Großbauprojekten die verstärkte Anwendung des Präventionsinstruments eines Integritätspakts, um Auftraggebende und sich bewerbende, bzw. ausführende Unternehmen zur Integrität zu verpflichten sowie ein klares Signal nach außen und innen zu senden. Die Rahmendaten aller öffentlichen Vergaben sind über ein zentrales Webportal maschinenlesbar zu veröffentlichen – inkl. Auftragnehmenden und Auftragssumme sowie Subunternehmen, sobald deren Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte übersteigt.

Die Piratenpartei Sachsen fordert die bundesweite Einführung von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen mit aktiver Veröffentlichungspflicht für Dokumente der öffentlichen Verwaltung und für Verträge zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Ferner soll die Wirksamkeit von Verträgen mit der öffentlichen Hand an ihre Veröffentlichung geknüpft werden. Ausnahmetatbestände, wie z.B. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, müssen gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Hürden, welche die Antragstellung auf Auskunft erschweren, wie z.B. hohe Gebühren und lange Bearbeitungszeiten, müssen abgebaut werden. Die Regelungen der Informationsfreiheitsgesetze müssen konsequent auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgedehnt werden – auch wenn die öffentlichen Anteile an einem Unternehmen weniger als fünfzig Prozent betragen.

Neues Sitzzuteilungsverfahren für den Landtag nach Sainte-Laguë/Schepers

Einführung des Wahlverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers

Die Piratenpartei Sachsen fordert die Einführung des Sainte-Laguë/Schepers-Verfahrens bei Landtagswahlen. Das aktuell verwendete d'Hondt-Verfahren benachteiligt kleine Parteien gegenüber großen. Für Bundestagswahlen wurde daher schon in der 80er Jahren des letzten Jahrhunderts das Wahlverfahren auf Hare/Niemeyer und im weiteren Verlauf auf Sainte-Laguë/Schepers umgestellt. Wir regen an, diese Umstellung in Sachsen ebenfalls zu vollziehen.

Umbenennung der Erst- und Zweitstimme

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für die Umbenennung der Erststimme in Personenstimme sowie die Umbenennung der Zweitstimme in Parteistimme ein. Dies soll den Wahlgang erleichtern der aufgrund mangelnder Kenntnis was mit Erststimme bzw. Zweitstimme genau gewählt wird, oft zu Fehlern beim Wahlgang oder Verwirrung in der Wahlkabine führt. Die Alternativstimme bliebe nach Ihrer Einführung als Begrifflichkeit erhalten.

Anerkennung der 5%-Hürde und Alternativstimme

Die Piratenpartei Sachsen erkennt an, dass eine 5%-Hürde zur Verhinderung der Zersplitterung des Parlaments geboten ist, so lange das Parlament auch politisch eine durch das Parlament gewählte Regierung stützen muss. Dies gilt umso mehr, als durch die Umstellung auf Sainte-Laguë/Schepers die natürliche Hürde für den Einzug in das Parlament bei etwa 1 - 0,5 % (abhängig von den Wahlergebnissen der Konkurrierenden) liegen würde. Die 5%-Hürde hat jedoch den Effekt, dass der Wille eines Teils der Wähler und Wählerinnen im Parlament völlig unberücksichtig bleibt, weil deren präferierte Partei die Hürde nicht überspringen konnte. Das Wahlverfahren soll deshalb durch eine Alternativstimme demokratisiert werden.

Diese Alternativstimme kommt bei all den Wählern und Wählerinnen zum Zuge, deren erste Präferenz bei der Auswertung des Zweitstimmenergebnisses an der 5%-Hürde scheitert. Hat in diesen Fällen die Partei, welche mit Alternativstimme gewählt wurde, die 5%-Hürde der Zweitstimmen übersprungen, so wird die Alternativstimme den Stimmen dieser Partei hinzugerechnet und erst dann die Sitze verteilt. Die Vergabe der Alternativstimme ist keine Voraussetzung für die Gültigkeit des Stimmzettels. Wird keine Zweitstimme (Parteistimme) abgegeben, gilt die Alternativstimme als Zweitstimme (Parteistimme).

Parteienfinanzierung mit der Alternativstimme

Die Umstellung des Wahlverfahrens zu einer Alternativstimmenvariante darf nicht dazu führen, dass eine finanzielle Benachteiligung entsteht. Aus diesem Grunde soll die Parteienfinanzierung unter Berücksichtigung der Erst- und Zweitstimme erfolgen. Auf diese Weise erhalten auch kleinere Parteien ohne Einzug in das Parlament eine Bezuschussung und geben diese nicht an die Partei ab, welche die Alternativstimme erhielt.

explizite Nein-Stimme

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine Änderung des Wahlrechts auf Landes- und Kommunalebene dahingehend ein, dass auf dem Wahlzettel für jede Wahlmöglichkeit explizit ein „Nein“-Feld aufgenommen wird, welches extra gezählt und ausgewiesen wird. In die Berechnung der Sitzverteilung, Prozent-Klauseln und der Parteienfinanzierung geht dieser Wert nicht mit ein.

Stärkung der Versammlungsfreiheit

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine Stärkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ein, das durch das derzeitige Versammlungsgesetz und dessen Umsetzungspraxis unverhältnismäßig beschnitten wird.

Einführung von Kleinversammlungen

Versammlungen mit bis zu 10 Teilnehmenden sollen als sogenannte Kleinversammlung gelten, die nicht unter das Versammlungsgesetz fallen und somit von allen Auflagen befreit sind.

Einschränkung von polizeilichen Aufzeichnungen

Die Aufzeichnung einer Versammlung durch die Polizei mit Kameras und die Speicherung dieses Materials ohne konkrete Anhaltspunkte stellen einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar. Solche Maßnahmen dürfen nur bei konkreten und tatsächlich nachvollziehbaren Anhaltspunkten auf eine erhebliche Gefahrensituation für die öffentliche Sicherheit ergriffen werden. Sie sollen nur dann zulässig sein, wenn der Versammlungsleitung die Gründe und/oder Anhaltspunkte angezeigt wurden und die Möglichkeit eingeräumt wurde, die Gefährdung durch eigene Maßnahmen zu beseitigen.

Auf Versammlungen vorgenommene Aufnahmen sind der Versammlungsleitung zur Verfügung zu stellen. Die betroffenen Personen sind umgehend zu informieren, zumindest jedoch die Versammlungsleitung mit Angabe des Aufnahmebereichs und Personenkreises.

Dokumentation der Arbeit der Polizei

Die Dokumentation der Arbeit der Polizei bei Einsätzen mittels Bild- und Tonaufnahmen soll explizit erlaubt werden, da sie eine legitime Form der demokratischen Kontrolle darstellt. Dabei ist die Erfassung von Versammlungsteilnehmenden ohne deren Einwilligung zu vermeiden.

Demobeobachtende

Bei Versammlungen mit über 100 Teilnehmenden soll die Versammlungsleitung der Polizei im Vorfeld Demobeobachtende mitteilen dürfen. Diese dürfen sich ungehindert durch alle Bereiche der Versammlung bewegen, insbesondere dürfen sie nicht von Polizeisperren aufgehalten werden. Die erlaubte Gesamtanzahl der Demobeobachtenden soll sich prozentual an der Anzahl des voraussichtlich im Einsatz befindlichen Polizeibediensteten orientieren.

Die Aufgabe von Demobeobachtenden ist es, die Arbeit der Polizei zu dokumentieren und zu bewerten. Aus diesem Grund dürfen diese Personen nicht regulär an der Versammlung teilnehmen sondern müssen wie Pressevertretende agieren. Den Demobeobachtenden sind Ansprechpersonen bei der Polizei zu benennen, die ihnen jederzeit über den Einsatz Auskunft erteilen können und dürfen.

Kein Vermummungsverbot für friedliche Versammlungen

Das Vermummungsverbot soll für alle friedlichen Versammlungen aufgehoben werden, damit Teilnehmende ihr Recht auf Versammlungsfreiheit vor Einschüchterungsversuchen schützen können. Das Schutzausrüstungsverbot bleibt bestehen.

Kein Einsatz ziviler Polizeibediensteten

Das Agieren von Einsatzkräften mit zivilen Polizeibediensteten lehnen wir innerhalb von verfassungsrechtlich geschützten Versammlungen ab.

Platzverweise

Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch Platzverweise ist ausschließlich mit Zustimmung der Versammlungsleitung oder ihren Ordnern und Ordnerinnen zulässig. Sie dürfen nur das Gebiet und das nähere Umfeld der Versammlung betreffen.

Festnahmen

Festnahmen und ihre Begründung sind der Versammlungsleitung unverzüglich mitzuteilen.

Transparenz – Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete

Polizeibedienstete müssen eine, von vorne wie von hinten deutlich sichtbare, individuelle Kennnummer tragen, um sie im Nachhinein durch befugte Stellen identifizieren lassen zu können. Die Piratenpartei Sachsen sieht dies als Voraussetzung an, um Beschwerden Dritter über ungesetzliche Handlungen nachzugehen und Einsatzkräfte als Zeugen benennen zu können.

Aufklärung – Unabhängige Untersuchungsstelle für von Polizeibediensteten begangene Straftaten

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine unabhängige sächsische Beschwerdestelle für Vorwürfe gegen Polizeibedienstete ein, die losgelöst von sächsischer Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt. Diese Beschwerdestelle ist gleichzeitig auch Beratungsstelle für Opfer von Polizeigewalt sowie für Polizeibedienstete, die sich im Dienst gemobbt oder diskriminiert fühlen.

Prävention – Menschenrechtsbildung der Polizei stärken

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine Intensivierung der Menschenrechtsbildung im Rahmen der polizeilichen Aus- und Weiterbildung ein. Dazu gehören auch Antidiskriminierungstrainings und die Förderung interkultureller Kompetenz. Das Bewusstsein für Menschenrechte im Polizeidienst soll gestärkt werden.

Ablehnung des Extremismusbegriffs

Die Piratenpartei Sachsen lehnt den Begriff „Extremismus“ sowie die damit verbundene „Extremismusklausel“ zur Kategorisierung von politischen Positionen und Ideologien ab. Weiterhin setzen sie sich für eine Abschaffung des Extremismusbegriffs in Behörden und Politik ein. Die Unterstützungsbedingungen für Projekte gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Sexismus, Homophobie und jegliche Formen diktatorischen Bestrebens sollen in diesem Sinne überarbeitet werden.

Die Begriffe „Linksextremismus“ und „Rechtsextremismus“ sind Kunstwörter, die üblicherweise dazu gebraucht werden menschenverachtende rechte Ideologien wie Rassismus, Antisemitismus, Faschismus oder einfach Fremdenhass zu verharmlosen und mit linken Strömungen wie Sozialismus, Kommunismus und Anarchismus auf eine Stufe zu stellen.

Die Beurteilung, Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, religiösen Weltanschauung, Geschlecht oder sexuellen bzw. geschlechtlichen Orientierung ist abzulehnen. Ideologien, denen diese Kategorisierung von Menschen zu Grunde liegt, sind nicht mit linken Weltbildern gleichzusetzen. Dabei lehnt die Piratenpartei Sachsen die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung von politischen Zielen entschieden ab.

Verfassungsschutz auflösen

Wir setzen uns dafür ein, Geheimdienste in Bund und Ländern abzuschaffen und die geheimdienstlichen Aufgaben keiner anderen Organisation zu übertragen.

Unsere Auffassung einer freien und demokratischen Gesellschaft ist mit der Existenz von Geheimdiensten nicht vereinbar. Nicht erst der NSU-Skandal und die Pannen und strukturellen Probleme beim Verfassungsschutz haben gezeigt, dass Geheimdienste sich einer demokratischen Kontrolle weitgehend entziehen und dazu neigen, ein bedenkliches Eigenleben entwickeln. Nicht erst der NSA-Skandal und die Enthüllungen um PRISM und TEMPORA haben gezeigt, dass die bestehende Logik der Geheimdienste im Informationszeitalter hin zu einer Totalüberwachung der Menschheitskommunikation führt.

Kein Staat hat das Recht, ohne Anlass und Verdacht seine Bevölkerung auszuspähen. Erst recht aber gilt dies für das Ausspähen von Menschen außerhalb seines Territoriums, die sich dagegen weder rechtlich noch über demokratisch legitimierte Institutionen zur Wehr setzen können. So wenig wie es ein Internet “auf deutschem Boden” gibt, gibt es einen “guten” Auslandsgeheimdienst.

Wir befürworten internationale Verhandlungen über das Abrüsten der weltweiten “Geheimdienstarsenale” unter der Kontrolle eines internationalen Aufsichtsgremiums. Der Logik der Deeskalation folgend, sollte Deutschland hier von sich aus schon die ersten Schritte tun. Letztendlich bedeutet das die Abwicklung von BND, Verfassungsschutz und MAD.

Nicht nur einzelne Dienste, sondern die gesamte sogenannte “Sicherheitsarchitektur” gehört auf den Prüfstand. Hier beobachten wir in den letzten Jahren – etwa beim BKA-Gesetz – eine zunehmende Übertragung von Befugnissen auf Polizeibehörden, die bereits in den nachrichtendienstlichen Bereich gehen. Diese Entwicklung muss zurückgedreht werden. Die Konsequenz aus einer Abschaffung der Geheimdienste darf nicht die Etablierung einer Geheimpolizei sein. Mit der Abschaffung der Geheimdienste als langfristiges Ziel setzen wir uns bis dahin für alle Maßnahmen und Reformen ein, die geeignet sind, die Kontrolle über die bestehenden Dienste zu verbessern, unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe ihrerseits zu unterbinden oder abzuschwächen und die öffentliche Diskussion über Sinn und Aufgabe von Geheimdiensten voranzubringen.

Auf dem Weg zur Abschaffung der Dienste, fordern wir folgende Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Kontrolle:

  • Informationspflicht (Überwachte nach der Maßnahme informieren);
  • Veröffentlichungspflicht der Unterlagen der parlamentarischen Kontrollgremien nach 10 Jahren;
  • Zusammenarbeit der nationalen Geheimdienstkontrollstellen, perspektivisch internationales Kontrollgremium zur Überwachung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Geheimdienste (auf EU-Ebene: beim Europaparlament angesiedelt);
  • regelmäßiger öffentlicher Bericht über durchgeführte Maßnahmen;
  • wirksame Richtervorbehalte einführen und volle Kontrolle durch die Gerichte;
  • Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten klarstellen, Recht sich bei Beanstandungen an die Öffentlichkeit zu wenden;
  • grundsätzlich öffentliche Sitzungen der parlamentarischen Kontrollgremien;
  • Befugnisse und Personal der parlamentarischen Kontrollgremien stärken.

Kein Staatstrojaner in Sachsen

Die Piratenpartei Sachsen lehnt den Einsatz von Spionagesoftware durch staatliche Behörden oder durch sie beauftragte Unternehmen und Institutionen, deren Legalisierung durch Gesetze sowie die Finanzierung und Entwicklung derartiger Software grundsätzlich ab. Ermittlungsmethoden, die Computer und Handys ausspionieren, stellen einen massiven und unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, das Telekommunikationsgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Allein die Erwägung derartiger Maßnahmen markiert einen Vertrauensbruch des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern.

Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden für LSBTTIQ-Themen

Die Polizei und die Justiz sollen bezüglich der Thematik sensibilisiert werden. Die Folgen von Gewalt bei der Opfergruppe mit LSBTTIQ-Hintergrund sollen in der Aus- und Fortbildung von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern berücksichtigt werden. Die Thematik "vorurteilsmotivierte Gewalt" wird in der Polizeiausbildung bzw. im Jurastudium nur sehr unzureichend angesprochen. Teilweise werden vorurteilsmotivierte Straftaten im Bereich der Homophobie nicht erkannt.

Transparenz der Arbeit des Landtages und der Abgeordneten

Ausschusssitzungen des Landtages sollen standardmäßig öffentlich und nur in Ausnahmefällen nicht-öffentlich sein. Sitzungsteile, die zum Schutz der Persönlichkeitsrechte unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden müssen, bedürfen einer umfassenden Begründung und einer Abstimmung der Versammlung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Jeder Abgeordnete soll Auskunft über die Art und Höhe seiner Bezüge neben der Diät erteilen, um Verbindungen zu Dritten, insbesondere Unternehmen, Vereinen und Verbänden, offenzulegen. Mögliche Verflechtungen und Interessenkonflikte der Abgeordneten durch Nebentätigkeiten müssen ersichtlich gemacht werden.

Kennzeichnung von Überwachungskameras und Sicherstellung der Einhaltung des Datenschutzes

Die Piraten Sachsen lehnen die Videoüberwachung öffentlicher und privater Räume grundsätzlich ab. Sollte es aber ein starkes Interesse an der Überwachung bestimmter Orte geben, muss der Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Bürger auf jeden Fall gewahrt bleiben. Die Piraten Sachsen fordern daher die Kennzeichnung aller zur Zeit installierten Überwachungskameras in öffentlichen und privaten, öffentlich zugänglichen Räumen mit den folgenden Informationen:

  • Betreiber dieser Installation
  • Name des zuständigen Datenschutzbeauftragten
  • Kontaktadresse des Betreibers
  • Angaben zur Speicherung der erfassten Daten

Ferner sind alle o.a. Überwachungskameras umgehend so zu konfigurieren, das sie den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Sollte dieses nicht möglich sein, sind die Kameras außer Betrieb zu nehmen.

Netzpolitik und Medien

Bestandsdatenauskunft

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine datenschutzkonforme Korrektur der bestehenden Bestandsdatenauskunft ein. Weder sollen Passwörter, PINs und ähnliches über eine Schnittstelle automatisiert abgefragt werden können, noch darf die IP-Adresse zu einer jederzeit möglichen Identifizierung von Personen führen. Wir stehen für eine gewissenhafte und sorgfältige Umsetzung des Richtervorbehalts. Sollte dies in der Praxis aus Gründen nicht möglich sein, bedarf es einer unabhängigen Prüfstelle für solch schwere Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung. Für Ordnungswidrigkeiten oder Bagatelldelikte darf dies überhaupt nicht erfolgen, genauso wenig wie ein Zugang für Geheimdienste oder andere Behörden.

freies WLAN rechtssicher gestalten - Störerhaftung

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein. Es sollen insbesondere die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und das zur Verfügung stellen von Internetzugängen und Anonymisierungsdiensten durch Privatpersonen und als kostenloser Service für Kunden ohne unverhältnismäßig hohem Aufwand und unkalkulierbare Risiken ermöglicht werden.

Keine mitteldeutsche Telekommunikationsüberwachung

Die Piratenpartei Sachsen spricht sich gegen die Einführung eines geplanten mitteldeutschen Telekommunikationsüberwachungssystems oder ähnlicher Strukturen in Sachsen aus. Zusätzliche und weitere Überwachung kostet unnötig Geld, welches an anderen Stellen dringend benötigt wird. Außerdem stellt sie einen unzulässigen Eingriff in die Freiheit der sächsischen Bevölkerung dar.

Freie Software und Dateiformate

Bei Anschaffungen bezüglich Software und bei deren Nutzung sollen in der sächsischen Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen (z.B. Hochschulen) immer auch Protokolle und Dateiformate zum Einsatz kommen, die nicht durch gültige Softwarepatente oder ähnliche rechtliche Restriktionen eingeschränkt werden. Wenn möglich sollen öffentliche Stellen Software mit liberaler oder freier Lizenzierung bevorzugen. Diese bietet auf Dauer eine bessere Kontrolle, Anpassbarkeit und Wartung und kann auf lange sich die chronisch klammen Kassen entlasten.

flexibel Anträge und Anfragen stellen - Verwaltung 2.0

In einer Zeit, in der regional Verwaltungen abgebaut und Menschen immer flexibler werden müssen, wird es zunehmend schwerer Ämter für konkrete Anlässe zu besuchen. Der Freistaat muss daher die Möglichkeit von Antragstellungen im Internet dringend verbessern. Jeder Mensch im Freistaat sollte die Möglichkeit haben sich mittels digitaler Signatur zu identifizieren um so Angelegenheiten mit der öffentlichen Hand zu klären. Weiterhin soll jede Behörde oder Einrichtung zwingend eine Möglichkeit digitaler Kommunikation bereit stellen, die auf Wunsch auch verschlüsselt von genutzt werden kann.

Jugendschutz im Internet - Richtlinien statt Verbote

Wir möchten bewährte Mechanismen zum Jugendschutz erhalten und sie für das digitale Zeitalter, in dem die Grenze zwischen Anbieter und Konsument verschwimmt, weiterentwickeln. Zusammen mit den Bildungseinrichtungen, den Erziehungsberechtigten und vor allem auch mit betroffenen Kindern und Jugendlichen wollen wir neue Lösungen finden. Eine Bevormundung volljähriger Personen im Namen des Jugendschutzes lehnen wir ab. Jede Form von Regulierung muss inhaltlich schlüssig begründet, praktikabel und auf Kinder und Jugendliche eingeschränkt sein. Der freie Zugang zu muss für jeden Menschen gewährleistet bleiben. Den Jugendmedienschutzstaatsvertrag in seiner derzeitigen Form lehnen wir daher ab.

Medienpädagogik – Förderung der Medienkompetenz für alle Menschen

Um allen Menschen die Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft zu eröffnen, wollen wir den Umgang mit digitaler Technologie systematisch fördern. Die Entwicklung von Fähigkeiten zur Recherche im Netz und die Kompetenz, sich ein eigenständiges, persönliches Netzwerk von Kontakten zu erarbeiten sind heutzutage in vielen Tätigkeitsfeldern unumgänglich. Vor allem die Kompetenzen im sicheren Umgang mit dem Internet hinsichtlich Netiquette, Datenschutz und digitaler Selbstverteidigung müssen dringend gefördert werden. Neben der Einführung solcher Kompentenzen im Schulunterricht und an Hochschulen setzt sich die Piratenpartei vor allem auch für die kostenneutrale Bereitstellung solcher Kurse an Volkshochschulen und durch private Initiativen ein. Der Freistaat Sachsen sollte diese unterstützen.

Darüber hinaus wollen wir die Nutzung digitaler Medien besonders in den Schulen im Unterricht sowie in den unterrichtsfreien Zeiten fördern: Statt sie, wie bisher, durch Verbot von Mobiltelefonen und Internet einzuschränken, soll eine sinnvolle Kombination gefördert werden. Ebenso sollte kreativer Einsatz von Internetquellen bei Facharbeiten, Hausarbeiten etc. unterstützt und richtiges angeben von Quellen

Rundfunk

Für eine gerechte Rundfunkfinanzierung

Die aktuelle Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks über eine Haushaltsabgabe belastet einzelne zu stark, einige zu Unrecht und ist unserer Ansicht nach verfassungwidrig. Die umständliche Beantragung einer Befreiung für sozial schwache ist zudem eine Zumutung. Weitherin stellt der Beitragsservice eine unserer Meinung nach unzulässige Datensammelstelle dar. Wir fordern daher, den Rundfunkbeitrag steuerähnlich durch die Finanzämter einziehen zu lassen. Die notwendigen Daten der Bürger sind hier bereits vorhanden. Dadurch wird der Beitragsservice von ARD, ZDF, und Deutschlandradio überflüssig. Die Höhe der Steuer orientiert sich dabei an den bisherigen Einnahmen durch den Rundfunksbeitragsservice. Hohe Einnahmen sind weder Voraussetzung noch Garantie für eine qualitativ hochwertige Grundversorgung. Ein Vergleich mit anderen weltweit agierenden öffentlich-rechtlichen Anstalten zeigt, dass die Gebühren um 30 Prozent gekürzt werden können. Eine Gebührensenkung wird die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung erhöhen ohne die Qualität zu beeinflussen.

transparente Finanzen - Wissen was man für sein Geld bekommt

Die Anstalten müssen über die Verwendung der Mittel transparent, detailliert und regelmäßg Rechenschaft ablegen. Der derzeitge Zustand der Offenlegung ist so nicht weiter hinnehmbar. Insbesondere sind auch die Gehälter von Einzelpersonen transparenter zu machen, da diese schließlich auch im öffentlichen Interesse tätig sind.

Mehr Demokratie im Rundfunk - Zusammensetzung und Aufgabe der Kontrollorgane

Die Rundfunkräte bestehen derzeit aus entsendeten Vertretern gesellschaftlicher Organisationen, Kirchen oder Parteien. Es gibt kein Mitglied, welches explizit die Interessen der Bürger vertritt. Nach Meinung der PIRATEN müssen an der Kontrolle und Steuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor allem die Nutzer beteiligt werden. Ziel ist dabei aber nicht die Erhöhung der Einschaltquoten, sondern die Rückmeldungen der Nutzer sollen den gewünschten Umfang der Grundversorgung aufzeigen. Ein jährlicher Bericht darüber bildet dann die Grundlage eines öffentlichen Aufgabenkatalogs für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ein repräsentativer Rundfunkrat wird weiterhin benötigt. Die Zusammensetzung soll jedoch die reale, vielfältige Gesellschaftsstruktur abbilden. Dies kann durch die Abhaltung von Wahlen, anonymen Ausschreibungen oder anderen geeigneten Mitteln passieren.

Durch transparente Darstellung des Aufgabenkatalogs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Tätigkeitsberichte der Mitglieder soll eine Beurteilung der individuellen Leistungen der Ratsmitglieder möglich werden. Ziel ist ein demokratisch gesteuerter öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Der Nutzer sagt, was er gerne hätte. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gleicht Angebot und Nachfrage aus. Der Rundfunkrat überwacht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Nutzer überwacht den Rundfunkrat. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die Rundfunkräte der öffentlich- rechtlichen Sender in Zukunft nicht mehr durch aktive Parteipolitiker oder Funktionäre besetzt werden. Personen, die von Parteien oder Regierungen entsandt werden und dort die Öffentlichkeitsarbeit der Organisation mitbestimmen, schaden der Unabhängigkeit des Rundfunkrates und damit dem Ansehen des ÖRR im Allgemeinen.

Finanzen und Haushalt

Abschaffung des Hausbankprinzips

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine Abschaffung des Hausbankprinzips zum Zwecke der verbesserten Zugänglichkeit zu Fördergeldern der Förderbanken ein.

Kommunales Risikomanagement

Einführung des kommunales Risikomanagement und Frühwarnsystem. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für ein kommunales Risikomanagement, verbunden mit einem entsprechenden Frühwarnsystem ein.

Effizienz und Kooperationsmöglichkeiten prüfen

Die Piratenpartei Sachsen fordert eine ständige Effektivitäts- und Effizienzprüfung kommunalrechtlich zu verankern. Eine Offenlegung hat zu erfolgen. Auf Basis dieser Informationen sollen Kooperationen zwischen Gemeinden geprüft werden.

  • Kooperation auf technologischer Basis
  • Kooperation auf personeller Basis
  • Kooperation auf materieller Basis

Mehr Rechte für den Sächsischen Rechnungshof

Die Piratenpartei Sachsen fordert mehr Rechte für den Sächsischen Rechnungshof. Diese Rechte sollten unter anderem umfassen:

  • alle Prüfungsergebnisse veröffentlichen zu dürfen
  • ein Rederecht zur Haushaltssitzung des sächsischen Landtages

Nebenhaushalte („Schattenhaushalte“) offenlegen und einschränken

Die Piratenpartei Sachsen fordert Nebenhaushalte in Sachsen mit in die Kernhaushalte einfließen zu lassen. Dies wirkt sich direkt auf die Schuldenquote und Risikomanagement aus. Außerdem sollen klare Beschränkungen für Nebenhaushalte eingeführt werden. Den derzeitigen Umfang der Ausgliederung von Staatsaufgaben in Nebenhaushalte hält die Piratenpartei Sachsen für bedenklich. Die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln außerhalb des Kernhaushaltes schafft aus Sicht der Piratenpartei Sachsen Intransparenz.

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für die strenge Einhaltung des Prinzips „Wer bestellt, der zahlt“ ein.

Das heißt, dass Aufgabenübertragungen des Landes an die Gemeinden nicht zu Mehrbelastungen der kommunalen Ausgaben führen dürfen sowie, dass das Land im Hinblick auf die Schuldenbremse den Gemeinden keine zusätzlichen Ausgaben, ohne einen ausreichenden Finanzausgleich, überantworten darf.

Die Piratenpartei Sachsen fordert die moderne und nachhaltige Erfolgskontrolle von staatlichen Maßnahmen.

Mit neuen Wegen kann die Erfolgskontrolle, welche auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben und strategischen Zielsetzung basiert, verbessert werden. Deswegen setzt sich die Piratenpartei Sachsen für die Erprobung neuer Ansätze ein.

Transparenz bei wirtschaftlichen Entscheidungen herstellen

Rechtsgeschäfte der öffentlichen Hand müssen transparent sein. Der Staat, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwaltung der Steuermittel der Bürgerinnen und Bürger. Eine Einsichtnahme in Verträge der öffentlichen Hand ist aus Sicht der Piratenpartei Sachsen ein grundsätzliches Recht der Bürgerinnen und Bürger. Die Verwendung der Haushaltsgelder muss für jeden nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die Ausschreibungskriterien sind zusätzlich so zu veröffentlichen – z.B. im Internet –, dass die Bürger und Bürgerinnen den Entscheidungsprozess begleiten können. Eine Veröffentlichung der abgegeben Angebote nach Eröffnung der Angebotsphase wäre wünschenswert. Die öffentliche Auftragsvergabe und durch Steuermittel geförderte Projekte und Organisationen sind in einer zentralen Datenbank zu speichern und auf einem Online-Portal zu veröffentlichen.

Einrichtung eines öffentlichen Subventions- und eines öffentlichen Privatisierungsregisters im Freistaat Sachsen

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, Transparenz hinsichtlich der Veräußerung von Landesvermögen und finanzieller Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen herzustellen. Zu diesem Zweck sollen auf der Grundlage der beim Freistaat Sachsen verfügbaren Akten und anderen zuverlässigen Quellen, ein Register für alle Zuwendungen (Subventionen) aus öffentlichen Mitteln (Mittel der EU/EG/EWG, der BR Deutschland und des Freistaates Sachsen) sowie ein Register für alle Privatisierungen von Bundes- und Landesvermögen, einschließlich Vermögen von anderen juristischen Personen, soweit es sich dabei um öffentliches Vermögen handelt, eingerichtet werden.

Diese Register sollen mindestens allen steuerpflichtigen Bürgern und Bürgerinnen des Freistaates Sachsen zur Einsicht zur Verfügung stehen. Entsprechende Bagatellgrenzen, wie z.B. 100.000,- DEM bzw. 50.000,- EUR innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren bei Subventionen, sind bis zur Einführung festzulegen. Ein Onlinezugang wird befürwortet.

Familie und Gesellschaft

Trennung von Staat und Religion

Sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung des Freistaates Sachsen garantieren die Freiheit der Religion, diese Freiheit beinhaltet allerdings auch die Freiheit von Religion. Die Piratenpartei Sachsen hinterfragt die privilegierte Stellung einzelner Glaubensgemeinschaften im Freistaat, besonders da zwei Drittel der sächsischen Bevölkerung keiner Konfession angehören.

Eine Trennung von Staat und Religion und die Plattformneutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen ist Grundlage der Freiheit und Vielfalt von Religionen und Kulturen, sie ist Voraussetzung für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben. Diese Trennung ist noch nicht vollzogen. Die Piratenpartei Sachsen fordert daher eine umfassende und konsequente Durchsetzung dieser Prinzipien. Wir erkennen und achten dabei jedoch die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.

Weltanschauliche Plattformneutralität des Staates

Wir fordern die Herstellung staatlicher Neutralität gegenüber Menschen aller Weltanschauungen und Religionszugehörigkeiten. Ein säkularer Staat muss eine Plattform sein, welche frei ist von Diskriminierung oder Privilegierung einzelner Bekenntnisse – dies erfordert die konsequente Trennung von religiösen und staatlichen Belangen. Finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind immer eine Bevorzugung und daher restlos abzubauen.

Wir möchten die Zahlungsverpflichtungen des Freistaates gegenüber den Kirchen gesetzlich beenden. Zudem soll der Freistaat den Kommunen gesetzlich ermöglichen, ihrerseits Zahlungen an Kirchengemeinden einzustellen. Die Glaubensgemeinschaften sollen zukünftig selbst für ihre Finanzierung Sorge tragen. Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine religiöse Vertretung mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Kontrollinstanzen (wie Rundfunkräten, Ethikräten, Bundesprüfstellen, Schul-, Jugend- und Sozialausschüssen u.ä.) dürfen diese daher nicht allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppierung Sitze erhalten.

Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen

In allen kirchlichen Einrichtungen, die öffentliche Mittel erhalten, müssen das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in vollem Umfang Anwendung finden. Die private Lebensführung Einzelner darf kein Diskriminierungsgrund sein. Die Religionszugehörigkeit oder das religiöse Verhalten (neue Heirat, Kirchenaustritt usw.) dürfen jenseits eines engen, in herausragender Weise religiös oder weltanschaulich geprägten Kernbereiches von Beschäftigungsverhältnissen, kein Einstellungs- oder Entlassungsgrund sein. Dies ist Diskriminierung, die die Piratenpartei Sachsen strikt ablehnt, und schränkt vor allem im sozialen Sektor die Berufsfreiheit vieler Menschen massiv ein.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass staatlich geförderte Einrichtungen (Altenheime, Krankenhäuser, Kitas, etc), die mit der Wahrnehmung von gemeinnützigen Aufgaben betraut sind und sich auch vorwiegend über staatliche Mittel finanzieren, nur noch dann Geldmittel erhalten, wenn jeweils das allgemeine Arbeitsrecht Anwendung findet.

Datensparsamkeit

Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft darf von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden. Dafür muss auf Bundesebene die Kirchensteuer abgeschafft werden, da diese Information für den Einzug dieser Steuer verwendet wird.

Religionsfreiheit

Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist eine Verpflichtung für das Staatswesen. Die ungehinderte Ausübung von Religion ist ein hohes Gut in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für diese ein, solange keine anderen Menschen in Freiheit oder Rechten eingeschränkt werden.

Staatliche Gedenk- und Trauerveranstaltungen

Wir sprechen uns gegen die Verquickung von offiziellen Staats- und Trauerakten mit kirchlichen Gottesdiensten aus. Staatliche Gedenk- oder Trauerfeiern sind ohne religiöse Bezüge zu gestalten. „Einsegnungen“ von öffentlichen Gebäuden oder ähnliche religiöse Handlungen sind zu unterlassen.

Unbürokratischer und kostenfreier Kirchenaus- und -übertritt

Der Austritt aus der Kirche muss zur Zeit auf dem Standesamt erklärt werden. Dazu muss man nicht nur persönlich erscheinen und umfangreiche Unterlagen vorlegen (Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Nachweis der aktuellen Religionszugehörigkeit), sondern auch eine Gebühr von 23 Euro entrichten. Wir fordern, dass der Kirchenaustritt unbürokratisch und kostenfrei durch eine einfache Erklärung in Schriftform gegenüber der Kirchengemeinde möglich sein muss.

Sex, Drugs & Rock 'N' Roll

Die Piratenpartei Sachsen tritt für eine Politik der Aufklärung und Selbstverantwortung ein. Wir stellen Traditionen und althergebrachte Denkweisen in Frage. Besonders in kontroversen gesellschaftlichen Debatten rund um Sexualität, Drogenkonsum und weitere selbstbestimmte Freiheitsrechte, setzen wir auf Mündigkeit im Umgang mit allen Chancen und Risiken. Informationen statt Verbote sind die Eckpfeiler unserer progressiven Politik.

Stärkung der Rechte Prostituierter

Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution fällt unter das Recht auf freie Berufswahl und unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Selbstbestimmt tätige Sexarbeitende sind keine Opfer. Vielmehr üben sie ihren Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage einer freien Entscheidung aus. Ihre Tätigkeit bedarf besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse und verdient gesellschaftliche Anerkennung. Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution ist daher von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitenden und ihrer Kundschaft lehnen wir ab.

Deshalb wird die Piratenpartei Sachsen alle Sonderregelungen zur Reglementierung von Prostitution dahingehend prüfen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitenden sicherzustellen. Wir werden dabei die Zusammenarbeit mit den Kommunen suchen und uns für eine Abschaffung der restriktiven Sperrbezirksverordnungen einsetzen. Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeitender ist das beste Mittel gegen jedwede Fremdbestimmung. Sie dient der rechtlichen Gleichbehandlung sowie der freien und ungehinderten Berufsausübung.

Entkriminalisieren aller Drogen und kontrollierte Freigabe

Die Piratenpartei Sachsen fordert ein Ende des gescheiterten Drogenkrieges. Wir fordern, dass der Besitz aller Rauschmittel legalisiert wird. Desweiteren sollen alle Rauschmittel auf ihre tatsächliche Gefährlichkeit untersucht werden. Ist keine gravierende Schädigung festzustellen, so werden diese Rauschmittel an dafür zertifizierten Stellen kontrolliert hergestellt und ausgegeben. Personen, die von Rauschmitteln abhängig sind, welche aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht frei zugänglich sind, sollen diese kontrolliert und in Verbindung mit einer Therapie erhalten. Ziel dabei soll die schrittweise Entwöhnung sein. Die Abgabestellen fungieren gleichzeitig als Beratungsstelle mit fachlich geschultem Personal. Der finanzielle Erlös soll komplett in repressionsfreie Prävention und Beratung umgesetzt werden.

Tanzverbot und stille Tage abschaffen

Im Freistaat Sachsen gelten Verbote für öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen an den stillen Tagen Karfreitag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Volkstrauertag. Die Piratenpartei Sachsen lehnt solche Tanz- und Veranstaltungsverbote generell ab und streben darüber hinaus die gänzliche Abschaffung der stillen Tage an. Sie greifen in unzulässiger Form in die allgemeine Freiheit und die Gewerbefreiheit ein. Da dieser Eingriff oftmals aus religiösen Motiven erfolgt, widersprechen sie zudem dem Prinzip der Trennung von Staat und Religion. In einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft ist die Priorisierung jedweder religiöser Feiertage über weltliche, gesellschaftliche Aktivitäten nicht mehr zeitgemäß.

Generationsaustausch fördern

Die Piratenpartei Sachsen fordert verstärkte Fördermaßnahmen zur Verbesserung von generationsübergreifender Kommunikation in Form von Projekten, Mehrgenerationenhäusern und Austausch in Schulen. Dies soll unter Einfluss der sich (ständig) im Wandel befindenden Demografie dafür sorgen, dass alle Generationen die Bedürfnisse der jeweils anderen verstehen und Mittel und Wege des Zusammenlebens erproben.

Senioren in Sachsen

Moderne Heimmitwirkung im Seniorenbereich

In Seniorenheimen ist für die Senioren sowie deren Angehörige eine basisdemokratische, selbständige Mitwirkung zu schaffen oder bei Vorhandensein weiter auszubauen, zum Beispiel in Seniorenheimen in Form eines Heimbeirats der Bewohnenden und deren Angehörigen. Dieser kann Hinweise auf Misstände, Kritik, aber auch Verbesserungsvorschläge und Lob selbstständig weitergeben und zwar – falls notwendig – auch direkt an die Heimaufsicht, ohne dass Träger oder Heimleitung davon Kenntnis bekommen. Diese Forderung knüpft an bestehende Strukturen in Sachsen an, welche jedoch bisher nicht ausreichend umgesetzt werden.

Förderung von Senioren-WGs

Einsamkeit, Hilfsbedürftigkeit, Entmündigung. Das sind für Menschen, die mit dem alltäglichen Leben immer mehr Schwierigkeiten haben, die größten Sorgen. Oft scheint eine Unterbringung in einem Pflegeheim die einzige Option. Wir wollen den Menschen, die sich ihr Leben lang für unsere Gesellschaft aufgeopfert haben, eine echte Wahlmöglichkeit bieten. Hilfsbedürftige Mitbürger und Mitbürgerinnen, die nicht durch ihre Familie versorgt werden können, sollen auch an ihrem Wohnort die Möglichkeit haben, ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben ohne Furcht vor Einsamkeit zu führen. Wir setzen uns daher dafür ein, das Prinzip der Senioren-WGs gezielt vor Ort auf kommunaler Ebene zu fördern. Wenn nötig betreut durch karitative Einrichtungen, kann so ein eigenverantwortliches Leben geführt werden, ohne auf den Heimatort und die vertraute Umgebung verzichten zu müssen.

Berücksichtigung des demographischen Wandels bei Pflegeberufen

Die Piratenpartei Sachsen fordert des Weiteren, dass sich der Landtag gemeinsam mit den Fachkräften aus den Pflegeberufen verstärkt um die Ausarbeitung eines umfangreichen Konzeptes bemüht, um folgende Punkte auszuarbeiten:

  • angemessene Arbeitsbelastung in der Pflege
  • leistungsgerechte Bezahlung
  • einheitliche und moderne Ausbildung
  • Erarbeitung europäischer Standards
  • Weiterbildungs- und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten und deren Vereinbarkeit mit der gleichzeitigen Weiterführung des Berufes
  • Arbeitswirklichkeit in der Pflege im Hinblick auf die Rente mit 67

Drogenpolitik

Gewährleistung des Datenschutzes in der Drogenpolitik

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogenpolitik zu gewährleisten. Besonders große Firmen und Konzerne führen immer häufiger Einstellungstests mit einer medizinischen Kontrolle auf Drogenkonsum ein. Diese Tests werden den Bewerbern, die sich hierzu schriftlich einverstanden erklären müssen, indirekt aufgezwungen. Bei Verweigerung der Tests haben die Bewerber keine Chance, die Arbeitsstelle zu bekommen. Interessanterweise wird in diesen Tests Alkoholmissbrauch nicht überprüft, obwohl dieser nachweislich große Probleme im Arbeitsleben produziert.

Die Piraten Sachsen wenden sich strikt gegen die Praxis vieler Firmen, Drogentests zum Standard bei Einstellungsverfahren zu machen. Diese Grauzone gilt es gesetzlich zu regeln. Den Firmen muss diese Vorgehensweise, die immer weitere Verbreitung findet, verboten werden. Hierbei soll Sachsen ein Vorreiter sein. Damit sollen auch bundesweit die Bestrebungen der großen Firmen gestoppt werden, ihre Mitarbeiter völlig zu durchleuchten.

In staatlichen Hilfsprogrammen, zum Beispiel bei der Methadon-Substitution, müssen teilnehmende Personen zur Erlangung der Krankenkassenleistung ihren behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Diese beispiellose und entwürdigende Anforderung ist aufzuheben. Drogenkranke Menschen sind, wie alle anderen Bürger auch, als normale Patienten zu behandeln.

Diamorphin-Programm für Schwerstabhängige

Heroinkonsum wurde in der Vergangenheit weitgehend werteorientiert diskutiert. Eine sachorientierte Auseinandersetzung mit dem Problem fand nicht statt. Wenn überhaupt wurden Schwerstabhängige mit Ersatzstoffen behandelt, um sie zur Abstinenz zu führen. Wer keinen Therapieplatz erhielt, beim Beikonsum erwischt wurde oder wegen der fehlenden Rauschwirkung der Ersatzstoffe in der psychischen Abhängigkeit verblieb, wurde in die Kriminalität gedrängt und in der Folge Opfer von Verelendung und gesellschaftlicher Ächtung. Suchtkranke verdienen es jedoch, mit den besten zur Verfügung stehenden Medikamenten und Therapien behandelt zu werden.

Durch erfolgreiche Pilotprojekte, unter anderem in Bonn und Köln, wurde der Nachweis geführt, dass es möglich ist, Schwerstabhängige durch kontrollierten Konsum reinen Diamorphins zu stabilisieren. Bei Einigen reduzierte sich der Bedarf, andere wurden dauerhaft abstinent. Bei allen Teilnehmern zeigten sich erhebliche Verbesserungen. Hatte sich ihr Leben vorher ausschließlich um Beschaffungskriminalität und das Besorgen der nächsten Dosis gedreht, gewannen sie nun ihre Selbstbestimmung zurück und fanden neuen Lebensmut. In der frei gewordenen Zeit fanden viele Wohnung und Arbeit und begannen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der körperliche Zustand der Konsumenten verbesserte sich grundlegend. Die durch gefährliche Beimischungen (Talkum, Paracetamol, Glasstaub, Strychnin, Psychopharmaka, usw.) und Verschmutzung durch Keime und Bakterien im „Straßenheroin“ entstandenen gesundheitlichen Probleme traten nicht mehr auf. Infektionen wie zum Beispiel mit Hepatitis-C und HIV wurden verhindert.

Auf Basis dieser Erfahrungen muss kontrolliert verabreichtes Diamorphin als Medikament im Rahmen einer wirksamen Therapie betrachtet und als weiterer Baustein in der Behandlung Suchtkranker etabliert werden.

Präventionsunterricht an Schulen

Die Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich. Auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich oft als sehr gering. Einzelne Pilotprojekte haben gezeigt, wie wichtig und nachhaltig eine gute Prävention bereits im Grundschulalter ist. Jedweder Erstgebrauch, ob bei legalen oder illegalen Substanzen, nahm in den teilnehmenden Gruppen gegenüber den Vergleichsgruppen deutlich ab. Die erzielten Erkenntnisse und Erfolge tragen die Kinder wie selbstverständlich in die weiterführenden Schulen und ihren Freundeskreis. So wird für eine Multiplikation gesorgt, die Unterricht alleine kaum leisten kann.

Die Piraten Sachsen regen an, auf Basis solcher Beispiele mit Vorbildcharakter ein landesweit flächendeckendes Informations- und Aufklärungskonzept zu entwickeln. Hierbei soll auf einheitliches und sachliches Lehrmaterial sowie eine vorbereitende Schulung des Lehrpersonals besonderes Augenmerk gelegt werden. So wird an Bildungseinrichtungen ein kompetenter Unterricht ermöglicht. Auch externe Fachreferenten sollen Teil dieses Konzepts werden, um besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern zu vertiefen. Grundgedanke und Ziel ist es, Vorurteile gegen Wissen auszutauschen.

Suchtprävention mit dem Selbstkontrolltraining (SKOLL)

Der beste Schutz vor Abhängigkeitserkrankungen ist das Wissen um Suchtgefahren. Die Piraten Sachsen gehen davon aus, dass mündige Bürger selbst entscheiden können, was ihnen gut tut und was ihnen schadet. Daher sollen Programme etabliert werden, die es Menschen aller Altersstufen ermöglichen, sich mit ihrem Konsum kritisch auseinanderzusetzen. Bisherige Hilfsangebote richten sich überwiegend an Suchtkranke. Die große Mehrheit der Drogenkonsumenten begreift ihren Konsum aber nicht als gefährlich und wird deshalb nicht erreicht.

Es ist notwendig, die Menschen dort abzuholen, wo sie mit ihrem individuellen Konsummuster stehen. Dies ist der Gedanke hinter dem seit Jahren wissenschaftlich begleiteten Selbstkontrolltraining. Dieses Trainingsprogramm kann helfen, Konsum innerhalb weniger Wochen zu reduzieren, ohne dass Abstinenz gefordert wird. Im Anschluss an SKOLL kann weiterführende Hilfe, beispielsweise in Form einer Suchttherapie, in Anspruch genommen werden. Sachsen soll Programme wie SKOLL flächendeckend einführen und sich für eine langfristig gesicherte Finanzierung einsetzen.

Cannabis

Jeder vierte Erwachsene (26,5%) im Alter von 18 bis 64 Jahren hat schon einmal eine illegale Droge probiert. Dabei handelt es sich überwiegend um Cannabisprodukte. Cannabis ist damit als Volksdroge in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Alle bisherigen Versuche, den Schwarzmarkt einzudämmen, führten zu immer weiteren Einschränkungen der Grundrechte: Tausende Abhörmaßnahmen werden gegen vermeintliche Drogendealer angeordnet. Daraus erwachsen aber regelmäßig auch Verfahren gegen einfache Konsumenten. Durch lange aufbewahrte, so genannte „taktische Hinweise“ der Polizei entsteht faktisch eine zentrale „Kifferdatei“, die zum Teil nur auf Vermutungen basiert. Die Einstufung von beispielsweise Bahnhöfen und Parks als „gefährliche Orte“ ermöglicht verdachtsunabhängige Personenkontrollen. Da die Rechtsprechung undurchsichtig ist, werden Besitzer von Kleinstmengen ersatzweise von den Führerscheinbehörden schikaniert. Selbst Patienten mit lebenseinschränkenden Krankheiten, denen Cannabis als Medikament nachweislich hilft, werden Opfer der Strafverfolgung.

Die Piraten Sachsen fordern, dass wir uns endlich unserer Verantwortung stellen und den Schwarzmarkt beseitigen. Das aufgrund der Verbotspolitik entstandene kriminelle Milieu muss nachhaltig ausgetrocknet werden. Herstellung, Verkauf und Konsum von Hanfprodukten muss aus der Kriminalität herausgeholt und den Mechanismen des Jugend- und Verbraucherschutzes unterworfen werden. Schimmelpilz und gesundheitsgefährdende Beimengung von Streckmitteln, wie Vogelsand, Backmischungen, Haarspray, Dünger, synthetische Stoffe oder Blei müssen verhindert werden. Wie vorliegende Erfahrungen mit der Entkriminalisierung aus Portugal, den Niederlanden und Tschechien nahelegen, ist langfristig mit geringeren Konsumentenzahlen zu rechnen.

Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Die Cannabispflanze enthält eine Reihe von Wirkstoffen, die ein hohes Potenzial für die medizinische Nutzung haben. Von diesen Stoffen, den sogenannten Cannabinoiden, gibt es circa 60 verschiedene. Alle weisen ein unterschiedliches Wirkungsprofil auf. Diese Substanzen bieten Linderung bei vielen schwerwiegenden Leiden und Krankheiten, wie beispielsweise Krebs, HIV, Tourette, Epilepsie, Rheuma, Arthritis, Multiple Sklerose oder in der Schmerztherapie. Für diese Krankheiten kennt die klassische Schulmedizin keine abschließenden Behandlungsmöglichkeiten. Während international ein deutlicher Trend in diese Richtung zu verzeichnen ist, wird in Deutschland jede sachorientierte Herangehensweise verweigert.

Kennzeichnungspflicht von Medikamenten mit Sucht- bzw. Abhängigkeitspotenzial

Um auf die Suchtgefahr bei bestimmten Medikamenten aufmerksam zu machen, müssen die Pharmahersteller in die Pflicht genommen werden. Wie bei Zigaretten üblich, sollten vereinheitlichte Warnhinweise auf die Medikamentenverpackungen aufgedruckt werden. Aus diesen muss hervorgehen, dass es sich bei dem Medikament um eine Arznei handelt, die ein Suchtrisiko birgt. Diese Warnhinweise sollen Patienten sensibilisieren und auf die Gefahr einer Sucht hinweisen.

Der Grund: Die oft sehr versteckt in der Packungsbeilage beschriebenen Hinweise werden allzu leicht nicht wahrgenommen. Darüber hinaus könnte vom Apotheker bei der Ausgabe des Medikamentes ein Informationsblatt zum Thema „Suchtgefahren bei der Einnahme von Medikamenten“ angeboten werden. Dieses soll ein Angebot mit weiteren Informationen darstellen und Hilfe beim Auffinden von geeigneten Stellen für Hilfesuchende bieten.

Pluralismus des Zusammenlebens

Wir setzen uns für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen für einander Verantwortung übernehmen. Politik muss dem gerecht werden und eine freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Strukturelle und finanzielle Bevorzugungen ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung

Die Piratenpartei steht für eine Politik, die die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht. Gesellschaftsstrukturen, die sich aus Geschlechterrollenbildern ergeben, werden dem Individuum nicht gerecht und sind zu überwinden. Die Piratenpartei lehnt deshalb die Erfassung des Merkmals "Geschlecht" durch die sächsischen Behörden ab. Übergangsweise kann die Erfassung seitens der Behörden durch eine von den Individuen selbst vorgenommene Einordnung erfolgen.

Selbstbestimmtes Leben

Die PIRATEN Sachsen befürworten selbstbestimmtes Leben. Dort, wo sich viele Personen aufhalten, sollen sich deutlich mehr öffentliche Toiletten befinden, als es aktuell der Fall ist. Dabei sind Initiativen wie die Nette Toilette der Stadt Aalen aufzugreifen.

Migration und Integration

Präambel

Die Piratenpartei Sachsen schätzt unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt verschiedener Menschen lebt. Migrationspolitik handelt von Menschen. Darum muss die Politik so gestaltet sein, dass sie auf die Erwartungen und Probleme der Betroffenen eingeht. Migrantinnen und Migranten sollen in alle Prozesse eingebunden sein, die ihre Möglichkeiten, Rechte und Pflichten betreffen.

Für die Teilhabe aller Menschen

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben ein – unabhängig von ihrer Herkunft. Es ist wichtig, dass jeder Mensch auf die Politik, von der er direkt betroffen ist, Einfluss nehmen kann. Darum setzt sich die Piratenpartei Sachsen dafür ein, dass alle in Sachsen lebenden Menschen gleiches aktives und passives Wahlrecht erhalten, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft Auch die Beteiligung an weiteren politischen Prozessen, zum Beispiel Volksbegehren, -initiativen und -entscheiden, sowie das Einbringen und Unterzeichnen von Petitionen, soll unabhängig von der Staatsangehörigkeit möglich sein. Des Weiteren setzen wir uns für die Stärkung von demokratisch gewählten, mit ausreichenden Ressourcen ausgestatteten kommunalen Migrationsvertretungen ein. Migrantinnen und Migranten sowie ihre Vertretungen sollen in alle politischen Prozesse, die sie betreffen, eingebunden werden und mitspracheberechtigt sein.

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

Um den Anforderungen einer vielfältigen Gesellschaft gerecht zu werden, setzen wir uns für die interkulturelle Öffnung der sächsischen Verwaltung ein. Dies beinhaltet mehrsprachige Formulare und Webseiten der Behörden, sowie die Aus- und Weiterbildung der Angestellten in interkultureller Kompetenz. Damit Behörden auf die Interessen der Bevölkerung eingehen können, soll sich die Diversität der Gesellschaft auch in ihren eigenen Reihen abbilden.

Wir wollen anonymisierte Bewerbungsverfahren in der Verwaltung, um möglicher Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Aussehen, Alter oder weiterer nicht-einstellungsrelevanter Merkmale vorzubeugen.

Projektförderung

Die Förderung von Akzeptanz vielfältiger Menschen und die Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zur Unterstützung dieser Aufgabe sind ausreichende finanzielle Mittel bereit zu stellen.

Gemeinsames Lernen

Wir setzen uns für ein gemeinsames Lernen von Kindern mit verschiedenen sozialen Hintergründen ein. Den unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen der Schüler und Schülerinnen soll mit Achtung begegnet werden. Neben dem Erlernen der deutschen Sprache ist auch Mehrsprachigkeit ein Wert, den es zu fördern gilt.

Es gehört zu gelungener Inklusion, wenn auch Migrantinnen und Migranten als Lehrkräfte tätig sind. Dies hilft Kindern ohne Migrationshintergrund, Migranten zu respektieren, und Kindern mit Migrationshintergrund, sich die Lehrkräfte als Vorbild zu nehmen. Lehrkräfte müssen in ihrer Aus- und Weiterbildung sensibilisiert werden, wie sich ihre eigene Herkunft, Bildung und gesellschaftliche Position unbeabsichtigt auf ihren Unterricht und ihre Leistungsbewertungen auswirkt.

Flüchtlingspolitik

Jeder Mensch, der bei uns Zuflucht sucht, hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur. Es bedarf aktiven politischen Handelns, um Rassismus und Feindlichkeit gegenüber Schutzsuchenden entgegenzutreten. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen, demokratischen und inklusiven Gesellschaft heraus lehnen wir eine Art des Umgangs mit Geflüchteten ab, die Menschen- und Grundrechte missachtet.

Freizügigkeit statt Residenzpflicht

Die Piratenpartei Sachsen fordert die Abschaffung der Residenzpflicht für Asylsuchende und geduldete Ausländer und Ausländerinnen. Als erster Schritt soll die Freizügigkeit fortan für ganz Sachsen gelten. Ferner soll der Freistaat länderübergreifende Vereinbarungen treffen, mit denen die Aufenthaltsbereiche mehrerer Bundesländer zusammengelegt werden und schließlich Freizügigkeit für das gesamte Bundesgebiet hergestellt wird.

Unterbringung in gewöhnlichen Wohnungen statt Sammelunterkünften

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass Geflüchtete statt in zentralen Sammelunterkünften dezentral in gewöhnlichen Wohnungen untergebracht werden. Dies ermöglicht eine bessere soziale Beteiligung und verringert psychisch extrem belastende Situationen, die durch die Ansammlung vieler Menschen ohne Perspektive auf engem Raum in den oft abgelegenen Sammelunterkünften entstehen können. Sowohl der Hessische Rechnungshof als auch der Sächsische Flüchtlingsrat haben zudem festgestellt, dass besonders die Unterbringung von Familien in Wohnungen statt Sammelunterkünften für die Kommunen auch finanziell günstiger ist. Für uns ist dabei die Sicherung einer menschenwürdigen Unterbringung das entscheidende Argument.

Zugang zum Internet

Zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten von Flüchtlingen unterstützt die Piratenpartei Sachsen Initiativen für einen verbesserten Zugang zu Medien, insbesondere dem Internet.

Krankenversicherungskarten für Asylsuchende

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für die Einführung von Krankenversicherungskarten für Asylsuchende in Sachsen ein, um eine zeitnahe medizinische Versorgung ohne bürokratischer Hürden sicherzustellen und den derzeit für die Behandlung nötigen Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu reduzieren. Dazu sollen Sozialministerium und kommunale Sozialämter einen entsprechenden Vertrag mit den Krankenkassen abschließen.

Kultur und Sport

Teilnahme am kulturellen Leben für alle

Wir wollen, dass alle Menschen am kulturellen Leben teilhaben können. Bei der Förderung kultureller Einrichtungen soll darauf geachtet werden, dass diese möglichst barrierefrei gestaltet werden und verstärkt Angebote für sozial schwache Besucher bieten, zum Beispiel deutlich reduzierte Eintrittspreise.

Jugendschutz

Wir möchten bewährte Mechanismen zum Jugendschutz erhalten und sie für das digitale Zeitalter, in dem die Grenze zwischen Anbietenden und Konsumierenden verschwimmt, weiterentwickeln. Zusammen mit den Bildungseinrichtungen, den Erziehungsberechtigten und vor allem auch mit betroffenen Kindern und Jugendlichen wollen wir neue Lösungen finden.

Eine Bevormundung volljähriger Personen im Namen des Jugendschutzes lehnen wir ab. Jede Form von Regulierung muss inhaltlich schlüssig begründet, praktikabel und auf Kinder und Jugendliche eingeschränkt sein. Der freie Zugang zu Kunst und Kultur muss gewährleistet bleiben. Zur kulturellen Vielfalt zählen dabei ausdrücklich auch Computerspiele.

eSport-Vereine anerkennen

Immer mehr Gamer organisieren sich in eSport-Vereinen, um gemeinsam ihrem Hobby nachzugehen. Ebenso wie traditionelle Sportvereine leisten sie dabei einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele bemühen sich beispielsweise um die Vermittlung von Medienkompetenz gegenüber Jugendlichen und Eltern. Wir möchten diese Arbeit honorieren und dafür sorgen, dass eSport-Vereine genauso wie andere Sportvereine als gemeinnützig anerkannt werden.

Gegen die Stigmatisierung von eSport und Computerspielen als „Killerspiele“

Die Bezeichnung „Killerspieler“ diskreditiert in völlig inakzeptabler Weise sowohl Jugendliche und Erwachsene, die ihrem Hobby nachgehen, als auch professionelle eSportler. Gamer sind keine Killer und Gewalttätigende. Nicht populistische Verbote, sondern präventive Maßnahmen stärken den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien. Wir lehnen das von der Innenministerkonferenz geforderte generalisierende Verbot zur Herstellung und Verbreitung von Computerspielen strikt ab.

Bessere Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken

Obwohl zahlreiche Bibliotheken bereits erste Schritte auf dem Weg zu umfassenden Medien- und Informationszentren unternommen haben, sollten insbesondere Computerarbeitsplätze, Internetzugänge, Zugänge zu Datenbanken und umfangreiche Bestände mit neuen Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsträgern weiter ausgebaut und effektiv finanziert werden. Vor allem im ländlichen Raum besteht hier noch großer Nachholbedarf.

Digitalisierung von Kulturgütern

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Digitalisierung und Verfügbarmachung von Kulturschätzen und -werken Sachsens ein, die vergriffen oder nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Diese sollen kostenfrei, nachhaltig und ohne Nutzungsbeschränkung der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht werden. Das SächsHSG, §12 Absatz 5 (Gebühren), das SächsKRG (Zielsetzung) u.a. sind dazu anzupassen.

Kulturrat der Kommunen und Kulturräume

Um die Vernetzung der Kulturräume und Kommunen in Kulturfragen sicherzustellen, strebt die Piratenpartei Sachsen einen Kulturrat an, der Entscheidungsbefugnisse in Kulturfragen und Weisungsbefugnisse gegenüber dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat. Außerdem trifft das Gremium grundsätzliche Entscheidungen über Fördergelder, die dem Land Sachsen zustehen.

Transparenz in der Kulturförderung

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass alle Fördermaßnahmen der urbanen wie ländlichen Kulturräume und des Landes Sachsen auf einer gemeinsamen Plattform publiziert und aufbereitet werden.

Lebens- und Kulturräume schaffen

Der Freistaat ermittelt in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Kulturräumen Konzepte um staatlichen und kommunalen Leerstand und ungenutzte Flächen zu katalogisieren. Diese Räume werden kostengünstig Menschen zur Verfügung gestellt, die soziale, gesellschaftliche oder kulturelle Projekte planen und umsetzen. Das umfasst zum Beispiel Festivals, Wächterhäuser, Kulturbauernhöfe und Lehrpfade.

Kulturbildung barriere- und kostenfrei gestalten

Die Piratenpartei Sachsen will, parallel zur Schulbildung, eine möglichst kostenfreie kulturelle Bildung ermöglichen. Das umfasst alle staatlich anerkannten Bildungsmöglichkeiten in Tanz, Theater, Musik, Sport und alle anderen Formen bildender und darstellender Kunst. Die individuelle Förderung im Bedarfsfall für die Bildung an privaten Einrichtungen soll ebenfalls möglich sein.

Kultur für alle zugänglich machen (Open Commons)

Die Piratenpartei Sachsen befürwortet die Einrichtung eines sächsischen Kulturfundus, mit dem Ziel die freie und langfristige Zugänglichkeit von Kunstwerken zu verbessern. Dazu soll das Land die Kommunen und Kulturräume dabei unterstützen, regionale Kunstsammlungen zu erstellen und zugänglich zu machen. Das umfasst die Hilfe zur Vernetzung der kommunalen und kulturräumlichen Kulturinstitutionen und -initiativen sowie die Hilfe zum Erwerb und Katalogisierung von Kulturgütern. Digitale Lösungen vereinfachen diese Aufgaben und sind leicht skalier- und übertragbar.

Künstlerrechte und Zugang zu Werken

Die Piratenpartei Sachsen wirkt im Sinne der Bundespartei auf eine Novellierung des Urheberschutzgesetzes und weiterer unzeitgemäßer Gesetze zur Beschränkung des Kulturzugangs hin.

Förderung von Breitensport

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für die Förderung von Breitensport und Sportvereinen ein, um ein nachhaltiges und bezahlbares Angebot für alle Sportinteressierten zu bieten. Neben der direkten Unterstützung von Vereinen und sozialen Härtefällen spricht sich die Piratenpartei Sachsen auch für indirekte Förderung aus, die sich in der Bereitstellung von Infrastruktur und Verwaltungshilfen für kleine Vereine äußert. Die Neugründung kann/soll speziell gefördert werden.

Förderung von Hacker- und Makerspaces

Die in Sachsen stark aufblühende Hacker- und Makerspace-Kultur ist die Grundlage neugierigen Experimentierens in der Schnittmenge zwischen Technologie, Wissenschaft und Kunst. Die Piratenpartei Sachsen fördert den kreativen Umgang mit Technologie und dementsprechend Hacker- und Makerspacebewegungen.

Bibliotheken

Präambel

Bibliotheken waren in der Vergangenheit ein Hort des Wissens, des Studiums und der Begegnung. Im Zuge der Sparzwänge von Verwaltungen einerseits und den Anpassungsschwierigkeiten im Zuge der digitalen Revolution andererseits verkümmerten ehemals belebte Begegnungsstätten zu in Kommunalhaushalten ungeliebten Restposten. Den Bibliotheken wieder den Stellenwert in der Gesellschaft einräumen, der einem Land mit reicher Kultur- und Wissenschaftsvergangenheit angemessen ist, steht dem Freistaat Sachsen nicht nur gut zu Gesicht, sondern ist zugleich ein Grundbaustein für eine nachhaltige Bildungs- und Sozialpolitik.

Bibliotheksgesetz

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für die Schaffung eines sächsischen Bibliotheksgesetzes ein. Dies regelt die grundsätzlichen Aufgaben von Bibliotheken, betont den Stellenwert im Freistaat, klärt die Finanzierung und fördert die Zusammenarbeit.

Pflichtaufgaben

Die Piratenpartei Sachsen betrachtet Bibliotheken als wichtige öffentliche Einrichtungen, die nicht nur Wissen und Kultur vermitteln, sondern auch eine nicht zu unterschätzende Rolle als sozialer Raum für die Begegnung der Menschen untereinander spielt. Eine bedeutende Rolle kommt den Bibliotheken als Lernraum für die Selbstbildung und das Selbststudium zu, welches durch eine angenehme Arbeitsatmosphäre, Hilfestellungen, Wegweiser und kulturelle Angebote unterstützt wird.

Zu den Pflichtaufgaben der Bibliotheken gehört es, jedem Bürger und jeder Bürgerin über online- und Vorortpräsenz den Zugriff zu Literatur, Sach- und Fachmedien zu ermöglichen. Die Bibliotheken sind gehalten, sich zu koordinieren und die Angebote zeitgemäß zu gestalten. Den Bibliotheken kommt ferner eine Beratungsfunktion zu, um es den Bürgern und Bürgerinnen zu ermöglichen, sich im Wandel zur Informationsgesellschaft zu orientieren. Diese Funktion schließt die Vermittlung und Bewertung von Informationsangeboten ein. Die Bibliotheken sind für eine inklusive und barrierearme Nutzung fortzuentwickeln.

Finanzierung

Die kommunalen Bibliotheken mit Schwerpunkt der Allgemeinversorgung werden durch Kommune und Land finanziert. Der Freistaat übernimmt hierbei die Personalkosten zu 80%, dies schließt die regelmäßige, mindestens zweijährliche Weiterbildung des Personals ein. Die angemessene räumliche Ausstattung erfolgt durch den kommunalen Träger. Die angemessene technische Ausstattung erfolgt durch den kommunalen Träger bei Einwohnerzahlen größer 100.000 Einwohnern, andernfalls durch den Freistaat. Die Landes- und Universitätsbibliotheken, sowie Sonderbibliotheken werden durch den Freistaat vollständig finanziert. Eine Nutzungsgebühr für Bibliotheken zu deren Finanzierung ist nicht statthaft.

Langzeitverfügbarkeit

Die Bibliotheken werden gehalten, auf die Bedeutung der Langzeitverfügbarkeit hinzuweisen. Historisch wertvolle Sammlungen sind nach und nach zu digitalisieren, inhaltlich zu erschließen und für den allgemeinen Zugang im Internet zur Verfügung zu stellen.

Präsenzbestand, Online-Ausleihe und Katalogisierung

Um die oben genannten Aufgaben zu erfüllen, ist der Präsenzbestand einer Bibliothek regelmäßig zu aktualisieren. Die Aktualisierungsrate sollte 10% pro Jahr nicht unterschreiten. Bevorzugt sollte in gesamtsächsischer Koordination sichergestellt werden, dass Bücher und Zeitschriften zentral eingekauft werden. Die Bibliotheken regeln diesen Einkauf untereinander. Der Bestand kann in Teilen durch Ebooks ersetzt werden, wenn für die Ausleihe ausreichend Lesegeräte zur Verfügung stehen.

Dabei beachten die Bibliotheken, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Allgemeinversorgung und Spezialisierung des Bestandes eingehalten wird. Die elektronische Ausleihe ist sachsenweit zu koordinieren. Um die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, wird die regelmäßige Versorgung neben der Online-Präsenz durch den Einsatz von fahrenden Bibliotheken sichergestellt. Die Versorgung ist so zu gestalten, dass die o.g. Funktionen der Bibliotheken i.d.R. auch der ländlichen Bevölkerung zugute kommt. Die Bibliotheken sind so auszustatten, wie es dem allgemeinen Stand von Medien und Technik entspricht. Die Bibliotheken ermöglichen den Internetzugang speziell zu Behörden, Lehrangeboten und digitalen Sammlungen in qualitativ hinreichender Qualität.

Sonderbibliotheken

Zu den Sonderbibliotheken gehören Bibliotheken, die eine besondere Aufgabe erfüllen, die nicht durch eine Allgemeinbibliothek übernommen werden kann. Zu den besonderen Aufgaben zählen insbesondere:

  • Zugänglichmachung und Erhalt von besonders wertvollen historischen Sammlungen
  • spezielle Sammlungsgebiete, z.B. Landkartensammlung
  • Aufbereitung von bibliothekarischen Angeboten für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen (z.B. Deutsche Zentralbücherei für Blinde)

Bunte und lebendige Fankultur

Präambel

Die Piratenpartei Sachsen hält die bunte, kreative und lebendige Fankultur in Sportstadien für eine besonders schützenswerte Subkultur. Die Vielzahl von Sachsens Fanszenen, Fangruppierungen und Vereinen bedeutet für uns einen Handlungsbedarf. Deshalb setzen wir uns für die Wahrung und den Ausbau der Rechte von Fans und für einen sachlichen Dialog auf Augenhöhe zwischen allen Interessensgruppen beim Fußball sowie anderen Sportarten mit der Politik ein.

Der derzeitige Druck der Innenminister und Innenministerinnen des Bundes und der Länder sowie der Polizeibehörden auf die Verbände, repressive Maßnahmen gegen große Teile der Fanszenen neu zu schaffen oder bestehende zu verschärfen, muss gestoppt werden. Die Kriminalisierung von Subkulturen muss ein Ende haben. Die Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten muss im gesetzlichen Rahmen von der Polizei durchgeführt werden, damit Mittel und Verfahren den rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen. Zudem darf kein Generalverdacht vorherrschen, der alle Fans als gewalttätig und kriminell darstellt.

Freiräume für Fankultur erhalten und schaffen

Die zunehmende Überwachung und Kriminalisierung von Sportfans ist nicht weiter hinnehmbar. Statt eine bunte Kultur zu fördern und zu schätzen, wird diese in ihren Grundfesten angegriffen und erschüttert, indem immer weitere Verbote und Einschränkungen erlassen werden. Gerade für Jugendliche stellen Fanszenen häufig einen Raum dar, in dem sie frei und kreativ mit anderen Menschen arbeiten können. Soziale Projekte in diesem Umfeld, beispielsweise zur Gewaltprävention, gilt es zu schützen und zu unterstützen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass selbstverwaltete Räume wie Lager– und Malräume für Fangruppen oder sogar ganze Fankurven, für Faninitiativen und Gruppierungen geschaffen werden oder erhalten bleiben.

Für einen Dialog auf Augenhöhe

Bei bundes– oder landespolitischen Entscheidungen wird aktuell über die Köpfe der Fans hinweg entschieden. Ebenso besitzen sie bei Entscheidungen des DFB und der DFL kein ausreichendes Maß an Mitspracherecht. Wir werden uns für einen Dialog auf Augenhöhe unter Einbeziehung von Dachverbänden, Faninitiativen, Ultra-Gruppierungen und Fanprojekten/Fanbeauftragten einsetzen. Auf lokaler Ebene bietet sich die Möglichkeit, den lokalen Fan–Dachverband und einzelne Fangruppierungen einzubeziehen.

Keine Kollektivstrafen und Hilfspolizei!

Die Piratenpartei Sachsen erachtet Kollektivstrafen gegen komplette Fanszenen nicht als zielführend bei Verfehlungen einzelner Fans. Vielmehr sollte vermehrt auf Prävention und Einzeltäterermittlung gesetzt werden. (Teil–)Ausschlüsse oder Geldstrafen für gesamte Vereine und ihre Fans sind nicht zielführend und aus rechtsstaatlicher Perspektive nicht zu rechtfertigen.

Datei „Gewalttäter Sport“ abschaffen

Die Datei „Gewalttäter Sport“ wurde 1994 nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenministerien eingerichtet. Sinn der Datei ist es, Personen zentral zu erfassen, die im Rahmen von Fußballspielen durch Gewalt– oder Straftaten bereits auffällig geworden sind oder bei denen die Polizei davon ausgeht, dass sie auffällig werden könnten. Unter anderem sollen mit Ausreiseverboten und Meldeauflagen gegen erfasste Personen zukünftige Delikte verhindert werden. Die Bestimmungen, um in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst zu werden, sind nicht klar definiert, intransparent und erfolgen ohne richterlichen Beschluss. Es kann jede Person erfasst werden, die sich zur falschen Zeit am falschen Ort befindet. Eine schlichte Personalienaufnahme im Umfeld eines Fußballspiels kann für eine Aufnahme in die Datei bereits genügen.

Die Datei „Gewalttäter Sport“ muss abgeschafft werden. Die 13.032 (Stand: 9. März 2012) dort gespeicherten Personen sind nicht annähernd alle Gewalttäterinnen und Gewalttäter – die Datensammelwut der Polizei trifft seit geraumer Zeit viele Unschuldige. Solange diese Datei aber besteht, fordern wir Folgendes:

  • Überprüfung der Datei auf den Datenschutz: Wer wird wie gespeichert und haben auch Dritte Zugriff auf diese Datei? Warum werden Ticketwünsche durch den DFB mit der Begründung „Datei Gewalttäter Sport“ abgelehnt?
  • Automatische Löschung bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens.
  • Keine Speicherung aufgrund einer bloßen Personalienaufnahme.
  • Schriftliche Information der betroffenen Personen bei Speicherung mitsamt Informationen über Möglichkeiten, Widerspruch gegen die Speicherung einzulegen.
  • Eintragungsgründe überarbeiten und klarer definieren.
  • Keine Eintragungen in die Datei ohne unabhängigen, richterlichen Beschluss.

Keine willkürlichen Stadionverbote

Bei der Sicherheitskonferenz im Juli 2012 wurde beschlossen, die maximale Dauer von Stadionverboten von aktuell drei Jahren wieder auf zehn Jahre anzuheben. Die Piratenpartei Sachsen wird sich dafür einsetzen, die Dauer möglichst niedrig zu halten.

Bei Jugendlichen kann ein solch langer Ausschluss zu einer weiteren Radikalisierung führen, da für sie die Unterstützung ihres Vereins und die Sozialisation in der Fankurve und einzelnen Gruppierungen ein wichtiger Lebensinhalt sind. Sie reisen beispielsweise auch weiterhin zu Auswärtsspielen an und verfolgen das Spiel außerhalb des Stadions, sofern sie keine Meldeauflagen erhalten. Die integrative Arbeit der Fanprojekte in Bezug auf „unbequeme“ Jugendliche wird so torpediert. Hooligans und organisierte Gewalttäterinnen und Gewalttäter werden durch Stadionverbote hingegen nicht von der Begehung von Straftaten außerhalb des Stadiongeländes abgehalten, da diese nur als Hausverbot im Stadion und dem angrenzenden Gelände gültig sind. Hier muss zur Gewaltprävention die Arbeit der Fanprojekte und Fanbeauftragten unterstützt werden, um zu verhindern, dass erlebnisorientierte Jugendliche in die Hooliganszenen übergehen.

Zudem genügt aktuell eine Strafanzeige, um ein Stadionverbot auszusprechen. Dieses wird auch bei Einstellung des Verfahrens nicht automatisch zurückgenommen, da aktuell schon der Verdacht, dass jemand an einer Straftat beteiligt war oder in Zukunft eine begehen wird, genügt. Ein Stadionverbot bedeutet in der Regel einen Eintrag in die Datei „Gewalttäter Sport“. Dieser Eintrag hat weitreichende Konsequenzen wie Ausreiseverbote und eine Stigmatisierung als Gewalttäter, beispielsweise dadurch, dass jeder beliebige Polizeibeamte bei jeder Personenkontrolle oder Grenzkontrolle bei einer Aus– oder Einreise diesen Eintrag einsehen kann. Das alles, obwohl für ein Stadionverbot, welches eine privatrechtliche Ausübung des Hausrechts darstellt, weder ein strafrechtlich relevanter Tatbestand noch eine rechtsstaatliche Verurteilung zugrunde liegen muss. Deswegen muss das Verfahren zur Auferlegung eines bundesweiten Stadionverbotes fair und transparent gestaltet werden und anfechtbar sein. Die aktuelle Praxis ist zu willkürlich und hat zudem viel zu schnell viel zu weitreichende Folgen.

Keine Einschränkung der Freiheit der Person

Die Piratenpartei Sachsen lehnt die Praxis vieler Polizeibehörden, Fans ohne richterliche Anordnung mit sogenannten „Bereichsbetretungsverboten“ oder Ausreiseverboten zu belegen, sowie Bestrebungen, dies bundesweit zu ermöglichen, entschieden ab. Diese Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen ist für uns nicht hinnehmbar.

Keine Kostenübernahme der Polizeieinsätze im Fußballzusammenhang durch Fans oder Vereine

Die populistische Forderung nach Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung durch Vereine ist abzulehnen. Zudem wäre die logische Konsequenz, dass Polizeieinsätze auf anderen Großveranstaltungen oder Demonstrationen auch kostenpflichtig werden. Das wäre ein absurder Zustand, der nicht erstrebenswert und mit demokratischen Grundsätzen nicht zu vereinbaren ist.

Menschenwürdige Einlasskontrollen und geschultes Sicherheitspersonal

Bei den Einlasskontrollen zu den Stadien ist sicherzustellen, dass die Würde der Stadionbesucherinnen und –besucher gewahrt bleibt. Vollkörperkontrollen sehen wir als menschenunwürdige Maßnahme, die in keinem Verhältnis zu den zu verhindernden Ordnungswidrigkeiten steht, und lehnen diese entschieden ab. Begrüßenswert ist der Einsatz von Sicherheitspersonal des Gastvereins bei Auswärtsspielen am Gästeblock. Dieses verfügt über fundiertere Kenntnisse der Fanszene und kann so deeskalierend wirken.

Sportfans dürfen kein Experimentierfeld für Überwachungstechnik sein

Seit mehreren Jahren nimmt die Überwachung und Kriminalisierung von Fanszenen immer drastischere Züge an. Oftmals werden verschiedenste Formen der Überwachung und Verbote zuerst an Fußballfans ausprobiert, bevor diese dann auch an politischen Gruppen angewandt werden. Als Beispiele dafür können Drohneneinsätze und Stadtverbote gesehen werden, die anschließend auch bei politisch-aktiven Menschen angewendet wurden (beispielsweise die Stadtverbote um die Blockupy-Proteste 2012 in Frankfurt am Main oder Drohnen-Einsätze bei Fußballspielen von Dynamo Dresden). Wir halten diese Praktiken, die zum Teil einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellen, für nicht weiter hinnehmbar. Sportfans dürfen kein Experimentierfeld für Überwachungstechnik, Kriminalisierungsmethoden und Repressionen sein.

Für einen kontrollierten Gebrauch von Pyrotechnik in Sportstadien

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, den kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik durch Fans, dort wo es die lokalen Gegebenheiten zulassen, zu ermöglichen. Pyrotechnik ist für viele Fans fester Bestandteil der Fankultur und ein wichtiges Mittel ihren Emotionen Ausdruck zu verleihen. Die bisherigen Versuche, den Einsatz von Pyrotechnik zu unterbinden, sind gescheitert und haben nur zu einer immer stärker werdenden Überwachung und Gängelung der Fans geführt.

Derzeit wird Pyrotechnik heimlich ins Stadion geschafft und dort verdeckt – im Schutz der Masse – gezündet. Das hierdurch entstehende Verletzungsrisiko ließe sich bei kontrollierter Nutzung innerhalb extra dafür vorgesehener Zonen erheblich reduzieren. Dort, wo der Einsatz von Pyrotechnik durch Fans möglich ist, wie z.B. in Norwegen oder Österreich, wurden sehr positive Erfahrungen gesammelt. Im deutschen Eishockeysport konnten viele davon bestätigt werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der DFB und die DFL einen offenen Dialog mit Faninitiativen, Dachverbänden und Vereinen zur Legalisierung von Pyrotechnik aufnimmt und politisch Sorge dafür getragen wird, dass parallel die rechtlichen Voraussetzungen zur Ermöglichung dieser Maßnahmen geschaffen werden.

Förderung von Projekten und Vereinen

Wie im Programmpunkt „Europa in Sachsen“ bereits gefordert, müssen Förderungsmöglichkeiten entbürokratisiert werden. Sowohl die Information als auch die Unterstützung bei der Antragstellung helfen dabei, Hürden abzubauen, die neue innovative Projekte behindern könnten. Die Förderung von Vereinen sollte dabei ein nachhaltiges Arbeiten gewährleisten um kontinuierlich Hilfsangebote bereitstellen zu können, ohne dass diese an finanzielle Grenzen stoßen. Eine Beschränkung der finanziellen Förderung auf bestimmte Altersgruppe halten wir für nicht statthaft.

LSBTTIQ-Menschen in Sportvereinen

Im Bereich Sport fehlen LSBTTIQ-Menschen häufig die Zugänge zu Vereinen/Verbänden, da dort ähnliche Vorurteile existieren wie z. B. an Schulen. Homo- und Transphobie in diesem Bereich zwingen LSBTTIQ-Menschen dazu, Sportvereine zu verlassen. Wir fordern von den Dachverbänden des Sports die Erarbeitung einer LSBTTIQ-Gleichstellungscharta und eine stärkere Schulung der sozialen Kompetenz im Bereich LSBTTIQ in der Trainerausbildung. In vielen außerschulischen Einrichtungen erleben LSBTTIQ-Menschen Ausgrenzung und Diskriminierungen. Deshalb müssen Menschen, die in sozialen Berufen und mit heranwachsenden Menschen arbeiten, sowohl in der Aus- als auch in der Weiterbildung dringend Schulungen zum AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und zur sozialen Kompetenz im Umgang mit LSBTTIQ-Menschen erfahren.

Bürgerrechte und Direkte Demokratie

eGovernment

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für den Ausbau und die Verbreitung von eGovernment-Lösungen zu Gunsten einer einfachen Verwaltung ein. Dabei hat eine ausreichende Schulung des Personal zu erfolgen. Bevorzugt sind OpenSource Lösungen mit in die Planungen einzubeziehen.

Freier Zugang zu staatlichen Parks

Die dem Freistaat zugehörigen Parkanlagen sind staatliche Kultureinrichtungen und damit Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Piratenpartei Sachsen fordert freie und unentgeltliche Zugänglichkeit zu jeder dieser Anlagen, wir betrachten sie als öffentlichen Raum und grüne Infrastruktur. Eintrittsgebühren für Parkspaziergänge lehnen wir ab, für zusätzlichen Finanzierungsbedarf sollen gemeinschaftliche Lösungen gefunden werden.

Bürgermeister und Bürgermeisterin per Zustimmungswahl

Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin einer Stadt oder Gemeinde ist ihr oberster Repräsentant und hat die Aufgabe, zu integrieren und die gesamte Bürgerschaft politisch zu vertreten. Bei der „Wahl per Zustimmung“ erreichen konsensorientierte Kandidierende stets bessere Ergebnisse. Die sächsischen Piratenpartei Sachsen fordert daher, die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen im Freistaat Sachsen zukünftig ausschließlich per Zustimmungswahl zu wählen. Hierzu soll Art 48 I und 2 der Sächsischen Gemeindeordnung geändert werden. Bei dieser Wahlmethode kann für beliebig viele Kandidierende gestimmt werden. Wählbar sind weiterhin alle Kandidierenden, welche die dafür notwendigen Grundvoraussetzungen erfüllen. Gewählt ist der oder die Kandidierende mit den meisten Stimmen, eine aufwändige Stichwahl entfällt.

Mehr Demokratie in die Sächsische Gemeindeordnung

Um eine Demokratisierung der Sächsischen Gemeindeordnung zu erreichen und mehr Bürgerbeteiligung zu erreichen strebt die Piratenpartei Sachsen folgende Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung an:

  • Sitzungen von Ausschüssen sollen in aller Regel öffentlich sein und nur unter öffentlicher Angabe stichhaltiger Gründe nicht-öffentliche Teile enthalten.
  • Stärkung direktdemokratischer Elemente (Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid) insbesondere durch Senkung der Hürden
  • Fraktionsbildung ab höchstens 3 Räten ermöglichen
  • Stärkung der Rechte von Ortschafts- und Ortsbeiräten
  • Ermöglichung der dezentralen Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Bürgerbegehren und Wahlvorschläge
  • Verlängerung der Einladungsfristen für Einwohnerversammlungen
  • Vermögensveräußerungen sollen auch zu sozialen und kulturellen Zwecken mit Nachlässen erfolgen können
  • Antragsrecht für alle Fraktionen
  • Streichung des Kostendeckungsvorschlages zur Durchführung von Bürgerbegehren

Bürgerhaushalt im Land Sachsen

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für die Ein- und Durchführung von dauerhaften Bürgerhaushalten ein. Ein Bürgerhaushalt ermöglicht eine Mitarbeit der Bürger und Bürgerinnen am Haushaltsplan und damit auch ein Mitbestimmen über die Verwendung von Landesfinanzmitteln. Der Bürgerhaushalt soll als dauerhaftes, regelmäßig wiederkehrendes Verfahren angelegt werden. Beispiele wie der Stuttgarter Bürgerhaushalt zeigen, dass ein nur auf Vorschläge zielendes Verfahren den Ansprüchen eines richtigen Bürgerhaushaltes nicht genügt. Statt der Erstellung eines wilden Wunschzettels, der nicht weiter beachtet werden muss, sollen die Bürger und Bürgerinnen über die Verwendung von einem vorbestimmten Teil der Finanzen mitbestimmen. Der Landtag hat das letzte Wort und muss die Vorschläge bzw. Prioritäten auf Gültigkeit und Umsetzbarkeit prüfen und bewerten, ist dann aber an die Umsetzung gebunden und ist immer gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen rechenschaftspflichtig.

Gründung und Einführung eines Jugendparlaments im Land Sachsen

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für die Gründung und Einführung eines Jugendparlaments im Land Sachsen ein. Ein Jugendparlament ist Anlaufstelle und politisches Forum für Jugendliche im Land Sachsen. Es vertritt überparteilich die Interessen der Jugend gegenüber dem Landtag und berät den Landtag in Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen. Das Jugendparlament versucht politisches Interesse und Engagement bei Jugendlichen zu wecken und zu fördern sowie durch gezielte Projekte bzw. die Förderung von entsprechenden Konzepten, eine Optimierung der Situation im Land Sachsen zu erreichen. Es nutzt dazu sowohl die organisatorische Infrastruktur der Landesverwaltung, als auch die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit, um auf Probleme und Interessen der Jugendlichen aufmerksam zu machen, Lösungsvorschläge einzubringen oder selbst Impulse zu setzen.

Gleiche Pflichten bedeutet auch gleiche Rechte

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass im Landtag die verbliebenen 28 Gesetze an die verfassungs- und europarechtlich gebotene Gleichbehandlung angepasst werden. Seit es 2001 die Eingetragene Lebenspartnerschaft (ELP) gibt, versäumt es der Sächsische Landtag, gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Rechte einzuräumen wie verheirateten heterosexuellen Paaren. Gleiche Pflichten bedeutet auch gleiche Rechte. Die Piratenpartei Sachsen schließt sich daher z.B. der Initiative 2=2 an.

Gleichstellung in die Verfassung

Wir setzen uns dafür ein, dass der Artikel 18, Absatz 3 der sächsischen Verfassung um das Merkmal "seuxelle Identität" erweitert wird. Ebenso muss der Artikel 22 ("Schutz von Ehe und Familie") grundlegend überarbeitet werden, um den gesellschaftlichen Gegebenheiten von Regenbogenfamilien gerecht zu werden.

Recht auf gemeinsame Adoption

Wir setzen uns für Bundesratsinitiativen ein, welche ein gemeinsames Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare beinhalten. Ebenso unterstützen wir das kleine Sorgerecht, wenn mehr als zwei Eltern für das Kind verantwortlich sind. Eine Umstellung auf geschlechtsneutrale Adoptionspapiere sehen wir als selbstverständlich an.

Netzpolitik und Medien

Digitale Gesellschaft – Depublizieren wieder abschaffen

Die Piratenpartei Sachsen spricht sich gegen das sogenannte „Depublizieren“ von Internetinhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Unter Verwendung von Gebührengeldern produzierte Inhalte müssen den Gebührenzahlenden zeitlich unbegrenzt im Internet zur Verfügung gestellt werden können. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich daher dafür ein, dass der entsprechende Passus aus dem Rundfunkstaatsvertrag wieder gestrichen wird und wird keinem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen, in dem dieser Passus immer noch enthalten ist.

Breitbandausbau

Wir sehen das Internet als einen ebenso wichtigen Teil unserer Infrastruktur wie etwa Wasser- und Stromversorgung. Aus diesem Grund muss beim Festnetzanschluss auf Technologien gebaut werden können, welche eine gleichberechtigte Grundlage für den Zugang zu dem Medium Internet bieten. Die Piratenpartei Sachsen fordert für alle Haushalte die Möglichkeit der Breitband-Internetversorgung über das Festnetz, den Kabelanschluss oder Richtfunk, ohne Drosselung, anstatt der Fokussierung auf Mobilfunktechnologien in derzeit unterversorgten Gebieten, wie es mit dem LTE-Ausbau gelebte Praxis darstellt. Letztere bieten keine vergleichbare Leistung und Sicherheit, bedingt durch Volumenbegrenzungen, Empfangsschwierigkeiten und Funkzellenbelegung sowie mögliche, verdachtsunabhängige Überwachungsmaßnahmen.

Hintergrund: Weder sind diese Anschlüsse technisch geeignet, noch kann durch die existierenden vertraglichen Regelungen von einem gleichwertigen Ersatz gesprochen werden. Gängige Geschwindigkeitsdrosselungen bei Überschreitung eines gewissen Datenvolumens und das Sperren von ausgewählten Internetprotokollen stehen dem im Weg und stellen eine Wettbewerbsverzerrung dar. Dies lehnt die Piratenpartei Sachsen entschieden ab. Der Überwachung sowie dem Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen durch Funkzellenabfrage wird mit LTE weiter Tür und Tor geöffnet.

Der Kreis Vogtland und Mittelsachsen zeigen, dass durch Förderung und Mitwirkung von politischer Seite, der Netzausbau in die richtigen Bahnen gelenkt werden kann. Dies stellen wir uns für ganz Sachsen vor.

Bauen und Verkehr

Präambel

Die Art, wie wir leben, wohnen und uns fortbewegen, hat sich in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten stark gewandelt und wird sich auch in den kommenden Jahren weiter verändern. Fortschreitende Urbanisierung, der demografische Wandel und die Veränderungen unseres Klimas sind die treibenden Faktoren dieser Entwicklungen. Die aktive Gestaltung unserer Lebensräume und unserer Mobilität muss nicht nur uns sondern auch den kommenden Generationen Lebensqualität sichern. Unsere Politik orientiert sich deshalb an sechs grundlegenden Aspekten:

  • Konsequente Ressourcenschonung
  • Das Recht auf und die Möglichkeit zur Teilhabe
  • Technische, organisatorische und finanzielle Barrierefreiheit
  • Transparenz in Arbeits- und Entscheidungsprozesse der öffentlichen Hand
  • Belassen sämtlicher Infrastrukturen zur Deckung grundlegender Bedarfe in öffentlicher Hand
  • Grenzüberschreitende Kooperationen bei Planung und Durchführung von Bau- und Infrastrukturvorhaben

Verkehr

Stärkung des Schienenverkehrs

Sachsen ist seit der Einstellung der ICE-Verbindungen von und nach Dresden vom Fernverkehrsnetz der DB weitgehend abgeschnitten. Grenzüberschreitender Verkehr nach Polen und Tschechien wird nur in unzureichendem Maße angeboten. Wir setzen uns für eine bessere Anbindung der sächsischen Mittel- und Oberzentren an den Hochgeschwindigkeitsverkehr ein. Wir fordern einen Ausbau der Zugverbindungen in die grenznahen Regionen und in die Nachbarländer Polen und Tschechien. Die Bahnstrecke Dresden-Hof muss schnellstmöglich vollständig elektrifiziert werden. Darüber hinaus wollen wir auf eine noch stärkere Verzahnung von Regional- und Stadtverkehr hinwirken, wie sie in Zwickau erfolgreich umgesetzt wird. Bestehende Bahnstrecken sollen erhalten und nötigenfalls ausgebaut werden. Stillgelegte Strecken sollen nach Möglichkeit reaktiviert werden, um eine möglichst flächige Netzabdeckung zu gewährleisten.

Güterverkehr auf die Schiene

Wir setzen uns für eine weitgehende Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ein, um Autobahnen und Landstraßen zu entlasten. Insbesondere Transitverkehr über die Autobahn A4 in Richtung Polen und A17 in Richtung Tschechien können effizienter und umweltschonender über Schienenverkehrswege geleitet werden. Das entlastet Anwohnende, senkt die Kosten für Instandhaltung von Straßen und entspannt die unhaltbare Situation auf Rasthöfen und Parkplätzen entlang stark frequentierter Transitstrecken. Um Güter effizient und bedarfsgerecht auf der Schiene transportieren zu können, sind dezidierte Gütertrassen notwendig. Die derzeitige Praxis, dem Personenverkehr Vorrang vor Güterverkehr zu geben, sorgt für lange Transportzeiten und unflexible Transportwege. Vor allem die Strecken, die geeignet sind, Transitverkehr von den Autobahnen abzuziehen, müssen schnellstmöglich um Gleise erweitert werden, die alleinig dem Güterverkehr vorbehalten sind. Kombinierte Verkehre wie die „Rollende Landstraße“ sind explizit zu fördern. Wir setzen uns für eine stärkere Verteilung des schienengebundenen Güterverkehrs auch in die Regionen abseits der Zentren Leipzig, Dresden und Chemnitz ein. Für die Feinverteilung des schienengebundenen Güterverkehrs ist es erforderlich, auch auf den Regionalstrecken Fahrplantrassen für den Güterverkehr im längerfristigen Bedarfsfall zu schaffen.

Förderung des ÖPNV

Wir setzen uns für einen stärkeren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in Sachsen ein. Die innerstädtischen Angebote sollen bedarfsgerecht erweitert und mit den Angeboten der umliegenden Regionen abgestimmt werden. Die Regionen benötigen ein dichteres ÖPNV-Netz mit attraktiven Takten. Strukturschwache Regionen müssen, wenn eine reguläre Versorgung mit taktbasiertem ÖPNV nicht möglich ist, mit alternativen Verkehrskonzepten an die Mittel- und Oberzentren angebunden werden. Solche alternativen Konzepte können Bürgerbusinitiativen oder Anruflinientaxis sein. Wir fordern eine stärkere Verzahnung verschiedener Verkehrsträger (Intermodalität). Dies kann beispielsweise durch mehr Park&Ride-Angebote, durch eine Ausweitung von Car Sharing-Angeboten und durch die Vereinfachung des Fahrradtransports im öffentlichen Personennahverkehr realisiert werden.

Pilotprojekte für fahrscheinlosen ÖPNV

Der fahrscheinlose ÖPNV ist eine innovative Methode zur nachhaltigen Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Auf diese Weise kann der motorisierte Individualverkehr mittelfristig spürbar reduziert werden, was langfristig nicht nur die Schonung der Umwelt durch weniger Emissionen sondern auch die teilweise Einsparung von Verkehrs- und Parkflächen zur Folge hat. Darüber hinaus bietet der fahrscheinlose ÖPNV die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe auch einkommensschwacher Personen und kann durch die Anbindung weniger frequentierter Gebiete für eine Wiederbelebung städtischer Brachlandschaften sorgen. Für die Durchführung und die Finanzierung eines fahrscheinlosen ÖPNV gibt es verschiedene Modelle. Wir setzen uns dafür ein, an einem oder zwei Pilotprojekten die Umsetzung des fahrscheinlosen ÖPNV großflächig und wissenschaftlich begleitet zu testen mit dem Ziel, die Umsetzbarkeit in Sachsen zu erproben.

Förderung des Fahrradverkehrs

Der Fahrradverkehr ist eine umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Verkehr und muss entsprechend gefördert werden. Das Radwegenetz muss flächendeckend, vor allem aber in den Städten, ausgebaut werden. Begleitende Infrastruktur wie bewachte Fahrradabstellräume an Verkehrsknotenpunkten und in Anliegendenstraßen, fahrradspezifische Ampelschaltungen und Fahrradtunnel steigern die Attraktivität des Radverkehrs zudem. Ein erfolgreiches Beispiel für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs und dessen Erfolg ist die westfälische Stadt Münster.

Entflechtung des sächsischen Tarifdschungels

Darüber hinaus fordern wir eine radikale Vereinfachung der Tarifstruktur im sächsischen Personenverkehr und einen einheitlichen Verkehrsverbund nach dem Vorbild des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Im Freistaat Sachsen existieren fünf verschiedene Verkehrsverbünde mit unterschiedlichen Tarifmodellen; hinzu kommt der Tarif der Deutschen Bahn. Die Preisgestaltung, gerade bei Fahrten über Verbundgrenzen hinweg, ist nur schwer nachvollziehbar. Gerade Gelegenheitsnutzende werden von diesem Tarifdschungel abgeschreckt. Für eine höhere Attraktivität des öffentlichen Verkehrs muss auch das Tarifmodell einfach und schnell erfassbar sein.

In drei der fünf Verkehrsverbünde in Sachsen wird das Sachsenticket der Deutschen Bahn als Fahrschein für Busse, Straßenbahnen und Fähren anerkannt. Beim VVO und MDV gilt dies nicht. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass das Sachsenticket in ganz Sachsen auch für Busse, Straßenbahnen und Fähren gilt.

Wettbewerb und Transparenz bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen

Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Verkehrsdienstleistungen müssen transparent gestaltet werden. Für die Öffentlichkeit muss nachvollziehbar sein, wer öffentliche Aufträge aus welchem Grund erteilt bekommt oder abgelehnt wird. Weiterhin fordern wir echten Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietenden von Verkehrsdienstleistungen. Gerade im Bereich des Schienenverkehrs bedeutet dies eine möglichst weitgehende Entflechtung des Betriebs der DB (im Regional- und Fernverkehr) von der DB Netz AG. Um den Wettbewerb im öffentlichen Personenverkehr weiter zu fördern, regen wir die Bildung eines landeseigenen Pools von Fahrzeugen an, die den jeweiligen Betreibenden für die Laufzeit des Verkehrsvertrags zur Verfügung gestellt werden. Dieses Modell wird in Niedersachsen durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbh (LNVG) erfolgreich umgesetzt.

Intelligente Verkehrsführungssysteme und Straßeninformationsdatenbank

Wir fordern die flächendeckende Einführung von Telematiklösungen auf sächsischen Straßen. Telematiklösungen helfen die Effizienz vorhandener Infrastruktur zu erhöhen und Staus zu vermeiden, zu verkürzen oder zu umgehen. Sie können somit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Umweltbelastungen durch Staus beitragen. Verkehrsflussabhängige Geschwindigkeitsregelung und Umleitungsempfehlungen auf Basis von Verkehrsbeobachtungen in Echtzeit helfen Staus zu vermeiden oder zu umgehen. Bedarfsgesteuerte Ampelschaltungen, gerade in Zeiten geringen Verkehrsaufkommens, verringern Standzeiten.

Weiterführend können Verkehrstelematikanwendungen auch für eine bessere Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger eingesetzt werden, indem sie helfen, den Übergang von einem Verkehrsmittel zu einem anderen schnell und komfortabel zu gestalten. In vielen Städten und Gemeinden stehen Informationen über den Zustand von Straßen zur Verfügung. Wir setzen uns dafür ein, diese Information zentral zusammenzustellen, damit Nutzende der Infrastruktur diese schnell und einfach abrufen können. Ein bundeseinheitliches Datenaustauschformat besteht bereits, so dass eine Integration in Navigations- und Telematiksysteme mit Bestehen der Datenbank schnellstmöglich realisiert werden kann.

Keine Umweltzonen

Wir lehnen Umweltzonen in der aktuell umgesetzten Form ab. Das Ziel der Feinstaubreduzierung wird durch die Umweltplaketten nicht erreicht. Die Einstufung von Fahrzeugen orientiert sich nicht am realen Feinstaubausstoß des Motors. Außerdem erzeugen Umweltzonen Ausweichverkehre durch Fahrzeuge, die die Zonen nicht befahren dürfen. Langfristige Messungen in Städten mit Umweltzonen haben zudem keinen messbaren Effekt auf die Feinstaubemissionen belegen können. Es handelt sich bei der Umweltplakette um eine wirkungslose Maßnahme, die aber gerade für die Haltende alter Fahrzeuge reale wirtschaftliche Einbußen mit sich bringt.

Förderung alternativer Antriebskonzepte

Verbrennungsmotoren auf Basis fossiler Brennstoffe haben langfristig keine Perspektive. Alternative Antriebskonzepte wie Elektromobilität oder Brennstoffzellenantriebe müssen gefördert werden. Wir setzen uns für die gezielte Förderung von Forschungsvorhaben und Pilotprojekten zur Förderung innovativer Antriebstechnologien ein. Dies kann durch die Bereitstellung von Geldern zur Forschung und durch die Förderung notwendiger Infrastruktur (beispielsweise Induktionsladestationen für Elektrofahrzeuge) geschehen.

Vision Zero

Wir verfolgen das Ziel der „Vision Zero“. Verkehrswege sollen so gestaltet werden, dass auch durch Fehler von Verkehrsteilnehmenden möglichst keine tödlichen Unfälle mehr passieren. Auch die Zahl schwerer Verletzungen soll möglichst weit reduziert werden. „Vision Zero“ findet seit Jahrzehnten erfolgreich Anwendung in Skandinavien. Das Konzept beinhaltet bauliche Maßnahmen an Verkehrswegen, aber auch zeitgemäße Verkehrskonzepte wie Kreisverkehre und die gemeinsame und weitgehend beschilderungsfreie Nutzung von Verkehrswegen durch Personen, die sich zu Fuß, mit dem Fahrrad und dem Auto bewegen („Shared Space“) beispielsweise in Wohngebieten ohne Durchgangsverkehr.

Verkehrslärmemissionen

Lärm kann dauerhaft gesundheitliche Schäden hervorrufen. Wir setzen uns deshalb für die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrslärm ein. Dazu gehört eine flächendeckende Erfassung tatsächlicher Lärmpegel. Diese Daten müssen öffentlich zugänglich und für alle einsehbar sein. Wir fordern realistische Messung von Lärmpegeln (Beurteilungspegel). Die Infrastrukturbetreiber sind dazu anzuhalten, effektive Lärmminderungsmaßnahmen zu installieren und die Anwohnenden beim Lärmschutz zu unterstützen. Diese bereits beim Bau oder Ausbau von Flughäfen gängige Praxis ist auch auf andere Verkehrsträger auszuweiten. Der sogenannte Schienenbonus ist bei der Beurteilung der Lärmbelastung von Anwohnenden nicht zu berücksichtigen.

Keine Public-Private-Partnership-Projekte

Wir sprechen uns klar gegen so genannte Public-Private-Partnership-Projekte aus. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass solche Projekte intransparent und für Dritte absolut unnachvollziehbar abgewickelt werden. Sie sind, wie auch der Bundesrechnungshof festgestellt hat, nicht günstiger für die öffentliche Hand als eine eigene Umsetzung. Weiterhin hat das Beispiel der Autobahn A1 gezeigt, dass sich die aus Unternehmersicht kosteneffizienteste Abwicklung von Großbaustellen während des laufenden Verkehrs äußerst negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Infrastrukturen gehören in die öffentliche Hand. Erlöse aus dem Betrieb öffentlicher Infrastrukturen sollen dem Erhalt derselben zukommen und nicht als Gewinn in Unternehmenskassen abgeführt werden.

Bau, Verkehr und Landesentwicklung

Die PIRATEN Sachsen sehen im Bereich Bau, Verkehr und Landesentwicklung eine Zukunftschance in der Verwirklichung einer Magnetschwebebahn von Sachsen bis nach Prag. Diese könnte die Reise von Dresden nach Prag schneller und dabei leiser und energieeffizienter machen. Damit wollen wir den grenzüberschreitenden Verkehr fördern.

Bauen & Wohnen

Mietspiegel und Mietpreisbremse

In den Ballungszentren Dresden und Leipzig sind die Mieten in den zurückliegenden Jahren stark gestiegen. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in den Großstädten wird eine solche Entwicklung auch in Zukunft wahrscheinlich machen. Damit das Wohnen im städtischen Raum auch künftig bezahlbar bleibt, fordern wir eine Senkung der Kappungsgrenze bei der Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete auf maximal 15% in vier Jahren. Auch nach Sanierungen dürfen Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 20% übersteigen. Um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, setzen wir uns für die Einführung eines sachsenweiten flächendeckenden Mietspiegels ein, der kostenfrei sowohl von Vermietern als auch Wohnungssuchenden genutzt werden kann.

Barrierefreie Wohnungen

Die Vorgaben über barrierefreies Bauen in der Sächsischen Bauordnung sehen wir im öffentlichen Bereich als unzureichend erfüllt und im Bereich der Neubauten oft nur als Option und nicht als feste Bedingung. Aus diesem Grund setzen wir uns für einen weiteren Ausbau von barrierefreien Wohnungen ein, um mehr Menschen in Sachsen ein Leben mit geringen Hürden bieten zu können. Diese Barrierefreiheit muss sowohl für Neubauten im öffentlichen und privaten Raum gewährleistet werden, als auch für bereits bestehende Wohnhäuser. Hierbei sollen ebenso familienfreundliche barrierefreie Wohnungen geschaffen werden. Um dies ermöglichen zu können, ist eine erhöhte landesweite Investition nötig.

Energetische Sanierung

In Zeiten knapper werdender Rohstoffe ist ein sparsamer Umgang mit natürlichen Ressourcen geboten. Aus diesem Grund setzen wir uns für konsequente energetische Sanierung von Bestandsbauten ein, die sowohl Maßnahmen zur Erhöhung der Energieausbeute als auch Mittel zur Reduzierung des Energiebedarfs umfasst. Welche Methode energetischer Sanierung sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Diese Prüfung muss unabhängig von Auftragsvergaben stattfinden und Mindestqualitätsstandards erfüllen. Da eine solche Unabhängigkeit und Qualität derzeit nicht oder nur punktuell gewährleistet werden kann, ist das Land Sachsen gehalten, eine Beratungsstelle für Hausbesitzende einzurichten, in denen über sinnvolle Maßnahmen zur Sanierung von Immobilien beraten wird. Energetische Sanierung ist durch Landesmittel, beispielsweise über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu fördern.

Stadt- und Regionalplanung

Wohnverdichtung und Mischbebauung in Städten und Gemeinden

Eine weitergehende Zersiedelung der Landschaft und die damit einhergehende Versiegelung von Flächen durch immer mehr Neubaugebiete sind zu vermeiden. Wir fordern, dass vorrangig Innenstädte und Dorfkerne mit Wohnbebauung verdichtet und damit wiederbelebt werden. Weiterhin setzen wir uns für eine konsequente Mischbebauung in Innenstädten und Dorfkernen ein, die es ermöglicht, regelmäßige Bedarfe auf möglichst kurzem Wege zu decken. Mit einer solchen Konzentrierung lässt sich das Aufkommen motorisierten Verkehrs nachhaltig senken und ein eng getaktetes ÖPNV-Netz effizient betreiben.

Langfristige Regionalplanung über Zuständigkeitsgrenzen hinweg

Raumordnungsverfahren und die Planung von Infrastrukturen dürfen nicht an bestehenden Gebietsgrenzen enden. Wir fordern konsequente Kooperationen zwischen den zuständigen Verwaltungen auf allen Gliederungsebenen über geografische Zuständigkeitsgrenzen hinweg. Diese Kooperation erstreckt sich auch auf die europäischen Nachbarn Tschechien und Polen.

Mehr Kunst am Bau

Klarheit schon bei der Planung

Architekten und Architektinnen sowie Auftraggebende sollten bereits bei der Planung öffentlicher Bauprojekte darüber nachdenken, was mit Sichtbetonflächen am Bau passieren solle. Wir fordern die kostenlose Freigabe von Flächen für kreative Kunstprojekte. Vorbild für die Piratenpartei Sachsen ist die lange Dresdner Tradition von Wandbildern und Kunst am Bau, beispielsweise die gestalteten Hausgiebel in der Friedrichstadt und die „Produktionsgenossenschaft Kunst am Bau“ zu DDR-Zeiten, der namhafte Bildhauer und Grafiker wie Vinzenz Wanitschke oder Friedrich Kracht angehörten.

Mehr legale Graffitiwände

Die Piratenpartei Sachsen fordert, dass zusätzliche Wände von öffentlichen Gebäuden oder eigens dafür errichtete Wände im Land Sachsen für Graffiti freigegeben werden. Eine kluge Verwaltung sollte versuchen, kreatives Potential zu binden und damit die Graffitikunst, anstatt sie zu kriminalisieren, hin zu einer anerkannten, bereichernden und legalen Kulturform weiterzuentwickeln.

Umwelt und Energie

Ablehnung von CCS

Die Piratenpartei Sachsen lehnt die Errichtung von unterirdischen Kohlenstoffdioxidspeichern CCS (Carbon Dioxide Capture and Storage) ab. Diese Technologie ist gefährlich und läuft unserem Bild einer lebenswerten Umwelt und unserem Grundsatz der Nachhaltigkeit zuwider.

Grenzübergreifender Hochwasserschutz

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass der Freistaat kontinuierlich und öffentlich in einen Dialog mit allen Nachbarländern tritt, um den Hochwasserschutz zu verbessern, und somit seiner Verantwortung für grenzüberschreitende Gewässer gerecht zu werden. Ziel des Dialoges soll es sein, die Hochwasserprävention dort anzusetzen, wo die Eingriffe in Rechte der Betroffenen und die Umwelt am schonendsten und ökonomisch sinnvollsten sind.

Schaffung von Flutflächen

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, landwirtschaftlichen Betrieben, die Flächen zur Überflutung bzw. Hochwasserpolder bereitstellen, nicht nur erlittene Ertragsverluste zu ersetzen sondern zusätzliche Anreize zur Unterstützung des Hochwasserschutzes zu schaffen.

Tierschutz

Präambel

Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Tierhaltung ein. Wir unterstützen eine verantwortungsbewusste und ressourcenschonende Landwirtschaft, die gesunde Produkte hervorbringt und Landwirtschaftbetreibenden ein faires Einkommen verschafft.

Verbandsklagerecht

Wir befürworten die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, fehlt in Sachsen ein entsprechendes Gesetz.

Tierschutz in der Tierhaltung

Haltungsbedingungen

Der Platz in Ställen muss ausreichend sein, um ein artgerechtes Verhalten der Tiere zu ermöglichen und ihrem natürlichen Bewegungsdrang entgegen kommen. Die Haltungsform muss zuträgliche natürliche Sozialkontakte – beispielsweise zwischen Artgenossen – ermöglichen und ausreichend Ruhemöglichkeiten bieten. Dauerlärm und andere starke Beeinträchtigungen der Psyche der Tiere sind zu vermeiden. Den Tieren muss ausreichend Zugang zu frischer Luft und Tageslicht ermöglicht werden. Handlungsweisen welche dazu führen das große Teile der Tierbestände geschlechterspezifisch oder aus anderen Gründen vorzeitig getötet werden sind nicht zulässig. Die Haltungsform von Tieren muss – sofern Arbeits- und Tierschutzrichtlinien dem nicht entgegenstehen – so gestaltet sein, dass keine Amputationen von Körperteilen notwendig werden. Maßnahmen wie Schnäbel kürzen oder Schwänze abschneiden, die bei zu enger Haltung eingesetzt werden, sind zu verbieten.

Transporte

Tiertransporte sind auf eine Höchstdauer von vier Stunden und 200km Strecke zu begrenzen. Tiertransporte von Staaten außerhalb des EU-Raumes in die Europäische Union sind zu unterlassen. Dies geschieht, um die Haltungsbedingungen durchzusetzen, die beschlossen wurden. Für Geflügeltransporte müssen dieselben Grenzwerte eingehalten werden. Die effektive Kontrolle von Tiertransporten ist zu gewährleisten und deren Zuwiderhandlung mit wirkungsvollen Sanktionen (wie z.B. ein unverzügliches Verbot weiterer Tiertransporte für Transportunternehmen) zu versehen. Die vorherrschenden Beladungsdichten müssen drastisch reduziert werden. Die Ausstattung der Transportfahrzeuge für „Schlachttiere“ muss den Bedürfnissen der Tiere besser entsprechen. Verladungen müssen möglichst stressfrei und ohne Anwendung von physischer Gewalt erfolgen. Für kranke und trächtige Tiere soll ein striktes Transportverbot erlassen werden. Ebenso fordern wir eine ersatzlose Streichung der noch vorhandenen Export-Subventionen für Lebendtiere. Bei Be- und Entladung muss ein Amtsveterinär oder eine Amtsveterinärin anwesend sein zur Überwachung ob gravierende Verletzungen bei den Tieren ersichtlich sind und ob Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen.

Eingriffe an Tieren

Alle Eingriffe an Tieren müssen schmerzfrei erfolgen.

Offenlegung von Antibiotika-Einsatz in der Tierproduktion

Wir fordern, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden muss und allen Verbrauchenden diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung steht. Darüber hinaus fordern wir, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte – oder darunter – auch abgebaut sind. Um die Einhaltung der geforderten Maßstäbe zu gewährleisten, fordern wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Speicherung der Ergebnisse an zentraler Stelle.

Tierschutz in der Schule

Wir befürworten eine schulische Ausbildung, welche die Schüler und Schülerinnen befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Der Tierschutz ist ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung und deshalb besonders förderungswürdig.

Keine Enteignung für Braunkohletagebau

Die Piratenpartei Sachsen lehnt die Enteignung selbstgenutzten Wohneigentums sowie der zugehörigen Grundstücke zum Zwecke des Braunkohlebergbaus ab. Die Enteignung von Wohneigentum ist selbst schon aus sozialen Gesichtspunkten hochproblematisch, eine Enteignung zu Zwecken, die weder ökologisch noch ökonomisch dem Gemeinwohl dienen, ist daher umso vehementer abzulehnen.

Verbraucherschutz

Transparenz im Gesundheitswesen

Im Sinne der Informationsfreiheit sollen Informationen über die Qualität von Leistungen und Einrichtungen, die bei der Behandlung von Patienten und Patientinnen erhoben werden, ein öffentliches und für alle frei zugängliches Gut sein, sofern sie keinen Personenbezug aufweisen.

Die Förderung selbstbestimmter Verbrauchender durch Transparenz, Information und Bildung

Verbraucherbildung von Kindern & Jugendlichen

Die Piratenpartei Sachsen will, dass Verbrauchendenbildungsangebote in der Nachmittagsbetreuung von Ganztagsschulen und in der offenen Jugendarbeit, zum Beispiel in Umwelt-AGs oder Schülerfirmen, eingerichtet werden.

Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes

Die Piratenpartei Sachsen fordert eine Initiative des Freistaats Sachsen im Bundesrat für eine umfassende Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes. Dabei sollen die Ergebnisse der mit Steuergeldern finanzierten Lebensmittelkontrollen transparent gemacht werden. Der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes soll auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Behörden sollen verpflichtet werden, die Öffentlichkeit aktiv und obligatorisch unter Namensnennung über Verstöße zu unterrichten.

Verbrauchendenbildung allgemein

Eine koordinierte Bund-Länder-Initiative zur Förderung soll die selbstbestimmten Verbrauchenden durch Transparenz, Information und Bildung fördern. Zu den Kernaufgaben der Initiative gehören die bundesländerübergreifende Koordination der Verbrauchendenbildung und die Formulierung bundesländerübergreifender Mindeststandards für die Verbrauchendenbildung.

Kollektive Rechtsdurchsetzung stärken durch Einführung des Verbandsklagerechts im Verbraucherbereich

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine Initiative des Freistaates Sachsen im Bundesrat ein, die das Verbandsklagerecht für anerkannte Stellen auf den Bereich des Verbraucherschutzes erweitert. Das Klagerecht soll eine Musterfeststellungsklage durch Verbraucheverbände ermöglichen, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbrauchenden zu klären.

Medikamenteneinsatz in der Tierproduktion

Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlich Erzeugende gezwungen, immer mehr Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von Medikamenten in der Tierproduktion. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer stärkeren Einsatz von Antibiotika, den zu geringen Haltungsflächen und hygienischen Umstände bei der Unterbringung der Tiere multiresistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden.

Wir setzten uns dafür ein, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden muss und allen diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung stehen muss. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte auch abgebaut sind.

Des Weiteren ist die prophylaktische Medikamentengabe zu verbieten, wenn sie nur dadurch notwendig wird, durch falsche Haltung entstandene Krankheiten oder Schäden zu verhindern oder zu reduzieren oder nur dazu dient die wirtschaftliche Leistung der Tiere weiter anzuheben. Stattdessen sollen nur tatsächlich erkrankte Tiere gemäß dem Grad ihrer Erkrankung nach einem fachkundigen tierärztlichen Urteil behandelt werden und die prophylaktische Gabe von Medikamenten soll nur bei begründeten Fällen, die der Abwendung größerer Schäden dient, erfolgen. Zu diesem Zweck befürworten wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Veröffentlichung der Ergebnisse an zentraler Stelle.

Klares Nein zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung

Die Piratenpartei Sachsen erteilt jeglichen Bestrebungen, die Wasserversorgung zu privatisieren oder eine Marktöffnung in diesem Bereich herbeizuführen, eine klare Absage.

Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2010 den Zugang zu sauberem Wasser zum Menschenrecht erklärt. Jeder Bürger und jede Bürgerin muss Zugang zu bezahlbarem, sauberem Trinkwasser haben. In den meisten deutschen Städten ist die Versorgung seit vielen Jahren in öffentlicher Hand. Dieses System hat sich bewährt, während Beispiele aus verschiedenen europäischen Städten zeigen, dass die von Befürwortenden der Privatisierung vorgeschobenen Vorteile nicht eintreffen. Nach der Privatisierung kamen drastische Preiserhöhungen auf die Bürger und Bürgerinnen zu und auf Investitionen in das Wassernetz wurde verzichtet.

Die Privatisierung nutzt lediglich den Konzernen, die den Zuschlag erhalten haben und geht auf Kosten der Bürger und Bürgerinnen. Die Piratenpartei Sachsen fordert, dass die Wasserwerke zu 100% im Besitz kommunaler Aufgabenträger bleiben. In Städten, in denen die Wasserwerke in der Vergangenheit ganz oder teilweise privatisiert wurden, sollen sie wieder in den Besitz der kommunalen Aufgabenträger überführt werden.

Inklusion & Barrierefreiheit

Die Piratenpartei Sachsen will allen Menschen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit ihrer Umwelt selbstbestimmt ermöglichen. Inklusion bedeutet, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben sowohl an demokratischen Prozessen, als auch am gesellschaftlichen Leben barrierefrei teilzunehmen. Um dies zu ermöglichen muss ein grundlegendes Verständnis für die Vielfalt aller Mitmenschen in der Gesellschaft geschaffen werden.

Inklusives Schulsystem

Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie darf und soll nicht bei der Bildung unserer Kinder aufhören, denn Bildung ist die Voraussetzung für eine vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass jedes Kind, egal ob mit oder ohne Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf, wohnortnah einen Lernort bzw. eine Schule besuchen kann.

Alle Lernorte bzw. Schulen müssen über barrierefreie Zugänge für alle Kinder verfügen, die nicht nur auf die baulichen Voraussetzungen beschränkt werden dürfen. Weiterhin müssen diese über eine adäquate Ausstattung und Qualifizierung an Personal, Assistenzleistungen, Lehr- und Lernmitteln sowie sonstige Hilfsmittel für jedes Kind verfügen. Wir setzen uns dafür ein, dass kein Kind wegen fehlenden Zugangsvoraussetzungen und Ressourcen an dem Lernort bzw. der Schule ihrer Wahl abgewiesen wird. Das Wunsch- und Wahlrecht des Kindes und dessen Erziehungsberechtigten über den Lernort bzw. die Schule (Regelschule vs. Förderzentrum) muss in Sachsen gesetzlich festgeschrieben werden.

Vermittlung von Gebärdensprache an Schulen

Wir setzen uns dafür ein, dass an Schulen Kurse zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache (DGS) wenigstens als freiwillige Arbeitsgruppe, besser jedoch als reguläres Wahlpflichtfach angeboten werden. Darüber hinaus sollen an Schwerhörigen- und Gehörlosenschulen noch existierende Lücken in den Lehrplänen geschlossen und die DGS als Pflichtfach eingeführt werden.

Direktes flächendeckendes barrierefreies Notruf- und Informationssystem per Mobilfunk

Wir setzen uns für die zeitnahe Einführung eines flächendeckenden barrierefreien direkten Notruf- und Informationssystems per Mobilfunk ein. Das aktuelle Prozedere des Sendens einer SMS an den Mobilfunkanbieter, die dann in ein Fax umgewandelt wird, entspricht nicht dem Anspruch der modernen Technik und dem potentiellen Bedarf für Rückfragen.

Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache

Für die Mehrheit der mehr als 80.000 Gehörlosen in Deutschland ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) das bevorzugte oder sogar einzige Kommunikationsmittel. Der DGS kommt damit eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer Teilhabe von Gehörlosen an gesellschaftlichen Prozessen zu. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich deshalb dafür ein, die Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache anzuerkennnen. Der Satz „Die Amtssprache/Gerichtssprache ist Deutsch“ ist in allen betreffenden Landesgesetzen zu ändern in „Die Amtssprachen/Gerichtssprachen sind Deutsch und die Deutsche Gebärdensprache.“

Inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für ein uneingeschränktes aktives und passives Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung ein. Dazu soll im Land Sachsen der § 12 Nrn. 2, 3 SächsWahlG ersatzlos gestrichen werden. Wir unterstützen damit vollumfänglich die Forderungen des Deutschen Behindertenrates, des Instituts für Menschenrechte und des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung zur Umsetzung eines inklusiven Wahlrechts.

Davon betroffen sind Menschen, denen eine Betreuungsperson für alle Angelegenheiten bestellt worden ist oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Es widerspricht den demokratischen Grundregeln, einem Menschen ein Recht deshalb zu versagen, weil dieser das Recht aus bestimmten tatsächlichen Gründen aller Voraussicht nach nicht oder nur stark eingeschränkt wahrnehmen kann. Beide Ausschlussvorschriften basieren auf historisch tradierten Vorurteilen, die überholt und mit dem heutigen Menschenrechtsverständnis nicht vereinbar sind. Sie führen stattdessen zu einer Ungleichbehandlung, für deren Rechtfertigung es keine plausiblen Argumente gibt.

Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen gewährleisten

Wir setzen uns für die Umsetzung und Einhaltung der Barrierefreiheit in allen öffentlichen Einrichtungen ein. Neubauten müssen zwingend den gesetzlichen Mindeststandards für Barrierefreiheit entsprechen. Alte Gebäude sind nach Möglichkeit barrierefrei umzubauen. Dabei fordern wir mehr Einbeziehung von betroffenen Menschen zum Abbau von Barrieren als Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Wir werden geeignete Sanktionen bei Missachtung bestehender Gesetze entwickeln. Zusätzlich wollen wir finanzielle Anreize für den Um- und Neubau schaffen.

Barrierefreiheit geht vor Denkmalschutz

Die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz stehen sich häufig gegenüber. Nach unserer Meinung und der von Deutschland unterschriebenen UN-Behindertenrechtskonvention, dürfen Menschen mit Behinderung nicht vom kulturellen Leben ausgeschlossen werden. Häufig beinhaltet Denkmalschutz verschiedene Vorstellungen von Authentizität (Echtheit), welche immer Kompromisse wie zeitgemäße Nutzungsanforderungen mit sich ziehen. Wir werden daher kreative Lösungen zur Vereinbarkeit fördern, uns jedoch vorrangig für Teilhabe und Barrierefreiheit einsetzen.

Wenn sich die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz gegenüber stehen, ist sowohl die denkmalschutzbeauftragte Person als auch die beauftragte Person für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in die Lösung des bestehenden Konflikts einzubeziehen. Das Ergebnis soll auf jeden Fall eine Verbesserung der Barrierefreiheit sein. Damit im zukünftigen Denkmalschutz die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, ist es notwendig den Verantwortlichen der Denkmalpflege entsprechende Kenntnisse und Grundlagen für eine barrierefreie Gestaltung von Lebensräumen zu vermitteln. Auf Seiten der Politik für Menschen mit Behinderung muss aber auch das Wissen um den Wert und die Bedeutung des Erhalts „originaler“ Bausubstanz und Baugestaltung erweitert werden.

Gelehrte Barrierefreiheit in Ausbildungs- und Studiengängen

Wir fordern, das Thema Barrierefreiheit und deren Umsetzungsmöglichkeiten in verschiedenen Lehrplänen einzufügen. Dafür eignen sich besonders bau-, verkehrs-, und raumrelevante Ausbildungs- und Studienberufe. Auf diese Weise kann bei zukünftigen Städteplanern und Gestaltern der Aspekt der Barrierefreiheit eine neue Wertigkeit erlangen.

Gesundheitliche Versorgung

Bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen muss die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Ärzten und Ärztinnen gewährleistet werden. Dies gilt sowohl bei der Erstbehandlung als auch bei spezialisierten Behandlungen.

Hierbei sollte gewährleistet werden, dass der Anfahrtsweg sowohl aus ländlichen als auch aus städtischen Gebieten im Rahmen der Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen angesetzt wird. Dies beinhaltet auch, dass die Erreichbarkeit von Fachkliniken in der ländlichen Ebene ausgebaut werden muss und mehr Ärztehäuser und Arztpraxen barrierefrei gestaltet werden.

Die Piratenpartei Sachsen schließt sich dabei den Forderungen der BRK-Allianz, einem Zusammenschluss von 80 Nicht-Regierungsorganisationen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, an. Diese enthalten ebenso die Forderungen, dass die Zugänglichkeit von Arztpraxen durch die Gesetzgebung als Kriterium für die Zulassung und Nachbesetzung von Arztsitzen vorgesehen werden muss. Es müssen flächendeckend umfassend barrierefreie ambulante Behandlungsangebote zur Verfügung stehen.

Kulturelle Beteiligung

Die Teilhabe an der sächsischen Landeskultur ist eines der grundlegenden Rechte aller Menschen, die in Sachsen leben. Wir sehen in der Schaffung von barrierefreien Kulturangeboten sowie der Förderung von inklusiven Projekten und Workshops ein besonders förderungswürdiges Anliegen. Dazu gehört ebenso die Förderung und Schaffung von Sportmöglichkeiten im Breiten- und Leistungssport.

Angepasste Straßenbeschildung und Hinweisschilder sowie barrierefreie Wege zu kulturellen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten sind ein zusätzlicher Weg, um Sachsen auch touristisch attraktiver für Menschen mit Behinderungen zu gestalten.

Arbeitsgemeinschaft für Inklusion und kommunale Inklusionsbeauftragte

Die tatsächliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung kann nur im direkten Austausch mit der Landesregierung geschehen. Aus diesem Grund fordern wir die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft für Inklusion.

Diese hat die Aufgabe, Beschwerden aufzunehmen und gemeinsam mit Selbsthilfegruppen, Vereinen und Verbänden Probleme aufzuzeigen und Lösungen zu erarbeiten, die der Landesregierung vorgelegt werden können. Gesetze, die Inklusion und Barrierefreiheit direkt und indirekt betreffen, sind den o.g. vor Beschluss vorzulegen und ein Vetorecht der Arbeitsgemeinschaft für Inklusion einzuräumen. Des Weiteren soll diese Arbeitsgemeinschaft Informationen und Beratung anbieten bei Anliegen, welche die berufliche und gesellschaftliche Inklusion betreffen.

Die Einrichtung von kommunalen Inklusionsbeauftragten ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Sachsen. Diese haben die Aufgabe, die gleichberechtigte Teilhabe und die Inklusion ihrer Kommune zu bewerten und zu verbessern.

Barrierefreiheit in Bus und Bahn

In Sachsen wird beim Einsatz von Bus und Bahn zu wenig an den freien Zugang zu selben gedacht. Das automatische Absenken (Kneeling) von Bussen sowie die barrierefreie Zugänglichkeit von Bahnen sollen als Standard im öffentlichen Nahverkehr hergestellt werden. Bei den dafür notwendigen Investitionen soll das Land Sachsen mit Förderungen unterstützend wirken.

Barrierefreiheit und Blindenführung in Fußgängerzonen

Damit sich Blinde und Menschen mit Gehhilfen oder Rollstuhl hürdenlos durch die Fußgängerzonen bewegen können, soll in diese soweit als möglich ein ebener und ungepflasterter Streifen integriert werden. Innerhalb dieses Streifens können spezielle Markierungen angebracht werden, die Blinden zeigen, wo genau sie sich befinden. Dies soll zu mehr Barrierefreiheit und Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr führen.

Barrierefreiheit in der sächsischen Verwaltung

Die sächsische Verwaltungsarbeit fußt zum größten Teil auf der Arbeit mit Drucksachen. Diese sind jedoch zumeist nicht barrierefrei in anderen Formaten erhältlich. Des Weiteren müssen Internetauftritte von Stadtverwaltungen in barrierefreie Versionen umgestaltet werden. Dazu gehört neben der Aufbereitung der Formatierung die Umwandlung von Online-Formularen in „suchbare PDF“–Dokumente entsprechend dem Standard PDF/A-1a oder höher, sowie das Einfügen von verständlichen Foto- und Bilderläuterungen. Dies wird bereits seit 2004 vom Sächsischen Integrationsgesetz festgelegt und soll umfassend durchgeführt werden.

Europa in Sachsen

Europäische Projektförderung

Die Piratenpartei Sachsen fordert eine vermehrte Förderung von Projekten mit europäischem Charakter. Dies kann Austauschprojekte betreffen sowie Projekte, die einen europäischen Aspekt näher beleuchten und diesen gemeinsam mit anderen Bürgern und Bürgerinnen behandeln. Zur Umsetzung der Projekte soll eine in der Verwaltung beschäftigte Person mit Rat und Tat beiseite stehen. Des Weiteren soll ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Informationen über diese Projekte und Fördermöglichkeiten an Schulen und Universitäten weitergeben. Hierbei erscheint der direkte Kontakt in Form von Gesprächen der vielversprechendste.

Projektkonto

Bürokratische Probleme, die durch gesetzliche Regelungen enstehen, erschweren die Durchführung von Projekten. Daher fordert die Piratenpartei Sachsen, dass für europäische Projekte von der kommunalen Verwaltung ein Konto zur Abrechnung gestellt werden soll. Zu diesem sollte den Antragstellenden erleichtert Zugang gewährt werden. Dies auch in dem Fall, wenn die Verwaltung den Antrag auf Förderung gestellt und somit Zugriff auf das beförderte Konto hat. Auf diesem Wege werden Hürden abgebaut, die durch das Geldwäschegesetz und durch rechtlich nicht anerkannte Formen von „Jugendinitiativen ohne Vereinscharakter“ entstehen.

Vorfinanzierung

Wir wollen, dass bei förderfähigen Projekten, bei welchen eine volle Förderung sicher gestellt werden kann, eine Vorfinanzierung aus dem Budget der kommunalen Verwaltung erfolgt. Dies kann je nach Projekt vom Amt für Jugend und Familie oder aber den Europastellen übernommen werden. Jedoch sollte dieses Budget von der Landesregierung bereit gestellt werden und durch die Ämter abrufbar sein.

Europa in der Verwaltung

Europa betrifft viele Bereiche und soll deshalb wieder in der Staatskanzlei angesiedelt werden. Die Staatskanzlei entspricht eher den Anforderungen, die durch ein so weites Feld wie „Europa in der kommunalen Ebene“ gestellt werden. Derzeit ist der komplette Bereich Europa dem Justizministerium untergeordnet. Dieses Ministerium wird der Komplexität von Europa nicht gerecht (z. B. mangelnde Informationen zur Europawoche, keine logistische Unterstützung für Veranstaltungen von Vereinen und Kommunen.)

Europahäuser

Der Freistaat soll in der nächsten Legislaturperiode beginnen, Vereine, die zum Thema Europa arbeiten, finanziell zu unterstützen und somit auf stabile Füße zu stellen.

Wirtschaft

Wirtschaft ist die materielle Grundlage unseres gemeinschaftlichen Zusammenlebens und bindet uns alle in vielfältiger Weise. Sei es als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Erwerbsloser. Der Charakter dieser Wirtschaftsbeziehungen entscheidet über zentrale Lebensbedingungen wie Wohlstand oder Armut, Ordnung oder Chaos, Krieg oder Frieden, Nachhaltigkeit oder Raubbau, Abhängigkeit oder Freiheit, Lebensfreude oder Agonie. Die PIRATEN treten für nicht weniger ein, als diese Probleme in ihrer Gesamtheit zu betrachten und im Detail zu lösen.

Machtkonzentrationen aufbrechen

Die Piraten Sachsen sehen in der Förderung kleinteiliger und unabhängiger Unternehmen nicht nur einen zentralen Innovationsmotor sondern auch einen Garanten nachhaltiger Entwicklung. Das Aufbrechen marktbeherrschender Stellungen und einen fairen Wettbewerb wollen wir etwa durch transparente Vergabeverfahren, eine verstärkte Wettbewerbsaufsicht und die Förderung kleiner und kleinster Unternehmen befördern.

Unternehmerische Selbstständigkeit fördern

Die sächsischen Piraten stehen für eine Politik, die jedem Menschen ermöglicht, sich nicht nur als selbstständiger und freier Unternehmer zu verstehen, sondern auch die Freiheiten schafft, innovative Ideen in funktionierende Geschäftsbetriebe umzusetzen. Innovatives Unternehmertum zu fördern heißt für uns auch, die Risiken und Startschwierigkeiten kleiner und kleinster Unternehmen abzufedern bzw. zu minimieren.

Bruttosozialglück - Neue Indikatoren für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Die PIRATEN Sachsen wollen die Erfassung der wirtschaftlichen Leistungskraft des Freistaates verbessern. Wir werden uns daher für den Einsatz geigneter Indikatoren einsetzen, die der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung wirtschaftlicher Betätigung gerecht werden und neben Umsätzen durch Güter und Dienstleistungen auch zentrale andere Merkmale wie die Erfüllung von Sozial- oder Bildungsstandards erfasst.

Pro Automatisierung

Die Piratenpartei Sachsen begrüßt technischen Fortschritt, der die automatisierte Herstellung von Waren befördert und vereinfacht. Die Vermeidung von gefährlichen, stupiden oder für die Arbeitnehmer lästigen Arbeitsplätzen betrachten wir daher, , in Verbindung mit dem von uns geforderten bedingungslosen Grundeinkommen,nicht nur als begrüßenswerten Nebeneffekt sondern als Zielsetzung einer zukunftsorientierten Wirtschaft.

Vision einer Kopierwirtschaft

Neue Technologien zur maßgeschneiderten und plattformneutralen Produktherstellung, wie der 3D-Druck, versprechen durch die Verlagerung der Produktion hin zum Verbraucher nicht nur eine Regionalisierung und Effektivierung, sondern ermöglichen durch das einfache Teilen der Vorlagen einen immensen Innovationsschub. Die Ausweitung der Methode auf weitere Materialien wie Harze, Keramiken oder organischen Werkstoffen bietet insbesondere dem Handwerk ein enormes wirtschaftliches Potential. In der Weiterentwicklung und Verbreitung von derlei Produktionstechnologien soll Sachsen daher einen Spitzenplatz einnehmen.

Eckpunkte der Subventionspolitik

Wir PIRATEN sehen staatlichen Subventionen und dem Verzicht auf Abgabgen gegenüber Unternehmen grundsätzlich kritisch gegenüber und wollen diese nur unter bestimmten eng gefassten Bedingungen weiter zulassen. So dürfen Subventionen und Abgabenverzichte nur zeitlich eng begrenzt gewährt werden. Sie müssen eine nachweisbar stärkere Steigerung der gesammtgesellschaftlichen Lebensqualität bewirken als direkte Investitionen. Sie müssen vollständig transparent veröffentlicht werden. Weder Höhe noch Antragsmodalitäten oder andere Elemente dürfen große Unternehmen direkt oder indirekt bevorzugen. Ein nicht unerhebliches Innovationspotential ist Voraussetzung für jede Subvention.

Verteilungsgerechtigkeit als Aufgabe der Wirtschaftspolitik

Zur Erfüllung der Aufgabe des Staates, jedem Menschen in Deutschland das Existenzminimum zu sichern, setzen wir uns für das bedingungslose Grundeinkommen ein. Darüber hinaus ist es aber Aufgabe der Wirtschaftspolitik dafür zu sorgen, dass Wohlstand bereits gerecht verteilt entsteht und eine spätere Umverteilung des Wohlstandes daher nicht oder nur begrenzt nötig wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sehen wir das Aufbrechen von Machtkonzentrationen, die Stärkung regionaler oder dezentraler Wirtschaftskreisläufe, Transparenz bei Vergabeverfahren und niedrige Einstiegshürden für Existenzgründer.

Informationstechnologie und Kreativwirtschaft als Wirtschaftsfaktor

Wir sehen Informationstechologie und Kreativwirtschaft als Schlüsselbranchen für die zukünftige Entwicklung der sächsischen Wirtschaft an. Standorthemmnisse wie die mangelhafte Versorgung mit breitbandigen Internetverbindungen sind daher schnellstens abzubauen.

Nachhaltige Wirtschaftspolitik für unsere Umwelt

Für die Piraten ist eine gesunde und schadstofffreie Umwelt nicht zuerst eine Motivation zum Verzicht, sondern vielmehr der Ansporn zur Entwicklung solcher Technologien, die Verschmutzung vermeiden oder sogar beseitigen helfen und die es uns letztlich ermöglichen, Ressourcenknappheit insgesamt zu überwinden.