NRW:Landesparteitag 2012.3/Anträge/Sonstige Anträge

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Sonstiger Antrag Nr.
GO001
Beantragt von
Marcus Ripkens
Thema
Änderung der Geschäftsordnung - Einfügen eines neuen GO Antrags
Antragstext

Es wird beantragt in die GO an geeigneter Stelle einzufügen:

Antrag auf sofortige Abstimmung

Mit diesem Antrag, der mündlich mit gehobenen Armen gestellt werden kann, soll das Plenum darüber abstimmen, ob weitere Wortbeiträge gehört werden sollen oder sofort abgestimmt werden soll.

Sollte noch KEIN Redebeitrag gehört worden sein hat die Rednerliste, sofern vorhanden, 2 Minuten Zeit einen Fürredner und einen Gegenredner auszuwählen und Ihre Fragen abzustimmen. Es sind nur diese beiden Reden zulässig und diese können zusätzlich im Vorfeld mit einer Redezeitbeschränkung behaftet sein oder durch einen weiteren GO Antrag eingeschränkt werden. Sind bereits Redebeiträge gehört worden, wird die Rednerliste bei Annahme dieses GO Antrags, egal ob bereits Für- und/oder Gegenrede erfolgt ist, aufgelöst und der behandelte Antrag wird sofort abgestimmt.

Begründung

Leider werden, obwohl die Versammlungsleitung Nachfragen anstellt, in der Rednerliste Beiträge wiederholt, oder Aussagen getroffen die nicht Zielführend sind. Ausserdem stellen sich bei offensichtlich unsinnigen, falsch formulierten oder Anträgen die vorraussichtlich eindeutig angenommen oder abgelehnt werden sehr viele Redner in die Rednerliste. Dieser Antrag beschleunigt die Behandlung von Anträgen.



Sonstiger Antrag Nr.
GO002
Beantragt von
Artur Barth
Thema
Reihenfolge der Kandidatenvorstellung
Antragstext

Es wird beantragt in die GO an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Reihenfolge in der sich Kandidaten bei Personenwahlen vorstellen wird durch Los entschieden.

Begründung

Es kann nicht ausgeschlossen werden, das die Reihenfolge in der sich Kandidaten vorstellen Einfluss auf die Wahl hat. Deshalb ist es fairer die Reihenfolge auszulosen anstatt z.B alphabetisch vorzugehen.



Sonstiger Antrag Nr.
Positionspapier 001
Beantragt von
Fabian Hoff aka Spiff, TheHitPirate, Melanie Kalkowski (Coxsackievirus), SuddenGrey
Thema
Keine Frauenquote im LV NRW
Antragstext

Die Piratenpartei NRW lehnt eine wie auch immer geartete Frauenquote im Landesverband NRW ab. Desweiteren fordern wir alle anderen Landesverbände und den Bundesverband zum bedingungslosen Verzicht auf eine Frauenquote auf!

Begründung

Die Frauenquote ist in der Piratenpartei berechtigterweise ein vieldiskutiertes Thema. Jedoch löst die Frauenquote nicht das grundlegende Problem: Sie bevorzugt ein biologisches Geschlecht! Die Piratenpartei ist stolz darauf, eine vielseitige Diskussion zu männlich und weiblich sozialisierten Menschen, sowie transsexuellen Eichhörnchen, zu führen. Diese möchten wir beibehalten und eine Gleichberechtigung, nicht eine "Besserstellung" von bestimmten Personenkreisen, erreichen. Das übergeordnete Ziel ist und bleibt die freie Selbstbestimmung von allen Menschen.



Sonstiger Antrag Nr.
Positionspapier 002
Beantragt von
Oemer Tuku
Thema
Transparenz und Offenlegung der Daten über Bergbauschäden
Antragstext

Die Piratenpartei NRW fordert die Offenlegung und das Maximum an Transparenz von Daten, die zur Schadenregulierung von Bergschäden erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die vorliegenden Störungsinformationen, Höhen-Messdaten, Lage-Messdaten, Daten zu Grundwasserstandänderungen, Erdstoßmessungen, Tagesbruchereignisse sowie Bergschadensfälle in einem Bergschadenskataster.

1. Alle Karten und Daten zu Störungsverläufen sollten der zuständigen Gemeindeverwaltung übergeben werden. Damit haben endlich auch die Kommunen alle für Planungen notwendigen Informationen und können den Bürgern detaillierte Information über Grundstücke geben, ob sie davon betroffen sind.

2. Alle Höhenzeitfolgen mit relativen und absoluten (NHN-Höhen) sollten der zuständigen Gemeindeverwaltung übergeben werden. Auch hier könnten damit die Kommunen alle für Planungen notwendigen Informationen selber nutzen und Bürgern detaillierte Information über Grundstücke geben, ob sie davon betroffen sind.

Die Kommunen erhalten mit dieser Lösung bessere Entscheidungsgrundlagen bei der Prüfung von Bergschadensanteilen an öffentlichen Bauten und Infrastruktur.

3. Alle Daten der Lagemesspunkte sollten der zuständigen Gemeindeverwaltung, hier evtl. dem Katasteramt übergeben werden. Auch hier könnten die Kommunen alle für Planungen notwendigen Informationen selber nutzen, z.B. bei der Problematik der sich lagemäßig bergbaubedingt verändernden Flächen in den Katasterkarten, deren ständige Korrekturen bisher vom Steuerzahler finanziert wird. Diese RWE-Power-Daten sollten ebenfalls an das zuständige Landesamt (Geodaten Bez.-Reg. Köln) übergeben werden, damit alle im Land verfügbaren Daten auch durch das Land und deren Bürger genutzt werden können.

4. Alle Pegel- und Brunnendaten sollten dem zuständigen Landesumweltamt (LANUV) nicht nur, wie bisher schon gehandhabt, zur Verfügung gestellt werden. RWE Power sollte auch zu diesen RWE-Eignen Messstellen die Zusage geben, dass diese Daten bei Anfragen von Firmen und Privaten genutzt werden dürfen. Bisher verweigert RWE Power eben diese Nutzung.

5. RWE-Power beauftragt u.a. die Erdbebewarte Bensberg eigene Erdstoßmessungen durchzuführen, z.B. am Rande des Tagebaus Garzweiler, deren Einsichtnahme von Bergschäden betroffenen Bürgern regelmäßig verweigert wird. Auch hierzu fordern wir die Daten-Übergabe an die zuständigen Kommunen, die den Bürgern detaillierte Information über Grundstücke geben, ob sie davon betroffen sind.

6. Innerhalb des Braunkohle-Reviers treten häufig entlang von Störungszonen- aber auch außerhalb solcher Linien - wiederkehrende Einbrüche an der Tagesoberfläche auf. Aktuelle Beispiele sind aus Titz, Aldenhoven und Niederzier bekannt. Da für Braunkohletagebau im Gegensatz zum Steinkohlenbergbau eine Pflicht zur Dokumentation im Grubenbild hierrüber nicht besteht, gibt es derzeit keinerlei Möglichkeit der Nutzung solcher Risikofaktoren bei der Planung von Baugebieten, bei der Bewertung von Bergschadensfällen bzw. bei der Abgrenzung von möglichen Auswirkungen früherer Mergelgruben. Diese Tagesbruchinformationen sollten ebenfalls in das von der Bergbehörde Abt. 6 Dez. 63 neu aufgebaute Unstetigkeitskataster vollständig übertragen werden.

7. RWE Power sollte alle bisher bearbeiteten, regulierten und anerkannten Schadensfälle in einem Bergschadenskataster auf Basis der DGK5 dokumentieren und den zugehörigen Kommunen regelmäßig aktualisiert zur Verfügung stellen. Nur so ist eine Bewertung von Schäden möglich und nur so kann Kontrolle über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Bergbaubetreibers ausgeübt werden. Viele Schadensfälle werden reguliert aber nicht anerkannt. Anerkannte Totalschadensfälle werden später auf dem freien Markt übernommen und können dann wieder aus der offiziellen Bergschadens-Statistik von RWE Power herausfallen.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird ein Maximum an Transparenz geschafften, verbunden mit einem Maximum an öffentlichem und privatem Nutzen mit dem geringen Aufwand.

PS: Der Bürger-Initiative der Bergbauschäden 50189 hat mir dabei geholfen





Sonstiger Antrag Nr.
Positionspapier 003
Beantragt von
Oemer Tuku
Thema
Die Menschenrechte und das Asylbewerberleistungsgesetz
Antragstext

Die Piratenpartei NRW fordert die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes und tritt für die Sicherung des Existenzminimums von Flüchtlingen und ihren Familien in der Bundesrepublik Deutschland ein. Die Piratenpartei NRW ruft die 20Piraten im Landtag NRW und in den anderen Landtagen auf, die vereinbarte Initiative im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und den Grünen im Land NRW für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu unterstützen.

Begründung

Das seit 1993 geltende AsylbLG sichert kein menschenwürdiges Leben. Die Sozialgerichte haben die Leistungssätze im AsylbLG für verfassungswidrig gehalten und dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Gerichte und Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass das AsylbLG gegen Artikel 1, 2 und 20 des Grundgesetzes (Menschenwürde, Diskriminierungsverbot und Sozialstaatsprinzip) verstößt. Es besteht keinen Zweifel, dass das Bundesverfassungsgericht eine Änderung verlangen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat erheblichen Zweifel am 20. Juni 2012 bei der mündlichen Verhandlung angemeldet, dass die Zuwendungen zum Leben reichen und sagt: „ Es geht um das menschenwürdige Existenzminimum.“

Ursprünglich galt das AsylbLG nur für Flüchtlinge während des Asylverfahrens; die Anwendung wurde aber inzwischen auf andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgeweitet. Gegenwärtig sind etwa 130.000 Menschen betroffen, zwei Drittel von ihnen leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.

Flüchtlinge und ihre Kinder in Deutschland erhalten ca. 38,88 % weniger Zuwendungen als die im Sozialgesetzbuch beschriebenen Leistungen. Diese Zuwendungen sind seit 1993 nicht erhöht worden. Deutschland verletzt damit auch die eingegangenen Verpflichtungen im Sozialpakt der Vereinigten Nationen und der Kinderrechtskonvention.



Sonstiger Antrag Nr.
Positionspapier 004
Beantragt von
Petra Brandt (AG-Inklusion)
Thema
UN-Behindertenrechtskonvention
Antragstext

Die NRW-Piratenpartei möge folgendes an geeigneter Stelle ins als Positionspapier zum Parteiprogramm aufnehmen:

Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken (UN-Behindertenkonvention) Wir wollen eine Gesellschaft gestalten, in der niemand ausgegrenzt wird, in der alle ihre Chancen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten bekommen, in der Kinder willkommen sind, Alte nicht aufs Altenteil abgeschoben werden und Menschen mit Behinderungen nicht ausgesondert, in der Armut der Vergangenheit angehört, in der die Zukunft nicht verplant, sondern aktiv gestaltet wird.

Wir wollen allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, gesundheitlicher Beeinträchtigung, physischer und psychischer Behinderung, Alter, Armut, sexueller Identität oder Herkunft – Zugang zu den zentralen gesellschaftlichen Ressourcen verschaffen: zu Arbeit, Bildung, kulturellem Leben und demokratischer Mitbestimmung.

Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Barrierefreiheit erreicht wird, also Menschen mit Behinderungen Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Wir streben ein inklusives Schulsystem an, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einfordert. Schulen müssen generell barrierefrei ausgebaut sein. Wir wollen Schulen personell und räumlich so ausstatten, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen umsetzen können. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben ein Recht auf inklusive Bildung.

Zur Umsetzung wollen wir die Rahmenbedingungen insbesondere den Finanziellen Rahmen deutlich verbessern und Klar regeln, zudem wollen wir eine vollständige und zeitnahe Umsetztung der UN-Behindertenrechtskonvention uns zum Ziel setzten.

Begründung

Leider gibt es im Bundesparteiprogramm und auch nicht in der Mehrheit der Landesparteiprogramme der Piraten irgendeinen Absatz zu diesem wichtigen Thema.

Das ist doch schon sehr traurig und ich daher denke ich das, das was ich da entworfen habe sollte in das BundesParteiProgramm und mit sichetheit auch in alle Landesparteiproramme aufgenommen werden. 2013 stehen Bundestagswahlen und in Hessen auch noch Landtagswahlen an daher sollten wir uns langsam aber sicher auf den Weg machen uns auch zu dieser wichtigen gesellschaftlichen Frage Stellung beziehen.

Details wie es später dan in einem "Gesetz" ausehen könnte muss aber auch noch folgen ... wichtig ist für mich und ich hoffe nicht nur für mich sondern für alle Piraten, das wir auch hierzu uns Programm-Technisch Stellung beziehen.

Hier sind links zu meinem Programmantrag und lqfb im Bund:

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3607.html

http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung_023

Ich hoffe, es ist keine weitergehende Begründung notwendig



Sonstiger Antrag Nr.
001
Beantragt von
Rainer Woldenga
Thema
Wahl des neuen Landesvorstand NRW 2013, erst 4 Wochen nach der Bundestagswahl im September 2013 abhalten
Antragstext

Ich beantrage ein Meinungsbild des Landesparteitages zu o.g. Thema.

Meinungsbild Text: Wer ist dafür, das die Wahl des neuen Landesvorstand NRW 2013, einmalig erst 4 Wochen nach der Bundestagswahl im September 2013 abgehalten wird ?

Begründung

Aktuell wäre nach heutiger Beschlusslage und erfolgreicher Neuwahl am 30. Juni 2012 bzw 1. Juli 2012, die Neuwahl 1 Jahr später am 30. Juni 2013 möglich.

Wenn im September planmässig die Bundestagswahl stattfindet und der Wahlkampf 2 Monate vorher statt findet, müsste ein neuer frisch gewählter Vorstand unvorbereitet direkt in den Wahlkampf einsteigen.

Ich denke, das es einfacher für einen Vorstand wäre, wenn er schon Zeit zum einarbeiten hatte und sich der Vorstand schon deutlich vorher für den kommenden Bundestagswahlkampf vorbereiten konnte. Zumal vieles schon im Vorfeld geregelt werden muss.


Ich empfehle deshalb jetzt, für den neu gewählten Vorstand, die Amtszeit von 12 Monaten in diesem speziellen Wahlkampfjahr 2013, einmalig so zu verlängern, das die Neuwahl des Landesvorstand 4 Wochen nach der Bundestagswahl in 2013 stattfindet.



Sonstiger Antrag Nr.
Beantragt von
Henry Gießwein LV Thüringen und Uwe Marl/NRW
Thema
gemeinsames Sorgerecht ab Geburt
Antragstext

Die PIRATEN NRW fordern ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht ab Geburt auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer Neuregelung des entsprechenden Sorgerechtsparagraphen §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB [1]. Dieser sieht bisher nur das gemeinsame Sorgerecht vor, wenn beide Eltern gemeinsam eine Sorgerechtserklärung abgeben.

Begründung

Das Positionspapier ist im Ursprung in der Zusammenarbeit der AG-Familie entstanden. Hierbei geht es darum, die Unterscheidung von verheirateten und nicht verheirateten Elternteilen aufzuheben. Bei Eltern, welche in einer Lebenspartnerschaft leben, bekommt der Vater nicht automatisch das Sorgerecht. Bei miteinander verheirateten Elternteilen, bekommt der Vater das Sorgerecht automatisch. Die Piratenpartei steht für Gleichbehandlung in ihren Grundsätzen. Die Unterscheidung, wie es das BGB 1626a macht, ist diskriminierend. Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben das beantragte Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt jeweils mit großer Mehrheit beschlossen. Ich bitte um große Zustimmung des Positionspapiers, damit es als Vorlage für das Bundesprogramm dienen kann.



Sonstiger Antrag Nr.
Beantragt von
Andreas Rohde, Fabian Hoff (Koordinatoren: AK-Drogenpolitik-NRW + AG_Drogenpolitik (Bund))
Thema

Position zur Novellierung des Nichtraucherschutzgesetz NRW

Antragstext

Vorwort:
Das Einstehen für eine freiheitlich-selbstbestimmten Lebensführung aller Bürger ist Kernmerkmal piratiger Politik. Gesetze, die in die persönliche und wirtschaftliche Entfaltungfreiheit eingreifen, sollen sich alleine auf einen notwendigen Rahmen beschränken, der allen Bürgern ein problemloses Zusammenleben gewährleistet. Ideologische Motive dürfen hierbei keine Rolle spielen.

(Der Antragsteller möchte der Versammlung die Entscheidung überlassen, dieses Vorwort zum festen Teil der Positionsaussage zu machen oder nicht.)

Position (Hauptteil):
Die NRW-Piraten lehnen die von der Landesregierung geplante Novellierung des nordrhein westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes (NiSchG NRW) in der Fassung vom 26.06.2012 [1] ab. Wir sehen im bestehenden Fassung von 2009 [2] alle notwendigen Regelungen als bereits getroffen und ausreichend an. Das angestrebte totale Rauchverbot sehen wir als Bevormundung von Bürgern und Gastronomie, die tief in die persönliche und wirtschaftliche Entfaltungfreiheit eingreift. Insbesondere lehnen wir die darin angestrebte Aufnahme so genannter E-Zigaretten in das Nichtraucherschutzgesetz ab, da diese Unterordnung jeder wissenschaftlich haltbaren Grundlage entbehrt.

Begründung

(Der AK_Drogenpolitik-NRW analysiert derzeit den Gesetzentwurf in gewohnt sorgfältiger Weise und kommt nach erster Sichtung zu einem vernichtenden Ergebnis. Viele der dieser Gesetzesinitiative zugrunde gelegten Tatssachenbehauptungen müssen und können angezweifelt werden. Die Fülle dieser Mängel ist derart groß, dass in der Kürze der Zeit hier nur die Wesentlichsten aufgeführt werden:)

1. Die E-Zigarette, bei deren Benutzung bisher keinerlei Gefährdung des Umfelds nachgewiesen werden konnte, wird ohne jede sachliche Grundlage der Tabakzigarette gleichgestellt. Dies steht nicht nur dem beschlossenen Wahlprogramm 2012 der NRW-Piraten vollkommen entgegen [3], sondern kann auch gesundheitspolitisch nur als Irrweg bezeichnet werden. Ferner liegen mittlerweile diverse hoch richterliche Urteile vor, die vorangegangenen Verbots- und Marktbeschränkungs-Bestrebungen des NRW-Gesundheitsministeriums bezüglich der E-Zigarette bereits für ungültig erklären.

2. Mit diesem Gesetz würde der Staat das Rauchen selbst auf Privatfeiern und in geschlossenen Gesellschaften verbieten. Spätestens an dieser Stelle sollten jedem Piraten die Haare zu Berge stehen.

3. Behauptung: "Nur das Totalverbot lässt sich auch kontrollieren."
Mit einer Erklärung der eigenen Unfähigkeit zur Durchsetzung eines bestehenden (einschränkenden) Gesetzes zu begründen, dass man daher auf die völlige Prohibition setzen müsse, das kann man wohl nur als schlechten Witz bezeichnen. Auch Zahlen, nach denen es im Alltag nachweisbare nennenswerte Probleme mit der bestehenden Gesetzgebung gibt, lässt das Ministerium vermissen. Hier werden kleinere Probleme einzelner kommunaler Ordnungsbehörden zum flächendeckenden Pauschalargument erhoben.

4. Behauptung: "Nichtraucher finden nicht genug rauchfreie Gastronomie vor."
Laut einer Umfrage des DEHOGA NRW (Gaststättenverband) bieten über 80% aller NRW-Gastrobetriebe ein rauchfreies Umfeld an. Tendenz (auch ohne Prohibition): steigend.

5. Die im Gesetzentwurf angestrebten teilweisen Verbote des Rauchens selbst unter freiem Himmel machen deutlich, dass es nicht alleine um Nichtraucherschutz, sondern um eine ideologisch motivierte völlige Raucherprohibition, und somit eine unzulässige Einschränkung der freien Entfaltung des selbstbestimmten Bürgers geht. Auch dies steht beschlossenen Grundpositionen der Piraten entgegen.

6. "In Bayern funktioniert es doch auch / keine Probleme in der Gastronomie erkennbar"
(Barbara Steffens, NRW-Gesundheitsministerin und Initiatorin dieses Gesetzes)
Dies kann als Falschbehauptung entlarvt werden. Die dieser Aussage zugrunde gelegte Studie ließ bewusst genau die Zielgruppengastronomie aus, die von den Verboten am deutlichsten betroffen waren. Eine Statistik-Schwindelei, wie folgende konkrete Studie genau dazu belegt: [4]

Nicht zuletzt sollte die Versammlung bei ihrer Entscheidung über dieses Positionspapier bedenken, dass es zu keinem Zeitpunkt und in keiner Umfrage eine Bürger-Mehrheit für eine weitere Verschärfung des Nichtraucherschutzes in NRW gab. Manche Regierungspoitiker (und nach der NRW-Neuwahl jetzt sogar die ganze Regierung) scheinen hier jedoch per Gesetz die eigene Ideologie über den klaren Bürgerwillen stellen zu wollen.

[1]: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-125.pdf
[2]: http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/gesundheit/Nichtraucherschutzgesetz_Juli_2009.pdf
[3]: https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2012#E-Zigarette
[4]: http://www.freiheit-toleranz.de/getfile.php?id=539

(Ich bitte eventuelle Rechtschreib- und Tippfehler zu verzeihen. Dieser Text ist unter großem Zeitdruck entstanden)