SN:Treffen/Landesplenum/2011/Auswertung

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Auswertung und Ergebnisse des sächsischen Landesplenum 1 vom 26.02.2011

Unser Menschenbild

Der mündige, freie und selbstbestimmte Mensch ist unsere Idealvorstellung. Um mündig zu sein, bedarf es einer gewissen Bildung und eines gewissen Interesses. Bildung ist der Rückgriff auf Wissen und Erfahrungswerte, um eine Entscheidung wohl überlegt fällen zu können. Nur ein mündiger Mensch ist in der Lage, sich an der Ausgestaltung der Gesellschaft aktiv zu beteiligen. Nur ein Mensch, der aktiv mitentscheiden kann und die Ergebnisse seines Handelns erfährt, wird an der Weiterentwicklung der Gesellschaft interessiert sein. Damit er diese gestalten kann, benötigt er Hintergrundinformationen zu aktuellen politischen, gesellschaftlichen Themen und Entscheidungen. Dem entgegen steht die Tendenz von Organisationen, bestimmte Informationen dem Blickfeld der Öffentlichkeit zu entziehen. Um politische Entscheidungen richtig einzuordnen und Korruption vorzubeugen ist Transparenz in der Politik unbedingt notwendig.


Vorschlag:

Der mündige, freie und selbstbestimmte Mensch ist unsere Idealvorstellung. Mündig sein, bedeutet, verantwortlich und in freier Bestimmung des eigenen Willens Entscheidungen treffen zu können. Hierzu ist Bildung nötig, nämlich die Fähigkeit, die eigene Beziehung zu Welt reflektieren zu können. Bildung fußt auf Wissen und Erfahrung. Die Willensbildung des mündigen Menschen ist Voraussetzung für eine aktive Mitgestaltung der Gesellschaft. Zur Willensbildung ist Hintergrundinformationen zu aktuellen politischen, gesellschaftlichen Themen und Entscheidungen nötig und Erfahrung der Auswirkungen eigenen Handelns. Die Tendenz von Organisationen, gesellschaftlich relevante Informationen der Öffentlichkeit zu entziehen, nimmt dem einzelnen Bürger die Chance der aktiven Mitgestaltung und befördert Korruption und verdeckten Lobbyismus. Für eine faire Paritzipation der Bürger ist Transparenz in der Politik unbedingt erforderlich.

Kommentar "verdeckter Kobbyismus" - einen "offenen Lobbyismus" würde ich nicht in jedem Fall ablehnen. Der Staat kann in seinen Entscheidungen nicht immer alle gesellschaftlichen Gruppen im Blick haben - er darf sich m.E: durchaus von Lobbyisten beraten lassen: Beispiel: Irgendeine Regelung greift für eine kleine Gruppe - vielleicht gehandicapter (?) Menschen in deren aktuelle Lebensgestaltung eine - was vielleicht nicht bedacht und auch nicht beabsichtigt war. Dann finde ich es gut, dass sich die Betroffenen zu Wort melden - aber bitte öffentlich. -- Privacy 20:34, 4. Mär. 2011 (CET)

Verständnis des Staates

Wir sehen den Staat nicht als Ziel politischen Handelns sondern eher als Mittel, eine Gesellschaft aus mündigen Bürgern zu ermöglichen. Der Staat fungiert als Grundlagengarant und stellt die Befriedigung einzelner, für das Funktionieren gesellschaftlichen Zusammenlebens zentraler Bedürfnisse sicher. So hat der Staat für Rechtssicherheit zu sorgen und sicherzustellen, dass jeder Mensch Zugang zu Bildung hat. Als Korrektiv zu Machtkummulationen unterstützen Piraten die freie Meinungsäußerung und die Förderung von freien und unabhängigen Medien.

Wir verstehen uns als die Partei, die in erster Linie die unveräußerlichen Grundrechte verteidigt und sich für Bürgerrechte und letztlich auch für die Rechte der Verbraucher einsetzt. Denn für uns steht der Mensch und somit letztlich der Verbraucher im Mittelpunkt politischen Handelns.

Technologie als Chance verstehen

Wir erörtern in neuen Technologien die Chancen und Risiken. Jede neue Technik kann zum Nutzen oder Schaden des Menschen verwendet werden. Wir setzen uns dafür ein, die positiven Aspekte hervorzuheben und in Gesellschaft und Politik zum Nutzen der Menschen einzubringen.

Material vom Plenum

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Pad piratiges Menschenbild

piratige Landesthemen

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Methodenfindung für Landesthemen

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Offtopic

Demographie und Haushalt

Mitgliederverwaltung Dieses Thema ist eigentlich ein Bundesthema, da es die allgemeine Struktur der Mitgliederverwaltung betrifft und die ist in der Bundessatzung geregelt. Es gibt zwei Fälle, die ich hier kurz erläutern möchte:

Der erste ist, dass Piraten, die in einer Unterstruktur angemeldet sind, aus verschiedenen Gründen, in z.B. andere Bundesländer, umziehen und Ihren Hauptwohnsitz dorthin legen. Andererseits haben sie an Ihren ursprünglichen Hauptwohnsitz noch Verwandte, die Ihnen die Post z.B. nachsendet. Dem Gensek der entsprechenden Struktur wird keine Adressänderung mitgeteilt. Dies hat meiner Meinung nach folgende Effekte:

  • Die Struktur, in welcher der Pirat bisher gemeldet war erhält weiterhin gemäß Umlagenschlüssel anteilig den Mitgliedsbeitrag erstattet.
  • Für die Struktur hat es den negativen Nebeneffekt, dass sie aber bei verschiedenen Aktionen davon ausgeht, mehr Mitglieder zu haben, als es wirklich sind. Dies kann zu Fehlkalkulationen führen.
  • Ein weiterer neg. Aspekt ist die Beeinträchtigung der Beschlussfähigkeit von Strukturen. Wenn z.B. ein bestimmter Prozentsatz der Mitglieder erforderlich ist um eine Hauptversammlung gültig werden zu lassen, kann es im Extremfall dazu kommen, dass dieses Quorum nicht erreicht wird, da sich mehrere in dem Strukturbereich gelistete Mitglieder gar nicht mehr dort aufhalten. Sie zählen aber dennoch in das Quorum hinein, da sie noch dort gemeldet sind.

Abhilfe könnte hier ein Instrument in der Bundessatzung schaffen, welches es den GenSeks erlaubt, Piraten automatisch in andere Strukturen zu transferieren (z.B. einen anderen Landesverband), wenn diese Ihren Hauptwohnsitz ändern.

Der Zweite Punkt ist der, dass sich ein Pirat aus Dresden beim Bundesvorstand seine Mitgliedschaft beantragen kann und der Bundesvorstand diesem Antragsteller die Mitgliedschaft gewährt. Dies kann im Extremfall vom Antragsteller dazu missbraucht werden, bei einer begründeten Ablehnung seines Mitgliedsgesuches im z.B. KV-Dresden die Mitgliedschaft über den Bundesvorstand zu erschleichen. Da eine Ablehnung des Antragstellers nicht Bundesweit dokumentiert ist, gibt es bisher keine Möglichkeit dies zu unterbinden. Eine Lösung wäre, dass Anträge, die nicht am angegebenen Wohnsitz des Antragstellers eingereicht werden, unbearbeitet an die nächstgelegene Struktur (LV, KV) weitergeleitet werden und erst dort über eine Mitgliedschaft entschieden wird. Als konkretes Beispiel hat sich im KV-Dresden eine Person beworben, die vorher über die Wahllisten der NPD bereits im Kreis Dresden aktiv war. ImStammtisch wurde beschlossen, diesen Antragsteller die Mitgliedschaft zu verweigern. Hätte der Antragsteller sein Mitgliedsgesuch an den Bundesvorstand gerichtet, wäre dem unter Umständen statt gegeben worden, und der KV-Dresden hätte ein extrem unbeliebtes Mitglied dazugewonnen, welches die Arbeitsfähigkeit eventuell extrem beeinträchtigt hätte.

Thomas Lischke


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