SN:Treffen/Landesparteitag/2014.1/Sonstiges

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SO001 - United Star Ship (USS) Enterprise

Antragssteller: Raven SN, P!ru, mritschel, @einfachnurmark, gruenler , Mtaege , Ben.g.

Antragstext:

Der Landesparteitag der sächsischen PIRATEN möge folgendes beschliessen:

Die Piratenpartei Sachsen macht sich dafür stark, dass binnen 20 Jahren eine voll funktionsfähige USS Enterprise gebaut wird. Diese wird mit dem derzeitigen technischen Stand im Orbit zusammengebaut und soll der Erforschung des Weltraums, der Besiedelung des Mars und dem Aufbau eines interplanetaren Internet dienen. Diese Aufgabe wird alle 33 Jahre wiederholt und eine weitere Enterprise nach dem neuesten Stand der Technik aufgebaut. Die Vorgängerversion wird modernisiert.

Begründung:

Idealistische Begründung: Mit den heutigen technischen Möglichkeiten könnten wir solche Projekte realisieren. Diese würden dann nicht nur die Innovation fördern, sondern noch was viel wichtiger ist, die nachfolgenden Generationen zu eignen Hochleistungen inspirieren. Die heutige Wissenschaftler und Ingenieure wurden von der Mondladung für die Forschung begeistert. Für unsere Generation fehlt ein solches Projekt. Daher kann auch die Schaffung einer Utopie dazu führen, dass sich unsere Generation wieder Dinge traut, die man einst für unmöglich hielt.

Kommerzielle Begründung: Allein schon durch solche Projekte wie Mars One wird es erforderlich, dass wir ein interplanetares Internet aufbauen! Wie sonst sollte man auch die MarsOne Show mit klingonischen Untertiteln und das störungsfrei auf die irdischen Schirme bringen? Auch eine weiter gehende Besiedlung des Mondes und Mars macht ein solches Projekt notwendig. Dank der Öffnung für die kommerzielle Raumfahrt wird ebenfalls ein solches Raumschiff, sowie ein solches Internet gebraucht. Es gibt also viele Gründe, dass zu tun. Aber der wichtigste Grund: Es ist verrückt und daher packen wir es an!

Meine Begründung zur Antragsstellung: Die Piraten im gesamten und wir sächsischen Piraten im Besonderen, sollten nie unseren Spass an der Politik und unser Augenzwinkern vergessen mit welcher wir die großen Veränderungen in der Politik bewirken wollen.

Links:

SO002 - Positionspapier: Piratenpartei Sachsen unterstützt das NPD-Verbotsverfahren

Antragssteller: Tina Klembt und Marcel Ritschel

Antragstext:

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

Die Piratenpartei Sachsen unterstützt den am 03. Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Antrag auf Verbot der NPD.

Begründung:

Jetzt wo das Verfahren auf Verbot der NPD eingereicht ist, sollten wir alle dahinter stehen.

SO003 - Reform des Grundsteuerrechts (SPÖRG) unter dem besonderen Aspekt der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes

Antragssteller: 1HiGHzERr

Antragstext:

Die Versammlung möge beschließen:

Anlässlich der jüngsten Ereignisse eines zweiten Jahrhunderthochwassers innerhalb von nur 11 Jahren erscheint es geboten, verschiedene und Effektive Methoden zur Verminderung zukünftiger Schäden zu diskutieren. Das sächsische Wassergesetzt legt bereits grundlegende Methoden des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge fest, die allerdings nur teilweise mit Erfolg umgesetzt wurden. Insbesondere gibt es Defizite in der Vorbeugung der Hochwasserentstehung durch Mapnahmen gegen die noch immer permanent zunehmende Versiegelung von Böden bei einer rückläufigen Bevölkerungsdichte sowie bei der Schaffung von Retentionsräumen.

Da die Grundzüge der vorgeschlagenen Reform (SPÖRG) die verfassungsrechtlich gebotene Neufassung der Grundsteuergesetzgebung in einem neuen Ansatz fassen, der neben diesen und anderen ökologischen Wirkungen auch wünschenswerte Wirkungen hinsichtlich der Ziele "bezahlbares Wohnen", sowie Transparenz und Dezentralisierung, Trennung von Staat und Kirche zur Folge haben, wird als Positionspapier beantragt das in der Anlage beigefügte Konzept "SPÖRG" auf Anwendbarkeit zu prüfen.

Begründung:

Information an den Antragsteller von P!ru: Ich habe keine Ahnung was der genaue Antragstext ist, was Begründung und was ganz raus kann. Korrigier das bitte bei falscher Zuordnung und stell am besten Anträge direkt so wie sie als Antrag behandelt werden sollen ins Antragsportal.

Dieser Antrag erschien mit SO004 beim LPT 13.2 nicht auf der Tagesordnung. Sie sind nicht mehr so brandaktuell wie vor einem halben Jahr, aber durchaus noch diskussionswürdig.

Letzter Entwurf vom 07.02.2013 um 06:14:30 Uhr · Zeige alle Versionen (33) Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass das Land Sachsen im Bundesrat eine Initiative zur sozialen und ökologischen Reform der Grundsteuer mit folgenden Grundzügen einbringt oder unterstützt:

1. Wegfall aller bisherigen Befreiungstatbestände und Reduzierung auf drei Steuersätze, entsprechend der Funktionen bzw. Nutzungen der Grundstücke (diese Nutzungen werden im Folgenden dargestellt).

2. Änderung des Bemessungsverfahrens weg vom Wertbezug (Steuer auf den Vermögenswert in Währungseinheiten, z.B. EUR) hin zum Flächenbezug (Steuer auf die tatsächliche Fläche in Flächeneinheiten wie ha).

3. Einführung mit der Maßgabe von Aufkommensneutralität und verträglicher Übergangsphase im Einzelnen: zu 1.:

Bisher werden konkrete Funktionen der Grundstücke, wie z. B. Nutzung für öffentliche Zwecke, Verkehr, Religionsausübung, Verwaltung, Landesverteidigung u.v.a herangezogen, um Steuerfreiheit per Gesetz zu gewähren. Dies soll im Grundsatz erhalten bleiben, jedoch systematisiert und vereinfacht werden.

Im Gegensatz zum Bisherigen soll jedoch der Wert "Grund und Boden" an sich betont werden, indem prinzipiell alle Flächen von der Steuer erfasst werden. Allerdings soll für alle Flächen mit besonderer Bedeutung für Umwelt und Bürger die Steuer auf Null festgelegt werden. Um dies zu sichern, sollte auch das per Gesetz erfolgen. Andererseits sollen wegen fehlender Nutzbarkeit oder ökologischer Funktion bisher steuerbefreite Flächen voll besteuert werden, um auch auf diese Weise eine Rekultivierung zusätzlich zu befördern und die Erzeugung von Unland noch weniger attraktiv zu machen. Die Festsetzung bezogen auf tatsächliche Grundflächen bedeutet auch, dass die bisherige Praxis der Besteuerung von Wohnflächen (und damit quasi eine Mehrfachbesteuerung je Geschoss) durch die vorgeschlagene Änderung wegfällt. A.

Die Steuer beträgt in der Steuerklasse "0" 0,00 EUR/ha für:

alle kostenlos öffentlich zugänglichen Flächen mit den folgenden Zweckbestimmungen

  * Wasserflächen einschließlich Ufer, Überflutungsgebiete und Naturschutzgebiete (Nationalparks, Natura2000, SPA usw.) sowie Trinkwasserschutzgebiete
  * Wald
  * Bildungs- und Kultureinrichtungen,
  * Grünflächen, Parks und Friedhöfe, Spiel- und Sportplätze, alle Gehwege
  * Denkmalgeschützte Gebäude, Flächen und Kulturgüter, einschließlich zugehöriger Parkanlagen, soweit sie mindestens in wesentlichen Teilen kostenlos öffentlich zugänglich sind, unabhängig von der sonstigen Nutzung

B.

Die Steuer beträgt in der ermäßigten Steuerklasse "A" 0,05 EUR/ha* für:

  * alle Flachen im Außenbereich, die ackerbaulichen oder anderen wirtschaftlichen Zwecken dienen und nicht versiegelt sind sowie
  * die unversiegelten Anteile der Flächen unter C, soweit es sich nicht um Tagebaue, Deponien, Altlastenverdachtsflächen oder sonstiges Unland handelt.
  * außerdem gilt die Steuerklasse "A" für die Flächen aller Bildungs-, Kultur-, Sport- und Erholungseinrichtungen, die für die Öffentlichkeit gegen Entgelt zugänglich sind, soweit sie gemeinnützig betrieben werden und nicht vorrangig anderen gewerblichen Zwecken dienen.

C.

Der volle Steuersatz beträgt in der Steuerklasse "B" 0,50 EUR/ha* für alle übrigen Flächen. zu 2. und 3.:

hier dazu keine weiteren Ausführungen (siehe dazu die Begründung des Antrages).

   die nominalen Steuerbeträge können von den die Steuer einziehenden Körperschaften (Gemeinden, ausnahmsweise Länder) mit Hebeseätzen von Bruchteilen von Prozentpunkten bis zu vielen (hundert) Prozent festgesetzt werden, so wie es bisher bereits erfolgt.

Damit können sowohl die Aufkommensneutralität bei der Einführung als auch unbillige Härten oder Begünstigungen weitgehend ausgeschlossen werden. Dies und der bisher ebenfalls gesetzlich vorgesehene völlige Verzicht auf die Erhebung von Grundsteuern dürfen allerdings nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes zuwiderlaufen. Begründung:

Warum ist diese Reform "SPÖRG" (eine Soziale, Piratige, Ökologische Reform der Grundsteuer)?

zu "S" - siehe IV zu "P" - siehe V zu "Ö" - siehe VI I.

Es ist sicher eine Grundsatzdiskussion, inwieweit Privateigentum an Grund und Boden noch zeitgemäß ist. Diese soll hier jedoch nicht geführt werden. Diese Verhältnisse sind seit langem tradiert und als Grundrecht an Eigentum verfassungsrechtlich gestützt.

Allerdings soll gemäß dem Grundsatz "Eigentum verpflichtet" der Gebrauch, insbesonderge der gewinnbringende Gebrauch, mit einer Steuerpflicht belegt werden. Dies ist im bisherigen Grundsteuergesetz mit mehr oder weniger erkennbarer Deutlichkeit ebenfalls umgesetzt. II.

Allerdings gehen seit vielen Jahrzehnten permanent erhebliche Flächen verloren, die der Allgemeinheit entzogen und / oder ihrer natürlichen Funktion beraubt werden, nicht nur aus Gründen der Gewinnerzielung. Die bisherige Besteuerung berücksichtigt diese Entwicklungen nicht nur unzureichend, sondern ist zu einem Geldbeschaffungsinstrument der Gemeinden verkümmert, das nur noch geringe Steuerungsfunktion hat.

Insbesondere die natürlichen Funktionen des Bodens und der Gewässer und anderer der Gemeinschaft dienende Funktionen werden unzureichend, unausgewogen oder gar nicht berücksichtigt. III.

Vielmehr hat sich die Grundsteuer unsozial entwickelt, da insbesondere Mehrfamilienhäuser stark überproportional besteuert werden, was Nebenkosten für Mieter und selbst nutzende Wohnungseigentümer sowie für die Sozialkassen in unbegründeter Weise erhöht und ökonomische Zusammenhänge verzerrt. IV.

Da nunmehr die Grundfläche die Bemessungsgrundlage darstellt, werden mehrstöckige Wohnhäuser mit geringem Flächenverbrauch begünstigt und das innerstädtische Wohnen kann dadurch preisgünstiger werden.

Eine Verteuerung des ländlichen Wohnens ist nicht zu befürchten, da die Hebesätze nicht von der Reform berührt werden. Diese sind im ländlichen Raum allgemein niedriger.

Erhöhen wird sich allerdings (relativ) die Steuer in Stadtrandlagen, die aufwändig erschlossen und zersiedelt sind. Diese Änderungen sind jedoch vertretbar, da diese Grundstücke auch bisher wegen höherer Einheitswerte und Wohnflächen nicht nur geringfügig besteuert werden. Allerdings werden Ein- und Zweifamilienhäuser bisher steuerlich besonders günstig gestellt. Diese Sonderbehandlung soll nun wegfallen. In der Regel bieten diese Grundstücke andererseits Vorteile wie Gartennutzung, Eigenenergieerzeugung u.a., die in Mehrfamilienhäusern kaum vorhanden sind. Weiterhin ist die Erschließung und Aufrechterhaltung der kommunalen Infrastruktur für diese Flächen wesentlich aufwändiger als bei dichter besiedelten Gebieten, was bereits zu weiteren unsozialen Maßnahmen, wie z.T. willkürlichen Erschließungsbeiträgen geführt hat. Eine Gleichbehandlung ist deshalb erstrebenswert. (siehe dazu auch Text zur Anmerkung #1) V.

Die Steuer wird viel einfacher (allein die Wertermittlung ist ein abendfüllender Vortrag). Damit entspricht diese Vorlage der aktuellen Beschlusslage der Piratenpartei (Vereinfachung des Steuerrechts und Erhöhung der Steuergerechtigkeit).

Insbesondere sollen öffentlich (für jedermann) zugängliche und nutzbare Flächen steuerlich befreit werden. Bildung, Kultur, Erholung und Sport sollen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen von Kosten entlastet werden.

Im Gegensatz zu Steuern auf Gewinne (Gewerbesteuer) und Betriebskapital hat die Grundsteuer den Vorteil, dass sie am Ort der gewinnbringenden Wertschöpfung verbleibt, und nicht an den Ort des Betriebshauptsitzes verlagert werden kann. Sie kann auch nicht durch finanzielle Transaktionen (z. B zur Verschleierung von Gewinnen) hinterzogen werden. Dennoch ist sie kalkulierbar und kein Geschäftsrisiko, denn Erfahrungsgemäß gehen Gemeinden verantwortungsvoll mit der Festsetzung und Erhebung um. Auch das trägt zur Steuergerechtigkeit bei.

Die bisherige Orientierung der Steuerbefreiung auf staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften (hierzu liegt BTW eine Verfassungsbeschwerde vor) wird zu Gunsten des Gemeinnutzens (Denkmäler, Kulturgüter und Zugänglichkeit) und der Vielfalt geändert. Da Kirchen (wenn Denkmalsschutz besteht) und Friedhöfe sowie öffentlich nutzbare Einrichtungen auch nach dieser Änderung steuerfrei bleiben bzw. ermäßigt besteuert werden, ist nicht von einer Benachteiligung der Religionsgemeinschaften auszugehen. Es erfolgt vielmehr eine Gleichbehandlung mit anderen Organisationen. Da Wald - und darunter auch Kirchenwald - mit der Änderung steuerfrei wird, auch wenn er gewerblich genutzt wird, ist eine Kompensation eventueller Nachteile zusätzlich gegeben.

BTW - für das BGE ist die Steuer nicht ausreichend (Aufkommen 2011: 11,316 Mrd. EUR, das wären also 31,7 Cent/ha oder rund 11,80 EUR / Monat je Bundesbürger...). Im Rahmen einer umfassenden Steuerreform ist allerdings eine nochmalige Betrachtung aller Steuerarten zu erwarten.

Piratig ist aber, dass nach diesem Modell auch Bund und Länder sowie Abfallzweckverbände und Bergbaubetriebe für Flughäfen, Straßen, Deponien, Garagen usw. Steuern an die Gemeinden zahlen müssen - es wird also die Dezentralisierung und die durch Verfassung geschützte gemeindliche Selbstverwaltung gestärkt und die bestehende miserable finanzielle Lage vieler Kommunen kann mittelfristig verbessert werden. Die Abhängigkeit von Zuwendungen der Länder und des Bundes und die damit verbundenen Zwänge können verringert werden. VI.

Die relative Verteuerung des Flächenverbrauchs, insbesondere der Versiegelung oder Devastiertung von Flächen (Deponien, Tagebaue, Unland, versiegelte Verkehrsflächen mit Ausnahme von Fußwegen) bei gleichzeitiger Steuerbefreiung für unversiegelte und bewachsene Flächen dient der Artenvielfalt und der Abwehr bzw. Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen, insbesondere durch Überflutung und Erosion. Schließlich wird im Gegensatz zur jetzigen Gesetzeslage die Wiedernutzbarmachung von devastierten oder die Entsiegelung versiegelter Flächen angeregt.

Weiterhin wird die Zersiedelung der Landschaften nicht mehr gefördert. Damit wird mehr Raum für natürliche Landschaften bewahrt und kommunale Infrastruktur wird effektiver und damit kostengünstiger bzw. komfortabler.

Bei Gewerbebetrieben wirkt die Grundsteuer auf die Nachhaltigkeit von standortbezogenen Unternehmenskonzepten hin, da sie unabhängig von der aktuellen Gewinnerwirtschaftung anfällt. VII.

Aufkommensneutralität und Übergangsphase ergeben sich aus dem Zeitbedarf zur Anpassung der zu Grunde liegenden Daten und der Erforderlichkeit der Einnahmenplanung der Gemeinden, die diese Steuer einnehmen. VIII.

Nach dem freundlichen HInweis von Zahlenguru bei der ID-Werkstatt am 29. Januar 2013 möchte ich noch hinzufügen, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen der Verwaltungsauwand bei der Steuerbehörde erheblich verringert wird, was Kosten spart und damit einen zusätzlichen positiven Effekt auf die Haushaltslage hat, Zur Anregung #1

Ich danke Dir für Deine Anregung, das ist ein wichtiges Thema!

A. Leider ist es nicht so, wie Du schreibst: Dass die starken Schultern die großen Lasten tragen und die schwachen die kleinen. Hättest Du damit recht, wäre das nicht SPÖRG, sondern höchstens ÖRG mit ein bisschen P :-). Es wäre mal interessant, zu erheben, wieviel Prozent des Einkommens für die Grundsteuer aufgewendet werden, in Abhangigkeit vom Jahreseinkommen. Ich vermute stark, dass auch hier gilt: "Der Arme lebt am teuersten". Dafür gibt es verschiedene Gründe, die ich versuche, im Folgenden kurz aufzuführen.

B: Außerdem ist es eine Frage des Sinnes der Grundsteuer - und anderer Steuern. Eine Mehrfachbesteuerung ist ungeeignet für eine Steuerungsfunktion und ebenfalls nicht gerecht. Grundsteuer kann und soll deshalb (meiner Meinung nach) nicht die Vermögenssteuer (die Einkommens- und Gewerbesteuer, auf die sie bisher teilweise angerechnet werden kann(!), sicherlich auch nicht) ersetzen.

zu A: 1. Die Frage der Wertbestimmung ist ein langes Kapitel, und insbesondere bei der Ermittlung der Grundsteuerschuld (Einheitswerte, Messwert usw.). Mit einem Einheitswert von 1964 für die westlichen Bundesländer und von 1935 für die östlichen Bundesländer werden Einheitswerte zu Grunde gelegt, die mit dem tatsächlichen Wert wenig zu tun haben (vom Bundesfinanzhof 2010 beanstandet, dazu liegt auch eine Verfassungsbeschwerde von 2011 vor). Hinzu kommt, dass in den östlichen Bundesländern durch Anwendung des § 42 GrdStG der Grundstückswert völlig vernachlässigt (meist krass überbewertet) wird.

2. Die Steuer zahlt nicht unbedingt der Steuerpflichtige, da sie bei Vermietung 1:1 auf die Mieter umgelegt wird. Der Mieter zahlt auch zusätzlich den Wert der Immobilie über die Kaltmiete ("Mietzins!", der mit den aktuellen Zinsen gar nichts zu tun hat, sonst müssten die Mieten ja sinken, anstatt zu steigen!) und die Modernisierungskosten zahlt er auch noch zusätzlich...

3. Durch diese Reform ändert sich der Kreis der Steuerzahler (Gewerbe, Verkehrsflächen, Wald) und auch die Höhe der einzelnen Belastungen. Darauf gehe ich später noch ausführlicher ein. Das ist von der Gemeinde abhängig, Unterschiede gibt es jetzt natürlich auch, einen Teil davon gleichen die Hebesätze aus.

4. Es ist stark von der Struktur der Gemeinde abhängig. Der Hebesatz auf Sylt dürfte bei einem Bruchteil dessen von Leipzig oder Dresden liegen, obwohl dort keine Industrie ist und die Haushaltslage dennoch besser sein dürfte. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass Du in einer Sache den Finger auf einem wunden Punkt hast: Nehmen wir mal ein Dorf: Dort gilt dann tatsächlich, dass der im Haus mit weniger Komfort jetzt etwas weniger zahlt, als der mit Luxusausstattung. Wir sprechen hier aber von ein paar Euro im Monat. Nach dieser Reform zahlen beide gleich (bei gleichen Flächen), allerdings zählt jetzt auch die Garage, der Swimmingpool und die Terrasse mit(!), vielleicht kompensiert sich da auch etwas. Bei Mehrfamilienhäusern dürfte die Steuer nach der Reform ohnehin immer niedriger sein als vorher.

5. Eine Sache muss noch besprochen werden: Wer - warum auch immer - Unland besitzt, muss dafür nach der Änderung noch Steuern zahlen, wenn es kein Biotop ist - und der Verkaufswert sinkt dadurch zusätzlich. Das kann auf Enteigung (Insolvenz) hinauslaufen. Aber: Er kann es ohnehin nur nutzbar machen, wenn er dafür Geld hat (oder Hilfe bekommt). Insofern besteht öffentliches Interesse, ihm entweder zu helfen - oder jemanden zu finden, der es macht. Es wird also eine Lösung eher befördert. Hierfür könnte eine spezielle Übergangslösung nötig sein.

6 Und schließlich: Ein Problem wird nicht gelöst: "Wo viel ist, kommt immer mehr dazu": Gemeinden mit viel Gewerbe oder viel Luxusbauten können sich relativ niedrige Hebesätze leisten, die wiederum eine Lockfunktion für weitere Ansiedlungen sind. Hier hilft letztlich nur Planungsrecht - und wo die Gemeindegrenzen enden, bekommt vielleicht die Nachbarschaft auch etwas ab.

zu B.: Vielleicht ist die Entkopplung vem Wert (besser "der Bewertung") ja sogar ein Mittel, die starken Schultern stärker zu belasten. Warum? Die Vermögenssteuer ist ja bekanntlich ausgesetzt, weil die Bewertung nicht adäquat durchgeführt wurde. Eine Wiedereinführung erfordert auch eine Qualifizierung der Erhebung dieser Steuer. Ich bin der Meinung, dass eine saubere Trennung einzelner Steuern dies erleichtern wird. Auch die Grunderwerbssteuer ist wertorientiert - vorausgesetzt, der Kaufpreis stimmt.

Am Ende bleibt die Frage: Überwiegen die Verbesserungen oder die Verschlechterungen - oder gibt es eine insgesamt bessere Lösung?

Habe eben ge"googelt" (ecosia, nicht google) und noch das gefunden:

...was andere zum Thema verlauten lassen....: http://www.verbraucher-papst.de/aktuell/grundsteuer-verfassungswidrig-bis-zum-31-12-2011-widerspruch-einlegen/

http://www.srl.de/dateien/dokumente/de/stellungnahme_srl-ausschusses_planungsrecht_grundsteuer-reform.pdf

http://www.grundsteuerreform.net/

...was vielleicht auch interessant ist (Stadtplanung):

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/luft/Grossmann_Plattenbauten_im_Klimawandel.pdf

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/luft/Slobodda_Naturschutz_im_Klimawandel.pdf

Also, ich bin nicht der Erste, der darauf gekommen ist. Zugegeben, ich hätte das auch schon eher mal lesen können. Aber ich fühle mich zum einen bestätigt - zum anderen - wenn wir die bessere Lösung haben, sollten wir unsere Stimme in die Diskussion einbringen!

SO004 - Positionspapier "Staatliche Ausspähung persönlicher Daten verhindern"

Antragssteller: 1HiGHzERr

Antragstext:

In Anbetracht der Ereignisse von Ausspähung von persönlichen Daten von Bürgern vieler Staaten über von diesen genutzte kommerzielle INternetdienste (PRISM) durch die NSA stelle ich Folgenden Antrag aus den SN-lQFB als Postionspapier mit dem Ziel der weiteren Diskussion und zukünftigen Erweiterung unsrer Programmatik:

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass es staatlichen Stellen grundsätzlich untersagt bleibt, mit Hilfe von stationären oder mobilen Computern oder Fernsprechgeräten (Mobiles, Smartphones) Daten von Personen einzusehen. zu kopieren oder zu verändern, Wohnungen oder andere Aufenthaltsorte von Personen abzubilden oder abzuhören oder Bewegungsprofile zu erstellen oder Aufenthaltsorte zu ermitteln.

Dabei ist es unerheblich, ob staatliche Stellen selbst aktiv beim Bürger Daten ausspähen oder manipulieren (durch zeitweiliges Eindringen in das System oder durch Installation so genannter "Trojaner") oder sich durch Dritte legal oder illegal ausgespähte Daten zugänglich machen. Wenn derartige personengebundene Daten staatlichen Stellen in anderer Weise zufallen, sind diese zu löschen.

Nur in begründeten, Ausnahmefällen, wie zur Rettung von Menschenleben und zur Abwehr von Katastrophen können im Einzelfall derartige Möglichkeiten genutzt werden (Güterabwägung). Bei Ermittlungen ist eine Nutzung ebenfalls nur im Einzelfall und mit richterlicher Anordnung zulässig, da derartige Methoden Hausdurchsuchungen ähnlich sind. Methoden, die die Manipulation von Daten ermöglichen, bleiben hier jedoch ausgeschlossen. Analog zur Hausdurchsuchung ist der Besitzer des betreffenden Gerätes unverzüglich bei Beginn der Maßnahme davon in Kenntnis zu setzen.

Begründung:

Information an den Antragsteller von P!ru: Ich habe keine Ahnung was der genaue Antragstext ist, was Begründung und was ganz raus kann. Korrigier das bitte bei falscher Zuordnung und stell am besten Anträge direkt so wie sie als Antrag behandelt werden sollen ins Antragsportal.

Dieser Antrag erschien mit SO003 beim LPT 13.2 nicht auf der Tagesordnung. Sie sind nicht mehr so brandaktuell wie vor einem halben Jahr, aber durchaus noch diskussionswürdig. Derartige Maßnahmen sind bisher unzureichend geregelt und stellen strafbare Handlungen dar, soweit entsprechende nationale und internationale rechtliche Regelungen anwendbar sind.

In staatlicher Hand dürfen sie nicht führen, dass die geltenden Grundrechte auf Privatsphäre (Unverletzlichkeit der Wohnung) und auf informationelle Seblstbestimmung beeinträchtigt werden. Deshalb ist eine Güterabwägung in jedem Einzelfall vorzunehmen.

Die weit verbreiteten oben genannten Geräte sind für eine umfassende Überwachung der Personen, die sie nutzen und von Personen, die mit diesen in Kontakt stehen, geeignet. Die Anwender der Geräte sind in der Regel nicht in der Lage derartige Spionage zu verhindern. Oft sind ihnen diese Gefahren nicht oder unzureichend bekannt oder werden als Nebenwirkung der Nutzungsvorteile in Kauf genommen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass derartig gewonnene Daten in der Regel nicht als Beweismittel taugen, da Urheberschaft und mögliche Manipulationen nicht verhindert oder nachgewiesen werden können. Somit können die Daten auch letztlich nicht mit Sicherheit einer bestimmten Person zugeordnet werden.

Es versteht sich deshalb von selbst, dass bestimmte Methoden (z. B. der sogenannte "Staatstrojaner") für konkrete Ermittlungszwecke ungeeignet sind, jedoch für andere Zwecke wie Rasterüberwachung, materielle und immaterielle Schädigung des Gerätenutzers oder für Angriffe auf Dritte oder deren Infrastruktur missbraucht werden können. Auch dem soll mit dem Verbot von vorn herein begegnet werden.

Anmerkungen- nicht Teil des Antrages: Eigentlich wollte ich keinen Alternativantrag schreiben. Aber eine Forderung sollte schon so sein, dass sie auch wirksam ist. Allerdings bin ich kein Kenner der Strafprozessordnung und anderer einschlägiger Vorschriften.

Bei Umsetzung dieses Antrages ist der Staat schlechter gestellt als viele Anbieter von Internet-Diensten Bei Ermittlungen gegen solche Dienste sind gegebenfalls weitere Regelungen erforderlich.

Deshalb und überhaupt ;-) müssen wir unsere Aktivitäten zu allererst auf die andere Seite des Problems richten: Die Qualität der angebotenen Geräte - den Verbraucherschutz. Hier sollten unabhängige Zertifikate für Hard- und Software geschaffen werden, die:

 1. einfach handhabbare Abstellmöglichkeiten für alle diese Dienste (einzeln)
 2. entnehmbare Batterien usw. 

ausweisen, damit der Käufer vor - Erwerb des Gerätes weiß, worauf er sich einlässt bzw. (Extremforderung) andere Geräte nicht mehr vertrieben werden dürfen. usw.

SO005 - Positionspapier EU-Wahl "Kurz und Knackig"

Antragssteller: Florian André Unterburger

Antragstext:

Der Parteitag möge den folgenden Text als Positionspapier für die Europawahl annehmen. Wir können den auf Bundesebene knapp gescheiterten Antrag dann zumindest im sächsischen Europawahlkampf nutzen.

Grenzenlos Internet

Wir wollen, dass Du Filme, Serien und Videos im Internet nicht nur dann sehen kannst, wenn Du im "richtigen" Land wohnst. Niemand versteht, warum man aktuelle Serien erst Monate nach ihrem Start sehen kann, warum die lustigsten Internetvideos "in Deinem Land leider nicht verfügbar" sind oder warum Dienste wie "Netflix" in Europa nicht senden dürfen. Wir möchten, dass das Urheberrecht an die Realitäten des Internets angepasst wird. Wir brauchen mehr Freiheit im Umgang mit digitalen Werken und ein Recht auf Remix.

Mehr Daten – jetzt!

Das Internet gehört zu unserem Leben, wie Wasser und Strom. Wir wollen, dass jeder Mensch schnelles Internet zur Verfügung hat. Überall. Deswegen müssen Telekom & Co. verpflichtet werden, jedem Haushalt mindestens 100 MBit/s anzubieten. Wer Internet anbietet, muss alle Onlineangebote gleich behandeln. Und wer ein offenes WLAN betreiben will, soll dies tun können, ohne vor Abmahnungen Angst zu haben.

Meine Daten, unsere Daten – geschützt.

Die Europäische Union soll unsere Daten schützen und nicht auf Vorrat speichern! Ein gemeinsames Europa braucht ein gemeinsames Datenschutzgesetz. Firmen dürfen nicht weiter die europäischen Länder gegeneinander ausspielen können. Nutzungsdaten auf Facebook-Servern in Irland und E-Mails auf Servern in Rumänien brauchen einen gemeinsamen rechtlichen Schutzmantel. Mit einem starken digitalen Verbraucherschutz ermöglichen wir europäischen Firmen einen Wettbewerbsvorteil.

Wissen vermehrt sich, wenn man es teilt

Wissen, das der Staat finanziert, muss für alle kostenfrei und unbeschränkt zugänglich sein. Steuergelder sollen so effizient wie möglich zum Nutzen aller eingesetzt werden. Wissen nützt mehr, wenn es von mehr Menschen genutzt werden kann. Ein freier Zugang zu Wissen verbessert die Chancengleichheit an vielen Stellen der Gesellschaft: zwischen Kindern unterschiedlich reicher Eltern, zwischen formaler Qualifizierung und Quereinstieg, aber auch zwischen innovativen kleinen Unternehmen und großen Konzernen. Wissen kann dabei vieles sein: Bildungsinhalte vom Kindergarten bis zur Universität oder neueste Forschungsergebnisse, aber auch statistische Erhebungen oder Stadtpläne.

Ein echtes Parlament!

Wir wollen ein Parlament für die Europäische Union, das demokratische Entscheidungen ohne die Merkels und Camerons dieser Welt treffen kann. Dazu muss das Europaparlament endlich selbständig Gesetze einbringen dürfen und über Finanzen und Steuern entscheiden.

Wissen, wer mitentscheidet

Einflussnahmen auf Politik müssen transparent nachvollziehbar sein. Wir fordern ein verbindliches Lobbyregister und die Offenlegung der Nebeneinkünfte aller Abgeordneten, Kommissarinnen und Kommissare und höheren Beamten. Das Europäische Parlament soll dazu eine unabhängige Kontrollstelle beim Präsidium einrichten. Damit das Europaparlament in seinen Entscheidungen weniger auf Lobbygruppen angewiesen ist, soll es einen eigenen wissenschaftlichen Dienst bekommen.

Der Euro muss bleiben!

Europa braucht den Euro. Für gemeinsamen Frieden und Wohlstand brauchen wir einen Kontinent mit einer gemeinsamen Währung. Dazu wollen wir unsere nationalstaatlichen Interessen hintanstellen.

Europa verbindet

Wir wollen mehr Bewegungsfreiheit, nicht mehr Grenzkontrollen. Wir sind absolut dagegen, auf Grund von irgendwelchen Großereignissen die bereits abgeschafften Grenzen wieder einzuführen. Wenn die Sicherheitslage sich in einem Mitgliedstaat verschlechtert, muss mit Solidarität statt Abschottung reagiert werden. Um die Grenzen in den Köpfen abzubauen, wollen wir Austauschprogramme wie Erasmus fördern, die es ermöglichen, dass Menschen aus ganz Europa zusammenkommen.

Alle für Europa!

Gemeinsame Lösungen für Probleme, die alle betreffen. Nur da, wo lokale Regeln sinnvoller sind, soll lokal entschieden werden. Wir wollen eine gemeinsame Wirtschaftspolitik, eine gemeinsame Außenpolitik, eine gemeinsame Umweltpolitik, eine gemeinsame Sozialpolitik und alles, was sonst noch besser gemeinsam geschultert werden kann. Europa braucht dafür eine Verfassung. Alle sollen sich am Schreiben der Verfassung beteiligen und über sie abstimmen können.

Europa für Alle!

Die EU hat sich der Überwindung von Grenzen verschrieben. Das gilt auch nach außen. Alle Mitgliedstaaten der EU sollen Menschen auf der Flucht aufnehmen und einander dabei unterstützen. Wir brauchen eine Asylpolitik, die Menschen auf der Flucht nicht tötet, sondern schützt. Sie müssen sicher einreisen und ihr Recht auf Asyl geltend machen können. Wir wollen keine Mauern, Kriegswaffen oder Überwachung an unseren Grenzen!

Sozialunion schaffen!

In Europa soll niemand in Armut leben. Wir wollen die Solidarität mit allen Menschen stärken – egal aus welchem Land. Unsere Sozialsysteme dürfen nicht dem Kürzungswahn geopfert werden. Unser Ziel ist ein europaweites Bedingungsloses Grundeinkommen. Damit Menschen gar nicht erst Gefahr laufen, wirtschaftlich aus der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden. Die europäische Sozialcharta muss umgesetzt werden.

Europäische Energiewende

Alles, was brennt, muss weg. Kohle, Gas und Öl als Energieträger verstärken den Klimawandel und werden immer schneller erschöpft. Der Atomausstieg muss vorangetrieben werden, denn die Risiken der Kernspaltung sind bekannt. Je mehr Länder mitmachen, desto besser. Eine stabile Versorgung aus unerschöpflichen Energiequellen lässt sich am besten in einem europaweiten Verbund vieler dezentraler Erzeuger realisieren. Die EU muss dabei die internationale Netzplanung koordinieren und einen fairen Marktzugang auch für kleine Erzeuger garantieren.

Gemeinsam nach den Sternen greifen

Wenn wir gemeinsam arbeiten und träumen, können auch die entferntesten Ziele Wirklichkeit werden. Bestes Beispiel: die Europäische Raumfahrt. Im Gegensatz zu allen anderen Raumfahrtagenturen ist die ESA bereits ein erfolgreiches Mehrstaatenprojekt. Sie ist beispielhaft für den Erfolg der europäischen Idee und braucht neue Herausforderungen, um sie mit neuem Leben zu füllen. Deshalb setzen wir uns das Ziel, den ersten Weltraumaufzug in Betrieb zu nehmen, um sichere Infrastruktur für neue Weltraummissionen zu schaffen.

Begründung:

Let's face it: Die deutsche Piratenpartei wird nicht mehr als fünf Menschen ins EU-Parlament schicken. Ehrlich, das reicht nicht für die Revolution.

Niemand außer uns Fachidioten versteht, was "Monopolrechte an Immaterialgüterrechten im digitalen Zeitalter" sind. Unsere bisherigen Programme sind zu massiv, zu komplex, zu viel, zu unverständlich. Wir wollen und müssen Politik aber verständlich machen. Das hier ist der Vorschlag mit 13 einfachen und verständlichen Thesen in den Wahlkampf zu gehen.

Die Thesen sind dabei kurz, griffig und plakativ. Jeden Titel kann man so auf ein Plakat drucken. Jede These passt in einen Tweet und wird in wenigen Sätzen erklärt.

Genauere Erklärungen, wie das mit einem "freien Youtube" denn funktionieren kann oder warum es kein freies Youtube gibt, sind dann den Piraten, Wahlkämpfer*innen, Pressesprecher*innen, Vorständen und später den MdEP überlassen. Niemanden interessiert heute, wie genau ein "Freies Youtube"-Gesetz später aussieht.

Hauptsache, man kann das Video gucken, ohne ein trauriges "In Deinem Land leider nicht verfügbar"-Smiley schauen zu müssen. Und seien wir realistisch: Wir können uns das schönste, glattgeschliffendste und umfassendste Wahlprogramm geben, das man sich nur ausdenken kann. Unsere MdEP werden das aber sowieso nicht 1:1 umsetzen können.

Die Thesen geben daher den Wähler*innen eine leicht verständliche Idee, ein Gefühl, was und wohin die Piraten wollen und den MdEP eine Handlungsgrundlage. Sie adressieren weitgehend Themen und Bereiche, die die Menschen in Europa tagtäglich und unmittelbar betreffen.

Die Thesen reduzieren unsere komplexen und vielfältigen Inhalte und Positionen "auf Trinkstärke" und sind für alle Menschen nachvollziehbar und verständlich.

Dieses Wahlprogramm baut auf dem Stand der politischen Diskussion in der deutschen Piratenpartei auf und ist nicht in allen Punkten auf andere europäische Piratenparteien übertragbar (nicht alle kennen das Problem gesperrter Youtube-Videos, nicht alle haben den Euro, nicht alle wollen ein BGE). Das ist uns bewusst und deshalb verstehen wir es auch nicht als Konkurrenz zu einem gemeinsamen europäischen Wahlprogramm, das gerne auch etwas ausführlicher sein darf.

Wenn sich die europäischen Piratenparteien ein gemeinsames Programm geben, hat das auch den Zweck, sich auf Gemeinsamkeiten zu einigen, die die Basis für die Arbeit einer Piraten-Gruppe im Europaparlament bilden sollen. Aber nicht alles, was für diese politische Verständigung untereinander wichtig ist, müssen wir auch in seiner geballten Komplexität auf die Wähler*innen loslassen.

Vorteile:

  • "Wir wollen nicht, dass Du Videos auf Youtube nur dann sehen kannst, wenn Du im 'richtigen' Land wohnst" versteht echt jede*r. Und trotzdem adressieren wir damit Themen wie Netzsperren, Privatsphäre, Überwachung, Datenschutz und Immaterialgüterrechte.
  • Im Gegensatz zu nur von sehr wenigen gelesenen (und verstandenen) Textwänden weiß jede*r BPT-Teilnehmer*in worüber er oder sie abstimmt und es wird kein massives Monstrum ungelesen durchgewunken, weil man sonst ja gar nix hat. Wir halten das für die richtige Lehre aus der geringen Beteiligung und hohen Ablehnungsquote bei der Umfrage zur Initiative gemeinsames Wahlprogramm.
  • Ein Wahlprogramm, das vielen Parteimitgliedern zu lang und komplex ist, wird da draußen erst recht niemand lesen wollen. Mit unserem Vorschlag haben wir nicht nur ein Wahlprogramm, das wir Wähler*innen und Journalist*innen guten Gewissens in die Hand drücken können, die Thesen können wir auch für Wahlplakate und Social Media verwenden und so eine Kampagne mit Wiedererkennungswert fahren. Wenns ins Detail geht, z.B. bei der Beantwortung von Wahlprüfsteinen oder auf Podiumsdiskussionen, können wir trotzdem auf die volle Bandbreite unserer Beschlüsse zurückgreifen.

Nachteile:

  • Individuelle Partikularinteressen, wie eine Petition zum Schutz von Straßenhunden in Rumänien, sind leider nicht vertreten. Wir sind aber sicher, dass die Piraten-MdEP aus unserem positivem Menschenbild ("Sei kein Arschloch und hinterlass die Welt besser, als Du sie vorgefunden hast") eine passende Position finden werden, wenn sie darüber abstimmen müssen.

Podcasts zum Lightantrag:

Weitere Links: