SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/WA02

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  • Antragsteller: Dr. Thomas Walter, eingereicht am 21.02.2012, 18:30 Uhr per Email

WA02 Zusatzmodul zu WA01

In Ziffer 3 ist der Absatz um folgenden Satz zu ergänzen:

In Fällen besonders schwerer Pflichtverletzung, die nach der Höhe, Intensität und finanziellen Einsatz der Lobbyarbeit zu bemessen ist, sind Verstöße als Straftaten mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu sanktionieren. Sobald ein Anfangsverdacht entsteht, ist der Landtagspräsident zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft verpflichtet.

Begründung: Siehe SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/WA01