SN:Kreisverband/Chemnitz/GO-Vorstand-2015

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Dies ist die Geschäftsordnung des am 27.06.2015 gewählten Vorstandes der Piratenpartei Kreisverband Chemnitz und regelt dessen Geschäfte. Sie ist in der Vorstandssitzung am 18.07.2014 einstimmig beschlossen worden.


§ 1 Allgemeines

1. 1 Der Vorstand hat die Aufgabe, allen Mitgliedern des Kreisverbandes die selbstständige Mitarbeit zu ermöglichen. 2 Er ermutigt und motiviert die Mitglieder.

2. 1 Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. 2 Die Vorstandsmitgliedern übertragenen Aufgaben werden von den anderen Vorstandsmitgliedern respektiert. 3 Aufgabenübertragungen erfolgen nach Rücksprache mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern.

3. 1 Alle Vorstandsmitglieder sind gemeinsam schuld.


§ 2 Vorstand

Der Vorstand des Kreisverbandes Chemnitz besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. Vorsitzender: Paul Werner
  2. stellvertretender Vorsitzender: Michael Matschie
  3. Schatzmeister: Kristin Knobloch
  4. Generalsekretär: Moritz Grosch
  5. Beisitzerin: Sandra Willer
  6. Beisitzer: Robert Lutz


§ 3 Beschlussfassung

1. 1 Vorstandsbeschlüsse werden in der regelmäßigen Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit oder im Umlaufverfahren mit absoluter Mehrheit gefasst. 2 Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 3 Beschlüsse per Umlaufverfahren werden per E-Mail abgestimmt. 4 Abstimmungen im Umlaufverfahren enden, wenn die entscheidende Mehrheit erreicht ist und bis zum Ende des übernächsten Tages kein Veto eingelegt wird, spätestens aber bei der nächsten regulären Vorstandssitzung. 5 Umlaufbeschlüsse werden zur nächsten regulären Vorstandssitzung besprochen und im Protokoll vermerkt.

2. 1 Anträge zur Erstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit der jeweils gültigen Bundesreisekostenordnung stehen und denen ein Vorstandsbeschluss zu Grunde liegt, sind genehmigt. 2 Ein Vorstandsbeschluss über die Erstattung bereits angefallener Reisekosten soll nur im Ausnahmefall gefasst werden.

3. 1 Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht, sofern es die Finanz- bzw. Rechtslage erfordert oder ein übergeordneter Schatzmeister dies fordert. 2 Das Veto kann auch gegen bereits gefasste Beschlüsse eingelegt werden. 3 Im Falle seiner Abwesenheit kann er die Ausübung seines Veto-Rechts per E-Mail anzeigen. 4 Dies muss im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung vermerkt werden. 5 Der Schatzmeister kann sein Veto-Recht an ein Vorstandsmitglied delegieren.

4. 1 Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern die absolute Mehrheit und müssen auf der im Vorfeld angekündigten TO angezeigt werden.

5. 1 An Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen. 2 Der Betroffene hat dies dem Vorstand unaufgefordert vor Beginn der Abstimmung mitzuteilen. 3 Über die persönliche Betroffenheit entscheidet der Vorstand. 4 Bei Stimmgleichheit wird von Betroffenheit ausgegangen.


§ 4 Antragsrecht

1. 1 Anträge an den Kreisvorstand können per E-Mail an chemnitz@piraten-sachsen.de, an vorstand@piraten-chemnitz.de oder während einer Vorstandssitzung von jedem Anwesenden gestellt werden. 2 Umlaufbeschlüsse dürfen ein Finanzvolumen von 500,00 € nicht überschreiten. 3 Per E-Mail eingegangene Anträge werden auf der Chemnitzer Mailingliste veröffentlicht. 4 Anträge werden auf Wunsch des Antragstellers anonymisiert veröffentlicht und behandelt. 5 Anträge oder Änderungen zu Anträgen, welche erst zur Vorstandsitzung eingehen, können behandelt werden wenn mehr als zwei Drittel der anwesenden Vorstandsmitglieder für die Zulassung des (geänderten) Antrags stimmen. 6 Über abgeänderte oder zusätzlichen Anträge sind die Mitglieder des KV unverzüglich per Textform zu informieren.


2. 1 Jedes Mitglied ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. 2 Anträge von Nichtmitgliedern können eingereicht und vom Vorstand als Antragsteller übernommen werden. 3 Alle Anträge benötigen einen Antragsteller, einen Umsetzungsverantwortlichen sowie einen vollständigen Antragstext ohne Verlinkungen. 4 Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen. 5 Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller zu begründen. 6 Der Vorstand kann die Behandlung von nicht ordentlich eingereichten bzw. formulierten Anträgen mit Begründung ablehnen.

3. 1 Anträge an den Vorstand werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vorher per Umlaufbeschluss entschieden.


§ 5 Vorstandssitzungen

1. 1 Die Vorstandssitzungen finden mindestens monatlich statt. 2 Die Vorstandssitzungen können persönlich, über Mumble (bevorzugt: Server NRW, Bereich Gliederungen - Sachsen) oder mittels anderer Telekommunikationsmittel stattfinden; auch in Kombination. 3 Die Vorstandssitzungen sollen nach Möglichkeit für Nichtanwesende durch Mumblestream, mindestens aber über verkündetes Live-Protokoll geöffnet werden.

2. 1 Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied satzungsgemäß einberufen.

3. 1 Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder teilnehmen. 2 Ein nicht an der Sitzung teilnehmendes Vorstandsmitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend.

4. 1 Wenn der Vorstand zu Beginn der Sitzung keinen anderen Sitzungsleiter bestimmt, leitet der Vorsitzende die Sitzung, bei Abwesenheit dessen Stellvertreter.

5. 1 Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. 2 In begründeten Fällen können Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. 3 Gäste erhalten Rederecht. 4 Die Sitzungsleitung kann Gästen begründet das Rederecht einschränken oder entziehen.

6. 1 Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses so bald wie möglich im Wiki. 2 Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit oder anonymisierte(n) Beschlusstext(e) ersetzt. 3 Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungsteile und andere Verschlusssachen werden dem Generalsekretär übergeben und von ihm unter Verschluss gelagert.


§ 6 Verwaltung der Mitgliederdaten, Zugriff und Sicherung

1. 1 Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben nur der Generalsekretär und der Schatzmeister.

2. 1 Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Mitgliedern der Piratenpartei Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, sofern dies erforderlich ist. 2 Dieser Zugriff ist an eine aktuelle Datenschutzverpflichtung und die erfolgreich absolvierte Datenschutzschulung gebunden und wird auf ausgewählte Daten beschränkt.

3. 1 Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. 2 Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. 3 Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.

4. 1 Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.


§ 7 Verantwortungsbereiche

Die Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
1. Vorsitzender - Paul Werner

  1. offizielle Vertretung des Vorstandes
  2. Hauptansprechpartner
  3. Öffentlichkeitsarbeit
  4. Mitgliederpflege
  5. Ehrungen
  6. Kontaktpflege zu anderen Vereinen & Verbänden
  7. IT
  8. Mailanfragen beantworten

2. stellvertretender Vorsitzender - Michael Matschie

  1. offizielle Vertretung des Vorstandes
  2. Hauptansprechpartner
  3. Verträge und Versicherungen
  4. Vorbereitung von Sitzungen
  5. Aufgabentracking

3. Schatzmeister - Kristin Knobloch

  1. Finanzen und Buchhaltung
  2. Verträge und Versicherungen
  3. Brief- und Paketeingang
  4. Inventarverzeichnis, Wertbestimmung
  5. Veranstaltungsorganisation
  6. Kontaktpflege zu anderen Vereinen & Verbänden
  7. Vorbereitung von Sitzungen
  8. Aufgabentracking

Der Schatzmeister ist berechtigt, Zahlungen an den Kreisverband gegen seine alleinige Quittung in Empfang zu nehmen.

4. Generalsekretär - Moritz Grosch

  1. Erfassung und Verwaltung von Mitgliederdaten/Adressen
  2. Vorbereitung der Aufnahme neuer Mitglieder
  3. Büro, Schlüsselverwaltung, Belegung
  4. Aufbewahrung wichtiger Dokumente, ggf. Bankschließfach
  5. interne Veranstaltungsorganisation
  6. IT

5. Beisitzende - Sandra Willer

  1. Öffentlichkeitsarbeit
  2. Mailanfragen beantworten
  3. Ehrungen
  4. Flauschverantwortlichkeit

6. Beisitzender - Robert Lutz

  1. Büro, Schlüsselverwaltung, Belegung
  2. Kontaktpflege Bündnis Chemnitz Nazifrei
  3. Mitgliederpflege
  4. Brief- und Paketeingang
  5. Inventarverzeichnis, Wertbestimmung
  6. Veranstaltungsorganisation


§ 8 Delegationen, Beauftragungen und Bevollmächtigung

1. 1 Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. 2 Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluss.

2. 1 Der Kreisvorstand schreibt Posten für langfristig Beauftragte aus. 2 Die Beauftragten sind gegenüber dem Kreisvorstand rechenschaftspflichtig. 3 Die Dauer der Beauftragung richtet sich nach einer vorher definierten Zeit oder dem Zeitpunkt der Erledigung der übertragenen Aufgabe. 4 Der Kreisvorstand kann eine Beauftragung jederzeit durch Vorstandsbeschluss widerrufen.

3. 1 Der Vorstand kann beschließen, andere Piraten zeitlich befristet zu bevollmächtigen, für den Kreisverband zu handeln. 2 Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.


§ 9 Finanzielle Verfügungsberechtigungen

1 Einsicht auf die Bankkonten des Kreisverbands Chemnitz erhalten der Vorsitzende und Schatzmeister durch Zugang zum Onlinebanking. 2 Jeweils einzelverfügungsberechtigt sind der Vorsitzende und Schatzmeister. 3 Der stellvertretende Vorsitzende, der Generalsekretär und beide Beisitzende verzichten derzeit auf ihr Recht zur Konteneinsicht. 4 Über die Höhe von Verfügungslimits und die Ausgabe von girocards entscheidet der Schatzmeister.


§ 10 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1. 1 Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 12.07.2015 in Kraft.