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SN:Dokumente/Geschäftsordnung

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Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen (PIRATEN SACHSEN).

Inhaltsverzeichnis

Der Vorstand

besteht aus regulär fünf Mitgliedern und zwar

  • Vorstandsvorsitze/-r
  • Generalsekretär/-in
  • Schatzmeister/-in


  • zwei Beisitzern

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen finden in aller Regel einmal wöchentlich statt.

Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird möglichst mit einer Frist von mindestens 2 Tagen eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.

Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Die physischen Vorstandssitzungen nach §6a (4) bleiben davon unberührt.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstandes gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller, und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten).


Der Antrag ist per E-Mail an vorstand@piraten-sachsen.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite (http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Vorstand/Antr%C3%A4ge) einzutragen (Alternativ können Anträge über die Landesgeschäftsstelle postalisch gestellt werden).

Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen. Anträge werden möglichst auf der nächsten Sitzung des Landesvorstandes und in aller Regel öffentlich behandelt.

Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller ordentlich zu begründen. Nichtöffentliche Anträge sind gesondert zu protokollieren und durch den Generalsekretär in der Landesgeschäftsstelle gesondert sicher zu verwahren.

Anträge, die Ressourcen bzw. Finanzmittel des Landesverbandes anfordern müssen ff. Punkte enthalten:

  • Ziel/Zweck (Ressourcen für...)
  • Begründung (Warum *soviel* Ressourcen für..., warum nicht weniger?)
  • Risiken (Was kann schiefgehen? Folgekosten?)
  • Alternativen (Was könnte man machen, wenn Ressourcen nicht verfügbar sind?)
  • Zeitraum/Zeitpunkt (Ressourcen ab wann, bis wann? Ggf. bis wann zurück?)
  • Ist zu überprüfen, ob Ziel/Zweck erreicht, wenn ja wie? Wann?

Die Kassenprüfer erhalten eine Übersicht über die positiv beschiedenen Anträge mit der klaren Aufschlüsselung og. Punkte.

Anträge auf Ordnungsmaßnahmen gegen einzelne Piraten können nicht gestellt werden. Hier wird der Vorstand von sich aus aktiv.

Durchführung von Ordnungsmaßnahmenverfahren

Bei Ordnungsmaßnahmen wird wie folgt verfahren:

  1. Der Tatbestand wird ausformuliert und dem Beschuldigten per EMail oder Briefpost zur Stellungnahme zugeschickt.
  2. Der Beschuldigte hat danach 14 Kalendertage Zeit sich gegenüber dem Landesvorstand zu äußern. Das Recht auf Anhörung gem. Bundessatzung bleibt davon unberührt.
  3. Der Landesvorstand entscheidet in einer geschlossenen Sitzung ob und in welcher Art und Dauer eine Ordnungsmaßnahme verhängt wird.
    • Auf Antrag des Beschuldigten und mit Einverständnis des/der Betroffenen so es außer der Partei als Körperschaft welche gibt kann die Sitzung auch öffentlich abgehalten werden.Der Antrag ist 5 Tage vor der Sitzung an den Vorstand zu stellen.
  4. Sofern eine Ordnungsmaßnahme verhängt wird, ist der Beschuldigte postalisch über die Art und Dauer der Ordnungsmaßnahme zu informieren.
  5. Sollte der Landesvorstand einen Parteiauschluss für notwendig erachten, wird der Beschuldigte formlos informiert und der entsprechende Antrag gem. Bundessatzung beim Bundesvorstand gestellt.
Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Vorstandssitzungen sind in aller Regel öffentlich. Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes.

Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter, andernfalls führt der Vorstandsvorsitzende die Sitzung.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der Vorstand gilt als beschlussfähig wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

Die Vorstandsmitglieder sind gehalten, bei vorhandenen Liquid-Feedback-Meinungsbildern, diese entsprechend zu würdigen.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird auf der nächsten Sitzung besprochen und genehmigt Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied innerhalb einer Woche in das Wiki einzustellen. Das Protokoll umfasst Kalenderkontrolle und Überprüfung der zu erledigenden Aufgaben

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Die für Sachsen relevanten Datensätze werden vom Landesvorstand verwaltet. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und der Schatzmeister. Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und sollte auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

Aufgabenverteilung

gemeinsame Aufgaben aller Vorstände:
  • Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Moderation politische Themen
  • Zusammenführung der Arbeiten verschiedener Projekte
  • Hinwirkung auf Zusammenarbeit Bund/Land/Kreis auf thematischer Ebene
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
Vorsitzender
  • Vertretung der Partei nach außen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Pressearbeit
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
  • Schaffung Treffen und Neuanwerbung von Mitgliedern.
  • Ansprechpartner für nicht existente Kreise
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Logistik, Eventmanagement
  • Pflege der innerparteilichen Kultur


Generalsekretär
  • Vertretung der Partei nach außen (bei Ausfall des Vorsitzenden)
  • Führung der laufenden Geschäfte inkl. Mitgliederverwaltung
  • Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände
  • Führen der zu archivierenden Unterlagen
  • Geschäftspost
  • Pflege der Kalender
  • Verantwortlich für Geschäftsstelle
  • Einberufung der Vorstandssitzungen


Schatzmeister
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse, Mitgliederbeiträge
  • laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
  • Spendenwesen
Beisitzer
  • Unterstützung innerparteiliche Kommunikation
  •  ::* Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
  • Schaffung Treffen und Neuanwerbung von Mitgliedern.
  • Ansprechpartner für nicht existente Kreise
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Logistik, Eventmanagement
  • Pflege der innerparteilichen Kultur

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jeder Vorstand fertigt einen Bericht über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit an. Dieser hat in Textform zu erfolgen und ist dem Generalsekretär spätestens 2 Tage vor dem nächsten Landesparteitag zuzuleiten.

Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der absoluten Mehrheit aller Vorstandsmitglieder (Nichtanwesende miteingeschlossen). Diese Änderungen sind zu begründen.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 05.10.2011 in dieser Form beschlossen und tritt sofort in Kraft. Diese Geschäftsordnung wurde am 07.03.2012 geändert.

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